Fragen zum sogenannten 12. Aktionstag gegen Hasspostings im Netz
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Fragen zum sogenannten 12. Aktionstag gegen Hasspostings im Netz
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/863
21. Wahlperiode 14.07.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Stephan Brandner und der
Fraktion der AfD
Fragen zum sogenannten 12. Aktionstag gegen Hasspostings im Netz
Am 25. Juni 2025 fand der „12. Aktionstag zur Bekämpfung von strafbaren
Hasspostings“ statt. Insgesamt wurden mehr als 180 polizeiliche Maßnahmen
in mehr als 140 Ermittlungsverfahren umgesetzt, darunter mehr als 65
Durchsuchungsbeschlüsse. Als Zentralstelle initiierte und koordinierte das
Bundeskriminalamt (BKA) den „12. Aktionstag“ (www.bka.de/SharedDocs/Kurzmeldun
gen/DE/Kurzmeldungen/250625_StrafbareHasspostings.html).
Nach Angaben des BKA sollen ca. zwei Drittel der strafbaren „Hasspostings“
dem Bereich der Politisch motivierten Kriminalität (PMK)-rechts zuzuordnen
sein. Hinzu kämen Fälle aus dem Bereich PMK-sonstige Zuordnung sowie
„vereinzelte Fälle“ aus den Bereichen PMK-religiöse Ideologie, PMK-links
und PMK-ausländische Ideologie (www.bka.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/D
E/Kurzmeldungen/250625_StrafbareHasspostings.html). Der Pressemitteilung
ist zu entnehmen, dass es um Äußerungsdelikte ging (Straftaten gem. den
§§ 86a, 130, 140 und 185 ff. des Strafgesetzbuches (StGB): www.bka.de/Share
dDocs/Kurzmeldungen/DE/Kurzmeldungen/250625_StrafbareHassposting
s.html, zu Äußerungsdelikten: de.wikipedia.org/wiki/%C3%84u%C3%9Ferung
sdelikt) .
In seiner Pressemitteilung vom 25. Juni 2025 weist das BKA auf seine
Zusammenarbeit mit bekannten Meldestellen wie „Hessen gegen Hetze“ und „R
Espect!“ sowie den Landesmedienanstalten hin. Weiter heißt es dort, im BKA
würden Hinweise auf mögliche Straftaten „zunächst auf ihre strafrechtliche
Relevanz geprüft, dann wird nach Möglichkeit der mutmaßliche Verfasser
festgestellt und der Sachverhalt an die örtlich zuständigen Strafverfolgungsbehörden
in den Bundesländern weitergeleitet, wo die weiteren Ermittlungen geführt
werden“ (www.bka.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/DE/Kurzmeldungen/25062
5_StrafbareHasspostings.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welchen Zweck verfolgt die Bundesregierung mit der Aktion,
Ermittlungsmaßnahmen aus unterschiedlichen Ermittlungsverfahren zeitlich an einem
Tag zusammenzufassen?
2. Welches waren die 140 Taten, die Anlass für die Ermittlungsmaßnahmen
am „12. Aktionstag“ gaben (bitte anonymisiert nach der inkriminierten
Aussage bzw. Handlung, Straftatbestand, Zuordnung zu PMK-rechts, PMK-
links, PMK-religiöse Ideologie und PMK-sonstige Zuordnung
aufschlüsseln)?
3. Wie beurteilt die Bundesregierung die Frage der Verhältnismäßigkeit einer
Hausdurchsuchung mit dem letztlichen Ziel der Beschlagnahme von
Telekommunikationsmitteln (Handy, Computer) bei Äußerungsdelikten im
Internet in Fällen, in denen die mutmaßlichen Verfasser der Nachrichten
anhand ihrer Datenspuren vom BKA (oder der zuständigen
Staatsanwaltschaft) bereits ermittelt wurden, und welchen Sinn haben eine
Hausdurchsuchung und die Beschlagnahme in diesen Fällen nach Ansicht der
Bundesregierung?
4. Warum bezeichnet das BKA die verfolgten Straftaten als „Hasspostings“
und ordnet diese einer angeblichen „Hasskriminalität“ zu, obwohl es dafür
die eingeführte, juristisch korrekte Bezeichnung „Äußerungsdelikte“ gibt,
die die Gruppe von Straftaten trennscharf bezeichnet, um die es beim „12.
Aktionstag“ ging?
5. Ist der Bundesregierung bewusst, dass mit dem Begriff „Hass“ auch solche
Meinungsäußerungen in die Nähe der Strafbarkeit gerückt werden, die als
Ausdruck menschlicher Emotion unter dem Schutz der grundgesetzlichen
Meinungsfreiheit stehen, und beabsichtigt die Bundesregierung vor diesem
Hintergrund, das BKA anzuweisen, künftig in Verlautbarungen die
Verwendung der Bezeichnungen „Hassposting“ und „Hasskriminaliät“ zu
unterlassen?
Berlin, den 10. Juli 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
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ISSN 0722-8333]
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