Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Der Europäische Pakt für die Meere
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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Der Europäische Pakt für die Meere
[Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 249/25
12.06.25
EU - AV - U - Vk - Wi
Unterrichtung
durch die Europäische Kommission
Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen
Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Der Europäische Pakt für
die Meere
COM(2025) 281 final
Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung
unterrichtet.
Hinweis: Drucksache 421/21 = AE-Nr. 210383;
Drucksache 311/22 = AE-Nr. 220680;
Drucksache 231/25 = AE-Nr. 250450
DE DE
EUROPÄISCHE
KOMMISSION
Brüssel, den 5.6.2025
COM(2025) 281 final
MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN
RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND
DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN
Der Europäische Pakt für die Meere
1
Der Europäische Pakt für die Meere
Die Ozeane und Meere sind für das Leben auf der Erde und für Wohlstand,
Wettbewerbsfähigkeit, Sicherheit und eine nachhaltige Zukunft von entscheidender
Bedeutung. Die Meere spielen eine wesentliche Rolle im Hinblick auf Energie, Daten und
strategische Ressourcen sowie für die Regulierung des Erdklimas.
Die Europäische Union verwaltet den weltweit größten gemeinsamen maritimen Raum mit
25 Mio. km² ausschließlicher Wirtschaftszonen (AWZ) in ihren Mitgliedstaaten, Gebieten in
äußerster Randlage1 und überseeischen Gebieten. Mit rund 70 000 km Küste und 40 % der
Bevölkerung, die in weniger als 50 km Entfernung vom Meer leben, hat die EU ein
entscheidendes Interesse an maritimen Angelegenheiten. Die Seegrenzen der Union erstrecken
sich dank ihrer Gebiete in äußerster Randlage auf die Karibik, den Atlantik und den Indischen
Ozean. Die blaue Wirtschaft der Union alimentiert direkt fast 5 Millionen Arbeitsplätze und
trägt jedes Jahr mehr als 250 Mrd. EUR an Bruttowertschöpfung zur EU-Wirtschaft bei2. Rund
74 % des Außenhandels der EU werden auf dem Seeweg abgewickelt und 99 % des
interkontinentalen Internetverkehrs laufen über unterseeische Kommunikationskabel.
Indessen verschlechtert sich die Gesundheit unserer Meere aufgrund der kumulativen
Auswirkungen des Klimawandels, der Verschmutzung und des Raubbaus an den
Meeresressourcen. Diese ökologischen Herausforderungen werden durch zunehmende
geopolitische Spannungen verschlimmert, die nicht nur die kooperative Governance infrage
stellen, sondern auch eine Bedrohung für unsere Sicherheit darstellen. Die Freiheit der
Schifffahrt und die Handlungsfreiheit auf See werden zunehmend infrage gestellt und kritische
maritime Infrastrukturen sind bedroht. Hybride Bedrohungen und Cyberangriffe kennen keine
Grenzen und dies gilt auch für Sicherheitsbedrohungen auf See. Der Schutz der europäischen
Grenzen und Infrastrukturen ist zu einer Priorität geworden.
Um all diese Herausforderungen zu bewältigen und die Führungsrolle Europas in der
Meerespolitik zu stärken, baut der Europäische Pakt für die Meere auf bestehenden
Rechtsvorschriften und Initiativen auf und sieht erstmals einen ganzheitlichen Ansatz über alle
Politikbereiche hinweg vor. Mit ihm wird ein einheitlicher Bezugsrahmen eingeführt, der
darauf abzielt, die Koordinierungsprozesse zu straffen, die Berichtspflichten zu vereinfachen
und eine Strategie für die Umsetzung bestehender Rechtsvorschriften und die
sektorübergreifende Verwirklichung politischer Ziele zu bieten. Er schafft die Grundlage für
eine Meeresunion – und auch für einen Rechtsakt für die Meere, der auf der geltenden
Richtlinie über die maritime Raumplanung aufbaut – und ist darauf ausgerichtet, das enorme
Potenzial der Meere für die Widerstandsfähigkeit, Ernährungssouveränität, Energieversorgung,
Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit Europas auszuschöpfen. Darüber hinaus wird er die
Zusammenarbeit mit internationalen Initiativen stärken.
Mit diesem Pakt werden sechs Prioritäten unterstützt:
Schutz und Wiederherstellung der Gesundheit der Meere,
Stärkung der nachhaltigen Wettbewerbsfähigkeit der blauen Wirtschaft,
1 Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion und St. Martin (Frankreich), Azoren und
Madeira (Portugal) sowie Kanarische Inseln (Spanien).
2 Europäische Kommission (2025). The EU Blue Economy Report 2025.
2
Unterstützung von Küsten- und Inselgemeinden sowie von Gebieten in äußerster
Randlage,
Förderung von Forschung, Wissen, Kompetenzen und Innovation rund um die Meere
Verbesserung der maritimen Sicherheit und Verteidigung als Voraussetzung,
Stärkung der EU-Meeresdiplomatie und der internationalen regelbasierten Governance.
Ziel des Pakts ist ein ganzheitlicher Ansatz und eine Zusammenarbeit zwischen allen
Mitgliedstaaten, Regionen und maßgeblichen Interessenträgern, einschließlich Fischern,
Fachkräften der blauen Wirtschaft, Innovatoren, Investoren, Wissenschaftlern und der
Zivilgesellschaft. Der Pakt für die Meere wird entsprechend der Entwicklung des Bedarfs
aktualisiert.
1. Verstärkter Governance-Rahmen
Um die Maßnahmen in den verschiedenen Meeresbecken auf Unionsebene sowie auf
regionaler, nationaler und lokaler Ebene aufeinander abzustimmen, bedarf es eines starken
Governance-Rahmens, der sowohl EU-Länder als auch Drittstaaten einbezieht.
1.1. Umsetzung der meeresbezogenen Ziele
Über die unmittelbar relevanten Rechtsvorschriften wie die Verordnung über die Gemeinsame
Fischereipolitik, die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRR) oder die Richtlinie über die
maritime Raumplanung hinaus wird auch in anderen Rechtsvorschriften und politischen
Maßnahmen der EU ein breites Spektrum verbindlicher und erstrebenswerter Ziele für den
Schutz der Meere und ihre nachhaltige Bewirtschaftung festgelegt. Eine verstärkte Governance
sollte die Umsetzung dieser Ziele erleichtern und die kohärente Durchsetzung der bestehenden
Rechtsvorschriften sicherstellen.
Abbildung: Eine Auswahl verbindlicher meeresbezogener Ziele in den EU-Rechtsvorschriften
Auf der Grundlage einer Konsultation der maßgeblichen Interessenträger wird die
Kommission bis 2027 einen Vorschlag für einen Rechtsakt für die Meere vorlegen, der
auf einer Überarbeitung der Richtlinie über die maritime Raumplanung aufbauen wird.
SÜSSWASSER
FISCHEREIEN
MEERES-
GEWÄSSER
SCHIFF-
FAHRT
KLIMA UND
ENERGIE
LAND
UND MEER
MEERESBEZOGENE ZIELE IN DEN RECHTSVORSCHRIFTEN UND DER POLITIK DER EU –
eine Auswahl
• Sicherstellung der Erhaltung
biologischer Meeresressourcen und
der Bewirtschaftung von Fischereien
• Erreichung der Ziele der GFP
• Erreichung eines guten Umweltzustands
der Meeresgewässer bis 2020.
• Überwachung und Bewertung der
Badegewässer
• Natura 2000-Netz von Schutzgebieten.
• Wiederherstellung von mindestens 30 % der
geschädigten Meeresgebiete der EU bis
2030, aller Ökosysteme, die der
Wiederherstellung bedürfen, bis 2050.
Vorlage der nationalen
Wiederherstellungspläne bis Mitte 2026.
• Verbot bestimmter Einwegkunststoffartikel.
• Klimaneutralität in der EU bis 2050
• Die Mitgliedstaaten arbeiten bei den Zielen
für den Ausbau der Erzeugung
erneuerbarer Offshore-Energie in jedem
Meeresbecken bis 2050 zusammen.
• Landseitige Stromversorgung für
bestimmte Schiffe
• Gefahrstoffinventar – EU-Liste von
Abwrackeinrichtungen
• Obergrenzen für die jährliche
durchschnittliche THG-Intensität der von
Schiffen verbrauchten Energie.
• Passagier- und Containerschiffe müssen
landseitige Stromversorgung oder
alternative emissionsfreie Technologien
nutzen.
• Spezielle Emissions-
Überwachungsgebiete/ Schadstoff-
Überwachungsgebiete
• Bewirtschaftungspläne für die
Einzugsgebiete und
Maßnahmenprogramme zur Erreichung
eines guten chemischen und ökologischen
Zustands
• Verringerung und Überwachung der
Wasserverschmutzung durch Nitrate in
der Landwirtschaft
3
Ziel ist die Stärkung und Modernisierung der maritimen Raumplanung als strategisches
Instrument, das den Prioritäten des Pakts für die Meere und ihrer Umsetzung dient,
insbesondere durch eine verstärkte sektorübergreifende Koordinierung auf nationaler Ebene
und durch einen besser organisierten, auf die einzelnen Meeresbecken bezogenen Ansatz. Dem
Gesetz werden die einschlägigen Ziele zugrunde liegen, die so in einem Kontext
zusammengeführt und benannt werden, und es wird die kohärente und wirksame
Umsetzung dieser Ziele erleichtern.
Die Kommission wird auch auf die Vereinfachung und Abstimmung der
meeresbezogenen Berichtspflichten der Mitgliedstaaten in bestehenden
Rechtsvorschriften hinarbeiten, um für mehr Rechtsklarheit und Politikkohärenz zu sorgen
und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand zu verringern. Sie wird auch prüfen, wie die
Umsetzung meeresbezogener Verpflichtungen unterstützt werden kann.
Um die einschlägigen Indikatoren und Ziele des Pakts zu überwachen und über die
Fortschritte bei diesen Bericht zu erstatten, wird die Kommission ein öffentliches
„Dashboard des EU-Pakts für die Meere“ einrichten, das in einen regelmäßigen Bericht
über den Stand des Pakts für die Meere einfließen wird, wobei bestehende Berichte und
Ressourcen wie die Beobachtungsstelle der EU für die blaue Wirtschaft, das EU-
Weltraumprogramm einschließlich Copernicus und digitale Instrumente genutzt werden und
der Grundsatz der einmaligen Erfassung berücksichtigt wird.
Eine enge Zusammenarbeit mit den maßgeblichen Interessenträgern in allen meeresbezogenen
Politikbereichen wird von entscheidender Bedeutung sein. In Anlehnung an das Europäische
Gremium für Landwirtschaft und Ernährung wird die Kommission einen hochrangigen
Ozeanausschuss einrichten, der sich aus Vertretern der einschlägigen meeresbezogener
Sektoren zusammensetzt. Der Ausschuss wird die Kommission bei ihrer Aufgabe unterstützen,
die wirksame Umsetzung des Pakts für die Meere zu überwachen und sicherzustellen.
1.2. Zusammenarbeit auf regionaler Ebene
Die wachsende Zahl maritimer Tätigkeiten – Offshore-Energie, Fischerei und Aquakultur,
Schifffahrt, Freizeit- und Küstentourismus und mehr – übt Druck auf den begrenzten
Meeresraum aus. Während einige Tätigkeiten spezielle Gebiete erfordern, besteht das weitere
Vorgehen zum Teil in einer besser koordinierten Planung, die die individuelle und die
gemeinsame Nutzung des Meeres innerhalb seiner ökologischen Grenzen und seine Erhaltung
ins Gleichgewicht bringt, indem sie die Koexistenz verschiedener maritimer Tätigkeiten fördert
sowie Inklusion, Fairness und Solidarität in den Vordergrund stellt.
Die EU hat die regionale Zusammenarbeit in der Fischerei, die blaue Wirtschaft im weiteren
Sinne und den Umweltschutz vermittels regionaler Rahmen wie den regionalen
Fischereiorganisationen und den regionalen Meeresübereinkommen unterstützt, die für die
Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) und der MSRR von zentraler Bedeutung
sind. Vier Initiativen für Meeresbecken haben ebenfalls zur Förderung der nachhaltigen blauen
Wirtschaft beigetragen. Darüber hinaus haben flexible Kooperationsrahmen wie die Union für
den Mittelmeerraum, die Östliche Partnerschaft und die regionale Zusammenarbeit im
Schwarzmeerraum diese Bemühungen verstärkt.
Die EU muss die verschiedenen Kooperationen in einer stärker synergetisch ausgerichteten
Weise auf die nächste Stufe heben, um die Nutzung ihres Meeresraums zu optimieren.
