Projektstand Ausbau Großknoten Mannheim
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Projektstand Ausbau Großknoten Mannheim
Deutscher Bundestag Drucksache 21/7305
21. Wahlperiode 23.07.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Matthias Gastel, Dr. Franziska Brantner, Tarek Al-Wazir,
Victoria Broßart, Swantje Henrike Michaelsen und der Fraktion
BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Projektstand Ausbau Großknoten Mannheim
Im Großknoten Mannheim sind verschiedene Maßnahmen zur Steigerung der
Betriebsqualität in Planung. Im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030 wird
das Projekt in den Vordringlichen Bedarf zur Engpassbeseitigung eingestuft.
Das Projekt umfasst neben einer Achsverschwenkung des Gleisvorfeldes des
Hauptbahnhofes Mannheim zur Geschwindigkeitsoptimierung unter anderem
den viergleisigen Ausbau der Strecke Heidelberg-Wieblingen–Heidelberg Hbf,
den dreigleisigen Ausbau der Strecke Mannheim Hbf–Mannheim-
Friedrichsfeld Süd, den Neubau eines Kreuzungsbauwerkes in Mannheim-
Friedrichsfeld zur höhenfreien Verknüpfung der Main-Neckar-Bahn mit
Mannheim Rbf (Rangierbahnhof) sowie weitere verschiedene
Infrastrukturmaßnahmen in Ludwigshafen, Schwetzingen und Worms.
Über den Projektumfang hinaus laufen im Eisenbahnknoten Mannheim
Planungen verschiedener weiterer Maßnahmen, darunter die Einbindung der
Neubaustrecke (NBS) Frankfurt–Mannheim und die Einbindung der NBS/ABS
(Neubaustrecke/Ausbaustrecke) Mannheim–Karlsruhe.
Nach Ansicht der Fragestellenden sind alle enthaltenen Maßnahmen elementar
für die Verbesserung der Betriebsqualität und des Angebots des
Schienenverkehrs. Um eine schnelle Umsetzung der Maßnahmen zu gewährleisten, müssen
Finanzierungslücken von Planungsphasen, wie sie beispielsweise in der
Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage auf
Bundestagsdrucksache 21/6301 ersichtlich werden, schnellstmöglich geschlossen werden.
Wir fragen die Bundesregierung:
1. In welcher Leistungsphase befinden sich derzeit die Planungen zum
Ausbau des Großknotens Mannheim, bzw. in welchen Leistungsphasen
befinden sich die Planungen der einzelnen Maßnahmen zum Ausbau des
Großknotens Mannheim (bitte für die einzelnen Projekte jeweils auflisten)?
2. In welcher Leistungsphase befindet sich das Projekt ABS/NBS
Mannheim–Karlsruhe?
3. Wann soll die parlamentarische Befassung zu diesem Projekt stattfinden?
4. Wann ist der Abschluss der derzeit laufenden Leistungsphasen der in den
Antworten zu den Fragen 1 und 2 genannten Maßnahmen geplant?
5. Wie soll die Fortführung der Planungsprozesse der Maßnahmen
„Achsverschwenkung Mannheim Hbf mit Optimierung der Gleisvorfelder“ und
„Kreuzungsbauwerk Mannheim-Friedrichsfeld“ sichergestellt werden, für
die aktuell in der Sammelfinanzierungsvereinbarung für die
Leistungsphasen (LPH) 3 und 4 (vgl. Antwort der Bundesregierung auf die Kleine
Anfrage auf Bundestagsdrucksache 21/6301) keine finanziellen Mittel
vorgesehen sind?
6. Wie hoch war bzw. ist die Anzahl der Mitarbeiter im Projektteam des
Projekts Großknoten Mannheim voraussichtlich jeweils zum 31. Dezember in
den Jahren 2020 bis 2027 (bitte in Vollzeitäquivalenten und in
Jahresscheiben angeben; für 2026 in Quartalen angeben; Personal, welches aus
anderen Projekten in dieses verliehen ist, wird bitte nicht miteinbezogen)?
7. In welchem Projektstadium befinden sich die Untersuchungen zur
Anbindung der ABS/NBS Mannheim–Karlsruhe an die NBS Frankfurt–
Mannheim, bzw. wann sind die Ergebnisse zu erwarten?
8. Werden zur Anbindung der ABS/NBS Mannheim–Karlsruhe an die NBS
Frankfurt–Mannheim auch Varianten ohne Tunnellösung untersucht, und
wenn nein, warum nicht?
9. Gibt es bauliche Abhängigkeiten zwischen der BVWP-Maßnahme „1-
gleisiger Neubau einer höhenfreien Verbindungskurve von Strecke 4060
zu Strecke 4020 bei Schwetzingen“, dem Projekt Großknoten Mannheim
und der Vorzugsvariante R4 des Projekts „Neu- und Ausbaustrecke
Mannheim–Karlsruhe“ im Bereich Schwetzingen?
10. Welche Bestandteile bzw. Maßnahmen des Projekts sind GVFG-
(Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz)-finanziert, in welcher
Leistungsphase befinden sich diese Maßnahmen, und wie wird gewährleistet, dass
GFVG-finanzierte Maßnahmen zeitgleich umgesetzt bzw. ohne
Zeitversatz in das Gesamtprojekt eingetaktet werden?
11. Wann wird die Bundesregierung voraussichtlich die parlamentarische
Befassung gemäß § 5 der Bedarfsplanumsetzungsvereinbarung zur
Neubaustrecke Frankfurt–Mannheim einleiten?
Berlin, den 6. Juli 2026
Katharina Dröge, Britta Haßelmann und Fraktion
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ISSN 0722-8333
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