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Bundesverband der deutschen Fischindustrie und des Fischgroßhandels e.V.

lobbyregister / register_entry 12.11.2024 · Original ↗

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Bundesverband der deutschen Fischindustrie und des Fischgroßhandels e.V. Tätigkeit: Wirtschaftsverband oder Gewerbeverband/-verein Der Verband hat die Aufgabe, die gemeinsamen Belange der in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Mitgliedsunternehmen der Fischindustrie und des Fischgroßhandels zu fördern und zu schützen. Insbesondere hat der Verband die Interessen aller Mitglieder gegenüber dem Staat und anderen öffentlichen und privaten Einrichtungen zu vertreten, in allen einschlägigen Angelegenheiten zu beraten und den Austausch wirtschaftlicher und technischer Informationen in der Industrie und im Großhandel zu pflegen und sich um den lauteren Wettbewerb innerhalb der Fischindustrie und des Fischgroßhandels zu bemühen. Der Verband gliedert sich in folgende Fachabteilungen: - Frisch- und Salzfisch - Tiefgefriererzeugnisse - Räucherwaren - Marinaden, Feinmarinaden und Salate - Fischdauerkonserven - Feinkosterzeugnisse (Anchosen, Kaviarerzeugnisse, Sardellen, Aale, Echtlachs u Ä.) - Räucherseelachserzeugnisse - Krabbenerzeugnisse - Fischgroßhandel Für alle diese Fachabteilungen und alle weiteren mit der industriellen Verarbeitung und dem Großhandel von Fisch und Fischereierzeugnissen betreffenden Themen tritt der Verband als Interessenvertretung ein. Dies umfasst unter anderem: - die Position der BR im Kontext der europäischen und globalen Fischereipolitik, - die Rohwarenversorgung (Fisch und Meeresfrüchte) des europäischen und deutschen Marktes durch Importe, - die Zugänglichkeit des europäischen und deutschen Marktes für Importe, sowie die Abwicklung des Importverkehrs über See, Straße und Luft, - die Zugänglichkeit des europäischen und deutschen Marktes in Hinblick auf Anforderungen an die Lebensmittelsicherheit, Nachhaltigkeit und Rückverfolgbarkeit, - die Inverkehrbringung in den Bereichen Industrie, Großhandel und im Weiteren auch Einzelhandel, Fachhandel, Foodservice und weitere Absatzwege, einschließlich der Kennzeichnung, Beschreibung und Verkehrsauffassung von Erzeugnissen, - weitere Fragen der Industrie- und Verbraucherpolitik im Zusammenhang mit Fischereierzeugnissen. Der Verband vertritt die o.g. Interessen unter anderem gegenüber den für Fischereifragen zuständigen Referaten des BMLEH und weiteren, thematisch mit den o.g. Interessenfeldern in Kontakt stehenden Referaten und Abteilungen der Bundesministerien. Interessenbereiche: Verbraucherschutz; Handwerk; Handel und Dienstleistungen; Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik der EU; Artenschutz/Biodiversität; Güterverkehr; Sonstiges im Bereich "Landwirtschaft und Ernährung"; Kleine und mittlere Unternehmen; Außenpolitik; Außenwirtschaft; Lebensmittelsicherheit; Nachhaltigkeit und Ressourcenschutz; EU-Binnenmarkt; Schifffahrt; Internationale Beziehungen; Wissenschaft, Forschung und Technologie; Klimaschutz; EU-Gesetzgebung; Fischerei/Aquakultur; Lebens- und Genussmittelindustrie; Industriepolitik; Tierschutz Regelungsvorhaben: - Praxistaugliche Umsetzung der Losdefinition und Rückverfolgbarkeit in der Fischereikontrollverordnung: In Artikel 56a und Artikel 58 der ab dem 10.01.2026 geltenden, überarbeiteten Fassung der EU Fischereikontrollverordnung 1224/2009 werden Regelungen zur Definition von Losen von Fischereierzeugnissen und deren Rückverfolgbarkeit festgelegt. Diese Vorgaben sollen in praktikables Recht (Delegierte EU-Akt, nationales Recht) umgesetzt werden, die es Industrie und Großhandel ermöglichen, eine größtmögliche Flexibilität in Definition, Zusammenfassung und Aufteiliung von