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Schriftliche Frage 17 von Charlotte Antonia Neuhäuser (DIE LINKE): Inwiefern teilt die Bundesregierung die völkerrechtliche Bewertung, dass die Annahme eines Gesetzentwurfes zur Ausweitung der Todesstrafe in…

dip / schriftliche_frage 17.04.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 13. April 2026 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Auswärtigen Amts.

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Schriftliche Frage 17 von Charlotte Antonia Neuhäuser (DIE LINKE): Inwiefern teilt die Bundesregierung die völkerrechtliche Bewertung, dass die Annahme eines Gesetzentwurfes zur Ausweitung der Todesstrafe in… Frage 17 (Charlotte Antonia Neuhäuser, Die Linke): Inwiefern teilt die Bundesregierung die völkerrechtliche Bewertung, dass die Annahme eines Gesetzentwurfes zur Ausweitung der Todesstrafe in Israel, die de facto nur für Palästinenser gilt (www.tagesschau.de/ausland/asien/israel-knessettodesstrafe-100.html), gegen Vorgaben der Vierten Genfer Konvention, der UN- Antifolterkonvention und des Internationalen Pakts über bürgerliche und politische Rechte (Zivilpakt) verstößt und dem Geiste der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte widerspricht (www.amnest y.de/pressemitteilung/israel-ausweitung-todesstraf e-offener-brief-bundesregierung), und leitet die Bundesregierung aus der Verabschiedung dieses Gesetzes Folgen für seine bisherige Israel-Politik ab, d. h., wird die bisher von Deutschland blockierte Aussetzung des EU-Israel- Assoziierungsabkommens gemäß Artikel 2 des EU-Israel Assoziierungsabkommens aufgegeben (wenn nein, bitte begründen)? Antwort des Staatssekretärs Dr. Bernhard Kotsch vom 13. April 2026: Die Bundesregierung hat sich in einer gemeinsamen Erklärung der Außenministerinnen und Außenminister Australiens, Frankreichs, Großbritanniens, Italiens und Neuseelands vom 30. März 2026, in einer gemeinsamen Erklärung der Hohen Vertreterin der Europäischen Union für Außen- und Sicherheitspolitik Kaja Kallas im Namen aller EU- Mitgliedstaaten vom 31. März 2026 sowie in einer Erklärung des Regierungssprechers vom 31. März 2026 zum Knesset-Beschluss zur Ausweitung der Todesstrafe geäußert. Dabei hat die Bundesregierung insbesondere den faktisch diskriminierenden Charakter des Gesetzes kritisiert und ihre Haltung bekräftigt, die Todesstrafe weltweit abzuschaffen. Sie fordert die israelische Regierung auf, zu ihrer vorherigen Position eines de-facto-Moratoriums für Hinrichtungen und die Vollstreckung der Todesstrafe zurückzukehren. Die Erklärungen verweisen zudem auf die demokratischen Prinzipien, die im EU-Israel-Assoziierungsabkommen festgeschrieben sind. Dies unterstreicht die Bundesregierung auch in direkten Gesprächen mit der israelischen Regierung auf allen Ebenen nachdrücklich und steht dazu in engem Austausch mit ihren Partnern, insbesondere innerhalb der EU.

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