Schriftliche Frage 34 von Martin Hess (AfD): Wie hoch ist die jeweilige Anzahl an Gefährdern und Relevanten Personen zum Stichtag 30. Juni 2025 in den einzelnen Phänomenbereichen im Ver…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 4. August 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.
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Schriftliche Frage 34 von Martin Hess (AfD): Wie hoch ist die jeweilige Anzahl an Gefährdern und Relevanten Personen zum Stichtag 30. Juni 2025 in den einzelnen Phänomenbereichen im Ver…
Frage 34 (Martin Hess, AfD):
Wie hoch ist die jeweilige Anzahl an Gefährdern und Relevanten Personen zum Stichtag 30. Juni 2025 in den einzelnen Phänomenbereichen im Vergleich zum Vorjahresstichtag (bitte dabei die Gefährder im Bereich PMK -religiöse Ideologieund PMK -ausländische Ideologie- jeweils nach deutsch/nichtdeutsch aufschlüsseln)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Daniela Ludwig vom 7. August 2025:
Die nachfolgenden Tabellen zeigen die Gefährder und Relevanten Personen in den Phänomenbereichen der Politisch motivierten Kriminalität (PMK) -links-, PMK -rechts-, PMK -religiöse Ideologie-, PMK - ausländische Ideologie- und PMK -sonstige Zuordnung-. Die Erhebung der entsprechenden Statistik erfolgt immer zum Monatsanfang, weshalb – abweichend von der Fragestellung – jeweils der 1. Juli als Stichtag gewählt wurde. Mit Stichtag 1. Juli 2025 lagen folgende Daten vor: Gefährder Relevante Personen PMK -links- 10 54 PMK -rechts- 71 167 PMK -ausländische Ideologie- 13 33 PMK -religiöse Ideologie- 449 (davon 265 mit deutscher Staatsangehörigkeit inkl. Doppelstaatler) 485 (davon 292 mit deutscher Staatsangehörigkeit inkl. Doppelstaatler) PMK -sonstige Zuordnung- 19 24 Mit Stichtag 1. Juli 2024 lagen folgende Daten vor: Gefährder Relevante Personen PMK -links- 13 65 PMK -rechts- 74 172 PMK -ausländische Ideologie- 16 34 PMK -religiöse Ideologie- 471 (davon 274 mit deutscher Staatsangehörigkeit inkl. Doppelstaatler) 500 (davon 317 mit deutscher Staatsangehörigkeit inkl. Doppelstaatler) PMK -sonstige Zuordnung- 15 22 Die Bundesregierung ist nach sorgfältiger Abwägung der Auffassung, dass Ihre Frage aus kompetenziellen Gründen sowie Erwägungen des Staatswohls in Bezug auf die erbetene Aufschlüsselung nach deutscher und nichtdeutscher Staatsangehörigkeit im Bereich PMK -ausländische Ideologie- nicht – auch nicht in eingestufter Form – beantwortet werden kann. Entsprechend der im Grundgesetz vorgesehenen Kompetenzverteilung zwischen Bund und Ländern obliegt der Bereich der Gefahrenabwehr grundsätzlich den Ländern. Die polizeiliche Einstufung von Personen als Gefährder oder Relevante Personen im Bereich der PMK liegt dementsprechend allein in der Kompetenz der örtlich zuständigen Polizeibehörden. Darüber hinaus handelt es sich bei der Einstufung einer Person als Gefährder oder Relevante Person um eine gefahrenabwehrrechtliche und verdeckte Maßnahme. Diese Einstufung soll dem Betroffenen aus polizeitaktischen Erwägungen nicht bekannt werden, da der Zweck der nach Polizeirecht durchgeführten verdeckten Maßnahmen ansonsten gefährdet sein könnte. Aufgrund des zum Teil kleinen Personenpools könnte eine Veröffentlichung der geforderten Informationen geeignet sein, Rückschlüsse auf die Einstufung als Gefährder/Relevante Person dieser Personen zu ermöglichen und damit das polizeitaktische Instrument der Kategorisierung von Gefährdern und Relevanten Personen sowie die Wirksamkeit von entsprechend initiierten Standardmaßnahmen zu gefährden. Darüber hinaus wären damit Rückschlüsse auf interne Arbeitsabläufe und sonstige Systematiken sowie die strategische Ausrichtung der Arbeit des Bundeskriminalamtes, aber auch der Polizeien der Länder, möglich. Dies würde die polizeiliche Funktionsfähigkeit nachhaltig beeinträchtigen. Aus den vorgenannten kompetenziellen sowie polizeitaktischen Gründen, die eine Geheimschutzbedürftigkeit begründen, nimmt die Bundesregierung zu Details, welche über die absoluten Zahlen von Gefährdern und Relevanten Personen hinausgehen, einschließlich der Zuordnung des Personenpotenzials zu einzelnen Gruppierungen oder Themenfeldern keine Stellung. Aus der Abwägung der verfassungsrechtlich garantierten Informationsrechte des Deutschen Bundestages und seiner Abgeordneten mit den negativen Folgen für die künftige Arbeitsfähigkeit und Aufgabenerfüllung der Polizeibehörden sowie den daraus resultierenden Beeinträchtigungen der Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland folgt, dass auch eine Beantwortung unter VS-Einstufung ausscheidet. Im Hinblick auf den Verfassungsgrundsatz der wehrhaften Demokratie hält die Bundesregierung die erfragten Informationen für so sensibel, dass selbst ein geringfügiges Risiko des Bekanntwerdens unter keinen Umständen hingenommen werden kann. Denn die gewünschten Angaben könnten bei Bekanntwerden zu einer Änderung des Kommunikationsverhaltens der Betroffenen führen und damit eine weitere Aufklärung bzw. das Monitoring von Gefährdern und Relevanten Personen erheblich beeinträchtigen bzw. sogar unmöglich machen. Dieses Risiko kann wegen der Gefahren für das Staatswohl nicht in Kauf genommen werden.
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