Schriftliche Frage 18 von Gökay Akbulut (DIE LINKE): In wie vielen Fällen wurden von 2022 bis 2024 Daten kurdischer Vereine vom Bundesverwaltungsamt, das das sogenannte Ausländervereinsregister…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 18 von Gökay Akbulut (DIE LINKE): In wie vielen Fällen wurden von 2022 bis 2024 Daten kurdischer Vereine vom Bundesverwaltungsamt, das das sogenannte Ausländervereinsregister…
Frage 18 (Gökay Akbulut, Die Linke):
In wie vielen Fällen wurden von 2022 bis 2024 Daten kurdischer Vereine vom Bundesverwaltungsamt, das das sogenannte Ausländervereinsregister (AVR) führt, auf Grundlage von Anfragen oder im Wege der sogenannten Spontanübermittlung an Sicherheitsbehörden übermittelt (bitte nach Jahren aufschlüsseln sowie differenzieren, um welche empfangenden Stellen es sich jeweils handelt – insbesondere Bundeskriminalamt, Polizeibehörden der Länder, Verfassungsschutzbehörden des Bundes oder der Länder, Bundesnachrichtendienst sowie ausländische Nachrichtendienste), und kann die Bundesregierung inzwischen Angaben zum Inhalt des für die Überwachung kurdischer Vereine maßgeblichen Erlasses des Bundesministeriums des Innern aus dem Jahr 1994 machen, der laut Medienberichten im Jahr 2022 nicht auffindbar war (vgl. https://taz.de/Ueberwachungvon-kurdischen-Vereinen/!5853706/)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 6. August 2025:
Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) hatte datenschutzrechtliche Bedenken hinsichtlich der Übermittlung personenbezogener Daten durch die Vereinsbehörden der Länder an das Bundesverwaltungsamt (BVA) zur Registrierung im Ausländervereinsregister (AVR) und aus dem AVR heraus an die Sicherheitsbehörden geltend gemacht. Daraufhin wurden die Länder durch Rundschreiben des Bundesministeriums des Innern (BMI) im Dezember 2022 gebeten, ab dem 1. Januar 2023 keine Mitteilungen über Ausländervereine und ausländische Vereine mehr an das BVA zu übermitteln. Nach Kenntnis der Bundesregierung haben die Länder dieser Bitte entsprochen. Die Bundesregierung verfügt im Übrigen über keine Statistik zu sogenannten Spontanübermittlungen an Sicherheitsbehörden im Jahr 2022. Angaben zum Inhalt des Erlasses aus dem Jahr 1994 kann die Bundesregierung nicht machen.
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