Externe PR- und Strategieberatung im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und mögliche Interessenkonflikte (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/7569)
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Externe PR- und Strategieberatung im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und mögliche Interessenkonflikte (Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/7569)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7877
21. Wahlperiode 07.09.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Agnes Conrad, Janine Wissler, Doris Achelwilm, Dr. Dietmar
Bartsch, Desiree Becker, Janina Böttger, Jörg Cezanne, Mirze Edis, Christian
Görke, Cem Ince, Cansin Köktürk, Tamara Mazzi, Pascal Meiser, Zada Salihović,
Lisa Schubert, Ines Schwerdtner, Isabelle Vandre, Sarah Vollath, Sascha Wagner,
Anne Zerr und der Fraktion Die Linke
Externe PR- und Strategieberatung im Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie und mögliche Interessenkonflikte
(Nachfrage zur Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/7569)
Die Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/7569 ist aus Sicht der Fragestellerinnen und Fragesteller in
wesentlichen Teilen unzureichend.
So werden konkrete Teilfragen nicht oder nur teilweise beantwortet. Dies
betrifft insbesondere die Tätigkeiten und Rollen der für den Unterauftragnehmer
FGS Global benannten Personen, die Prüfung möglicher Mandats- und
Interessenkonflikte, konkrete Termine und Teilnehmerkreise sowie die Kriterien zur
Abgrenzung ministerieller Öffentlichkeitsarbeit von persönlicher Image- und
Reputationspflege. Die Fragen 29 bis 31 zu FGS Global und der
Investmentgesellschaft KKR werden lediglich mit einem Verweis auf die Antwort zu Frage 9
beantwortet, obwohl diese keine Angaben zu KKR enthält. Auch auf die
ausdrückliche Frage nach Sanktionen bei nicht oder nicht vollständig
offengelegten Interessenkonflikten werden keine konkreten Sanktionen genannt.
Die Fragestellerinnen und Fragesteller hatten bereits in der ursprünglichen
Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/7141 ausdrücklich darum
gebeten, eine vollständige oder teilweise Nichtbeantwortung zu begründen und
schutzbedürftige Angaben gegebenenfalls anonymisiert oder aggregiert
mitzuteilen. Eine entsprechende Begründung ist bei mehreren offenen Punkten nicht
erfolgt. Die Antwort erfolgte zudem nach einer dem Bundesministerium für
Wirtschaft und Energie gewährten Fristverlängerung.
Aus Artikel 38 Absatz 1 Satz 2 und Artikel 20 Absatz 2 Satz 2 des
Grundgesetzes (GG) folgt nach ständiger Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts
(BVerfG) ein Frage- und Informationsrecht der Abgeordneten, dem
grundsätzlich eine Antwortpflicht der Bundesregierung korrespondiert (BVerfG,
Beschluss vom 1. Juli 2009 – 2 BvE 5/06 –, BVerfGE 124, 161, Randnummer
123). Verweigert die Bundesregierung eine Antwort ganz oder teilweise, muss
sie dies hinreichend begründen. Das Vorliegen der Voraussetzungen eines
Informationsverweigerungsrechts ist substantiiert und nicht lediglich formelhaft
darzulegen (BVerfG, Urteil vom 7. November 2017 – 2 BvE 2/11 –).
Soweit eine öffentliche Beantwortung einzelner Angaben aus
Geheimschutzgründen nicht möglich sein sollte, wird um Beantwortung nach Maßgabe der
Geheimschutzordnung des Deutschen Bundestages gebeten.
Vor diesem Hintergrund sehen sich die Fragestellerinnen und Fragesteller
veranlasst, die nicht oder nicht vollständig beantworteten Fragen erneut zu stellen
und weitere sich aus der Antwort der Bundesregierung ergebende Fragen zu
formulieren.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche konkreten Leistungen von FGS Global wurden seit Beginn der
Rahmenvereinbarung für oder zugunsten des Bundesministeriums für
Wirtschaft und Energie (BMWE) beauftragt, und welche dieser
Leistungen wurden bereits erbracht (bitte nach Einzelabruf, Datum, Gegenstand,
Leistungszeitraum und Arbeitsergebnis aufschlüsseln)?
a) Welche sogenannten Stakeholder-Strategien hat FGS Global im
Rahmen dieser Einzelabrufe erstellt oder an deren Erstellung mitgewirkt?
b) Welche Themen, Zielsetzungen und Stakeholdergruppen waren
jeweils Gegenstand dieser Strategien?
