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Nicht vollstreckte Haftbefehle 2026 (Antwort zu Drs. 21/6795)

dip / drucksache 14.07.2026 · WP 21 · 21/7156 · Antwort · Original ↗

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Nicht vollstreckte Haftbefehle 2026 (Antwort zu Drs. 21/6795) Deutscher Bundestag Drucksache 21/7156 21. Wahlperiode 14.07.2026 Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Irene Mihalic, Dr. Konstantin von Notz, Marcel Emmerich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Drucksache 21/6795 – Nicht vollstreckte Haftbefehle 2026 V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r Die Fallzahlen der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) aus dem Jahr 2025 zeigen ein neues Allzeithoch. Neben einem besorgniserregenden Anstieg im Bereich der PMK-links machen rechtsmotivierte Straftaten weiterhin den Großteil aller politisch motivierten Straftaten aus. Gerade bei Personen, die wegen Gewalttaten oder politisch motivierter Straftaten verurteilt wurden, kann eine verzögerte Vollstreckung von Haftbefehlen ein ernst zu nehmendes Sicherheitsrisiko bedeuten. Dies gilt ebenso für extremistische Gefährder, gegen die wegen vermeintlich harmloserer Delikte ein Haftbefehl vorliegt. Die fragestellende Fraktion betrachtet die Anzahl nicht vollstreckter Haftbefehle als einen Faktor, um die sicherheitspolitische Situation im Land zu beurteilen, und möchte daher einen Überblick über die aktuelle Datenlage erhalten. Eine Kategorisierung als Grundlage für die Priorisierung der Bearbeitung nicht vollstreckter Haftbefehle auf Basis einer Prognose der Gefährlichkeit der zur Festnahme ausgeschriebenen Person oder nach Schwere der zugrunde liegenden Straftat ist eine sicherheitspolitisch sinnvolle und notwendige Maßnahme.  1. Wie viele Haftbefehle sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell nicht vollstreckt (bitte nach Bundesländern und Haftbefehlskategorien aufschlüsseln)?  2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der nicht vollstreckten Haftbefehle im Vergleich zum Vorjahr entwickelt (bitte nach Bundesländern und Haftbefehlskategorien aufschlüsseln)? Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 14. Juli 2026 übermittelt. Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext. Zum Stichtag 1. Juli 2026 waren in Deutschland 170 667 Fahndungen zu offenen nationalen Haftbefehlen im polizeilichen Informationssystem (INPOL-Z) ausgeschrieben. Die Anlässe der Fahndungen gliedern sich für dabei wie folgt: Anlass der Fahndung Häufigkeit Prozentuale Vorjahresveränderung Straftat 24 014 + 1,0 Strafvollstreckung 146 607 0,0 Unterbringung 46 + 12,2 Im Vorjahresvergleich ist die Stichtagszahl um 0,1 Prozent gestiegen. Die Stichtagszahl ist nicht gleichzusetzen mit der Anzahl gesuchter Personen, da zu einer Person mehrere Fahndungen bestehen können. Die Fahndungen zu offenen nationalen Haftbefehlen in INPOL-Z zum Stichtag 1. Juli 2026 lassen sich auf insgesamt 148 311 Personen zurückführen. Die Fahndungen zu offenen Haftbefehlen zum Stichtag 1. Juli 2026 verteilen sich wie folgt auf die Länder bzw. Bundesbehörden: Baden-Württemberg: Anlass der Fahndung Häufigkeit prozentuale Vorjahresveränderung Straftat 3 006 + 0,3 Strafvollstreckung 21 358 - 1,3 Unterbringung 6 + 50,0 Bestand Stichtag gesamt 24 370 - 1,1 Bayern: Anlass der Fahndung Häufigkeit prozentuale Vorjahresveränderung Straftat 5 621 + 4,3 Strafvollstreckung 26 322 - 6,1 Unterbringung 1 - Bestand Stichtag gesamt 31 944 - 4,4 Berlin: Anlass der Fahndung Häufigkeit prozentuale Vorjahresveränderung Straftat 1 945 + 3,0 Strafvollstreckung 7 861 - 7,3 Unterbringung 15 + 36,4 Bestand Stichtag gesamt 9 821 - 5,4 Brandenburg: Anlass der Fahndung Häufigkeit prozentuale Vorjahresveränderung Straftat 268 + 3,5 Strafvollstreckung 2 731 + 0,5 Unterbringung - - Bestand Stichtag gesamt 2 999 + 0,7 Bremen: Anlass der Fahndung Häufigkeit prozentuale Vorjahresveränderung Straftat 132 + 0,8 Strafvollstreckung 1 277 + 13,8 Unterbringung - - Bestand Stichtag gesamt 1 409 + 12,5 Hamburg: Anlass der Fahndung Häufigkeit prozentuale Vorjahresveränderung Straftat 834 + 0,1 Strafvollstreckung 2 551 + 1,4 Unterbringung 6 -14,3 Bestand Stichtag gesamt 3 391 + 1,0 Hessen: Anlass der Fahndung Häufigkeit prozentuale Vorjahresveränderung Straftat 1 496 - 3,4 Strafvollstreckung 10 772 + 8,2 Unterbringung 14 0,0 Bestand Stichtag gesamt 12 282 + 6,6 Mecklenburg-Vorpommern: Anlass der Fahndung Häufigkeit prozentuale Vorjahresveränderung Straftat 196 + 4,8 Strafvollstreckung 1 230 + 4,0 Unterbringung 1 - 50,0 Bestand Stichtag gesamt 1 427 + 4,0 Niedersachsen: Anlass der Fahndung Häufigkeit prozentuale Vorjahresveränderung Straftat 2 052 - 8,2 Strafvollstreckung 12 550 + 4,2 Unterbringung 1 0,0 Bestand Stichtag gesamt 14 603 + 2,2 Nordrhein-Westfalen: Anlass der Fahndung Häufigkeit prozentuale Vorjahresveränderung Straftat 4 505 + 0,2 Strafvollstreckung 23 832 + 1,9 Unterbringung - - Bestand Stichtag gesamt 28 337 + 1,6 Rheinland-Pfalz: Anlass der Fahndung Häufigkeit prozentuale Vorjahresveränderung Straftat 861 + 4,9 Strafvollstreckung 4 606 + 9,1 Unterbringung 1 0,0 Bestand Stichtag gesamt 5 468 + 8,4 Saarland: Anlass der Fahndung Häufigkeit prozentuale Vorjahresveränderung Straftat 163 - 2,4 Strafvollstreckung 1 780 + 6,3 Unterbringung - - Bestand Stichtag gesamt 1 943 + 5,5 Sachsen: Anlass der Fahndung Häufigkeit prozentuale Vorjahresveränderung Straftat 1 058 - 0,8 Strafvollstreckung 7 173 + 2,8 Unterbringung - - Bestand Stichtag gesamt 8 231 + 2,3 Sachsen-Anhalt: Anlass der Fahndung Häufigkeit prozentuale Vorjahresveränderung Straftat 230 - 8,0 Strafvollstreckung 2 307 -4,6 Unterbringung - - Bestand Stichtag gesamt 2 537 -4,9 Schleswig-Holstein: Anlass der Fahndung Häufigkeit prozentuale Vorjahresveränderung Straftat 350 + 9,7 Strafvollstreckung 2 158 + 14,5 Unterbringung - - Bestand Stichtag gesamt 2 508 + 13,8 Thüringen: Anlass der Fahndung Häufigkeit prozentuale Vorjahresveränderung Straftat 165 + 14,6 Strafvollstreckung 2 418 + 4,6 Unterbringung - - Bestand Stichtag gesamt 2 583 + 5,2 Bundeskriminalamt (BKA): Anlass der Fahndung Häufigkeit prozentuale Vorjahresveränderung Straftat 227 + 18,2 Strafvollstreckung 30 0,0 Unterbringung - - Bestand Stichtag gesamt 257 + 15,8 Bundespolizei (BPOL): Anlass der Fahndung Häufigkeit prozentuale Vorjahresveränderung Straftat 610 + 7,2 Strafvollstreckung 11 790 - 2,7 Unterbringung 1 0,0 Bestand Stichtag gesamt 12 401 - 2,3 Zollkriminalamt (ZKA): Anlass der Fahndung Häufigkeit prozentuale Vorjahresveränderung Straftat 295 + 2,4 Strafvollstreckung 3 861 - 2,1 Unterbringung - - Bestand Stichtag gesamt 4 156 - 1,8  3. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der nicht vollstreckten Haftbefehle an den zur Fahndung ausgeschriebenen Haftbefehlen (bitte in Prozent angeben)? Betrachtungen zu einem bestimmten Stichtag geben keinen hinreichenden Aufschluss darüber, wie sich die Anzahl von Fahndungen zu offenen Haftbefehlen über einen bestimmten Zeitraum entwickelt. Offene Haftbefehle werden täglich vollstreckt, die Fahndungsnotierung nach der Person wird dann umgehend gelöscht. Gleichzeitig werden auch neue Haftbefehle erlassen und Personen zur Fahndung ausgeschrieben. Bei Stichtagserhebungen handelt es sich demzufolge immer nur um