Mögliche Interessenkonflikte der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche (Antwort zu Drs. 21/3495)
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Mögliche Interessenkonflikte der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina Reiche (Antwort zu Drs. 21/3495)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/3738
21. Wahlperiode 21.01.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Julian Joswig, Andreas
Audretsch, Michael Kellner, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/3495 –
Mögliche Interessenkonflikte der Bundesministerin für Wirtschaft und Energie,
Katherina Reiche
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
An der GovRadar GmbH, einem Münchner Start-up für KI-basierte Software
zur Erstellung und Automatisierung von Ausschreibungsunterlagen, ist seit
2023 der ehemalige Bundeswirtschafts- und Verteidigungsminister Karl-
Theodor zu Guttenberg über seine Investmentgesellschaft beteiligt. Das
Unternehmen richtet sein Geschäftsmodell unmittelbar auf die öffentliche
Beschaffung aus, einschließlich Vergabestrukturen der Bundeswehr und anderer
sicherheitsrelevanter Bundesbehörden.
Parallel dazu wurden im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie (BMWE), das von Katherina Reiche – der Lebensgefährtin
von Karl-Theodor zu Guttenberg – geführt wird, ZIM (Zentrale
Innovationsprogramm Mittelstand)-Fördermittel an GovRadar bewilligt. Nach
Recherchen des „Spiegel“ erhielt GovRadar am 21. März 2024 und am 8. September
2025 Förderzusagen in sechsstelliger Höhe; die jüngste Bewilligung betrug
287.236 Euro (www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/katherina-reiche-und-karl-t
heodor-zu-guttenberg-bundeswirtschaftsministerium-foerdert-firma-mit-gutte
nberg-beteiligung-a-830ae414-e75e-44a6-824c-06dcc98bd9d7).
Nach den Berichten nahm das zentrale Vergabereferat des BMWE im
Sommer 2025 auf eigene Initiative Kontakt zu GovRadar auf, obwohl das
Bundesministerium öffentlich erklärt hatte, es habe „grundsätzlich keinen
direkten Kontakt“ zu dem Unternehmen gegeben. Darüber hinaus
dokumentieren Medien gemeinsame Auftritte Katherina Reiches und Karl-Theodor zu
Guttenbergs bei sicherheits- und wirtschaftspolitischen Veranstaltungen,
darunter ein Termin beim Center for Strategic and International Studies (CSIS)
in Washington sowie ein von Karl-Theodor zu Guttenberg mitorganisiertes
privates Spitzentreffen in Seefeld (Tirol).
Für die Fragestellenden ergeben sich vor diesem Hintergrund Fragen zu
Transparenz, Compliance (Verquickung von wirtschaftlichen Interessen und
Wahrnehmung öffentlicher Aufgaben), möglicher Einflussnahme der
Behördenleitung und zur Neutralität der staatlichen Förder- und Vergabepraxis – insbeson-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom
20. Januar 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
dere dort, wo Softwareanbieter direkten Einfluss auf Beschaffungsstrukturen
der Bundeswehr und anderer sicherheitsrelevanter Bereiche gewinnen können.
1. Wann hat die Bundesministerin für Wirtschaft und Energie, Katherina
Reiche, das Compliance-Referat oder andere zuständige Stellen ihres
Bundesministeriums erstmals darüber informiert, dass ihr Lebensgefährte
Karl-Theodor zu Guttenberg an der GovRadar GmbH beteiligt ist, und in
welcher Form (z. B. schriftliche Anzeige, Vermerk, E-Mail,
Gesprächsprotokoll) wurde diese Angelegenheit dokumentiert, wenn keine solche
Mitteilung erfolgt ist, aus welchen Gründen wurde auf eine Anzeige
einer möglichen Befangenheitslage verzichtet?
2. Welche schriftlich dokumentierten Befangenheits- und
Abschirmungsmaßnahmen (z. B. förmlicher Recusal der Ministerin,
Vertretungsanordnung, Weisungen zu Aktenzugriffen, Ausschluss von Zeichnungen bzw.
Entscheidungswegen, „Chinese Wall“) wurden im Zusammenhang mit
GovRadar im BMWE angeordnet, und wann, und durch wen?
