Nicht vollstreckte Haftbefehle 2026 (Antwort zu Drs. 21/6795)
Text
Nicht vollstreckte Haftbefehle 2026 (Antwort zu Drs. 21/6795)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7156
21. Wahlperiode 14.07.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Dr. Irene Mihalic, Dr. Konstantin
von Notz, Marcel Emmerich, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/6795 –
Nicht vollstreckte Haftbefehle 2026
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Die Fallzahlen der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) aus dem Jahr
2025 zeigen ein neues Allzeithoch. Neben einem besorgniserregenden Anstieg
im Bereich der PMK-links machen rechtsmotivierte Straftaten weiterhin den
Großteil aller politisch motivierten Straftaten aus. Gerade bei Personen, die
wegen Gewalttaten oder politisch motivierter Straftaten verurteilt wurden,
kann eine verzögerte Vollstreckung von Haftbefehlen ein ernst zu nehmendes
Sicherheitsrisiko bedeuten. Dies gilt ebenso für extremistische Gefährder,
gegen die wegen vermeintlich harmloserer Delikte ein Haftbefehl vorliegt.
Die fragestellende Fraktion betrachtet die Anzahl nicht vollstreckter
Haftbefehle als einen Faktor, um die sicherheitspolitische Situation im Land zu
beurteilen, und möchte daher einen Überblick über die aktuelle Datenlage
erhalten.
Eine Kategorisierung als Grundlage für die Priorisierung der Bearbeitung
nicht vollstreckter Haftbefehle auf Basis einer Prognose der Gefährlichkeit der
zur Festnahme ausgeschriebenen Person oder nach Schwere der zugrunde
liegenden Straftat ist eine sicherheitspolitisch sinnvolle und notwendige
Maßnahme.
1. Wie viele Haftbefehle sind nach Kenntnis der Bundesregierung aktuell
nicht vollstreckt (bitte nach Bundesländern und Haftbefehlskategorien
aufschlüsseln)?
2. Wie hat sich nach Kenntnis der Bundesregierung die Zahl der nicht
vollstreckten Haftbefehle im Vergleich zum Vorjahr entwickelt (bitte nach
Bundesländern und Haftbefehlskategorien aufschlüsseln)?
Die Fragen 1 und 2 werden aufgrund des Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums des Innern vom 14. Juli 2026
übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
Zum Stichtag 1. Juli 2026 waren in Deutschland 170 667 Fahndungen zu
offenen nationalen Haftbefehlen im polizeilichen Informationssystem (INPOL-Z)
ausgeschrieben.
Die Anlässe der Fahndungen gliedern sich für dabei wie folgt:
Anlass der Fahndung Häufigkeit Prozentuale Vorjahresveränderung
Straftat 24 014 + 1,0
Strafvollstreckung 146 607 0,0
Unterbringung 46 + 12,2
Im Vorjahresvergleich ist die Stichtagszahl um 0,1 Prozent gestiegen. Die
Stichtagszahl ist nicht gleichzusetzen mit der Anzahl gesuchter Personen, da zu
einer Person mehrere Fahndungen bestehen können. Die Fahndungen zu
offenen nationalen Haftbefehlen in INPOL-Z zum Stichtag 1. Juli 2026 lassen sich
auf insgesamt 148 311 Personen zurückführen.
