polradar

Aktueller Stand der Beratungen zum UN-Weltmigrationspakt (Global Compact for Migration) im Rahmen des zweiten International Migration Review Forum 2026 (Antwort zu Drs. 21/7024)

dip / drucksache 13.08.2026 · WP 21 · 21/7619 · Antwort · Original ↗

Im Graph öffnen

Text

Aktueller Stand der Beratungen zum UN-Weltmigrationspakt (Global Compact for Migration) im Rahmen des zweiten International Migration Review Forum 2026 (Antwort zu Drs. 21/7024) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7619 21. Wahlperiode 13.08.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anna Rathert, Gerold Otten, Uwe Schulz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD – Drucksache 21/7024 – Aktueller Stand der Beratungen zum UN-Weltmigrationspakt (Global Compact for Migration) im Rahmen des zweiten International Migration Review Forum 2026 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Vom 5. bis 8. Mai 2026 fand am Sitz der Vereinten Nationen in New York das zweite International Migration Review Forum (IMRF) statt. Das IMRF dient der Überprüfung der Umsetzung des Globalen Pakts für sichere, geordnete und reguläre Migration (Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration – GCM). Der GCM wurde im Dezember 2018 in Marrakesch angenommen und umfasst 23 Ziele zur internationalen Zusammenarbeit im Bereich Migration (vgl. https://germany.iom.int/de/news/regierungen-beraten-ne w-york-ueber-globale-migrationsprioritaeten, zuletzt abgerufen am 18. Mai 2026). Nach Angaben der Internationalen Organisation für Migration (IOM) nahmen Regierungsvertreter zahlreicher Staaten am IMRF 2026 teil. Gegenstand der Beratungen waren demnach globale migrationspolitische Prioritäten bis 2030 sowie der Stand der Umsetzung des GCM. Grundlage des Forums waren u. a. 90 nationale Berichte zur Umsetzung des GCM. Am Ende des Forums wurde eine gemeinsame Abschlusserklärung mit 65 Punkten verabschiedet (vgl. ebd., zum Volltext der Abschlusserklärung siehe: https://documents.un.org/doc/und oc/ltd/n26/102/78/pdf/n2610278.pdf, zuletzt aufgerufen am 20. Mai 2026). „Die von den UN-Mitgliedstaaten ausgehandelte Erklärung bekräftigt das gemeinsame Engagement für den Globalen Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration (GCM), zieht eine Bilanz der bisherigen Fortschritte und benennt die Prioritäten für die kommenden Jahre“ (https://germany.iom.int/de/ne ws/regierungen-beraten-new-york-ueber-globale-migrationsprioritaeten, zuletzt abgerufen am 18. Mai 2026). Die IOM verweist im Zusammenhang mit dem IMRF 2026 ferner darauf, dass seit 2021 mehr als 450 sogenannte Pledges abgegeben worden seien. Darunter sind freiwillige Zusagen bzw. Selbstverpflichtungen von Staaten, internationalen Organisationen oder anderen Akteuren zur Umsetzung des GCM zu verstehen. Beim ersten IMRF im Jahr 2022 seien mehr als 150 solcher Pledges gezählt worden. Darüber hinaus besteht seit 2019 der Migration Multi-Partner Trust Fund. Dieser Fonds wurde im Zusammenhang mit dem GCM eingerichtet und dient der Finanzierung von Projekten zur Umsetzung migrationspolitischer Ziele (vgl. https://germany.iom.int/de/news/regierungen-beraten-new-yo Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 13. August 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. rk-ueber-globale-migrationsprioritaeten, zuletzt abgerufen am 18. Mai 2026, zum Multi-Partner Trust Fund siehe www.iom.int/migration-multi-partner-trus t-fund, zuletzt abgerufen am 20. Mai 2026). Die Bundesregierung unterstützte den GCM im Jahr 2018. Im Vorfeld der Beschlussfassung und Veröffentlichung kam es zu deutlicher Kritik am GCM in Deutschland. Der „Tagesspiegel“ bemängelte in einem Artikel die in diesem Zusammenhang mangelnde Transparenz und die Verweigerung von Auskünften. Kritikpunkte waren zum einen die Vertraulichkeit der Informationen und die Begrenzung auf einen Pressehintergrund sowie die mangelnde Auskunft zu Zugeständnissen und eingegangenen