Bundeseinheitliche Mindeststandards für die Aufrechterhaltung der Mobilfunkversorgung und digitalen Krisenkommunikation bei lang andauernden Stromausfällen
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Bundeseinheitliche Mindeststandards für die Aufrechterhaltung der Mobilfunkversorgung und digitalen Krisenkommunikation bei lang andauernden Stromausfällen
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7504
21. Wahlperiode 07.08.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Tobias Matthias Peterka, Ulrich von Zons, Dr. Christoph
Birghan, Sascha Lensing, Wolfgang Wiehle, Bernd Schattner, Marc Bernhard,
Thomas Dietz, Stefan Keuter, Udo Theodor Hemmelgarn, Thomas Ladzinski,
Georg Schröter, Dr. Malte Kaufmann, Iris Nieland, Pierre Lamely, Edgar Naujok,
Matthias Rentzsch, Kay-Uwe Ziegler, Kurt Kleinschmidt, Otto Strauß, Rocco
Kever, Martina Uhr und der Fraktion der AfD
Bundeseinheitliche Mindeststandards für die Aufrechterhaltung der
Mobilfunkversorgung und digitalen Krisenkommunikation bei lang andauernden
Stromausfällen
Der Stromausfall vom 3. bis 7. Januar 2026 im Bezirk Steglitz-Zehlendorf war
der schwerste in der Nachkriegsgeschichte Berlins. Rund 45 000 Haushalte,
2 200 Gewerbebetriebe und insgesamt rund 100 000 Menschen (www.tagessch
au.de/inland/gesellschaft/stromausfall-berlin-lehren-100.html) waren mehrtägig
davon betroffen sowie Krankenhäuser, Pflege- und Seniorenheime, Schulen
und Kitas, Flüchtlingsunterkünfte, Arztpraxen und Apotheken und diverse
Mobilfunkstandorte.
Verursacht wurde dieser Großschadensfall durch einen mutmaßlich
linksterroristischen Anschlag auf eine Kabelbrücke am Kraftwerk Lichterfelde. Durch
die Zerstörung mehrerer Hochspannungskabel fiel im Südwesten Berlins
großflächig der Strom aus. Die Menschen mussten über mehrere Tage ohne Heizung
und Strom im winterlichen Berlin ausharren. Zu diesem Zeitpunkt herrschten
Minusgrade und Schneefall. Allein die Tatsache, dass im Schadensgebiet über
70 Pflegeeinrichtungen gelegen sind, zeigt nach Auffassung der Fragesteller die
Perfidität, mit der der Anschlag der mutmaßlich verantwortlichen
linksextremistischen Vulkangruppe geplant und umgesetzt worden ist (www.spiegel.de/p
anorama/berlin-staatsschutz-prueft-mutmassliches-bekennerschreiben-a-a05c89
4d-6b5b-42ec-a872-40d23f3061ff). Der Eintritt von Personenschäden war
realistisch.
Der mehrtägige Stromausfall in Berlin hat nach Auffassung der Fragesteller
gravierende Defizite bei der Aufrechterhaltung der Kommunikationsfähigkeit
in einer Großschadenslage offengelegt. Der Bericht der vom Regierenden
Bürgermeister von Berlin eingesetzten Expertenkommission „Resilienz in Berlin:
Über die Funktionsfähigkeit der kritischen Infrastruktur“ (im Folgenden:
Bericht) beschreibt, dass Mobilfunkstandorte bei Stromausfällen vielfach nur über
einen Batteriepuffer von rund 30 Minuten verfügen (Bericht, S. 13). Danach
droht der Ausfall der Mobilfunkversorgung gerade in einer Lage, in der Notruf,
Lagekommunikation, Warnung der Bevölkerung und Basiskommunikation mit
Angehörigen von besonderer Bedeutung sind.
Der Bericht gelangt ferner zu der Einschätzung, dass für die Anhebung der
Pufferkapazitäten der Mobilfunkstandorte auf einen verbindlichen Mindeststandard
eine bundeseinheitliche Regelung erforderlich sei (Bericht, S. 13). Angestrebt
werden nach dem Bericht mindestens 72 Stunden (Bericht, S. 13). Zugleich
wird auf unzureichend definierte Schnittstellen zwischen Berliner Stellen und
Bundesministerien, Bundesämtern, Bundesnetzagentur und Bundeswehr
hingewiesen (Bericht, S. 1).
Die Fragesteller sehen darin nicht nur ein Berliner Problem, sondern eine Frage
der bundesweiten Vorsorge für lang andauernde Stromausfälle, für den Schutz
kritischer Infrastruktur und für die Funktionsfähigkeit staatlicher
Kommunikation in Krisenlagen.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Welche belastbaren Erkenntnisse liegen der Bundesregierung seit dem
1. Januar 2025 zur batteriegestützten Überbrückungsdauer von
Mobilfunkstandorten in Deutschland bei vollständigem Ausfall der externen
Stromversorgung vor?
2. Für welche Standortkategorien, Netzebenen oder Versorgungsbereiche
verfügt die Bundesregierung derzeit über keine belastbaren Erkenntnisse
zur batteriegestützten Überbrückungsdauer von Mobilfunkstandorten?