Die Fahndungen zu offenen Haftbefehlen zum Stichtag 1. Juli 2026 verteilen
sich wie folgt auf die Länder bzw. Bundesbehörden:
Baden-Württemberg:
Anlass der Fahndung Häufigkeit prozentuale Vorjahresveränderung
Straftat 3 006 + 0,3
Strafvollstreckung 21 358 - 1,3
Unterbringung 6 + 50,0
Bestand Stichtag gesamt 24 370 - 1,1
Bayern:
Anlass der Fahndung Häufigkeit prozentuale Vorjahresveränderung
Straftat 5 621 + 4,3
Strafvollstreckung 26 322 - 6,1
Unterbringung 1 -
Bestand Stichtag gesamt 31 944 - 4,4
Berlin:
Anlass der Fahndung Häufigkeit prozentuale Vorjahresveränderung
Straftat 1 945 + 3,0
Strafvollstreckung 7 861 - 7,3
Unterbringung 15 + 36,4
Bestand Stichtag gesamt 9 821 - 5,4
Brandenburg:
Anlass der Fahndung Häufigkeit prozentuale Vorjahresveränderung
Straftat 268 + 3,5
Strafvollstreckung 2 731 + 0,5
Unterbringung - -
Bestand Stichtag gesamt 2 999 + 0,7
Bremen:
Anlass der Fahndung Häufigkeit prozentuale Vorjahresveränderung
Straftat 132 + 0,8
Strafvollstreckung 1 277 + 13,8
Unterbringung - -
Bestand Stichtag gesamt 1 409 + 12,5
Hamburg:
Anlass der Fahndung Häufigkeit prozentuale Vorjahresveränderung
Straftat 834 + 0,1
Strafvollstreckung 2 551 + 1,4
Unterbringung 6 -14,3
Bestand Stichtag gesamt 3 391 + 1,0
Hessen:
Anlass der Fahndung Häufigkeit prozentuale Vorjahresveränderung
Straftat 1 496 - 3,4
Strafvollstreckung 10 772 + 8,2
Unterbringung 14 0,0
Bestand Stichtag gesamt 12 282 + 6,6
Mecklenburg-Vorpommern:
Anlass der Fahndung Häufigkeit prozentuale Vorjahresveränderung
Straftat 196 + 4,8
Strafvollstreckung 1 230 + 4,0
Unterbringung 1 - 50,0
Bestand Stichtag gesamt 1 427 + 4,0
Niedersachsen:
Anlass der Fahndung Häufigkeit prozentuale Vorjahresveränderung
Straftat 2 052 - 8,2
Strafvollstreckung 12 550 + 4,2
Unterbringung 1 0,0
Bestand Stichtag gesamt 14 603 + 2,2
Nordrhein-Westfalen:
Anlass der Fahndung Häufigkeit prozentuale Vorjahresveränderung
Straftat 4 505 + 0,2
Strafvollstreckung 23 832 + 1,9
Unterbringung - -
Bestand Stichtag gesamt 28 337 + 1,6
Rheinland-Pfalz:
Anlass der Fahndung Häufigkeit prozentuale Vorjahresveränderung
Straftat 861 + 4,9
Strafvollstreckung 4 606 + 9,1
Unterbringung 1 0,0
Bestand Stichtag gesamt 5 468 + 8,4
Saarland:
Anlass der Fahndung Häufigkeit prozentuale Vorjahresveränderung
Straftat 163 - 2,4
Strafvollstreckung 1 780 + 6,3
Unterbringung - -
Bestand Stichtag gesamt 1 943 + 5,5
Sachsen:
Anlass der Fahndung Häufigkeit prozentuale Vorjahresveränderung
Straftat 1 058 - 0,8
Strafvollstreckung 7 173 + 2,8
Unterbringung - -
Bestand Stichtag gesamt 8 231 + 2,3
Sachsen-Anhalt:
Anlass der Fahndung Häufigkeit prozentuale Vorjahresveränderung
Straftat 230 - 8,0
Strafvollstreckung 2 307 -4,6
Unterbringung - -
Bestand Stichtag gesamt 2 537 -4,9
Schleswig-Holstein:
Anlass der Fahndung Häufigkeit prozentuale Vorjahresveränderung
Straftat 350 + 9,7
Strafvollstreckung 2 158 + 14,5
Unterbringung - -
Bestand Stichtag gesamt 2 508 + 13,8
Thüringen:
Anlass der Fahndung Häufigkeit prozentuale Vorjahresveränderung
Straftat 165 + 14,6
Strafvollstreckung 2 418 + 4,6
Unterbringung - -
Bestand Stichtag gesamt 2 583 + 5,2
Bundeskriminalamt (BKA):
Anlass der Fahndung Häufigkeit prozentuale Vorjahresveränderung
Straftat 227 + 18,2
Strafvollstreckung 30 0,0
Unterbringung - -
Bestand Stichtag gesamt 257 + 15,8
Bundespolizei (BPOL):
Anlass der Fahndung Häufigkeit prozentuale Vorjahresveränderung
Straftat 610 + 7,2
Strafvollstreckung 11 790 - 2,7
Unterbringung 1 0,0
Bestand Stichtag gesamt 12 401 - 2,3
Zollkriminalamt (ZKA):
Anlass der Fahndung Häufigkeit prozentuale Vorjahresveränderung
Straftat 295 + 2,4
Strafvollstreckung 3 861 - 2,1
Unterbringung - -
Bestand Stichtag gesamt 4 156 - 1,8
3. Wie hoch ist nach Kenntnis der Bundesregierung der Anteil der nicht
vollstreckten Haftbefehle an den zur Fahndung ausgeschriebenen
Haftbefehlen (bitte in Prozent angeben)?
