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Schriftliche Frage 24 von Michael Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch die geplanten schärferen Binnengrenzkontrollen auf die wirtschaftliche Tätigkeit von…

dip / schriftliche_frage 23.05.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 19. Mai 2025 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums des Innern.

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Schriftliche Frage 24 von Michael Kellner (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch die geplanten schärferen Binnengrenzkontrollen auf die wirtschaftliche Tätigkeit von… Frage 24 (Michael Kellner, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Welche Auswirkungen erwartet die Bundesregierung durch die geplanten schärferen Binnengrenzkontrollen auf die wirtschaftliche Tätigkeit von Grenzpendlerinnen und -pendlern in den Landkreisen Uckermark, Barnim, Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Spree-Neiße und der Stadt Frankfurt/ Oder, und welche Produktivitätsverluste könnten sich daraus nach ihrer Einschätzung für die Landkreise Uckermark, Barnim, Märkisch-Oderland, Oder-Spree, Spree-Neiße und die Stadt Frankfurt/ Oder ergeben? Antwort des Parlamentarischen Staatssekretärs Christoph de Vries vom 22. Mai 2025: Die Bundesregierung ist sich möglicher Auswirkungen der nunmehr intensivierten Binnengrenzkontrollen bewusst und berücksichtigt diese bei ihren Entscheidungen. Ziel ist es, dass sich die Binnengrenzkontrollen so wenig wie möglich auf den Güterverkehr und Handel, auf den Alltag von Pendlerinnen und Pendlern sowie auf den übrigen Reiseverkehr auswirken und Wirtschaft und Handel möglichst nicht beeinträchtigt werden. Die Bundespolizei arbeitet auch an der deutsch-polnischen Landgrenze mit ihren innerstaatlichen und den polnischen Partnerbehörden eng zusammen und ist dabei bestrebt, die Auswirkungen auf den Straßen- und Warenverkehr, die Wirtschaft sowie die Pendlerinnen und Pendler in der Grenzregion so gering wie nur möglich zu halten. Die Bundespolizei wird die Binnengrenzkontrollen nach den jeweiligen grenzpolizeilichen Erfordernissen auch an der deutsch-polnischen Landgrenze lageabhängig vornehmen. Umfang, Intensität, der konkrete Ort und die konkrete Dauer der jeweiligen Kontrollen sind u. a. abhängig von der Lageentwicklung und den Gegebenheiten vor Ort und können daher regional unterschiedlich ausgeprägt und dynamisch sein. Wo es die örtlichen Gegebenheiten zulassen, wird von der Bundespolizei in Abstimmung mit den örtlichen Verkehrsbehörden die Einrichtung von Green Lanes/Sonderspuren für Lkw geprüft, die bereits während der Corona-Pandemie – und den damit verbundenen Einreisebeschränkungen – den grenzüberschreitenden Güterverkehr erleichtert haben. Diese können etwaige Verkehrsbeeinträchtigungen reduzieren. Bereits seit dem 16. September 2024 werden vorübergehenden Binnengrenzkontrollen an allen deutschen landseitigen Binnengrenzen durchgeführt. Der Bundesregierung sind bislang keine wesentlichen Einschränkungen im grenzüberschreitenden Handel bekannt. Zwar sind temporäre und punktuelle Verkehrsbeeinträchtigungen an einzelnen Kontrollstellen bekannt, es liegen darüber hinaus aber keine weiteren Hinweise zu signifikanten oder strukturellen Störungen vor, die im Zusammenhang mit den verstärkten Binnengrenzkontrollen stehen. Daher ist bislang nicht von gesamtwirtschaftlich relevanten Auswirkungen der Binnengrenzkontrollen auszugehen.

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