Globale Verantwortung mit EU-Lieferkettenrichtlinie stärken - Schutzstandards hochhalten, Bürokratieabbau vorantreiben
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Globale Verantwortung mit EU-Lieferkettenrichtlinie stärken - Schutzstandards hochhalten, Bürokratieabbau vorantreiben
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/353
21. Wahlperiode 03.06.2025
Antrag
der Abgeordneten Dr. Sandra Detzer, Ricarda Lang, Claudia Roth (Augsburg),
Andreas Audretsch, Katharina Beck, Boris Mijatović, Michael Kellner,
Dr. Jan-Niclas Gesenhues, Lisa Paus, Timon Dzienus, Dr. Armin Grau, Sylvia
Rietenberg, Corinna Rüffer, Dr. Alaa Alhamwi, Julian Joswig, Sandra Stein,
Katrin Uhlig, Rebecca Lenhard und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Globale Verantwortung mit EU-Lieferkettenrichtlinie stärken –
Schutzstandards hochhalten, Bürokratieabbau vorantreiben
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Menschen in Europa und Deutschland wollen sich darauf verlassen können, dass ihr
T-Shirt nicht unter Kinder- oder Zwangsarbeit hergestellt wurde. Die national
umzusetzende EU-Lieferkettenrichtline (CSDDD) soll genau das leisten: Sie schafft faire
Wettbewerbsbedingungen und Planungssicherheit für Unternehmen und wirkt der
Ausbeutung von Mensch und Umwelt in globalen Wertschöpfungsketten entgegen.
Die Abschaffung des europäischen Lieferkettengesetzes und ein Schleifen von
Standards im sogenannten Omnibus-Verfahren, den aktuellen Verhandlungen auf
europäischer Ebene, würden zu einem massiven Aufbau von Bürokratie führen. Dann würden
in ganz Europa unterschiedlichste Standards gelten, es gäbe einen Wildwuchs an
Initiativen, Banken und Investoren hätten enormen Aufwand, verlässliche Daten zu
erhalten, grenzüberschreitende Investitionen würden komplexer. Finanzakteure
brauchen verlässliche Daten und Unternehmen klare und einfache Standards. Wir wollen
Entbürokratisierung, aber keine Deregulierung. Mit seinem Vorgehen schadet
Friedrich Merz europäischen Institutionen, missachtet er Menschenrechte und Klimarisiken
und schafft er Verunsicherung bei Unternehmen in ganz Europa. Bundeskanzler
Friedrich Merz widerspricht mit seinem Vorstoß, die CSDDD stoppen zu wollen, nicht nur
der gemeinsam mit der SPD im Koalitionsvertrag vorgesehenen Umsetzung der
Richtlinie, sondern auch der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Die
europäische Regelung ist entscheidend für eine resiliente, zukunftsfähige Wirtschaft und
die internationale Glaubwürdigkeit Europas. Eine Verwässerung oder gar
Abschaffung der Regelung ist deshalb nicht vereinbar mit dem Schutz von Menschenrechten
und Rechtstaatlichkeit und würde die vielen Unternehmen benachteiligen, die sich
längst vorbildlich auf den Weg gemacht haben.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. sich weiterhin ausdrücklich zur CSDDD zu bekennen, für einen fließenden und
unbürokratischen Übergang vom deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz
(LkSG) zur CSDDD zu sorgen und sich für Planungssicherheit, faire
Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt, die Einhaltung der Menschenrechte und den
Umweltschutz entlang der globalen Lieferkette einzusetzen;
2. sich im Zuge des sogenannten Omnibus-I-Verfahrens auf europäischer Ebene
insbesondere für eine anwendungsfreundliche, europaweit einheitliche und
rechtssichere Ausgestaltung der Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Lieferkette
einzusetzen, die menschenrechtliche und ökologische Verantwortung in den
Mittelpunkt zu stellen und mit praktikabler Umsetzung zu vereinen. Dabei gilt es,
einerseits die gesamteuropäisch einheitliche zivilrechtliche Haftung zu erhalten,
um einen Flickenteppich an Haftungsnormen zu vermeiden und andererseits die
Grundlage für eine konsequente Rechtsdurchsetzung zu schaffen;
3. sich im Europäischen Rat und gegenüber der EU-Kommission dafür einzusetzen,
dass die CSDDD als Beitrag zur wirtschaftlich und geopolitisch notwendigen
strategischen Resilienz Europas weitergeführt und nicht kurzfristigen Interessen
geopfert wird;
4. sich auf europäischer Ebene dafür stark zu machen, dass Bürokratieabbau nicht