Betrachtungen zu einem bestimmten Stichtag geben keinen hinreichenden
Aufschluss darüber, wie sich die Anzahl von Fahndungen zu offenen Haftbefehlen
über einen bestimmten Zeitraum entwickelt. Offene Haftbefehle werden täglich
vollstreckt, die Fahndungsnotierung nach der Person wird dann umgehend
gelöscht. Gleichzeitig werden auch neue Haftbefehle erlassen und Personen zur
Fahndung ausgeschrieben. Bei Stichtagserhebungen handelt es sich demzufolge
immer nur um eine Momentaufnahme. Für eine umfassende Betrachtung der
Entwicklung ist es folglich notwendig, sowohl die neu erfassten als auch die
erledigten Fahndungen zu zählen.
Im Zeitraum vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2025 wurden 128 650
Fahndungen zu offenen nationalen Haftbefehlen neu in INPOL-Z erfasst,
gleichzeitig wurden in diesem Zeitraum 129 897 der in INPOL-Z
ausgeschriebenen offenen nationalen Haftbefehle erledigt.
a) Aus welchen Gründen konnten Haftbefehle nach Kenntnis der
Bundesregierung nicht vollstreckt werden (z. B. Flucht, unbekannter
Aufenthalt, Ausland, Kapazitätsgrenzen, Priorisierung)?
Die Vollstreckung von Haftbefehlen fällt zum weit überwiegenden Teil in die
Zuständigkeit der Länder. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse
darüber vor, welche Gründe im Einzelfall dazu führten, dass Haftbefehle nicht
vollstreckt werden konnten.
b) Wie viele Personen, gegen die nicht vollstreckte nationale Haftbefehle
bestehen, halten sich aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung
mutmaßlich im Ausland auf (bitte jeweiliges mutmaßliches
Aufenthaltsland angeben und nach den einzelnen Delikts- und
Phänomenbereichen und auch der Politisch motivierten Kriminalität (PMK)
aufschlüsseln)?
Die nicht vollstreckten nationalen Haftbefehlen zugrunde liegenden
Ermittlungsverfahren werden zum weit überwiegenden Teil in der Zuständigkeit der
Länder geführt. Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor,
wo sich Personen, gegen die nicht vollstreckte nationale Haftbefehle bestehen,
aufhalten könnten oder in welchem Umfang dies den jeweiligen
ermittlungsführenden Dienststellen bekannt ist.
c) Sind der Bundesregierung Zahlen dazu bekannt, wie lange die
Vollstreckung eines Haftbefehls durchschnittlich dauert?
