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Mögliche Interessenkonflikte der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche (Antwort zu Drs. 21/3495)

dip / drucksache 21.01.2026 · WP 21 · 21/3738 · Antwort · Original ↗

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Mögliche Interessenkonflikte der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche (Antwort zu Drs. 21/3495) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/3738 21. Wahlperiode 21.01.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Julian Joswig, Andreas Audretsch, Michael Kellner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/3495 – Mögliche Interessenkonflikte der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r An der GovRadar GmbH, einem Münchner Start-up für KI-basierte Software zur Erstellung und Automatisierung von Ausschreibungsunterlagen, ist seit 2023 der ehemalige Bundeswirtschafts- und Verteidigungsminister Karl- Theodor zu Guttenberg über seine Investmentgesellschaft beteiligt. Das Unternehmen richtet sein Geschäftsmodell unmittelbar auf die öffentliche Beschaffung aus, einschließlich Vergabestrukturen der Bundeswehr und anderer sicherheitsrelevanter Bundesbehörden. Parallel dazu wurden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWE), das von Katherina Reiche – der Lebensgefährtin von Karl-Theodor zu Guttenberg – geführt wird, ZIM (Zentrale Innovationsprogramm Mittelstand)-Fördermittel an GovRadar bewilligt. Nach Recherchen des „Spiegel“ erhielt GovRadar am 21. März 2024 und am 8. September 2025 Förderzusagen in sechsstelliger Höhe; die jüngste Bewilligung betrug 287.236 Euro (www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/katherina-reiche-und-karl-t heodor-zu-guttenberg-bundeswirtschaftsministerium-foerdert-firma-mit-gutte nberg-beteiligung-a-830ae414-e75e-44a6-824c-06dcc98bd9d7). Nach den Berichten nahm das zentrale Vergabereferat des BMWE im Sommer 2025 auf eigene Initiative Kontakt zu GovRadar auf, obwohl das Bundesministerium öffentlich erklärt hatte, es habe „grundsätzlich keinen direkten Kontakt“ zu dem Unternehmen gegeben. Darüber hinaus dokumentieren Medien gemeinsame Auftritte Katherina Reiches und Karl-Theodor zu Guttenbergs bei sicherheits- und wirtschaftspolitischen Veranstaltungen, darunter ein Termin beim Center for Strategic and International Studies (CSIS) in Washington sowie ein von Karl-Theodor zu Guttenberg mitorganisiertes privates Spitzentreffen in Seefeld (Tirol). Für die Fragestellenden ergeben sich vor diesem Hintergrund Fragen zu Transparenz, Compliance (Verquickung von wirtschaftlichen Interessen und Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben), möglicher Einflussnahme der Behördenleitung und zur Neutralität der staatlichen Förder- und Vergabepraxis – insbeson- Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 20. Januar 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. dere dort, wo Softwareanbieter direkten Einfluss auf Beschaffungsstrukturen der Bundeswehr und anderer sicherheitsrelevanter Bereiche gewinnen können.  1. Wann hat die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche, das Compliance-Referat oder andere zuständige Stellen ihres Bundesministeriums erstmals darüber informiert, dass ihr Lebensgefährte Karl-Theodor zu Guttenberg an der GovRadar GmbH beteiligt ist, und in welcher Form (z. B. schriftliche Anzeige, Vermerk, E-Mail, Gesprächsprotokoll) wurde diese Angelegenheit dokumentiert, wenn keine solche Mitteilung erfolgt ist, aus welchen Gründen wurde auf eine Anzeige einer möglichen Befangenheitslage verzichtet?  