Vertiefung und Reform der europäischen Bankenunion
Text
Vertiefung und Reform der europäischen Bankenunion
Deutscher Bundestag Drucksache 21/4039
21. Wahlperiode 10.02.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Hauke Finger, Kay Gottschalk, Jan Wenzel Schmidt, Torben
Braga, Christian Douglas, Rainer Groß, Jörn König, Reinhard Mixl, Iris Nieland,
Diana Zimmer, Christian Reck und der Fraktion der AfD
Vertiefung und Reform der europäischen Bankenunion
Die Europäische Bankenunion ist das zentrale Reformprojekt der Europäischen
Union (EU) infolge der globalen Finanz- und Staatsschuldenkrise. Ihr Ziel ist
die Schaffung eines integrierten Ordnungsrahmens für Aufsicht, Abwicklung
und Einlagensicherung von Kreditinstituten innerhalb der Wirtschafts- und
Währungsunion (WWU). Sie dient damit der Vollendung der
Finanzmarktintegration und der Stabilisierung des Eurowährungsgebiets (Europäisches
Parlament, 2025, www.europarl.europa.eu/factsheets/de/sheet/88/bankenunion,
Binder, J.-H., Die Europäische Bankenunion, ZEuS 2015, S. 1 ff.).
Die primärrechtliche Kompetenzgrundlage für den einheitlichen
Aufsichtsmechanismus (SSM) und den einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM)
findet sich in Artikel 114 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen
Union (AEUV) und Artikel 127 Absatz 6 AEUV (Lastra, R., Banking Union
and Financial Stability in the Eurozone, CML Rev. 2018, S. 283 ff.).
Die Europäische Zentralbank (EZB) ist im Rahmen des SSM seit November
2014 für die direkte oder indirekte Aufsicht der Kreditinstitute zuständig
(Bundesbank, www.bundesbank.de/de/aufgaben/bankenaufsicht/zielsetzung/eu/einh
eitlicher-aufsichts-mechanismus-598100). Zur Wahrung der institutionellen
Unabhängigkeit schreibt Artikel 25 der Verordnung (EU) Nummer 1024/2013
(SSM-Verordnung) eine strikte organisatorische Trennung zwischen den
geldpolitischen und den aufsichtsrechtlichen Aufgaben der EZB vor (Bundesbank
2013, www.bundesbank.de/de/presse/stellungnahmen/stellungnahme-zum-
ssmzustimmungsgesetz-662882, Binder, J.‑H., Die Europäische Bankenunion,
ZEuS 2015).
Der SRM regelt die geordnete Abwicklung notleidender Institute. Eine zentrale
Rolle kommt hierbei dem Einheitlichen Abwicklungsausschuss (Single
Resolution Board (SRB)) und dem Einheitlichen Abwicklungsfonds (Single
Resolution Fund (SRF)) zu (Verordnung [EU] Nummer 806/2014 [SRM-Verordnung]).
Rechtliche Grundlagen für die organisatorische Ausgestaltung des SRM sind
neben der SRM-Verordnung auch die Bank Recovery and Resolution Directive
(BRRD) (Richtlinie 2014/59/EU).
Die Entscheidung über Einleitung von Abwicklungsmaßnahmen großer,
grenzüberschreitend relevanter Institute fällt beim SRB. Nationale
Abwicklungsbehörden führen die Maßnahmen operativ durch. Deutschland hat damit einen
Teil seiner finalen Entscheidungsbefugnisse über die Modalitäten der
Abwicklung großer Institute an den SRB übergeben.
Auch die Einlagensicherung soll einer stärkeren europäischen Einigung
unterworfen werden. Bislang gelten mit der Deposit Guarantee Schemes Directive
(DGSD) von der EU definierte Mindestanforderungen an die nationalen
Einlagensicherungssysteme (Richtlinie 2014/49/EU). Seit November 2015 wird mit
dem European Deposit Insurance Scheme (EDIS) ein Konzept zur
europäischen Einlagensicherung diskutiert (COM[2015] 586 final). Aber trotz
wiederholter Initiativen konnte bislang keine politische Einigung erzielt werden,
insbesondere wegen Vorbehalten einzelner Mitgliedstaaten gegenüber einer
Vergemeinschaftung der Risiken (Euronews, 2023, https://de.euronews.com/busines
s/2023/03/27/erklart-warum-die-bankenunion-der-eu-noch-nicht-abgeschlosse
n-ist; Lastra, R., Banking Union and Financial Stability in the Eurozone, CML
Rev. 2018).
