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Die Plattformaufsicht und den Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern ernst nehmen - Den Koordinator für Digitale Dienste mit dringend notwendigen Ressourcen ausstatten

dip / drucksache 05.11.2025 · WP 21 · 21/2559 · Antrag · Original ↗

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Die Plattformaufsicht und den Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern ernst nehmen - Den Koordinator für Digitale Dienste mit dringend notwendigen Ressourcen ausstatten [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2559 21. Wahlperiode 05.11.2025 Antrag der Abgeordneten Dr. Anna Lührmann, Dr. Till Steffen, Dr. Sandra Detzer, Dr. Konstantin von Notz, Rebecca Lenhard, Jeanne Dillschneider, Dr. Moritz Heuberger, Misbah Khan, Denise Loop und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Die Plattformaufsicht und den Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern ernst nehmen – Den Koordinator für Digitale Dienste mit dringend notwendigen Ressourcen ausstatten Der Bundestag wolle beschließen: I. Der Deutsche Bundestag stellt fest: Soziale Medien spielen eine herausragende Rolle in der demokratischen Meinungsbildung. Mit dem Gesetz über Digitale Dienste (zu Englisch: Digital Services Act – DSA) der Europäischen Union liegt ein robuster Regulierungsrahmen vor. Soziale Plattformen, wie auch E-Commerce Plattformen, können damit zur Verantwortung gezogen und Nutzer*innen vor schädlichen Inhalten sowie Verbraucher*innen vor unsicheren Produkten geschützt werden. Neben der EU-Kommission sind für eine effektive Um- und Durchsetzung nationale Aufsichtsbehörden eingerichtet worden, in Deutschland ist dies der Digitale Dienste Koordinator (zu Englisch Digital Services Coordinator – DSC) bei der Bundesnetzagentur (BNetzA). Der DSC überwacht die Einhaltung der Regeln und Auflagen aus dem DSA in Deutschland; nimmt Beschwerden und Hinweise von Nutzer*innen entgegen; zertifiziert außergerichtliche Streitbeilegungsstellen und prüft und genehmigt Zulassungsanträge von vertrauenswürdigen Hinweisgebern. Ab Oktober 2025 soll der DSC auch die umfassenden Anträge deutscher Forscher*innen für Datenzugänge nach Artikel 40 Absatz 4 DSA genehmigen, die Voraussetzung für die Erforschung der systemischen Risiken sind. Der DSC kann seiner Rolle als Aufsichts- und Koordinierungsstelle nur gerecht werden, wenn er über ausreichende Ressourcen verfügt. Eine angemessene personelle Ausstattung auch weiterer Aufsichtsbehörden wie beispielsweise der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, der Stelle zur Durchsetzung von Kinderrechten in digitalen Diensten oder des Bundesamts für Sicherheit in der Informationstechnik sind für eine effektive Durchsetzung der Gesetzgebung im Digitalbereich und damit auch für eine nachhaltige Vertrauensbildung in digitale Prozesse und Produkte ebenfalls essenziell. Im Rahmen des nationalen Rechtssetzungsverfahren wurde im Gesetz über Digitale Dienste ein Bedarf von insgesamt 78,36 Planstellen für Fachaufgaben sowie weitere 20,8 Planstellen für querschnittliche Aufgaben (u. a. IT-Technik, Personalbearbeitung, Beschaffung, Presseangelegenheiten und Justiziariat) festgehalten. Von diesen 99,16 Planstellen sind weniger als die Hälfte besetzt. Wer die Risiken ernst nimmt, die von der Dominanz sozialer Plattformen und ihrer systembestimmenden Stellung für den öffentlichen Diskurs ausgehen, darf der zuständigen Aufsichtsbehörde nicht das Personal wegkürzen. Gleiches gilt für den Schutz der Verbraucher*innen, die auf E-Commerce Plattformen vor unsicheren Produkten, manipulativen Verkaufspraktiken (dark patterns) und Missachtung von Verbraucherrechten geschützt werden müssen. Wir begrüßen, dass die BNetzA frühzeitig interne Ressourcen für den Aufbau des DSC bereitgestellt hat, um der Dringlichkeit der Aufgaben zu begegnen. Dies muss nun mit ausreichenden Mitteln für weiteres fachlich qualifiziertes Personal verstetigt und gestärkt werden. Eine adäquate Ausstattung ist bei der Vielzahl und der herausgehobenen Bedeutung der DSC-Aufgaben ein zentraler demokratischer Anspruch. II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, 1. die derzeit im Haushalt 2026 vorgesehenen Planstellen des DSC auf mindestens die ursprünglich vorgesehenen 91,36 Stellen zu erhöhen und diese auch zu besetzen; 2. den DSC in seiner Unabhängigkeit und seinen Aufsichtsfunktionen weiter zu stärken; 3. die Durchsetzung von bestehenden Gesetzen zu Plattformregulierung zu priorisieren und konsequent darauf hinzuwirken, dass soziale Medien und E- Commerce-Plattformen zu einem sicheren Ort für alle werden. Berlin, den 4. November 2025 Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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