3. Welche Stelle des Bundes hat seit dem 1. Januar 2025 erhoben oder
auswerten lassen, wie lange Mobilfunkstandorte bei Stromausfall
batteriegestützt betriebsfähig bleiben, und zu welchem Ergebnis ist diese Erhebung
oder Auswertung gelangt, und falls eine solche Erhebung oder
Auswertung nicht erfolgt ist, warum nicht?
4. Hat die Bundesregierung seit dem 1. Januar 2025 gesondert untersucht, in
welchem Umfang Mobilfunkstandorte über stationäre oder mobile
Notstromversorgung verfügen, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und wenn
nein, warum nicht?
5. Wurde seit dem 1. Januar 2025 innerhalb der Bundesregierung geprüft, ob
bundesrechtliche Mindestanforderungen an die batteriegestützte
Überbrückungsdauer von Mobilfunkstandorten erforderlich sind, wenn ja, durch
welche Stelle, mit welchem Ergebnis, und bis wann soll hierüber
abschließend entschieden werden, und wenn nein, warum nicht?
6. Hat die Bundesregierung seit dem 1. Januar 2025 geprüft, ob
bundesrechtliche Mindestanforderungen an die Notstromversorgung von
Mobilfunkstandorten erforderlich sind, wenn ja, welche Schlussfolgerungen hat sie
daraus gezogen, und wenn nein, warum nicht?
7. Welche Entwürfe, Eckpunkte, Prüfvermerke oder sonstigen internen
Vorarbeiten zu bundesrechtlichen Anforderungen an die batteriegestützte
Überbrückungsdauer oder die Notstromversorgung von
Mobilfunkstandorten sind seit dem 1. Januar 2025 innerhalb der Bundesregierung erstellt
oder in Auftrag gegeben worden, welchen Gegenstand betreffen sie,
welchen Bearbeitungsstand haben sie erreicht, und sofern keine solchen
Vorarbeiten existieren, warum nicht?
8. Welche Maßnahmen hat die Bundesnetzagentur nach Kenntnis der
Bundesregierung seit dem 1. Januar 2025 ergriffen oder vorbereitet, um die
Mindestbetriebsfähigkeit von Mobilfunkstandorten bei Stromausfällen zu
erfassen, zu bewerten oder sicherzustellen, und welchen Stand haben
diese Maßnahmen erreicht, und falls keine solchen Maßnahmen ergriffen
oder vorbereitet worden sind, warum nicht?
9. Hat die Bundesregierung seit dem 1. Januar 2025 bestimmt, welche
Mindestbetriebsfähigkeit von Mobilfunknetzen erforderlich ist, um Notruf,
Warnung der Bevölkerung und die Kommunikation staatlicher Stellen bei
lang andauernden Stromausfällen aufrechtzuerhalten, wenn ja, zu
welchem Ergebnis ist sie gelangt, und wenn nein, warum nicht?
10. Liegt der Bundesregierung seit dem 1. Januar 2025 eine Bewertung vor,
ob die derzeitige Ausfallsicherung von Mobilfunkstandorten ausreicht, um
Notruf, Warnung der Bevölkerung und die Kommunikation staatlicher
Stellen bei lang andauernden Stromausfällen sicherzustellen, wenn ja, von
welcher Stelle stammt diese Bewertung, und wie lautet ihr Ergebnis, und
wenn nein, warum nicht?
11. Welche Gespräche hat die Bundesregierung seit dem 1. Januar 2025 mit
Mobilfunknetzbetreibern, der Bundesnetzagentur oder den Ländern über
Mindestanforderungen an die batteriegestützte Überbrückungsdauer oder
die Notstromversorgung von Mobilfunkstandorten geführt, wann fanden
diese statt, welche Stellen waren beteiligt, und welche Ergebnisse wurden
dabei erzielt, und falls keine Gespräche geführt worden sind, warum
nicht?
12. Welche standardisierten Melde- und Unterrichtungspflichten bestehen
derzeit zwischen Bundesregierung, Bundesnetzagentur und
Mobilfunknetzbetreibern für den Fall eines großflächigen oder lang andauernden
Stromausfalls, und auf welcher Rechts- oder Verwaltungsvorschrift beruhen
diese jeweils?
13. Hat die Bundesregierung seit dem 1. Januar 2025 geprüft, ob diese Melde-
und Unterrichtungspflichten für den Fall eines großflächigen oder lang
andauernden Stromausfalls ausreichen, wenn ja, mit welchem Ergebnis, und
wenn nein, warum nicht?
14. Welche Regelungs- oder Vollzugsdefizite hat die Bundesregierung seit
dem 1. Januar 2025 bei der Erhebung, Bewertung oder regulatorischen
Sicherstellung der Mindestbetriebsfähigkeit von Mobilfunkstandorten
festgestellt, und welche Stelle hat diese Defizite jeweils festgestellt, und
falls keine Defizite festgestellt wurden, warum nicht?
15. Ist die Bundesregierung zu der Einschätzung gelangt, dass für die
Anhebung der batteriegestützten Überbrückungsdauer oder der
Notstromversorgung von Mobilfunkstandorten auf einen verbindlichen Mindeststandard
eine bundeseinheitliche Regelung erforderlich ist, wenn ja, welche
weiteren Schritte plant sie, und wenn nein, warum nicht?
Berlin, den 5. August 2026
Dr. Alice Weidel, Tino Chrupalla und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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