2. Welche schriftlich dokumentierten Befangenheits- und Abschirmungsmaßnahmen (z. B. förmlicher Recusal der Ministerin, Vertretungsanordnung, Weisungen zu Aktenzugriffen, Ausschluss von Zeichnungen bzw. Entscheidungswegen, „Chinese Wall“) wurden im Zusammenhang mit GovRadar im BMWE angeordnet, und wann, und durch wen?  3. Welche konkreten organisatorischen, personellen oder verfahrensbezogenen Abschirmungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen hat das BMWE getroffen, um trotz der öffentlichen und wirtschaftspolitischen Aktivität Karl-Theodor zu Guttenbergs als Gesellschafter der GovRadar GmbH eine strikte Trennung zwischen dessen Interessen und den dienstlichen Entscheidungs-, Förder- und Vergabeprozessen des Bundesministeriums sicherzustellen, und wann wurde Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche hierüber unterrichtet?  4. Hat die Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche nach Kenntnis der Bundesregierung die zuständige Compliance-Stelle des BMWE bzw. das Bundeskanzleramt über die wirtschaftlichen Aktivitäten ihres Lebensgefährten und dessen Beteiligung an der GovRadar GmbH formell unterrichtet, wenn ja, wann, und in welcher Form, und wenn nein, aus welchen Gründen nicht? Die Fragen 1 bis 4 werden gemeinsam beantwortet. Anzeige- und Genehmigungspflichten für Bundesministerinnen und Bundesminister sind abschließend im Bundesministergesetz (BMinG) geregelt. Vermögenswerte der Angehörigen von Mitgliedern der Bundesregierung müssen danach ebenso wenig angezeigt werden wie solche der Mitglieder der Bundesregierung selbst. Die Mitglieder der Bundesregierung stellen den angemessenen Umgang mit Interessenskonflikten sicher. Dazu gehört auch das verwaltungsrechtliche Mitwirkungsverbot, sofern es überhaupt zum Tragen kommt. Im förmlichen Verwaltungsverfahren gelten gemäß den §§ 20 und 21 des Verwaltungsverfahrensgesetzes Mitwirkungsverbote für alle für die jeweilige Behörde tätigen Personen, deren Angehörige oder im Einzelfall nahestehenden Personen von der Entscheidung betroffen sind. Dazu wäre aber erforderlich, dass die betroffene Person überhaupt an der Entscheidung mitwirkt. Wird etwa eine Förderentscheidung ohnehin nach vorgegebenen Förderkriterien selbstständig durch einen Projektträger getroffen, ist dies nicht der Fall. Eine Anzeige oder zusätzliche Maßnahmen waren daher hier nicht erforderlich. Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 99 des Abgeordneten Michael Kellner auf Bundesdrucksache 21/3236 wird verwiesen.  5. Gab es innerhalb des BMWE oder anderer Ressorts Hinweise, Beschwerden oder Hinweise externer Dritter (z. B. Medien, Verbände, Bürgeranfragen) auf einen möglichen Interessenkonflikt im Zusammenhang mit der Beziehung Reiche/Guttenberg und den Förderungen oder Aufträgen zugunsten der GovRadar GmbH, und wie ist die Bundesregierung mit diesen Hinweisen jeweils verfahren? Das BMWE hat Presseanfragen hierzu beantwortet, erstmals am 18. November 2025. Ferner gingen im Zuge der weiteren Presseberichterstattung Meinungsäußerungen von Bürgerinnen und Bürgern ein sowie wenige Bürgeranfragen, die ebenfalls beantwortet wurden.  6. Welche Rolle spielen persönliche Beziehungen von Regierungsmitgliedern zu Unternehmern, Investoren und Lobbyakteuren in den aktuellen Regelwerken der Bundesregierung zur Korruptionsprävention und Compliance, und sieht die Bundesregierung Änderungsbedarf? Der Grundsatz der Vermeidung von Interessenkonflikten ergibt sich für Mitglieder der Bundesregierung aus Artikel 66 des Grundgesetzes und findet sich u. a. in § 5 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der Bundesregierung (Bundesministergesetz – BMinG) wieder. Mitglieder der Bundesregierung stellen den angemessenen Umgang mit Interessenskonflikten sicher. Dazu gehört auch die Berücksichtigung persönlicher Beziehungen zu Dritten. Die Bundesregierung sieht aktuell keinen Änderungsbedarf. Auf die Antwort der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 21/1136 wird verwiesen.  