Schriftliche Frage 17 von Gökay Akbulut (DIE LINKE): Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um das vom Bundesverwaltungsamt geführte sogenannte Ausländervereinsregister (AVR) künftig auf e…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 17 von Gökay Akbulut (DIE LINKE): Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um das vom Bundesverwaltungsamt geführte sogenannte Ausländervereinsregister (AVR) künftig auf e…
Frage 17 (Gökay Akbulut, Die Linke):
Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung, um das vom Bundesverwaltungsamt geführte sogenannte Ausländervereinsregister (AVR) künftig auf eine datenschutzkonforme und verfassungsrechtlich tragfähige Grundlage zu stellen, nachdem der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) im Jahr 2022 ein Verfahren zur Verbotsverfügung gemäß Artikel 58 Absatz 2 Buchstabe f der Datenschutz- Grundverordnung (DSGVO) gegen das Bundesverwaltungsamt eingeleitet hat, da für die im AVR erfolgende Datenverarbeitung keine ausreichende Rechtsgrundlage besteht, woraufhin das Bundesverwaltungsamt offenbar einlenkte und seit dem 1. Januar 2023 keine neuen Mitteilungen der Vereinsbehörden mehr in das Register aufgenommen werden (vgl. Tätigkeitsbericht des BfDI 2022, S. 120; https://datenschutzarchiv.org/fileadmin/D okumente/2022/31_TB_BfDI_Bund_2022_oDrsN r_15032023.pdf), und inwiefern werden nach Kenntnis der Bundesregierung auch nach diesem Zeitpunkt weiterhin personenbezogene Daten – insbesondere Namen und Anschriften von Vorstandsmitgliedern bzw. vertretungsberechtigten Personen sowie Informationen über bestehende Teilorganisationen – durch Vereinsbehörden auf Landes- oder kommunaler Ebene erhoben?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 6. August 2025:
Die Bundesregierung prüft, im Hinblick auf das Ausländervereinsregister eine den datenschutzrechtlichen Anforderungen zur Übermittlung personenbezogener Daten entsprechende Rechtsvorschrift einzuführen. Nach Kenntnis der Bundesregierung wurden seit dem 1. Januar 2023 keine neuen Mitteilungen der Vereinsbehörden der Länder an das Bundesverwaltungsamt (BVA) zur Aufnahme in das Register übermittelt.
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