3. Welche konkreten organisatorischen, personellen oder
verfahrensbezogenen Abschirmungs- und Sensibilisierungsmaßnahmen hat das BMWE
getroffen, um trotz der öffentlichen und wirtschaftspolitischen Aktivität
Karl-Theodor zu Guttenbergs als Gesellschafter der GovRadar GmbH
eine strikte Trennung zwischen dessen Interessen und den dienstlichen
Entscheidungs-, Förder- und Vergabeprozessen des Bundesministeriums
sicherzustellen, und wann wurde Bundeswirtschaftsministerin Katherina
Reiche hierüber unterrichtet?
4. Hat die Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche nach Kenntnis der
Bundesregierung die zuständige Compliance-Stelle des BMWE bzw. das
Bundeskanzleramt über die wirtschaftlichen Aktivitäten ihres
Lebensgefährten und dessen Beteiligung an der GovRadar GmbH formell
unterrichtet, wenn ja, wann, und in welcher Form, und wenn nein, aus
welchen Gründen nicht?
Die Fragen 1 bis 4 werden gemeinsam beantwortet.
Anzeige- und Genehmigungspflichten für Bundesministerinnen und
Bundesminister sind abschließend im Bundesministergesetz (BMinG) geregelt.
Vermögenswerte der Angehörigen von Mitgliedern der Bundesregierung müssen
danach ebenso wenig angezeigt werden wie solche der Mitglieder der
Bundesregierung selbst. Die Mitglieder der Bundesregierung stellen den angemessenen
Umgang mit Interessenskonflikten sicher. Dazu gehört auch das
verwaltungsrechtliche Mitwirkungsverbot, sofern es überhaupt zum Tragen kommt. Im
förmlichen Verwaltungsverfahren gelten gemäß den §§ 20 und 21 des
Verwaltungsverfahrensgesetzes Mitwirkungsverbote für alle für die jeweilige Behörde
tätigen Personen, deren Angehörige oder im Einzelfall nahestehenden Personen
von der Entscheidung betroffen sind. Dazu wäre aber erforderlich, dass die
betroffene Person überhaupt an der Entscheidung mitwirkt. Wird etwa eine
Förderentscheidung ohnehin nach vorgegebenen Förderkriterien selbstständig
durch einen Projektträger getroffen, ist dies nicht der Fall. Eine Anzeige oder
zusätzliche Maßnahmen waren daher hier nicht erforderlich. Auf die Antwort
der Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 99 des Abgeordneten Michael
Kellner auf Bundesdrucksache 21/3236 wird verwiesen.
5. Gab es innerhalb des BMWE oder anderer Ressorts Hinweise,
Beschwerden oder Hinweise externer Dritter (z. B. Medien, Verbände,
Bürgeranfragen) auf einen möglichen Interessenkonflikt im Zusammenhang mit
der Beziehung Reiche/Guttenberg und den Förderungen oder Aufträgen
zugunsten der GovRadar GmbH, und wie ist die Bundesregierung mit
diesen Hinweisen jeweils verfahren?
Das BMWE hat Presseanfragen hierzu beantwortet, erstmals am 18. November
2025. Ferner gingen im Zuge der weiteren Presseberichterstattung
Meinungsäußerungen von Bürgerinnen und Bürgern ein sowie wenige Bürgeranfragen, die
ebenfalls beantwortet wurden.
6. Welche Rolle spielen persönliche Beziehungen von
Regierungsmitgliedern zu Unternehmern, Investoren und Lobbyakteuren in den aktuellen
Regelwerken der Bundesregierung zur Korruptionsprävention und
Compliance, und sieht die Bundesregierung Änderungsbedarf?
Der Grundsatz der Vermeidung von Interessenkonflikten ergibt sich für
Mitglieder der Bundesregierung aus Artikel 66 des Grundgesetzes und findet sich
u. a. in § 5 des Gesetzes über die Rechtsverhältnisse der Mitglieder der
Bundesregierung (Bundesministergesetz – BMinG) wieder. Mitglieder der
Bundesregierung stellen den angemessenen Umgang mit Interessenskonflikten sicher.
Dazu gehört auch die Berücksichtigung persönlicher Beziehungen zu Dritten.
Die Bundesregierung sieht aktuell keinen Änderungsbedarf. Auf die Antwort
der Bundesregierung auf Bundestagsdrucksache 21/1136 wird verwiesen.