Für die im Jahr 2025 erledigten Haftbefehle gliedert sich die Fahndungsdauer
wie folgt:
Fahndungsdauer in Tagen Anteil d. erledigten Haftbefehle in Prozent
0-99 48,4
100-199 10,2
200-299 5,5
300-399 3,6
400-499 2,8
≥ 500 Tage 29,5
Haftbefehle gegen ausländische Staatsbürger, die nach Verbüßen eines
Großteils ihrer Haftstrafe abgeschoben wurden, dienen dazu, deren Wiedereinreise
in das Bundesgebiet für den Zeitraum der Restfreiheitsstrafe zu verhindern und
bleiben bis zum Fristablauf in INPOL-Z aktiv. Dies verzerrt die Übersicht
hinsichtlich der Erledigungsdauer insbesondere bei langen offenen Haftbefehlen.
Daher ist es nicht möglich, valide Aussagen zur durchschnittlichen
tatsächlichen Fahndungsdauer bei offenen Haftbefehlen zu treffen. Auf die Angabe
eines statistischen, nach oben verzerrtem Mittelwert wird daher verzichtet.
4. Wie viele der nicht vollstreckten Haftbefehle entfallen nach Kenntnis der
Bundesregierung auf den Bereich der Gewaltkriminalität und auf
Sexualdelikte?
a) Welche Straftaten definiert die Bundesregierung als Gewaltdelikte?
Die Fragen 4 und 4a werden gemeinsam beantwortet.
Unter den zum Stichtag 1. Juli 2026 in INPOL-Z erfassten 170 667
Fahndungen zu offenen Haftbefehlen lassen sich 15 205 Fahndungen (dies entspricht
einem Anteil von 8,9 Prozent) dem Bereich der „Gewaltkriminalität“ nach
Definition der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) zuordnen. Dem Bereich
der Sexualdelikte lassen sich 3 163 Fahndungen (dies entspricht einem Anteil
von 1,9 Prozent) zuordnen.
Gewaltkriminalität nach Definition der PKS umfasst folgende Straftaten:
– Mord § 211 des Strafgesetzbuchs (StGB)
– Totschlag und Tötung auf Verlangen §§ 212, 213, 216 StGB
– Vergewaltigung, sexuelle Nötigung und sexueller Übergriff im besonders
schweren Fall einschl. mit Todesfolge §§ 177, 178 StGB
– Raub, räuberische Erpressung und räuberischer Angriff auf Kraftfahrer
§§ 249–252, 255, 316a StGB
– Körperverletzung mit Todesfolge §§ 227, 231 StGB
– Gefährliche und schwere Körperverletzung, Verstümmelung weiblicher
Genitalien §§ 224, 226, 226a, 231 StGB
– Erpresserischer Menschenraub § 239a StGB
– Geiselnahme § 239b StGB
– Angriff auf den Luft- und Seeverkehr § 316c StGB
b) Wie verteilen sich die nicht vollstreckten Haftbefehle auf die
unterschiedlichen Straftaten im Bereich der Gewaltdelikte (bitte nach
Straftaten aufschlüsseln)?
Straftat Häufigkeit
§ 224 Gefährliche Körperverletzung 4 567
§ 249 Raub 3 934
§ 250 Schwerer Raub 1 875
§ 177 Sexueller Übergriff, Nötigung, Vergewaltigung 1 751
§ 211 Mord 1 368
§ 212 Totschlag 1 280
§ 239a Erpresserischer Menschenraub 181
§ 226 Schwere Körperverletzung 77
§ 227 Körperverletzung mit Todesfolge 52
§ 239b Geiselnahme 50
§ 251 Raub mit Todesfolge 37
§ 316a Räuberischer Angriff auf Kraftfahrer 16
§ 178 Sexueller Übergriff, sexuelle Nötigung und
Vergewaltigung mit Todesfolge 11
§ 231 Beteiligung an einer Schlägerei 2
§ 316c Angriff auf Luft- und Seeverkehr 2
§ 213 Minder schwerer Fall des Totschlags 1
§ 226a Verstümmelung weiblicher Genitalien 1
Gesamt 15 205
5. Wie viele Haftbefehle sind nach aktuellem Stand nach Kenntnis der
Bundesregierung jeweils den einzelnen Phänomenbereichen der PMK
zuzuordnen (bitte tabellarisch auflisten)?
