Aktueller Stand der Beratungen zum UN-Weltmigrationspakt (Global Compact for Migration) im Rahmen des zweiten International Migration Review Forum 2026 (Antwort zu Drs. 21/7024)
Text
Aktueller Stand der Beratungen zum UN-Weltmigrationspakt (Global Compact for Migration) im Rahmen des zweiten International Migration Review Forum 2026 (Antwort zu Drs. 21/7024)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7619
21. Wahlperiode 13.08.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Anna Rathert, Gerold Otten,
Uwe Schulz, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD
– Drucksache 21/7024 –
Aktueller Stand der Beratungen zum UN-Weltmigrationspakt (Global Compact for
Migration) im Rahmen des zweiten International Migration Review Forum 2026
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Vom 5. bis 8. Mai 2026 fand am Sitz der Vereinten Nationen in New York das
zweite International Migration Review Forum (IMRF) statt. Das IMRF dient
der Überprüfung der Umsetzung des Globalen Pakts für sichere, geordnete
und reguläre Migration (Global Compact for Safe, Orderly and Regular
Migration – GCM). Der GCM wurde im Dezember 2018 in Marrakesch
angenommen und umfasst 23 Ziele zur internationalen Zusammenarbeit im
Bereich Migration (vgl. https://germany.iom.int/de/news/regierungen-beraten-ne
w-york-ueber-globale-migrationsprioritaeten, zuletzt abgerufen am 18. Mai
2026).
Nach Angaben der Internationalen Organisation für Migration (IOM) nahmen
Regierungsvertreter zahlreicher Staaten am IMRF 2026 teil. Gegenstand der
Beratungen waren demnach globale migrationspolitische Prioritäten bis 2030
sowie der Stand der Umsetzung des GCM. Grundlage des Forums waren u. a.
90 nationale Berichte zur Umsetzung des GCM. Am Ende des Forums wurde
eine gemeinsame Abschlusserklärung mit 65 Punkten verabschiedet (vgl. ebd.,
zum Volltext der Abschlusserklärung siehe: https://documents.un.org/doc/und
oc/ltd/n26/102/78/pdf/n2610278.pdf, zuletzt aufgerufen am 20. Mai 2026).
„Die von den UN-Mitgliedstaaten ausgehandelte Erklärung bekräftigt das
gemeinsame Engagement für den Globalen Pakt für sichere, geordnete und
reguläre Migration (GCM), zieht eine Bilanz der bisherigen Fortschritte und
benennt die Prioritäten für die kommenden Jahre“ (https://germany.iom.int/de/ne
ws/regierungen-beraten-new-york-ueber-globale-migrationsprioritaeten,
zuletzt abgerufen am 18. Mai 2026).
Die IOM verweist im Zusammenhang mit dem IMRF 2026 ferner darauf, dass
seit 2021 mehr als 450 sogenannte Pledges abgegeben worden seien. Darunter
sind freiwillige Zusagen bzw. Selbstverpflichtungen von Staaten,
internationalen Organisationen oder anderen Akteuren zur Umsetzung des GCM zu
verstehen. Beim ersten IMRF im Jahr 2022 seien mehr als 150 solcher Pledges
gezählt worden. Darüber hinaus besteht seit 2019 der Migration Multi-Partner
Trust Fund. Dieser Fonds wurde im Zusammenhang mit dem GCM
eingerichtet und dient der Finanzierung von Projekten zur Umsetzung
migrationspolitischer Ziele (vgl. https://germany.iom.int/de/news/regierungen-beraten-new-yo
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Auswärtigen Amts vom 13. August 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
rk-ueber-globale-migrationsprioritaeten, zuletzt abgerufen am 18. Mai 2026,
zum Multi-Partner Trust Fund siehe www.iom.int/migration-multi-partner-trus
t-fund, zuletzt abgerufen am 20. Mai 2026).
