Schriftliche Frage 38 von Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hält die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass mir von gleich mehreren deutschen und europäischen Firmen zugetragen wurde, dass man sich…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 28. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
Text
Schriftliche Frage 38 von Dr. Konstantin von Notz (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Hält die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass mir von gleich mehreren deutschen und europäischen Firmen zugetragen wurde, dass man sich…
Frage 38 (Dr. Konstantin von Notz, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Hält die Bundesregierung vor dem Hintergrund, dass mir von gleich mehreren deutschen und europäischen Firmen zugetragen wurde, dass man sich unternehmensseitig, auch und gerade mit Blick auf den jüngsten Beschluss der Innenministerkonferenz (IMK), wiederholt mit Hinweis auf entsprechende, teils in verschiedenen Landes- und Bundesbehörden bereits im Einsatz befindlichen Programme mit einem durchaus ähnlichem Einsatzspektrum, einer sehr viel besseren Nachvollziehbarkeit von Entscheidungen, gleichzeitig weit weniger mit dem Einsatz verbundenen rechtlichen Risiken, an das BMI und/oder ihm nachgeordnete Behörden wie beispielsweise das Bundeskriminalamt (BKA) gewandt habe, an der in der Sendung „FAKT: Attentäter unter uns“ vom 15. Juli 2025 (ab Minute 25:00) getätigten Aussage fest, dem Bundesministerium des Innern (BMI) sei „derzeit keine marktverfügbare, einsatzbereite und den polizei-fachlichen Anforderungen genügende nationale und/oder europäische Alternative zu dem Softwareprodukt von Palantir (...) bekannt“, und welche Unternehmen haben sich an das BMI und/oder ihm nachgeordnete Behörden mit entsprechenden Hinweisen gewandt (bitte konkret mit Datum der ersten Kontaktaufnahme aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 1. August 2025:
Der Bund war im Jahr 2022 an dem Verfahren zur Beschaffung einer verfahrensübergreifenden Analyse- und Recherchesoftware (VeRA) des Freistaats Bayern, welches dieser auch für das von Bund und Ländern gemeinsam verantwortete Programm P20 führte, durch das Bundesministerium des Innern (BMI) beteiligt. Das Unternehmen Palantir Technologies GmbH war mit Abschluss des Verfahrens das einzig verbliebene Unternehmen im Vergabeverfahren. Diese Ausschreibung ist weiterhin rechtlich bindend. Dem BMI ist keine derzeit marktverfügbare, einsatzbereite und den polizei-fachlichen Anforderungen genügende nationale und/oder europäische Alternative zu dem Softwareprodukt von Palantir Technologie GmbH bekannt. Das BMI begrüßt jegliche Entwicklungen europäischer Unternehmen, die auch die digitale Souveränität stärken. Das BMI beobachtet kontinuierlich den Markt und informiert sich darüber hinaus über aktuelle Entwicklungen. Im Rahmen der Planung zur zeitnahen Bereitstellung einer Analysefähigkeit für die deutschen Polizeien, die der Verwaltungsrat des für das Programm P20 zuständigen Polizei-IT-Fonds in seiner 14. Sitzung im Mai 2025 beschlossen hat, werden fortlaufend die Anforderungen an eine Analysesoftware überprüft. Diese Prüfung umfasst sowohl den Einsatz von marktverfügbarer Software als auch die Nutzung einzelner modularer Services. Sie erfolgt ergebnisoffen anhand der fachlich inhaltlichen Anforderung ohne vorherige Produktfestlegung und unter Berücksichtigung der von der Innenministerkonferenz (IMK) vorgegebenen Rahmenbedingungen. Eingehendere Betrachtungen einzelner Softwarelösungen sind in diesem Rahmen auch mit Blick auf die weiterhin bestehende rechtliche Bindung der Ausschreibung bislang nicht erfolgt. Die Auflistung der Unternehmen mit Datum der ersten Kontaktaufnahme (Anlage) wird als Verschlusssache mit dem VS-Grad „Nur für den Dienstgebrauch“ eingestuft.1 Die Auflistung umfasst Kontaktaufnahmen direkt beim BMI und durch Teilnehmer des Programms P20 vermittelte Kontakte. Die Auflistung umfasst den Zeitraum seit Abschluss der Ausschreibung zur VeRA im Jahr 2022. Hintergrund dieser Entscheidung ist die Abwägung des Informationsanspruchs des Parlaments mit den Grundrechten Dritter, in diesem Fall der in der Antwort aufgeführten Unternehmen. Artikel 12 Absatz 1 des Grundgesetzes beinhaltet das Recht auf Wahrung von Betriebs- und Geschäftsgeheimnissen. Hierbei handelt es sich um auf ein Unternehmen bezogene Tatsachen, Umstände und Vorgänge, die nicht offenkundig, sondern nur einem begrenzten Personenkreis zugänglich sind, und an deren Nichtverbreitung der Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat. Durch den Fragesteller wird eine Auflistung aller Kontaktaufnahmen durch Unternehmen erfragt, die sich bezüglich ihrer Tätigkeit im Bereich der automatisierten Datenanalyse an das BMI und/oder ihm nachgeordnete Behörden gewandt haben. Diese Kontaktaufnahme ist nicht-öffentlich im Rahmen von klar eingegrenzter E-Mail-Kommunikation erfolgt. Eine Veröffentlichung der Auflistung würde den Tätigkeitsbereich und damit im weitesten Sinne das technische Wissen der betreffenden Unternehmen offenlegen. Die Einholung etwaiger Freigaben der einzelnen Unternehmen ist mit Blick auf die kurze Frist zur Beantwortung Ihrer Schriftlichen Frage nicht möglich.
Relationen
- asked ← Konstantin von Notz (Schriftliche Frage)
- part_of → Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 28. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung