Klima- und Biodiversitätsrisiken und eine verzögerte Transformation als Gefahr für das deutsche Finanzsystem
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Klima- und Biodiversitätsrisiken und eine verzögerte Transformation als Gefahr für das deutsche Finanzsystem
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/818
21. Wahlperiode 09.07.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Katharina Beck, Max Lucks, Dr. Moritz Heuberger,
Karoline Otte, Sascha Müller, Stefan Schmidt, Steffi Lemke, Julian
Joswig, Julia Schneider, Dr. Jan-Niclas Gesenhues, Lisa Badum und der
Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Klima- und Biodiversitätsrisiken und eine verzögerte Transformation als Gefahr
für das deutsche Finanzsystem
Laut dem Global Risk Report des World Economic Forums sind extreme
Wetterereignisse und der Verlust der biologischen Vielfalt die beiden Top-Risiken,
die die Weltwirtschaft in den nächsten zehn Jahren bedrohen (vgl. reports.wefor
um.org/docs/WEF_Global_Risks_Report_2025.pdf).
Diese Risiken könnten auch im gesamten Finanzsystem Kettenreaktionen
auslösen und die Finanzstabilität gefährden. Darauf haben die Europäische
Zentralbank (EZB) und der Europäische Ausschuss für Systemrisiken (ESRB) in
einem Bericht vom Juli 2022 hingewiesen (vgl. www.esrb.europa.eu/pub/pdf/re
ports/esrb.ecb.climate_report202207~622b791878.en.pdf).
In einem Klimastresstest aus dem Jahr 2023 kommt die EZB zu dem Schluss,
dass das Kreditrisiko für Banken besonders hoch ausfallen wird, wenn die
grüne Transformation zu spät und überstürzt erfolgt – bis 2030 könnte es sich mehr
als verdoppeln (transitorische Risiken). Wird der Wandel hinausgezögert oder
gar unterlassen, steigen auch die Kosten aufgrund physischer Klimarisiken, wie
Ernteausfällen oder Lieferkettenunterbrechungen infolge von
Extremwetterereignissen, langfristig deutlich an. Die EZB warnt daher vor weiteren
Verzögerungen der Transformation. Ein frühzeitiger, geplanter Übergang berge deutlich
geringere Risiken für das Finanzsystem (vgl. www.bundesbank.de/resource/blo
b/915686/af3e96280baa563c3b4c10e08326f75f/ml/2023-09-07-klimastresstes
t-download.pdf).
Gemäß einer Untersuchung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht
(BaFin) vom März 2023 weisen deutsche Kreditinstitute deutliche Defizite
beim Management ihrer Nachhaltigkeitsrisiken auf: Nur eine Minderheit der
untersuchten Banken verfügt über Methoden zur Beurteilung bzw. Messung
und Steuerung von Nachhaltigkeitsrisiken. Bei dem Großteil der Institute
fließen noch keine Erkenntnisse aus Stresstests und Szenarioanalysen in die
strategischen Überlegungen und in das Risikomanagement ein. Auch die
Verwendung von Nachhaltigkeits-Ratings ist noch nicht verbreitet (vgl. www.bafin.de/
SharedDocs/Downloads/DE/RIF/Risiken_im_Fokus_2024.pdf;jsessionid=A2F
20ABB584646E1D7DB3DCB2BCA85E3.internet961?__blob=publicationFile
&v=7). Grundsätzlich sollten Unternehmen des Finanzsektors nach Auffassung
der BaFin auch Biodiversitätsrisiken in ihr Risikomanagement aufnehmen und
die Bereiche Klima, Umwelt und Biodiversität gesamthaft betrachten, denn sie
hingen eng zusammen (vgl. www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/D
E/Fachartikel/2025/fa_250623_physischen_Risiken.html). So werden im
Euroraum fast 75 Prozent aller Bankkredite an Unternehmen vergeben werden, die
für ihre Produktion von mindestens einer Ökosystemleistung abhängig sind
(vgl. www.ecb.europa.eu/press/blog/date/2023/html/ecb.blog230608%7E5cffb
7c349.en.html#:~:text=Our%20preliminary%20assessment%20showed%20that
,goods%20or%20providing%20their%20services).
