Schriftliche Frage 95 von Desiree Becker (DIE LINKE): Plant die Bundesregierung, im Rahmen der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Ausweitung der sozialversicherungsfreie…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 2. Juni 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.
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Schriftliche Frage 95 von Desiree Becker (DIE LINKE): Plant die Bundesregierung, im Rahmen der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Ausweitung der sozialversicherungsfreie…
Frage 95 (Desiree Becker, Die Linke):
Plant die Bundesregierung, im Rahmen der im Koalitionsvertrag zwischen CDU, CSU und SPD vereinbarten Ausweitung der sozialversicherungsfreien kurzfristigen Beschäftigung von Saisonarbeitskräften von 70 auf 90 Arbeitstage im Jahr, einen vollen Krankenversicherungsschutz ab dem ersten Tag für Saisonbeschäftigte sicherzustellen – dies auch vor dem Hintergrund der bestehenden Lücken im Krankenversicherungsschutz bei privaten Gruppenkrankenversicherungen (vgl. https://igbau.de/Binaries/Binary21687/I nitiativeFaireLandarbeit-Saisonbericht2024.pdf, S. 31)?
Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 4. Juni 2025:
Der Koalitionsvertrag für die 21. Legislaturperiode sieht für den Einsatz von Saisonarbeitskräften eine Änderung bei den zeitlichen Grenzen der kurzfristigen Beschäftigung vor. Für den Bereich der Krankenversicherung sind keine gesonderten Vereinbarungen getroffen worden. Zudem ist die in Deutschland bereits bestehende allgemeine Krankenversicherungspflicht zu beachten. Dafür kommt für kurzfristig beschäftigte Saisonarbeitskräfte eine freiwillige Mitgliedschaft in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) oder eine private Krankenversicherung in Betracht (individuell oder als Gruppenversicherung über den Arbeitgeber). Zudem gilt die allgemeine Auffangversicherungspflicht in der GKV (§ 5 Absatz 1 Nummer 13 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch – SGB V) für Personen, die über keine andere (oder dem erforderlichen Leistungsniveau genügende) Absicherung verfügen. Die Bundesregierung wird vor diesem Hintergrund im Blick behalten, ob weitere Maßnahmen erforderlich sind.
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