Mehrzweckverfahren und -gebiete, die Offshore-Windkraft mit anderen Technologien für
4
saubere Energie, Erhaltungs- und Wiederherstellungsverfahren, Fischerei oder nachhaltiger
Aquakultur verbinden, sind vielversprechende Wege für die Zukunft.
Mit dem bevorstehenden Vorschlag für einen Rechtsakt für die Meere wird den Mitgliedstaaten
nahegelegt, von einem nationalen Ansatz zu einem Ansatz auf Ebene der Meeresbecken
überzugehen. Das heißt, dass sie dazu ermutigt werden, im Rahmen makroregionaler EU-
Strategien in allen bestehenden regionalen Kooperationsgremien mit Nachbarländern
zusammenzuarbeiten und auf den im Rahmen der EU-Mission „Wiederbelebung unserer
Ozeane und Gewässer“ eingerichteten Leuchttürmen in den Einzugsgebieten aufzubauen.
Neben dem Rechtsakt für die Meere wird besonderes Augenmerk auf Folgendes gelegt:
- Die Ostsee als dringende Priorität: Im Zusammenspiel mit der EU-Strategie für den
Ostseeraum und in Zusammenarbeit mit bestehenden regionalen Gebietskörperschaften
wird die Kommission im Jahr 2025 eine hochrangige Veranstaltung mit dem Titel
„Our Baltic“ als Ausgangspunkt für einen erneuerten, ganzheitlichen Ansatz zur
Bewältigung der Herausforderungen für die Ökosysteme, zur Bekämpfung der
Verschmutzung von Land und Meer, zur Verbesserung der Sicherheit, des
Umweltmanagements und der Bestandsbewirtschaftung sowie zur Unterstützung von
Küstengemeinden organisieren.
- Den neuen strategischen Ansatz für das Schwarze Meer, der einen
zukunftsorientierten politischen Rahmen für die Bewältigung regionaler
Herausforderungen durch für beide Seiten vorteilhafte Partnerschaften vorgibt. Er
wurde im Mai 20253 angenommen und umfasst Maßnahmen mit folgenden
Schwerpunkten: 1) Verbesserung von Sicherheit, Stabilität und Resilienz, 2) Förderung
von nachhaltigem Wachstum und Wohlstand, auch durch Förderung der blauen
Wirtschaft, 3) Förderung des Umweltschutzes, der Widerstandsfähigkeit und der
Vorsorge gegen den Klimawandel und des Katastrophenschutzes – mit besonderem
Schwerpunkt auf Küstengebieten.
- Den neuen Pakt für den Mittelmeerraum, der den Weg zu einem gemeinsamen Raum
des Friedens, des Wohlstands und der Stabilität im Mittelmeerraum ebnen und auf den
Grundlagen der Agenda 2021 für den Mittelmeerraum aufbauen wird. Die Kommission
wird in Zusammenarbeit mit der Union für den Mittelmeerraum die Ausarbeitung einer
die blaue Wirtschaft betreffenden Meeresbecken-Strategie für den östlichen
Mittelmeerraum unterstützen, dem es derzeit an einer speziellen Struktur für die
Zusammenarbeit auf der Grundlage des Formats der WestMED-Initiative und in
Zusammenarbeit mit bestehenden regionalen Gebietskörperschaften mangelt.
- Die Arktis, insbesondere den arktischen Ozean, der für das globale Klima und die
biologische Vielfalt, Sicherheit und Konnektivität der Meere von entscheidender
Bedeutung ist: Die Arktispolitik der EU dient als Modell für ihre Meeresdiplomatie, die
Zusammenarbeit und den Multilateralismus sowie den Aufbau einer nachhaltigen
blauen Wirtschaft. Die Kommission wird weiterhin mit Grönland, den Färöern, Island
3 Gemeinsame Mitteilung „The European Union's strategic approach to the Black Sea region“
(JOIN(2025) 135 final).
5
und Norwegen zusammenarbeiten, um die EU-Standards zu wahren und sich weltweit
über bewährte Verfahren auszutauschen.
Die Kommission wird einem stabilen und vorhersehbaren Zugang zu allen benachbarten
Gewässern Vorrang einräumen, um eine faire und gerechte Nutzung der Meeresressourcen
sicherzustellen.
1.3. Mobilisierung finanzieller Unterstützung
Finanzmittel für die Meere
Die Initiativen im Rahmen des Pakts für die Meere erfordern Investitionen und Finanzmittel
aus privaten und öffentlichen Quellen. Ein integrierter Ansatz für die Finanzierung und für die
Meere betreffende Maßnahmen wird ein breites Spektrum von Elementen umfassen: die
Erhaltung der biologischen Meeresressourcen als eine der fünf ausschließlichen
Zuständigkeiten der EU, die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt der Meere, die
Bewirtschaftung und Innovation in den Fischerei und nachhaltiger Aquakultur, Tätigkeiten zur
Umsetzung der GFP, Wissen über die Meere, maritime Sicherheit, Ernährungssicherheit,
Entwicklung und Ausbau einer wettbewerbsfähigen und nachhaltigen blauen Wirtschaft,
einschließlich Offshore- und Meeresenergie, Biotechnologie und Entsalzung, Schutz des
Unterwasserkulturerbes, Unterstützung anderer Sektoren und Industrien der blauen Wirtschaft
bei der Klimaneutralität, Einsatz intelligenter Lösungen sowie Unterstützung der maritimen
Raumplanung.
Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, einen Teil ihrer Einnahmen aus dem EU-
Emissionshandelssystem (EHS) – das sich nun auch auf die Emissionen aus dem Seeverkehr
erstreckt – für Investitionen in die Dekarbonisierung des maritimen Sektors zu verwenden,
unter anderem durch Verbesserung der Energieeffizienz von Schiffen und Häfen sowie durch
innovative Technologien und Infrastrukturen.
Investitionen in die blaue Wirtschaft und in Innovation
Europäische Start-up- und Scale-up-Unternehmen, die Innovationen in der blauen
Wirtschaft vorantreiben, stehen vor erheblichen Herausforderungen, wie etwa
eingeschränktem Zugang zu Risikokapital und regulatorischen Hürden. Schätzungen zufolge
sind in der blauen Wirtschaft tätige KMU in der EU mit einer Finanzierungslücke von 60 bis
70 Mrd. EUR konfrontiert4. Die EU-Mittel allein reichen nicht aus, um die Investitionslücke
zu schließen. Daher ist die Zusammenführung öffentlicher und privater Quellen von
entscheidender Bedeutung.
Das Programm InvestEU der Europäischen Kommission, das eine Garantie der EIB,
nationaler Förderbanken und multilateraler Finanzierungsinstitute vorsieht, mobilisiert private
Investitionen zur Unterstützung eines breiten Spektrums von Investitionen in die blaue
Wirtschaft in verschiedenen Phasen. Die betreffenden Investitionen erstrecken sich allgemein
auf Technologien oder Lösungen für ökologische Nachhaltigkeit bis hin zu erneuerbarer
Offshore-Energie, der Ökologisierung der Häfen und der Schifffahrt, Aquakultur,
Küstenentwicklung, Tourismus und Kreislaufwirtschaft. Zu nennen sind auch Investitionen in
FEI für strategische Meeres- und Satellitentechnologien, Digitalisierung, KI-Anwendungen,
4 „Study to support investment for the sustainable development of the blue economy“ – Amt für
Veröffentlichungen der EU, 2018.
6
fortgeschrittene Fertigung und Unterwasserroboter. Bislang wurden im Rahmen von InvestEU
Investitionen im Wert von mehr als 15 Mrd. EUR unterstützt. Mit Blick auf die Zukunft wird
InvestEU im verbleibenden Programmplanungszeitraum weiterhin investitionswürdige
Projekte der blauen Wirtschaft mit Finanzierung und Beratungsdiensten unterstützen.
Die BlueInvest-Plattform spielt eine zentrale Rolle bei den Bemühungen der EU zur
Unterstützung der blauen Wirtschaft. Ziel ist es, bis 2028 mehr als 1 Mrd. EUR an öffentlichen
und privaten Investitionen zu mobilisieren. Sie unterstützt unter anderem Risikokapitalfonds
mit Schwerpunkt auf Projekten der blauen Wirtschaft mithilfe der InvestEU-
Eigenkapitalprodukte des Europäischen Investitionsfonds. Parallel dazu beschleunigt
BlueInvest das Unternehmenswachstum bei europäischen KMU und Start-up-Unternehmen,
indem sie diese beim Aufbau von Kapazitäten, bei der Vorbereitung auf Investitionen und bei
der Mittelbeschaffung unterstützt5. Mit der Neuausrichtung des Pakts für die Meere auf die
blaue Wirtschaft werden die Finanzierung und die Beratung im Rahmen von BlueInvest
intensiviert.
Die neue EU-Strategie für Start-ups und Scale-ups6, die darauf abzielt, die EU als weltweit
besten Ort für die Gründung und Expansion technologieorientierter Unternehmen zu
positionieren, wird auch die blaue Technologie umfassen. Sie wird der blauen Wirtschaft
zugutekommen, insbesondere durch die Vereinfachung der Rechtsvorschriften, unter anderem
durch das „28. Regime“7, die Unterstützung für Innovation, den Erwerb von Talenten und die
Entwicklung von Kompetenzen sowie die Integration in umfassendere EU-Initiativen.
Die thematische Plattform für intelligente Spezialisierung für eine nachhaltige blaue
Wirtschaft wird weiterentwickelt, um Innovationsökosysteme in den Mitgliedstaaten und
Regionen zu fördern und Investitionen in Innovationen anzuziehen und so die
Wettbewerbsfähigkeit der Sektoren der blauen Wirtschaft zu steigern.
Die Kommission wird weiterhin mit der Europäischen Investitionsbank-Gruppe und
anderen InvestEU-Durchführungspartnern zusammenarbeiten, um private Investitionen zu
mobilisieren und eine Risikominderung für privates Kapital zu erreichen. Dies umfasst
unter anderem:
- Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Küstengemeinden und Bereitstellung
ökologischer, klimatischer, wirtschaftlicher und sozialer Vorteile durch die EU-
Finanzierung aus den Struktur- und Kohäsionsfonds sowie Horizont, einschließlich der
Programme „Mission Ozean“ und EIB-Darlehen.
- Mobilisierung weiterer Investitionen in meeresbezogene Innovationen durch Einleitung
einer Initiative zur Bestandsaufnahme der Investitionen, in deren Rahmen
finanzielle Lösungen ermittelt werden, die den Einsatz neuer Technologien in der
blauen Wirtschaft beschleunigen.
5 https://maritime-forum.ec.europa.eu/theme/investments/blueinvest_en.
6 „The EU Startup and Scaleup Strategy. Choose Europe to start and scale“ (COM(2025) 270 final).
7 Das 28. Regime wird ein einheitliches Regelwerk bieten, das möglicherweise progressiv und modular gestaltet
ist. Es würde einen EU-Rechtsrahmen für Unternehmen umfassen, der auf standardmäßig digitalen Lösungen
beruht, und wird Unternehmen helfen, Hindernisse bei der Gründung und Tätigkeit im gesamten Binnenmarkt zu
überwinden. Zu diesem Zweck werden die geltenden Vorschriften vereinfacht und die Kosten eines Scheiterns
gesenkt, indem bestimmte Aspekte in den einschlägigen Rechtsbereichen, einschließlich Insolvenz-, Arbeits- und
Steuerrecht, behandelt werden.
7
- Verstärkung der Unterstützung durch Beratung im Rahmen der Initiative „Blue
Champions“, um die Investitionsbereitschaft zu verbessern und um finanzielle
Lösungen für meeresbezogene Innovatoren sowie zur Beschleunigung des Einsatzes
neuer Technologien und wissenschaftlicher Ergebnisse zu finden.
Leitinitiativen – Governance:
- Meeresgesetz
- EU-Dashboard für den Pakt für die Meere
- Meeresausschuss
Finanzierung
- Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Küstengemeinden durch EU-Finanzierung
und EIB-Darlehen
- Intensivierung der finanziellen Unterstützung und Beratung im Rahmen von
BlueInvest
2. Integrierter Ansatz für die Gesundheit und Nachhaltigkeit der
Meere
Es wurden wichtige EU-Ziele festgelegt, und EU-Initiativen haben zu Fortschritten bei der
Gesundheit der Meere geführt. Die Meeresumwelt verschlechtert sich jedoch weiter, und die
Meere und die Vielfalt des Lebens, die sie beherbergen, sind nach wie vor gefährdet.
Korallenriffe beispielsweise – Heimat eines Viertels aller Meeresarten – leiden zunehmend
unter der Erwärmung der Gewässer und der Veränderung der Meereschemie, durch die ihre
Widerstandsfähigkeit geschwächt wird. Viele marine Lebensräume und das kulturelle Erbe der
Meere, von Seegraswiesen bis hin zu Mangroven, sind nach wie vor Belastungen durch
menschliche Tätigkeiten im Meer und im Binnenland ausgesetzt, die zum Klimawandel
beitragen. Die Verbesserung und Erhaltung der Gesundheit der Meere erfordert Engagement,
Innovation und Zusammenarbeit auf allen Ebenen, auch weltweit8.