Kompromissen bei den Verhandlungen zum GCM (vgl. www.tagesspiegel.de/politik/regierung-verschweigt-zuge standnisse-beim-migrationspakt-4008667.html, zuletzt abgerufen am 20. Mai 2026). Der ehemalige Präsident des Bundesnachrichtendienstes, Dr. August Hanning, sah problematische Folgen für das Rechtssystem in Deutschland und führte dazu in einem Interview in der „Bild“-Zeitung aus, dieser politisch verpflichtende Vertrag würde dem [damaligen] deutschen Recht teilweise widersprechen und durch regelmäßige Kontrollen untermauert (vgl. www.bild.de/bi ld-plus/politik/inland/politik-inland/august-hanning-kritisiert-halbwahrheiten- bei-un-fluechtlingspakt-58547498.bild.html, zuletzt abgerufen am 20. Mai 2026). Die Fraktion der AfD hat u. a. die angesprochenen Kritikpunkte bezüglich der Verhandlungen zum GCM in einer Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 19/6659 thematisiert (siehe https://dserver.bundestag.de/btd/19/06 6/1906659.pdf, zuletzt aufgerufen am 20. Mai 2026). Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika nahm nach eigener Darstellung nicht am IMRF 2026 teil und unterstützt die gemeinsame Abschlusserklärung nicht. Im Gegenteil sei es Ziel der US-Regierung, „[…] not to ‚ manage‘ migration, but to foster remigration“ (www.state.gov/releases/office-of-t he-spokesperson/2026/05/the-united-states-rejects-international-migration-rev iew-forum/, zuletzt abgerufen am 18. Mai 2026). Das US-Außenministerium „[…] [is] accusing the U.N. of efforts to ‚advocate and facilitate replacement immigration in the United States and across the broader West‘“ (www.foxnew s.com/world/trump-administration-rejects-un-migration-declaration-says-mas s-migration-never-safe?msockid=27f62ab1f7ec672e16cb3deef6ef6677, zuletzt abgerufen am 20. Mai 2026). Auffällig ist in den Augen der Fragesteller in diesem Zusammenhang die unterschiedliche begriffliche und politische Einordnung vergleichbarer migrationspolitischer Begriffe. Die US-Regierung verwendet im Zusammenhang mit ihrer Ablehnung des IMRF den Begriff „replacement migration“ bzw. „replacement immigration“ und stellt diesem ausdrücklich das Ziel der „Remigration“ gegenüber (s. o.). Sie beschreibt damit ersichtlich eine migrationspolitische Entwicklung, bei der Zuwanderung als Mittel zur demografischen Stabilisierung westlicher Staaten verstanden wird. Demgegenüber ordnet das Bundesamt für Verfassungsschutz den Begriff des „Großen Austauschs“ als Narrativ der „Neuen Rechten“ ein. Nach Darstellung des Bundesamtes bezeichnet dieser Begriff die Vorstellung einer strukturellen Substitution der „autochthonen“ Bevölkerung Europas durch Zuwanderer aus Afrika, dem Nahen und Mittleren Osten; dies werde teils als bewusst gesteuerter Prozess, teils als Ergebnis demografischer Entwicklungen dargestellt (vgl. www.verfassungssch utz.de/SharedDocs/glossareintraege/DE/G/grosser-austausch.html, zuletzt abgerufen am 23. Mai 2026). Seit der Annahme des GCM sind mehr als sieben Jahre vergangen. Zudem haben inzwischen zwei internationale Überprüfungsforen stattgefunden. Vor diesem Hintergrund besteht für die Fragesteller ein parlamentarisches Interesse daran, zu erfahren, welchen Stand die Umsetzung des GCM aus Sicht der Bundesregierung erreicht hat, welche Positionen die Bundesregierung beim International Migration Review Forum 2026 vertreten hat, ob Deutschland neue Zusagen oder Selbstverpflichtungen eingegangen ist und welche migrationspolitischen, demografischen, finanziellen und rechtlichen Folgerungen sich daraus ergeben. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entschieden, dass die Bundesregierung das Parlament „umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt“ über wesentliche internationale Verhandlungen zu unterrichten hat, damit es seine Integrations-, Kontroll- und Mitwirkungsverantwortung wirksam wahrnehmen kann (vgl. BVerfG, Urteil vom 27. April 2021 – 2 BvE 4/15). Die US- Regierung hat die „Progress Declaration" abgelehnt, weil sie Massenmigration fördere und einen Bevölkerungsaustausch („Replacement Migration“) begünstige; stattdessen fordert sie Rückführung („Remigration“, s. o.). In einem Bericht der „Tagesschau“ anlässlich des 77. Jahrestages des Grundgesetzes wurde die Bevölkerung begrifflich in „Migranten und Nicht-Migranten“ unterteilt (www.ardmediathek.de/video/tagesschau/tagesschau-20-00-uhr-23-05-2026/d as-ers-te/Y3JpZDovL3RhZ2Vzc2NoYXUuZGUvOWVmNWRmMTItZDYx Ny00OGI4LWE0YTUtMGUzYTMzYzg5OGYxX2dhbnplU2VuZHVuZw-). Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales Bärbel Bas erklärte beim Aktionstag „Zusammenhalt in Vielfalt“ am 21. Mai 2026: „Wir wollen Farbe bekennen und wehren uns gegen dieses sogenannte Einheitsgrau – oder, manche würden sogar sagen, Einheitsbraun. [...] Wir brauchen die Menschen, die zu uns kommen, auch für die Vielfalt in unserer Gesellschaft, und das ist genauso wichtig“ (https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2026/baerbel-bas-warnt- vor-einheitsbraun-ohne-migration/). Weder der Bundeskanzler Friedrich Merz noch ein anderes Mitglied der Bundesregierung beanstandeten oder widersprachen dieser Aussage. V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g Die Bundesregierung verwendet in ihrer Arbeit rechtlich sowie fachlich etablierte Terminologie und macht sich die von den Fragestellern verwendeten Begriffe „Remigration“ bzw. „remigration“, „replacement migration“ bzw. „replacement immigration“, „Massenmigration“, „Ersatz-Migration“, „Bevölkerungsaustausch“ oder „Großer Austausch“ ausdrücklich nicht zu eigen. Die Bundesregierung sieht den Globalen Pakt für sichere, geordnete und reguläre Migration („Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration“, GCM) als Grundlage für verbesserte internationale Zusammenarbeit im Bereich Migration. Er ist ein politisches Rahmendokument und damit völkerrechtlich nicht verbindlich. Seine Umsetzung erfolgt auf globaler, regionaler, nationaler und lokaler Ebene; auf nationaler und lokaler Ebene liegt sie in der souveränen Entscheidungshoheit der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen (VN), die dem GCM beigetreten sind. Im Vorfeld des „International Migration Review Forum“ (IMRF) hat die Bundesregierung einen freiwilligen Staatenbericht zur Umsetzung des GCM eingereicht: https://migrationnetwork.un.org/resources/germany-gcom-progress-repo rt-2026 Im Vorfeld des IMRF 2026 hat sich die Bundesregierung zudem an den Verhandlungen zur „Progress Declaration“ beteiligt. Sie hat sich dabei an den im o. g. Staatenbericht genannten Prioritäten orientiert, sich im Verhandlungsverlauf eng mit den übrigen EU-Mitgliedstaaten und weiteren Partnern ausgetauscht und sich dabei für eine möglichst abgestimmte Haltung der EU- Mitgliedstaaten eingesetzt. Sie hat der „Progress Declaration“ in der VN‑ Generalversammlung am 20. Mai 2026 zugestimmt. Diese nimmt anhand der 23 Ziele des GCM eine Bestandsaufnahme vor und spricht Empfehlungen für die weitere Umsetzung aus. Die „Progess Declaration“ inklusive der Empfehlungen haben keinen rechtlich verbindlichen Charakter. Die Bundesregierung hat anlässlich des IMRF 2022 und 2026 freiwillige Zusagen (sog. „Pledges“) abgegeben. Diese sind im sog. „Pledging Dashboard“ des United Nations Network on Migration einsehbar: https://migrationnetwork.un.o rg/the-pledging-dashboard. Die Pledges stehen im Einklang mit der aktuellen Gesetzgebung.  1. Welchen Kenntnisstand hat die Bundesregierung zum aktuellen Stand der Beratungen und vom Inhalt der „Progress Declaration of the International Migration Review Forum“ (bitte ausführen)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.  2. In welchen konkreten Punkten planen die Bundesregierung oder nach Kenntnis der Bundesregierung die EU eine Überarbeitung bzw. Weiterentwicklung des UN-Weltmigrationspakts, und welche Änderungen sollen vorgenommen werden (bitte ausführen)? Nach Kenntnis der Bundesregierung ist keine Überarbeitung geplant.  