Einschränkungen für kinderreiche Familien bei der Personenbeförderung mit PKWs - Möglicher Regelungsbedarf beim Führerscheinrecht (Antwort zu Drs. 21/704)
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Einschränkungen für kinderreiche Familien bei der Personenbeförderung mit PKWs - Möglicher Regelungsbedarf beim Führerscheinrecht (Antwort zu Drs. 21/704)
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/842
21. Wahlperiode 10.07.2025
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Maximilian Kneller, Wolfgang Wiehle,
René Bochmann, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/704 –
Einschränkungen für kinderreiche Familien bei der Personenbeförderung mit
Pkws – Möglicher Regelungsbedarf beim Führerscheinrecht
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Bundesregierung hat durch einen Erlass im Jahr 2024 die bisher gängige
Praxis beendet, kinderreichen Familien Ausnahmegenehmigungen zur
Beförderung aller eigenen Kinder in einem Fahrzeug mit mehr als acht Sitzplätzen
zu erteilen, wenn nur ein Führerschein der Klasse B oder BE vorliegt.
Familien, die mit acht oder mehr Kindern unterwegs sind, sehen sich nun
erheblichen praktischen und bürokratischen Hürden gegenüber, um ihrer
Fürsorgepflicht nachzukommen (www.haller-kreisblatt.de/region/24087954_Grossfami
lien-brauchen-jetzt-Bus-Fuehrerschein-Familienvater-sucht-Loesung.html#:~:t
ext=Ab%20sofort%20d%C3%BCrften%20bundesweit%20keine,dem%20Fah
rer)%20pr%C3%BCfungsfrei%20erteilt%20wurde).
Ein betroffener Familienvater aus Espelkamp berichtete auf einer überregional
beachteten Informationsveranstaltung am 29. April 2025 im Bürgerhaus
Espelkamp – unter Mitwirkung von Fahrlehrern und einem Sachverständigen des
Technischen Überwachungsvereins (TÜV) – von der neuen Gesetzeslage und
den praktischen Schwierigkeiten, eine D1-Fahrerlaubnis zu erwerben. In
vielen Fällen sei eine D1-Ausbildung nicht möglich, weil keine Fahrschule im
näheren Umkreis entsprechende Schulungsfahrzeuge bereitstellt oder
überhaupt eine Ausbildung anbietet (ebd.).
Zudem sind viele geeignete Fahrzeuge mit neun Sitzplätzen formal als Pkw
eingestuft und daher für eine D1-Ausbildung nicht verwendbar. Umgekehrt ist
es häufig unmöglich, Kleinbusse für den privaten Gebrauch zuzulassen und zu
versichern. Es besteht nach Auffassung der Fragesteller eine
regelungstechnische Lücke zulasten kinderreicher Familien, die den
Gleichbehandlungsgrundsatz und die staatliche Familienförderung infrage stellt.
Laut Mikrozensus 2024 gibt es in Deutschland 98 000 Familien mit fünf
Kindern und mehr. Davon 59 000 Familien mit fünf Kindern und mehr unter
18 Jahren (www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsberichte/Bevoe
lkerung/mikrozensus-2024.html).
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr vom
10. Juli 2025 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
1. Welche konkreten Gründe führten zum Erlass aus dem Jahr 2024, der die
Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für die Nutzung von
Fahrzeugen mit mehr als acht Sitzplätzen durch Inhaber eines Führerscheins der
Klasse B untersagt?
4. Welche gesetzlichen, verordnungstechnischen oder
verwaltungstechnischen Änderungen wären erforderlich, um kinderreichen Familien eine
Sonderregelung zur Nutzung von Mehrsitzern (je nach Familiengröße)
mit Klasse B zu ermöglichen?
5. Beabsichtigt die Bundesregierung die Einführung einer neuen nationalen
Fahrerlaubnisregelung oder Sondergenehmigung zur Förderung
kinderreicher Familien (z. B. im Sinne einer Familienfahrerlaubnis)?
6. Sieht die Bundesregierung im bestehenden Rechtsrahmen Möglichkeiten
für Erleichterungen bei der privaten Nutzung und Versicherung von
Kleinbussen für kinderreiche Familien, und wenn ja, inwiefern?
8. Gibt es Gespräche der Bundesregierung mit den Ländern zur Schaffung
praxistauglicher Lösungen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
11. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Erwerb des D1-
Führerscheins für Privatpersonen, besonders Familien, zu erleichtern?
12. Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass das aktuelle EU-Recht so
geändert wird, dass die vorherige Praxis der Erteilung von
Ausnahmegenehmigungen für die Nutzung von Fahrzeugen mit mehr als acht
Sitzplätzen für kinderreiche Familien wieder zulässig ist bzw. eine
Regelungsänderung auf EU-Ebene, die dies im EU-Recht generell vorsieht,
und wenn ja, welche Schritte wurden dafür bisher unternommen?
Die Fragen 1, 4 bis 6, 8, 11 und 12 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs
gemeinsam beantwortet.
Der Vollzug der fahrerlaubnisrechtlichen Regelungen und damit die
Entscheidung über Ausnahmen obliegen den Ländern. Einen Erlass des
Bundesministeriums für Verkehr (BMV) zu dem dargestellten Sachverhalt gibt es nicht. Es
bestand eine unterschiedliche Vollzugspraxis in den Ländern, die 2024 Anlass
für Erörterungen des Themas im zuständigen Bund-Länder-Gremium war.
Dabei bestand Einigkeit darüber, dass die Vorschriften des Europäischen Rechts
durch die 3. EU-Führerscheinrichtlinie der Erteilung von nationalen
Ausnahmen enge Grenzen setzen. Nach den Vorgaben dieser EU-Richtlinie ist für das
Führen von Fahrzeugen, die für die Beförderung von mehr als acht Personen
außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind, zumindest eine
Fahrerlaubnis der Klasse D1 erforderlich. Für den Erwerb der Klasse D1 ist EU-
rechtlich Vor diesem Hintergrund hat sich das Bund-Länder-Gremium darauf
verständigt, keine Ausnahmen mehr zuzulassen, bis eine EU-rechtlich zulässige
Lösung gefunden wurde.
2. Welche Rückmeldungen aus der Praxis (z. B. von Familienverbänden,
Fahrlehrern, Versicherungen) liegen der Bundesregierung zu dieser
Regeländerung ggf. vor?
Das Bundesministerium für Verkehr ist zu der Thematik mit dem Verband
kinderreicher Familien Deutschland e. V. (KRFD) im Austausch.
3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung ggf. über die tatsächliche
Verfügbarkeit von D1-Ausbildungsangeboten bundesweit, insbesondere
im ländlichen Raum?
9. Wie viele Ausnahmegenehmigungen zur Beförderung kinderreicher
Familien wurden bundesweit bis April 2024 erteilt?
10. Wie viele Familien mit acht und mehr Kindern gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung in Deutschland?
Die Fragen 3, 9 und 10 werden gemeinsam beantwortet.
Hierzu liegen der Bundesregierung keine eigenen Erkenntnisse vor.
7. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass durch
die neue Rechtslage eine Benachteiligung kinderreicher Familien
vorliegt?
Bei den an der Rechtsetzung Beteiligten besteht Einigkeit, weiterhin nach einer
EU-rechtskonformen Erleichterung für den Erwerb einer adäquaten
Fahrerlaubnis für Eltern kinderreicher Familien zu suchen.
Im Übrigen wird auf die Antwort der Bundesregierung zu den Fragen 1, 4 bis
6, 8, 11 und 12 verwiesen.
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ISSN 0722-8333]
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