Projektstand Ausbau Großknoten Mannheim (Antwort zu Drs. 21/7305)
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Projektstand Ausbau Großknoten Mannheim (Antwort zu Drs. 21/7305)
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7496
21. Wahlperiode 06.08.2026
Antwort
der Bundesregierung
auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Matthias Gastel, Dr. Franziska
Brantner, Tarek Al-Wazir, weiterer Abgeordneter und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
– Drucksache 21/7305 –
Projektstand Ausbau Großknoten Mannheim
V o r b e m e r k u n g d e r F r a g e s t e l l e r
Im Großknoten Mannheim sind verschiedene Maßnahmen zur Steigerung der
Betriebsqualität in Planung. Im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 wird
das Projekt in den Vordringlichen Bedarf zur Engpassbeseitigung eingestuft.
Das Projekt umfasst neben einer Achsverschwenkung des Gleisvorfeldes des
Hauptbahnhofes Mannheim zur Geschwindigkeitsoptimierung unter anderem
den viergleisigen Ausbau der Strecke Heidelberg-Wieblingen–Heidelberg Hbf,
den dreigleisigen Ausbau der Strecke Mannheim Hbf–Mannheim-
Friedrichsfeld Süd, den Neubau eines Kreuzungsbauwerkes in Mannheim-Friedrichsfeld
zur höhenfreien Verknüpfung der Main-Neckar-Bahn mit Mannheim Rbf
(Rangierbahnhof) sowie weitere verschiedene Infrastrukturmaßnahmen in
Ludwigshafen, Schwetzingen und Worms.
Über den Projektumfang hinaus laufen im Eisenbahnknoten Mannheim
Planungen verschiedener weiterer Maßnahmen, darunter die Einbindung der
Neubaustrecke (NBS) Frankfurt–Mannheim und die Einbindung der NBS/ABS
(Neubaustrecke/Ausbaustrecke) Mannheim–Karlsruhe.
Nach Ansicht der Fragestellenden sind alle enthaltenen Maßnahmen elementar
für die Verbesserung der Betriebsqualität und des Angebots des
Schienenverkehrs. Um eine schnelle Umsetzung der Maßnahmen zu gewährleisten,
müssen Finanzierungslücken von Planungsphasen, wie sie beispielsweise in der
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/6301 ersichtlich werden, schnellstmöglich geschlossen werden.
1. In welcher Leistungsphase befinden sich derzeit die Planungen zum
Ausbau des Großknotens Mannheim, bzw. in welchen Leistungsphasen
befinden sich die Planungen der einzelnen Maßnahmen zum Ausbau des
Großknotens Mannheim (bitte für die einzelnen Projekte jeweils
auflisten)?
2. In welcher Leistungsphase befindet sich das Projekt ABS/NBS
Mannheim–Karlsruhe?
Die Antwort wurde namens der Bundesregierung mit Schreiben des Bundesministeriums für Verkehr
vom 5. August 2026 übermittelt.
Die Drucksache enthält zusätzlich – in kleinerer Schrifttype – den Fragetext.
4. Wann ist der Abschluss der derzeit laufenden Leistungsphasen der in den
Antworten zu den Fragen 1 und 2 genannten Maßnahmen geplant?
Die Fragen 1, 2 und 4 werden aufgrund ihres Sachzusammenhangs gemeinsam
beantwortet.
Die Projekte befinden sich in den nachfolgenden Leistungsphasen (Lph):
• Heidelberg Hbf–Heidelberg-Wieblingen: Lph 3/4, Abschluss Lph 3/4 in
drei bis vier Jahren;
• Kreuzungsbauwerk Mannheim-Friedrichsfeld-Süd: Lph 2, Abschluss Lph 2
in zwei bis drei Jahren;
• Achsverschwenkung Mannheim Hbf: Lph 2, Abschluss Lph 2 in zwei bis
drei Jahren;
• Sychronisationsgleise Ludwigshafen: Lph 3/4, Abschluss in vier bis fünf
Jahren. Aufgrund der technischen Abhängigkeiten zum DSTW
Ludwigshafen wird eine Anpassung der Terminschiene geprüft;
• Studernheimer Kurve: Lph 3/4, Abschluss in drei bis vier Jahren;
• Mannheim Hbf–Mannheim Friedrichsfeld Süd (wird über
Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) finanziert): Lph 2, Abschluss Lph 2 in
zwei bis drei Jahren;
• ABS/NBS Mannheim–Karlsruhe: Das Projekt befindet sich am Ende der
Lph 1. Abschluss Lph 2 voraussichtlich in vier bis fünf Jahren.
3. Wann soll die parlamentarische Befassung zu diesem Projekt stattfinden?
Hierzu liegt noch keine Terminplanung vor.
5. Wie soll die Fortführung der Planungsprozesse der Maßnahmen
„Achsverschwenkung Mannheim Hbf mit Optimierung der Gleisvorfelder“ und
„Kreuzungsbauwerk Mannheim-Friedrichsfeld“ sichergestellt werden,
für die aktuell in der Sammelfinanzierungsvereinbarung für die
Leistungsphasen (LPH) 3 und 4 (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die
Kleine Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/6301) keine finanziellen
Mittel vorgesehen sind?
Das Bundesministerium für Verkehr (BMV) befindet sich hierzu in
Abstimmung mit dem Bundesministerium der Finanzen und der Deutschen Bahn AG
(DB AG).
