Die Plattformaufsicht und den Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern ernst nehmen - Den Koordinator für Digitale Dienste mit dringend notwendigen Ressourcen ausstatten
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Die Plattformaufsicht und den Schutz von Verbraucherinnen und Verbrauchern ernst nehmen - Den Koordinator für Digitale Dienste mit dringend notwendigen Ressourcen ausstatten
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/2559
21. Wahlperiode 05.11.2025
Antrag
der Abgeordneten Dr. Anna Lührmann, Dr. Till Steffen, Dr. Sandra
Detzer, Dr. Konstantin von Notz, Rebecca Lenhard, Jeanne Dillschneider,
Dr. Moritz Heuberger, Misbah Khan, Denise Loop und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Die Plattformaufsicht und den Schutz von Verbraucherinnen und
Verbrauchern ernst nehmen – Den Koordinator für Digitale Dienste mit
dringend notwendigen Ressourcen ausstatten
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Soziale Medien spielen eine herausragende Rolle in der demokratischen
Meinungsbildung. Mit dem Gesetz über Digitale Dienste (zu Englisch: Digital Services Act – DSA)
der Europäischen Union liegt ein robuster Regulierungsrahmen vor. Soziale
Plattformen, wie auch E-Commerce Plattformen, können damit zur Verantwortung gezogen
und Nutzer*innen vor schädlichen Inhalten sowie Verbraucher*innen vor unsicheren
Produkten geschützt werden. Neben der EU-Kommission sind für eine effektive Um-
und Durchsetzung nationale Aufsichtsbehörden eingerichtet worden, in Deutschland
ist dies der Digitale Dienste Koordinator (zu Englisch Digital Services Coordinator –
DSC) bei der Bundesnetzagentur (BNetzA). Der DSC überwacht die Einhaltung der
Regeln und Auflagen aus dem DSA in Deutschland; nimmt Beschwerden und
Hinweise von Nutzer*innen entgegen; zertifiziert außergerichtliche
Streitbeilegungsstellen und prüft und genehmigt Zulassungsanträge von vertrauenswürdigen
Hinweisgebern. Ab Oktober 2025 soll der DSC auch die umfassenden Anträge deutscher
Forscher*innen für Datenzugänge nach Artikel 40 Absatz 4 DSA genehmigen, die
Voraussetzung für die Erforschung der systemischen Risiken sind.
Der DSC kann seiner Rolle als Aufsichts- und Koordinierungsstelle nur gerecht
werden, wenn er über ausreichende Ressourcen verfügt. Eine angemessene personelle
Ausstattung auch weiterer Aufsichtsbehörden wie beispielsweise der
Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit, der Stelle zur Durchsetzung
von Kinderrechten in digitalen Diensten oder des Bundesamts für Sicherheit in der
Informationstechnik sind für eine effektive Durchsetzung der Gesetzgebung im
Digitalbereich und damit auch für eine nachhaltige Vertrauensbildung in digitale Prozesse
und Produkte ebenfalls essenziell. Im Rahmen des nationalen
Rechtssetzungsverfahren wurde im Gesetz über Digitale Dienste ein Bedarf von insgesamt 78,36 Planstellen
für Fachaufgaben sowie weitere 20,8 Planstellen für querschnittliche Aufgaben (u. a.
IT-Technik, Personalbearbeitung, Beschaffung, Presseangelegenheiten und
Justiziariat) festgehalten. Von diesen 99,16 Planstellen sind weniger als die Hälfte besetzt.
Wer die Risiken ernst nimmt, die von der Dominanz sozialer Plattformen und ihrer
systembestimmenden Stellung für den öffentlichen Diskurs ausgehen, darf der
zuständigen Aufsichtsbehörde nicht das Personal wegkürzen. Gleiches gilt für den Schutz
der Verbraucher*innen, die auf E-Commerce Plattformen vor unsicheren Produkten,
manipulativen Verkaufspraktiken (dark patterns) und Missachtung von
Verbraucherrechten geschützt werden müssen. Wir begrüßen, dass die BNetzA frühzeitig interne
Ressourcen für den Aufbau des DSC bereitgestellt hat, um der Dringlichkeit der
Aufgaben zu begegnen. Dies muss nun mit ausreichenden Mitteln für weiteres fachlich
qualifiziertes Personal verstetigt und gestärkt werden. Eine adäquate Ausstattung ist
bei der Vielzahl und der herausgehobenen Bedeutung der DSC-Aufgaben ein zentraler
demokratischer Anspruch.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf,
1. die derzeit im Haushalt 2026 vorgesehenen Planstellen des DSC auf mindestens
die ursprünglich vorgesehenen 91,36 Stellen zu erhöhen und diese auch zu
besetzen;
2. den DSC in seiner Unabhängigkeit und seinen Aufsichtsfunktionen weiter zu
stärken;
3. die Durchsetzung von bestehenden Gesetzen zu Plattformregulierung zu
priorisieren und konsequent darauf hinzuwirken, dass soziale Medien und E-
Commerce-Plattformen zu einem sicheren Ort für alle werden.
Berlin, den 4. November 2025
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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