Im Juli 2025 äußerte sich auch Bundeskanzler Friedrich Merz ablehnend
gegenüber einer Einlagensicherung auf europäischer Ebene (www.handelsblat
t.com/finanzen/banken-versicherungen/banken/einlagensicherung-merz-sprich
t-sich-gegen-sicherung-auf-eu-ebene-aus/100137401.html).
Die Eigenkapitalanforderungen für Kreditinstitute wurden deutlich verschärft
mit der Umsetzung der Basel-III-Standards in das Unionsrecht (Richtlinie
2013/36/EU [CRD IV]; Verordnung [EU] Nummer 575/2013 [CRR]). Hierzu
trat am 1. Januar 2025 die neue Fassung des „Banking Package“ (CRR III/CRD
VI) in Kraft. Wesentliche Änderung ist die Einführung des Output Floors, der
die Nutzung interner Risikomodelle begrenzt (Verordnung [EU] 2024/1623).
Durch CRD/CRR, BRRD, SRM u. a. wurden viele materielle Regeln
(Eigenkapitalanforderungen, Sanierungsinstrumente, Abwicklungsstandards) auf EU-
Level vereinheitlicht. Nationale Spielräume, z. B. für das Bundesministerium
der Finanzen (BMF) und der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin), werden dadurch eingeschränkt. Dies beschränkt kurzfristig wirksame
Handlungs- und Gestaltungsoptionen oder auf den deutschen Kapitalmarkt
angepasste Maßnahmen.
Supranationale Entscheidungsprozesse (insbesondere SRB-Entscheidungen)
können komplexer und langsamer sein als nationale Entscheidungen.
Verzögerungen in kritischen Momenten können Unsicherheit für Kunden, Gläubiger
und Marktteilnehmer bedeuten. Dies kann insbesondere bei sehr dynamischen
Krisenverläufen zu vermeidbaren wirtschaftlichen Schäden führen.
Mit dem Reformpaket Crisis Management and Deposit Insurance (CMDI)
sollen die BRRD, die SRM-Verordnung und die DGSD überarbeitet werden
(COM(2023) 228 final). Im Juni 2025 haben Rat und Parlament hierzu eine
politische Einigung erreicht, die aktuell auf fachlicher Ebene in konkrete
Rechtstexte umgesetzt wird (www.consilium.europa.eu/de/press/press-releases/
2025/06/25/bank-resolution-council-and-parliament-strike-deal-to-strengthen-t
he-eu-crisis-management-framework/).
Die Rechenschaftspflichten der EZB und des SRB gegenüber dem Parlament
sind in Interinstitutionellen Vereinbarungen (IIA) geregelt. Hierzu gehören
insbesondere regelmäßige öffentliche Anhörungen vor dem Ausschuss für
Wirtschaft und Währung (ECON) (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/
PDF/?uri=CELEX:32013Q1130(01)).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche konkreten Aufsichts- und Abwicklungsbefugnisse hat die
Bundesrepublik Deutschland durch den Einheitlichen Aufsichtsmechanismus
(SSM) und den Einheitlichen Abwicklungsmechanismus (SRM) dauerhaft
an die Europäische Zentralbank (EZB) bzw. den Einheitlichen
Abwicklungsausschuss (SRB) übertragen?
2. Wie bewertet die Bundesregierung den Verlust nationaler
Entscheidungsspielräume im Hinblick auf die Beaufsichtigung systemrelevanter
deutscher Kreditinstitute?
3. Welche Möglichkeiten bestehen nach geltendem Unionsrecht für nationale
Behörden, in Krisensituationen kurzfristig auf Bankenkrisen zu reagieren,
ohne die Zustimmung europäischer Institutionen einholen zu müssen?
4. Unter welchen Voraussetzungen sieht die Bundesregierung eine
Rückführung von Aufsichts- und Abwicklungsbefugnissen an die nationalen
Behörden als möglich an?
5. Inwieweit ist nach Kenntnis der Bundesregierung gewährleistet, dass die
EZB bei der Ausübung ihrer Aufsichtsfunktion die Besonderheiten des
deutschen Bankensystems – insbesondere die Struktur des Drei-Säulen-
Systems (private Banken, Sparkassen, Genossenschaftsbanken) –
angemessen berücksichtigt?