In den vergangenen Jahren hat die Finanzaufsicht auf nationaler und
europäischer Ebene Vorgaben entwickelt, wie Institute Klima- und
Biodiversitätsrisiken erfassen und managen sollen: Seit Juni 2023 bzw. Januar 2024 gilt in
Deutschland die 7. MaRisk-Novelle (MaRisk = Mindestanforderungen an das
Risikomanagement), in der die BaFin verbindliche Vorgaben zur
Berücksichtigung des Themas Nachhaltigkeit im Risikomanagement der von ihr
beaufsichtigten Institute macht (vgl. www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/D
E/Rundschreiben/2023/rs_05_2023_MaRisk_BA.html;jsessionid=39AF495F72
7F0E783A2CEDBA893C766C.internet002), und die Leitlinien der BaFin aus
dem Merkblatt zum Umgang mit Nachhaltigkeitsrisiken wurden verbindlich
(vgl. www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Merkblatt/dl_mb_Nachhaltigk
eitsrisiken.html). Im Januar 2025 hat die Europäische Bankenaufsichtsbehörde
(EBA) Leitlinien zum Management von ESG-Risiken (ESG = Environmental,
Social and Governance) veröffentlicht. Die Regelungen der EBA richten sich
an Kreditinstitute und Wertpapierfirmen. Für kleine, nichtkomplexe Institute
sind Erleichterungen vorgesehen.
Die EBA-Leitlinien enthalten u. a. Vorgaben für die Erstellung von
aufsichtsrechtlichen Transitionsplänen, die ein wichtiges Instrument darstellen, um
mittel- und langfristige Ziele zur Minderung von Risiken, die aus dem
Klimawandel und der Transformation der Wirtschaft resultieren, festzulegen und für
die Finanzaufsicht überprüfbar zu machen.
Gegenüber Marktteilnehmerinnen und Marktteilnehmern hat BaFin-Präsident
Marc Branson angekündigt, diese Leitlinien in Deutschland nur teilweise
anzuwenden (vgl. www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Reden/re_25
0509_SF_Konferenz_2025_P.html;jsessionid=AB5076039365A8B79860CCF7
787B4E85.internet951). Damit beschreitet die BaFin einen Sonderweg, weil sie
als einzige europäische Aufsicht die EBA-Leitlinien nicht vollständig umsetzt
(vgl. www.eba.europa.eu/sites/default/files/document_library/Master%20Sum
mary%20of%20compliance%20notification%20%281%29_0.xlsx).
Einer der Knackpunkte bei der Auseinandersetzung von Finanzinstituten mit
physischen und transitorischen Risiken des Klimawandels und des
Biodiversitätsverlustes ist die Verfügbarkeit hinreichender Daten. Fehlende Daten oder
Offenlegungspflichten könnten dazu führen, dass Finanzmarktteilnehmer
klima- und biodiversitätsbezogene Faktoren in ihrem Risikomanagement
systematisch unterschätzen. Die Richtlinie über die Nachhaltigkeitsberichterstattung
von Unternehmen (Corporate Sustainability Reporting Directive – CSRD) zielt
u. a. darauf ab, die Messung klima- und biodiversitätsbezogener Risiken durch
Finanzinstitute zu verbessern, indem die dafür erforderlichen Daten,
beispielsweise für Stresstests, auf Unternehmensebene zur Verfügung gestellt werden
(vgl. finance.ec.europa.eu/document/download/9e2c0695-9da6-4b09-ae43-787
29fc7609e_de?filename=240701-climate-risks-report_de.pdf). Mit dem
Omnibus-Verfahren der EU zur Vereinfachung der ESG-Berichtspflichten wird
der Anwenderkreis voraussichtlich deutlich reduziert und die
Datenverfügbarkeit in absehbarer Zeit nicht verbessert werden.