Die Bundesregierung unterstützte den GCM im Jahr 2018. Im Vorfeld der
Beschlussfassung und Veröffentlichung kam es zu deutlicher Kritik am GCM in
Deutschland. Der „Tagesspiegel“ bemängelte in einem Artikel die in diesem
Zusammenhang mangelnde Transparenz und die Verweigerung von
Auskünften. Kritikpunkte waren zum einen die Vertraulichkeit der Informationen und
die Begrenzung auf einen Pressehintergrund sowie die mangelnde Auskunft
zu Zugeständnissen und eingegangenen Kompromissen bei den
Verhandlungen zum GCM (vgl. www.tagesspiegel.de/politik/regierung-verschweigt-zuge
standnisse-beim-migrationspakt-4008667.html, zuletzt abgerufen am 20. Mai
2026). Der ehemalige Präsident des Bundesnachrichtendienstes, Dr. August
Hanning, sah problematische Folgen für das Rechtssystem in Deutschland und
führte dazu in einem Interview in der „Bild“-Zeitung aus, dieser politisch
verpflichtende Vertrag würde dem [damaligen] deutschen Recht teilweise
widersprechen und durch regelmäßige Kontrollen untermauert (vgl. www.bild.de/bi
ld-plus/politik/inland/politik-inland/august-hanning-kritisiert-halbwahrheiten-
bei-un-fluechtlingspakt-58547498.bild.html, zuletzt abgerufen am 20. Mai
2026). Die Fraktion der AfD hat u. a. die angesprochenen Kritikpunkte
bezüglich der Verhandlungen zum GCM in einer Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 19/6659 thematisiert (siehe https://dserver.bundestag.de/btd/19/06
6/1906659.pdf, zuletzt aufgerufen am 20. Mai 2026).
Die Regierung der Vereinigten Staaten von Amerika nahm nach eigener
Darstellung nicht am IMRF 2026 teil und unterstützt die gemeinsame
Abschlusserklärung nicht. Im Gegenteil sei es Ziel der US-Regierung, „[…] not to ‚
manage‘ migration, but to foster remigration“ (www.state.gov/releases/office-of-t
he-spokesperson/2026/05/the-united-states-rejects-international-migration-rev
iew-forum/, zuletzt abgerufen am 18. Mai 2026). Das US-Außenministerium
„[…] [is] accusing the U.N. of efforts to ‚advocate and facilitate replacement
immigration in the United States and across the broader West‘“ (www.foxnew
s.com/world/trump-administration-rejects-un-migration-declaration-says-mas
s-migration-never-safe?msockid=27f62ab1f7ec672e16cb3deef6ef6677,
zuletzt abgerufen am 20. Mai 2026).
Auffällig ist in den Augen der Fragesteller in diesem Zusammenhang die
unterschiedliche begriffliche und politische Einordnung vergleichbarer
migrationspolitischer Begriffe. Die US-Regierung verwendet im Zusammenhang
mit ihrer Ablehnung des IMRF den Begriff „replacement migration“ bzw.
„replacement immigration“ und stellt diesem ausdrücklich das Ziel der
„Remigration“ gegenüber (s. o.). Sie beschreibt damit ersichtlich eine
migrationspolitische Entwicklung, bei der Zuwanderung als Mittel zur demografischen
Stabilisierung westlicher Staaten verstanden wird. Demgegenüber ordnet das
Bundesamt für Verfassungsschutz den Begriff des „Großen Austauschs“ als
Narrativ der „Neuen Rechten“ ein. Nach Darstellung des Bundesamtes
bezeichnet dieser Begriff die Vorstellung einer strukturellen Substitution der
„autochthonen“ Bevölkerung Europas durch Zuwanderer aus Afrika, dem Nahen
und Mittleren Osten; dies werde teils als bewusst gesteuerter Prozess, teils als
Ergebnis demografischer Entwicklungen dargestellt (vgl. www.verfassungssch
utz.de/SharedDocs/glossareintraege/DE/G/grosser-austausch.html, zuletzt
abgerufen am 23. Mai 2026).
Seit der Annahme des GCM sind mehr als sieben Jahre vergangen. Zudem
haben inzwischen zwei internationale Überprüfungsforen stattgefunden. Vor
diesem Hintergrund besteht für die Fragesteller ein parlamentarisches
Interesse daran, zu erfahren, welchen Stand die Umsetzung des GCM aus Sicht der
Bundesregierung erreicht hat, welche Positionen die Bundesregierung beim
International Migration Review Forum 2026 vertreten hat, ob Deutschland
neue Zusagen oder Selbstverpflichtungen eingegangen ist und welche
migrationspolitischen, demografischen, finanziellen und rechtlichen Folgerungen sich
daraus ergeben.
Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat entschieden, dass die
Bundesregierung das Parlament „umfassend und zum frühestmöglichen Zeitpunkt“
über wesentliche internationale Verhandlungen zu unterrichten hat, damit es
seine Integrations-, Kontroll- und Mitwirkungsverantwortung wirksam
wahrnehmen kann (vgl. BVerfG, Urteil vom 27. April 2021 – 2 BvE 4/15). Die US-
Regierung hat die „Progress Declaration" abgelehnt, weil sie Massenmigration
fördere und einen Bevölkerungsaustausch („Replacement Migration“)
begünstige; stattdessen fordert sie Rückführung („Remigration“, s. o.). In einem
Bericht der „Tagesschau“ anlässlich des 77. Jahrestages des Grundgesetzes
wurde die Bevölkerung begrifflich in „Migranten und Nicht-Migranten“ unterteilt
(www.ardmediathek.de/video/tagesschau/tagesschau-20-00-uhr-23-05-2026/d
as-ers-te/Y3JpZDovL3RhZ2Vzc2NoYXUuZGUvOWVmNWRmMTItZDYx
Ny00OGI4LWE0YTUtMGUzYTMzYzg5OGYxX2dhbnplU2VuZHVuZw-).
Die Bundesministerin für Arbeit und Soziales Bärbel Bas erklärte beim
Aktionstag „Zusammenhalt in Vielfalt“ am 21. Mai 2026: „Wir wollen Farbe
bekennen und wehren uns gegen dieses sogenannte Einheitsgrau – oder, manche
würden sogar sagen, Einheitsbraun. [...] Wir brauchen die Menschen, die zu
uns kommen, auch für die Vielfalt in unserer Gesellschaft, und das ist genauso
wichtig“ (https://jungefreiheit.de/politik/deutschland/2026/baerbel-bas-warnt-
vor-einheitsbraun-ohne-migration/). Weder der Bundeskanzler Friedrich Merz
noch ein anderes Mitglied der Bundesregierung beanstandeten oder
widersprachen dieser Aussage.
V o r b e m e r k u n g d e r B u n d e s r e g i e r u n g
Die Bundesregierung verwendet in ihrer Arbeit rechtlich sowie fachlich
etablierte Terminologie und macht sich die von den Fragestellern verwendeten
Begriffe „Remigration“ bzw. „remigration“, „replacement migration“ bzw.
„replacement immigration“, „Massenmigration“, „Ersatz-Migration“,
„Bevölkerungsaustausch“ oder „Großer Austausch“ ausdrücklich nicht zu eigen.
Die Bundesregierung sieht den Globalen Pakt für sichere, geordnete und
reguläre Migration („Global Compact for Safe, Orderly and Regular Migration“,
GCM) als Grundlage für verbesserte internationale Zusammenarbeit im Bereich
Migration. Er ist ein politisches Rahmendokument und damit völkerrechtlich
nicht verbindlich. Seine Umsetzung erfolgt auf globaler, regionaler, nationaler
und lokaler Ebene; auf nationaler und lokaler Ebene liegt sie in der souveränen
Entscheidungshoheit der Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen (VN), die dem
GCM beigetreten sind.
Im Vorfeld des „International Migration Review Forum“ (IMRF) hat die
Bundesregierung einen freiwilligen Staatenbericht zur Umsetzung des GCM
eingereicht: https://migrationnetwork.un.org/resources/germany-gcom-progress-repo
rt-2026
Im Vorfeld des IMRF 2026 hat sich die Bundesregierung zudem an den
Verhandlungen zur „Progress Declaration“ beteiligt. Sie hat sich dabei an den im
o. g. Staatenbericht genannten Prioritäten orientiert, sich im
Verhandlungsverlauf eng mit den übrigen EU-Mitgliedstaaten und weiteren Partnern
ausgetauscht und sich dabei für eine möglichst abgestimmte Haltung der EU-
Mitgliedstaaten eingesetzt. Sie hat der „Progress Declaration“ in der VN‑
Generalversammlung am 20. Mai 2026 zugestimmt. Diese nimmt anhand der 23 Ziele
des GCM eine Bestandsaufnahme vor und spricht Empfehlungen für die
weitere Umsetzung aus. Die „Progess Declaration“ inklusive der Empfehlungen
haben keinen rechtlich verbindlichen Charakter.
Die Bundesregierung hat anlässlich des IMRF 2022 und 2026 freiwillige
Zusagen (sog. „Pledges“) abgegeben. Diese sind im sog. „Pledging Dashboard“ des
United Nations Network on Migration einsehbar: https://migrationnetwork.un.o
rg/the-pledging-dashboard. Die Pledges stehen im Einklang mit der aktuellen
Gesetzgebung.
1. Welchen Kenntnisstand hat die Bundesregierung zum aktuellen Stand der
Beratungen und vom Inhalt der „Progress Declaration of the
International Migration Review Forum“ (bitte ausführen)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
2. In welchen konkreten Punkten planen die Bundesregierung oder nach
Kenntnis der Bundesregierung die EU eine Überarbeitung bzw.
