Neuordnung der Digitalpolitik - Struktur und Zuständigkeiten im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (Antwort zu Drs. 21/853)
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Neuordnung der Digitalpolitik - Struktur und Zuständigkeiten im Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (Antwort zu Drs. 21/853)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/1041
21. Wahlperiode 25.07.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Rebecca Lenhard, Jeanne
Dillschneider, Dr. Moritz Heuberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/853 –
Neuordnung der Digitalpolitik – Struktur und Zuständigkeiten im
Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Ob politische Interventionen US-amerikanischer Techunternehmer, die
wachsende Bedeutung des digitalen Raums in Russlands Angriffskrieg gegen die
Ukraine oder die zunehmende Durchdringung unseres Alltags durch
„künstliche Intelligenz“ – die Digitalpolitik hat im Jahr 2025 endgültig die politische
Nische verlassen und ist in den Mittelpunkt internationaler und
gesellschaftlicher Debatten gerückt. Besonders deutlich wurde dies mit dem Amtsantritt des
US-amerikanischen Präsidenten Donald Trump, hinter dem zentrale Akteure
der Techindustrie demonstrativ Position bezogen haben. Auch der russische
Angriffskrieg gegen die Ukraine wird längst nicht mehr nur auf dem Boden,
sondern systematisch im digitalen Raum geführt. Gleichzeitig haben rasante
Entwicklungen im Bereich großer Sprachmodelle und generativer KI
(künstliche Intelligenz) – etwa ChatGPT – das Thema „künstliche Intelligenz“ tief in
den Alltag der Menschen getragen. Viele politische, wirtschaftliche und
gesellschaftliche Fragen erhalten dadurch neue Dringlichkeit: Wie abhängig sind
europäische Regierungen, Unternehmen und Bürgerinnen und Bürger von
Produkten großer Digitalkonzerne? Wie schützen wir Demokratie und öffentliche
Kommunikation gegen Desinformation und Hasskampagnen? Wie sieht der
Arbeitsplatz der Zukunft aus – und welche Rolle spielt der Staat bei der
Gestaltung dieser Entwicklungen? Wie müssen sich Staat und Verwaltung digital
aufstellen, um Effizienz und Bürgerinnen- und Bürgernähe zu erhöhen?
Die Gründung eines eigenständigen Bundesministeriums für Digitales und
Staatsmodernisierung (BMDS) kann ein wichtiger Schritt sein, um diese
Fragen strategisch anzugehen – vorausgesetzt, das neue Haus wird klar
strukturiert, angemessen ausgestattet und mit echter Steuerungsverantwortung
versehen.
Die zersplitterte Zuständigkeitsverteilung in der Digitalpolitik hat sich in den
vergangenen Jahren als zentrale Bremse erwiesen. Ohne verbindliche
Führungsstrukturen, ressortübergreifende Steuerung und einheitliche strategische
Vorgaben kam es zu mangelnder Abstimmung zwischen Ministerien, unklaren
Verantwortlichkeiten und einem Nebeneinander unkoordinierter
Einzelinitiativen. In der Folge wurden zentrale Handlungsfelder – etwa Verwaltungsdigita-
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Digitales und
Staatsmodernisierung vom 24. Juli 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
lisierung, IT-Sicherheit und digitale Infrastrukturen – nicht mit der
erforderlichen Verbindlichkeit und Zielklarheit vorangetrieben.
Auch aus haushaltspolitischer Sicht wurden strukturelle Defizite deutlich: Die
mangelnde Koordination digitaler Investitionen führte zur Verschwendung
von Haushaltsmitteln und zur Förderung isolierter IT-Lösungen ohne
Anschlussfähigkeit. Eine übergreifende Steuerung fehlte, wodurch Potenziale
nachhaltiger digitaler Wertschöpfung im öffentlichen Sektor ungenutzt blieben
– nicht zuletzt, weil Open Source über Jahre hinweg nicht als strategische
Priorität behandelt wurde.
Auf europäischer Ebene konnte Deutschland in der Vergangenheit häufig nicht
mit einer klaren Stimme sprechen. Die geteilte Federführung zwischen
mehreren Ressorts führte wiederholt dazu, dass sich die Bundesregierung bei
zentralen digitalen Gesetzgebungsvorhaben enthielt oder keine abgestimmte
Position vertreten konnte. Diese fehlende Einigkeit hat Deutschlands Rolle in der
europäischen Digitalpolitik spürbar geschwächt. Auch das muss sich ändern:
Ein zukunftsfähiges Digitalministerium braucht nicht nur nationale
Steuerungskompetenz, sondern auch klar definierte Zuständigkeiten für die
europäische und internationale Digitalpolitik.