6. Inwieweit bestehen nach Kenntnis der Bundesregierung Risiken, dass
europäisch einheitliche Abwicklungsregeln in Krisensituationen nationale
Beschäftigungs- oder Regionalinteressen unzureichend berücksichtigen?
7. Inwiefern ist nach Ansicht der Bundesregierung gewährleistet, dass
nationale Interessen in europäischen Abwicklungsverfahren (z. B. bei der
Wahrung systemischer Institute mit hoher volkswirtschaftlicher Relevanz für
Deutschland) hinreichend berücksichtigt werden?
8. Wie wirkt sich eine stärkere europäische Zentralisierung auf die
Anwendung nationaler Besonderheiten im Bail-In-Prozess aus?
9. Welche Risiken sieht die Bundesregierung durch divergierende
Abwicklungspraktiken des SRB?
10. Welche konkreten Möglichkeiten verbleiben der Bundesregierung nach
der rechtskräftigen Umsetzung der aktuellen politischen Einigung
zwischen Rat und EU-Parlament zum CMDI, um bei der Abwicklung oder
Restrukturierung notleidender Institute in den Entscheidungsprozessen auf
europäischer Ebene auf eine angemessene Beachtung deutscher Interessen
hinzuwirken (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
11. Wie schätzt die Bundesregierung die Fähigkeit der EZB ein, im Krisenfall
die Stabilität des gesamten europäischen Bankensystems zu wahren, ohne
nationale Besonderheiten zu vernachlässigen?
12. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass Entscheidungen des SRB, die
erhebliche nationale, wirtschaftliche oder beschäftigungspolitische Folgen
haben können, demokratisch legitimiert und parlamentarisch
kontrollierbar bleiben?
13. In welchem Umfang unterliegen nach Kenntnis der Bundesregierung die
EZB und der SRB parlamentarischer Kontrolle durch den Deutschen
Bundestag, und hat sich die Bundesregierung zur Effektivität dieser Kontrolle
eine eigene Positionierung erarbeitet (wie lautet diese gegebenenfalls)?
14. In welchem Umfang unterliegen nach Kenntnis der Bundesregierung die
EZB und der SRB parlamentarischer Kontrolle durch das Europäische
Parlament, und hat sich die Bundesregierung zur Effektivität dieser
Kontrolle eine eigene Positionierung erarbeitet (wie lautet diese
gegebenenfalls)?
15. Hat sich die Bundesregierung zu aktuellen Interinstitutionellen
Vereinbarungen (IIA) zur Rechenschaftspflicht von EZB und SRB gegenüber dem
Europäischen Parlament eine eigene Auffassung erarbeitet, wie lautet
diese ggf., und wird diese seitens der Bundesregierung als unzureichend
oder reformbedürftig erachtet, und wenn ja, inwieweit?
16. Welche Rolle misst die Bundesregierung den nationalen Parlamenten bei
der Kontrolle der europäischen Aufsichts- und Abwicklungsmechanismen
zu, und welche Initiativen bestehen ggf. zur Stärkung dieser Kontrolle?
17. Inwiefern sieht die Bundesregierung ggf. die Gefahr von
Interessenkonflikten zwischen der geldpolitischen Aufgabe der EZB und ihrer Rolle als
Bankenaufseherin im SSM?
18. Hat sich die Bundesregierung mit der Frage beschäftigt, durch welche
institutionellen Schutzmechanismen sichergestellt wird, dass der Grundsatz
der Gewaltenteilung gewahrt bleibt, wenn die EZB sowohl geldpolitische
als auch bankaufsichtsrechtliche Aufgaben wahrnimmt, und wenn ja, wie
lautet ihre Antwort darauf?
19. Welche Optionen sieht die Bundesregierung ggf. für eine strukturelle
Reform der EZB-Aufbauorganisation, um eine echte organisatorische
Trennung zu schaffen?
20. Welche Reformmodelle (z. B. vollständige Trennung der Aufsichtseinheit)
wurden nach Kenntnis der Bundesregierung ggf. in EU-Gremien geprüft?
21. Welche quantitativen Auswirkungen erwartet die Bundesregierung ggf.
von der Einführung des sog. Output Floors (CRR III/CRD VI) auf die
Eigenkapitalanforderungen deutscher Banken (bitte nach Größenklassen
aufschlüsseln)?
