Herabstufung Deutschlands im Civicus-Monitor
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Herabstufung Deutschlands im Civicus-Monitor
Deutscher Bundestag Drucksache 21/5061
21. Wahlperiode 27.03.2026
Kleine Anfrage
der Abgeordneten Clara Bünger, Doris Achelwilm, Anne-Mieke Bremer, Agnes
Conrad, Mandy Eißing, Katrin Fey, Dr. Gregor Gysi, Luke Hoß, Ferat Koçak, Jan
Köstering, Sonja Lemke, Bodo Ramelow, David Schliesing, Aaron Valent, Donata
Vogtschmidt, Christin Willnat und der Fraktion Die Linke
Herabstufung Deutschlands im Civicus-Monitor
Civicus veröffentlicht jährlich einen Bericht über bürgerliche Freiheiten in
198 Ländern. Die Organisation wurde 1993 gegründet, seit 2002 hat sie ihren
Sitz in Johannesburg. Weitere Büros befinden sich in Genf und New York. Ihre
Finanzierung bezieht sie aus unterschiedlichen Quellen, so zum Beispiel von
europäischen Staaten sowie von der Ford- und der Open Society Foundation.
Der Civicus-Monitor bewertet, wie es in den untersuchten Staaten um die
Meinungsfreiheit, die Vereinigungsfreiheit und die Versammlungsfreiheit steht. Die
zugrunde liegenden Daten werden in Zusammenarbeit mit 20
zivilgesellschaftlichen Forschungspartnern sowie auf Grundlage unabhängiger
Menschenrechtsevaluationen erhoben. Staaten können als offen, beeinträchtigt, beschränkt,
unterdrückt und geschlossen eingestuft werden (https://monitor.civicus.org/ab
out/).
Nachdem Deutschland jahrelang als „offen“ bewertet worden war, wurde es im
Bericht für das Jahr 2023 auf „beeinträchtigt“ herabgestuft. Das begründete
Civicus primär mit dem repressiven Vorgehen der Behörden gegen
Klimaaktivistinnen und Klimaaktivisten. Der Bericht nennt etwa „exzessive Gewalt“ der
Polizei gegen Protestierende in Lützerath sowie Hausdurchsuchungen,
Vermögensbeschlagnahmungen, die Sperrung von Webseiten und Überwachung von
Kommunikation im Zusammenhang mit den gewaltfreien Protesten der Gruppe
„Letzte Generation“. Auch übermäßige Gewalt und Verbote in Reaktion auf
propalästinensische Proteste werden thematisiert (https://monitor.civicus.org/pr
esscentre/germany/).
2025 hat Civicus Deutschland erneut herabgestuft; die
Handlungsmöglichkeiten der Zivilgesellschaft werden nun als „beschränkt“ bewertet. Der zugehörige
Bericht geht ausführlich auf die Unterdrückung palästinasolidarischer Proteste
ein. Genannt werden häufige Festnahmen, exzessive Polizeigewalt,
Hausdurchsuchungen sowie ein bei einer Berliner Demonstration verhängtes Verbot,
Slogans in arabischer Sprache zu rufen. Der Bericht dokumentiert ferner, dass eine
Veranstaltung mit der UN-Sonderberichterstatterin (UN = United Nations) für
die palästinensischen Gebiete, Francesca Albanese, im Februar 2025 in Berlin
nur unter Polizeibeobachtung stattfinden konnte. Weitere Themen sind
Polizeigewalt gegen Teilnehmende an Protesten gegen den AfD-Parteitag in Riesa im
Januar 2025 sowie eine parlamentarische Anfrage der Fraktion der CDU/CSU
im Deutschen Bundestag zur „politischen Neutralität“ staatlich geförderter
Nichtregierungsorganisationen (NGOs; (https://monitor.civicus.org/explore/sna
p-election-sees-support-double-for-the-far-right-continued-crackdown-on-pales
tine-solidarity-protesters-and-ngos-under-pressure/). Viele der darin erwähnten
Organisationen hatten sich zuvor an Protesten gegen die Politik der CDU/CSU
beteiligt. Die Anfrage wurde vielfach als einschüchternd bewertet (www.tagess
chau.de/inland/innenpolitik/union-anfrage-organisationen-102.html).
Auch der Menschenrechtskommissar des Europarats, Michael O’Flaherty, übte
im Sommer 2025 deutliche Kritik am Umgang deutscher Behörden mit
propalästinensischen Protesten. In einem Brief an den Bundesminister des Innern
Alexander Dobrindt (CSU) kritisierte er Einschränkungen der Versammlungs-
und Meinungsfreiheit. Ebenso wie Civicus problematisierte er Sprachverbote,
die die Berliner Polizei auf Demonstrationen verhängt hatte. Zusätzlich forderte
er die Bundesregierung auf, von jeglichen Maßnahmen abzusehen, die
Menschen aufgrund ihrer politischen Meinung, Religion, Nationalität oder ihres
Migrationsstatus diskriminieren (www.lto.de/recht/nachrichten/n/meinungsfreihei
t-und-polizeigewalt).
Wir fragen die Bundesregierung:
1. Hat die Bundesregierung die Herabstufung Deutschlands im Civicus-
Monitor zur Kenntnis genommen?
2. Wie bewertet die Bundesregierung diese Herabstufung?
3. Teilt die Bundesregierung die in dem Bericht dargelegte Einschätzung, dass
Handlungsmöglichkeiten der Zivilgesellschaft in Deutschland zunehmend
eingeschränkt sind?
a) Wenn ja, welche Gründe sieht sie hierfür, und welche Konsequenzen
zieht sie daraus?
b) Wenn nein, warum nicht, und was hält die Bundesregierung der
Einschätzung des Civicus-Monitors entgegen?
4. Hält die Bundesregierung es für wünschenswert, die
Handlungsmöglichkeiten der Zivilgesellschaft wieder zu erweitern?
a) Wenn ja, welche Ansatzpunkte sieht sie hierfür, und welche Strategien
hat sie gegebenenfalls entwickelt?
b) Wenn nein, warum nicht?
5. Hat Bundesinnenminister Alexander Dobrindt das an ihn gerichtete
Schreiben des Menschenrechtskommissars des Europarats, Michael O’Flaherty,
gelesen?
6. Hat er daraus Konsequenzen gezogen, und wenn ja, welche?
7. Hat er auf das Schreiben geantwortet, wenn ja, mit welchem Inhalt, und
wenn nein, warum nicht?
8. War das Schreiben von Michael O’Flaherty Thema in Gesprächen zwischen
der Bundesregierung und den Bundesländern, vor dem Hintergrund, dass
viele der darin kritisierten Maßnahmen Landesbehörden betreffen, und
wenn ja, wann (bitte einzeln auflisten)?
9. Waren die Herabstufungen Deutschlands im Civicus-Monitor 2023 bzw.
2025 Thema in Gesprächen zwischen der Bundesregierung und den
Bundesländern, und wenn ja, wann (bitte einzeln auflisten)?
Berlin, den 12. März 2026
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Fraktion
Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de
ISSN 0722-8333
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