Zentrale Elemente des Organisationserlasses zur Errichtung des
Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung werfen grundlegende Fragen
auf. Unklar bleibt unter anderem, wie der geplante Zustimmungsvorbehalt bei
IT-Ausgaben praktisch ausgestaltet werden soll. Auch die Einbindung in
bestehende Gremien wie den IT-Rat und den IT-Planungsrat, die
ressortübergreifende Zusammenarbeit sowie der Einsatz geeigneter Steuerungsinstrumente
bedürfen nachvollziehbarer und verbindlicher Regelungen. Entscheidend wird
sein, ob die angekündigten Maßnahmen tatsächlich zur Entlastung,
Modernisierung und Digitalisierung der Verwaltung beitragen – und ob sie durch einen
konkreten Zeitplan mit überprüfbaren Meilensteinen hinterlegt sind.
Eine erfolgreiche digitale Transformation setzt eine gemeinwohlorientierte,
nachhaltige und bürgerzentrierte Ausrichtung voraus, die gleichzeitig die
digitale Souveränität stärkt. Die organisatorische Umsetzung ressortübergreifender
Aufgaben und die Einhaltung klarer Zeitpläne sind dafür unerlässlich.
Die folgende Kleine Anfrage dient daher der umfassenden Aufklärung über
den Stand des Aufbaus, die Struktur sowie zentrale Meilensteine und
Umsetzungspläne des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung.
1. Welche Referate, Abteilungen und Unterabteilungen sind derzeit in
Planung oder im Aufbau, und welche sind bereits im Bundesministerium für
Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS) eingerichtet (bitte auch
Zwischenstände aufführen)?
2. Welche Aufgaben und Organisationseinheiten sollen übertragen werden
beziehungsweise sollen trotz thematischer Nähe zu den Aufgaben des
BMDS in anderen Ressorts verbleiben, und aus welchem Grund (bitte
nach ursprünglichem Ressort und Aufgabenbereich auflisten)?
3. Welche Behörden und Einrichtungen wechseln teilweise oder komplett in
den Geschäftsbereich des BMDS oder sollen neu geschaffen werden
(bitte auflisten)?
4. Welche konkreten Maßnahmen plant die Bundesregierung, um eine
funktionierende interministerielle Zusammenarbeit im Bereich der
ressortübergreifenden Digitalpolitik sicherzustellen, insbesondere vor dem
Hintergrund bekannter struktureller Hürden wie mangelnde Koordination,
Silodenken und fehlende gemeinsame Zieldefinition, und welche
verbindlichen Steuerungs- und Koordinationsmechanismen wird das BMDS
in diesem Zusammenhang etablieren?
5. Wie viele Stellen wurden bereits in das neue Bundesministerium für
Digitales und Staatsmodernisierung übertragen (bitte nach Herkunftsressort
auflisten)?
6. Welche Stellen sollen noch folgen, und bis wann ist die vollständige
Personalübertragung abgeschlossen?
7. Wie wird der festgelegte Overhead (10 Prozent bei Fachübertragungen,
sonst max. 5 Prozent) kontrolliert und eingehalten?
17. Welche EU-Gesetzesinitiativen fallen komplett oder in geteilter
Federführung in den Zuständigkeitsbereich des BMDS, welche nationalen
Umsetzungsgesetze stehen hierzu noch aus, und in welchem zeitlichen
Rahmen ist deren Einbringung in den Deutschen Bundestag vorgesehen?
Die Fragen 1 bis 7 und 17 werden gemeinsam beantwortet.
Das Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung (BMDS)
befindet sich zur Umsetzung des Organisationserlasses des Bundeskanzlers vom
6. Mai 2025 derzeit in Verhandlungen mit den abgebenden Ressorts. Zum
Umfang der übergehenden Referate, der Kontrolle des Overheads, der Gesamtzahl
der Stellen und zum Zeitpunkt des Personalübergangs können daher noch keine
Angaben gemacht werden.
8. Welche Haushaltsmittel sind für die Jahre 2025, 2026, 2027 und 2028 für
das BMDS vorgesehen (bitte nach Ist und Soll für die jeweiligen Jahre
auflisten)?
Das BMDS befindet sich zur Umsetzung des Organisationserlasses des
Bundeskanzlers vom 6. Mai 2025 derzeit in Verhandlungen zu den
Verwaltungsvereinbarungen mit den abgebenden Ressorts. Erst wenn die
Verwaltungsvereinbarungen zwischen dem BMDS und den abgebenden Ressorts abgeschlossen und
die Haushaltsaufstellungsverfahren beendet sind, wird der Umfang des
Haushaltes des BMDS feststehen.
9. Welche finanziellen Ressourcen und Beteiligungsformate sind für die
Einbeziehung von Wissenschaft, Zivilgesellschaft und Bürgerinnen und
Bürgern in Regierungsarbeit und Gesetzgebungsprozesse eingeplant, und
wie sowie wo sollen diese Formate organisatorisch innerhalb des BMDS
verankert werden?
Im Rahmen des Aufbaus des BMDS wird derzeit geprüft, wie innovative
Beteiligungsformate sinnvoll gestaltet und organisatorisch im BMDS verortet
werden können. Aussagen zu finanziellen Ressourcen sind vor Verabschiedung des
Haushalts noch nicht möglich.