7. Welche Unternehmen, an denen Angehörige der Bundeswirtschaftsministerin Katharina Reiche ganz oder teilweise beteiligt sind (einschließlich Investmentgesellschaften), haben nach Kenntnis der Bundesregierung seit 2025 Fördermittel, Aufträge oder sonstige finanzielle Unterstützungen aus dem Geschäftsbereich des BMWE erhalten (bitte Unternehmen, Förder- bzw. Auftragsart, Programm und Volumen tabellarisch darstellen)? Anzeige- und Genehmigungspflichten für Bundesministerinnen und Bundesminister sind abschließend im Bundesministergesetz (BMinG) geregelt. Vermögenswerte der Angehörigen von Mitgliedern der Bundesregierung müssen danach ebenso wenig angezeigt werden, wie die der Mitglieder der Bundesregierung selbst. Eine Auflistung ist daher nicht möglich. Auf die Antwort der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 99 des Abgeordneten Michael Kellner auf Bundesdrucksache 21/3236 wird verwiesen.  8. Welche dienstlichen Kontakte (Termine, Telefonate, E-Mails, Videokonferenzen) gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit Amtsantritt von Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche zwischen dem BMWE (einschließlich Leitungsbereich, Vergabereferat und zuständigen Fachabteilungen) und der GovRadar GmbH bzw. deren Vertreterinnen und Vertretern (bitte jeweils Datum, Format, beteiligte Organisationseinheiten, Teilnehmerinnen und Gegenstand angeben)? Datum (seit 6.5.25) Format beteiligte Referate TN Gegenstand des Kontakts 16.07.2025 Videokonferenz ZC4 (aktuelle Referatsbezeichnung) -Zentrale Vergabestelle Mitarbeitende der Vergabestelle (Fachebene) Unverbindlicher virtueller Informationstermin zu dem Thema „Einsatz von KI in der öffentlichen Beschaffung“ 07.08.2025 E-Mail von GovRadar IB5 (aktuelle Referatsbezeichnung) - Öffentliche Aufträge, Vergaberecht entfällt Mail mit knapper Unternehmenspräsentation und Einladung zu Online-Termin  9. Aus welchem konkreten Anlass, auf wessen Veranlassung und mit welchem Ziel hat das zentrale Vergabereferat des BMWE nach einem Medienbericht eigenständig Kontakt zur GovRadar GmbH aufgenommen und einen Termin „auf Arbeitsebene“ durchgeführt, wer nahm daran teil, und wurde hierzu ein Vermerk oder Protokoll gefertigt? Bei dem Termin zwischen der Zentralen Vergabestelle des BMWE und dem Unternehmen GovRadar GmbH handelte es sich um einen unverbindlichen virtuellen Informationstermin, den jeder an den angebotenen IT-Anwendungen der GovRadar GmbH Interessierte über die Webseite des Unternehmens eigeninitiativ buchen konnte. Anlass war ein Presseartikel über das Unternehmen Gov- Radar GmbH sowie dessen Dienstleistungen im Bereich des Einsatzes von KI in der öffentlichen Beschaffung. An dem Termin haben der Referatsleiter der Zentralen Vergabestelle sowie eine Referentin und ein Referent teilgenommen. Der Termin diente dem Zweck, sich unverbindlich über die Möglichkeiten des Einsatzes von KI in der öffentlichen Beschaffung zu informieren. Daher wurde auch kein Protokoll angefertigt. 