In dieser Mitteilung werden Maßnahmen vorgeschlagen, die sich auf vier zentrale Grundsätze
stützen: einen Ansatz „von der Quelle bis zum Meer“ zur Bekämpfung der Verschmutzung, ein
Vorsorgeprinzip, einen wissenschaftlich fundierten Ansatz für politische Entscheidungen und
einen ökosystembasierten Ansatz.
2.1. Die Meere als Verbündete im Kampf gegen den Klimawandel
Die Meere sind die größte Kohlendioxidsenke unseres Planeten und absorbieren 30 % der
anthropogenen Kohlendioxidemissionen. Sie spielen eine entscheidende Rolle bei der
Klimaregulierung, der Kohlenstoffbindung und der Eindämmung des Klimawandels. Diese
Fähigkeiten werden durch steigende Temperaturen, Verlust an biologischer Vielfalt,
Versauerung und Sauerstoffentzug gefährdet.
Die Wiederherstellung der Meeresökosysteme und der biologischen Vielfalt kann im Gegenzug
dazu beitragen, die Erderwärmung zu verlangsamen, indem die CO2-Aufnahmefunktion der
8 Vgl. Abschnitt 7.
8
Meere verbessert wird. Die Erwärmung und Versauerung der Meere werden hauptsächlich
durch CO2-Emissionen aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe verursacht. Um der
Erwärmung und Versauerung der Meere entgegenzuwirken, ist es daher von entscheidender
Bedeutung, die Klimaziele zu erreichen und sich in der Klimadiplomatie zu engagieren, um
andere große Emittenten zur Verringerung der Treibhausgasemissionen zu bewegen. Darüber
hinaus trägt die Offshore-Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen dazu bei, die
Treibhausgasemissionen zu verringern, die andernfalls zu einer Erwärmung der Meere führen
und die Gesundheit und den Reichtum der Meere gefährden würden, und verringert die
Abhängigkeit Europas von fossilen Brennstoffen, auch aus dem Meeresboden, angesichts der
Risiken für die Meeresökosysteme, einschließlich des Meeresbodens, und stärkt damit die
Energieversorgungssicherheit und -souveränität der EU im Einklang mit dem Ziel der
Klimaneutralität der EU.
Die Kommission wird die Mitgliedstaaten bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen
zur Wiederherstellung geschädigter Küsten- und Meereslebensräume unterstützen, um das
rechtsverbindliche Ziel der Verordnung über die Wiederherstellung der Natur zu erreichen,
wonach bis 2030 mindestens 20 % der Meeresflächen der EU und bis 2050 alle Ökosysteme,
die der Wiederherstellung bedürfen, mit den erforderlichen Maßnahmen abgedeckt werden
müssen.
Die Kommission wird Küstengemeinden dabei unterstützen, unter Berücksichtigung der
UNFCCC9-Leitlinien neue Geschäftsmodelle zu entwickeln, die sowohl der Natur als
auch den Menschen zugutekommen, einschließlich europäischer Speicher für blauen
Kohlenstoff.
2.2. Schutz und Wiederherstellung der marinen Tier- und Pflanzenwelt und
wesentlicher Ökosystemdienstleistungen der Meere
Belastungen der Meere schaden den Meeresökosystemen und der biologischen Vielfalt und
wirken sich auf Küstengemeinden, Fischerei und andere meeresbasierte Tätigkeiten aus.
Meeresschutzgebiete
Ein Netzwerk gut verbundener und wirksam bewirtschafteter Meeresschutzgebiete spielt eine
entscheidende Rolle beim Schutz und der Wiederherstellung von Ökosystemen und
Nahrungsnetzen, da es den Küstengemeinden und den Fischern dabei hilft, einen Beitrag zur
Wiederherstellung der marinen Tier- und Pflanzenwelt zu leisten. Die EU hat ihr Netzwerk von
Meeresschutzgebieten auf 12,3 % ihrer Gewässer ausgeweitet. Die Mitgliedstaaten sind jedoch
aufgefordert, ihre Bemühungen zu beschleunigen, um das Ziel der EU-Biodiversitätsstrategie
für 2030 zu erreichen, 30 % ihrer Meeresgebiete unter gesetzlichen Schutz und 10 % unter
strengen Schutz zu stellen. Dies setzt voraus, dass auf der Grundlage wissenschaftlicher
Erkenntnisse und unter Einbeziehung aller lokalen Interessenträger, einschließlich der Fischer,
Bewirtschaftungspläne für jedes Meeresschutzgebiet vorgeschlagen werden, die darauf
abzielen, den besonderen Merkmalen der betreffenden Meeresschutzgebiete in ökologisch
bedeutsamen Gebieten Rechnung zu tragen. Dazu sollte im Einzelfall auch festgestellt werden,
welche Fangtechniken mit der Erhaltung der Zielarten und Lebensräume in den betreffenden
Meeresschutzgebieten vereinbar sind.
9 Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen.
9
Die Kommission wird daher an der wirksamen Umsetzung und Durchsetzung der geltenden
EU-Rechtsvorschriften arbeiten, insbesondere der Vogelschutz- und der Habitat-Richtlinie, der
Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRR) und der Verordnung über die Wiederherstellung
der Natur, wozu auch der Einsatz neuer Technologien gehört, um die Beobachtung und die
Überwachung zu erleichtern.
Nachhaltige Bewirtschaftung mariner Tätigkeiten
Abgesehen von den Meeresschutzgebieten ist – wie in der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie
dargelegt – ein ökosystembasierter Ansatz zur Steuerung der Tätigkeiten auf See sowie der
Tätigkeiten an Land, die Auswirkungen auf die Meere haben, von entscheidender Bedeutung,
um zu erreichen, dass die Meere sauber, gesund und produktiv sind und dass alle
Meeresgewässer der EU letztlich einen „guten Umweltzustand“10 aufweisen.
Zwar wurden Fortschritte gemacht, doch wurde in einer kürzlich durchgeführten Bewertung
der MSRR11 hervorgehoben, dass es zur vollständigen Erreichung des guten Umweltzustands
für alle elf Deskriptoren der MSRR weiterer Schritte bedarf, einschließlich einer Erhöhung der
finanziellen Investitionen, um die erforderlichen Maßnahmen umzusetzen. Die Kommission
wird die MSRR überarbeiten, um die Fortschritte bei der Verwirklichung der
Umweltziele zu beschleunigen, die Umsetzung zu vereinfachen und den mit der
Berichterstattung und dem Datenmanagement verbundenen Verwaltungsaufwand zu
verringern.
Bekämpfung der Meeres- und der Süßwasserverschmutzung
Die marinen und litoralen Ökosysteme sind erheblichen Bedrohungen durch Verschmutzung
ausgesetzt, unter anderem durch den Nährstoffeintrag aufgrund der Tätigkeiten an Land und
auf See: Ablaufwasser aus der Landwirtschaft, chemische Schadstoffe, Kunststoffe und
Mikroplastik. Aus diesem Grund müssen die Maßnahmen den gesamten Wasserkreislauf an
Land und auf See abdecken. Zur Bekämpfung landseitiger Verschmutzungsquellen wird die
Kommission im Wege der Wasserresilienzstrategie einen Ansatz „von der Quelle bis zum
Meer“ stärken und Küstengemeinden bei der Bekämpfung der landseitigen Verschmutzung
unterstützen, wobei ihre Rolle als Torwächter zwischen der Bodenverschmutzung und der
Verschlechterung der Meeresökosysteme anerkannt wird.
Aufbauend auf den Anforderungen zur Verringerung der Umweltverschmutzung, um den guten
Umweltzustand der Meere der EU zu erreichen, werden im Null-Schadstoff-Aktionsplan der
EU ehrgeizige Ziele festgelegt, wie etwa die Reduzierung der Kunststoffabfälle im Meer um
50 % und die Senkung der Nährstoffverluste um 50 % bis 2030, die mit Mitteln aus „Horizont
Europa“, einschließlich der Mission „Wiederbelebung unserer Ozeane und Gewässer“,
nachdrücklich unterstützt werden. Die Kommission erinnert daran, dass die Mitgliedstaaten im
Rahmen der nationalen EMFAF-Programme Regelungen für die aktive oder passive Sammlung
von Meeresabfällen unterstützen können.
10 MSRR Artikel 3 Nummer 5, und näher ausgeführt im Beschluss (EU) 2017/848 der Kommission zur
Festlegung der Kriterien und methodischen Standards für die Beschreibung eines guten Umweltzustands von
Meeresgewässern.
11 Bericht über die Bewertung der gemäß Artikel 17 der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (2008/56/EG)
aktualisierten Maßnahmenprogramme der Mitgliedstaaten durch die Kommission.
10
Ein wirksames Nährstoffmanagement und eine erhebliche Verringerung der Verschmutzung,
einschließlich Mikroplastik, PFAS und anderer Chemikalien, sind von entscheidender
Bedeutung, um die Gesundheit der Meere zu stärken. Die Kommission wird auch weiterhin
Forschung und Innovation in den Bereichen Nährstoffmanagement und Mikroplastik
finanzieren. Darüber hinaus wird die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) weiterhin Anreize für
eine nachhaltige Landwirtschaft schaffen, unter anderem zur Verringerung überschüssiger
Nährstoffe.
Was die Meeresverschmutzung betrifft, so ist der Seeverkehr nach wie vor eine der
Hauptquellen, die zu Emissionen, Einleitungen von Abwasser und Abfällen und
Unterwasserlärm beiträgt. Ein tiefgreifender Wandel im Seeverkehr hin zu Klimaneutralität
und zur Schadstofffreiheit kann die Auswirkungen auf die marine Tier- und Pflanzenwelt
begrenzen und dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu erhalten und zu steigern12.
Zwar haben die geltenden Rechtsvorschriften die Verschmutzung durch Schiffe verringert,
doch sind weitere Maßnahmen erforderlich, um Freisetzungen in Luft und Wasser
einzudämmen und die Freisetzung von Kunststoffgranulat13 zu verhindern.
Die Kommission wird daher:
- den Dienst CleanSeaNet14 ausbauen, damit den Mitgliedstaaten mehr Arten von von
Schiffen stammenden Verschmutzungen, wie z. B. Abwasser, Müll, verlorene
Container, gemeldet werden können. Die Mitgliedstaaten sollten die
Überprüfungsverfahren und die Zugänglichkeit der Daten weiterentwickeln; aufbauend
auf den Arbeiten, die die EU im Rahmen der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie zu
Unterwasserlärm angestoßen hat, die High-Ambition Coalition for a Quiet Ocean
unterstützen, um ehrgeizige und praktische Lösungen zur Wiederherstellung leiserer
Meere zu fördern.
- mit Partnern zusammenarbeiten, um die vollständige Umsetzung der IMO-
Entscheidungen zur Verringerung der Verschmutzung durch den Seeverkehr
sicherzustellen.
Leitinitiativen15:
- Überarbeitung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie
- Europäische Speicher für blauen Kohlenstoff und neue Geschäftsmodelle für
Küstengemeinden
- Aufforderung an die Mitgliedstaaten, Meeresschutzgebiete auszuweisen und zu
bewirtschaften
12 Gemeinsamer Bericht der EUA und der EMSA 15/2024: European Maritime Transport Environmental Report
2025.
13 Am 8. April 2025 einigten sich die beiden gesetzgebenden Organe vorläufig auf den vorgeschlagenen
Verordnungsentwurf zur Vermeidung der Verschmutzung durch Mikroplastik durch die unbeabsichtigte
Freisetzung von Kunststoffgranulat (COM(2023) 645).
14 Satellite based Services – CleanSeaNet Service – EMSA - Europäische Agentur für die Sicherheit des
Seeverkehrs.
15 Zu dieser Priorität tragen auch die Gesundheit der Meere betreffende Leitinitiativen in Abschnitt 7 bei.
11
3. Förderung der nachhaltigen blauen Wirtschaft zur Steigerung
der Wettbewerbsfähigkeit
Die blaue Wirtschaft der EU ist ein Kraftzentrum mit wirtschaftlichem und transformativem
Potenzial. Sie ist integraler Bestandteil der umfassenderen Industrie- und Sicherheitsstrategie
Europas und erstreckt sich über i) traditionelle Branchen in den Bereichen Fischerei,
Aquakultur, Schifffahrt und Küstentourismus, ii) neue und aufstrebende Branchen in den
Bereichen erneuerbare Energien, blaue Biotechnologie, Unterwasserrobotik und
Meeresbeobachtung sowie iii) weltweite Vorreiter im Bereich der Meerestechnologie, die
durch Forschung und Innovationen in den Bereichen KI, saubere Technologien und Deep Tech
vorangetrieben werden. Eine regenerative blaue Wirtschaft, die sich um die Wiederherstellung
der Ozeane bemüht und zugleich Entwicklung, soziale Inklusion und Gerechtigkeit fördert,
beinhaltet die Revitalisierung der Meeresressourcen und der natürlichen Systeme der Meere.
