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Staatliche Mitfinanzierung der HateAid gGmbH und anderer Nichtregierungsorganisationen sowie deren Einbindung in ein zivilrechtliches Verfahren gegen den Verein Frauenheldinnen e.V.

dip / drucksache 20.08.2026 · WP 21 · 21/7675 · Kleine Anfrage · Original ↗

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Staatliche Mitfinanzierung der HateAid gGmbH und anderer Nichtregierungsorganisationen sowie deren Einbindung in ein zivilrechtliches Verfahren gegen den Verein Frauenheldinnen e.V. Deutscher Bundestag Drucksache 21/7675 21. Wahlperiode 20.08.2026 Kleine Anfrage der Abgeordneten Sebastian Maack, Martin Reichardt, Gereon Bollmann, Dr. Götz Frömming, Birgit Bessin, Kerstin Przygodda, Angela Rudzka, Christian Zaum, Dr. Anna Rathert, Nicole Höchst, Beatrix von Storch, Tobias Ebenberger, Jan Feser, Martina Kempf, Otto Strauß, Claudia Weiss, Lukas Rehm, Johann Martel und der Fraktion der AfD Staatliche Mitfinanzierung der HateAid gGmbH und anderer Nichtregierungsorganisationen sowie deren Einbindung in ein zivilrechtliches Verfahren gegen den Verein Frauenheldinnen e. V. Am 2. Juni 2026 wehrte sich eine Transperson beim Landgericht Frankfurt per einstweiliger Verfügung gegen die Bezeichnung als „Mann“ durch den Verein „Frauenheldinnen e. V.“. Dem Verein zufolge drohen laut Gerichtsschriftsatz (Aktenzeichen 2-03 O 254/26) bei einer Zuwiderhandlung bis zu 250 000 Euro Ordnungsgeld. Als Zustelladresse der Person sei im Gerichtsschriftsatz die Adresse der staatlich finanzierten Nichtregierungsorganisation „HateAid gGmbH“ angegeben. Hintergrund des Eilverfahrens ist das erfolglose Verlangen der Transperson vom März 2024, sich auf Grundlage des Antidiskriminierungsgesetzes Zugang zu einem Frauenfitnessstudio in Erlangen zu erzwingen. T-Online schrieb über den Vorfall, dass einer „trans Frau mit Penis“ der Antrag auf Mitgliedschaft von der Betreiberin des Fitnessstudios verwehrt worden sei (www.t-online.de/n achrichten/deutschland/gesellschaft/id_100445812/julian-reichelt-und-nius-port al-darf-bei-trans-thema-in-die-irre-fuehren.html). „Nius“ berichtete, dass die Transperson daraufhin die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes, Ferda Ataman, eingeschaltet habe. Ferda Atamans Behörde habe der Fitnessstudiobetreiberin vorgeschlagen, „eine angemessene Entschädigung in Höhe von 1 000 Euro für die erlittene Persönlichkeitsverletzung“ zu zahlen (https://niu s.de/nachrichten/nius-gewinnt-erneut-gegen-die-bundesregierung-vor-gericht). Der Verein Frauenheldinnen e. V. veröffentlichte daraufhin auf seiner Netzseite einen offenen Brief an die Antidiskriminierungsbeauftragte des Bundes sowie weitere Blogartikel. Die Transperson wurde in diesen Veröffentlichungen als „Mann“ und als „potenzieller Spanner“ bezeichnet. Dagegen habe die Person am 13. August 2024 bei der Staatsanwaltschaft Mönchengladbach Strafantrag gestellt. Am 28. August 2024 habe die Person zudem bei der Polizeiinspektion Erlangen-Stadt Strafanzeige wegen „verhetzender Beleidigung“ gemäß § 192a des Strafgesetzbuches (StGB) wegen rund 170 Kommentaren gestellt, die unter dem offenen Brief der Vereinsnetzseite veröffentlicht worden waren. Im Zuge der Ermittlungen habe der Impressumsdienst der Vereinsnetzseite die Privatadresse von Vorstandsmitgliedern des Vereins Frauenheldinnen e. V. herausgegeben. Daraufhin sei auf Initiative der Polizeiinspektion Erlangen-Stadt die Abteilung Staatsschutz für politische Kriminalität eingeschaltet worden. Die Strafverfahren gegen die Kommentatoren seien im Januar 2025 und gegen den Verein und seine Vorstandsmitglieder im März 2026 eingestellt worden (www.frau