3. Wer hat für die Bundesrepublik Deutschland am IMRF 2026 teilgenommen (bitte nach Bundesministerien, nachgeordneten Bundesbehörden, sonstigen staatlichen Stellen sowie weiteren Organisationen aufschlüsseln)? Die deutsche Delegation setzte sich zusammen aus Vertreterinnen und Vertretern des Auswärtigen Amts (AA), des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), der Deutschen Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ), sowie einem Mitglied der äthiopischen Diaspora in Deutschland als Vertreterin der Zivilgesellschaft.  4. Welche dieser Teilnehmer (vgl. Frage 3) haben nach Kenntnis der Bundesregierung aktiv an Round Tables, Policy Debates, Side Events oder sonstigen Veranstaltungen des IMRF 2026 teilgenommen, und zu welchen Themen (bitte nach Veranstaltung auflisten)? Die erbetenen Informationen können der Anlage 1 entnommen werden.  5. Mit welchen Erwartungen, thematischen Schwerpunkten und Verhandlungspositionen ist die Bundesregierung in das IMRF 2026 gegangen (bitte ausführen)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.  6. Wurde die deutsche Position zum IMRF 2026 vorab mit der Europäischen Union oder einzelnen EU-Mitgliedstaaten abgestimmt? a) Wenn ja, mit wem, wann, und mit welchem Ergebnis? b) Wenn ja, welche Rolle spielte die Europäische Kommission bei der Positionsbildung? c) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 6, 6a) bis 6c) werden zusammen beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Die Europäische Kommission spielte keine Rolle bei der Positionsbildung.  7. Zu welchem Zeitpunkt hat die Bundesregierung den Deutschen Bundestag bzw. die zuständigen Ausschüsse erstmals über die deutschen Verhandlungspositionen, die Entwürfe der „Progress Declaration“ sowie die von Deutschland eingebrachten oder unterstützten Änderungsanträge im Rahmen des IMRF 2026 informiert, und wie bewertet sie die Vereinbarkeit einer etwaigen unterbliebenen oder verspäteten Unterrichtung mit den parlamentarischen Informationsrechten des Deutschen Bundestages (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)? Das AA informiert den Bundestag kontinuierlich zu allen außen- und VN- politischen Fragen.  8. Welche Positionen hat die Bundesregierung im Prozess zur Erarbeitung der „Progress Declaration“ vertreten (bitte ausführen)? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.  9. Hat die Bundesregierung im Rahmen der Erarbeitung der Abschlusserklärung eigene Formulierungsvorschläge, Änderungswünsche oder Vorbehalte eingebracht, a) wenn ja, welche, b) wenn ja, welche davon wurden übernommen, c) wenn ja, welche wurden nicht übernommen, d) wenn ja, welche Kompromisse oder Zugeständnisse wurden seitens der Bundesregierung gegebenenfalls eingegangen, e) wenn nein, warum nicht? Die Fragen 9, 9a) bis e) werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung hat Formulierungsvorschläge, Änderungswünsche und Vorbehalte im Rahmen von EU-internen Vorabstimmungen eingebracht. Zur inhaltlichen Positionierung wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 10. Inwieweit hat die Bundesregierung die von der US-Regierung an der „Progress Declaration“ geübte Kritik zur Kenntnis genommen? Der Bundesregierung ist die Kritik der US-Regierung bekannt. 11. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung dazu gebildet, inwieweit und durch welche Aussagen die „Progress Declaration“ die von den USA kritisierte Massenmigration und einen Bevölkerungsaustausch fördern könnte (vgl. Frage 10)? a) Wenn ja, wie lautet diese Auffassung? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 11, 11a) und 11b) werden zusammen beantwortet. Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 12. Welche politischen Ziele (z. B. demografische, wirtschaftliche, gesellschaftliche oder ideologische) werden mit einem möglichen Bevölkerungsaustausch nach Auffassung der Bundesregierung verfolgt (vgl. Frage 10 und Vorbemerkung der Fragesteller)? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 13. Unterstützt die Bundesregierung die von der US-Regierung kritisierten Aussagen zum Bevölkerungsaustausch oder hat sie sie sogar vorgeschlagen? a) Wenn ja, in welchem Rahmen? Die Fragen 13, 13a) werden zusammen beantwortet. Nein. b) Wenn nein, warum nicht? Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 14. Enthält die „Progress Declaration“ nach Kenntnis der Bundesregierung Maßnahmen und Maßnahmenvorschläge, um die Rückführung („Remigration“) von ausreisepflichtigen Ausländern zu erleichtern? a) Wenn ja, in welchem Rahmen? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 14, 14a) und 14b) werden zusammen beantwortet. Die „Progress Declaration“ ist öffentlich einsehbar. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Beteiligung von Mitgliedern des Bundeskabinetts an den Verhandlungen über die „Progress Declaration“? Die deutsche Beteiligung im Verhandlungsprozess wurde kontinuierlich ressortübergreifend abgestimmt. a) Waren die Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas persönlich oder Mitarbeiter des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales an den Verhandlungen über die „Progress Declaration“ oder an der Abstimmung der deutschen Verhandlungslinie beteiligt? Ja. b) Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung hinsichtlich des Beitrags von Migration zur gesellschaftlichen und kulturellen Vielfalt in Deutschland, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für ihre Migrationspolitik? Die Bundesregierung verweist bezüglich dieser Frage auf den öffentlich einsehbaren Koalitionsvertrag. 16. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine migrationspolitisch relevante Unterscheidung zwischen Migranten und Nicht-Migranten in der Bevölkerung sachlich gerechtfertigt ist (siehe Vorbemerkung der Fragesteller)? a) Wenn ja, welche Kriterien legt sie dabei an, und welche Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus für ihre Migrationspolitik? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 16, 16a) und 16b) werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung äußert sich zu den in der Vorbemerkung genannten Presseberichten grundsätzlich nicht. 17. Nach welchen Kriterien unterscheidet die Bundesregierung zwischen einer sachlich-demografischen Beschreibung migrationspolitischer Folgen, einer politischen Bewertung von Migration und einem verfassungsschutzrelevanten Narrativ, wenn Begriffe wie „replacement migration“, „Ersatzmigration“, „Bevölkerungsaustausch“ oder „Großer Austausch“ verwendet werden (bitte jeweils einzeln ausführen)? Die Bundesregierung richtet sich bei der Bewertung migrationsrelevanter Begriffe nach der geltenden Rechtslage. Die in der Frage verwendete Terminologie macht sie sich ausdrücklich nicht zu eigen. 18. Verfolgt die Bundesregierung migrationspolitische Ziele, die ausdrücklich oder mittelbar auf den Ausgleich demografischer Entwicklungen in Deutschland gerichtet sind (Bevölkerungsaustausch), wenn ja, welche, welche Rolle spielen dabei gegebenenfalls Fachkräftemangel, Alterung der Bevölkerung und Stabilisierung der Sozialsysteme, und welche Alternativen zur Zuwanderung prüft die Bundesregierung gegebenenfalls (bitte jeweils einzeln ausführen)? Nein. Die in der Frage verwendete Terminologie macht sich die Bundesregierung ausdrücklich nicht zu eigen. 19. Welche anderen Staaten unterstützen nach Kenntnis der Bundesregierung einen solchen „Bevölkerungsaustausch“, und welche Positionen vertreten nach Kenntnis der Bundesregierung insbesondere die Europäische Kommission und andere EU-Staaten? Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 20. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die zu erwartende Nettozuwanderung nach Deutschland in den nächsten fünf bis zehn Jahren ein (unter Berücksichtigung des UN-Migrationspakts und der „Progress Declaration“), und welche Auswirkungen auf die Bevölkerungsstruktur, Sozialsysteme und kulturelle Identität erwartet sie (bitte jeweils einzeln ausführen)? Die Bundesregierung erwartet keinen abzubildenden Einfluss des VN- Migrationspakts und der „Progress Declaration“ auf Nettozuwanderung nach Deutschland und auf die Bevölkerungsstruktur, Sozialsysteme und kulturelle Identität. Grundsätzlich hängt die Entwicklung des Migrationsgeschehens von einer Vielzahl von Faktoren ab. 21. Hat die Bundesregierung im Rahmen des IMRF 2026 oder der Abschlusserklärung konkrete Zusagen, Selbstverpflichtungen oder politische Festlegungen übernommen, die Auswirkungen auf die deutsche Migrationspolitik oder andere Politikfelder haben können (bitte ausführen)? a) Wenn ja, welche? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 21, 21a) und 21b) werden zusammen beantwortet. Die deutschen Selbstverpflichtungen anlässlich des IMRF 2026 unterstützen die migrationspolitischen Schwerpunkte der Bundesregierung im regionalen und globalen Rahmen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 22. Welche rechtliche oder politische Bindungswirkung misst die Bundesregierung dem GCM, den Pledges und der Progress Declaration des IMRF 2026 für die Bundesrepublik Deutschland bei (bitte ausführen)? a) Wenn ja, sieht die Bundesregierung daraus unmittelbare oder mittelbare Auswirkungen auf die Gesetzgebung, Verwaltungspraxis oder Rechtsprechung in der Bundesrepublik Deutschland, und wenn ja, welche? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 22, 22a) und 22b) werden zusammen beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 23. Welche Rolle spielten nach Kenntnis der Bundesregierung Rückkehr, Rückführung, Remigration oder Reintegrationsprogramme im Rahmen der deutschen Positionierung zum IMRF 2026? a) Wenn ja, hat die Bundesregierung entsprechende Punkte eingebracht? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 23, 23a) und 23b) werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung macht sich die in der Fragestellung verwendete Terminologie ausdrücklich nicht zu eigen. Im Bereich der Rückkehrpolitik sind eine effektive internationale Zusammenarbeit bei der Identifizierung und Rücknahme sowie die Förderung von freiwilliger Rückkehr und Reintegration von entscheidender Bedeutung. In diesem Sinne hat sich die Bundesregierung positioniert. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 24. Hat die Bundesregierung seit Annahme des GCM sogenannte Pledges (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) abgegeben? a) Wenn ja, wann, mit welchem Inhalt, und durch welches Ressort? b) Wenn nein, warum nicht? 25. Haben nach Kenntnis der Bundesregierung weitere deutsche staatliche oder nichtstaatliche Organisationen Pledges im Zusammenhang mit dem GCM abgegeben, wenn ja, welche Organisationen, wann wurden deren Pledges abgegeben, und welchen Inhalt hatten diese? Die Fragen 24 und 25 werden zusammen beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 26. Welche Beiträge hat die Bundesregierung seit Bestehen des Migration Multi-Partner Trust Fund (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) an diesen Fonds geleistet (bitte nach Jahr, Ressort, Haushaltstitel und Summe aufschlüsseln)? Es wird auf Antwort der Bundesregierung vom 24. Juli 2026 zu Fragen 21 und 22 der Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (Bundestagsdrucksachennummer 21/7343) verwiesen. 27. Welche Projekte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung mit deutschen Beiträgen zum Migration Multi-Partner Trust Fund gefördert (bitte nach Jahr, Projekt, Empfänger, Zielland und Fördersumme aufschlüsseln)? 28. In welchem Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesregierung mit deutschen Beiträgen zum Migration Multi-Partner Trust Fund Projekte mit Bezug zu Klimaschutz, Klimamigration oder den Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen gefördert? Die Fragen 27 und 28 werden zusammen beantwortet. Der Migration Multi- Partner Trust Fund (MMPTF) bündelt Mittel verschiedener Geber. Die Mittel der Bundesregierung werden keinen einzelnen Projekten zugewiesen. Die bisher durch den MMPTF geförderten Maßnahmen können auf der Webseite des MMPTF abgerufen werden („Pipeline and Funded Joint Programs“: https://mig rationnetwork.un.org/mptf). 