Staatliche Mitfinanzierung der HateAid gGmbH und anderer Nichtregierungsorganisationen sowie deren Einbindung in ein zivilrechtliches Verfahren gegen den Verein Frauenheldinnen e.V.
Text
Staatliche Mitfinanzierung der HateAid gGmbH und anderer Nichtregierungsorganisationen sowie deren Einbindung in ein zivilrechtliches Verfahren gegen den Verein Frauenheldinnen e.V.
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7675
21. Wahlperiode 20.08.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Sebastian Maack, Martin Reichardt, Gereon Bollmann, Dr. Götz
Frömming, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Angela Rudzka, Christian Zaum,
Dr. Anna Rathert, Nicole Höchst, Beatrix von Storch, Tobias Ebenberger, Jan
Feser, Martina Kempf, Otto Strauß, Claudia Weiss, Lukas Rehm, Johann Martel
und der Fraktion der AfD
Staatliche Mitfinanzierung der HateAid gGmbH und anderer
Nichtregierungsorganisationen sowie deren Einbindung in ein zivilrechtliches
Verfahren gegen den Verein Frauenheldinnen e. V.
Am 2. Juni 2026 wehrte sich eine Transperson beim Landgericht Frankfurt per
einstweiliger Verfügung gegen die Bezeichnung als „Mann“ durch den Verein
„Frauenheldinnen e. V.“. Dem Verein zufolge drohen laut Gerichtsschriftsatz
(Aktenzeichen 2-03 O 254/26) bei einer Zuwiderhandlung bis zu 250 000 Euro
Ordnungsgeld. Als Zustelladresse der Person sei im Gerichtsschriftsatz die
Adresse der staatlich finanzierten Nichtregierungsorganisation „HateAid
gGmbH“ angegeben.
Hintergrund des Eilverfahrens ist das erfolglose Verlangen der Transperson
vom März 2024, sich auf Grundlage des Antidiskriminierungsgesetzes Zugang
zu einem Frauenfitnessstudio in Erlangen zu erzwingen. T-Online schrieb über
den Vorfall, dass einer „trans Frau mit Penis“ der Antrag auf Mitgliedschaft
von der Betreiberin des Fitnessstudios verwehrt worden sei (www.t-online.de/n
achrichten/deutschland/gesellschaft/id_100445812/julian-reichelt-und-nius-port
al-darf-bei-trans-thema-in-die-irre-fuehren.html). „Nius“ berichtete, dass die
Transperson daraufhin die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda
Ataman, eingeschaltet habe. Ferda Atamans Behörde habe der
Fitnessstudiobetreiberin vorgeschlagen, „eine angemessene Entschädigung in Höhe von
1 000 Euro für die erlittene Persönlichkeitsverletzung“ zu zahlen (https://niu
s.de/nachrichten/nius-gewinnt-erneut-gegen-die-bundesregierung-vor-gericht).
Der Verein Frauenheldinnen e. V. veröffentlichte daraufhin auf seiner Netzseite
einen offenen Brief an die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes sowie
weitere Blogartikel. Die Transperson wurde in diesen Veröffentlichungen als
„Mann“ und als „potenzieller Spanner“ bezeichnet. Dagegen habe die Person
am 13. August 2024 bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach Strafantrag
gestellt. Am 28. August 2024 habe die Person zudem bei der Polizeiinspektion
Erlangen-Stadt Strafanzeige wegen „verhetzender Beleidigung“ gemäß § 192a
des Strafgesetzbuches (StGB) wegen rund 170 Kommentaren gestellt, die unter
dem offenen Brief der Vereinsnetzseite veröffentlicht worden waren. Im Zuge
der Ermittlungen habe der Impressumsdienst der Vereinsnetzseite die
Privatadresse von Vorstandsmitgliedern des Vereins Frauenheldinnen e. V.
herausgegeben. Daraufhin sei auf Initiative der Polizeiinspektion Erlangen-Stadt die
Abteilung Staatsschutz für politische Kriminalität eingeschaltet worden. Die
Strafverfahren gegen die Kommentatoren seien im Januar 2025 und gegen den
Verein und seine Vorstandsmitglieder im März 2026 eingestellt worden (www.frau
enheldinnen.de/kampagnen/unzensiert/252-aktenseiten-fuer-das-wort-mann/).
