Schriftliche Frage 17 von Sascha Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwiefern sieht die Bundesregierung den eingeleiteten Kulturwandel hin zu einem stärker prinzipienorientierten Aufsichtsansatz bei der Bunde…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Finanzen.
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Schriftliche Frage 17 von Sascha Müller (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Inwiefern sieht die Bundesregierung den eingeleiteten Kulturwandel hin zu einem stärker prinzipienorientierten Aufsichtsansatz bei der Bunde…
Frage 17 (Sascha Müller, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Inwiefern sieht die Bundesregierung den eingeleiteten Kulturwandel hin zu einem stärker prinzipienorientierten Aufsichtsansatz bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (vgl. www.finews.com/news/english-news/67537-bafi n-mark-branson-regulierung-finma-kleinbankenre gime-verhaeltnismaessigkeit-proportionalitaet-2) bereits als Folge des im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD verankerten Ziels, die Belange kleinerer Banken und Sparkassen bei regulatorischen Anforderungen stärker zu berücksichtigen, und welche konkreten Maßnahmen plant sie, um kleinere Institute zu entlasten und zugleich das europäische Level Playing Field zu wahren?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Michael Schrodi vom 8. Juli 2025:
Seit dem Jahr 2020 durchläuft die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) eine grundlegende Modernisierung. Ein wesentlicher Aspekt ist hierbei der angesprochene Kulturwandel mit dem übergreifenden Zielbild einer effizienten, schlagkräftigen sowie risikoorientierten Aufsichtsbehörde. Mit den jüngst veröffentlichten mittelfristigen strategischen Zielen für den Zeitraum 2026 bis 2029 knüpft die BaFin an die bisherige strategische Ausrichtung an und verstärkt die Betonung von Proportionalität und Komplexitätsreduzierung. Bereits seit 2024 hat die BaFin einen Prozess zur Entbürokratisierung implementiert und arbeitet an konkreten Erleichterungen. Mit Blick auf die Belange kleinerer Banken hat die BaFin zum Beispiel in ihrer Aufsichtsmitteilung vom November 2024 konkrete Erleichterungen für drei Viertel aller deutschen Institute eingeführt. Darüber hinaus wirkt die BaFin im europäischen und internationalen Kontext auf eine proportionale Ausgestaltung des aufsichtlichen Regelwerks hin. Auch die Bundesregierung setzt sich dafür ein, Aufsicht und Regulierung im Bankenbereich so effizient und proportional wie möglich zu gestalten: Im Einklang mit dem Koalitionsvertrag plant die Bundesregierung verschiedene Maßnahmen, um die Belange kleinerer Banken und Sparkassen bei Änderungen der Regulierung konsequent zu berücksichtigen. Dies betrifft anstehende nationale Gesetzgebungsvorhaben, die auch die Umsetzung von EU-Rechtsakten umfassen. So zum Beispiel die anstehende nationale Umsetzung der geänderten sogenannten Eigenkapitalrichtlinie für Banken (Richtlinie (EU) 2024/1619 zur Änderung der Richtlinie 2013/36/EU im Hinblick auf Aufsichtsbefugnisse, Sanktionen, Zweigstellen aus Drittländern sowie Umwelt-, Sozial- und Unternehmensführungsrisiken „Capital Requirements Directive, CRD VI“). Die Bundesregierung wirkt auch bei der Europäischen Kommission und anderen europäischen Akteuren, die Einfluss auf die Regulierung haben, im Rahmen ihrer Möglichkeiten darauf hin, dass die Belange kleinerer Banken und Sparkassen im Sinne des Proportionalitätsgrundsatzes unter Wahrung des europäischen Level Playing Field angemessen berücksichtigt werden. Das betrifft sowohl Gesetzgebungsvorhaben als auch untergesetzliche Regulierung.
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