Im Einklang mit dem Kompass für Wettbewerbsfähigkeit und dem Deal für eine saubere
Industrie muss die EU ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern und den strategischen Übergang
in traditionellen und aufstrebenden Branchen der blauen Wirtschaft beschleunigen, wobei der
Schwerpunkt insbesondere auf der Dekarbonisierung und dem Ausbau von Innovationen liegen
sollte. Dies heißt: Unterstützung unseres Fischerei- und Aquakultursektors, einschließlich einer
besseren Verwertung von Abfällen aus aquatischer Biomasse, Beschleunigung des Einsatzes
sauberer blauer Technologien, Unterstützung von Geschäftsmodellen zur Erhaltung oder
Wiederherstellung von Meeresökosystemen und der biologischen Vielfalt durch naturbasierte
Lösungen und CO2-negative Produkte sowie Schaffung der richtigen Voraussetzungen für
sauberes Wachstum. Um dies zu erreichen, bedarf es einer intelligenten Mischung aus
öffentlichen Mitteln, privaten Investitionen, Voraussetzungen schaffenden
Regulierungsmaßnahmen, Kompetenzentwicklung, Wissensaustausch, Forschung und
Innovation sowie wirksamer maritimer Raumplanung.
3.1. Unterstützung des Fischerei- und Aquakultursektors zugunsten nachhaltiger
aquatischer Lebensmittel, der Ernährungssicherheit und der Souveränität
Fischerei und Aquakultur sind für die Nahrungsmittelversorgung und die Ernährungssicherheit
von entscheidender Bedeutung. Dennoch werden 70 % der heute in der EU verzehrten
aquatischen Lebensmittel importiert16. Ergänzend zur Vision für Landwirtschaft und
Ernährung wird die umfassende Bewertung und mögliche Überarbeitung der GFP, die auch
die gemeinsame Marktorganisation (GMO) und die Vision 2040 für Fischerei und
Aquakultur umfasst, einen wichtigen Meilenstein darstellen. Sie wird sicherstellen, dass
Fischerei und Aquakultur, einschließlich des Verarbeitungssektors, ihre Wettbewerbsfähigkeit
und Widerstandsfähigkeit verbessern und eine stabile Versorgung des EU-Marktes
gewährleisten, wobei ein ökosystembasierter Ansatz für die Bestandsbewirtschaftung
beibehalten wird. Dazu gehört die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, um die
Fischereitätigkeiten zukunftssicher und nachhaltiger zu gestalten, indem die Selektivität der
Fanggeräte, auch durch Innovation, verbessert und die negativen Auswirkungen auf das
Meeresökosystem verringert werden, indem der Beifang empfindlicher Meeresarten minimiert
und nach Möglichkeit beseitigt wird. Die Förderung der Nachhaltigkeitsgrundsätze der EU auf
16 Europäische Kommission (2024): The EU Fish Market Report 2024.
12
globaler Ebene ist wichtig, um die Nachhaltigkeit der Einfuhren zu stärken und gleiche
Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten, wie in Kapitel 7 näher ausgeführt wird.
Die Kommission wird Folgendes vorschlagen:
- Maßnahmen zur Dekarbonisierung und Modernisierung der Fischereiflotte, unterstützt
durch die Partnerschaft für die Energiewende im Fischerei- und Aquakultursektor17.
- Unterstützung kleiner Fischereien als Priorität. Zu den einschlägigen Maßnahmen
gehören die Herausgabe eines Vademekums, in dem bewährte Verfahren vorgestellt
werden, die die Mitgliedstaaten bei der Aufteilung von Fangmöglichkeiten anwenden
könnten, um die Transparenz zu verbessern und eine nachhaltige Fischerei zu fördern,
sowie ein spezieller Umsetzungsdialog. Die Kommission wird auch die Einrichtung
eines speziellen Beirats in Erwägung ziehen.
- Die Einrichtung einer EU-Initiative für nachhaltige Aquakultur, an der Behörden der
Mitgliedstaaten, Vertreter des Sektors, andere Interessengruppen, Forschungs- und
Innovationseinrichtungen, Unternehmensbeschleuniger und Finanzinstitute beteiligt
sind. Sie wird die Zusammenarbeit durch die Festlegung von Zielen und Maßnahmen
verbessern, einschließlich der Entwicklung von Projekten, die auf eine
Mehrfachnutzung des Meeresraums abzielen.
- Ausweitung der europäischen Algenproduktion, unter anderem durch die neue
Bioökonomie-Strategie, die bis Ende 2025 angenommen werden soll, die Einleitung
einer Innovationsinitiative für blaue Bioökonomie bis 2027 und die Festlegung
freiwilliger Ziele für das Wachstum der Algenproduktion in der EU.
- Eine spezielle politische Initiative zur Bewältigung des Problems der nichtheimischen
Arten, die Fischerei und Aquakultur bedrohen, einschließlich der Möglichkeiten zur
Nutzung dieser Arten in Fällen, in denen sie bereits zu weit verbreitet sind.
- Einen Leitfaden zum Umgang mit Raubtieren im Rahmen der Umsetzung der
strategischen Leitlinien für die Aquakultur.
- Evaluierung der GMO-Verordnung zwecks Bewertung der Wirksamkeit der derzeitigen
Kennzeichnungsvorschriften, auch im Hinblick auf die in den Anwendungsbereich
fallenden Erzeugnisse, ihren Ursprung und die Vertriebskanäle wie Supermärkte,
Fischhändler und Restaurants.
- Eine EU-weite Kampagne im Jahr 2027 zu den Vorteilen und dem Mehrwert von in der
EU erzeugten und nachhaltigen „aquatischen Lebensmitteln“.
- Maßnahmen zur Gewährleistung der Nachhaltigkeit der Bestandsbewirtschaftung und
gleicher Wettbewerbsbedingungen für die europäischen Fischer weltweit (siehe
Abschnitt 7).
- Bewertung und möglicherweise Überarbeitung der GFP-Verordnung.
- Unterstützung der sozialen Dimension des Fischerei- und Aquakultursektors (siehe
Abschnitt 3).
3.2. Stärkung der maritimen industriellen Basis der EU sowie der Häfen als kritische
Knotenpunkte
Die maritime Fertigungsbasis Europas ist für die strategische Autonomie, den Wohlstand und
die Sicherheit der EU von entscheidender Bedeutung. Die europäischen Werften, Lieferanten
17 Die Partnerschaft wurde im Anschluss an die Mitteilung der Kommission über die Energiewende im
Fischerei- und Aquakultursektor der EU eingerichtet
13
und Technologieanbieter verfügen über das Fachwissen, um hochwertige Schiffe zu bauen und
Technologien für erneuerbare Offshore-Energie zu entwickeln. Um diesen
Wettbewerbsvorteil zu bewahren und beim globalen Übergang zu sauberen Technologien
eine Führungsrolle zu übernehmen, wird die Kommission eine Industriestrategie für die
maritime Wirtschaft ausarbeiten.
EU-Häfen sind strategische Vorteile für Wettbewerbsfähigkeit und Sicherheit und fungieren als
Zugangstore für den Welthandel und den Binnenmarkt, insbesondere als Knotenpunkte für den
europäischen Seeverkehrsraum18 sowie für die militärische und zivile Mobilität. Viele
entwickeln sich zu Drehscheiben für Dekarbonisierung, Kreislaufwirtschaft und Innovation in
Wertschöpfungsketten, die Industriecluster unterstützen. Um diese Funktion zu stärken, wird
die Kommission eine neue EU-Hafenstrategie verabschieden.
Um die Dekarbonisierung des EU-Seeverkehrssektors zu beschleunigen, damit wir unsere
Klimaziele erreichen, muss die kürzlich erfolgte Ausweitung des EHS, unser Mechanismus zur
Bepreisung von Treibhausgasen, auf den Seeverkehr konsequent umgesetzt werden. Dies
erfordert auch die Umsetzung von FuelEU Maritime, einer Schlüsselmaßnahme zur
Verringerung der THG-Intensität von Kraftstoffen, zur Stimulierung von Investitionen, zur
Entwicklung einer Infrastruktur für alternative Kraftstoffe in Häfen und zur Mobilisierung von
Koordinierungsanstrengungen entlang der gesamten Lieferkette, um Größenvorteile zu
erzielen. Die EU setzt sich bei der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) für
ehrgeizige globale Maßnahmen ein, um gleiche Wettbewerbsbedingungen auf globaler Ebene
zu gewährleisten. Der kürzlich vereinbarte Netto-Null-Rahmen der IMO ist ein wichtiger
Schritt zur Dekarbonisierung des gesamten Industriesektors. Die Unterstützung der
Digitalisierung maritimer Tätigkeiten, Investitionen in grüne Technologien und die Förderung
der Entwicklung grüner Kompetenzen werden eine ebenso wichtige Rolle spielen, wenn es
darum geht, die langfristige Nachhaltigkeit und Anpassungsfähigkeit der maritimen Industrie
sicherzustellen.
Erhebliche Investitionen in die Erzeugung alternativer Kraftstoffe, die Energieinfrastruktur, die
landseitige Stromversorgung und die Einführung und Integration neuer sauberer Technologien
an Bord sind von entscheidender Bedeutung, um Resilienz, Dekarbonisierung, Innovation und
Wettbewerbsfähigkeit in diesem Sektor zu fördern.
3.3. Stärkung weiterer Sektoren der blauen Wirtschaft
Technologien für Offshore-Windkraft und Meeresenergie sind Schlüsselfaktoren für die
Verwirklichung der Klimaziele, die Verbesserung der Energieversorgungssicherheit sowie die
Bereitstellung erschwinglicher Energie, die die industrielle Wettbewerbsfähigkeit in allen
Industriezweigen und Mitgliedstaaten stärkt. Die Beschleunigung der Einführung erfordert
erhebliche Investitionen in die Netzinfrastruktur, einschließlich Technologien in den Bereichen
grenzüberschreitende Offshore-Übertragung und Energie, zusammen mit einer besseren
regionalen Zusammenarbeit und Lösungen für räumliche Beschränkungen und Koexistenz mit
anderen Tätigkeiten wie Fischerei und Aquakultur.
Um weiterhin von ihrer weltweiten Führungsrolle im Bereich erneuerbarer Offshore-Energie
zu profitieren und mit dem Ziel, die Führungsrolle bei Meeresenergietechnologien zu
bekräftigen, sollte die EU wettbewerbsfähige Lieferketten und den Zugang zu Rohstoffen und
18 TEN-V-Verordnung (EU) 2024/1679.
14
qualifizierten Arbeitskräften aufrechterhalten. Um dies zu erreichen, werden die
Verpflichtungen der Mitgliedstaaten und die regionale Zusammenarbeit19 von entscheidender
Bedeutung sein.
Die Meere können eine wichtige Quelle von genetischen Ressourcen für die Bioökonomie und
von Rohstoffen sein. Meerwassersolen können eine Quelle von Magnesium, Lithium, Bor und
Vanadium sein. Daher könnten sie bei Einsatz kosteneffizienter Gewinnungstechnologien zur
Versorgungssicherheit bei diesen und anderen Metallen beitragen. Angesichts des
zunehmenden Bedarfs an effizienten Entsalzungsanlagen, um den Bedarf an Süßwasser und
der Erzeugung von grünem Wasserstoff durch den Menschen zu decken, wird die
Durchführbarkeit der Rückgewinnung von Metallen aus Seelake durch gezielte Tätigkeiten im
Rahmen des Programms „Horizont Europa“ geprüft.
Der Küsten- und Meerestourismus ist der größte Sektor der blauen Wirtschaft und eine wichtige
Einkommensquelle für viele Küstengebiete, durch die die Lebensgrundlagen insbesondere in
ländlichen Küsten- und Inselgemeinden diversifiziert werden. Aufbauend auf den Fortschritten
im Rahmen des Übergangspfads für den Tourismus und der europäischen Agenda für den
Tourismus 2030 sowie der im Mai 2025 eingeleiteten Konsultation der Interessenträger wird
die Kommission im Frühjahr 2026 eine EU-Strategie für nachhaltigen Tourismus vorlegen. Mit
der neuen Strategie werden Verfahren gefördert, die sowohl den Küsten- und Inselgemeinden
als auch den Gebieten in äußerster Randlage zugutekommen.