eine Momentaufnahme. Für eine umfassende Betrachtung der Entwicklung ist es folglich notwendig, sowohl die neu erfassten als auch die erledigten Fahndungen zu zählen. Im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 wurden 128 650 Fahndungen zu offenen nationalen Haftbefehlen neu in INPOL-Z erfasst, gleichzeitig wurden in diesem Zeitraum 129 897 der in INPOL-Z ausgeschriebenen offenen nationalen Haftbefehle erledigt. a) Aus welchen Gründen konnten Haftbefehle nach Kenntnis der Bundesregierung nicht vollstreckt werden (z. B. Flucht, unbekannter Aufenthalt, Ausland, Kapazitätsgrenzen, Priorisierung)? Die Vollstreckung von Haftbefehlen fällt zum weit überwiegenden Teil in die Zuständigkeit der Länder. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, welche Gründe im Einzelfall dazu führten, dass Haftbefehle nicht vollstreckt werden konnten. b) Wie viele Personen, gegen die nicht vollstreckte nationale Haftbefehle bestehen, halten sich aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung mutmaßlich im Ausland auf (bitte jeweiliges mutmaßliches Aufenthaltsland angeben und nach den einzelnen Delikts- und Phänomenbereichen und auch der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) aufschlüsseln)? Die nicht vollstreckten nationalen Haftbefehlen zugrunde liegenden Ermittlungsverfahren werden zum weit überwiegenden Teil in der Zuständigkeit der Länder geführt. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, wo sich Personen, gegen die nicht vollstreckte nationale Haftbefehle bestehen, aufhalten könnten oder in welchem Umfang dies den jeweiligen ermittlungsführenden Dienststellen bekannt ist. c) Sind der Bundesregierung Zahlen dazu bekannt, wie lange die Vollstreckung eines Haftbefehls durchschnittlich dauert? Für die im Jahr 2025 erledigten Haftbefehle gliedert sich die Fahndungsdauer wie folgt: Fahndungsdauer in Tagen Anteil d. erledigten Haftbefehle in Prozent 0-99 48,4 100-199 10,2 200-299 5,5 300-399 3,6 400-499 2,8 ≥ 500 Tage 29,5 Haftbefehle gegen ausländische Staatsbürger, die nach Verbüßen eines Großteils ihrer Haftstrafe abgeschoben wurden, dienen dazu, deren Wiedereinreise in das Bundesgebiet für den Zeitraum der Restfreiheitsstrafe zu verhindern und bleiben bis zum Fristablauf in INPOL-Z aktiv. Dies verzerrt die Übersicht hinsichtlich der Erledigungsdauer insbesondere bei langen offenen Haftbefehlen. Daher ist es nicht möglich, valide Aussagen zur durchschnittlichen tatsächlichen Fahndungsdauer bei offenen Haftbefehlen zu treffen. Auf die Angabe eines statistischen, nach oben verzerrtem Mittelwert wird daher verzichtet.  4. Wie viele der nicht vollstreckten Haftbefehle entfallen nach Kenntnis der Bundesregierung auf den Bereich der Gewaltkriminalität und auf Sexualdelikte? a) Welche Straftaten definiert die Bundesregierung als Gewaltdelikte? Die Fragen 4 und 4a werden gemeinsam beantwortet. Unter den zum Stichtag 1. Juli 2026 in INPOL-Z erfassten 170 667 Fahndungen zu offenen Haftbefehlen lassen sich 15 205 Fahndungen (dies entspricht einem Anteil von 8,9 Prozent) dem Bereich der „Gewaltkriminalität“ nach Definition der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) zuordnen. Dem Bereich der Sexualdelikte lassen sich 3 163 Fahndungen (dies entspricht einem Anteil von 1,9 Prozent) zuordnen. Gewaltkriminalität nach Definition der PKS umfasst folgende Straftaten: – Mord § 211 des Strafgesetzbuchs (StGB) – Totschlag und Tötung auf Verlangen §§ 212, 213, 216 StGB – Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders schweren Fall einschl. mit Todesfolge §§ 177, 178 StGB – Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer §§ 249–252, 255, 