29. Beabsichtigt die Bundesregierung, künftig weitere Beiträge zum Migration Multi-Partner Trust Fund zu leisten, a) wenn ja, in welcher Höhe, und aus welchen Haushaltstiteln, b) wenn nein, warum nicht, c) wenn noch keine Entscheidung getroffen wurde, wann ist mit einer Entscheidung zu rechnen? Die Fragen 29, 29a) bis 29c) werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung prüft eine erneute Einzahlung in den MMPPTF. Eine Entscheidung hierüber wird voraussichtlich im Laufe des Jahres getroffen. 30. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung nichtstaatliche Organisationen, Stiftungen, internationale Organisationen oder wissenschaftliche Einrichtungen in die deutsche Vorbereitung des IMRF 2026 oder die Umsetzung des GCM einbezogen, und wenn ja, welche? a) Wenn ja, nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl? b) Wenn ja, wurden hierfür Bundesmittel verwendet? c) Wenn ja, in welcher Höhe, und aus welchen Haushaltstiteln? Die Fragen 30, 30a) bis 30c) werden zusammen beantwortet. Die deutsche Vorbereitung des IMRF erfolgte im Rahmen eines ressortübergreifenden Abstimmungsprozesses. Die einzelnen Ressorts standen dazu auch im Austausch mit fachlich relevanten, interessierten nichtstaatlichen Institutionen. Der deutsche Beitrag zur Umsetzung des GCM ist ein Multistakeholder- Prozess, d. h. auch nichtstaatliche Organisationen sind grundsätzlich umfassend einbezogen. Hinsichtlich der Finanzierung wird auf die Antwort der Bundesregierung vom 24. Juli 2026 zu Fragen 21 und 22 der Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (Bundesdrucksachennummer 21/7343) verwiesen. 31. Bewertet die Bundesregierung die Umsetzung des GCM in Deutschland, und wenn ja, auf welcher Datenbasis? a) Wenn ja, welche Indikatoren werden verwendet? b) Wenn ja, welche Bundesministerien oder untergeordneten Bundesbehörden liefern die zugehörigen Daten? c) Wenn ja, werden auch negative Auswirkungen von Migration erfasst, etwa auf innere Sicherheit, Wohnungsmarkt, Schulen, Sozialleistungen oder gesellschaftlichen Zusammenhalt (bitte ausführen)? d) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 31, 31a) bis d) werden zusammen beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung und den dort genannten Staatenbericht wird verwiesen. 32. Berücksichtigt die Bundesregierung bei ihrer Bewertung des GCM die Belastungen von Ländern und Kommunen durch Migration? a) Wenn ja, wie? b) Wenn nein, warum nicht? Die Bundesregierung bewertet den GCM entlang ihrer migrationspolitischen Interessen und Prioritäten. Dies beinhaltet potentielle Auswirkungen von Migration auf Länder und Kommunen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen. 33. Wurden die Länder und Kommunen in die Vorbereitung des IMRF 2026 einbezogen? a) Wenn ja, wie? b) Wenn nein, warum nicht? Die Fragen 33, 33a) und 33b) werden zusammen beantwortet. Die Vorbereitung des Forums erfolgte unter Wahrung der verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten und im Rahmen der dafür vorgesehenen Abstimmungswege. 34. Teilt die Bundesregierung die im GCM angelegte Auffassung, Migration zu einem positiven Faktor für nachhaltige Entwicklung machen zu wollen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)? a) Wenn ja, aus welchen Gründen? b) Wenn nein, warum nicht? c) Welche konkreten politischen Maßnahmen leitet die Bundesregierung gegebenenfalls daraus ab? Die Fragen 34, 34a) bis 34c) werden zusammen beantwortet. Auf den in der Vorbemerkung der Bundesregierung und den dort genannten aktuellen freiwilligen Staatenbericht der Bundesregierung wird verwiesen. 35. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Ziele des GCM mit einer Politik der Begrenzung, Reduzierung oder Rückabwicklung irregulärer Migration vereinbar sind? a) Wenn ja, wie begründet sie dies? b) Wenn nein, warum nicht, und welche Folgerungen zieht sie daraus? Die Fragen 35, 35a) und 35b) werden zusammen beantwortet. Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. 36. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der GCM überarbeitet oder weiterentwickelt werden sollte? a) Wenn ja, in welchen Punkten? b) Wenn nein, warum nicht? c) Welche Rolle sollten dabei nach Auffassung der Bundesregierung gegebenenfalls die Europäische Union und die Vereinten Nationen spielen (bitte ausführen)? Die Fragen 36, 36a) bis 36c) werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung befürwortet die regelmäßige Überprüfung der Umsetzung des GCM im Rahmen des IMRF-Prozesses als Gelegenheit, ihre migrationspolitischen Interessen und Prioritäten im internationalen Kontext zu vertreten. Die Bundesregierung setzt sich für eine möglichst abgestimmte Haltung der EU- Mitgliedstaaten im GCM-Prozess ein. Sie begrüßt das bisherige Engagement der Internationalen Organisation für Migration (IOM) als koordinierende Institution der VN für den IMRF-Prozess. 37. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Ablehnung des IMRF 2026 und der Abschlusserklärung durch die Vereinigten Staaten von Amerika für ihre eigene Bewertung des GCM und dessen künftige Weiterentwicklung? 38. Plant die Bundesregierung, im Lichte der US-Position und der Ergebnisse des IMRF 2026 ihre eigene Haltung zum UN-Weltmigrationspakt zu überprüfen, insbesondere im Hinblick auf nationale Souveränität und den Schutz der einheimischen Bevölkerung? Die Fragen 37 und 38 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung hat die Position der Vereinigten Staaten zur Kenntnis genommen. Den GCM und dessen künftige Weiterentwicklung bewertet die Bundesregierung entlang ihrer eigenen migrationspolitischen Interessen und Prioritäten. Anlage 1 4. Welche dieser Teilnehmer (vgl. Vorfrage) haben nach Kenntnis der Bundesregierung aktiv an Round Tables, Policy Debates, Side Events oder sonstigen Veranstaltungen des IMRF 2026 teilgenommen, und zu welchen Themen (bitte auflisten nach Veranstaltung)? Die erbetenen Informationen können nachstehender Tabelle entnommen werden. Teilnehmer Art der Veranstaltung (ggf.) Titel der Veranstaltung AA Generaldebatte AA Side Event Leveraging Digital Innovation in Migration Governance – The e-Migrate experience of India AA Informeller EU- interner Austausch Breakfast in the presence of H.E. Ms. Magnus Brunner, European Commissioner for Internal Affairs and Migration AA Informelles Mittagessen International partnerships to empower Syrians to return and reconstruct Syria BMZ Side event Strategizing Cooperation with diaspora groups - from bridge builders to institutional partners BMZ Side event Minding the Data Gap BMZ Informeller Round Table Increasing the focus on migration in development cooperation – reaching win-win results GIZ Side event Advancing Rights-Based Migration Governance In A Digital Era GIZ Side event “Advancing Gender-Responsive Implementation of the GCM through National Implementation Plans” GIZ Side event Leveraging Diaspora Contributions for Sustainable Development GIZ Side event Gender-Responsive Guidance from the Grassroots: Lessons from the FeMig Project for GCM Implementation GIZ Side event Empowerment and Rights Protection of Women Migrant Workers in the Care Economy Zivilgesellschaft Side event GCM Champions Beyond Countries: Youth, Diaspora and Faith-Based Organizations Working with Local Governments Zivilgesellschaft Multi-Stakeholder- Anhörung Informal interactive multi-stakeholder hearing Zivilgesellschaft Roundtable Enhancing Regular Pathways and Strengthening International Cooperation while Addressing Drivers and Vulnerabilities in Migration Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

Relationen