3.4. Stärkung der sozialen Dimension der blauen Wirtschaft
Ein Generationenwechsel, die Teilhabe von Frauen, Weiterbildung und angemessene
Arbeitsbedingungen sind wesentliche Voraussetzungen für eine florierende und attraktive blaue
Wirtschaft.
Eine für 2027 geplante neue Strategie für den Generationenwechsel in der blauen
Wirtschaft wird die Qualifizierung der Arbeitskräfte der nächsten Generation in den
Bereichen Meeresforschung, Meerestechnologie und nachhaltige Fischerei fördern. Sie
wird Bildung, Meereskompetenz und generationenübergreifenden Wissenstransfer fördern.
Wie in der Mitteilung über eine Union der Kompetenzen dargelegt, wird die Kommission ihre
Anstrengungen zur Förderung der Ausbildung in MINT20-Fächern verstärken, die auch
fortgeschrittenere Kenntnisse über Meereswissenschaften wie Umwelttechnik, Meeresbiologie
und Chemie fördern sollte. Bei der Förderung von MINT-Fächern und im Rahmen von
Allianzen europäischer Universitäten und Schulen sollte der blauen Wirtschaft und ihrem
Potenzial mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden.
Um digitale und unternehmerische Kompetenzen zu fördern, wird die Strategie für den
Generationenwechsel in der blauen Wirtschaft mit der neuen Wissens- und
Innovationsgemeinschaft (KIC) im Bereich Wasser-, Meeres- und maritime Sektoren und
Ökosysteme, die einen strukturierten, EU-weiten Rahmen für die Vernetzung der Ökosysteme
der blauen Wirtschaft bietet, und mit der Union der Kompetenzen, die branchenübergreifende
19 Verbundplan für den baltischen Energiemarkt (BEMIP), Energieverbindungsleitungen in Mittel- und
Südosteuropa (CESEC), Nordsee-Energiekooperation (NSEC), Verbindungsleitungen für Südwesteuropa.
20 Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik.
15
Partnerschaften in der blauen Wirtschaft unterstützt, sowie mit der Leitstrategie für
Generationengerechtigkeit abgestimmt.
Im Bereich der Fischerei wird der Schwerpunkt der Kommission auf dem Generationenwechsel
und der Steigerung der Attraktivität des Berufs liegen, unter anderem durch die Modernisierung
der Flotte, die Digitalisierung und die Verbesserung der Sicherheit an Bord. Sie wird auch die
Weiterbildung und Umschulung von Fischern unterstützen.
Leitinitiativen:
- Bewertung und möglicherweise Überarbeitung der GFP
- Vision für Fischerei und Aquakultur für 2040
- Industriestrategie für die maritime Wirtschaft und EU-Hafenstrategie
- Strategie für den Generationenwechsel in der blauen Wirtschaft
4. Schutz und Stärkung der Küstengemeinden und Inseln
Gesunde Meere bieten den Küstenbevölkerungen eine Lebensgrundlage, Schutz und ein
Gefühl der Identität. Küstengemeinden sind die treibende menschliche Kraft hinter einer
nachhaltigen und wettbewerbsfähigen blauen Wirtschaft auf dem Weg zu regenerativen
Verfahren und spielen eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, den Europäerinnen und
Europäern gesunde und nachhaltige Lebensmittel sowie saubere und erschwingliche
erneuerbare Meeresenergie zur Verfügung zu stellen und Europa mit dem Rest der Welt zu
verbinden. Ihre verantwortungsvolle Rolle als wichtige Interessenträger und Akteure im
Bereich der meerespolitischen Governance sollte stärker anerkannt werden.
Die Küstengebiete sind vielfältig und verfügen über einzigartige geografische und natürliche
Ressourcen, die sowohl erhebliche wirtschaftliche Chancen bieten als auch einzigartige
Herausforderungen darstellen. Die Ausschöpfung des vollen Potenzials der Küstenregionen der
EU erfordert sowohl die Stärkung der führenden Küstengemeinden als auch die Schließung der
Lücke für diejenigen, die Schwierigkeiten haben, Chancen zu nutzen.
Küstengebiete sind auch am stärksten vom Klimawandel bedroht, da sie mit steigenden
Meeresspiegeln, extremen Wetterereignissen, Küstenerosion, Überschwemmungen,
Versalzung und Rückgang der biologischen Vielfalt, auch im Hinblick auf die Fischbestände,
konfrontiert sind. Von den Küstengemeinden und den Gebieten in äußerster Randlage wird
erwartet, dass sie ihre Anpassungs- und Krisenvorsorgemaßnahmen verstärken. Die
Kommission wird die Unterstützung für Küstengemeinden bei der Umsetzung von
Anpassungsstrategien und der Anpassungsplanung verstärken, insbesondere im Rahmen des
bevorstehenden EU-Plans zur Anpassung an den Klimawandel.
Um Küstengemeinden stärker zu unterstützen und im Einklang mit der Strategie für eine
Vorsorgeunion wird die Kommission 2026 eine neue EU-Strategie für die Entwicklung und
Widerstandsfähigkeit von Küstengemeinden vorschlagen. Diese Strategie wird die
Chancen nutzen und den Rahmen für die Förderung der lokalen Wirtschaftsentwicklung und
die Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Küstengemeinden vorgeben. Die Strategie wird
Frühwarnkapazitäten und Pläne zur Anpassung an den Klimawandel fördern, die durch
fortgeschrittene Beobachtungs- und Prognosedienste unterstützt werden.
16
Ziel ist es, das enorme Potenzial der Küstengemeinden bei der Entwicklung und Einführung
neuer nachhaltiger Geschäftsmodelle zu nutzen, die zur nachhaltigen Entwicklung und
Wettbewerbsfähigkeit der gesamten EU beitragen. Sie wird Möglichkeiten zur Diversifizierung
der Einnahmen fördern und Anreize für die Einbeziehung regenerativer Tätigkeiten und
Wiederherstellungsmaßnahmen sowie wissenschaftlicher und technologischer Innovationen
bei der Beobachtung von Vorhersagen und der Entwicklung von Dienstleistungen schaffen,
aufbauend auf den Erfolgen der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Projekte für lokale
Entwicklung21, dem Ansatz des Neuen Europäischen Bauhauses (NEB)22 sowie den
Leuchttürmen der Mission Ozean.
Angesichts der besonderen Herausforderungen, mit denen Inseln und Gebiete in äußerster
Randlage konfrontiert sind und die maßgeschneiderte Maßnahmen und besseren Synergien
erfordern, beschloss die Kommission, eine Konsultation zu einer neuen Strategie für Inseln
und eine aktualisierte Strategie für die Gebiete in äußerster Randlage einzuleiten.
Es bedarf besonderer Aufmerksamkeit und auf die Besonderheiten der Gebiete in äußerster
Randlage zugeschnittener Maßnahmen, um ihre Insellage zu überwinden und ihren
Bedürfnissen gerecht zu werden: Stärkung ihrer Resilienz und Konnektivität, Entwicklung
ihrer wirtschaftlichen sowie ihrer Energie- und Ernährungsautonomie und Schutz ihres
Naturerbes. Insbesondere ist der Sektor der kleinen Fischereien aufgrund der Abgelegenheit
dieser Regionen und der Exposition gegenüber extremen Wetterereignissen mit zusätzlichen
Herausforderungen bei seinen Tätigkeiten konfrontiert. Um diese zu bewältigen, wird die
Kommission im Sommer 2025 eine Überarbeitung der Leitlinien für die Flottenbilanz von
Schiffen mit einer Länge von weniger als 12 m in den Gebieten in äußerster Randlage auf der
Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse vorschlagen.
Neue Leitinitiativen23:
- EU-Strategie für die Entwicklung und Resilienz von Küstengemeinden
- Konsultation zu einer neuen Strategie für EU-Inseln
- Aktualisierte Strategie für die Gebiete in äußerster Randlage
- Überarbeitung der Leitlinien für die Flottenbilanz von Fischereifahrzeugen mit
einer Länge von weniger als 12 m in den Gebieten in äußerster Randlage
21 Inforegio – von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur lokalen Entwicklung.
22 Der transdisziplinäre und partizipative Ansatz des Neuen Europäischen Bauhauses (NEB) und innovative
Projekte wie das Leuchtturmdemonstrationsprojekt Bauhaus of the Seas Sails bieten Blaupausen für
ortsbezogene Maßnahmen, bei denen Gemeinden in die Ermittlung und Bewältigung der Herausforderungen
von Küstengebieten einbezogen werden. In den nächsten Jahren wird die NEB-Fazilität weitere Projekte, auch
in Küstengemeinden, unterstützen.
23 Die Maßnahmen in Abschnitt 3 tragen ebenfalls zu dieser Priorität bei.
17
5. Die wesentliche Rolle von Meeresforschung, -wissen, -
kenntnissen und -kompetenzen für die blaue Innovation
5.1. Europa als weltweit führender Akteur in der Meereswissenschaft: Einleitung der
Meeresbeobachtungsinitiative
Die Meeresbeobachtung ist die Grundlage der gesamten Meereskenntnisse. Sie liefert wichtige
Daten für Wettervorhersagen, Klimaschutz- und Anpassungsstrategien, Überwachung von
Extremereignissen, zivile Sicherheit (Meereszustand, Überschwemmungen), Seeverkehr,
Offshore-Energie, Fischerei und Aquakultur sowie zunehmend Verteidigung und Sicherheit.
Die Meere sind jedoch nach wie vor weitgehend unerforscht, Daten fehlen in erheblichem
Maße oder sind nicht verfügbar, und die derzeitigen Beobachtungsnetze stehen zunehmend
unter Druck.
Derzeit stützt sich die EU bei der Meeresbeobachtung im Wesentlichen auf die
Zusammenarbeit mit internationalen Partnern. Im Zuge des geopolitischen Wandels koppeln
sich einige internationale Partner jedoch von der Meereswissenschaft ab, wodurch der
Austausch wichtiger Daten und Beobachtungsprogramme unterbrochen werden und die
Verfügbarkeit historischer und künftiger kritischer Daten unvorhersehbar wird. Einige
Datensätze werden nicht mehr verfügbar sein, andere werden nicht mehr gepflegt oder
vervollständigt. Es besteht ein erhebliches Risiko, dass die weltweite Abdeckung durch
Beobachtungsinfrastrukturen nachlässt, was zu weniger zuverlässigen und präzisen
Informationen für Entscheidungsträger, Bürgerinnen und Bürger sowie Investoren führt.
In einer riskanten geopolitischen Welt muss Europa in allen kritischen Meeresinfrastrukturen,
-daten und -informationsdiensten unabhängig und autonom werden und dabei die
internationale wissenschaftliche Zusammenarbeit nach Möglichkeit erhalten und ausbauen.
Im Pakt für die Meere wird vorgeschlagen, die europäischen Anstrengungen zu verstärken,
indem eine ehrgeizige Meeresbeobachtungsinitiative auch für die Küstengewässer und die
Tiefsee auf den Weg gebracht wird, die die gesamte Wissenswertschöpfungskette abdeckt, und
eine führende internationale Rolle übernommen wird, um allen meerespolitischen Akteuren
und Sektoren wichtige Informationen zur Verfügung zu stellen.
Die EU-Meeresbeobachtungsinitiative, die Beobachtungskampagnen, Datenverarbeitung,
Infrastrukturen und die Bereitstellung wichtiger Dienste umfasst, wird das nächste Kapitel bei
der Entdeckung des Inneren unseres Planeten sein und die Kapazitäten zur Meeresbeobachtung
miteinander verbinden, vergrößern, verwalten und sichern.
Die Initiative wird auch die internationale wissenschaftliche Zusammenarbeit mit gleich
gesinnten Partnern vorantreiben, insbesondere im Hinblick auf die Vollendung eines globalen
Meeresbeobachtungssystems, das seinen Zweck erfüllt24:
- Sicherung historischer Daten aus der Meeresbeobachtung, die derzeit in EU-basierten
Datenbanken gefährdet sind, durch eine Maßnahme im Rahmen von „Horizont Europa“
im Jahr 2025.
24 Sie wird außerdem die vorgeschlagene Internationale Plattform für die Nachhaltigkeit der Meere (IPOS)
unterstützen, vgl. Abschnitt 7.
18
- Vorlage eines Konzepts zur Bestandsaufnahme der Wissenslücken bis Juni 2026.
- Entwicklung eines integrierten, hochtechnologischen, kosteneffizienten, zuverlässigen
und sicheren Beobachtungssystems.
- Schaffung eines kohärenten und standardisierten Ansatzes für die Planung und
Durchführung von Meeresbeobachtungskampagnen bis 2027
Die Initiative baut auf dem bestehenden Beitrag der EU zum operativen Wissen über die Meere
auf. In diesem Rahmen wird die Kommission die beiden EU-Leitdatendienste EMODnet und
Copernicus-Meeresdienst25 weiterentwickeln und integrieren.
