Schriftliche Frage 157 von Ricarda Lang (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Unternehmen wären nach Kenntnis der Bundesregierung einerseits in Deutschland und andererseits in der EU insgesamt von der EU- Lie…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 7. Juli 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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Schriftliche Frage 157 von Ricarda Lang (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Wie viele Unternehmen wären nach Kenntnis der Bundesregierung einerseits in Deutschland und andererseits in der EU insgesamt von der EU- Lie…
Frage 157 (Ricarda Lang, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN):
Wie viele Unternehmen wären nach Kenntnis der Bundesregierung einerseits in Deutschland und andererseits in der EU insgesamt von der EU- Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) betroffen, wenn – entsprechend der derzeitigen Position im Rat der Europäischen Union – der Anwendungsbereich auf Unternehmen mit mindestens 5.000 Beschäftigten und einem Jahresumsatz von mindestens 1,5 Mrd. Euro beschränkt würde?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 7. Juli 2025:
Die Bundesregierung schätzt, dass sich durch die in Ihrer Frage genannte Verkleinerung des persönlichen Anwendungsbereichs die Gesamtzahl betroffener Unternehmen auf einen niedrigen dreistelligen Wert reduzieren könnte. Allerdings werden erst im Rahmen des Trilogs das Europäische Parlament und der Rat der Europäischen Union unter Beteiligung der Europäischen Kommission den endgültigen Rechtstext verhandeln. Sowohl der Rat der Europäischen Union als auch das Europäische Parlament können ihre Mandatierung im weiteren Verhandlungsverlauf anpassen. Dies umfasst auch den persönlichen Anwendungsbereich der Richtlinie.
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