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Schriftliche Frage 16 von Adam Balten (AfD): Wie hat sich die Zahl der als terroristische Gefährder eingestuften Personen nach Erkenntnissen der Bundesregierung in den vergangenen zehn…

dip / schriftliche_frage 06.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 16 von Adam Balten (AfD): Wie hat sich die Zahl der als terroristische Gefährder eingestuften Personen nach Erkenntnissen der Bundesregierung in den vergangenen zehn… Frage 16 (Adam Balten, AfD): Wie hat sich die Zahl der als terroristische Gefährder eingestuften Personen nach Erkenntnissen der Bundesregierung in den vergangenen zehn Jahren entwickelt, und wie stellt sich diese Entwicklung differenziert nach ideologischem Hintergrund und weiteren sicherheitsrelevanten Merkmalen dar? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 4. Juni 2025: Die numerische Entwicklung eingestufter Gefährder in den letzten zehn Jahren ist in den nachfolgenden Tabellen für die jeweiligen Phänomenbereiche dargestellt. Die Zahlen sind jeweils zum Stichtag des ersten Werktags des jeweiligen Kalenderjahres erhoben. Die Einstufung von Personen in den Phänomenbereich -sonstige Zuordnung- erfolgt erst seit 2019. Politisch motivierte Kriminalität -rechts- Jahr Gefährder 2015 12 2016 15 2017 24 2018 28 2019 33 2020 52 2021 70 2022 77 2023 73 2024 76 2025 75 Politisch motivierte Kriminalität -links- Jahr Gefährder 2015  6 2016  5 2017  5 2018  4 2019  2 2020  5 2021  6 2022 11 2023  9 2024  9 2025 12 Politisch motivierte Kriminalität -sonstige Zuordnung- Jahr Gefährder 2019  0 2020  1 2021  0 2022  1 2023  4 2024 14 2025 19 Politisch motivierte Kriminalität -ausländische Ideologie- Jahr Gefährder 2015  6 2016  7 2017  6 2018 10 2019 17 2020 20 2021 23 2022 24 2023 22 2024 17 2025 13 Politisch motivierte Kriminalität -religiöse Ideologie- Jahr Gefährder 2015 446 2016 509 2017 698 2018 761 2019 677 2020 616 2021 554 2022 520 2023 487 2024 469 2025 471 Entsprechend der im Grundgesetz vorgesehenen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern obliegt der Bereich der Gefahrenabwehr grundsätzlich den Ländern. Die polizeiliche Einstufung von Personen als Gefährder oder Relevante Personen im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität liegt dementsprechend allein in der Kompetenz der örtlich zuständigen Polizeibehörden. Darüber hinaus handelt es sich bei der Einstufung einer Person als Gefährder oder Relevante Person um eine gefahrenabwehrrechtliche und verdeckte Maßnahme. Die Einstufung darf dem Betroffenen aus polizeitaktischen Erwägungen nicht bekannt werden, da der Zweck der nach Polizeirecht durchgeführten verdeckten Maßnahmen ansonsten gefährdet ist. Aufgrund des z. T. kleinen Personenpools kann der Schutz der Maßnahme bei einer detaillierten Aufschlüsselung nach verschiedenen Faktoren nicht sichergestellt werden. Daher nimmt die Bundesregierung zu Details, welche über die absoluten Zahlen von Gefährdern und Relevanten Personen hinausgehen, keine Stellung. Hierzu gehören auch die Zuordnung des Personenpotentials zu einzelnen Gruppierungen oder Differenzierungen z. B. nach Alter, Geschlecht oder Inhaftierung.

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