Weiterentwicklung des UN-Weltmigrationspakts, und welche Änderungen
sollen vorgenommen werden (bitte ausführen)?
Nach Kenntnis der Bundesregierung ist keine Überarbeitung geplant.
3. Wer hat für die Bundesrepublik Deutschland am IMRF 2026
teilgenommen (bitte nach Bundesministerien, nachgeordneten Bundesbehörden,
sonstigen staatlichen Stellen sowie weiteren Organisationen
aufschlüsseln)?
Die deutsche Delegation setzte sich zusammen aus Vertreterinnen und
Vertretern des Auswärtigen Amts (AA), des Bundesministeriums für wirtschaftliche
Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ), der Deutschen Gesellschaft für
internationale Zusammenarbeit (GIZ), sowie einem Mitglied der äthiopischen
Diaspora in Deutschland als Vertreterin der Zivilgesellschaft.
4. Welche dieser Teilnehmer (vgl. Frage 3) haben nach Kenntnis der
Bundesregierung aktiv an Round Tables, Policy Debates, Side Events oder
sonstigen Veranstaltungen des IMRF 2026 teilgenommen, und zu
welchen Themen (bitte nach Veranstaltung auflisten)?
Die erbetenen Informationen können der Anlage 1 entnommen werden.
5. Mit welchen Erwartungen, thematischen Schwerpunkten und
Verhandlungspositionen ist die Bundesregierung in das IMRF 2026 gegangen
(bitte ausführen)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
6. Wurde die deutsche Position zum IMRF 2026 vorab mit der
Europäischen Union oder einzelnen EU-Mitgliedstaaten abgestimmt?
a) Wenn ja, mit wem, wann, und mit welchem Ergebnis?
b) Wenn ja, welche Rolle spielte die Europäische Kommission bei der
Positionsbildung?
c) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 6, 6a) bis 6c) werden zusammen beantwortet. Auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen. Die Europäische Kommission
spielte keine Rolle bei der Positionsbildung.
7. Zu welchem Zeitpunkt hat die Bundesregierung den Deutschen
Bundestag bzw. die zuständigen Ausschüsse erstmals über die deutschen
Verhandlungspositionen, die Entwürfe der „Progress Declaration“ sowie die
von Deutschland eingebrachten oder unterstützten Änderungsanträge im
Rahmen des IMRF 2026 informiert, und wie bewertet sie die
Vereinbarkeit einer etwaigen unterbliebenen oder verspäteten Unterrichtung mit
den parlamentarischen Informationsrechten des Deutschen Bundestages
(siehe Vorbemerkung der Fragesteller)?
Das AA informiert den Bundestag kontinuierlich zu allen außen- und VN-
politischen Fragen.
8. Welche Positionen hat die Bundesregierung im Prozess zur Erarbeitung
der „Progress Declaration“ vertreten (bitte ausführen)?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
9. Hat die Bundesregierung im Rahmen der Erarbeitung der
Abschlusserklärung eigene Formulierungsvorschläge, Änderungswünsche oder
Vorbehalte eingebracht,
a) wenn ja, welche,
b) wenn ja, welche davon wurden übernommen,
c) wenn ja, welche wurden nicht übernommen,
d) wenn ja, welche Kompromisse oder Zugeständnisse wurden seitens
der Bundesregierung gegebenenfalls eingegangen,
e) wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 9, 9a) bis e) werden zusammen beantwortet.
Die Bundesregierung hat Formulierungsvorschläge, Änderungswünsche und
Vorbehalte im Rahmen von EU-internen Vorabstimmungen eingebracht. Zur
inhaltlichen Positionierung wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung
verwiesen.
10. Inwieweit hat die Bundesregierung die von der US-Regierung an der
„Progress Declaration“ geübte Kritik zur Kenntnis genommen?
Der Bundesregierung ist die Kritik der US-Regierung bekannt.
11. Hat sich die Bundesregierung eine eigene Auffassung dazu gebildet,
inwieweit und durch welche Aussagen die „Progress Declaration“ die von
den USA kritisierte Massenmigration und einen Bevölkerungsaustausch
fördern könnte (vgl. Frage 10)?
a) Wenn ja, wie lautet diese Auffassung?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 11, 11a) und 11b) werden zusammen beantwortet. Es wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
12. Welche politischen Ziele (z. B. demografische, wirtschaftliche,
gesellschaftliche oder ideologische) werden mit einem möglichen
Bevölkerungsaustausch nach Auffassung der Bundesregierung verfolgt (vgl.