7. Welche Unternehmen, an denen Angehörige der
Bundeswirtschaftsministerin Katharina Reiche ganz oder teilweise beteiligt sind
(einschließlich Investmentgesellschaften), haben nach Kenntnis der
Bundesregierung seit 2025 Fördermittel, Aufträge oder sonstige finanzielle
Unterstützungen aus dem Geschäftsbereich des BMWE erhalten (bitte
Unternehmen, Förder- bzw. Auftragsart, Programm und Volumen tabellarisch
darstellen)?
Anzeige- und Genehmigungspflichten für Bundesministerinnen und
Bundesminister sind abschließend im Bundesministergesetz (BMinG) geregelt.
Vermögenswerte der Angehörigen von Mitgliedern der Bundesregierung müssen
danach ebenso wenig angezeigt werden, wie die der Mitglieder der
Bundesregierung selbst. Eine Auflistung ist daher nicht möglich. Auf die Antwort der
Bundesregierung auf die Schriftliche Frage 99 des Abgeordneten Michael Kellner
auf Bundesdrucksache 21/3236 wird verwiesen.
8. Welche dienstlichen Kontakte (Termine, Telefonate, E-Mails,
Videokonferenzen) gab es nach Kenntnis der Bundesregierung seit Amtsantritt von
Bundeswirtschaftsministerin Katherina Reiche zwischen dem BMWE
(einschließlich Leitungsbereich, Vergabereferat und zuständigen
Fachabteilungen) und der GovRadar GmbH bzw. deren Vertreterinnen und
Vertretern (bitte jeweils Datum, Format, beteiligte
Organisationseinheiten, Teilnehmerinnen und Gegenstand angeben)?
Datum
(seit 6.5.25)
Format beteiligte Referate TN Gegenstand des Kontakts
16.07.2025 Videokonferenz ZC4 (aktuelle
Referatsbezeichnung) -Zentrale
Vergabestelle
Mitarbeitende
der
Vergabestelle
(Fachebene)
Unverbindlicher virtueller
Informationstermin zu dem Thema
„Einsatz von KI in der öffentlichen
Beschaffung“
07.08.2025 E-Mail von
GovRadar
IB5 (aktuelle
Referatsbezeichnung) -
Öffentliche Aufträge,
Vergaberecht
entfällt Mail mit knapper
Unternehmenspräsentation und Einladung zu
Online-Termin
9. Aus welchem konkreten Anlass, auf wessen Veranlassung und mit
welchem Ziel hat das zentrale Vergabereferat des BMWE nach einem
Medienbericht eigenständig Kontakt zur GovRadar GmbH aufgenommen
und einen Termin „auf Arbeitsebene“ durchgeführt, wer nahm daran teil,
und wurde hierzu ein Vermerk oder Protokoll gefertigt?
Bei dem Termin zwischen der Zentralen Vergabestelle des BMWE und dem
Unternehmen GovRadar GmbH handelte es sich um einen unverbindlichen
virtuellen Informationstermin, den jeder an den angebotenen IT-Anwendungen der
GovRadar GmbH Interessierte über die Webseite des Unternehmens
eigeninitiativ buchen konnte. Anlass war ein Presseartikel über das Unternehmen Gov-
Radar GmbH sowie dessen Dienstleistungen im Bereich des Einsatzes von KI
in der öffentlichen Beschaffung. An dem Termin haben der Referatsleiter der
Zentralen Vergabestelle sowie eine Referentin und ein Referent teilgenommen.
Der Termin diente dem Zweck, sich unverbindlich über die Möglichkeiten des
Einsatzes von KI in der öffentlichen Beschaffung zu informieren. Daher wurde
auch kein Protokoll angefertigt.
10. Wurde der Informationstermin der zentralen Vergabestelle des BMWE
mit der GovRadar GmbH am 16. Juli 2025 über die
Terminbuchungsfunktion des BMWE gebucht – wie der Bericht aus dem Ausschuss für
Wirtschaft und Energie (TOP 2b der 21. Sitzung) insinuiert, und wenn ja,
durch welche Organisationseinheit des BMWE erfolgte diese Buchung,
oder wurde der Termin durch die zentrale Vergabestelle des BMWE
eigeninitiativ außerhalb dieses Buchungssystems veranlasst?