Deutschland ist aufgrund seiner starken industriellen Wertschöpfung in
besonderem Maße von Umwelt- und Klimarisiken für das Wirtschafts- und
Finanzsystem betroffen. Vor diesem Hintergrund beobachten die Fragestellenden mit
Sorge, wie Teile der amtierenden Bundesregierung, und sogar der
Bundeskanzler Friedrich Merz selbst, das deutsche Ziel der Klimaneutralität bis 2045
infrage stellen (vgl. www.welt.de/wirtschaft/article256301048/tag-der-industrie-un
d-dann-stellt-die-neue-wirtschaftsministerin-das-klimaziel-2045-infrage.html
sowie www.youtube.com/watch?v=TSVVn5StyDw) und einen frühzeitigen,
geplanten Übergang aufs Spiel setzen.
Aufgabe der deutschen Finanzaufsicht ist es, das deutsche Finanzsystem
möglichst frühzeitig und konsequent auf die aus dem Klimawandel und
Biodiversitätsverlust resultierenden Herausforderungen vorzubereiten, um die
Funktionsfähigkeit, Stabilität und Integrität des deutschen Finanzmarktes auch in der
mittleren und langen Frist zu gewährleisten. Dazu muss die BaFin willens und
in der Lage sein, bei Gefährdung der Stabilität einzelner Institute oder des
Finanzsystems das Risikomanagement von Finanzinstituten bewerten und
korrigierend eingreifen zu können.
Deshalb fragen wir die Bundesregierung:
1. Wie schätzen die BaFin und die Bundesregierung das Ausmaß und die
Bedeutung von „nature related financial risks“, also finanziellen Risiken, die
von Klima- und Biodiversitätsrisiken ausgehen, im Finanzsektor ein, und
welche Szenarien liegen dieser Einschätzung zugrunde?
2. Welcher Zusammenhang besteht nach Einschätzungen der BaFin und der
Bundesregierung zwischen
a) einer Verzögerung der Transformation,
b) dem ungebremsten Verlust von Biodiversität
und dem langfristigen Ausmaß und der Bedeutung von „nature related
financial risks“ von einzelnen Finanzinstituten und im Finanzsektor
insgesamt?
c) Was bedeutet dies für das Kosten-Nutzen-Verhältnis von Maßnahmen
zum Klimaschutz, zur Klimaanpassung und zum Schutz der
Biodiversität aus einer risikoorientierten und einer gesamtwirtschaftlichen
Perspektive?
3. Was hat die BaFin dazu veranlasst, verstärkt den Umgang mit physischen
Risiken bei den von ihr beaufsichtigten Risiken in den Fokus zu rücken
(vgl. background.tagesspiegel.de/finance/briefing/bafin-warnt-vor-physisc
hen-klimarisiken)?
4. Welche Kenntnisse besitzen die BaFin und die Bundesregierung über den
Anteil des Kreditexposures deutscher Banken in Sektoren, die besonders
hohe Treibhausgasemissionen und damit besonders hohe Klimarisiken
aufweisen (bitte, wenn möglich, nach Größe der Banken bzw. weniger
bedeutenden Kreditinstitute [Less-significant institutions – LSIs]; Scope 1-,
Scope 2- und Scope 3-Emissionen, Exposure zu fossil expandierenden
Unternehmen und Sektoren mit hohen CO2- bzw. Methan-Emissionen
aufschlüsseln)?
5. Welche Kenntnisse besitzen die BaFin und die Bundesregierung darüber,
wie sich der Anteil des Kreditexposures deutscher und europäischer
Banken in Sektoren mit besonders hohen CO2-Emissionen in den letzten fünf
Jahren entwickelt hat und wie er sich in den nächsten 20 Jahren
entwickeln wird (bitte, wenn möglich, nach Größe der Banken bzw. LSIs;
Scope 1-, Scope 2- und Scope 3-Emissionen, Exposure zu fossil
expandierenden Unternehmen und Sektoren mit hohen CO2- bzw. Methan-
Emissionen aufschlüsseln)?
6. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung über den Anteil des
Kreditexposures deutscher und europäischer Banken in Sektoren, die
besonders hohe Biodiversitätsrisiken aufweisen (bitte, wenn möglich, nach
Größe der Banken bzw. LSIs aufschlüsseln)?
7. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung darüber, wie sich der
Anteil des Kreditexposures deutscher und europäischer Banken in Sektoren
mit besonders hohen Biodiversitätsrisiken in den letzten fünf Jahren
entwickelt hat und wie er sich in den nächsten 20 Jahren entwickeln wird
(bitte, wenn möglich, nach Größe der Banken bzw. LSIs aufschlüsseln)?
8. Wie unterstützt die Bundesregierung die Weiterentwicklung von
Instrumenten zur quantitativen Bewertung von Biodiversitätsrisiken?
9. Wie bewertet die Bundesregierung Verfahren zur monetären Bewertung
von Ökosystemleistungen, und welche Verfahren sind nach Ansicht der
Bundesregierung zur Bewertung von Ökosystemleistungen besonders
geeignet?
10. Welche Kenntnisse besitzt die Bundesregierung darüber, wie systematisch
und intensiv sich die BaFin im Rahmen ihres Risikoschwerpunkts
Nachhaltigkeit (vgl. www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/RIF/Risiken_i
m_Fokus_2024.pdf?__blob=publicationFile&v=4) mit dem Umgang mit
Nachhaltigkeitsrisiken der von ihr beaufsichtigten Institute
auseinandersetzt?
11. Wie viele Institute waren an den Sonderprüfungen mit dem Schwerpunkt
Berücksichtigung von ESG-Risiken im Risikomanagement bei weniger
bedeutenden Kreditinstituten (LSIs) im Jahr 2024 beteiligt (absolute Zahl
und in Prozent der beaufsichtigten Institute insgesamt)?
a) Nach welchen Kriterien wurden die Institute ausgesucht?
b) Wie viele und welche Art von Prüfungsfeststellungen aus den Sonder-
und Routineprüfungen wurden von der BaFin getroffen (wie viel
Prozent der Feststellungen entfielen jeweils auf die Themen
Risikoinventur, Geschäfts- und Risikostrategie und sonstige Prüfungsfelder)?
c) Welche generellen Erkenntnisse hat die BaFin in diesen
Sonderprüfungen bezüglich der Fortschritte und Lücken der geprüften Institute bei
der Berücksichtigung von ESG-Risiken im Risikomanagement
gewonnen (z. B. in Bezug auf Stresstests, Szenarioanalysen, Verwendung
von Nachhaltigkeitsratings), und welche Konsequenzen hat sie daraus
für ihre Aufsichtstätigkeit gezogen?
12. Wie viele Sonderprüfungen mit dem Schwerpunkt Berücksichtigung von
ESG-Risiken im Risikomanagement bei LSIs sind für die Jahre 2025 und
2026 geplant?
13. Plant die BaFin in den Jahren 2025 und bzw. oder 2026 eine
Prüfungskampagne mit dem Thema ESG-Risiken, und wenn ja, mit welchen
Schwerpunkten?
14. Wie viele Banken und Versicherungsunternehmen waren an der
Stichprobe zum Umgang mit physischen Klimarisiken im Risikomanagement im
Jahr 2024 beteiligt (absolute Zahl und in Prozent der beaufsichtigten
Institute insgesamt)?
a) Nach welchen Kriterien wurden die Institute ausgesucht?
b) Welche generellen Erkenntnisse hat die BaFin aus diesen Stichproben
bezüglich der Fortschritte und Lücken im Umgang mit physischen
Klimarisiken im Risikomanagement gewonnen, und welche
Konsequenzen hat sie daraus für ihre Aufsichtstätigkeit gezogen?