Frage 10 und Vorbemerkung der Fragesteller)?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
13. Unterstützt die Bundesregierung die von der US-Regierung kritisierten
Aussagen zum Bevölkerungsaustausch oder hat sie sie sogar
vorgeschlagen?
a) Wenn ja, in welchem Rahmen?
Die Fragen 13, 13a) werden zusammen beantwortet. Nein.
b) Wenn nein, warum nicht?
Auf die Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
14. Enthält die „Progress Declaration“ nach Kenntnis der Bundesregierung
Maßnahmen und Maßnahmenvorschläge, um die Rückführung
(„Remigration“) von ausreisepflichtigen Ausländern zu erleichtern?
a) Wenn ja, in welchem Rahmen?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 14, 14a) und 14b) werden zusammen beantwortet. Die „Progress
Declaration“ ist öffentlich einsehbar. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung
der Bundesregierung verwiesen.
15. Welche Kenntnisse hat die Bundesregierung über die Beteiligung von
Mitgliedern des Bundeskabinetts an den Verhandlungen über die
„Progress Declaration“?
Die deutsche Beteiligung im Verhandlungsprozess wurde kontinuierlich
ressortübergreifend abgestimmt.
a) Waren die Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas persönlich oder
Mitarbeiter des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales an den
Verhandlungen über die „Progress Declaration“ oder an der Abstimmung
der deutschen Verhandlungslinie beteiligt?
Ja.
b) Welche Auffassung vertritt die Bundesregierung hinsichtlich des
Beitrags von Migration zur gesellschaftlichen und kulturellen Vielfalt in
Deutschland, und welche Schlussfolgerungen zieht sie daraus für ihre
Migrationspolitik?
Die Bundesregierung verweist bezüglich dieser Frage auf den öffentlich
einsehbaren Koalitionsvertrag.
16. Teilt die Bundesregierung die Auffassung, dass eine migrationspolitisch
relevante Unterscheidung zwischen Migranten und Nicht-Migranten in
der Bevölkerung sachlich gerechtfertigt ist (siehe Vorbemerkung der
Fragesteller)?
a) Wenn ja, welche Kriterien legt sie dabei an, und welche
Schlussfolgerungen zieht die Bundesregierung daraus für ihre
Migrationspolitik?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 16, 16a) und 16b) werden zusammen beantwortet. Die
Bundesregierung äußert sich zu den in der Vorbemerkung genannten Presseberichten
grundsätzlich nicht.
17. Nach welchen Kriterien unterscheidet die Bundesregierung zwischen
einer sachlich-demografischen Beschreibung migrationspolitischer
Folgen, einer politischen Bewertung von Migration und einem
verfassungsschutzrelevanten Narrativ, wenn Begriffe wie „replacement migration“,
„Ersatzmigration“, „Bevölkerungsaustausch“ oder „Großer Austausch“
verwendet werden (bitte jeweils einzeln ausführen)?
Die Bundesregierung richtet sich bei der Bewertung migrationsrelevanter
Begriffe nach der geltenden Rechtslage. Die in der Frage verwendete
Terminologie macht sie sich ausdrücklich nicht zu eigen.
18. Verfolgt die Bundesregierung migrationspolitische Ziele, die
ausdrücklich oder mittelbar auf den Ausgleich demografischer Entwicklungen in
Deutschland gerichtet sind (Bevölkerungsaustausch), wenn ja, welche,
welche Rolle spielen dabei gegebenenfalls Fachkräftemangel, Alterung
der Bevölkerung und Stabilisierung der Sozialsysteme, und welche
Alternativen zur Zuwanderung prüft die Bundesregierung gegebenenfalls
(bitte jeweils einzeln ausführen)?
Nein. Die in der Frage verwendete Terminologie macht sich die
Bundesregierung ausdrücklich nicht zu eigen.
19. Welche anderen Staaten unterstützen nach Kenntnis der Bundesregierung
einen solchen „Bevölkerungsaustausch“, und welche Positionen vertreten
nach Kenntnis der Bundesregierung insbesondere die Europäische
Kommission und andere EU-Staaten?
Es wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
20. Wie hoch schätzt die Bundesregierung die zu erwartende
Nettozuwanderung nach Deutschland in den nächsten fünf bis zehn Jahren ein (unter
Berücksichtigung des UN-Migrationspakts und der „Progress
Declaration“), und welche Auswirkungen auf die Bevölkerungsstruktur,
Sozialsysteme und kulturelle Identität erwartet sie (bitte jeweils einzeln
ausführen)?