2. Welche konkreten Leistungen erbringt bzw. erbrachte der in der
Vorbemerkung der Fragesteller der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache
21/7141 genannte Partner von FGS Global persönlich im Rahmen des
Auftrags (bitte nach Einzelabruf, Zeitraum, Gegenstand, Funktion und
Arbeitsergebnis aufschlüsseln)?
3. Welche Funktionen, Zuständigkeiten und konkreten Aufgaben haben die
zwei dem BMWE als Teil des Beratungsteams benannten Personen von
FGS Global?
4. Hat das BMWE der Einbindung von FGS Global als Unterauftragnehmer
ausdrücklich zugestimmt?
a) Wenn ja, wann, durch welche Stelle, und auf welcher vertraglichen
Grundlage erfolgte diese Zustimmung?
b) Wenn nein, auf welcher konkreten Grundlage ist FGS Global
gleichwohl als Unterauftragnehmer für Leistungen zugunsten des BMWE
tätig?
5. Welche Einzelabrufe wurden seit Beginn der Rahmenvereinbarung erteilt
(bitte nach Datum, Gegenstand, Auftragswert, Leistungszeitraum,
beteiligtem Unterauftragnehmer und Arbeitsergebnis aufschlüsseln)?
6. Wie hoch
a) ist der geschätzte Auftragswert der Rahmenvereinbarung,
b) ist der maximal mögliche Gesamtwert, einschließlich sämtlicher
Verlängerungsoptionen,
c) sind die bislang aus der Rahmenvereinbarung entstandenen Ausgaben
beziehungsweise rechtlich verbindlichen Verpflichtungen, und
d) ist der Anteil der bislang vergebenen beziehungsweise vorgesehenen
Auftragssummen, der nach Kenntnis des BMWE auf FGS Global und
weitere Unterauftragnehmer entfällt (bitte die Angaben zu den Fragen
6a bis 6c jeweils netto und brutto ausweisen)?
e) Falls dem BMWE zu Frage 6d keine Angaben vorliegen, aufgrund
welcher vertraglichen Regelungen kann das BMWE entsprechende
Angaben vom Auftragnehmer verlangen?
7. Hat das BMWE über die Prüfung von Ausschlussgründen nach den
§§ 123 und 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen hinaus
geprüft, ob bei FGS Global mögliche Mandats-, Lobby- oder sonstige
Interessenkonflikte bestehen?
a) Wenn ja, welche Sachverhalte wurden geprüft, und zu welchem
Ergebnis kam die Prüfung?
b) Wenn nein, weshalb wurde angesichts des Aufgabenbereichs
„Stakeholder-Strategien“ keine entsprechende Prüfung vorgenommen?
8. Welche konkreten Angaben aus dem Lobbyregistereintrag von FGS
Global hat das BMWE vor der Zuschlagserteilung beziehungsweise vor der
Einbindung des Unternehmens geprüft (bitte insbesondere nach
Interessenbereichen, Regelungsvorhaben und Auftraggebern differenzieren)?
9. Hat das BMWE geprüft, ob sich Auftraggeber, Mandate,
Interessenbereiche oder Regelungsvorhaben von FGS Global mit Zuständigkeiten des
BMWE überschneiden?
a) Wenn ja, welche Überschneidungen wurden festgestellt, und welche
Schutzmaßnahmen oder sonstigen Konsequenzen wurden daraus
abgeleitet?
b) Wenn nein, auf welcher konkreten Tatsachen- und Prüfgrundlage
schließt die Bundesregierung entsprechende Mandats- oder
Interessenkonflikte aus?
10. Musste FGS Global gegenüber Scholz & Friends oder dem BMWE
offenlegen, für welche Auftraggeber das Unternehmen in Politikfeldern tätig
ist, die Zuständigkeiten des BMWE berühren können?
a) Wenn ja, wann, in welcher Form, und gegenüber welcher Stelle
erfolgte diese Offenlegung?
b) Wurde die Vollständigkeit der Angaben überprüft, und wenn ja, durch
welche Stelle, und mit welchem Ergebnis?
c) Wenn nein, weshalb wurde eine solche Offenlegung nicht verlangt?