6. Wie hoch war bzw. ist die Anzahl der Mitarbeiter im Projektteam des
Projekts Großknoten Mannheim voraussichtlich jeweils zum 31.
Dezember in den Jahren 2020 bis 2027 (bitte in Vollzeitäquivalenten und in
Jahresscheiben angeben; für 2026 in Quartalen angeben; Personal, welches
aus anderen Projekten in dieses verliehen ist, wird bitte nicht
miteinbezogen)?
In den Abteilungen der DB InfraGO AG im Bereich des Projektmanagements
werden i. d. R. mehrere Projekte von einem Team bearbeitet. Genaue Angaben
im Sinne der Fragestellung liegen der DB AG nicht vor.
7. In welchem Projektstadium befinden sich die Untersuchungen zur
Anbindung der ABS/NBS Mannheim–Karlsruhe an die NBS Frankfurt–
Mannheim, bzw. wann sind die Ergebnisse zu erwarten?
Die Projekte NBS Frankfurt–Mannheim und ABS/NBS Mannheim–Karlsruhe
befinden sich in einem engen fachlichen Austausch. Aufgrund der
unterschiedlichen Planungsstände wird im Rahmen der Planungen zur NBS Frankfurt–
Mannheim eine sogenannte Aufwärtskompatibilität berücksichtigt. Dadurch
bleiben künftige bauliche und betriebliche Entwicklungen im Zuge des
Vorhabens ABS/NBS Mannheim–Karlsruhe grundsätzlich möglich.
8. Werden zur Anbindung der ABS/NBS Mannheim–Karlsruhe an die NBS
Frankfurt–Mannheim auch Varianten ohne Tunnellösung untersucht, und
wenn nein, warum nicht?
Bislang ist vorgesehen, bei der NBS Frankfurt–Mannheim südlich von
Einhausen eine rund 15 km lange Tunnelstrecke bis Mannheim-Blumenau mit
Einbindung in die Riedbahn zu erstellen. Zu einer möglichen Verknüpfung mit dem
Projekt ABS/NBS Mannheim–Karlsruhe gibt es noch keine Vorschläge.
9. Gibt es bauliche Abhängigkeiten zwischen der BVWP-Maßnahme
„1‑gleisiger Neubau einer höhenfreien Verbindungskurve von Strecke
4060 zu Strecke 4020 bei Schwetzingen“, dem Projekt Großknoten
Mannheim und der Vorzugsvariante R4 des Projekts „Neu- und
Ausbaustrecke Mannheim–Karlsruhe“ im Bereich Schwetzingen?
Nach Auskunft der DB InfraGO AG besteht keine wirtschaftlich und
betrieblich tragfähige Möglichkeit zur Anbindung der sogenannten Schwetzinger bzw.
Friedrichsfelder Kurve.
Die Untersuchungen haben ergeben, dass eine höhengleiche Anbindung aus
Richtung Heidelberg Hauptbahnhof die Querung mehrerer Gleise erfordern und
dadurch zusätzliche Kreuzungskonflikte verursachen würde.
Dies würde die Leistungsfähigkeit der Strecke Mannheim–Heidelberg
beeinträchtigen und den Zielen der dortigen Infrastrukturmaßnahmen
entgegenstehen.
Auch eine höhenfreie Anbindung wurde geprüft. Die hierfür erforderlichen
Investitionen würden den zu erwartenden Nutzen jedoch deutlich übersteigen.
Vor diesem Hintergrund wird eine Anbindung der Schwetzinger bzw.
Friedrichsfelder Kurve derzeit nicht weiterverfolgt. Es bestehen keine baulichen
Abhängigkeiten zwischen dieser Maßnahme und der Vorzugsvariante R4 der
NBS/ABS Mannheim–Karlsruhe im Bereich Schwetzingen.
10. Welche Bestandteile bzw. Maßnahmen des Projekts sind GVFG-
(Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz)-finanziert, in welcher
Leistungsphase befinden sich diese Maßnahmen, und wie wird gewährleistet, dass
GFVG-finanzierte Maßnahmen zeitgleich umgesetzt bzw. ohne
Zeitversatz in das Gesamtprojekt eingetaktet werden?
Hierzu wird auf die Antwort zu den Fragen 1,2 und 4 verwiesen. Aus den
unterschiedlichen Finanzierungsarten ergeben sich grundsätzlich keine Risiken,
sofern die Finanzierung der laufenden Planungen und späteren Umsetzung
sichergestellt ist. Eine zeitgleiche Umsetzung kann also nur gewährleistet
werden, wenn die Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung-(BUV-)Vorhaben zeitgleich
mit dem GVFG-Vorhaben voranschreiten und dementsprechende finanzielle
Mittel für die Leistungsphasenwechsel zur Verfügung stehen.
11. Wann wird die Bundesregierung voraussichtlich die parlamentarische
Befassung gemäß § 5 der Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung zur
Neubaustrecke Frankfurt–Mannheim einleiten?
Das BMV hat den Bericht zum Ergebnis der Vorplanung und frühen
Öffentlichkeitsbeteiligung für das Vorhaben Neubaustrecke Frankfurt–Mannheim am
17. Juli 2026 an den Deutschen Bundestag übermittelt. Das weitere Verfahren
obliegt nun dem Parlament.
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ISSN 0722-8333
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