15. Bei wie vielen Instituten hat die BaFin ESG-Risiken in ihren
Aufsichtsgesprächen thematisiert (bitte die Anzahl der Institute für die Jahre von 2020
bis 2025 in absoluten Zahlen und in Prozent der beaufsichtigten Institute
insgesamt aufschlüsseln)?
a) Nach welchen Kriterien werden die Institute ausgesucht?
b) Wie viele Feststellungen, aufsichtsrechtliche Anordnungen und
Bußgelder wurden im Zusammenhang mit ESG-Risiken von der BaFin
verhängt, und warum?
c) Welche generellen Erkenntnisse hat die BaFin aus
Aufsichtsgesprächen und Prüfungen bezüglich der Fortschritte und Lücken im
Umgang mit ESG-Risiken gewonnen, und welche Konsequenzen hat sie
daraus für ihre Aufsichtstätigkeit gezogen?
16. Wie viele Institute gehören gemäß „Heatmap“ der BaFin (www.bafin.de/S
haredDocs/Downloads/DE/RIF/Risiken_im_Fokus_2024.pdf?__blob=pub
licationFile&v=7) zu den besonders exponierten Unternehmen?
a) Wie beurteilt die BaFin deren Umgang mit den finanziellen Folgen
von Klimarisiken?
b) Inwiefern sind diese Erkenntnisse bislang konkret in die
Aufsichtstätigkeit der BaFin eingeflossen bzw. sollen in Zukunft einfließen?
17. Bei wie vielen Instituten wurden seit Inkrafttreten der 7. MaRisk-Novelle
durch die BaFin im Rahmen ihrer Routine- und Sonderprüfungen zum
Risikomanagement Mängel in Bezug auf die Umsetzung der verbindlichen
Vorgaben zur Berücksichtigung des Themas Nachhaltigkeit festgestellt?
a) Auf welche Aspekte bezogen sich diese Mängel?
b) Welche aufsichtsrechtlichen Konsequenzen hatten die festgestellten
Mängel zur Folge, und gibt es Prozesse, wie diese Mängel abgestellt
werden?
18. Welche Bedeutung misst die BaFin der Erstellung von Transitionsplänen,
die mit Überarbeitung der Capital Requirements Directive (CRD) für
Banken verpflichtend werden, und deren Überprüfung durch die
Finanzaufsicht für das Management von Klimarisiken zu?
19. Wann plant die Bundesregierung eine Umsetzung der CRD 6 in das
deutsche Recht?
20. Welche Teile der EBA-Leitlinien zum Management von ESG-Risiken
(EBA/GL/2025/01) wird die BaFin für welche Banken nicht anwenden,
und warum?
21. Welche konkreten Nachteile würden sich nach Ansicht der BaFin aus der
Anwendung der EBA-Leitlinien für weniger bedeutende Institute ergeben,
wenn ausweislich der Begründung des BaFin-Präsidenten Marc Bransons
„die allgemeinen Anforderungen der EBA […] mit der MaRisk bereits
weitgehend […] vorweggenommen“ worden sind (vgl. www.bafin.de/Sha
redDocs/Veroeffentlichungen/DE/Reden/re_250509_SF_Konferenz_202
5_P.html;jsessionid=AB5076039365A8B79860CCF7787B4E85.interne
t951)?
22. Plant die BaFin, die in der Leitlinie der EBA festgehaltenen
Anforderungen an die Erstellung von prudenziellen Transitionsplänen gemäß
Artikel 76 Absatz 2 CRD für die von der BaFin beaufsichtigten Institute –
oder Teile davon – nicht anzuwenden?
a) Wenn ja, warum?
b) Wenn ja, ist es zutreffend, dass die Nichtanwendung der EBA-
Leitlinien deutsche Finanzinstitute nicht von der Pflicht zur Erstellung
von Transitionsplänen durch Artikel 76 CRD enthebt, und welche
Kriterien wird die BaFin stattdessen zur Überprüfung der
Angemessenheit dieser Transitionspläne zugrunde legen?
c) Plant die BaFin, diese Kriterien transparent zu veröffentlichen, damit
sie Finanzinstituten zur Orientierung bei der Erfüllung ihrer Pflichten
zur Erstellung von Transitionsplänen dienen können, und wenn nein,
warum nicht?
