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Globale Verantwortung mit EU-Lieferkettenrichtlinie stärken - Schutzstandards hochhalten, Bürokratieabbau vorantreiben

dip / drucksache 03.06.2025 · WP 21 · 21/353 · Antrag · Original ↗

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Globale Verantwortung mit EU-Lieferkettenrichtlinie stärken - Schutzstandards hochhalten, Bürokratieabbau vorantreiben [Deutscher Bundestag Drucksache 21/353 21. Wahlperiode 03.06.2025 Antrag der Abgeordneten Dr. Sandra Detzer, Ricarda Lang, Claudia Roth (Augsburg), Andreas Audretsch, Katharina Beck, Boris Mijatović, Michael Kellner, Dr. Jan-Niclas Gesenhues, Lisa Paus, Timon Dzienus, Dr. Armin Grau, Sylvia Rietenberg, Corinna Rüffer, Dr. Alaa Alhamwi, Julian Joswig, Sandra Stein, Katrin Uhlig, Rebecca Lenhard und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Globale Verantwortung mit EU-Lieferkettenrichtlinie stärken – Schutzstandards hochhalten, Bürokratieabbau vorantreiben Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Menschen in Europa und Deutschland wollen sich darauf verlassen können, dass ihr T-Shirt nicht unter Kinder- oder Zwangsarbeit hergestellt wurde. Die national umzusetzende EU-Lieferkettenrichtline (CSDDD) soll genau das leisten: Sie schafft faire Wettbewerbsbedingungen und Planungssicherheit für Unternehmen und wirkt der Ausbeutung von Mensch und Umwelt in globalen Wertschöpfungsketten entgegen. Die Abschaffung des europäischen Lieferkettengesetzes und ein Schleifen von Standards im sogenannten Omnibus-Verfahren, den aktuellen Verhandlungen auf europäischer Ebene, würden zu einem massiven Aufbau von Bürokratie führen. Dann würden in ganz Europa unterschiedlichste Standards gelten, es gäbe einen Wildwuchs an Initiativen, Banken und Investoren hätten enormen Aufwand, verlässliche Daten zu erhalten, grenzüberschreitende Investitionen würden komplexer. Finanzakteure brauchen verlässliche Daten und Unternehmen klare und einfache Standards. Wir wollen Entbürokratisierung, aber keine Deregulierung. Mit seinem Vorgehen schadet Friedrich Merz europäischen Institutionen, missachtet er Menschenrechte und Klimarisiken und schafft er Verunsicherung bei Unternehmen in ganz Europa. Bundeskanzler Friedrich Merz widerspricht mit seinem Vorstoß, die CSDDD stoppen zu wollen, nicht nur der gemeinsam mit der SPD im Koalitionsvertrag vorgesehenen Umsetzung der Richtlinie, sondern auch der EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Die europäische Regelung ist entscheidend für eine resiliente, zukunftsfähige Wirtschaft und die internationale Glaubwürdigkeit Europas. Eine Verwässerung oder gar Abschaffung der Regelung ist deshalb nicht vereinbar mit dem Schutz von Menschenrechten und Rechtstaatlichkeit und würde die vielen Unternehmen benachteiligen, die sich längst vorbildlich auf den Weg gemacht haben. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. sich weiterhin ausdrücklich zur CSDDD zu bekennen, für einen fließenden und unbürokratischen Übergang vom deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) zur CSDDD zu sorgen und sich für Planungssicherheit, faire Wettbewerbsbedingungen im Binnenmarkt, die Einhaltung der Menschenrechte und den Umweltschutz entlang der globalen Lieferkette einzusetzen; 2. sich im Zuge des sogenannten Omnibus-I-Verfahrens auf europäischer Ebene insbesondere für eine anwendungsfreundliche, europaweit einheitliche und rechtssichere Ausgestaltung der Sorgfaltspflichten entlang der gesamten Lieferkette einzusetzen, die menschenrechtliche und ökologische Verantwortung in den Mittelpunkt zu stellen und mit praktikabler Umsetzung zu vereinen. Dabei gilt es, einerseits die gesamteuropäisch einheitliche zivilrechtliche Haftung zu erhalten, um einen Flickenteppich an Haftungsnormen zu vermeiden und andererseits die Grundlage für eine konsequente Rechtsdurchsetzung zu schaffen; 3. sich im Europäischen Rat und gegenüber der EU-Kommission dafür einzusetzen, dass die CSDDD als Beitrag zur wirtschaftlich und geopolitisch notwendigen strategischen Resilienz Europas weitergeführt und nicht kurzfristigen