enheldinnen.de/kampagnen/unzensiert/252-aktenseiten-fuer-das-wort-mann/). Das eingangs erwähnte Zivilverfahren der Transperson gegen Vorstandsmitglieder des Vereins Frauenheldinnen e. V. ist abgeschlossen, der Verein Frauenheldinnen e. V. hat Rechtsmittel angekündigt. Da die Anschrift von „HateAid gGmbH“ laut Berichten von Frauenheldinnen im Gerichtsschriftsatz vom 2. Juni 2026 (Aktenzeichen 2-03 O 254/26) als Zustellanschrift der Person angegeben ist, stellt sich den Fragestellern die Frage, ob der Staat hier gegebenenfalls die Erfüllung seiner Interessen durch eine „Flucht ins Privatrecht“ auslagert. Von 2020 bis 2024 erhielt die HateAid gGmbH nämlich insgesamt über 2,5 Mio. Euro Fördergelder aus dem Bundesprogramm „Demokratie leben!“ (vgl. Antwort der Bundesregirung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 20/10952 (neu)). Im Dezember 2025 verhängte das US-Außenministerium ein Einreiseverbot gegen die Geschäftsführer der HateAid gGmbH, Anna-Lena von Hodenberg und Josephine Ballon. Die Frauen seien „radikale Aktivisten“, die Nichtregierungsorganisationen instrumentalisiert hätten, um die Redefreiheit amerikanischer Bürger und Unternehmen auf sozialen Medien zu zensieren (www.state.g ov/releases/office-of-the-spokesperson/2025/12/announcement-of-actions-to-co mbat-the-global-censorship-industrial-complex; www.tichyseinblick.de/kolumn en/aus-aller-welt/us-sanktionen-empoerung-in-der-eu/). Zu den Nichtregierungsorganisationen mit engen Verbindungen zu von Hodenberg und Ballon gehören neben der HateAid gGmbH die Vereine Meldehelden e. V., Campact e. V., und Fearless Democracy e. V. sowie zur Demokratie-Stiftung Campact. Wir fragen die Bundesregierung:  1. Haben die im Folgenden aufgeführten Organisationen vom Jahr 2018 bis 2026 Mittel von der Bundesregierung erhalten (bitte gegebenenfalls in maschinenlesbarer Form nach Jahr und Förderhöhe und gesamt, Kapitel, Titel, Projektnamen, Zuwendungszweck, Erst-, Zwischen- oder Letztempfänger sowie nach Bundes-, Landes- und kommunalen Anteilen auflisten) a) HateAid gGmbH, b) Meldehelden e. V., c) Campact e. V., d) Demokratie-Stiftung Campact, e) Fearless Democracy e. V.?  2. Haben die im Folgenden aufgeführten Organisationen vom Jahr 2018 bis 2026 Mittel von der Bundesregierung beantragt (bitte gegebenenfalls in maschinenlesbarer Form nach Förderhöhe, Jahr und gesamt sowie nach Kapitel, Titel, Projektnamen, Zuwendungszweck, Erst-, Zwischen- oder Letztempfänger und Status des Antrags (beantragt, bewilligt, abgelehnt etc.) auflisten) a) HateAid gGmbH, b) Meldehelden e. V., c) Campact e. V.? d) Demokratie-Stiftung Campact, e) Fearless Democracy e. V.?  3. Wie wurden etwaige Förderungen der im Folgenden aufgeführten Organisationen durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ in der Evaluation der dritten Förderperiode bewertet (Bundestagsdrucksache 21/6323) a) HateAid gGmbH, b) Meldehelden e. V., c) Campact e. V., d) Demokratie-Stiftung Campact, e) Fearless Democracy e. V.?  4. Wie wurden etwaige Förderungen der im Folgenden aufgeführten Organisationen durch das Bundesprogramm „Demokratie leben!“ in der seit dem 1. Februar 2026 bestehenden ergänzenden Evaluation bewertet (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/6323) a) HateAid gGmbH, b) Meldehelden e. V., c) Campact e. V., d) Demokratie-Stiftung Campact, e) Fearless Democracy e. V.?  5. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu dem in der Vorbemerkung der Fragesteller geschilderten erfolglosen Begehren der Transperson gebildet, Mitglied in einem Erlanger Frauenfitnessstudio zu werden, und wenn ja, wie lautet diese?  