10. Wurde der Informationstermin der zentralen Vergabestelle des BMWE mit der GovRadar GmbH am 16. Juli 2025 über die Terminbuchungsfunktion des BMWE gebucht – wie der Bericht aus dem Ausschuss für Wirtschaft und Energie (TOP 2b der 21. Sitzung) insinuiert, und wenn ja, durch welche Organisationseinheit des BMWE erfolgte diese Buchung, oder wurde der Termin durch die zentrale Vergabestelle des BMWE eigeninitiativ außerhalb dieses Buchungssystems veranlasst? Hier liegt ein Missverständnis vor. Zum damaligen Zeitpunkt bot die GovRadar GmbH auf ihrer Unternehmenswebseite eine Terminbuchungsfunktion an. Der Informationstermin wurde hierüber durch die Zentrale Vergabestelle eigeninitiativ gebucht. 11. Aus welchen Gründen wurde nach dem Informationstermin der zentralen Vergabestelle des BMWE mit der GovRadar GmbH am 16. Juli 2025 auf weitere Gespräche, Prüfungen oder eine mögliche Pilotierung verzichtet, und erfolgte diese Zurückhaltung vor dem Hintergrund der besonderen personellen Konstellation im Verhältnis zwischen der Bundeswirtschaftsministerin und einem Gesellschafter des Unternehmens? Von weiteren Terminen wurde Abstand genommen, da bei der Zentralen Vergabestelle andere Themen prioritär behandelt werden mussten. 12. Trifft es zu, dass die zentrale Vergabestelle des BMWE, die am 16. Juli 2025 den Informationstermin mit der GovRadar GmbH durchgeführt hat, zu diesem Zeitpunkt auch Aufgaben im Bereich des Förder- oder Zuwendungscontrollings wahrgenommen hat, und wenn ja, wie stellt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund sicher, dass die behauptete strikte Trennung zwischen Förderverfahren und ministeriellen Kontakten zu Fördernehmern tatsächlich eingehalten wurde? Dies trifft nicht zu. Die Zentrale Vergabestelle war zum damaligen Zeitpunkt ein eigenständiger Teil des Referats „Fördercontrolling; Zentrale Vergabestelle“. Sie war nicht mit Aufgaben des Fördercontrollings betraut. Die für das Fördercontrolling im BMWE zuständige Arbeitseinheit betreut selbst keine Förderverfahren und -maßnahmen und führt diese auch nicht durch. Es findet deshalb keine Interaktion zwischen dem Fördercontrolling und Fördernehmern statt, sondern mit den für die Förderungen zuständigen Referaten des BMWE. Das Fördercontrolling berät diese u. a. bei der Planung, Konzeption und Novellierung von Fördergrundlagen (z. B. Förderrichtlinien), Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, Ziel- und Wirkungsorientierung, effizientem Mitteleinsatz sowie Erfolgskontrollen und Evaluationen. 13. Wie erklärt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die öffentliche Aussage, es habe „grundsätzlich keinen direkten Kontakt“ des BMWE zur GovRadar GmbH gegeben, obwohl später ein direkter Termin eingeräumt wurde, und welche internen Abstimmungs- und Prüfprozesse haben zu dieser Kommunikationslinie geführt? Die genannte Aussage wurde im Kontext der ZIM-Förderung getroffen, die durch beliehene Projektträger durchgeführt wird, sodass keine Befassung des Bundesministeriums mit einzelnen Anträgen erfolgt. Die genannte Aussage lautet vollständig: „Die Förderung von Unternehmen nach dem Zentralen Innovationsprogramm Mittelstand ZIM wird für das BMWE von Projektträgern verwaltet. Es besteht grundsätzlich kein direkter Kontakt der Unternehmen mit dem Ministerium und keine Befassung des Ministeriums mit einzelnen Anträgen – so auch in diesem Fall.“ Der in der Frage genannte Termin stand in keinem Bezug zur ZIM-Förderung und wurde von Anfang an – auf die erste Presseanfrage des SPIEGEL – offengelegt. Ein „späteres Einräumen“, wie in der Fragestellung behauptet, gab es also nicht. 14. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob Karl- Theodor zu Guttenberg seit seiner Beteiligung an der GovRadar GmbH Kontakte mit Mitgliedern der Bundesregierung oder Bundesministerien hatte, die auf eine unmittelbare oder mittelbare Interessenvertretung im Sinne des § 1 Absatz 3 des Lobbyregistergesetzes gerichtet waren, insbesondere im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie, und ob solche Kontakte in zeitlichem oder sachlichem Zusammenhang mit öffentlichen Stellungnahmen Karl-Theodor zu Guttenbergs zur Beschleunigung der Bundeswehrbeschaffung – etwa in seinem Deutschlandfunk-Interview vom 12. November 2025 – standen? Dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sind keine Kontakte von Karl-Theodor zu Guttenberg im Sinne von § 1 Absatz 3 des Lobbyregistergesetzes mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BMWE aus dieser Legislaturperiode bekannt (dem BMWE ist nicht bekannt, seit wann Theodor zu Guttenberg an der GovRadar GmbH beteiligt ist). 15. Welche Bundesbehörden (einschließlich nachgeordneter Behörden, Bundeswehr und Bundesunternehmen wie Deutsche Bahn AG oder Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) nutzen nach Kenntnis der Bundesregierung derzeit oder haben in den letzten drei Jahren Softwarelösungen der GovRadar GmbH zur Erstellung von Ausschreibungsunterlagen oder zur Unterstützung von Vergabeverfahren eingesetzt (bitte nach Behörde, Zeitraum, Art der Nutzung und Vertragsform aufschlüsseln)? Nach Kenntnis der Bundesregierung werden Softwarelösungen der GovRadar GmbH durch folgende Bundesbehörden und Bundesunternehmen im genannten Umfang genutzt. Behörde Zeitraum Art der Nutzung Vertragsform Bundeskriminalamt (BKA) Oktober/ November 2023 (6 Wochen) 6-wöchige Testlizenz bei ZV34, da GovRadar als mögliche Lösung zur automatisierten Erstellung von Leistungsbeschreibungen und damit verbundener Markterkundung getestet werden sollte. Testlizenz ALDB GmbH (Beteiligung der Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben / BDBOS) seit Februar 2025 nur zur Recherche werden folgende Module genutzt: – GovRadar Tenders & AI Assistant – GovRadar Markets – GovRadar Documents Base – GovRadar Documents Designer & Writer Jahreslizenz Cyber Innovation Hub der Bundeswehr (gemeldet über BMVg) 01.05.2024 bis dato Innovationsvorhaben KI-PROcure Software as a Service Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr inklusive 11 Bundeswehrdienstleistungszentren und Brandschutzamt der Bundeswehr (gemeldet über BMVg) 01.05.2024 bis dato Lizenzen Software as a Service Kommando Gesundheitsversorgung der Bundeswehr (gemeldet über BMVg) 01.05.2024 bis dato Lizenzen Software as a Service Behörde Zeitraum Art der Nutzung Vertragsform Zentrum für Luft- und Raumfahrtmedizin (gemeldet über BMVg) 01.05.2025 bis dato Lizenzen Software as a Service DFS Deutsche Flugsicherung GmbH (gemeldet über BMV) 01.01.2025 bis dato Datenbankrecherche in den Modulen „Markets“ und "Tenders und AI-Assistant" Nutzungsvertrag Bundesministerium für Verkehr (BMV) 26.03.2024 bis dato Datenbankrecherche Leistungsverzeichnisse Nutzungsvertrag Toll Collect GmbH (gemeldet über BMV) 01.08.2025 bis dato Datenbankrecherche Ausschreibungsunterlagen Nutzungsvertrag Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN) zunächst nur Erprobung für 1 Jahr (ab 28.02.2025) Recherche in Vergabeunterlagen öffentlicher Auftraggeber Lizenzvertrag ZUG gGmbH (gemeldet über BMUKN) 04.2024 bis 04.2025 Recherche in Vergabeunterlagen öffentlicher Auftraggeber Lizenzvertrag BfS (gemeldet über BMUKN) zunächst nur Erprobung für 1 Jahr (ab 01.11.2025) Recherche in Vergabeunterlagen öffentlicher Auftraggeber Lizenzvertrag 16. Welche Anforderungen stellt die Bundesregierung an KI-basierte oder automatisierte Systeme zur Erstellung von Ausschreibungsunterlagen (z. B. Transparenz der Algorithmen, Dokumentation der Entscheidungslogik, Nichtdiskriminierung von Bietern, Überprüfbarkeit), und wie wurde die Software der GovRadar GmbH anhand dieser Anforderungen bewertet? Bund und Länder haben sich im Rahmen der föderalen Modernisierungsagenda darauf verständigt, den Einsatz KI-gestützter Werkzeuge bei der Erstellung von Vergabe- und Ausschreibungsunterlagen bis Ende 2026 zu erproben. Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung wird diesen Prozess koordinieren. Die Erkenntnisse sollen in die Ausgestaltung von Rahmenbedingungen zum Einsatz solcher Werkzeuge auf dem Marktplatz Deutschland einfließen. Eine Bewertung einzelner Softwarelösungen ist bislang nicht erfolgt. 17. Welche Vorkehrungen trifft die Bundesregierung, um sicherzustellen, dass der Einsatz kommerzieller Software zur Erstellung von Ausschreibungsunterlagen a) keine vergaberechtswidrige Diskriminierung von Unternehmen bewirkt, b) keine unzulässige Vorfestlegung auf bestimmte Produkte, Anbieter oder Technologien erzeugt und c) die Eigenverantwortung der Vergabestellen nicht faktisch auf private Anbieter verlagert, d) und welche dieser Vorkehrungen wurden im Fall der GovRadar GmbH konkret angewandt? Die Einhaltung der vergaberechtlichen Grundsätze wird durch die Vergabestellen der Ressorts in jedem einzelnen Verfahren eigenverantwortlich sichergestellt. Dies gilt auch für den Einsatz der Softwarelösung der GovRadar GmbH (siehe die Antwort zu Frage 15). 18. Welche Daten zu Beschaffungsvorhaben (einschließlich sensibler Bedarfe, Bedarfsanalysen und Marktanalysen) werden der GovRadar GmbH im Rahmen von Projekten mit Bundesstellen zugänglich gemacht, wie werden diese Daten geschützt, und wie wird die Einhaltung von Datenschutz- und Geheimschutzanforderungen überwacht und dokumentiert? In allen in der Antwort zu Frage 15 genannten Fällen werden der GovRadar GmbH im Rahmen der Nutzung beispielsweise von Lizenzen oder im Rahmen von Datenbankrecherchen über Stichwortsuchen lediglich öffentliche Daten und keine Daten zu Beschaffungsvorhaben zugänglich gemacht. Ergänzender Hinweis des Bundesministeriums des Innern (BMI) zur Nutzung durch das Bundeskriminalamt (BKA): – Im Falle der Nutzung durch BKA handelt es sich um allgemeine Testfälle ohne konkreten BKA-Bezug, z. B. Ausschreibung einer Reinigungsdienstleistung. Es wurden keine BKA-Daten zugänglich gemacht. Die ALDB- GmbH im vollständigen Eigentum des Bundes nutzt die Softwarelösungen der GovRadar GmbH ausschließlich zum Zwecke von Recherchen. Es werden bzw. wurden keine geschützten Informationen, Unterlagen bzw. Daten an GovRadar GmbH übertragen. Ergänzender Hinweis des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg): – Die Daten wurden durch die deutsche militärische Zulassungsbehörde für Informationssicherheit (DEUMilSAA) evaluiert und auf Grundlage eines Informationssicherheitskonzeptes für Forschung und Wissenschaft freigegeben. Ergänzender Hinweis des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN): – Im Geschäftsbereich des BMUKN wird das Recherche-Angebot von Gov- Radar genutzt. Art und Umfang der Nutzung sind mit der für Datenschutz zuständigen Organisationseinheit abgestimmt. Es werden lediglich die dortigen Arbeitsinhalte und -historie (z. B. erstellte Leistungsbeschreibungen) als Daten verarbeitet. 