Schriftliche Frage 53 von Robin Wagener (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung, zusätzliche Mittel (im Vergleich zu den Vorjahren) für die Ukraine zur Verfügung zu stellen, wenn sie in der Erkl…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. Mai 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.
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Schriftliche Frage 53 von Robin Wagener (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Plant die Bundesregierung, zusätzliche Mittel (im Vergleich zu den Vorjahren) für die Ukraine zur Verfügung zu stellen, wenn sie in der Erkl…
Frage 53 (Robin Wagener, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Plant die Bundesregierung, zusätzliche Mittel (im Vergleich zu den Vorjahren) für die Ukraine zur Verfügung zu stellen, wenn sie in der Erklärung zu den deutsch-ukrainischen Regierungskonsultationen angibt: „Deutschland wird in Bereichen wie wirtschaftlichem und sozialem Wiederaufbau, Energieresilienz, Wohnungsbau, Verkehr, Heizung, dezentraler Energieerzeugung, Mehrebenen-Governance und kommunaler Selbstverwaltung im Einklang mit dem Subsidiaritätsprinzip neue Finanzmittel bereitstellen“, und wenn ja, wie hoch und aus welchen Einzelplänen sollen diese zusätzlichen Mittel kommen (www.bundeskanzle r.de/resource/blob/1830100/2420616/2810b1a211 3c7d4687e75b47251397bc/2026-04-14-erklaerun g-deutsch-ukrianische-regierungskonsultationen-d eutsch-data.pdf?download=1)?
Antwort des Staatssekretärs Dr. Géza Andreas von Geyr vom 5. Mai 2026:
Die in der Fragestellung zitierte Passage aus der „Erklärung über eine strategische Partnerschaft zwischen Deutschland und der Ukraine“ bezieht sich auf die Bereitstellung von weiteren 233 Mio. Euro aus dem Einzelplan 23 des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ). Dies wird im Annex II der Erklärung unter Punkt 2.1 „Wirtschaft/ Finanzen/Entwicklungszusammenarbeit“ konkretisiert: „Neue von Deutschland bereitgestellte Finanzmittel im Umfang von bis zu 233 Mio. Euro für Entwicklungszusammenarbeit mit Schwerpunkt auf industrieller Zusammenarbeit, Energieresilienz, Wiedereingliederung (von Veteranen, Kriegsverletzten und -traumatisierten), sozialem Wohnungsbau, für den Wiederaufbau erforderlichen Kompetenzen, Vorbereitung auf den EU- Beitritt, kommunaler Selbstverwaltung und Maßnahmen zur Bekämpfung der Korruption.“ Darüber hinaus prüft die Bundesregierung fortlaufend die ukrainischen Bedarfe und, im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel, Möglichkeiten zur weiteren Unterstützung der Ukraine angesichts der fortdauernden russischen Angriffe.
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