zur Aushöhlung von menschen-, arbeits- und umweltrechtlichen Schutzstandards
führt, sondern die Einhaltung dieser Standards stattdessen ermöglicht und fördert
(„Simplification not Deregulation“). Dementsprechend gilt es, wirkungsvolle
Angebote der Vermittlung und Beteiligung sowie auch niedrigschwellig zugängliche
Beschwerdemechanismen für Wirtschaft und Zivilgesellschaft – insbesondere
auch in Ländern des Globalen Südens – zu etablieren. Außerdem sollten die
Erfahrungen aus deutschen Praxischecks eingebracht sowie eine sinnvolle
Reduzierung bzw. Vereinfachung von Berichtspflichten und Datenpunkten ermöglicht
werden, wobei der Fokus auf Wirkungsorientierung, Praxistauglichkeit und
quantitativen Kennzahlen liegen muss;
5. sich dafür einzusetzen, dass eine Überlastung für kleine und mittlere
Unternehmen (KMU) durch die einseitige Weiterreichung von Berichtspflichten entlang
der Lieferkette vermieden wird und diese Unternehmen gezielt zu unterstützen,
indem digitale und standardisierte Instrumente zur Risikoanalyse bereitgestellt
sowie methodische Konsistenz bei der Datenerhebung der unterschiedlichen
Berichtsstandards sichergestellt werden; außerdem soll die Bundesregierung die
Finanzierung des deutschen Nachhaltigkeitskodex verstetigen, um weiterhin für die
Unternehmen eine möglichst einfache Nachhaltigkeitsberichterstattung zu
ermöglichen;
6. sich für eine stärkere Digitalisierung und europäische Vereinheitlichung
administrativer Prozesse im Nachhaltigkeitsbereich einzusetzen, um Arbeitsprozesse
bestmöglich zu vereinfachen, Bürokratiekosten zu senken und Transparenz sowie
Effizienz zu fördern;
7. sicherzustellen, dass menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten
nicht unbeabsichtigt zu einem Rückzug europäischer Unternehmen aus Ländern
des Globalen Südens führen, sondern dass gezielt auf den Grundsatz „Befähigung
vor Rückzug“ gesetzt wird.
Berlin, den 3. Juni 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Begründung
Sorgfaltspflichten entlang globaler Lieferketten sind richtig – weil sie Arbeitnehmer*innenrechte schützen,
Umweltzerstörung und Menschenrechtsverletzungen verhindern und die Resilienz unserer Wirtschaft stärken. Damit
das gelingt, braucht es keine Abschaffung, sondern eine gute und praxistaugliche Umsetzung. Die in diesem
Antrag vorgeschlagenen Vereinfachungen und Standardisierungen weisen dafür den richtigen Weg.
Die Achtung grundlegender Menschenrechte und der Schutz der Umwelt entlang globaler Lieferketten sind
Grundlage gerechten Handels und einer funktionierenden sozial-ökologischen Marktwirtschaft. Das deutsche
LkSG war ein erster Schritt, um Verantwortung in globalen Wertschöpfungsketten verbindlich zu verankern.
Eine Verantwortung, die viele Unternehmen heute schon tragen. Nun geht es um den nächsten Schritt: Die
europäische Richtlinie CSDDD setzt für alle Unternehmen einheitliche Rahmenbedingungen im EU-Binnenmarkt
und schafft so ein EU-weites level playing field. Dieses level playing field ist die Grundlage für fairen
Wettbewerb und verhindert, dass verantwortungsvolle Unternehmen das Nachsehen haben. Preisdumping durch
Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden wird verhindert. Von verbesserten Arbeitsbedingungen, fairen
Löhnen und mehr regionaler Wertschöpfung im Globalen Süden profitiert langfristig die gesamte
Weltwirtschaft.1
Die CSDDD als gesamteuropäische Lösung muss transparent und verantwortungsvoll gestaltet und national
umgesetzt werden. So haben es auch das Europäische Parlament und die Europäische Kommission miteinander
vereinbart. Kanzler Merz und Präsident Macron haben nun eine vollständige Abschaffung der EU-Richtlinie
gefordert. Damit stellen sie sich klar gegen Merz‘ Parteikollegin, EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der
Leyen. Wir Grüne haben in Europa Verantwortung dafür übernommen, dass der von der EU-Kommission
vorgelegte Vorschlag in den Verhandlungen verbessert wird, und erwarten relevante Schritte in Richtung
Umsetzungsfreundlichkeit. Unverhandelbar ist für uns aber der Erhalt der Richtlinie und ihrer wesentlichen Elemente.