Die Bundesregierung erwartet keinen abzubildenden Einfluss des VN-
Migrationspakts und der „Progress Declaration“ auf Nettozuwanderung nach
Deutschland und auf die Bevölkerungsstruktur, Sozialsysteme und kulturelle Identität.
Grundsätzlich hängt die Entwicklung des Migrationsgeschehens von einer
Vielzahl von Faktoren ab.
21. Hat die Bundesregierung im Rahmen des IMRF 2026 oder der
Abschlusserklärung konkrete Zusagen, Selbstverpflichtungen oder
politische Festlegungen übernommen, die Auswirkungen auf die deutsche
Migrationspolitik oder andere Politikfelder haben können (bitte ausführen)?
a) Wenn ja, welche?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 21, 21a) und 21b) werden zusammen beantwortet. Die deutschen
Selbstverpflichtungen anlässlich des IMRF 2026 unterstützen die
migrationspolitischen Schwerpunkte der Bundesregierung im regionalen und globalen
Rahmen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
22. Welche rechtliche oder politische Bindungswirkung misst die
Bundesregierung dem GCM, den Pledges und der Progress Declaration des
IMRF 2026 für die Bundesrepublik Deutschland bei (bitte ausführen)?
a) Wenn ja, sieht die Bundesregierung daraus unmittelbare oder
mittelbare Auswirkungen auf die Gesetzgebung, Verwaltungspraxis oder
Rechtsprechung in der Bundesrepublik Deutschland, und wenn ja,
welche?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 22, 22a) und 22b) werden zusammen beantwortet. Auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
23. Welche Rolle spielten nach Kenntnis der Bundesregierung Rückkehr,
Rückführung, Remigration oder Reintegrationsprogramme im Rahmen
der deutschen Positionierung zum IMRF 2026?
a) Wenn ja, hat die Bundesregierung entsprechende Punkte
eingebracht?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 23, 23a) und 23b) werden zusammen beantwortet. Die
Bundesregierung macht sich die in der Fragestellung verwendete Terminologie
ausdrücklich nicht zu eigen.
Im Bereich der Rückkehrpolitik sind eine effektive internationale
Zusammenarbeit bei der Identifizierung und Rücknahme sowie die Förderung von
freiwilliger Rückkehr und Reintegration von entscheidender Bedeutung. In diesem
Sinne hat sich die Bundesregierung positioniert. Im Übrigen wird auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung verwiesen.
24. Hat die Bundesregierung seit Annahme des GCM sogenannte Pledges
(siehe Vorbemerkung der Fragesteller) abgegeben?
a) Wenn ja, wann, mit welchem Inhalt, und durch welches Ressort?
b) Wenn nein, warum nicht?
25. Haben nach Kenntnis der Bundesregierung weitere deutsche staatliche
oder nichtstaatliche Organisationen Pledges im Zusammenhang mit dem
GCM abgegeben, wenn ja, welche Organisationen, wann wurden deren
Pledges abgegeben, und welchen Inhalt hatten diese?
Die Fragen 24 und 25 werden zusammen beantwortet. Auf die Vorbemerkung
der Bundesregierung wird verwiesen.
26. Welche Beiträge hat die Bundesregierung seit Bestehen des Migration
Multi-Partner Trust Fund (siehe Vorbemerkung der Fragesteller) an
diesen Fonds geleistet (bitte nach Jahr, Ressort, Haushaltstitel und Summe
aufschlüsseln)?
Es wird auf Antwort der Bundesregierung vom 24. Juli 2026 zu Fragen 21 und
22 der Kleinen Anfrage der AfD-Fraktion (Bundestagsdrucksachennummer
21/7343) verwiesen.
27. Welche Projekte wurden nach Kenntnis der Bundesregierung mit
deutschen Beiträgen zum Migration Multi-Partner Trust Fund gefördert (bitte
nach Jahr, Projekt, Empfänger, Zielland und Fördersumme
aufschlüsseln)?
28. In welchem Umfang wurden nach Kenntnis der Bundesregierung mit
deutschen Beiträgen zum Migration Multi-Partner Trust Fund Projekte
mit Bezug zu Klimaschutz, Klimamigration oder den Sustainable
Development Goals der Vereinten Nationen gefördert?
Die Fragen 27 und 28 werden zusammen beantwortet. Der Migration Multi-
Partner Trust Fund (MMPTF) bündelt Mittel verschiedener Geber. Die Mittel
der Bundesregierung werden keinen einzelnen Projekten zugewiesen. Die
bisher durch den MMPTF geförderten Maßnahmen können auf der Webseite des
MMPTF abgerufen werden („Pipeline and Funded Joint Programs“: https://mig
rationnetwork.un.org/mptf).