19. Beabsichtigt die Bundesregierung, verbindliche Leitlinien oder Mindeststandards für den Einsatz von KI-gestützten Vergabetools in der öffentlichen Beschaffung zu erlassen, und wenn ja, mit welchem Zeitplan und welchen inhaltlichen Eckpunkten (z. B. Transparenzpflichten, Interessenskonfliktregeln, Dokumentationspflichten)? Die Bundesregierung beabsichtigt derzeit nicht, verbindliche Leitlinien oder Mindeststandards für den Einsatz von KI-gestützten Vergabetools in der öffentlichen Beschaffung zu erlassen, schließt dies aber für die Zukunft nicht aus. 20. Hat der Bundesrechnungshof oder eine andere unabhängige Stelle den Einsatz von GovRadar oder vergleichbarer Software in Bundesbehörden geprüft oder evaluiert, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen und Empfehlungen? Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor. 21. In welchen Bundeswehrprojekten oder Vergabeprozessen des Bundesministeriums der Verteidigung, ihrer nachgeordneten Ämter (z. B. Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr (BAAINBw)) oder verbundener Einrichtungen (z. B. Cyber Innovation Hub der Bundeswehr) wurden nach Kenntnis der Bundesregierung bisher Leistungen der GovRadar GmbH genutzt, und welche Volumina und Vergabearten waren damit verbunden? Beim Innovationsvorhaben #164 wurde die GovRadar SaaS-Lösung (Software as a service) erprobt. Ziel war es, KI-gestützt den Zeit- und Personalaufwand bei der Erstellung von Ausschreibungsunterlagen und der Durchführung von Markterkundungen zu reduzieren. Die Vergabe in Höhe von 151.000 Euro erfolgte im Wege einer Unterschwellenvergabe als Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb. 22. Welche besonderen Anforderungen stellt das Bundesministerium der Verteidigung an Softwarelösungen, die in Beschaffungsprozessen der Bundeswehr eingesetzt werden (z. B. IT-Sicherheit nach BSI-Standards, NATO-Sicherheitsvorschriften, Geheimschutz), und wie wurden diese Anforderungen im Fall von Projekten mit der GovRadar GmbH geprüft und dokumentiert? Für Softwarelösungen, die in Beschaffungsprozesse der Bundeswehr eingesetzt werden, existieren etablierte Regelungen und Verfahren, die die Einhaltung von BSI-, EU oder NATO-Standards sicherstellen. Verantwortlich für die Überprüfung von Softwarelösungen ist die deutsche militärische Zulassungsbehörde für Informationssicherheit (DEUMilSAA). 23. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass der Einsatz von GovRadar oder vergleichbaren Tools bei der Bundeswehr nicht zu einseitigen Marktzugängen für bestimmte Rüstungsunternehmen führt, die Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Vergabeentscheidungen gewährleistet bleibt und parlamentarische Kontrolle nicht erschwert wird? Der Vergabeprozess erstreckt sich ausschließlich auf die Markterkundung (z. B. Vergleich von Produktdaten). Der Vergabeprozess selbst wird durch den Einsatz der Software nicht verändert. 24. Inwiefern bewertet die Bundesregierung das Gesetz zur Beschleunigung der Planung und Beschaffung für die Bundeswehr (BwPBBG) im Hinblick auf digitale Vergabetools wie die der GovRadar GmbH als förderlich für deren Geschäftsmodell (z. B. durch Verfahrensvereinfachungen, Standardisierungen, Digitalisierungspflichten), und wurden mögliche wettbewerbliche Auswirkungen auf den Markt für entsprechende Softwarelösungen im Rahmen der Gesetzesvorbereitung oder einer Folgenabschätzung berücksichtigt? Der Entwurf des Gesetzes zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die Bundeswehr enthält keine Regelungen zu digitalen Vergabetools. Entsprechende Bewertungen liegen daher nicht vor und entsprechende Auswirkungen waren daher nicht zu berücksichtigen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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