22. In welchem Umfang befürchtet die Bundesregierung ggf.
Wettbewerbsnachteile für deutsche Kreditinstitute gegenüber Banken anderer
Mitgliedstaaten infolge einheitlicher, aber strukturell ungleicher
Aufsichtsstandards?
23. Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung ggf. von den
einheitlichen europäischen Eigenkapitalanforderungen auf die Kreditvergabe
durch regionale Institute (insbesondere Sparkassen und
Genossenschaftsbanken) an den Mittelstand?
24. Welche volkswirtschaftlichen Folgen erwartet die Bundesregierung ggf.
durch mögliche Kreditverknappungen infolge verschärfter
Eigenkapitalanforderungen auf die Investitionstätigkeit deutscher Unternehmen,
insbesondere des Mittelstands?
25. Welche Maßnahmen plant die Bundesregierung ggf., um negative
Auswirkungen einheitlicher Kapitalanforderungen auf die Finanzierungskosten
von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) abzufedern?
26. Welche Erfahrungen hat die Bundesregierung mit der Entscheidungs- und
Reaktionsgeschwindigkeit der supranationalen Organe (EZB, SRB) in
bisherigen Krisenfällen gesammelt?
27. Hat sich die Bundesregierung zur Entscheidungs- und
Reaktionsgeschwindigkeit der supranationalen Organe (EZB, SRB) in bisherigen
Krisenfällen eine eigene Auffassung gebildet, und wenn ja welche?
28. Welche Vorkehrungen bestehen, um die Mitwirkungsrechte der
Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) im Rahmen des SRM
und der EZB-Aufsicht zu sichern?
29. Welche rechtlichen, politischen und wirtschaftlichen Gründe hat die
Bundesregierung in den Verhandlungen mit Kommission, Parlament und Rat
für ihre bislang ablehnende Haltung zum Aufbau des Europäischen
Einlagensicherungssystems (EDIS) genannt, und welche weiteren Bedenken
bestehen hinsichtlich einer möglichen Vergemeinschaftung nationaler
Sicherungssysteme?
30. Inwiefern ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Aufbau des
Europäischen Einlagensicherungssystems Bestandteil der aktuellen politischen
Einigung zwischen Rat und EU-Parlament zum CMDI (siehe
Vorbemerkung der Fragesteller)?
31. Welche Position vertritt die Bundesregierung bei der abschließenden
Ausgestaltung des CMDI-Reformpakets hinsichtlich der künftigen Rolle
nationaler und europäischer Einlagensicherungssysteme?
32. Unter welchen Voraussetzungen würde die Bundesregierung dem Aufbau
des Europäischen Einlagensicherungssystems (EDIS) zustimmen?
33. Welche konkreten und quantifizierbaren Meilensteine zur Risikoreduktion
hat die Bundesregierung in Verhandlungen dazu eingefordert (vgl.
Frage 32)?
34. Welche Indikatoren oder Kennzahlen definiert die Bundesregierung als
Nachweis für eine ausreichende Risikoreduktion, bevor eine weitere
Gemeinschaftshaftung erfolgen darf (vgl. Frage 33)?
35. Liegt eine verbindliche Liste der von der Bundesregierung geforderten
Maßnahmen vor (vgl. Vorfragen)?
36. Hat sich die Bundesregierung zur Gefahr, dass EDIS die
Funktionsfähigkeit der Instituts-Sicherungssysteme von Sparkassen bzw.
Genossenschaften untergräbt (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller), eine eigene
Auffassung gebildet, und wenn ja, welche?
37. Welche Vorkehrungen plant die Bundesregierung ggf. zum Erhalt der
deutschen IPS (Intrusion-Prevention-System)-Strukturen?
38. Welche Risiken sieht die Bundesregierung ggf. durch die unverändert
hohe Konzentration von Staatsanleihen in den Bankbilanzen einzelner
Mitgliedstaaten und deren mögliche Auswirkungen auf EDIS oder SRF?
39. Welche Position vertritt die Bundesregierung ggf. zu einer
Risikogewichtung von Staatsanleihen (Sovereign Concentration Charges)?
40. Inwiefern hält die Bundesregierung ggf. eine schrittweise Einführung
eines EDIS mit nationalen Rückversicherungskomponenten für einen
geeigneten Kompromiss zwischen Risiko- und Haftungsgemeinschaft?
41. Welche finanziellen Haftungsrisiken entstehen für die Bundesrepublik
Deutschland aus der Vertiefung der Bankenunion, insbesondere im
Hinblick auf den Einheitlichen Abwicklungsfonds (SRF) und mögliche
gemeinsame Stützungsmechanismen?
