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Schriftliche Frage 10 von Stephan Brandner (AfD): Welche neun Terrororganisationen mit der höchsten Mitgliederzahl sind derzeit in Deutschland aktiv, und welchem extremistischen Phänomenbere…

dip / schriftliche_frage 27.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 10 von Stephan Brandner (AfD): Welche neun Terrororganisationen mit der höchsten Mitgliederzahl sind derzeit in Deutschland aktiv, und welchem extremistischen Phänomenbere… Frage 10 (Stephan Brandner, AfD): Welche neun Terrororganisationen mit der höchsten Mitgliederzahl sind derzeit in Deutschland aktiv, und welchem extremistischen Phänomenbereich lassen sie sich jeweils zuordnen (bitte die Anzahl der Mitglieder für jede Organisation angeben)? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 25. Juni 2025: Im Phänomenbereich Islamismus/Islamistischer Terrorismus verfügen jihadistische Organisationen wie der „Islamische Staat“, „al-Qaida“ oder deren Regionalableger über keine organisierten Strukturen (Vereine, Moscheen etc.) in der Bundesrepublik Deutschland, weshalb eine gesicherte Schätzung zu den Mitgliederzahlen nicht möglich ist. Zudem ist die Mitgliedschaft oder Unterstützung dieser ausländischen Terrororganisationen strafbar und tritt daher meist nicht offen zutage. Auch wenn tatsächliche Anhaltspunkte für eine jihadistische Gesinnung vorliegen, kann diese oftmals keiner jihadistischen Organisation eindeutig zugerechnet werden. Die im Phänomenbereich des Auslandsbezogenen Extremismus nach Personenpotential größte in der Bundesrepublik Deutschland agierende Organisation ist die „Arbeiterpartei Kurdistans“ (PKK). Ihr Personenpotential wird auf etwa 15.000 Personen geschätzt. In der Bundesrepublik Deutschland ist die PKK seit 1993 mit einem Betätigungsverbot belegt und von der Europäischen Union (EU) seit 2002 als Terrororganisation gelistet. In Europa bemüht sich die PKK um ein weitgehend gewaltfreies Erscheinungsbild, wohingegen sie in der Türkei nach wie vor terroristische Anschläge verübt. Wesentliche Aktionsfelder der PKK in der Bundesrepublik Deutschland sind die logistische und finanzielle Unterstützung der Gesamtorganisation, die Rekrutierung neuer Anhängerinnen und Anhänger sowie die Durchführung zahlreicher propagandistischer Veranstaltungen. Darüber hinaus sind die „Volksfront für die Befreiung Palästinas“ (PFLP) und die „Revolutionäre Volksbefreiungspartei-Front“ (DHKP-C) seit 2002 von der EU als terroristische Organisationen gelistet. Im Vergleich zur PKK ist das Personenpotential dieser Organisationen jedoch deutlich kleiner. Im Bereich des Rechtsextremismus werden derzeit zwei Strafverfahren wegen des Verdachts der Bildung beziehungsweise der Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung gemäß § 129a des Strafgesetzbuches (StGB) geführt. Zum einen gegen die Gruppierung „Sächsische Separatisten“ und zum anderen gegen die Gruppierung „Letzte Verteidigungswelle“. Ob diese Gruppierungen auch nach den Exekutivmaßnahmen weiterhin Aktivitäten entfalten, ist Gegenstand der Beobachtung. Im Phänomenbereich des Linksextremismus existiert derzeit keine als Terrororganisation gelistete Organisation. Zu den übrigen Mitglieder- bzw. Anhängerzahlen und Vereinsverboten in den einzelnen Phänomenbereichen verweist die Bundesregierung auf den aktuellen Verfassungsschutzbericht für das Jahr 2024.

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