Hier liegt ein Missverständnis vor. Zum damaligen Zeitpunkt bot die GovRadar
GmbH auf ihrer Unternehmenswebseite eine Terminbuchungsfunktion an. Der
Informationstermin wurde hierüber durch die Zentrale Vergabestelle
eigeninitiativ gebucht.
11. Aus welchen Gründen wurde nach dem Informationstermin der zentralen
Vergabestelle des BMWE mit der GovRadar GmbH am 16. Juli 2025 auf
weitere Gespräche, Prüfungen oder eine mögliche Pilotierung verzichtet,
und erfolgte diese Zurückhaltung vor dem Hintergrund der besonderen
personellen Konstellation im Verhältnis zwischen der
Bundeswirtschaftsministerin und einem Gesellschafter des Unternehmens?
Von weiteren Terminen wurde Abstand genommen, da bei der Zentralen
Vergabestelle andere Themen prioritär behandelt werden mussten.
12. Trifft es zu, dass die zentrale Vergabestelle des BMWE, die am 16. Juli
2025 den Informationstermin mit der GovRadar GmbH durchgeführt hat,
zu diesem Zeitpunkt auch Aufgaben im Bereich des Förder- oder
Zuwendungscontrollings wahrgenommen hat, und wenn ja, wie stellt die
Bundesregierung vor diesem Hintergrund sicher, dass die behauptete strikte
Trennung zwischen Förderverfahren und ministeriellen Kontakten zu
Fördernehmern tatsächlich eingehalten wurde?
Dies trifft nicht zu. Die Zentrale Vergabestelle war zum damaligen Zeitpunkt
ein eigenständiger Teil des Referats „Fördercontrolling; Zentrale
Vergabestelle“. Sie war nicht mit Aufgaben des Fördercontrollings betraut. Die für das
Fördercontrolling im BMWE zuständige Arbeitseinheit betreut selbst keine
Förderverfahren und -maßnahmen und führt diese auch nicht durch. Es findet deshalb
keine Interaktion zwischen dem Fördercontrolling und Fördernehmern statt,
sondern mit den für die Förderungen zuständigen Referaten des BMWE. Das
Fördercontrolling berät diese u. a. bei der Planung, Konzeption und
Novellierung von Fördergrundlagen (z. B. Förderrichtlinien),
Wirtschaftlichkeitsuntersuchungen, Ziel- und Wirkungsorientierung, effizientem Mitteleinsatz sowie
Erfolgskontrollen und Evaluationen.
13. Wie erklärt die Bundesregierung vor diesem Hintergrund die öffentliche
Aussage, es habe „grundsätzlich keinen direkten Kontakt“ des BMWE
zur GovRadar GmbH gegeben, obwohl später ein direkter Termin
eingeräumt wurde, und welche internen Abstimmungs- und Prüfprozesse
haben zu dieser Kommunikationslinie geführt?
Die genannte Aussage wurde im Kontext der ZIM-Förderung getroffen, die
durch beliehene Projektträger durchgeführt wird, sodass keine Befassung des
Bundesministeriums mit einzelnen Anträgen erfolgt. Die genannte Aussage
lautet vollständig: „Die Förderung von Unternehmen nach dem Zentralen
Innovationsprogramm Mittelstand ZIM wird für das BMWE von Projektträgern
verwaltet. Es besteht grundsätzlich kein direkter Kontakt der Unternehmen mit
dem Ministerium und keine Befassung des Ministeriums mit einzelnen
Anträgen – so auch in diesem Fall.“ Der in der Frage genannte Termin stand in
keinem Bezug zur ZIM-Förderung und wurde von Anfang an – auf die erste
Presseanfrage des SPIEGEL – offengelegt. Ein „späteres Einräumen“, wie in der
Fragestellung behauptet, gab es also nicht.
14. Welche Erkenntnisse liegen der Bundesregierung darüber vor, ob Karl-
Theodor zu Guttenberg seit seiner Beteiligung an der GovRadar GmbH
Kontakte mit Mitgliedern der Bundesregierung oder Bundesministerien
hatte, die auf eine unmittelbare oder mittelbare Interessenvertretung im
Sinne des § 1 Absatz 3 des Lobbyregistergesetzes gerichtet waren,
insbesondere im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft
und Energie, und ob solche Kontakte in zeitlichem oder sachlichem
Zusammenhang mit öffentlichen Stellungnahmen Karl-Theodor zu
Guttenbergs zur Beschleunigung der Bundeswehrbeschaffung – etwa in seinem
Deutschlandfunk-Interview vom 12. November 2025 – standen?
Dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie sind keine Kontakte von
Karl-Theodor zu Guttenberg im Sinne von § 1 Absatz 3 des
Lobbyregistergesetzes mit Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des BMWE aus dieser
Legislaturperiode bekannt (dem BMWE ist nicht bekannt, seit wann Theodor zu
Guttenberg an der GovRadar GmbH beteiligt ist).
15. Welche Bundesbehörden (einschließlich nachgeordneter Behörden,
Bundeswehr und Bundesunternehmen wie Deutsche Bahn AG oder
Bundesanstalt für Immobilienaufgaben) nutzen nach Kenntnis der
Bundesregierung derzeit oder haben in den letzten drei Jahren Softwarelösungen der
GovRadar GmbH zur Erstellung von Ausschreibungsunterlagen oder zur
Unterstützung von Vergabeverfahren eingesetzt (bitte nach Behörde,
Zeitraum, Art der Nutzung und Vertragsform aufschlüsseln)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung werden Softwarelösungen der GovRadar
GmbH durch folgende Bundesbehörden und Bundesunternehmen im genannten
Umfang genutzt.
Behörde Zeitraum Art der Nutzung Vertragsform
Bundeskriminalamt (BKA) Oktober/
November 2023
(6 Wochen)
6-wöchige Testlizenz bei ZV34,
da GovRadar als mögliche Lösung
zur automatisierten Erstellung von
Leistungsbeschreibungen und
damit verbundener Markterkundung
getestet werden sollte.
Testlizenz
ALDB GmbH
(Beteiligung der Bundesanstalt für
den Digitalfunk der Behörden und
Organisationen mit
Sicherheitsaufgaben / BDBOS)
seit Februar
2025
nur zur Recherche werden
folgende Module genutzt:
– GovRadar Tenders & AI
Assistant
– GovRadar Markets
– GovRadar Documents Base
– GovRadar Documents Designer
& Writer
Jahreslizenz
Cyber Innovation Hub der
Bundeswehr
(gemeldet über BMVg)
01.05.2024 bis
dato
Innovationsvorhaben KI-PROcure Software as a
Service
Bundesamt für Infrastruktur,
Umweltschutz und Dienstleistungen
der Bundeswehr inklusive 11
Bundeswehrdienstleistungszentren und
Brandschutzamt der Bundeswehr
(gemeldet über BMVg)
01.05.2024 bis
dato
Lizenzen Software as a
Service
Kommando
Gesundheitsversorgung der Bundeswehr
(gemeldet über BMVg)
01.05.2024 bis
dato
Lizenzen Software as a
Service
Behörde Zeitraum Art der Nutzung Vertragsform
Zentrum für Luft- und
Raumfahrtmedizin
(gemeldet über BMVg)
01.05.2025 bis
dato
Lizenzen Software as a
Service
DFS Deutsche Flugsicherung
GmbH (gemeldet über BMV)
01.01.2025 bis
dato
Datenbankrecherche in den
Modulen „Markets“ und "Tenders und
AI-Assistant"
Nutzungsvertrag
Bundesministerium für Verkehr
(BMV)
26.03.2024 bis
dato
Datenbankrecherche
Leistungsverzeichnisse
Nutzungsvertrag
Toll Collect GmbH
(gemeldet über BMV)
01.08.2025 bis
dato
Datenbankrecherche
Ausschreibungsunterlagen
Nutzungsvertrag
Bundesministerium für Umwelt,
Klimaschutz, Naturschutz und
nukleare Sicherheit (BMUKN)
zunächst nur
Erprobung für
1 Jahr (ab
28.02.2025)
Recherche in Vergabeunterlagen
öffentlicher Auftraggeber
Lizenzvertrag
ZUG gGmbH
(gemeldet über BMUKN)
04.2024 bis
04.2025
Recherche in Vergabeunterlagen
öffentlicher Auftraggeber
Lizenzvertrag
BfS
(gemeldet über BMUKN)
zunächst nur
Erprobung für
1 Jahr (ab
01.11.2025)
Recherche in Vergabeunterlagen
öffentlicher Auftraggeber
Lizenzvertrag
16. Welche Anforderungen stellt die Bundesregierung an KI-basierte oder
automatisierte Systeme zur Erstellung von Ausschreibungsunterlagen
(z. B. Transparenz der Algorithmen, Dokumentation der
Entscheidungslogik, Nichtdiskriminierung von Bietern, Überprüfbarkeit), und wie
wurde die Software der GovRadar GmbH anhand dieser Anforderungen
bewertet?