10. Welche Planungen verfolgt die Bundesregierung zur Erstellung eines
transparenten, maschinenlesbaren Digitalhaushalts, der sämtliche
Digitalausgaben der Bundesregierung übersichtlich und öffentlich zugänglich
abbildet?
Die Ausgaben im Bundeshaushaltsplan sind in Haushaltstiteln organisiert. Die
Titelzweckbestimmung regelt, für welche Zwecke die jeweiligen Ansätze
verausgabt werden dürfen. Diese Haushaltstitel sind anhand der Ordnungskriterien
Gruppierungsplan und Funktionenplan gegliedert. Die Veröffentlichung des
Bundeshaushaltsplans erfolgt als Bundesgesetz auf den dafür vorgesehenen
Wegen. Diese umfassen auch die Veröffentlichung auf www.bundeshaushalt.de
z. B. als CSV- und XML-Dateien. Da die angesprochenen Funktionalitäten
damit gewährleistet sind, sind Änderungen an diesen Modalitäten von der
Bundesregierung nicht geplant.
11. Welche Finanzierung und organisatorische Anbindung sind für die
innovativen Einheiten der Bundesministerien und nachgeordneten Behörden
vorgesehen, wie beispielsweise die Datenlabore, das Dateninstitut, den
DigitalService, das KI-Lab des Umweltbundesamts und weitere?
12. Welche organisatorischen zentralen Etappen für den vollständigen
Aufbau des Bundesministeriums für Digitales und Staatsmodernisierung sind
geplant (bitte mit Zeitangaben aufführen)?
Die Fragen 11 und 12 werden gemeinsam beantwortet.
Das zukünftige Organigramm des BMDS befindet sich derzeit in der
Entwicklung. Aus diesem Grund und vor dem Hintergrund der laufenden
Verhandlungen über die Verwaltungsvereinbarungen können derzeit keine Angaben zur
organisatorischen Anbindung oder zu zentralen Aufbauetappen gemacht werden.
13. Welche kurzfristigen (bis Ende 2025), mittelfristigen (bis 2027) und
langfristigen (bis Ende der Legislaturperiode) Ziele verfolgt das
Bundesministerium für Digitales und Staatsmodernisierung, und welchen
strategischen Blick nimmt das Bundesministerium für Digitales und
Staatsmodernisierung in Bezug auf die nächsten 10 bis 20 Jahre ein?
14. Welche Strategien plant das BMDS aktuell oder perspektivisch im
Bereich der digitalen Transformation (bitte nach Themenfeldern, z. B.
digitale Verwaltung, Datenpolitik, künstliche Intelligenz, digitale
Souveränität, Nachhaltigkeit, internationale Digitalpolitik, aufgliedern)?
Die Fragen 13 und 14 werden gemeinsam beantwortet.
Wichtige Themen bis zum Ende des Jahres 2025 sind für das BMDS eine
Modernisierungsagenda, ein weiteres TKG-Änderungsgesetz und die Umsetzung
von EU-Rechtsakten wie die KI-Verordnung.
Im Übrigen wird auf die Antwort zu den Fragen 1 bis 7 und 17 verweisen.
15. Wann sollen alle Zuständigkeiten offiziell in Kraft treten und
organisatorisch umgesetzt sein?
16. Wann soll das Zustimmungsvorbehaltsverfahren für IT-Ausgaben
anlaufen, und wie wird hier eine effektive Steuerung von einheitlichen
Standards, Soft- und Hardware sowie Cloudprodukten sichergestellt, und zu
welchem Zeitpunkt wird das BMDS in die IT-Planungen der anderen
Bundesministerien eingebunden?
Die Fragen 15 und 16 werden gemeinsam beantwortet.
Das BMDS strebt vor dem Hintergrund der laufenden Verhandlungen zu den
Verwaltungsvereinbarungen eine möglichst zeitnahe organisatorische
Umsetzung des Übergangs und des Inkrafttretens der Zuständigkeiten an. Dazu gehört
die Umsetzung und Steuerung des Zustimmungsvorbehaltes für IT-Ausgaben.
18. Welche Monitoring- und Evaluationsmechanismen plant das BMDS zur
Messung der Umsetzung digitalpolitischer Vorhaben, beispielsweise im
Bereich Verwaltungsdigitalisierung oder digitale Infrastruktur (bitte
Zeitrhythmus und Indikatoren nennen)?
Das BMDS sieht zur Messung der Umsetzung digitalpolitischer Vorhaben die
Einführung eines strukturierten Ziel- und Wirkungssteuerungsprozesses vor.
Aktuell werden für die jeweiligen Fragestellungen passende
Monitoringmechanismen und Indikatoren erarbeitet, so dass Aussagen zum Zeitrhythmus und zu
konkreten Indikatoren derzeit nicht getroffen werden können.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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