316a StGB – Körperverletzung mit Todesfolge §§ 227, 231 StGB – Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher Genitalien §§ 224, 226, 226a, 231 StGB – Erpresserischer Menschenraub § 239a StGB – Geiselnahme § 239b StGB – Angriff auf den Luft- und Seeverkehr § 316c StGB b) Wie verteilen sich die nicht vollstreckten Haftbefehle auf die unterschiedlichen Straftaten im Bereich der Gewaltdelikte (bitte nach Straftaten aufschlüsseln)? Straftat Häufigkeit § 224 Gefährliche Körperverletzung 4 567 § 249 Raub 3 934 § 250 Schwerer Raub 1 875 § 177 Sexueller Übergriff, Nötigung, Vergewaltigung 1 751 § 211 Mord 1 368 § 212 Totschlag 1 280 § 239a Erpresserischer Menschenraub 181 § 226 Schwere Körperverletzung 77 § 227 Körperverletzung mit Todesfolge 52 § 239b Geiselnahme 50 § 251 Raub mit Todesfolge 37 § 316a Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer 16 § 178 Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und Vergewaltigung mit Todesfolge 11 § 231 Beteiligung an einer Schlägerei 2 § 316c Angriff auf Luft- und Seeverkehr 2 § 213 Minder schwerer Fall des Totschlags 1 § 226a Verstümmelung weiblicher Genitalien 1 Gesamt 15 205  5. Wie viele Haftbefehle sind nach aktuellem Stand nach Kenntnis der Bundesregierung jeweils den einzelnen Phänomenbereichen der PMK zuzuordnen (bitte tabellarisch auflisten)? Die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern setzen sich intensiv mit Personen auseinander, die dem Personenpotential im Bereich der Politisch Motivierten Kriminalität (PMK) zuzuordnen sind und als Verdächtige oder Verurteilte von Straftaten mit Haftbefehl gesucht werden. Das BKA führt seit 2012 halbjährlich eine Erhebung aller offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter durch. Bei den Ergebnissen der Erhebung ist zu berücksichtigen, dass es sich um eine Momentaufnahme zum jeweiligen Stichtag handelt. Im Zeitraum zwischen den Erhebungsstichtagen erlassene Haftbefehle können zum Stichtag bereits vollstreckt sein oder sich anderweitig erledigt haben. Die turnusmäßig stattfindende Erhebung offener Haftbefehle politisch motivierter Straftäter (OHB PMK) in allen Phänomenbereichen wurde für den Stichtag 30. März 2026 ausgesetzt. Der Termin konnte aufgrund technischer Änderungen, die insbesondere mit der zum damaligen Zeitpunkt noch nicht abgeschlossenen Umstellung von INPOL Fall Innere Sicherheit (IF IS) auf den Polizeilichen Informations- und Analyseverbund – Operativ – Politisch motivierte Kriminalität (PIAV-O PMK) zusammenhing, nicht eingehalten werden. Die nächste Erhebung OHB PMK wird mit Stichtag 30. September 2026 durchgeführt und voraussichtlich Ende November 2026 abgeschlossen sein. Die Beantwortung der Fragen bezieht sich folglich auf die zuletzt stattgefundene Erhebung OHB PMK mit Stichtag 30. September 2025. Zum Erhebungsstichtag 30. September 2025 bestanden bundesweit insgesamt 2 231 offene nationale, d. h. noch nicht vollstreckte Haftbefehle gegen 1 765 Personen. Phänomenbereich Anzahl an offenen nat. Haftbefehlen PMK -links- 94 PMK -rechts- 688 PMK -ausländische Ideologie- 294 PMK -religiöse Ideologie- 550 PMK -sonstige Zuordnung- 605 a) Welche Deliktarten liegen den nicht vollstreckten Haftbefehlen im Bereich der PMK nach Kenntnis der Bundesregierung zugrunde (bitte tabellarisch nach Phänomenbereichen und Bundesländern auflisten)? Die 2 231 offenen nationalen Haftbefehle wurden bezüglich der Deliktsqualität durch die datenbesitzenden Stellen (Landeskriminalämter (LKÄ), BPOL, ZKA und BKA) wie folgt anhand des dem Haftbefehl zugrundeliegenden Delikts bewertet. Eine Auflistung nach Ländern erfolgt im Rahmen der Berichterstattung OHB PMK