Die Abschaffung oder substanzielle Abschwächung der Richtlinie wäre ein herber Rückschlag für den Einsatz
für fairen Wettbewerb, Einhaltung der Menschenrechte und Umweltschutz. Ein solches Vorgehen würde
Unternehmen Planungssicherheit nehmen und jene, die sich bereits vorausschauend auf den Weg hin zu mehr Fairness
in den Lieferketten gemacht haben, bestrafen. Darüber hinaus würde es dem europäischen Gedanken und unserer
internationalen Glaubwürdigkeit massiv schaden. Eine sozial-ökologische Marktwirtschaft braucht fairen
Wettbewerb. Zu diesem Schluss kommen kleine, mittlere und großen Unternehmen,2 sowie 90 renommierte
Ökonom*innen.3 Für die große Mehrheit der Unternehmen steht fest: Starke, einheitliche Standards fördern eine
starke Wirtschaft und bringen Vorteile für die Wertschöpfung von morgen mit sich. Eine repräsentative Umfrage
des Handelsblatt Research Institute in Deutschland zeigt: Nur sieben Prozent der Betriebe lehnen die
Verpflichtung ab, auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in ihren Lieferketten zu achten.4
Lieferkettentransparenz schützt Menschen vor Ausbeutung, schont natürliche Ressourcen und verringert
operative und politische Risiken in Lieferketten. Sie stärkt die Resilienz von Unternehmen, ermöglicht verlässliche
Partnerschaften im globalen Süden und trägt zur wirtschaftlichen Sicherheit Europas bei. Deutschland als
zentraler Akteur in der EU muss klar auf fairen Wettbewerb und globale Gerechtigkeit drängen. Fest steht: Das
globale Wirtschafts- und Handelssystem im 21. Jahrhundert muss gerechter werden und interne Kosten dürfen nicht
mehr unbegrenzt auf Kosten von Menschen und Natur externalisiert werden. Menschenrechte sind nicht nur in
Deutschland, sondern entlang der gesamten Lieferkette zu achten. Die deutsche Exportwirtschaft ist auf starke
Partner*innen in der ganzen Welt angewiesen. Deutsche und europäische Unternehmen profitieren entsprechend
davon, wenn alle Akteur*innen entlang der gesamten Lieferkette bestmöglich zur Umsetzung der CSDDD
beitragen können. Effektive Beschwerdemechanismen tragen dazu bei, Risiken frühzeitig zu identifizieren und
Umsetzungsproblemen vorzubeugen sowie diese schnell zu beheben. Die frühzeitige Einbeziehung
zivilgesellschaftlicher Akteure, die fundiert und unabhängig Auskunft zur menschen-, arbeits- und umweltrechtlichen Lage
ebenso wie zu den Rechten indigener Gemeinschaften entlang der globalen Lieferketten geben können, ist daher
notwendig. Auch sollen Unternehmen ermutigt werden, gemeinsam mit Zulieferern vor Ort an der
Risikominimierung zu arbeiten – insbesondere in fragilen Kontexten. Dies soll möglichen Rückzügen von Unternehmen
1 European Center for Constitutional and Human Rights e.V. (ECCHR), Brot für die Welt, Misereor, 2025
2 Business & Human Rights Resource Centre, 2024; Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e. V, 2025
3 FICSC-EUCSDDD, 2025
4 HRI/ Handelsblatt, 2014
vorbeugen. Dafür braucht es rechtliche Klarstellungen und unterstützende Maßnahmen, die Unternehmen
Handlungssicherheit geben und sie bei der Umsetzung effektiver Präventionsstrategien begleiten.
Klar ist: Eine wirksame Umsetzung der CSDDD gelingt nur, wenn sie praxisnah und effizient gestaltet ist. Ziel
muss es sein, Berichtspflichten klug zu verzahnen und bürokratische Prozesse zu verschlanken – damit
Nachhaltigkeit und unternehmerische Verantwortung Hand in Hand gehen können. Gut gemachter Bürokratieabbau
bedeutet nicht Deregulierung, sondern Vereinfachung bei Erhalt des Schutzniveaus. Der risikobasierte Ansatz dient
diesem Ziel und ist zu erhalten. Dazu gehören aber auch digitale, standardisierte Prozesse und Leitlinien, die auf
Praxischecks und echten Herausforderungen für Unternehmen basieren. So kann für beständige
Planungssicherheit und Synergien zwischen den Gesetzgebungen gesorgt werden und die Wirtschaft in den Prozess eingebunden
werden.
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ISSN 0722-8333]
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