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Schriftliche Frage 54 von Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE): Wie viele gesetzliche Renten liegen aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung für Rentnerinnen und Rentner mit mindestens 40 Versicherungsja…

dip / schriftliche_frage 30.05.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 26. Mai 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.

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Schriftliche Frage 54 von Dr. Dietmar Bartsch (DIE LINKE): Wie viele gesetzliche Renten liegen aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung für Rentnerinnen und Rentner mit mindestens 40 Versicherungsja… Frage 54 (Dr. Dietmar Bartsch, Die Linke): Wie viele gesetzliche Renten liegen aktuell nach Kenntnis der Bundesregierung für Rentnerinnen und Rentner mit mindestens 40 Versicherungsjahren bei unter 1.500 Euro (Rentenzahlbetrag), und wie viele Pensionen von Bundesbeamten liegen aktuell oberhalb von 3.000 Euro im Monat (bitte jeweils absolut und anteilig angeben)? Antwort der Parlamentarischen Staatssekretärin Kerstin Griese vom 30. Mai 2025: Bei der Beamtenversorgung und der gesetzlichen Rentenversicherung handelt es sich um zwei unterschiedliche historisch gewachsene Alterssicherungssysteme, die sich eigenständig entwickelt haben und die daher in ihren Einzelregelungen nicht miteinander vergleichbar und damit nicht ohne Weiteres aufeinander übertragbar sind. Die Beamtenversorgung folgt verfassungsrechtlich einem anderen Prinzip als das System der gesetzlichen Rentenversicherung. Beide Systeme unterscheiden sich insbesondere mit Blick auf die Sicherungsziele: Die gesetzliche Rente erfüllt die Funktion einer Regelsicherung und stellt im sog. 3-Säulenmodel nicht die einzige Grundlage der Alterssicherung dar, wenn es auch das Alterssicherungssystem mit der weitaus größten Bedeutung ist. Die Beamtenversorgung stellt dagegen aus sich heraus eine Alterssicherung ohne ergänzende Elemente sicher; es gibt z. B. keine betriebliche Zusatzsicherung für Beamte. Grundlage ist das Alimentationsprinzip, das zu den in Artikel 33 Absatz 5 des Grundgesetzes verankerten hergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums gehört. Zudem verfügen Beamtinnen und Beamte in der Mehrheit über ein abgeschlossenes Hochschulstudium bzw. eine zu einem Hochschulstudium berechtigende Schulbildung oder eine qualifizierte Ausbildung (und zusätzliche Berufsausbildung). Hinzu kommt, dass in der gesetzlichen Rentenversicherung die Einkommen der Versicherten nur bis zur Beitragsbemessungsgrenze verbeitragt werden. Auf den darüber liegenden Teil des Einkommens werden keine Beiträge erhoben und dementsprechend auch keine Rentenanwartschaften gutgeschrieben. Es ist daher systemimmanent, dass höhere Zahlbeträge in der Beamtenversorgung des Bundes häufiger vorkommen als in der gesetzlichen Rentenversicherung. Zur Erläuterung der Verschiedenheit der Sicherungssysteme wird auf die Vorbemerkungen der Bundesregierung in den Antworten zu den Kleinen Anfragen der Fraktion der AfD auf den Bundestagsdrucksachen 19/15036, 19/17019, 19/21616, 19/29691, 20/3911, 20/6133, 20/11602 verwiesen. Des Weiteren wird auf die Vorbemerkung der Bundesregierung in ihrer Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion der AfD auf Bundestagsdrucksache 20/11165 verwiesen. Zur Anzahl der Renten wegen Alters in der erbetenen Differenzierung verweist die Bundesregierung auf ihre Antwort auf die Schriftliche Frage 47 der Abgeordneten Sahra Wagenknecht auf Bundestagsdrucksache 20/13868. Der Anteil liegt bei 53,6 Prozent. Es wird darauf hingewiesen, dass aus der Höhe einer Rentenanwartschaft in der gesetzlichen Rentenversicherung grundsätzlich nicht auf die Einkommenssituation im Alter geschlossen werden kann, da u. a. weitere Alterseinkommen und der Haushaltskontext nicht berücksichtigt sind. Daten für das Jahr 2024 liegen noch nicht vor. Insgesamt erhielten rund 88.820 Ruhegehaltsempfängerinnen und Ruhegehaltsempfänger des Bundesbereichs (ehemalige Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter; ohne Berufssoldatinnen und Berufssoldaten und ohne G131 Kap. 1; einschließlich Bundeseisenbahnvermögen und Post) im Monat Januar 2024 einen Ruhegehaltsbezug (Bruttobezug, nach Anwendung der Ruhensregelung, vor Abzug der Lohnsteuer und Beträgen zur Kranken- und Pflegeversicherung) oberhalb von 3.000 Euro. Das entsprach einem Anteil von rund 24,7 Prozent aller Ruhegehaltsempfängerinnen und Ruhegehaltsempfänger des Bundesbereichs. Zur Ermittlung der Werte erfolgte eine Auswertung der sog. Versorgungsempfängerstatistik (Stichtag 1. Januar 2024) durch das Statistische Bundesamt. Bei Auswertungen aus der Versorgungsempfängerstatistik sind die datenschutzrechtlichen Vorgaben aus § 16 des Bundesstatistikgesetzes zu berücksichtigen. Dies erfolgt durch generelle Anwendung der deterministischen 5er-Rundung. Beim Vergleich der Werte ist zudem zu beachten, dass die monatlichen Ruhegehaltsbezüge als Bruttobezüge ausgewiesen werden, während die Renten in der Statistik der Deutschen Rentenversicherung nicht für die Brutto-Rentenbeträge, sondern die Rentenzahlbeträge, d. h. nach Abzug des Beitrags des Rentners/der Rentnerin zur gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung vorliegen.

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