Die Sicherheitsbehörden von Bund und Ländern setzen sich intensiv mit
Personen auseinander, die dem Personenpotential im Bereich der Politisch
Motivierten Kriminalität (PMK) zuzuordnen sind und als Verdächtige oder Verurteilte
von Straftaten mit Haftbefehl gesucht werden. Das BKA führt seit 2012
halbjährlich eine Erhebung aller offenen Haftbefehle politisch motivierter Straftäter
durch. Bei den Ergebnissen der Erhebung ist zu berücksichtigen, dass es sich
um eine Momentaufnahme zum jeweiligen Stichtag handelt. Im Zeitraum
zwischen den Erhebungsstichtagen erlassene Haftbefehle können zum Stichtag
bereits vollstreckt sein oder sich anderweitig erledigt haben.
Die turnusmäßig stattfindende Erhebung offener Haftbefehle politisch
motivierter Straftäter (OHB PMK) in allen Phänomenbereichen wurde für den Stichtag
30. März 2026 ausgesetzt. Der Termin konnte aufgrund technischer
Änderungen, die insbesondere mit der zum damaligen Zeitpunkt noch nicht
abgeschlossenen Umstellung von INPOL Fall Innere Sicherheit (IF IS) auf den
Polizeilichen Informations- und Analyseverbund – Operativ – Politisch motivierte
Kriminalität (PIAV-O PMK) zusammenhing, nicht eingehalten werden. Die
nächste Erhebung OHB PMK wird mit Stichtag 30. September 2026 durchgeführt
und voraussichtlich Ende November 2026 abgeschlossen sein.
Die Beantwortung der Fragen bezieht sich folglich auf die zuletzt
stattgefundene Erhebung OHB PMK mit Stichtag 30. September 2025.
Zum Erhebungsstichtag 30. September 2025 bestanden bundesweit insgesamt
2 231 offene nationale, d. h. noch nicht vollstreckte Haftbefehle gegen 1 765
Personen.
Phänomenbereich Anzahl an offenen nat. Haftbefehlen
PMK -links- 94
PMK -rechts- 688
PMK -ausländische Ideologie- 294
PMK -religiöse Ideologie- 550
PMK -sonstige Zuordnung- 605
a) Welche Deliktarten liegen den nicht vollstreckten Haftbefehlen im
Bereich der PMK nach Kenntnis der Bundesregierung zugrunde (bitte
tabellarisch nach Phänomenbereichen und Bundesländern auflisten)?
Die 2 231 offenen nationalen Haftbefehle wurden bezüglich der Deliktsqualität
durch die datenbesitzenden Stellen (Landeskriminalämter (LKÄ), BPOL, ZKA
und BKA) wie folgt anhand des dem Haftbefehl zugrundeliegenden Delikts
bewertet. Eine Auflistung nach Ländern erfolgt im Rahmen der Berichterstattung
OHB PMK grundsätzlich nicht.
Phänomenbereich Priorität 1
(Terrorismusdelikte)
Priorität 2
(Gewaltdelikte mit oder
ohne PMK Bezug)
Priorität 3
(Sonstige Delikte mit
oder ohne PMK Bezug)
PMK -links- 3 33 58
PMK -rechts- 0 155 533
PMK -ausländische Ideologie- 26 116 152
PMK -religiöse Ideologie- 247 133 170
PMK -sonstige Zuordnung- 5 138 462
b) Wie hat sich das Gewaltstraftatenaufkommen in den unterschiedlichen
Phänomenbereichen der PMK im Vergleich zum Vorjahr entwickelt
(bitte nach den entsprechenden Untergruppen der Gewaltkriminalität
aufschlüsseln)?
Im Vergleich der Stichtage 2025 I (Stichtag: 31. März 2025) und 2025 II
(Stichtag: 30. September 2025) lässt sich festhalten, dass die Anzahl offener
Haftbefehle, denen ein Gewaltdelikt zugrunde lag, von 590 auf 615 gestiegen ist
(+ 4,24 Prozent).