11. Welche Vorkehrungen bestehen, um während der Vertragslaufzeit neu
entstehende Mandats-, Lobby- oder sonstige Interessenkonflikte bei
Scholz & Friends, FGS Global und weiteren Unterauftragnehmern zu
erkennen (bitte insbesondere die bestehenden Meldepflichten, die
zuständige Prüfstelle sowie Art und Umfang der Dokumentation entsprechender
Prüfungen angeben)?
12. Welche konkreten vertraglichen Folgen sind vorgesehen, wenn Scholz &
Friends, FGS Global oder weitere Unterauftragnehmer einen bestehenden
oder möglichen Interessenkonflikt nicht, verspätet oder unvollständig
offenlegen (bitte insbesondere angeben, ob Vertragsstrafen,
Kündigungsoder Rücktrittsrechte, Schadensersatz- oder Rückforderungsansprüche, ein
Ausschluss von weiteren Einzelabrufen oder ein Ausschluss von
Folgeaufträgen vorgesehen sind)?
13. Aus welchem Grund wurde Frage 32 der Kleinen Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/7141 lediglich mit einem Verweis auf die Antwort zu
den Fragen 10 bis 14 beantwortet, obwohl dort keine konkreten
Sanktionen für den Fall nicht oder nicht vollständig offengelegter
Interessenkonflikte genannt werden?
14. Welche Kenntnisse lagen dem BMWE im Zusammenhang mit der
Zuschlagserteilung über die Eigentümer- und Beteiligungsstruktur von FGS
Global vor, insbesondere hinsichtlich Art und Umfang der Beteiligung der
Investmentgesellschaft KKR?
15. Welche Kenntnisse lagen dem BMWE im Zusammenhang mit der
Zuschlagserteilung und einer etwaigen Prüfung möglicher
Interessenkonflikte über Beteiligungen, Investitionen oder sonstige wirtschaftliche
Interessen von KKR in Zuständigkeitsbereichen des BMWE vor, insbesondere in
den Bereichen fossile Energien, Energieerzeugung und
Energieversorgung, Energieinfrastruktur, Industrie und industrielle Transformation
sowie Klimaschutz und Dekarbonisierung?
16. Hat das BMWE im Zusammenhang mit der Zuschlagserteilung geprüft,
ob FGS Global, KKR oder mit ihnen verbundene Unternehmen in
Zuständigkeitsbereichen des BMWE Beteiligungen, Mandate oder sonstige
wirtschaftliche Interessen bei Unternehmen oder Organisationen haben, die
von Entscheidungen, Förderprogrammen oder sonstigen Maßnahmen des
BMWE betroffen sein können?
a) Wenn ja, wann, und durch welche Stelle erfolgte diese Prüfung?
b) Welche Überschneidungen wurden festgestellt?
c) Welche Schutzmaßnahmen oder Auflagen wurden daraus abgeleitet?
d) Wenn nein, weshalb wurde keine entsprechende Prüfung
vorgenommen?
17. Aus welchem Grund wurden die Fragen 29 bis 31 der Kleinen Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 21/7141 ausschließlich mit einem Verweis auf
die Antwort zu Frage 9 beantwortet, obwohl die Antwort zu Frage 9 keine
Angaben zu KKR, zur Eigentümerstruktur von FGS Global oder zu
möglichen wirtschaftlichen Verflechtungen enthält?
a) Hält die Bundesregierung die Fragen 29 bis 31 weiterhin für
vollständig beantwortet?
b) Wenn ja, an welcher konkreten Stelle ihrer Antwort finden sich jeweils
die erfragten Angaben?
c) Wenn nein, weshalb wurden die fehlenden Angaben nicht
beantwortet?
18. Wie viele der in der Antwort zu den Fragen 15 bis 19 der Kleinen Anfrage
auf Bundestagsdrucksache 21/7141 genannten „einzelnen
Besprechungen“ haben seit Vertragsbeginn stattgefunden (bitte getrennt nach
Besprechungen mit Scholz & Friends, FGS Global und weiteren
Unterauftragnehmern angeben)?