Interessen geopfert wird; 4. sich auf europäischer Ebene dafür stark zu machen, dass Bürokratieabbau nicht zur Aushöhlung von menschen-, arbeits- und umweltrechtlichen Schutzstandards führt, sondern die Einhaltung dieser Standards stattdessen ermöglicht und fördert („Simplification not Deregulation“). Dementsprechend gilt es, wirkungsvolle Angebote der Vermittlung und Beteiligung sowie auch niedrigschwellig zugängliche Beschwerdemechanismen für Wirtschaft und Zivilgesellschaft – insbesondere auch in Ländern des Globalen Südens – zu etablieren. Außerdem sollten die Erfahrungen aus deutschen Praxischecks eingebracht sowie eine sinnvolle Reduzierung bzw. Vereinfachung von Berichtspflichten und Datenpunkten ermöglicht werden, wobei der Fokus auf Wirkungsorientierung, Praxistauglichkeit und quantitativen Kennzahlen liegen muss; 5. sich dafür einzusetzen, dass eine Überlastung für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) durch die einseitige Weiterreichung von Berichtspflichten entlang der Lieferkette vermieden wird und diese Unternehmen gezielt zu unterstützen, indem digitale und standardisierte Instrumente zur Risikoanalyse bereitgestellt sowie methodische Konsistenz bei der Datenerhebung der unterschiedlichen Berichtsstandards sichergestellt werden; außerdem soll die Bundesregierung die Finanzierung des deutschen Nachhaltigkeitskodex verstetigen, um weiterhin für die Unternehmen eine möglichst einfache Nachhaltigkeitsberichterstattung zu ermöglichen; 6. sich für eine stärkere Digitalisierung und europäische Vereinheitlichung administrativer Prozesse im Nachhaltigkeitsbereich einzusetzen, um Arbeitsprozesse bestmöglich zu vereinfachen, Bürokratiekosten zu senken und Transparenz sowie Effizienz zu fördern; 7. sicherzustellen, dass menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten nicht unbeabsichtigt zu einem Rückzug europäischer Unternehmen aus Ländern des Globalen Südens führen, sondern dass gezielt auf den Grundsatz „Befähigung vor Rückzug“ gesetzt wird. Berlin, den 3. Juni 2025 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Begründung Sorgfaltspflichten entlang globaler Lieferketten sind richtig – weil sie Arbeitnehmer*innenrechte schützen, Umweltzerstörung und Menschenrechtsverletzungen verhindern und die Resilienz unserer Wirtschaft stärken. Damit das gelingt, braucht es keine Abschaffung, sondern eine gute und praxistaugliche Umsetzung. Die in diesem Antrag vorgeschlagenen Vereinfachungen und Standardisierungen weisen dafür den richtigen Weg. Die Achtung grundlegender Menschenrechte und der Schutz der Umwelt entlang globaler Lieferketten sind Grundlage gerechten Handels und einer funktionierenden sozial-ökologischen Marktwirtschaft. Das deutsche LkSG war ein erster Schritt, um Verantwortung in globalen Wertschöpfungsketten verbindlich zu verankern. Eine Verantwortung, die viele Unternehmen heute schon tragen. Nun geht es um den nächsten Schritt: Die europäische Richtlinie CSDDD setzt für alle Unternehmen einheitliche Rahmenbedingungen im EU-Binnenmarkt und schafft so ein EU-weites level playing field. Dieses level playing field ist die Grundlage für fairen Wettbewerb und verhindert, dass verantwortungsvolle Unternehmen das Nachsehen haben. Preisdumping durch Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden wird verhindert. Von verbesserten Arbeitsbedingungen, fairen Löhnen und mehr regionaler Wertschöpfung im Globalen Süden profitiert langfristig die gesamte Weltwirtschaft.1 Die CSDDD als gesamteuropäische Lösung muss transparent und verantwortungsvoll gestaltet und national umgesetzt werden. So haben es auch das Europäische Parlament und die Europäische Kommission miteinander vereinbart. Kanzler Merz und Präsident Macron haben nun eine vollständige Abschaffung der EU-Richtlinie gefordert. Damit stellen sie sich klar gegen Merz‘ Parteikollegin, EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen. Wir Grüne haben in Europa Verantwortung dafür übernommen, dass der von der EU-Kommission vorgelegte Vorschlag in den Verhandlungen verbessert wird, und erwarten relevante Schritte in