6. Bestanden hinsichtlich des in der Vorbemerkung der Fragesteller geschilderten erfolglosen Begehrens der Transperson, Mitglied in einem Erlanger Frauenfitnessstudio zu werden, Kontakte zwischen der Bundesregierung und der HateAid gGmbH sowie zu den Vereinen Meldehelden e. V., Campact e. V. und Fearless Democracy e. V. sowie zur Demokratie-Stiftung Campact, und wenn ja, welche (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte zu jedem Austausch den Kontaktweg [elektronisch, schriftlich, telefonisch, persönlich], das Datum, Anlass Ergebnis und die beteiligten Personen angeben)?  7. Bestanden hinsichtlich des in der Vorbemerkung der Fragesteller geschilderten erfolglosen Begehrens der Transperson, Mitglied in einem Erlanger Frauenfitnessstudio zu werden, Kontakte zwischen der Bundesregierung und Anna-Lena von Hodenberg und Josephine Ballon, und wenn ja, welche (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte zu jedem Austausch den Kontaktweg [elektronisch, schriftlich, telefonisch, persönlich], das Datum, Anlass Ergebnis und die beteiligten Personen angeben)?  8. Hat sich die Bundesregierung eine Auffassung zu den in der Vorbemerkung der Fragesteller geschilderten zivil- und strafrechtlichen Verfahren der Transperson gegen den Verein Frauenheldinnen e. V. gebildet, und wenn ja, wie lautet diese?  9. Bestanden hinsichtlich der in der Vorbemerkung der Fragesteller geschilderten zivil- und strafrechtlichen Verfahren der Transperson gegen den Verein Frauenheldinnen e. V. Kontakte zwischen der Bundesregierung und der HateAid gGmbH sowie zu den Vereinen Meldehelden e. V., Campact e. V. und Fearless Democracy e. V. sowie zur Demokratie-Stiftung Campact, und wenn ja, welche (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte zu jedem Austausch den Kontaktweg [elektronisch, schriftlich, telefonisch, persönlich], das Datum, Anlass Ergebnis und die beteiligten Personen angeben)? 10. Bestanden hinsichtlich der in der Vorbemerkung der Fragesteller geschilderten zivil- und strafrechtlichen Verfahren der Transperson gegen den Verein Frauenheldinnen e. V. Kontakte zwischen der Bundesregierung und Anna-Lena von Hodenberg und Josephine Ballon, und wenn ja, welche (vgl. Vorbemerkung der Fragesteller; bitte zu jedem Austausch den Kontaktweg [elektronisch, schriftlich, telefonisch, persönlich], das Datum, Anlass Ergebnis und die beteiligten Personen angeben)? 11. Hat sich die Bundesregierung juristischen Rat zu der Frage eingeholt, ob die von der Transperson angezeigten Kommentare und die Berichterstattung auf der Netzseite von Frauenheldinnen e. V. (siehe Schilderung in der Vorbemerkung der Fragesteller) Delikte im Sinne der Politisch motivierten Kriminalität darstellen, und wenn ja, wie lautet die entsprechende Einschätzung? 12. Sind die von der Transperson angezeigten Kommentare und Berichte auf der Netzseite von Frauenheldinnen e. V. (siehe Schilderung in der Vorbemerkung der Fragesteller) in den BKA (Bundeskriminalamt)-Bericht zu Fallzahlen zur Politisch motivierten Kriminalität mit aufgenommen worden? 13. In welchem Zeitraum wird die Bundesregierung die Ankündigung der Bundesministerin für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend, Karin Prien, umsetzen, die Förderung der HateAid gGmbH im Rahmen des Bundesprogramms „Demokratie leben!“ zu beenden (https://taz.de/Fa milienministerin-Karin-Prien-Vielfalt-sehe-ich-nicht-als-staatliches-Foerd erziel/!6165687/)? a) Welche Projekte der HateAid gGmbH wurden gegebenenfalls bereits eingestellt, und warum? b) Welche Projekte wurden von HateAid neu beantragt, und wie ist der Stand der Verfahren? Berlin, den 27. Juli 2026 Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333

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