19. An welchen Besprechungen, Sitzungen oder sonstigen Abstimmungen
haben Vertreterinnen oder Vertreter von FGS Global seit Vertragsbeginn
teilgenommen (bitte jeweils nach Datum, Anlass, Thema, beteiligten
Organisationseinheiten des BMWE sowie Funktionen der Teilnehmerinnen und
Teilnehmer aufschlüsseln)?
20. An welchen der in Frage 19 erfragten Termine hat der in der
Vorbemerkung der Fragesteller der Kleinen Anfrage auf Bundestagsdrucksache
21/7141 genannte Partner von FGS Global teilgenommen?
21. Haben Vertreterinnen oder Vertreter von FGS Global seit Vertragsbeginn
an einzelnen, nicht regelmäßig stattfindenden Gesprächen oder
Besprechungen mit der Bundesministerin, Parlamentarischen oder beamteten
Staatssekretärinnen und Staatssekretären, Mitgliedern des Leitungsstabs
oder anderen Angehörigen der Hausleitung teilgenommen (wenn ja, bitte
nach Datum, Teilnehmerkreis, Anlass und Thema aufschlüsseln)?
22. Welche Unterlagen und nicht öffentlich verfügbaren Informationen des
BMWE wurden seit Vertragsbeginn Scholz & Friends zugänglich
gemacht, und welche davon wurden FGS Global oder weiteren
Unterauftragnehmern zugänglich gemacht beziehungsweise an diese
weitergegeben (bitte nach Art der Unterlage beziehungsweise Information, Zeitraum,
Empfängerunternehmen und Zweck aufschlüsseln und dabei insbesondere
angeben, ob Leitungsvorlagen, Vermerke, Termindossiers,
Kommunikationspläne, Medienanalysen, Gesprächsvorbereitungen,
Argumentationspapiere oder Informationen zu Fördermaßnahmen, Entscheidungsständen,
Zeitplänen oder strategischen Kommunikationslinien betroffen waren)?
23. Nach welchen konkreten Kriterien grenzt das BMWE fachliche
Regierungsarbeit und zulässige ministerielle Öffentlichkeitsarbeit von
parteipolitischer Kommunikation sowie persönlicher Image-, Reputations- oder
Karrierepflege eines Mitglieds der Bundesregierung ab?
a) Welche Stelle ist für die Prüfung zuständig, ob ein Einzelabruf aus der
Rahmenvereinbarung der zulässigen Öffentlichkeitsarbeit des BMWE
und nicht parteipolitischen Zwecken oder der persönlichen Image-,
Reputations- oder Karrierepflege der Bundesministerin dient?
b) Findet eine solche Prüfung bei jedem Einzelabruf statt?
c) Wie wird diese Prüfung dokumentiert?
d) Auf welcher Ebene erfolgt die Freigabe des jeweiligen Einzelabrufs?
24. Umfasst die Rahmenvereinbarung Leistungen zur Krisenkommunikation,
Reputationskommunikation oder strategischen Kommunikationsberatung
im Zusammenhang mit der Amtsführung, politischen Positionierung oder
öffentlichen Wahrnehmung der Bundesministerin?
a) Wenn ja, welche entsprechenden Leistungsarten sieht die
Rahmenvereinbarung vor?
b) Wenn nein, durch welche vertraglichen Regelungen sind solche
Leistungen ausgeschlossen?
25. Wurden seit Beginn der Rahmenvereinbarung Einzelabrufe zu
Krisenkommunikation, Reputationskommunikation oder strategischer
Kommunikationsberatung im Zusammenhang mit
a) Kritik an der Amtsführung der Bundesministerin,
b) ihrer politischen Positionierung,
c) ihrer öffentlichen Wahrnehmung,
d) konkreten Medienberichten,
e) parlamentarischen Debatten oder
f) sonstigen öffentlichen Kontroversen erteilt
(wenn ja, bitte jeweils nach Einzelabruf, Datum, Anlass,
Auftragsgegenstand, beteiligtem Unternehmen und Arbeitsergebnis aufschlüsseln)?
Berlin, den 25. August 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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