42. Welche zusätzlichen finanziellen Haftungsrisiken entstehen für
Deutschland nach Abschluss der CMDI-Reform (über SRF, EDIS-Vorstufen,
Liquiditätstopf hinaus)?
43. Welche Szenarien hat die Bundesregierung ggf. berechnet, in denen
Deutschland faktisch für Risiken anderer Mitgliedstaaten haftet?
44. Welche Haftungsobergrenze für Deutschland fordert bzw. akzeptiert die
Bundesregierung für EDIS und SRF?
45. Besteht ein Ausgleichsmechanismus oder Haftungsdeckel, der
Deutschland vor unlimitierten Beitragsansprüchen schützt und wie ist er
ausgestaltet (vgl. Frage 44)?
46. Welche nationalen Parlamentsschwellen (z. B. Zustimmung des
Deutschen Bundestages ab X Mrd. Euro) fordert die Bundesregierung zur
Legitimation signifikanter Zahlungen aus EDIS oder SRF?
47. Wie begründet die Bundesregierung es verfassungsrechtlich, dass
Deutschland weiterhin für Risiken aufkommt, ohne unmittelbare nationale
Entscheidungskompetenz über Abwicklung oder Haftung zu besitzen?
48. Welche Konsequenzen hätte eine vollständige Zentralisierung der
Bankenaufsicht und Bankenabwicklung auf EU-Ebene für die nationale
Finanzverfassung der Bundesrepublik Deutschland?
49. Wie will die Bundesregierung sicherstellen, dass der unionsrechtliche
Grundsatz der Subsidiarität bei der weiteren Vertiefung der Bankenunion
gewahrt bleibt?
50. Wie bewertet die Bundesregierung den fortschreitenden
Kompetenztransfer an EU-Institutionen im Bereich der Bankenaufsicht im Lichte des
Demokratie- und Souveränitätsprinzips des Grundgesetzes (GG)
(Artikel 20) und der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts?
51. Welche verfassungsrechtlichen Prüfungen hat die Bundesregierung seit
2019 ggf. zu Haftungslasten aus Bankenunion und EDIS vorgenommen?
52. In welchem Verhältnis steht die weitere Integration der Bankenunion zur
wirtschaftspolitischen Koordinierung innerhalb der Wirtschafts- und
Währungsunion, und in welchem Verhältnis steht sie zur geplanten
Kapitalmarktunion?
53. Welche Lehren zieht die Bundesregierung ggf. aus der bisherigen
Umsetzung der Bankenunion im Hinblick auf die Balance zwischen finanzieller
Stabilität, Wettbewerbsfähigkeit und demokratischer Legitimation?
54. Welche Gesamtbewertung nimmt die Bundesregierung zur Wirksamkeit
der Bankenunion im Hinblick auf Finanzstabilität, Wettbewerbsneutralität
und Krisenresilienz vor?
55. Welchen Reformbedarf sieht die Bundesregierung ggf. bei der
institutionellen Ausgestaltung der Bankenunion, insbesondere im Hinblick auf die
Effizienz der Entscheidungsstrukturen und die Einbindung nationaler
Interessen?
56. Welche Handlungsempfehlungen leitet die Bundesregierung aus
bisherigen Erfahrungen für die künftige Weiterentwicklung der Bankenunion und
des europäischen Finanzmarktes ab?
Berlin, den 20. Januar 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- asked ← Christian Douglas (Kleine Anfrage)
- asked ← Christian Reck (Kleine Anfrage)
- asked ← Diana Zimmer (Kleine Anfrage)
- asked ← Hauke Finger (Kleine Anfrage)
- asked ← Iris Nieland (Kleine Anfrage)
- asked ← Jan Wenzel Schmidt (Kleine Anfrage)
- asked ← Jörn König (Kleine Anfrage)
- asked ← Kay Gottschalk (Kleine Anfrage)
- asked ← Rainer Groß (Kleine Anfrage)
- asked ← Reinhard Mixl (Kleine Anfrage)
- asked ← Torben Braga (Kleine Anfrage)
- authored ← Fraktion der AfD
- authored ← Hauke Finger
- authored ← Kay Gottschalk
- part_of_vorgang → Vertiefung und Reform der europäischen Bankenunion (Kleine Anfrage)