Bund und Länder haben sich im Rahmen der föderalen Modernisierungsagenda
darauf verständigt, den Einsatz KI-gestützter Werkzeuge bei der Erstellung von
Vergabe- und Ausschreibungsunterlagen bis Ende 2026 zu erproben. Das
Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung wird diesen Prozess
koordinieren. Die Erkenntnisse sollen in die Ausgestaltung von
Rahmenbedingungen zum Einsatz solcher Werkzeuge auf dem Marktplatz Deutschland
einfließen. Eine Bewertung einzelner Softwarelösungen ist bislang nicht erfolgt.
17. Welche Vorkehrungen trifft die Bundesregierung, um sicherzustellen,
dass der Einsatz kommerzieller Software zur Erstellung von
Ausschreibungsunterlagen
a) keine vergaberechtswidrige Diskriminierung von Unternehmen
bewirkt,
b) keine unzulässige Vorfestlegung auf bestimmte Produkte, Anbieter
oder Technologien erzeugt und
c) die Eigenverantwortung der Vergabestellen nicht faktisch auf private
Anbieter verlagert,
d) und welche dieser Vorkehrungen wurden im Fall der GovRadar
GmbH konkret angewandt?
Die Einhaltung der vergaberechtlichen Grundsätze wird durch die
Vergabestellen der Ressorts in jedem einzelnen Verfahren eigenverantwortlich
sichergestellt. Dies gilt auch für den Einsatz der Softwarelösung der GovRadar GmbH
(siehe die Antwort zu Frage 15).
18. Welche Daten zu Beschaffungsvorhaben (einschließlich sensibler
Bedarfe, Bedarfsanalysen und Marktanalysen) werden der GovRadar GmbH
im Rahmen von Projekten mit Bundesstellen zugänglich gemacht, wie
werden diese Daten geschützt, und wie wird die Einhaltung von
Datenschutz- und Geheimschutzanforderungen überwacht und dokumentiert?
In allen in der Antwort zu Frage 15 genannten Fällen werden der GovRadar
GmbH im Rahmen der Nutzung beispielsweise von Lizenzen oder im Rahmen
von Datenbankrecherchen über Stichwortsuchen lediglich öffentliche Daten
und keine Daten zu Beschaffungsvorhaben zugänglich gemacht.
Ergänzender Hinweis des Bundesministeriums des Innern (BMI) zur Nutzung
durch das Bundeskriminalamt (BKA):
– Im Falle der Nutzung durch BKA handelt es sich um allgemeine Testfälle
ohne konkreten BKA-Bezug, z. B. Ausschreibung einer
Reinigungsdienstleistung. Es wurden keine BKA-Daten zugänglich gemacht. Die ALDB-
GmbH im vollständigen Eigentum des Bundes nutzt die Softwarelösungen
der GovRadar GmbH ausschließlich zum Zwecke von Recherchen. Es
werden bzw. wurden keine geschützten Informationen, Unterlagen bzw. Daten
an GovRadar GmbH übertragen.
Ergänzender Hinweis des Bundesministeriums der Verteidigung (BMVg):
– Die Daten wurden durch die deutsche militärische Zulassungsbehörde für
Informationssicherheit (DEUMilSAA) evaluiert und auf Grundlage eines
Informationssicherheitskonzeptes für Forschung und Wissenschaft
freigegeben.
Ergänzender Hinweis des Bundesministeriums für Umwelt, Klimaschutz,
Naturschutz und nukleare Sicherheit (BMUKN):
– Im Geschäftsbereich des BMUKN wird das Recherche-Angebot von Gov-
Radar genutzt. Art und Umfang der Nutzung sind mit der für Datenschutz
zuständigen Organisationseinheit abgestimmt. Es werden lediglich die
dortigen Arbeitsinhalte und -historie (z. B. erstellte Leistungsbeschreibungen)
als Daten verarbeitet.