Losen zu bewahren. Ferner sollen Angaben zur Rückverfolgbarkeit durch digitale Systeme sichergestellt werden, die auch von kleinen und mittelständischen Unternehmen in der Lieferkette zu bedienen sind. Hier soll eine möglichst praxistaugliche, einfache technische Lösung bzw. Anforderung im Recht verankert werden. - Festlegung von Schadstoff-Grenzwerten durch die EU: Im Rahmen der Umsetzung der Verordnung (EU) 2023/915 auf nationaler Ebene, insbesondere im Hinblick auf die Festlegung und Durchsetzung von Höchstgehalten für 3-MCPD-Fettsäureester in verarbeiteten Lebensmitteln, hat der Verband der fischverarbeitenden Industrie auf bestehende Herausforderungen bei der industriellen Verarbeitung von Fischprodukten hingewiesen. Die Branche lehnt zum gegenwärtigen Zeitpunkt die Einführung der von der EU vorgeschlagenen Grenzwerte ab, da diese auf einer unzureichenden wissenschaftlichen Grundlage beruhen und wirtschaftlich schädliche Effekte haben könnten. Stattdessen wird angeregt, auf europäischer Ebene zunächst technische Leitlinien zu entwickeln, die die branchenspezifischen Rahmenbedingungen und den Stand der Technik berücksichtigen. - Positionierung der Fischverarbeitung und des Fischgroßhandels als Bestandteil der Blauen Bioökonomie: Die Blaue Bioökonomie lebt von Zusammenarbeit entlang der gesamten Wertschöpfungskette – mit Verarbeitung und Handel als zentrale Säulen, die Innovation, Nachhaltigkeit und Markterfolg verbinden. Damit die Potenziale der Fischverarbeitung und des -großhandels für eine nachhaltige Blaue Bioökonomie wirksam werden, braucht es die Identifikation mit der Fischwirtschaft als eine der tragenden Säulen des Ernährungssektors, Anerkennung der Verarbeitungs- und Handelsstufen als Schlüsselbereiche einer Bioökonomiestrategie, verlässliche Rahmenbedingungen und eine stärkere Vernetzung zwischen Politik, Wirtschaft und Wissenschaft. - Fischmarkt Omnibus für Europa: Überprüfung, Harmonisierung und Vereinfachung der für die Fischwirtschaft zentralen Regelungsbereiche. Angestrebt werden hierfür konkrete Anpassungen in (einschließlich zugehöriger delegierter Rechtsakte und Durchführungsbestimmungen) insbesondere der EU Fischereikontrollregelungen (u. a. digitale Rückverfolgbarkeit), der Import /IUU Regelungen und ihrer digitalen Systeme (z. B. CATCH/TRACES), der einschlägigen lebensmittelrechtlichen Rückverfolgbarkeits und Hygienevorschriften sowie der Marktorganisations /Kennzeichnungsvorschriften für Fischerei und Aquakulturerzeugnisse; zudem wird eine möglichst 1:1 Umsetzung von EU Vorgaben in nationales Recht sowie die Vermeidung zusätzlicher nationaler Anforderungen („Goldplating“) verfolgt. - Technisches Hintergrundpapier zur Umsetzung des CATCH-Systems: Technisches Hintergrundpapier zur Umsetzung des CATCH-Systems im Rahmen der novellierten IUU-Verordnung - Einbeziehung von Fischereierzeugnissen russischen Ursprungs in das 21. EU-Sanktionspaket: Interessenvertretung gegenüber der Bundesregierung gegen die Einbeziehung von Fischereierzeugnissen russischen Ursprungs in das 21. EU-Sanktionspaket ohne ausreichende Folgenabschätzung, Übergangsfristen und Ausnahmeregelungen. Ziel ist der Schutz der Versorgungssicherheit, der Preisstabilität und der Importstrukturen der deutschen Fischwirtschaft. - Importabfertigung verlässlicher, digitaler und praxistauglicher gestalten: Die Verbände unterbreiten umfassende Vorschläge zur Verbesserung der Importabfertigung kontrollpflichtiger Waren im Hamburger Hafen durch stärkere Bundeskoordination, Digitalisierung, operative Schnittstellenoptimierung, risikobasierte Kontrollpraxis und flexiblere Luftfrachtverfahren, um Abläufe zuverlässiger, effizienter und praxisnah zu gestalten, ohne Kontrollstandards zu senken .

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