Schriftliche Frage 83 von Martin Erwin Renner (AfD): Haben Mitglieder der Bundesregierung seit 2018 Leistungen von der HateAid gGmbH in Anspruch genommen, um die in der Antwort der Bundesregier…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz.
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Schriftliche Frage 83 von Martin Erwin Renner (AfD): Haben Mitglieder der Bundesregierung seit 2018 Leistungen von der HateAid gGmbH in Anspruch genommen, um die in der Antwort der Bundesregier…
Frage 83 (Martin Erwin Renner, AfD):
Haben Mitglieder der Bundesregierung seit 2018 Leistungen von der HateAid gGmbH in Anspruch genommen, um die in der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/12694 genannten Strafanzeigen zu stellen (bitte hierbei auch die „insgesamt 805 Strafanzeigen“ berücksichtigen, die vom damaligen Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck ausgingen) oder um Delikte nach § 188 des Strafgesetzbuches juristisch zu verfolgen, und wenn ja, welche (bitte die 14 Leistungen mit den höchsten Geldwerten in diesem Zeitraum nach Art der Leistung, wie etwa juristische Beratung, anwaltliche Vertretung o. Ä., und Höhe des etwaigen Geldwertes der jeweiligen Leistung aufschlüsseln)?
Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Frank Schwabe vom 2. Juni 2025:
Der Bundesregierung liegen keine Erkenntnisse darüber vor, dass Mitglieder der Bundesregierung in dieser Funktion seit 2018 Leistungen von der HateAid gGmbH in Anspruch genommen haben. Ob und inwiefern Mitglieder der Bundesregierung als Privatperson oder in ihrer Funktion als Mandatsträger Leistungen von der HateAid gGmbH in Anspruch genommen haben, entzieht sich, abgesehen von den nachfolgenden Ausführungen, der Kenntnis der Bundesregierung. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) beziehungsweise das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) hat nicht mit der HateAid gGmbH zusammenarbeitet und insbesondere auch nicht in Bezug auf „die insgesamt 805 Strafanzeigen […], die vom damaligen Bundesminister für Wirtschaft und Klimaschutz Dr. Robert Habeck ausgingen“, soweit diese vom BMWK beziehungsweise BMWE bearbeitet wurden. Nur im Fall von E-Mails, welche im Bundestagsbüro des Bundesministers a. D. eingingen und diesen persönlich bedrohten, erfolgte eine Unterstützung durch HateAid. Diese erfolgte unentgeltlich und wurde nicht vergütet. Rechtsdienstleistungen erbrachte HateAid dabei nicht.
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