Schriftliche Frage 9 von Sascha Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche zusätzlichen Hürden sieht die Bundesregierung bei der flächendeckenden Einführung eines verbindlichen Gender-Budgetings in den Finanz…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.
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Schriftliche Frage 9 von Sascha Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche zusätzlichen Hürden sieht die Bundesregierung bei der flächendeckenden Einführung eines verbindlichen Gender-Budgetings in den Finanz…
Frage 9 (Sascha Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Welche zusätzlichen Hürden sieht die Bundesregierung bei der flächendeckenden Einführung eines verbindlichen Gender-Budgetings in den Finanzverwaltungen – etwa im Hinblick auf das überwiegend kameralistische Haushaltssystem, die fehlende explizite gesetzliche Verankerung und Akzeptanzprobleme in den Verwaltungen (Gender Budgeting-Bericht 2024: www.esf.de/por tal/SharedDocs/Meldungen/DE/2025/2025_06_3 0_gender-budgeting-bericht_2024.html; wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages, Gender Budgeting, WD 4-3000-030/6) –, und welche konkreten Maßnahmen plant sie, um diese Herausforderungen zu überwinden und sicherzustellen, dass die Gleichstellungswirkungen der Steuerpolitik systematisch erfasst, analysiert und berücksichtigt werden, neben den bekannten Datenbeschränkungen durch die Zusammenveranlagung verheirateter Personen und die Übertragung sämtlicher Freibeträge auf den Besserverdienenden in der Lohnsteuerklasse III?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 7. August 2025:
Für die Bundesregierung ist die Gleichstellung der Geschlechter ein wichtiges Ziel. Gender-Budgeting ist eine spezielle Ausprägung des sogenannten Performance(-based)-Budgetings, also eines Haushaltssystems, das auf Wirkungen abstellt und auch darüber gesteuert wird. Deutschland wird bereits seit 2018 von der OECD als ein Land klassifiziert, in dem Gender- Budgeting – zumindest in Ansätzen – angewendet wird. Bei der inhaltlichen Ausgestaltung der jeweiligen Fachpolitik ist es die Aufgabe der Ressorts, gleichstellungspolitische Ziele und Genderwirkungen zu berücksichtigen. Den Ressorts obliegt die Bewertung der Auswirkungen ihrer entsprechenden Programme. Im Rahmen des Aufstellungsverfahrens für den Bundeshaushalt stellen die Ressorts im Haushaltsplan dar, welche Nachhaltigkeitsziele der UN (Sustainable Development Goals, SDG) mit ihren wesentlichen inhaltlichen Schwerpunkten erreicht werden sollen (Signaling). Das SDG 5 (Geschlechtergleichheit) ist ein solches Nachhaltigkeitsziel. Ebenfalls soll zukünftig eine Auswahl an Ausgabetiteln des Bundeshaushaltes mit den SDGs verknüpft werden (sogenanntes Tagging). In diesem Rahmen können Ausgaben des Bundes auch mit SDG 5 verbunden werden. Ein systematisches und flächendeckendes Gender-Budgeting im Rahmen des Bundeshaushalts wird von der Bundesregierung nicht als geeignetes Instrument angesehen, um Geschlechtergerechtigkeit zu erreichen. Es wird insbesondere die Gefahr des Überfrachtens des Haushalts gesehen. Gemäß Artikel 109 Absatz 1 des Grundgesetzes (GG) sind Bund und Länder in ihrer Haushaltswirtschaft selbständig und voneinander unabhängig. Die Ausgaben der Länder und Kommunen fallen demnach nicht in die Zuständigkeit des Bundes. Die Bundesregierung nimmt aufgrund der vom Grundgesetz festgelegten Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern hierzu keine Stellung und gibt keine Schätzungen ab. Das Steuerrecht kennt grundsätzlich keine Unterscheidungen zwischen Männern und Frauen und ist geschlechtsneutral (sog. expliziter Gender- Bias). Dennoch muss in der Praxis immer wieder untersucht werden, ob Frauen und Männer von einem Rechtsetzungsvorhaben oder bestehenden Regelungen unterschiedlich betroffen sein könnten. Ursachen für einen sog. impliziten Gender-Bias können beispielsweise durch Unterschiede in Höhe und Art der Einkommen von Männern und Frauen bei einem ansonsten geschlechterneutralen Einkommensteuersystem hervorgerufen werden. Auch die Umsatzsteuerlast kann durch Unterschiede im Konsumverhalten zwischen Männern und Frauen zu impliziten Gender- Bias führen. Deshalb werden im Rahmen einer geschlechterdifferenzierten Gesetzesfolgenabschätzung Verteilungs- und Anreizwirkungen des Steuer- und Transfersystems bei der Vorbereitung von Rechtsvorschriften auch im Hinblick auf Genderaspekte analysiert. Auch die entsprechende wissenschaftliche Debatte wird dabei stets berücksichtigt.
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