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Polizeiliche Maßnahmen im Rahmen des 12. Aktionstags zur Bekämpfung vermeintlicher strafbarer Äußerungen im Internet am 25. Juni 2025 (Antwort zu Drs. 21/885)

dip / drucksache 29.07.2025 · WP 21 · 21/1096 · Antwort · Original ↗

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Polizeiliche Maßnahmen im Rahmen des 12. Aktionstags zur Bekämpfung vermeintlicher strafbarer Äußerungen im Internet am 25. Juni 2025 (Antwort zu Drs. 21/885) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/1096 21. Wahlperiode 29.07.2025 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Steffen Kotré und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/885 – Polizeiliche Maßnahmen im Rahmen des 12. Aktionstags zur Bekämpfung vermeintlicher strafbarer Äußerungen im Internet am 25. Juni 2025 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Am 25. Juni 2025 fand der zwölfte bundesweite Aktionstag zur Bekämpfung vermeintlicher strafbarer Äußerungen im Internet statt, der unter der Koordination des Bundeskriminalamts und mit Beteiligung zahlreicher Polizeibehörden durchgeführt wurde. Ziel dieser Maßnahmen war es, gezielt gegen mutmaßlich strafbare Inhalte, insbesondere sogenannte Hassrede im Netz, vorzugehen. Laut dem Bundeskriminalamt wurden hierbei mehr als 180 polizeiliche Maßnahmen in mehr als 140 Ermittlungsverfahren umgesetzt, darunter mehr als 65 Durchsuchungsbeschlüsse (www.bka.de/SharedDocs/Kurzmeldungen/ DE/Kurzmeldungen/250625_StrafbareHasspostings.html). Vor dem Hintergrund wiederkehrender Kritik an der Verhältnismäßigkeit und Zielrichtung solcher Maßnahmen sowie an möglichen Kollateralschäden im Zuge polizeilicher Einsätze stellen sich Fragen hinsichtlich des Umfangs, der Rechtsgrundlagen und etwaiger Sachschäden bei diesem Aktionstag. 1. Wie genau gliedern sich die laut Bundeskriminalamt durchgeführten über 180 polizeilichen Maßnahmen im Rahmen des 12. Aktionstags zur Bekämpfung mutmaßlich strafbarer Äußerungen im Internet am 25. Juni 2025 auf (bitte nach Art der Maßnahme wie Durchsuchungen, Sicherstellungen, Identitätsfeststellungen u. a. auflisten), in wie vielen Fällen wurden im Rahmen dieser Maßnahmen digitale Geräte (z. B. Smartphones, Computer, Tablets) sichergestellt oder beschlagnahmt, und welche konkreten Maßnahmen der digitalen Spurensicherung oder Spurenauswertung wurden dabei technisch und forensisch durchgeführt? Nicht alle der durch die Länder angemeldeten Maßnahmen zum Aktionstag konnten umgesetzt werden. Durch die Länder wurde im Nachgang des Aktionstages die Anzahl der tatsächlich durchgeführten Maßnahmen zugeliefert. Es handelt sich um 46 Durchsuchungen, 66 Vernehmungen und 26 sonstige Maßnahmen. Da es sich um Ermittlungsverfahren der Länder handelt, liegen der Bundesregierung keine Details zu den Ergebnissen vor, auch nicht, in wie vielen Fällen digitale Geräte sichergestellt oder beschlagnahmt wurden oder welche Ergebnisse Folgemaßnahmen hatten. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 29. Juli 2025 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. 2. Auf Grundlage welcher strafrechtlichen Vorschriften (bitte konkrete Paragrafen angeben) erfolgten die jeweiligen Ermittlungen im Rahmen des Aktionstags? Die Länder haben dem Bundeskriminalamt (BKA) folgende strafrechtlichen Vorschriften als Grundlage der Ermittlungsverfahren gemeldet: • verbreiten von Propagandamitteln verfassungswidriger Organisationen gemäß § 86 des Strafgesetzbuches (StGB) • verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen gemäß § 86a StGB • Volksverhetzung gemäß § 130 StGB • Belohnung und Billigung von Straftaten gemäß § 140 StGB • Beleidigung gemäß § 185 StGB • üble Nachrede und Verleumdung gegen Personen des politischen Lebens gemäß § 188 StGB • verhetzende Beleidigung gemäß § 192a StGB • öffentliche Aufforderung zu Straftaten gemäß § 111 StGB • üble Nachrede gemäß § 186 StGB • Verstöße gegen das Waffengesetz (WaffG) • Verstöße gegen das Ausführungsgesetz zu Artikel 26 Absatz 2 des Grundgesetzes (Kriegswaffenkontrollgesetz, KrWaffKontrG) • Zuwiderhandlungen gegen Verbote gemäß § 20 des Gesetzes zur Regelung des öffentlichen Vereinsrechts (Vereinsgesetz, VereinsG) • Verstoß gegen das Gesetz betreffend das Urheberrecht an Werken der bildenden Künste und der Photographie (Kunsturhebergesetz, KunstUrG). 3. Wie viele der eingeleiteten Ermittlungsverfahren richteten sich gegen bereits namentlich bekannte Personen, in wie vielen Fällen erfolgte die Identifizierung der Beschuldigten erst durch Maßnahmen am Aktionstag selbst, und welche polizeilichen oder nachrichtendienstlichen Erkenntnisse, offenen Quellen oder Kooperationen mit Plattformbetreibern wurden zur Auswahl der Zielpersonen herangezogen? 4. Wie viele der eingeleiteten Ermittlungsverfahren führten nach dem Aktionstag zu: a) Anklageerhebungen, b) Strafbefehlserlassen, c) Anordnungen von Untersuchungshaft, d) Verfahrenseinstellungen nach den §§ 153 oder 170 Absatz 2 der Strafprozessordnung (StPO) (bitte jeweils gesondert aufführen)? 5. Wie viele der beschuldigten Personen waren Jugendliche oder Heranwachsende, und welche besonderen Schutzvorkehrungen (z. B. Anwesenheit von Erziehungsberechtigten, besondere Belehrungspflichten) wurden bei diesen Personengruppen beachtet? 6. In wie vielen Fällen kam es im Zuge der polizeilichen Maßnahmen zu Sachbeschädigungen durch eingesetzte Beamte, und welche Arten von Sachbeschädigungen wurden dabei an welchen Gegenständen oder Einrichtungen dokumentiert? 7. In wie vielen Fällen wurden im Zusammenhang mit solchen Sachbeschädigungen (vgl. Frage 6) Ersatz- oder Entschädigungsansprüche geltend gemacht? 8. Wie viele Beschwerden oder Rechtsmittel gegen die Maßnahmen des Aktionstags wurden im Nachgang bei Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften, Gerichten oder Datenschutzbeauftragten eingereicht, und wie wurde diesen Fällen stattgegeben oder nicht stattgegeben? Die Fragen 3 bis 8 werden gemeinsam beantwortet. Es handelt sich um Ermittlungsverfahren der Länder. Die Bundesregierung kann daher hierzu keine Angaben machen. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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