Phänomenbereich Anzahl offener
Haftbefehle 2025 I
Anzahl offener
Haftbefehle 2025 II
Veränderung in
Prozent
PMK -links- 31 36 + 16,13
PMK -rechts- 147 155 + 5,44
PMK -ausländische Ideologie- 115 117 + 1,75
PMK -religiöse Ideologie- 162 165 + 1,85
PMK -sonstige Zuordnung- 135 142 + 5,19
6. Wie viele der Personen, gegen die ein nicht vollstreckter Haftbefehl
(unabhängig des Delikts) vorliegt, sind nach Kenntnis der Bundesregierung
als „Gefährder“ oder „Relevante Personen“ eingestuft (bitte jeweils nach
den einzelnen Phänomenbereichen der PMK aufschlüsseln)?
Unter den Personen, gegen die ein nicht vollstreckter Haftbefehl vorliegt
(Stand: 30. September 2025), sind derzeit nach Kenntnis der Bundesregierung
84 Personen als Gefährder und 37 Personen als Relevante Personen eingestuft.
Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung der Auffassung, dass eine
Aufschlüsselung nach den einzelnen Phänomenbereichen aus kompetenziellen
Gründen sowie Erwägungen des Staatswohls nicht beantwortet werden kann.
Entsprechend der im Grundgesetz vorgesehenen Kompetenzverteilung
zwischen Bund und Ländern obliegt der Bereich der Gefahrenabwehr
grundsätzlich den Ländern. Die polizeiliche Einstufung von Personen als Gefährder oder
Relevante Personen im Bereich der Politisch motivierten Kriminalität liegt
dementsprechend allein in der Kompetenz der örtlich zuständigen
Polizeibehörden. Darüber hinaus handelt es sich bei der Einstufung einer Person als
Gefährder oder Relevante Person um eine gefahrenabwehrrechtliche und verdeckte
Maßnahme. Diese Einstufung soll den Betroffenen aus polizeitaktischen
Erwägungen nicht bekannt werden, da der Zweck der nach Polizeirecht
durchgeführten verdeckten Maßnahmen ansonsten gefährdet sein könnte.
Aufgrund des in einzelnen Phänomenbereichen sehr kleinen Personenpools
könnte eine Veröffentlichung der geforderten Informationen geeignet sein,
Rückschlüsse auf die Einstufung als Gefährder/relevante Person dieser
Personen zu ermöglichen und damit das polizeitaktische Instrument der
Kategorisierung von Gefährdern und Relevanten Personen sowie die Wirksamkeit von
entsprechend initiierten Standardmaßnahmen zu gefährden. Darüber hinaus wären
damit Rückschlüsse auf interne Arbeitsabläufe und sonstige Systematiken
sowie die strategische Ausrichtung der Arbeit des BKA, aber auch der Polizeien
der Länder, möglich. Dies würde die polizeiliche Funktionsfähigkeit nachhaltig
beeinträchtigen.
Aus den vorgenannten kompetenziellen sowie polizeitaktischen Gründen, die
eine Geheimschutzbedürftigkeit begründen, nimmt die Bundesregierung zu
Details, welche über die oben genannten Informationen hinausgehen, keine
Stellung.
Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte
des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen
für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Polizeibehörden
sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der
Bundesrepublik Deutschland folgt, dass auch eine Beantwortung unter VS-Einstufung
ausscheidet. Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften
Demokratie hält die Bundesregierung die erfragten Informationen für so sensibel,
dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen
Umständen hingenommen werden kann. Denn die gewünschten Angaben könnten bei
Bekanntwerden zu einer Änderung des Kommunikationsverhaltens der
Betroffenen führen und damit eine weitere Aufklärung bzw. das Monitoring von
Gefährdern und Relevanten Personen erheblich beeinträchtigen bzw. sogar
unmöglich machen. Dieses Risiko kann wegen der Gefahren für das Staatswohl
nicht in Kauf genommen werden.