grundsätzlich nicht. Phänomenbereich Priorität 1 (Terrorismusdelikte) Priorität 2 (Gewaltdelikte mit oder ohne PMK Bezug) Priorität 3 (Sonstige Delikte mit oder ohne PMK Bezug) PMK -links- 3 33 58 PMK -rechts- 0 155 533 PMK -ausländische Ideologie- 26 116 152 PMK -religiöse Ideologie- 247 133 170 PMK -sonstige Zuordnung- 5 138 462 b) Wie hat sich das Gewaltstraftatenaufkommen in den unterschiedlichen Phänomenbereichen der PMK im Vergleich zum Vorjahr entwickelt (bitte nach den entsprechenden Untergruppen der Gewaltkriminalität aufschlüsseln)? Im Vergleich der Stichtage 2025 I (Stichtag: 31. März 2025) und 2025 II (Stichtag: 30. September 2025) lässt sich festhalten, dass die Anzahl offener Haftbefehle, denen ein Gewaltdelikt zugrunde lag, von 590 auf 615 gestiegen ist (+ 4,24 Prozent). Phänomenbereich Anzahl offener Haftbefehle 2025 I Anzahl offener Haftbefehle 2025 II Veränderung in Prozent PMK -links- 31 36 + 16,13 PMK -rechts- 147 155 + 5,44 PMK -ausländische Ideologie- 115 117 + 1,75 PMK -religiöse Ideologie- 162 165 + 1,85 PMK -sonstige Zuordnung- 135 142 + 5,19  6. Wie viele der Personen, gegen die ein nicht vollstreckter Haftbefehl (unabhängig des Delikts) vorliegt, sind nach Kenntnis der Bundesregierung als „Gefährder“ oder „Relevante Personen“ eingestuft (bitte jeweils nach den einzelnen Phänomenbereichen der PMK aufschlüsseln)? Unter den Personen, gegen die ein nicht vollstreckter Haftbefehl vorliegt (Stand: 30. September 2025), sind derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung 84 Personen als Gefährder und 37 Personen als Relevante Personen eingestuft. Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung der Auffassung, dass eine Aufschlüsselung nach den einzelnen Phänomenbereichen aus kompetenziellen Gründen sowie Erwägungen des Staatswohls nicht beantwortet werden kann. Entsprechend der im Grundgesetz vorgesehenen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern obliegt der Bereich der Gefahrenabwehr grundsätzlich den Ländern. Die polizeiliche Einstufung von Personen als Gefährder oder Relevante Personen im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität liegt dementsprechend allein in der Kompetenz der örtlich zuständigen Polizeibehörden. Darüber hinaus handelt es sich bei der Einstufung einer Person als Gefährder oder Relevante Person um eine gefahrenabwehrrechtliche und verdeckte Maßnahme. Diese Einstufung soll den Betroffenen aus polizeitaktischen Erwägungen nicht bekannt werden, da der Zweck der nach Polizeirecht durchgeführten verdeckten Maßnahmen ansonsten gefährdet sein könnte. Aufgrund des in einzelnen Phänomenbereichen sehr kleinen Personenpools könnte eine Veröffentlichung der geforderten Informationen geeignet sein, Rückschlüsse auf die Einstufung als Gefährder/relevante Person dieser Personen zu ermöglichen und damit das polizeitaktische Instrument der Kategorisierung von Gefährdern und Relevanten Personen sowie die Wirksamkeit von entsprechend initiierten Standardmaßnahmen zu gefährden. Darüber hinaus wären damit Rückschlüsse auf interne Arbeitsabläufe und sonstige Systematiken sowie die strategische Ausrichtung der Arbeit des BKA, aber auch der Polizeien der Länder, möglich. Dies würde die polizeiliche Funktionsfähigkeit nachhaltig beeinträchtigen. Aus den vorgenannten kompetenziellen sowie polizeitaktischen Gründen, die eine Geheimschutzbedürftigkeit begründen, nimmt die Bundesregierung zu Details, welche über die oben genannten Informationen hinausgehen, keine Stellung. Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Polizeibehörden sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland folgt, dass auch eine Beantwortung unter VS-Einstufung ausscheidet. Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie hält die Bundesregierung die erfragten Informationen für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann. Denn die gewünschten Angaben könnten bei Bekanntwerden zu einer Änderung des Kommunikationsverhaltens der Betroffenen führen und damit eine weitere Aufklärung bzw. das Monitoring von Gefährdern und Relevanten Personen erheblich beeinträchtigen bzw. sogar unmöglich machen. Dieses Risiko kann wegen der Gefahren für das Staatswohl nicht in Kauf genommen werden.  7. Wie viele der Personen, gegen die ein nicht vollstreckter Haftbefehl besteht, sind nach Kenntnis der Bundesregierung erneut tatverdächtig geworden, insbesondere in den Bereichen der Sexual- und Gewaltkriminalität? Unter den zum Stichtag 1. Juli 2026 in INPOL-Z erfassten 170 667 Fahndungen zu offenen Haftbefehlen und den 148 311 Personen, die darauf zurückzuführen sind, schlüsselt sich die Verteilung der offenen Haftbefehle wie folgt auf: Zu 131 410 Personen in INPOL-Z ist ein offener Haftbefehl notiert. Zu 13 124 Personen in INPOL-Z sind zwei offene Haftbefehle notiert. Zu 3 760 Personen in INPOL-Z sind drei bis neun offene Haftbefehle notiert. Zu 17 Personen in INPOL-Z sind zehn oder mehr offene Haftbefehle notiert. Die Aufschlüsselung für den Bereich der Gewaltkriminalität ist wie folgt: Zu 14 326 Personen in INPOL-Z ist ein offener Haftbefehl notiert. Zu 401 Personen in INPOL-Z sind zwei offene Haftbefehle notiert. Zu 23 Personen in INPOL-Z sind drei Haftbefehle notiert. Zu zwei Personen in INPOL-Z sind vier Haftbefehle notiert. Die Aufschlüsselung für den Bereich der Sexualdelikte ist wie folgt: Zu 3 040 Personen in INPOL-Z ist ein offener Haftbefehl notiert. Zu 55 Personen in INPOL-Z sind zwei offene Haftbefehle notiert. Zu drei Personen in INPOL-Z sind drei Haftbefehle notiert. Zu einer Person in INPOL-Z sind vier Haftbefehle notiert.  8. Wie viele Personen, bei denen Haftbefehle im Bereich PMK bislang nicht vollstreckt wurden, sind nach Kenntnis der Bundesregierung im Besitz einer Waffenerlaubnis bzw. einer Waffenbesitzkarte (bitte nach PMK-Phänomenbereichen aufschlüsseln)? Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.  9. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bereits ergriffen, um das Vollstreckungsdefizit bei Haftbefehlen zu reduzieren, und welche konkreten weiteren Maßnahmen plant sie, und wie sollen die Maßnahmen priorisiert werden? 10. Wie häufig und mit welchem Ergebnis wurde die Problematik offener Haftbefehle bisher im Rahmen der ständigen Konferenz der Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo) und/oder der Innenministerinnen und Innenminister (IMK) erörtert? Die Fragen 9 und 10 werden wegen des Zusammenhangs gemeinsam beantwortet. Die Strafverfolgung fällt nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes grundsätzlich in die Zuständigkeit der Länder. Die Bundesregierung äußert sich nicht zu Ländersachverhalten. In Hinblick auf die Frage der Häufigkeit der Erörterung des Themenkreises „offene Haftbefehle“ im Rahmen der ständigen Konferenz der Justizministerinnen und -justizminister (JuMiKo) sowie der Ständigen Konferenz der Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) wird auf die online verfügbaren Beschlüsse verwiesen. Diese können abgerufen werden unter www.justiz.nrw.de/J M/jumiko/beschluesse und www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/t ermine-node.html. Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der Fragestellungen vor. Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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