29. Beabsichtigt die Bundesregierung, künftig weitere Beiträge zum
Migration Multi-Partner Trust Fund zu leisten,
a) wenn ja, in welcher Höhe, und aus welchen Haushaltstiteln,
b) wenn nein, warum nicht,
c) wenn noch keine Entscheidung getroffen wurde, wann ist mit einer
Entscheidung zu rechnen?
Die Fragen 29, 29a) bis 29c) werden zusammen beantwortet. Die
Bundesregierung prüft eine erneute Einzahlung in den MMPPTF. Eine Entscheidung
hierüber wird voraussichtlich im Laufe des Jahres getroffen.
30. Wurden nach Kenntnis der Bundesregierung nichtstaatliche
Organisationen, Stiftungen, internationale Organisationen oder wissenschaftliche
Einrichtungen in die deutsche Vorbereitung des IMRF 2026 oder die
Umsetzung des GCM einbezogen, und wenn ja, welche?
a) Wenn ja, nach welchen Kriterien erfolgte die Auswahl?
b) Wenn ja, wurden hierfür Bundesmittel verwendet?
c) Wenn ja, in welcher Höhe, und aus welchen Haushaltstiteln?
Die Fragen 30, 30a) bis 30c) werden zusammen beantwortet. Die deutsche
Vorbereitung des IMRF erfolgte im Rahmen eines ressortübergreifenden
Abstimmungsprozesses. Die einzelnen Ressorts standen dazu auch im Austausch mit
fachlich relevanten, interessierten nichtstaatlichen Institutionen.
Der deutsche Beitrag zur Umsetzung des GCM ist ein Multistakeholder-
Prozess, d. h. auch nichtstaatliche Organisationen sind grundsätzlich umfassend
einbezogen. Hinsichtlich der Finanzierung wird auf die Antwort der
Bundesregierung vom 24. Juli 2026 zu Fragen 21 und 22 der Kleinen Anfrage der
AfD-Fraktion (Bundesdrucksachennummer 21/7343) verwiesen.
31. Bewertet die Bundesregierung die Umsetzung des GCM in Deutschland,
und wenn ja, auf welcher Datenbasis?
a) Wenn ja, welche Indikatoren werden verwendet?
b) Wenn ja, welche Bundesministerien oder untergeordneten
Bundesbehörden liefern die zugehörigen Daten?
c) Wenn ja, werden auch negative Auswirkungen von Migration erfasst,
etwa auf innere Sicherheit, Wohnungsmarkt, Schulen,
Sozialleistungen oder gesellschaftlichen Zusammenhalt (bitte ausführen)?
d) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 31, 31a) bis d) werden zusammen beantwortet. Auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung und den dort genannten Staatenbericht wird
verwiesen.
32. Berücksichtigt die Bundesregierung bei ihrer Bewertung des GCM die
Belastungen von Ländern und Kommunen durch Migration?
a) Wenn ja, wie?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Bundesregierung bewertet den GCM entlang ihrer migrationspolitischen
Interessen und Prioritäten. Dies beinhaltet potentielle Auswirkungen von
Migration auf Länder und Kommunen. Im Übrigen wird auf die Vorbemerkung
der Bundesregierung verwiesen.
33. Wurden die Länder und Kommunen in die Vorbereitung des IMRF 2026
einbezogen?
a) Wenn ja, wie?
b) Wenn nein, warum nicht?
Die Fragen 33, 33a) und 33b) werden zusammen beantwortet. Die Vorbereitung
des Forums erfolgte unter Wahrung der verfassungsrechtlichen Zuständigkeiten
und im Rahmen der dafür vorgesehenen Abstimmungswege.
34. Teilt die Bundesregierung die im GCM angelegte Auffassung, Migration
zu einem positiven Faktor für nachhaltige Entwicklung machen zu
wollen (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller)?
a) Wenn ja, aus welchen Gründen?
b) Wenn nein, warum nicht?
c) Welche konkreten politischen Maßnahmen leitet die
Bundesregierung gegebenenfalls daraus ab?
Die Fragen 34, 34a) bis 34c) werden zusammen beantwortet. Auf den in der
Vorbemerkung der Bundesregierung und den dort genannten aktuellen
freiwilligen Staatenbericht der Bundesregierung wird verwiesen.
35. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass die Ziele des GCM mit
einer Politik der Begrenzung, Reduzierung oder Rückabwicklung
irregulärer Migration vereinbar sind?
a) Wenn ja, wie begründet sie dies?
b) Wenn nein, warum nicht, und welche Folgerungen zieht sie daraus?
