polradar

Schriftliche Frage 33 von Steffen Kotré (AfD): Welche quantitativen Angaben zu irregulärer bzw. asylbezogener Einwanderung und regulärer Fachkräfteeinwanderung im Zeitraum 2015 bis 2024 l…

dip / schriftliche_frage 13.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 10. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

Im Graph öffnen

Text

Schriftliche Frage 33 von Steffen Kotré (AfD): Welche quantitativen Angaben zu irregulärer bzw. asylbezogener Einwanderung und regulärer Fachkräfteeinwanderung im Zeitraum 2015 bis 2024 l… Frage 33 (Steffen Kotré, AfD): Welche quantitativen Angaben zu irregulärer bzw. asylbezogener Einwanderung und regulärer Fachkräfteeinwanderung im Zeitraum 2015 bis 2024 legt die Bundesregierung bezugnehmend auf ihre Antwort auf meine Schriftliche Frage 28 auf Bundestagsdrucksache 21/237, in der die in der ursprünglichen Anfrage genannten Zahlen zur irregulären, asylbezogenen und regulären Fachkräfteeinwanderung, sowie das daraus abgeleitete Verhältnis, von der Bundesregierung als nicht nachvollziehbar eingestuft wurden, selbst zugrunde (bitte hierbei auch angeben, welches Verhältnis dieser beiden Migrationsformen sich daraus ergibt), und welches Verhältnis wird im Rahmen des vom Bundeskanzler Friedrich Merz verwendeten Konzepts eines „Einwanderungslandes“ künftig angestrebt? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 11. Juni 2025: Daten zur Migration nach und aus Deutschland können u. a. den jährlichen Migrationsberichten der Bundesregierung entnommen werden, welche seit ihrer Veröffentlichung 2004 auf folgender Webseite verfügbar sind: www.bamf.de/SharedDocs/ProjekteReportagen/DE/Forschung/ Migration/migrationsbericht.html. Die von Ihnen angestrebte Verhältnis-Rechnung zwischen sogenannten irregulären und regulären Migrationsformen konnte methodisch nicht nachvollzogen werden. Zum Beispiel werden durch Sie alle Asylanträge innerhalb eines Zeitraums addiert – ungeachtet der Tatsache, dass Folgeanträge von Personen gestellt werden, die bereits einen Erstantrag gestellt haben. Auch wird darauf hingewiesen, dass nicht alle Personen ohne Aufenthaltstitel Asylanträge stellen und nicht alle Personen, die Asylanträge stellen, zuvor irregulär eingereist sind. Zudem ist die Fachkräfteeinwanderung nicht deckungsgleich mit der Zahl der regulär aufhältigen ausländischen Staatsbürger in Deutschland. Grundsätzlich können keine belastbaren Angaben zur Zahl der irregulär Aufhältigen gemacht werden, da sich irreguläre Migrantinnen und Migranten per Definition ohne Kenntnis der Ausländerbehörden in Deutschland aufhalten. Im Übrigen legt die Bundesregierung selbst ihrer Migrationspolitik derartige „Zahlenverhältnisse“ nicht zugrunde, strebt in diesem Sinne auch keine „Quoten“ bei den einzelnen Einwanderungsgruppen an und verfügt insofern auch über keine „Berechnungen“ im Sinne der Fragestellung. Grundsätzlich verfolgt die Bundesregierung das Ziel, die irreguläre Migration zu reduzieren sowie die verstärkte Rückkehr von ausreisepflichtigen Personen zu erreichen und andererseits die reguläre Zuwanderung von benötigten Fachkräften entsprechend der Bedarfe der Wirtschaft auszurichten.

Relationen