Es wird dem europäischen Digital Twin Ocean dienen, einer ehrgeizigen und zentralisierten
echtzeitnahen virtuellen Darstellung des Ozeans, die allen Bürgerinnen und Bürgern,
Wissenschaftlern und Innovatoren zugänglich ist und mögliche und künftige Szenarien,
Kipppunkte und Veränderungsfaktoren zur Unterstützung einer evidenzbasierten
Politikgestaltung der Unternehmen bereitstellen wird. Der DTO, der von der
Kommissionspräsidentin auf dem „One Ocean“-Gipfel 2022 angekündigt wurde und mit dem
im Rahmen der Initiative „Destination Earth“ entwickelten digitalen Zwilling der Erde
interoperabel sein wird, sollte bis 2030 als EU-Programm einsatzbereit sein.
Die Meeresbeobachtungsinitiative wird den Partnern Europas dabei helfen, Europa als
zuverlässig wissenschaftsbasierten, hochtechnologischen, sicheren und offenen Verbündeten
zu wählen („Choose Europe“). Sie wird auch dazu beitragen, das Wissen über die Meere zu
verbessern und die Öffentlichkeit für meeresbezogene Fragen zu sensibilisieren.
5.2. Meeresforschung und -innovation für eine weltweite Führungsrolle
Die Strategie für Meeresforschung und -innovation wird auf dem Rahmenprogramm für
Forschung und Innovation und unter anderem auf der europäischen Mission „Wiederbelebung
unserer Ozeane und Gewässer bis 2030“ aufbauen. Sie wird einen Ansatz „von der Quelle bis
zum Meer“26 gewährleisten und darauf abzielen, die derzeitige Governance zu verbessern,
indem die Fragmentierung der FuI-Initiativen der EU, einschließlich ihrer
Forschungsinfrastrukturen, überwunden wird. Dadurch wird die Lücke zwischen Forschung
und Innovation durch die Finanzierung der Entwicklung und Anwendung neuer Erkenntnisse
und Lösungen geschlossen.
Die Kommission wird die Einrichtung eines europäischen Netzes von Standorten für die
Erprobung von Meerestechnologie erleichtern, um die Innovation und den Einsatz von
Schlüsseltechnologien zu beschleunigen.
Durch transdisziplinäre Ansätze, die partizipative Forschung und Bürgerbeteiligung umfassen,
können Lösungen für den Schutz von Meeren und Gewässern entwickelt werden, mit denen
letztlich das Wohlergehen der Küstengemeinden gefördert wird.
Etablierte europäische Kooperationsmechanismen wie die Initiative für die gemeinsame
Planung „Ozeane“ (JPI Oceans) und die Partnerschaft für eine nachhaltige blaue Wirtschaft
25 EMODnet aggregiert In-situ-Ozeanbeobachtungsdaten, während der Copernicus-Meeresdienst ein weltweit
führender digitaler Informationsdienst ist, der Satellitendaten, modernste Überwachung und Prognosen umfasst.
26 Gewährleistung angemessener Verbindungen und Kohärenz mit der FuI-Strategie für Wasserresilienz.
19
mobilisieren nationale Investitionen und werden eine wichtige Rolle bei der Ermittlung und
Bewältigung von Herausforderungen im Bereich Meeresforschung und -innovation spielen.
5.3. Stärkung des Wissens über die Meere und der Bürgerbeteiligung
Das Wissen über die Meere und die Bürgerbeteiligung fördern das Verständnis des Einflusses
der Meere auf uns und unserer Auswirkungen auf die Meere, indem sie die Bürgerinnen und
Bürger in die Lage versetzen, fundierte Entscheidungen zu treffen. Die Mitgliedstaaten werden
aufgefordert, den generationenübergreifenden Dialog auf der Grundlage partizipativer
und/oder deliberativer Verfahren zu fördern. Der Begriff „Wissen über die Meere“ wird mit
einem umfassenderen Konzept der Förderung des Wissens über das Wasser und des
Verständnisses der Zusammenhänge zwischen Wasserbewirtschaftung und Meer verknüpft.
Nur durch Zusammenarbeit und Wertschätzung der Vielfalt aller Interessenträger können wir
das Potenzial unserer Meere voll ausschöpfen und eine nachhaltigere Zukunft für alle schaffen.
Die Kommission wird die Europäische Koalition für Wissen über die Meere (EU4Ocean)
ausweiten, an der Tausende von Organisationen, Unternehmen, jungen Menschen und Schulen
beteiligt sind. Durch Bildung, Sensibilisierung und etablierte Instrumente wie den
Europäischen Meeresatlas wird EU4Ocean weiter daran arbeiten, das Wissen über die
Bedeutung der Meere zu verbessern, unter anderem durch die Zusammenarbeit mit dem
Konsortium Bauhaus of the Seas Sails27.
Aufbauend auf dem Youth4Ocean-Forum wird die Kommission einen EU-Jugendbotschafter
und ein generationenübergreifendes Netzwerk für die Meere einrichten, um junge
Meeresfachleute und Befürworter der Nachhaltigkeit der Meere EU-weit und weltweit
einzubinden. Die Laufbahnentwicklung von Nachwuchsfachleuten für Meere wird durch das
neue „Blue Intergenerational Programme“ der All-Atlantic Ocean Research and Innovation
Alliance unterstützt. Die Kommission wird jährliche jugendpolitische Dialoge ausrichten,
um sicherzustellen, dass die Stimmen junger Menschen wirksam in die Politikgestaltung
einbezogen werden.
Ein neues Praktikumsprogramm im Rahmen der EU4Ocean-Koalition wird jungen
Menschen praktische Erfahrung in Arbeitsplätzen bieten, die zu einer wettbewerbsfähigen und
nachhaltigen blauen Wirtschaft beitragen. Dadurch werden zum einen junge Menschen mit den
Kompetenzen ausgestattet, die für künftige Laufbahnen erforderlich sind, und zum anderen
wird die Verbindung zwischen dem Wissen über die Meere und dem Privatsektor gestärkt. Ein
besonderer Schwerpunkt wird auf der Befähigung von Frauen und anderen unterrepräsentierten
Gruppen liegen, eine aktive und bedeutende Rolle bei Meeresaktivitäten zu übernehmen.
Leitinitiativen:
- EU-Meeresbeobachtungsinitiative und Operationalisierung des europäischen Digital
Twin Ocean bis 2030 als Beitrag zur Dekade der Ozeanforschung für nachhaltige
Entwicklung
- Europäische Strategie für Meeresforschung und -innovation
- Einrichtung eines EU-Netzwerks aus Jugendbotschaftern und
generationenübergreifenden Botschaftern für die Meere
27 https://bauhaus-seas.eu/
20
6. Maritime Sicherheit und Verteidigung als Grundbedingung
Die zunehmende Komplexität der Bedrohungen – einschließlich Angriffen auf die
Unterseeinfrastruktur, Cyberbedrohungen, Risiken von unternormigen Schiffen und der
Schattenflotte sowie strategischer Auseinandersetzungen wegen Meeresräumen – erfordert
eine koordinierte, technologieorientierte und zukunftssichere Reaktion, die die externe und
interne Dimension sowie die militärische und zivile Dimension abdeckt. Gerade in der Ostsee
birgt die Schattenflotte akute Risiken für die Umwelt aufgrund von Ölverschmutzungen,
Bedrohungen der maritimen Sicherheit und Gefahrenabwehr sowie Verstöße gegen das
internationale Handels- und Seerecht.
Die europäische Strategie für maritime Sicherheit und ihr Aktionsplan bilden den Rahmen für
die EU, um ihre Interessen auf See zu wahren, ihre Bürgerinnen und Bürger und ihr Gebiet zu
schützen sowie ihre Werte und Wirtschaft zu fördern. Sie stärken die regelbasierte
internationale Ordnung und gewährleisten die uneingeschränkte Einhaltung internationaler
Instrumente, insbesondere des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (SRÜ).
Entsprechend diesen Prioritäten und im Einklang mit der Gemeinsamen Mitteilung über
Kabelsicherheit, der Mitteilung „ProtectEU – eine Europäische Strategie für die innere
Sicherheit28 und dem Weißbuch zur europäischen Verteidigung – Bereitschaft 2030 sollten sich
die EU und ihre Mitgliedstaaten auf die Stärkung der Zusammenarbeit der Marine und
Küstenwache konzentrieren, unter anderem durch maritime Mehrzweckeinsätze zur
Verbesserung des maritimen Lagebewusstseins, Investitionen in modernste maritime
Technologien, die Stärkung des Schutzes kritischer Infrastrukturen und der militärischen
Mobilität, den Ausbau der Fähigkeiten der Marineabwehr und die Stärkung der europäischen
Präsenz und Partnerschaften in der Welt.
6.1. Stärkung der EU-Küstenwache, der Zusammenarbeit auf See und der Sicherheit
der Seegrenzen
Die Kommission wird die Zusammenarbeit der Küstenwache weiter fördern, indem sie
erfolgreiche Modelle wie das Forum für Europäische Küstenwachfunktionen und das Forum
für Mittelmeer-Küstenwachfunktionen auf Gebiete wie das Schwarze Meer ausdehnt. Die
Investitionen werden sich auf eine europäische Pilotflotte für unbemannte Luftfahrzeuge
(UxV) konzentrieren, die KI und fortgeschrittene Sensoren für die Meeresüberwachung in
Echtzeit integriert und von Frontex, EMSA und EFCA unterstützt wird. Dies verbessert die
Erkennung und Reaktion, ergänzt die NATO-Initiativen und schützt kritische
Unterseeinfrastruktur. Investitionen in Kapazitätsaufbau und Schulungen werden die EU-weite
Küstenwache und die behördenübergreifende Zusammenarbeit stärken.
6.2. Förderung von Technologien für Sicherheit und Verteidigung
Die EU wird Instrumente wie den Europäischen Verteidigungsfonds, die SSZ, die EDA und die
vorgeschlagenen29 SAFE und EDIP nutzen, um die Marinestreitkräfte und die damit
zusammenhängenden Infrastrukturen zu modernisieren, unter anderem in den Bereichen
Kommunikations- und Vernetzungsfähigkeiten, Sensoren, Forschung und Entwicklung für
28 Mitteilung ProtectEU – eine Europäische Strategie für die innere Sicherheit.
29 Zum Zeitpunkt der Annahme dieser Mitteilung war die Annahme der Vorschläge noch nicht abgeschlossen.
21
Technologien, gemeinsame Beschaffung von Mitteln für Nachrichtengewinnung,
Überwachung und Aufklärung sowie Einrichtung regionaler Zentren für Informationsfusion ab
2025. Die EIB ist entschlossen, zur Ankurbelung der Industrie beizutragen, auch durch die
Unterstützung maritimer Technologien und die Mobilisierung von privatem Kapital für
sicherheitsorientierte Innovationen.
Eine neue europäische Initiative zum maritimen Lagebewusstsein (MDA) (einschließlich
der oben vorgeschlagenen europäischen unbemannten Pilotflotte) wird Sensoren, unbemannte
Systeme und Patrouillenflugzeuge miteinander verbinden, um ein integriertes
Überwachungsnetz zu bilden. Ein stärkeres MDA ist für die Bewältigung von Bedrohungen
und die Unterstützung von Notfallmaßnahmen von entscheidender Bedeutung. Die jüngsten
Vorfälle im Zusammenhang mit kritischer Seeverkehrsinfrastruktur machen deutlich, dass eine
nahtlose Zusammenarbeit nach einem regionalen Ansatz je Meeresbecken erforderlich ist.
Die Kommission fordert alle einschlägigen nationalen und EU-Seebehörden und -agenturen
aktiv auf, sich am gemeinsamen Informationsraum (CISE) zu beteiligen und dabei einen auf
die einzelnen Meeresbecken bezogenen Ansatz zur Förderung der regionalen Integration zu
verfolgen. In Anerkennung des sich wandelnden Charakters maritimer Bedrohungen setzt sich
die Kommission dafür ein, den Austausch von Verschlusssachen innerhalb des CISE-Rahmens
zu ermöglichen und dessen Interkonnektivität mit dem von Frontex betriebenen Rahmen für
den Informationsaustausch, insbesondere EUROSUR, sowie dessen Interoperabilität mit dem
Meeresüberwachungsnetz (MARSUR), das die sichere Kommunikation zwischen den
Marinestreitkräften der Mitgliedstaaten erleichtert, zu fördern. Dies wird die zivil-militärische
Schnittstelle stärken, die gemeinsame Lageerfassung verbessern und schnellere und
koordinierte Reaktionen auf Bedrohungen im gesamten maritimen Bereich ermöglichen. Die
Kommission wird Bemühungen im Zusammenhang mit der MDA unterstützen, um Fortschritte
auf dem Weg zu einem echtzeitnahen Seelagebild vom Weltraum bis zum Meeresboden zu
erzielen, das mit der NATO geteilt werden könnte.