Richtung Umsetzungsfreundlichkeit. Unverhandelbar ist für uns aber der Erhalt der Richtlinie und ihrer wesentlichen Elemente. Die Abschaffung oder substanzielle Abschwächung der Richtlinie wäre ein herber Rückschlag für den Einsatz für fairen Wettbewerb, Einhaltung der Menschenrechte und Umweltschutz. Ein solches Vorgehen würde Unternehmen Planungssicherheit nehmen und jene, die sich bereits vorausschauend auf den Weg hin zu mehr Fairness in den Lieferketten gemacht haben, bestrafen. Darüber hinaus würde es dem europäischen Gedanken und unserer internationalen Glaubwürdigkeit massiv schaden. Eine sozial-ökologische Marktwirtschaft braucht fairen Wettbewerb. Zu diesem Schluss kommen kleine, mittlere und großen Unternehmen,2 sowie 90 renommierte Ökonom*innen.3 Für die große Mehrheit der Unternehmen steht fest: Starke, einheitliche Standards fördern eine starke Wirtschaft und bringen Vorteile für die Wertschöpfung von morgen mit sich. Eine repräsentative Umfrage des Handelsblatt Research Institute in Deutschland zeigt: Nur sieben Prozent der Betriebe lehnen die Verpflichtung ab, auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards in ihren Lieferketten zu achten.4 Lieferkettentransparenz schützt Menschen vor Ausbeutung, schont natürliche Ressourcen und verringert operative und politische Risiken in Lieferketten. Sie stärkt die Resilienz von Unternehmen, ermöglicht verlässliche Partnerschaften im globalen Süden und trägt zur wirtschaftlichen Sicherheit Europas bei. Deutschland als zentraler Akteur in der EU muss klar auf fairen Wettbewerb und globale Gerechtigkeit drängen. Fest steht: Das globale Wirtschafts- und Handelssystem im 21. Jahrhundert muss gerechter werden und interne Kosten dürfen nicht mehr unbegrenzt auf Kosten von Menschen und Natur externalisiert werden. Menschenrechte sind nicht nur in Deutschland, sondern entlang der gesamten Lieferkette zu achten. Die deutsche Exportwirtschaft ist auf starke Partner*innen in der ganzen Welt angewiesen. Deutsche und europäische Unternehmen profitieren entsprechend davon, wenn alle Akteur*innen entlang der gesamten Lieferkette bestmöglich zur Umsetzung der CSDDD beitragen können. Effektive Beschwerdemechanismen tragen dazu bei, Risiken frühzeitig zu identifizieren und Umsetzungsproblemen vorzubeugen sowie diese schnell zu beheben. Die frühzeitige Einbeziehung zivilgesellschaftlicher Akteure, die fundiert und unabhängig Auskunft zur menschen-, arbeits- und umweltrechtlichen Lage ebenso wie zu den Rechten indigener Gemeinschaften entlang der globalen Lieferketten geben können, ist daher notwendig. Auch sollen Unternehmen ermutigt werden, gemeinsam mit Zulieferern vor Ort an der Risikominimierung zu arbeiten – insbesondere in fragilen Kontexten. Dies soll möglichen Rückzügen von Unternehmen 1 European Center for Constitutional and Human Rights e.V. (ECCHR), Brot für die Welt, Misereor, 2025 2 Business & Human Rights Resource Centre, 2024; Bundesverband Nachhaltige Wirtschaft e. V, 2025 3 FICSC-EUCSDDD, 2025 4 HRI/ Handelsblatt, 2014 vorbeugen. Dafür braucht es rechtliche Klarstellungen und unterstützende Maßnahmen, die Unternehmen Handlungssicherheit geben und sie bei der Umsetzung effektiver Präventionsstrategien begleiten. Klar ist: Eine wirksame Umsetzung der CSDDD gelingt nur, wenn sie praxisnah und effizient gestaltet ist. Ziel muss es sein, Berichtspflichten klug zu verzahnen und bürokratische Prozesse zu verschlanken – damit Nachhaltigkeit und unternehmerische Verantwortung Hand in Hand gehen können. Gut gemachter Bürokratieabbau bedeutet nicht Deregulierung, sondern Vereinfachung bei Erhalt des Schutzniveaus. Der risikobasierte Ansatz dient diesem Ziel und ist zu erhalten. Dazu gehören aber auch digitale, standardisierte Prozesse und Leitlinien, die auf Praxischecks und echten Herausforderungen für Unternehmen basieren. So kann für beständige Planungssicherheit und Synergien zwischen den Gesetzgebungen gesorgt werden und die Wirtschaft in den Prozess eingebunden werden. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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