Einschränkungen für kinderreiche Familien bei der Personenbeförderung mit Pkws - Möglicher Regelungsbedarf beim Führerscheinrecht
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Einschränkungen für kinderreiche Familien bei der Personenbeförderung mit Pkws - Möglicher Regelungsbedarf beim Führerscheinrecht
[Deutscher Bundestag Drucksache 21/704
21. Wahlperiode 30.06.2025
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Maximilian Kneller, Wolfgang Wiehle, René Bochmann,
Alexis L. Giersch, Lars Haise, Stefan Henze, Ulrich von Zons, Carsten Becker,
Hans-Jürgen Goßner, Leif-Erik Holm, Dr. Rainer Kraft, Andreas Mayer, Volker
Scheurell, Otto Strauß und der Fraktion der AfD
Einschränkungen für kinderreiche Familien bei der Personenbeförderung mit
Pkws – Möglicher Regelungsbedarf beim Führerscheinrecht
Die Bundesregierung hat durch einen Erlass im Jahr 2024 die bisher gängige
Praxis beendet, kinderreichen Familien Ausnahmegenehmigungen zur
Beförderung aller eigenen Kinder in einem Fahrzeug mit mehr als acht Sitzplätzen zu
erteilen, wenn nur ein Führerschein der Klasse B oder BE vorliegt. Familien,
die mit acht oder mehr Kindern unterwegs sind, sehen sich nun erheblichen
praktischen und bürokratischen Hürden gegenüber, um ihrer Fürsorgepflicht
nachzukommen (www.haller-kreisblatt.de/region/24087954_Grossfamilien-bra
uchen-jetzt-Bus-Fuehrerschein-Familienvater-sucht-Loesung.html#:~:text=Ab
%20sofort%20d%C3%BCrften%20bundesweit%20keine,dem%20Fahrer)%20
pr%C3%BCfungsfrei%20erteilt%20wurde).
Ein betroffener Familienvater aus Espelkamp berichtete auf einer überregional
beachteten Informationsveranstaltung am 29. April 2025 im Bürgerhaus
Espelkamp – unter Mitwirkung von Fahrlehrern und einem Sachverständigen des
Technischen Überwachungsvereins (TÜV) – von der neuen Gesetzeslage und
den praktischen Schwierigkeiten, eine D1-Fahrerlaubnis zu erwerben. In vielen
Fällen sei eine D1-Ausbildung nicht möglich, weil keine Fahrschule im
näheren Umkreis entsprechende Schulungsfahrzeuge bereitstellt oder überhaupt eine
Ausbildung anbietet (ebd.).
Zudem sind viele geeignete Fahrzeuge mit neun Sitzplätzen formal als Pkw
eingestuft und daher für eine D1-Ausbildung nicht verwendbar. Umgekehrt ist
es häufig unmöglich, Kleinbusse für den privaten Gebrauch zuzulassen und zu
versichern. Es besteht nach Auffassung der Fragesteller eine
regelungstechnische Lücke zulasten kinderreicher Familien, die den
Gleichbehandlungsgrundsatz und die staatliche Familienförderung infrage stellt.
Laut Mikrozensus 2024 gibt es in Deutschland 98 000 Familien mit fünf
Kindern und mehr. Davon 59 000 Familien mit fünf Kindern und mehr unter
18 Jahren (www.destatis.de/DE/Methoden/Qualitaet/Qualitaetsberichte/Bevoel
kerung/mikrozensus-2024.html).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche konkreten Gründe führten zum Erlass aus dem Jahr 2024, der die
Erteilung von Ausnahmegenehmigungen für die Nutzung von Fahrzeugen
mit mehr als acht Sitzplätzen durch Inhaber eines Führerscheins der
Klasse B untersagt?
2. Welche Rückmeldungen aus der Praxis (z. B. von Familienverbänden,
Fahrlehrern, Versicherungen) liegen der Bundesregierung zu dieser
Regeländerung ggf. vor?
3. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung ggf. über die tatsächliche
Verfügbarkeit von D1-Ausbildungsangeboten bundesweit, insbesondere
im ländlichen Raum?
4. Welche gesetzlichen, verordnungstechnischen oder
verwaltungstechnischen Änderungen wären erforderlich, um kinderreichen Familien eine
Sonderregelung zur Nutzung von Mehrsitzern (je nach Familiengröße) mit
Klasse B zu ermöglichen?
5. Beabsichtigt die Bundesregierung die Einführung einer neuen nationalen
Fahrerlaubnisregelung oder Sondergenehmigung zur Förderung
kinderreicher Familien (z. B. im Sinne einer Familienfahrerlaubnis)?
6. Sieht die Bundesregierung im bestehenden Rechtsrahmen Möglichkeiten
für Erleichterungen bei der privaten Nutzung und Versicherung von
Kleinbussen für kinderreiche Familien, und wenn ja, inwiefern?
7. Teilt die Bundesregierung die Einschätzung der Fragesteller, dass durch
die neue Rechtslage eine Benachteiligung kinderreicher Familien
vorliegt?
8. Gibt es Gespräche der Bundesregierung mit den Ländern zur Schaffung
praxistauglicher Lösungen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
9. Wie viele Ausnahmegenehmigungen zur Beförderung kinderreicher
Familien wurden bundesweit bis April 2024 erteilt?
10. Wie viele Familien mit acht und mehr Kindern gibt es nach Kenntnis der
Bundesregierung in Deutschland?
11. Welche Möglichkeiten sieht die Bundesregierung, den Erwerb des D1-
Führerscheins für Privatpersonen, besonders Familien, zu erleichtern?
12. Setzt sich die Bundesregierung dafür ein, dass das aktuelle EU-Recht so
geändert wird, dass die vorherige Praxis der Erteilung von
Ausnahmegenehmigungen für die Nutzung von Fahrzeugen mit mehr als acht
Sitzplätzen für kinderreiche Familien wieder zulässig ist bzw. eine
Regelungsänderung auf EU-Ebene, die dies im EU-Recht generell vorsieht, und wenn
ja, welche Schritte wurden dafür bisher unternommen?
Berlin, den 27. Juni 2025
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333]
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