6.3. Schutz kritischer Seeverkehrsinfrastruktur
Neben der Überwachung werden Cybersicherheit und Resilienz von IT-Systemen ein
Schwerpunktbereich sein. Da 99 % der weltweiten Datenströme auf Seekabeln beruhen, wird
die Sicherung der digitalen Infrastruktur gegen Cyberbedrohungen von entscheidender
Bedeutung sein, insbesondere im Ostseeraum, wo die Sicherheit kritischer Infrastrukturen noch
stärker gefährdet ist.
Eine zentrale Komponente ist dabei die Umsetzung des EU-Aktionsplans für Kabelsicherheit30
in Synergie mit der künftigen Industriestrategie für die maritime Wirtschaft, mit der die
Überwachungs-, Abschreckungs- und Reaktionsmechanismen verbessert werden. Die
Sicherheit der See- und Unterseeinfrastruktur würde von stärkeren Kapazitäten zur Erkennung
von Bedrohungen und einem einheitlicheren Echtzeit-Lagebild pro Meeresbecken profitieren.
Die Kommission unterstützt die Einrichtung freiwilliger regionaler Kabeldrehscheiben pro
Meeresbecken, die den integrierten Überwachungsmechanismus bilden, für den sich die
Mitgliedstaaten bereit erklären würden, bei der verstärkten Erkennung auf regionaler Ebene
zusammenzuarbeiten. Vor diesem Hintergrund ist die Vereinbarung Ostsee/Nordische Staaten
über den Schutz kritischer Unterseeinfrastrukturen in der Ostsee ein vielversprechender Weg
30 EU-Aktionsplan für Kabelsicherheit.
22
für eine engere regionale Zusammenarbeit bei der Sicherheit kritischer Infrastrukturen in der
Ostsee.
Nicht gezündete Sprengkörper (UXO) in EU-Gewässern bedrohen Ökosysteme und
Infrastrukturen. Im Rahmen einer koordinierten Strategie zur Beseitigung von UXO, die
in der Ostsee und der Nordsee beginnt und auf das Schwarze Meer ausgeweitet wird,
werden fortschrittliche Detektions- und Entsorgungstechnologien eingesetzt.
Partnerschaften mit HELCOM und anderen regionalen Stellen werden die Umsetzung
verbessern.
6.4. Stärkung der EU-Marineoperationen und globalen Partnerschaften
Die EU wird im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik ihre
Marineoperationen verstärken, mit Schwerpunkt auf der maritimen Lageerfassung und dem
Schutz kritischer Infrastrukturen. Die kontinuierliche Präsenz der Marine in EU-Gewässern
wird von entscheidender Bedeutung sein, um illegale Aktivitäten abzuschrecken.
Die Arktis ist zunehmend geopolitischem Wettbewerb ausgesetzt und für die EU in
ökologischer, wirtschaftlicher und sicherheitspolitischer Hinsicht von entscheidender
Bedeutung. Der Klimawandel eröffnet neue Seerouten und erhöht das Risiko des
Ressourcenwettbewerbs, der Umweltzerstörung und hybrider Bedrohungen für die Sicherheit
in der EU. Wie in der Arktispolitik der EU hervorgehoben, setzt sich die Union dafür ein, dass
die Arktis eine Region bleibt, in der Frieden, geringe Spannungen und eine nachhaltige
Zusammenarbeit herrschen. Der Aufbau von Resilienz in der Arktis steht im Einklang mit den
Prioritäten der EU in den Bereichen Klima, Sicherheit und multilaterale Zusammenarbeit.
Die EU wird sich weiter darum bemühen, die operative Zusammenarbeit mit nordischen
Mitgliedstaaten und gleich gesinnten arktischen Staaten zu stärken, insbesondere in den
Bereichen Meeresüberwachung, Such- und Rettungseinsätze und Schutz kritischer maritimer
Infrastrukturen.
Leitinitiativen:
- Eine umfassende UXO-Strategie zur Integration modernster Detektions- und
Entsorgungstechnologien
- Ausbau der Zusammenarbeit zwischen der EU, ihren arktischen Mitgliedstaaten und
gleich gesinnten arktischen Staaten
- Ein Pilotprojekt für eine europäische unbemannte Drohnenflotte (UxV), die mit
modernsten Systemen und Technologien (Oberfläche, Unterwasser und Weltraum)
ausgestattet ist
- Stärkung der Zusammenarbeit im Rahmen der strategischen und umfassenden
Partnerschaften mit Partnerländern in Nordafrika und im Nahen Osten
7. Internationale Meerespolitik und verstärkte Meeresdiplomatie
Die europäische Meeresdiplomatie ist fest in die Bemühungen der EU im Bereich der grünen
Diplomatie eingebettet und unterstützt die Umsetzung globaler Verpflichtungen, insbesondere
im Zusammenhang mit den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung, und
23
wird die Maßnahmen zum Schutz der Meere sowie zum Schutz und zur Förderung der
Interessen und Werte der EU im Bereich der Meere intensivieren und gleichzeitig wirksame
meeresbezogene politische, wirtschaftliche, kulturelle und wissenschaftliche Beziehungen zu
Ländern, Nationen und einschlägigen Organisationen aufbauen. Stärkere internationale
Partnerschaften und die Förderung multilateraler Diplomatie und Ergebnisse sind wichtiger
denn je. Sie sind für einen wirksamen Schutz und eine wirksame Bewirtschaftung der
Meeresressourcen erforderlich, insbesondere in der Fischerei, wo die Bemühungen um bessere
und fairere internationale Wettbewerbsbedingungen sowohl der Fischerei in der EU als auch
der globalen Nachhaltigkeit zugutekommen werden31.
7.1. Stärkung der internationalen Meerespolitik
Die EU ist entschlossen, das Völkerrecht, insbesondere das Seerechtsübereinkommen der
Vereinten Nationen (SRÜ), zu wahren und die regelbasierte multilaterale Ordnung zu
stärken, die dank einer wirksamen internationalen Politikgestaltung allen Nationen und
Völkern zugutekommt. Die EU wird ihren diplomatischen Einfluss auf der Grundlage ihrer
kumulativen AWZ, ihres großen Marktes für Meeresfrüchte und ihres Engagements für
Nachhaltigkeit nutzen.
In Anerkennung der Notwendigkeit einer globalen Zusammenarbeit wird die EU bestrebt sein,
die Meerespolitik an die Spitze internationaler Agenden zu setzen, mit dem Ziel der
Angleichung der internationalen Rechtsrahmen und der Förderung von Partnerschaften.
Die Kommission wird folgende Schlüsselmaßnahmen priorisieren und verstärken:
- rasche Ratifizierung des BBNJ32-Übereinkommens, Beschleunigung seines raschen
Inkrafttretens, Unterstützung seiner Umsetzung und Gewährleistung einer nachhaltigen
Steuerung der Hohen See.
- einen ehrgeizigen globalen Vertrag über Kunststoffe zur Eindämmung der
Meeresverschmutzung, und sie wird ein verlässlicher Partner und führender Akteur
sein, der mit anderen Parteien zusammenarbeiten und die Verhandlungen über den
Vertrag so bald wie möglich abschließen wird.
Die EU sollte auch alle ihre diplomatischen Kapazitäten und ihre Outreach-Kapazitäten nutzen,
um zu einer Einigung über die Ausweisung von drei großen Meeresschutzgebieten im
Südlichen Ozean beizutragen, um die einzigartigen und unberührten Meeresökosysteme und
die biologische Vielfalt der Antarktis am besten zu erhalten. Darüber hinaus wird die EU den
Schutz von 30 % der Hohen See bis 2030 fördern. Die EU setzt das BBNJ-Abkommen in EU-
Recht um33, um die Einhaltung des Abkommens sicherzustellen.
Die Kommission hält an ihrer vorsorglichen Haltung zum Tiefseebergbau fest und betont,
dass die potenziellen Auswirkungen auf die Umwelt und biologische Vielfalt sowie die
sozioökonomischen Auswirkungen weiter erforscht werden müssen. Solange keine
ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse vorliegen, um zu bestätigen, dass der
Tiefseebergbau keine Bedrohung für die Meeresökosysteme darstellt, fordert die Kommission
31 Zu diesen und anderen Bezugnahmen auf die EU in diesem Kapitel vgl. Schlussfolgerungen des Rates zur
internationalen Meerespolitik, 15973/22 vom 13. Dezember 2022.
32 Biologische Vielfalt in Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsgewalt.
33 Vgl. Vorschlag für eine Richtlinie über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der
Meere in Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse (COM(2025) 173 final vom 24.4.2025).
24
eine vorsorgliche Pause und fordert den Rat auf, diesen Ansatz zu bestätigen. Die Kommission
wird sich bei der Internationalen Meeresbodenbehörde (ISA) für einen regelbasierten Ansatz
einsetzen.
Die Kommission setzt sich für das Vorsorgeprinzip und die Notwendigkeit ein, eine
angemessene wissenschaftliche Grundlage zur Rechtfertigung solcher Tätigkeiten und eine
angemessene Berücksichtigung der damit verbundenen Risiken und Auswirkungen zu
gewährleisten, bevor sie neue Technologien voranbringt, die in die Meeresumwelt eingreifen,
um den Klimawandel einzudämmen, wie z. B. Meeresgeoengineering und Technologien zur
CO2-Entnahme34.
Die EU setzt sich für eine internationale Plattform für die Nachhaltigkeit der Meere (IPOS)
ein, mit der die Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Politik verbessert werden soll35. Die
Plattform wird eine evidenzbasierte Entscheidungsfindung vorantreiben und das globale
Wissen und Verständnis der Meeressysteme stärken, um einen wirksameren Schutz und eine
nachhaltigere Bewirtschaftung zu ermöglichen. Die Kommission unterstützt auch Initiativen
für eine verstärkte wissenschaftliche Zusammenarbeit wie das Transatlantische Bündnis für
Ozeanforschung und Innovation (AAORIA).
Folgende weitere Maßnahmen sind vorgesehen:
- Die Kommission prüft derzeit, wie die Nachhaltigkeit eingeführter Fischerei- und
Aquakulturerzeugnisse im Rahmen der Regelung für autonome Zollkontingente
verbessert werden kann.
- Um den unbeabsichtigten Fang von Meeresschildkröten im Jahr 2026 zu
verringern, beabsichtigt die Kommission, Spezifikationen für das Gerät zum
Ausschluss von Schildkröten (TED) anzunehmen, das von der EU-Flotte in der
Fischerei auf Tropengarnelen im Westatlantik und im Indischen Ozean eingesetzt
werden soll. Die Kommission wird die Wirksamkeit dieser neuen Spezifikationen
bewerten, bevor weitere Schritte intern oder auf internationaler Ebene in Betracht
gezogen werden.
- Darüber hinaus wird sich die Kommission um die Ratifizierung und vollständige
Umsetzung internationaler Instrumente wie des WTO-Übereinkommens über
Fischereisubventionen zum Verbot schädlicher Subventionen, der IAO-
Übereinkommen über Seeleute und Fischer und der im Rahmen der Internationalen
Seeschifffahrtsorganisation (IMO) festgelegten Sicherheitsnormen für
Fischereifahrzeuge bemühen.
- Im Bereich der Fischerei wird die Kommission ihre Anstrengungen verstärken, um
Herausforderungen im Zusammenhang mit Billigflaggen zu bewältigen und so für
Transparenz bei den Eigentumsstrukturen von Fischereifahrzeugen zu sorgen, damit
diejenigen zur Rechenschaft gezogen werden, die für illegale Praktiken in der
maritimen Industrie, einschließlich der Fischerei, verantwortlich sind, und für das
Umweltmanagement. Dies wird auf den Ergebnissen einer laufenden Studie aufbauen.
34 Joint Communication on the EU’s International Ocean Governance (JOIN(2022) 28 final).
35 Siehe Fußnote 31.
25
- Die EU führt in regionalen Fischereiorganisationen (RFO) aktiv eine führende Rolle
und setzt sich dafür ein, hohe Nachhaltigkeitsstandards in der Bestandsbewirtschaftung,
insbesondere bei der Bekämpfung der IUU-Fischerei, aufrechtzuerhalten.
- Die Kommission wird eine neue Generation partnerschaftlicher Abkommen über
nachhaltige Fischerei vorschlagen, die mit den umfassenderen regionalen Strategien
und Prioritäten der EU, insbesondere für Afrika und den indopazifischen Raum, im
Einklang stehen, um zu einem kohärenten Ansatz der EU für nachhaltige Fischerei und
Meerespolitik beizutragen.