Die Fragen 35, 35a) und 35b) werden zusammen beantwortet. Auf die
Vorbemerkung der Bundesregierung wird verwiesen.
36. Ist die Bundesregierung der Auffassung, dass der GCM überarbeitet oder
weiterentwickelt werden sollte?
a) Wenn ja, in welchen Punkten?
b) Wenn nein, warum nicht?
c) Welche Rolle sollten dabei nach Auffassung der Bundesregierung
gegebenenfalls die Europäische Union und die Vereinten Nationen
spielen (bitte ausführen)?
Die Fragen 36, 36a) bis 36c) werden zusammen beantwortet. Die
Bundesregierung befürwortet die regelmäßige Überprüfung der Umsetzung des GCM im
Rahmen des IMRF-Prozesses als Gelegenheit, ihre migrationspolitischen
Interessen und Prioritäten im internationalen Kontext zu vertreten. Die
Bundesregierung setzt sich für eine möglichst abgestimmte Haltung der EU-
Mitgliedstaaten im GCM-Prozess ein. Sie begrüßt das bisherige Engagement der
Internationalen Organisation für Migration (IOM) als koordinierende Institution der
VN für den IMRF-Prozess.
37. Welche Konsequenzen zieht die Bundesregierung aus der Ablehnung des
IMRF 2026 und der Abschlusserklärung durch die Vereinigten Staaten
von Amerika für ihre eigene Bewertung des GCM und dessen künftige
Weiterentwicklung?
38. Plant die Bundesregierung, im Lichte der US-Position und der
Ergebnisse des IMRF 2026 ihre eigene Haltung zum UN-Weltmigrationspakt zu
überprüfen, insbesondere im Hinblick auf nationale Souveränität und den
Schutz der einheimischen Bevölkerung?
Die Fragen 37 und 38 werden zusammen beantwortet. Die Bundesregierung hat
die Position der Vereinigten Staaten zur Kenntnis genommen.
Den GCM und dessen künftige Weiterentwicklung bewertet die
Bundesregierung entlang ihrer eigenen migrationspolitischen Interessen und Prioritäten.
Anlage 1
4. Welche dieser Teilnehmer (vgl. Vorfrage) haben nach Kenntnis der Bundesregierung aktiv an
Round Tables, Policy Debates, Side Events oder sonstigen Veranstaltungen des IMRF 2026
teilgenommen, und zu welchen Themen (bitte auflisten nach Veranstaltung)?
Die erbetenen Informationen können nachstehender Tabelle entnommen werden.
Teilnehmer Art der Veranstaltung (ggf.) Titel der Veranstaltung
AA Generaldebatte
AA Side Event
Leveraging Digital Innovation in Migration
Governance – The e-Migrate experience of India
AA
Informeller EU-
interner Austausch
Breakfast in the presence of H.E. Ms. Magnus
Brunner, European Commissioner for Internal
Affairs and Migration
AA
Informelles
Mittagessen
International partnerships to empower Syrians to
return and reconstruct Syria
BMZ Side event
Strategizing Cooperation with diaspora groups -
from bridge builders to institutional partners
BMZ Side event Minding the Data Gap
BMZ
Informeller Round
Table
Increasing the focus on migration in development
cooperation – reaching win-win results
GIZ Side event
Advancing Rights-Based Migration Governance In
A Digital Era
GIZ Side event
“Advancing Gender-Responsive Implementation
of the GCM through National Implementation
Plans”
GIZ Side event
Leveraging Diaspora Contributions for
Sustainable Development
GIZ Side event
Gender-Responsive Guidance from the
Grassroots: Lessons from the FeMig Project for
GCM Implementation
GIZ Side event
Empowerment and Rights Protection of Women
Migrant Workers in the Care Economy
Zivilgesellschaft Side event
GCM Champions Beyond Countries: Youth,
Diaspora and Faith-Based Organizations Working
with Local Governments
Zivilgesellschaft
Multi-Stakeholder-
Anhörung Informal interactive multi-stakeholder hearing
Zivilgesellschaft Roundtable
Enhancing Regular Pathways and Strengthening
International Cooperation while Addressing
Drivers and Vulnerabilities in Migration
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ISSN 0722-8333
Relationen
- answered_by → Auswärtiges Amt
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Aktueller Stand der Beratungen zum UN-Weltmigrationspakt (Global Compact for Migration) im Rahmen des zweiten International Migration Review (Antwort)