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Einschränkungen für kinderreiche Familien bei der Personenbeförderung mit Pkws - Möglicher Regelungsbedarf beim Führerscheinrecht

dip / drucksache 30.06.2025 · WP 21 · 21/704 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Einschränkungen für kinderreiche Familien bei der Personenbeförderung mit Pkws - Möglicher Regelungsbedarf beim Führerscheinrecht [Deutscher Bundestag Drucksache 21/704 21. Wahlperiode 30.06.2025 Kleine Anfrage der Abgeordneten Maximilian Kneller, Wolfgang Wiehle, René Bochmann, Alexis L. Giersch, Lars Haise, Stefan Henze, Ulrich von Zons, Carsten Becker, Hans-Jürgen Goßner, Leif-Erik Holm, Dr. Rainer Kraft, Andreas Mayer, Volker Scheurell, Otto Strauß und der Fraktion der AfD Einschränkungen für kinderreiche Familien bei der Personenbeförderung mit Pkws – Möglicher Regelungsbedarf beim Führerscheinrecht Die Bundesregierung hat durch einen Erlass im Jahr 2024 die bisher gängige Praxis beendet, kinderreichen Familien Ausnahmegenehmigungen zur Beförderung aller eigenen Kinder in einem Fahrzeug mit mehr als acht Sitzplätzen zu erteilen, wenn nur ein Führerschein der Klasse B oder BE vorliegt. Familien, die mit acht oder mehr Kindern unterwegs sind, sehen sich nun erheblichen praktischen und bürokratischen Hürden gegenüber, um ihrer Fürsorgepflicht nachzukommen (www.haller-kreisblatt.de/region/24087954_Grossfamilien-bra uchen-jetzt-Bus-Fuehrerschein-Familienvater-sucht-Loesung.html#:~:text=Ab %20sofort%20d%C3%BCrften%20bundesweit%20keine,dem%20Fahrer)%20 pr%C3%BCfungsfrei%20erteilt%20wurde). Ein betroffener Familienvater aus Espelkamp berichtete auf einer überregional beachteten Informationsveranstaltung am 29. April 2025 im Bürgerhaus Espelkamp – unter Mitwirkung von Fahrlehrern und einem Sachverständigen des Technischen Überwachungsvereins (TÜV) – von der neuen Gesetzeslage und den praktischen Schwierigkeiten, eine D1-Fahrerlaubnis zu erwerben. In vielen Fällen sei eine D1-Ausbildung nicht möglich, weil keine Fahrschule im näheren Umkreis entsprechende Schulungsfahrzeuge bereitstellt oder überhaupt eine Ausbildung anbietet (ebd.). Zudem sind viele geeignete Fahrzeuge mit neun Sitzplätzen formal als Pkw eingestuft und daher für eine D1-Ausbildung nicht verwendbar. Umgekehrt ist es häufig unmöglich, Kleinbusse für den privaten Gebrauch zuzulassen und zu versichern. Es besteht nach Auffassung der Fragesteller eine regelungstechnische Lücke zulasten kinderreicher Familien, die den Gleichbehandlungsgrundsatz und die staatliche Familienförderung infrage stellt. Laut Mikrozensus 2024 gibt es in Deutschland 98 000 Familien mit fünf Kindern und mehr. Davon 59 000 Familien mit fünf Kindern und mehr unter 18 Jahren (www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsberichte/Bevoel kerung/mikrozensus-2024.html). Wir fragen die Bundesregierung:  1. Welche konkreten Gründe führten zum Erlass aus dem Jahr 2024, der die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für die Nutzung von Fahrzeugen mit mehr als acht Sitzplätzen durch Inhaber eines Führerscheins der Klasse B untersagt?  2. Welche Rückmeldungen aus der Praxis (z. B. von Familienverbänden, Fahrlehrern, Versicherungen) liegen der Bundesregierung zu dieser Regeländerung ggf. vor?  3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung ggf. über die tatsächliche Verfügbarkeit von D1-Ausbildungsangeboten bundesweit, insbesondere im ländlichen Raum?  4. Welche gesetzlichen, verordnungstechnischen oder verwaltungstechnischen Änderungen wären erforderlich, um kinderreichen Familien eine Sonderregelung zur Nutzung von Mehrsitzern (je nach Familiengröße) mit Klasse B zu ermöglichen?  5. Beabsichtigt die Bundesregierung die Einführung einer neuen nationalen Fahrerlaubnisregelung oder Sondergenehmigung zur Förderung kinderreicher Familien (z. B. im Sinne einer Familienfahrerlaubnis)?  6. Sieht die Bundesregierung im bestehenden Rechtsrahmen Möglichkeiten für Erleichterungen bei der privaten Nutzung und Versicherung von Kleinbussen für kinderreiche Familien, und wenn ja, inwiefern?  7. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass durch die neue Rechtslage eine Benachteiligung kinderreicher Familien vorliegt?  8. Gibt es Gespräche der Bundesregierung mit den Ländern zur Schaffung praxistauglicher Lösungen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?  9. Wie viele Ausnahmegenehmigungen zur Beförderung kinderreicher Familien wurden bundesweit bis April 2024 erteilt? 10. Wie viele Familien mit acht und mehr Kindern gibt es nach Kenntnis der Bundesregierung in Deutschland? 11. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Erwerb des D1- Führerscheins für Privatpersonen, besonders Familien, zu erleichtern? 12. Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass das aktuelle EU-Recht so geändert wird, dass die vorherige Praxis der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für die Nutzung von Fahrzeugen mit mehr als acht Sitzplätzen für kinderreiche Familien wieder zulässig ist bzw. eine Regelungsänderung auf EU-Ebene, die dies im EU-Recht generell vorsieht, und wenn ja, welche Schritte wurden dafür bisher unternommen? Berlin, den 27. Juni 2025 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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