7. Wie viele der Personen, gegen die ein nicht vollstreckter Haftbefehl
besteht, sind nach Kenntnis der Bundesregierung erneut tatverdächtig
geworden, insbesondere in den Bereichen der Sexual- und
Gewaltkriminalität?
Unter den zum Stichtag 1. Juli 2026 in INPOL-Z erfassten 170 667
Fahndungen zu offenen Haftbefehlen und den 148 311 Personen, die darauf
zurückzuführen sind, schlüsselt sich die Verteilung der offenen Haftbefehle wie folgt
auf:
Zu 131 410 Personen in INPOL-Z ist ein offener Haftbefehl notiert.
Zu 13 124 Personen in INPOL-Z sind zwei offene Haftbefehle notiert.
Zu 3 760 Personen in INPOL-Z sind drei bis neun offene Haftbefehle notiert.
Zu 17 Personen in INPOL-Z sind zehn oder mehr offene Haftbefehle notiert.
Die Aufschlüsselung für den Bereich der Gewaltkriminalität ist wie folgt:
Zu 14 326 Personen in INPOL-Z ist ein offener Haftbefehl notiert.
Zu 401 Personen in INPOL-Z sind zwei offene Haftbefehle notiert.
Zu 23 Personen in INPOL-Z sind drei Haftbefehle notiert.
Zu zwei Personen in INPOL-Z sind vier Haftbefehle notiert.
Die Aufschlüsselung für den Bereich der Sexualdelikte ist wie folgt:
Zu 3 040 Personen in INPOL-Z ist ein offener Haftbefehl notiert.
Zu 55 Personen in INPOL-Z sind zwei offene Haftbefehle notiert.
Zu drei Personen in INPOL-Z sind drei Haftbefehle notiert.
Zu einer Person in INPOL-Z sind vier Haftbefehle notiert.
8. Wie viele Personen, bei denen Haftbefehle im Bereich PMK bislang
nicht vollstreckt wurden, sind nach Kenntnis der Bundesregierung im
Besitz einer Waffenerlaubnis bzw. einer Waffenbesitzkarte (bitte nach
PMK-Phänomenbereichen aufschlüsseln)?
Der Bundesregierung liegen hierzu keine Informationen vor.
9. Welche konkreten Maßnahmen hat die Bundesregierung bereits ergriffen,
um das Vollstreckungsdefizit bei Haftbefehlen zu reduzieren, und welche
konkreten weiteren Maßnahmen plant sie, und wie sollen die
Maßnahmen priorisiert werden?
10. Wie häufig und mit welchem Ergebnis wurde die Problematik offener
Haftbefehle bisher im Rahmen der ständigen Konferenz der
Justizministerinnen und Justizminister (JuMiKo) und/oder der Innenministerinnen
und Innenminister (IMK) erörtert?
Die Fragen 9 und 10 werden wegen des Zusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Strafverfolgung fällt nach der Kompetenzverteilung des Grundgesetzes
grundsätzlich in die Zuständigkeit der Länder. Die Bundesregierung äußert sich
nicht zu Ländersachverhalten.
In Hinblick auf die Frage der Häufigkeit der Erörterung des Themenkreises
„offene Haftbefehle“ im Rahmen der ständigen Konferenz der
Justizministerinnen und -justizminister (JuMiKo) sowie der Ständigen Konferenz der
Innenminister und -senatoren der Länder (IMK) wird auf die online verfügbaren
Beschlüsse verwiesen. Diese können abgerufen werden unter www.justiz.nrw.de/J
M/jumiko/beschluesse und www.innenministerkonferenz.de/IMK/DE/termine/t
ermine-node.html.
Im Übrigen liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse im Sinne der
Fragestellungen vor.
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
Relationen
- answered_by → Bundesministerium des Innern
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Nicht vollstreckte Haftbefehle 2026 (Antwort)