19. Beabsichtigt die Bundesregierung, verbindliche Leitlinien oder
Mindeststandards für den Einsatz von KI-gestützten Vergabetools in der
öffentlichen Beschaffung zu erlassen, und wenn ja, mit welchem Zeitplan und
welchen inhaltlichen Eckpunkten (z. B. Transparenzpflichten,
Interessenskonfliktregeln, Dokumentationspflichten)?
Die Bundesregierung beabsichtigt derzeit nicht, verbindliche Leitlinien oder
Mindeststandards für den Einsatz von KI-gestützten Vergabetools in der
öffentlichen Beschaffung zu erlassen, schließt dies aber für die Zukunft nicht aus.
20. Hat der Bundesrechnungshof oder eine andere unabhängige Stelle den
Einsatz von GovRadar oder vergleichbarer Software in Bundesbehörden
geprüft oder evaluiert, und wenn ja, mit welchen Ergebnissen und
Empfehlungen?
Der Bundesregierung liegen dazu keine Erkenntnisse vor.
21. In welchen Bundeswehrprojekten oder Vergabeprozessen des
Bundesministeriums der Verteidigung, ihrer nachgeordneten Ämter (z. B.
Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der
Bundeswehr (BAAINBw)) oder verbundener Einrichtungen (z. B. Cyber
Innovation Hub der Bundeswehr) wurden nach Kenntnis der
Bundesregierung bisher Leistungen der GovRadar GmbH genutzt, und welche
Volumina und Vergabearten waren damit verbunden?
Beim Innovationsvorhaben #164 wurde die GovRadar SaaS-Lösung (Software
as a service) erprobt. Ziel war es, KI-gestützt den Zeit- und Personalaufwand
bei der Erstellung von Ausschreibungsunterlagen und der Durchführung von
Markterkundungen zu reduzieren.
Die Vergabe in Höhe von 151.000 Euro erfolgte im Wege einer
Unterschwellenvergabe als Verhandlungsvergabe ohne Teilnahmewettbewerb.
22. Welche besonderen Anforderungen stellt das Bundesministerium der
Verteidigung an Softwarelösungen, die in Beschaffungsprozessen der
Bundeswehr eingesetzt werden (z. B. IT-Sicherheit nach BSI-Standards,
NATO-Sicherheitsvorschriften, Geheimschutz), und wie wurden diese
Anforderungen im Fall von Projekten mit der GovRadar GmbH geprüft
und dokumentiert?
Für Softwarelösungen, die in Beschaffungsprozesse der Bundeswehr eingesetzt
werden, existieren etablierte Regelungen und Verfahren, die die Einhaltung von
BSI-, EU oder NATO-Standards sicherstellen.
Verantwortlich für die Überprüfung von Softwarelösungen ist die deutsche
militärische Zulassungsbehörde für Informationssicherheit (DEUMilSAA).
23. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass der Einsatz von GovRadar
oder vergleichbaren Tools bei der Bundeswehr nicht zu einseitigen
Marktzugängen für bestimmte Rüstungsunternehmen führt, die
Transparenz und Nachvollziehbarkeit von Vergabeentscheidungen gewährleistet
bleibt und parlamentarische Kontrolle nicht erschwert wird?
Der Vergabeprozess erstreckt sich ausschließlich auf die Markterkundung (z. B.
Vergleich von Produktdaten). Der Vergabeprozess selbst wird durch den
Einsatz der Software nicht verändert.
24. Inwiefern bewertet die Bundesregierung das Gesetz zur Beschleunigung
der Planung und Beschaffung für die Bundeswehr (BwPBBG) im
Hinblick auf digitale Vergabetools wie die der GovRadar GmbH als
förderlich für deren Geschäftsmodell (z. B. durch Verfahrensvereinfachungen,
Standardisierungen, Digitalisierungspflichten), und wurden mögliche
wettbewerbliche Auswirkungen auf den Markt für entsprechende
Softwarelösungen im Rahmen der Gesetzesvorbereitung oder einer
Folgenabschätzung berücksichtigt?
Der Entwurf des Gesetzes zur beschleunigten Planung und Beschaffung für die
Bundeswehr enthält keine Regelungen zu digitalen Vergabetools.
Entsprechende Bewertungen liegen daher nicht vor und entsprechende Auswirkungen
waren daher nicht zu berücksichtigen.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
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