23. War die Bundesregierung im Vorfeld über die Nichtanwendung der EBA-
Leitlinien durch die BaFin informiert, und wie bewertet sie diesen
Alleingang der deutschen Finanzaufsicht auf europäischer Ebene?
a) Ist der Ansatz des BaFin-Präsidenten Marc Branson, „den Fokus auf
die größten Investoren und Finanzierer der Verursacher von
Umweltproblemen [zu] lenken“ (vgl. www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlic
hungen/DE/Reden/re_250509_SF_Konferenz_2025_P.html;jsessioni
d=AB5076039365A8B79860CCF7787B4E85.internet951), der somit
eine Inside-Out-Perspektive einnimmt, die die Auswirkungen der
Geschäftstätigkeit der Institute auf die Umwelt betrachtet, aus Sicht der
Bundesregierung mit einem für Finanzaufsichten üblichen
Risikoorientierten Ansatz, der sich auf die Auswirkungen von „nature related
financial risks“ auf einzelne Institute und das Finanzsystem als Ganzes
fokussiert (finanzielle oder Outside-In-Perspektive) vereinbar (bitte
begründen), und wenn ja, gibt es ausreichende Evidenz dafür, dass
weniger bedeutende Institute
b) generell weniger betroffen sind von „nature related financial risks“ als
große Banken (bitte begründen);
c) generell weniger Defizite beim Management von Klima- und
Biodiversitätsrisiken aufweisen als große Banken (bitte begründen)?
24. a) Sind der Bundesregierung oder der BaFin Projekte des Deutschen
Sparkassen- und Giroverbands oder des Bundesverbands der
Volksbanken und Raiffeisenbanken bekannt, um kleinere Banken bei der
Erstellung von prudenziellen Transitionsplänen zu unterstützen?
b) Wenn nein, würde die Bundesregierung solche Initiativen befürworten
und unterstützen, und wenn ja, wie?
25. Welche Rolle spielt nach Einschätzung der BaFin die angemessene
Bepreisung der Klima- und Biodiversitätsrisiken, z. B. bei der Vergabe von
Krediten, für das Management von Nachhaltigkeitsrisiken von Banken
und die langfristige Stabilität des Finanzsystems, und warum?
26. Welche Fortschritte haben die von ihr beaufsichtigten Institute nach
Einschätzung der BaFin in Bezug auf die Bepreisung von Risiken seit der
Veröffentlichung des BaFin-Merkblatts zum Umgang mit
Nachhaltigkeitsrisiken im Jahr 2019 (vgl. www.bafin.de/SharedDocs/Downloads/DE/Mer
kblatt/dl_mb_Nachhaltigkeitsrisiken.html) gemacht?
27. Welche Defizite bestehen in Bezug auf die Bepreisung von Klima- und
Biodiversitätsrisiken nach Einschätzung der BaFin fort, und auf welche
Hürden ist dies zurückzuführen?
28. Was unternehmen die Bundesregierung und die BaFin, um diese Hürden
abzubauen und die Bepreisung von Klima- und Biodiversitätsrisiken
voranzutreiben?
29. Könnte ein Systemrisikopuffer gemäß § 10e des Kreditwesengesetzes
(KWG) für Klimarisiken nach Einschätzung der BaFin ein Instrument
darstellen, um diese regulatorisch zu adressieren und zu bepreisen, solange
eine angemessene Bepreisung durch die Institute selbst aufgrund
methodischer und datentechnischer Hürden noch nicht erfolgen kann, und wenn
nein, warum nicht?
30. Welche Voraussetzungen müssen gemäß BaFin erfüllt sein, damit neue
Geschäftsabschlüsse mit Unternehmen, die die Erschließung neuer
Kohle-, Öl- und Gasvorkommen planen, als Investition gewertet werden
können, die die wirtschaftliche Transformation eines Unternehmens
unterstützt und dementsprechend mit weniger Klimarisiken behaftet sind?
a) Wie muss sich nach Auffassung der BaFin in der Bepreisung von
Krediten an solche Unternehmen widerspiegeln, wenn diese
Voraussetzungen nicht erfüllt sind?
b) Was unternimmt die BaFin, wenn diese Klimarisiken von einem von
ihr beaufsichtigten Institut nicht angemessen bepreist werden?