Das eingangs erwähnte Zivilverfahren der Transperson gegen
Vorstandsmitglieder des Vereins Frauenheldinnen e. V. ist abgeschlossen, der Verein
Frauenheldinnen e. V. hat Rechtsmittel angekündigt. Da die Anschrift von „HateAid
gGmbH“ laut Berichten von Frauenheldinnen im Gerichtsschriftsatz vom 2.
Juni 2026 (Aktenzeichen 2-03 O 254/26) als Zustellanschrift der Person
angegeben ist, stellt sich den Fragestellern die Frage, ob der Staat hier gegebenenfalls
die Erfüllung seiner Interessen durch eine „Flucht ins Privatrecht“ auslagert.
Von 2020 bis 2024 erhielt die HateAid gGmbH nämlich insgesamt über
2,5 Mio. Euro Fördergelder aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“
(vgl. Antwort der Bundesregirung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 20/10952 (neu)).
Im Dezember 2025 verhängte das US-Außenministerium ein Einreiseverbot
gegen die Geschäftsführer der HateAid gGmbH, Anna-Lena von Hodenberg
und Josephine Ballon. Die Frauen seien „radikale Aktivisten“, die
Nichtregierungsorganisationen instrumentalisiert hätten, um die Redefreiheit
amerikanischer Bürger und Unternehmen auf sozialen Medien zu zensieren (www.state.g
ov/releases/office-of-the-spokesperson/2025/12/announcement-of-actions-to-co
mbat-the-global-censorship-industrial-complex; www.tichyseinblick.de/kolumn
en/aus-aller-welt/us-sanktionen-empoerung-in-der-eu/). Zu den
Nichtregierungsorganisationen mit engen Verbindungen zu von Hodenberg und Ballon
gehören neben der HateAid gGmbH die Vereine Meldehelden e. V., Campact
e. V., und Fearless Democracy e. V. sowie zur Demokratie-Stiftung Campact.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Haben die im Folgenden aufgeführten Organisationen vom Jahr 2018 bis
2026 Mittel von der Bundesregierung erhalten (bitte gegebenenfalls in
maschinenlesbarer Form nach Jahr und Förderhöhe und gesamt, Kapitel,
Titel, Projektnamen, Zuwendungszweck, Erst-, Zwischen- oder
Letztempfänger sowie nach Bundes-, Landes- und kommunalen Anteilen auflisten)
a) HateAid gGmbH,
b) Meldehelden e. V.,
c) Campact e. V.,
d) Demokratie-Stiftung Campact,
e) Fearless Democracy e. V.?
2. Haben die im Folgenden aufgeführten Organisationen vom Jahr 2018 bis
2026 Mittel von der Bundesregierung beantragt (bitte gegebenenfalls in
maschinenlesbarer Form nach Förderhöhe, Jahr und gesamt sowie nach
Kapitel, Titel, Projektnamen, Zuwendungszweck, Erst-, Zwischen- oder
Letztempfänger und Status des Antrags (beantragt, bewilligt, abgelehnt
etc.) auflisten)
a) HateAid gGmbH,
b) Meldehelden e. V.,
c) Campact e. V.?
d) Demokratie-Stiftung Campact,
e) Fearless Democracy e. V.?
3. Wie wurden etwaige Förderungen der im Folgenden aufgeführten
Organisationen durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ in der
Evaluation der dritten Förderperiode bewertet (Bundestagsdrucksache 21/6323)
a) HateAid gGmbH,
b) Meldehelden e. V.,
c) Campact e. V.,
d) Demokratie-Stiftung Campact,
e) Fearless Democracy e. V.?
4. Wie wurden etwaige Förderungen der im Folgenden aufgeführten
Organisationen durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ in der seit dem
1. Februar 2026 bestehenden ergänzenden Evaluation bewertet (vgl.
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/6323)
a) HateAid gGmbH,
b) Meldehelden e. V.,
c) Campact e. V.,
d) Demokratie-Stiftung Campact,
e) Fearless Democracy e. V.?
5. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu dem in der
Vorbemerkung der Fragesteller geschilderten erfolglosen Begehren der Transperson
gebildet, Mitglied in einem Erlanger Frauenfitnessstudio zu werden, und
wenn ja, wie lautet diese?
6. Bestanden hinsichtlich des in der Vorbemerkung der Fragesteller
geschilderten erfolglosen Begehrens der Transperson, Mitglied in einem Erlanger
Frauenfitnessstudio zu werden, Kontakte zwischen der Bundesregierung
und der HateAid gGmbH sowie zu den Vereinen Meldehelden e. V.,
Campact e. V. und Fearless Democracy e. V. sowie zur Demokratie-Stiftung
Campact, und wenn ja, welche (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte
zu jedem Austausch den Kontaktweg [elektronisch, schriftlich,
telefonisch, persönlich], das Datum, Anlass Ergebnis und die beteiligten
Personen angeben)?
7. Bestanden hinsichtlich des in der Vorbemerkung der Fragesteller
geschilderten erfolglosen Begehrens der Transperson, Mitglied in einem Erlanger
Frauenfitnessstudio zu werden, Kontakte zwischen der Bundesregierung
und Anna-Lena von Hodenberg und Josephine Ballon, und wenn ja,
welche (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte zu jedem Austausch
den Kontaktweg [elektronisch, schriftlich, telefonisch, persönlich], das
Datum, Anlass Ergebnis und die beteiligten Personen angeben)?
8. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu den in der
Vorbemerkung der Fragesteller geschilderten zivil- und strafrechtlichen Verfahren
der Transperson gegen den Verein Frauenheldinnen e. V. gebildet, und
wenn ja, wie lautet diese?
9. Bestanden hinsichtlich der in der Vorbemerkung der Fragesteller
geschilderten zivil- und strafrechtlichen Verfahren der Transperson gegen den
Verein Frauenheldinnen e. V. Kontakte zwischen der Bundesregierung und
der HateAid gGmbH sowie zu den Vereinen Meldehelden e. V., Campact
e. V. und Fearless Democracy e. V. sowie zur Demokratie-Stiftung
Campact, und wenn ja, welche (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte zu
jedem Austausch den Kontaktweg [elektronisch, schriftlich, telefonisch,
persönlich], das Datum, Anlass Ergebnis und die beteiligten Personen
angeben)?
10. Bestanden hinsichtlich der in der Vorbemerkung der Fragesteller
geschilderten zivil- und strafrechtlichen Verfahren der Transperson gegen den
Verein Frauenheldinnen e. V. Kontakte zwischen der Bundesregierung und
Anna-Lena von Hodenberg und Josephine Ballon, und wenn ja, welche
(vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte zu jedem Austausch den
Kontaktweg [elektronisch, schriftlich, telefonisch, persönlich], das Datum,
Anlass Ergebnis und die beteiligten Personen angeben)?
11. Hat sich die Bundesregierung juristischen Rat zu der Frage eingeholt, ob
die von der Transperson angezeigten Kommentare und die
Berichterstattung auf der Netzseite von Frauenheldinnen e. V. (siehe Schilderung in der
Vorbemerkung der Fragesteller) Delikte im Sinne der Politisch
motivierten Kriminalität darstellen, und wenn ja, wie lautet die entsprechende
Einschätzung?
12. Sind die von der Transperson angezeigten Kommentare und Berichte auf
der Netzseite von Frauenheldinnen e. V. (siehe Schilderung in der
Vorbemerkung der Fragesteller) in den BKA (Bundeskriminalamt)-Bericht zu
Fallzahlen zur Politisch motivierten Kriminalität mit aufgenommen
worden?
13. In welchem Zeitraum wird die Bundesregierung die Ankündigung der
Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
Karin Prien, umsetzen, die Förderung der HateAid gGmbH im Rahmen
des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ zu beenden (https://taz.de/Fa
milienministerin-Karin-Prien-Vielfalt-sehe-ich-nicht-als-staatliches-Foerd
erziel/!6165687/)?
a) Welche Projekte der HateAid gGmbH wurden gegebenenfalls bereits
eingestellt, und warum?
b) Welche Projekte wurden von HateAid neu beantragt, und wie ist der
Stand der Verfahren?
Berlin, den 27. Juli 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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