31. Welche zusätzlichen Kompetenzen und personellen Ressourcen hat die
BaFin im Zusammenhang mit dem Inkrafttreten der 7. MaRisk-Novelle
nach Kenntnissen der Bundesregierung aufgebaut, um eine angemessene
Aufsicht über das Management von Nachhaltigkeitsrisiken in den von ihr
beaufsichtigten Instituten sicherzustellen?
32. Wie viele Mitarbeitende hat die BaFin seit dem Jahr 2023 selbst im
Bereich ESG-Risiken in der Bankenaufsicht geschult, und in welchem
Umfang, wie viele Mitarbeitende hat die BaFin im Bereich ESG-Risiken in
der Bankenaufsicht durch Externe schulen lassen, und wie sieht die
Schulungsplanung für die weitere Zukunft aus?
33. Welche zusätzlichen Kompetenzen und personellen Ressourcen hat die
BaFin nach Kenntnissen der Bundesregierung aufgebaut, um zu prüfen,
ob die der Bilanzkontrolle unterliegenden Unternehmen die neuen
Regelungen zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der EU-Richtlinie zur
Nachhaltigkeitsberichterstattung (CSRD) einhalten?
34. Welche Maßnahmen empfiehlt die BaFin, um die im LSIs-Stresstest
ermittelten Defizite
a) im Bereich der Datenqualität,
b) bei der Entwicklung geeigneter Methoden zur Bewertung von Klima-
und Umweltrisiken
im Rahmen des Risikomanagements zu beheben, und welche Fortschritte
wurden in diesen Bereichen seit Veröffentlichung des Stresstests erzielt?
35. Welche Auswirkungen hat der EU-Omnibus zur Vereinfachung der
Nachhaltigkeitsberichtspflichten auf die Datenverfügbarkeit zur angemessenen
Messung klima- und biodiversitätsbezogener Risiken durch
Finanzinstitute nach Einschätzung der Bundesregierung?
36. Wie stellt die Bundesregierung sicher, dass die Finanzaufsichtsperspektive
bei der im Rahmen des EU-Omnibus’ zu überarbeitenden European
Sustainability Reporting Standards (ESRS) sowie der zu erarbeitenden
Voluntary Sustainability Reporting Standard for Non-listed SMEs (VSME)
angemessen berücksichtigt wird?
37. Unterstützt die Bundesregierung den von der Europäischen
Versicherungsaufsicht (EIOPA) in ihrem Bericht zur prudenziellen Behandlung
von Nachhaltigkeitsrisiken bei Versicherern (vgl. www.eiopa.europa.eu/p
ublications/final-report-prudential-treatment-sustainability-risks-insurer
s_en) unterbreiteten Vorschlag, für Aktien und Anleihen in fossile
Brennstoffe eine höhere Kapitalunterlegung vorzusehen?
a) Wie bringt die Bundesregierung sich dazu in die Diskussionen auf
europäischer Ebene ein, um dieses Thema voranzutreiben, und mit
welchen Vorhaben und Zeitplänen ist zu rechnen?
b) Wenn nein, warum nicht, und wie möchte die Bundesregierung
alternativ sicherstellen, dass sich die höheren Klimarisiken von
Vermögenswerten in fossilen Brennstoffen in den Bilanzen der europäischen
Versicherer widerspiegeln?
c) Wenn ja, befürwortet die Bundesregierung, auch eine höhere
Kapitalunterlegung im Bankensektor vorzusehen, und wenn nein, warum
nicht?
38. Wann ist nach Kenntnissen der Bundesregierung mit der Veröffentlichung
einer Novelle der Mindestanforderungen an die Geschäftsorganisation von
Versicherungsunternehmen (MaGo), die Nachhaltigkeitsrisiken integriert,
zu rechnen?
Berlin, den 8. Juli 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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