- Das Europäische Parlament und der Rat haben eine vorläufige politische Einigung über
den Vorschlag der Kommission zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1026/2012
erzielt, mit der gegen nicht nachhaltige Fangpraktiken vorgegangen werden soll. Sie
spiegelt die Entschlossenheit der EU wider, die Zusammenarbeit mit Drittländern bei
der Bewirtschaftung gemeinsam bewirtschafteter Bestände zu fördern und gleichzeitig
ihre Marktmacht zur Förderung einer nachhaltigen Fischerei zu nutzen.
Die EU wird weiterhin mit gutem Beispiel vorangehen, indem sie auf der Grundlage von
Dialogen mit Drittländern und dem IUU-Kartensystem bei der illegalen, nicht gemeldeten
und unregulierten Fischerei (IUU-Fischerei)36 einen Null-Toleranz-Ansatz verfolgt. Sie
wird insbesondere die EU-Fangbescheinigungsregelung (CATCH) nutzen, mit der der EU-
Markt vor IUU-Fischereierzeugnissen geschützt werden soll.
Die Digitalisierung von CATCH (IT CATCH) ist eine Leitinitiative der EU bei der
weltweiten Bekämpfung der IUU-Fischerei, die ab Januar 2026 verbindlich vorgeschrieben
wird. Infolgedessen werden die EU-Mitgliedstaaten ihre Einfuhrkontrollen und -maßnahmen
verstärken und harmonisieren, um die Legalität der auf dem europäischen Markt in Verkehr
gebrachten Fischereierzeugnisse zu gewährleisten. Besondere Aufmerksamkeit sollte den
Gebieten in äußerster Randlage gelten, die unlauterem Wettbewerb und illegaler Fischerei aus
benachbarten Drittländern ausgesetzt sind.
Die EU wird sich weiterhin für die Ratifizierung und Umsetzung des Übereinkommens über
Hafenstaatmaßnahmen einsetzen und die Umsetzung seiner aktualisierten
Fischereikontrollvorschriften auf globaler Ebene fördern37.
Die Kommission wird 2026 eine Mitteilung über einen neuen strategischen Ansatz für das
auswärtige Handeln der EU im Bereich der Fischerei ausarbeiten, in der diese
Bemühungen der EU dargelegt werden. Ziel des Ansatzes ist es, Lücken in der globalen
Fischereipolitik zu schließen und das Engagement der EU für eine nachhaltige Meerespolitik
zu stärken.
7.2. Eine strategische Meeresdiplomatie, die ihren Zweck erfüllt
Die EU ist ein wichtiger diplomatischer Akteur in Bezug auf die Meere und vertritt die
Interessen der Union und ihrer Mitgliedstaaten. Die Gewährleistung einer nachhaltigen
Bewirtschaftung der Meeresressourcen, insbesondere der Fischereien, erfordert eine verstärkte
Zusammenarbeit zwischen der EU, Drittländern und globalen Akteuren. Das Netz bilateraler
Kontakte und strategischer Initiativen der EU mit Partnern in Regionen wie dem Mittelmeer
36 Siehe Fußnote 31.
37 Siehe Fußnote 31.
26
und dem Schwarzen Meer, der Arktis, Afrika und dem indopazifischen Raum wird dazu
beitragen, die Meerespolitik und die nachhaltige Entwicklung der blauen Wirtschaft weltweit
voranzubringen. Die weltweite Klimadiplomatie ist für die Wiederherstellung der Gesundheit
der Ozeane von entscheidender Bedeutung. Insbesondere die kleinen Inselentwicklungsländer
(SIDS) sind enge Verbündete in den Verhandlungen im Rahmen des COP-Prozesses, da sie
auch unmittelbar von den Auswirkungen des Klimawandels betroffen sind.
Die Kommission wird folgende vorrangige Maßnahmen vorschlagen:
- Die Kommission wird einen Meereslandschaftsansatz verfolgen, um wirksame
Auswirkungen und Synergien bei der Förderung einer nachhaltigen Meerespolitik, der
Erhaltung und der nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung in den Partnerländern zu
gewährleisten. Dabei werden Schlüsselbereiche ermittelt, die zu erhalten sind, die
Interessenträger erfasst und die sie betreffenden Aktivitäten umfassend berücksichtigt
und systemweite Interaktionen behandelt.
- Ziel der Kommission wird es auch sein, ihr Engagement für die Partnerschaft EU-
Afrika zu bekräftigen, indem sie unsere Zusammenarbeit im Bereich der nachhaltigen
blauen Wirtschaft bestätigt, die einen entscheidenden Beitrag zur Wirtschaft, zur
Ernährungssicherheit und Ernährung sowie zur nachhaltigen Entwicklung beider
Kontinente leistet.
Die EU wird ihre diplomatischen Kanäle nutzen, um Meeresfragen durch die internationalen
politischen Agenden, einschließlich der G7 und der G20, voranzutreiben. Die EU bekräftigt ihr
starkes Engagement für den jährlichen Meeres- und Klimadialog, den die Konferenz der
Vertragsparteien des UNFCCC beauftragt hat, Meeres- und Klimafragen sowohl im Rahmen
des UNFCCC als auch im Rahmen des Übereinkommens von Paris voranzubringen, auch im
Hinblick auf die neue Generation der national festgelegten Beiträge und die nächste weltweite
Bestandsaufnahme.
Die europäische Meeresdiplomatie wird die Einhaltung internationaler Governance-
Standards für die Bestandsbewirtschaftung fördern und gleichzeitig die Entwicklungsländer
bei der Ratifizierung und Umsetzung wichtiger internationaler Übereinkommen, dem Schutz
der biologischen Vielfalt, der Registrierung von Fischereifahrzeugen und der Verwirklichung
der Nachhaltigkeitsziele, insbesondere des Nachhaltigkeitsziels 14, unterstützen. Die EU wird
das nachhaltige sozioökonomische Wachstum der Partnerländer weiterhin durch Strategien wie
Global Gateway unterstützen, um sicherzustellen, dass Fischerei, Aquakultur und andere
meeresbezogene Tätigkeiten weltweit zur nachhaltigen Entwicklung und zum
Kapazitätsaufbau beitragen. Um die Ziele der EU im Rahmen des Pakts für die Meere und mit
Unterstützung der EIB-Gruppe zu unterstützen, wird Global Gateway genutzt, um gezielte
Investitionen in Partnerländern zu fördern, die auf die Meerespolitik, eine nachhaltige blaue
Wirtschaft und Klimaschutzmaßnahmen abzielen. Dazu gehören Leitinitiativen wie die
Unterstützung grüner Schifffahrtskorridore zur Förderung der Dekarbonisierung des
Seeverkehrs und die Initiative, den Zustrom von Meeresalgen aus Sargassum zu einer Chance
für kreislauforientierte Innovation und nachhaltiges Wachstum in Küstengemeinden zu
machen.
Die EU und ihre Mitgliedstaaten sind nicht nur der größte Geber weltweit, sondern auch der
weltweit größte Geber für die Hohe See. Die EU begrüßt die Fortschritte, die im Rahmen der
27
Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über die biologische Vielfalt bei der
Mobilisierung der Mittel erzielt wurden, die für den Schutz der biologischen Vielfalt, die
Verwirklichung der Aktionsziele des Globalen Biodiversitätsrahmens von Kunming-Montreal
(KMGBF) und die Schließung der weltweiten Finanzierungslücke im Bereich der biologischen
Vielfalt, auch in den Meeren, erforderlich sind.
Leitinitiativen:
- Mitteilung über ein strategisches Konzept für das auswärtige Handeln der EU im
Bereich der Fischerei, einschließlich einer neuen Generation von partnerschaftlichen
Abkommen über nachhaltige Fischerei
- Annahme und Inkrafttreten der Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1026/2012 über
bestimmte Maßnahmen zur Erhaltung der Fischbestände gegenüber Ländern, die
nicht nachhaltigen Fischfang zulassen
- Rasche Ratifizierung und Umsetzung des BBNJ-Übereinkommens und
Unterstützung der Umsetzung in Entwicklungsländern durch den Beitrag von
40 Mio. EUR zum Globalen Ozeanprogramm
- Inkrafttreten und Umsetzung von Phase 1 des WTO-Übereinkommens über das
Verbot schädlicher Fischereisubventionen und Abschluss der Verhandlungen über
Phase 2 über ausstehende zusätzliche Vorschriften zur Regulierung von
Subventionen, die Anreize für Überfischung und Überkapazitäten bieten
- Obligatorische Nutzung der digitalisierten EU-Fangbescheinigungsregelung IT
CATCH ab Januar 2026 zur Ergänzung des EU-Kartensystems für eine wirksamere
Bekämpfung der IUU-Fischerei
- Erprobung einer internationalen Plattform für die Nachhaltigkeit der Meere
- Schutzzonen im Südlichen Ozean
8. Nächste Schritte
Angesichts der dreifachen Krise unseres Planeten, die sich aus der Beschleunigung des
Klimawandels, des Verlusts an biologischer Vielfalt, der Umweltverschmutzung sowie der
geopolitischen Spannungen ergibt, muss die EU entschlossen handeln, um unsere Meere und
ihre maritime Zukunft zu schützen. Durch die Mobilisierung des gesamten Spektrums der ihr
zur Verfügung stehenden Instrumente und Partnerschaften kann die EU mit gutem Beispiel
vorangehen, um einen widerstandsfähigeren, nachhaltigeren und sichereren Meeresraum zu
schaffen.
Im Pakt für die Meere wird eine strategische und koordinierte Reaktion dargelegt. Sie vereint
Governance-Reformen, Innovation, Investitionen und internationale Diplomatie im Rahmen
einer einheitlichen Vision für Gesundheit, Nachhaltigkeit und Reichtum der Meere.
Dieser Pakt ist nicht nur ein Fahrplan, sondern auch ein Aufruf zum Handeln und zur
Verantwortung. Gemeinsam werden wir die Rolle der Meere als Klimaregulatoren der Erde
und als Verbündete bei der Bekämpfung des Klimawandels sowie ihre biologische Vielfalt und
ihre Lebensräume als Reichtum unseres Planeten, als Wirtschaftsmotor und als gemeinsames
Erbe für künftige Generationen sichern.
28
Die Kommission wird Hand in Hand mit den anderen EU-Organen, den Mitgliedstaaten,
Interessenträgern und internationalen Partnern zusammenarbeiten, um konkrete Ergebnisse zu
erzielen.
29
Anhang: Meeresbezogene Ziele in den Rechtsvorschriften und der Politik der EU38
Ziel
Verbindlich/
erstrebenswert
Quelle
Guter Umweltzustand der Meeresgewässer bis 2020.
Die Mitgliedstaaten müssen nationale
Meeresstrategien verabschieden, um einen guten
Umweltzustand zu erreichen oder aufrechtzuerhalten.
Einführung des ökosystembasierten Ansatzes als
verbindlicher Grundsatz für die Bewirtschaftung der
Meeresumwelt der EU.
Verbindlich
Meeresstrategie-
Rahmenrichtlinie
Gewährleistung der Erhaltung der biologischen
Meeresressourcen und der Bewirtschaftung der auf
sie ausgerichteten Fischereien. Höchstmöglicher
Dauerertrag (MSY) für alle Fischbestände bis 2020.
Verbindlich
Verordnung über die
Gemeinsame
Fischereipolitik
30 % der Meere der EU sind bis 2030 geschützt,
davon sollten 10 % streng geschützt werden.
Erstrebenswert Biodiversitätsstrategie
Unterstützung der Biodiversitätsstrategie, indem
angestrebt wird, die Fischbestände auf ein
nachhaltiges Niveau zu bringen und zu halten, die
Auswirkungen der Fischerei auf den Meeresboden zu
verringern und die Auswirkungen der Fischerei auf
empfindliche Arten zu minimieren, indem die
Grundfischerei in Meeresschutzgebieten bis 2030
schrittweise eingestellt wird, die Selektivität
verbessert, empfindliche Arten geschützt, der
Fischereisektor unterstützt und Forschung,
Umsetzung, Governance und die Einbeziehung der
Interessenträger gestärkt werden;
Erstrebenswert
EU-Aktionsplan: Schutz
und Wiederherstellung
von Meeresökosystemen
für eine nachhaltige und
widerstandsfähige
Fischerei
Mindestens 20 % der Meeresgebiete der EU müssen
bis 2030 und alle Ökosysteme, die der
Wiederherstellung bedürfen, bis 2050
wiederhergestellt werden. Die Mitgliedstaaten legen
bis Mitte 2026 nationale Wiederherstellungspläne
vor.
Verbindlich
Verordnung über die
Wiederherstellung der
Natur
Installation von Kapazitäten zur Erzeugung
erneuerbarer Offshore-Energie von etwa 111 GW bis
2030 und etwa 317 GW bis 2050, davon 100 MW
Meeresenergiekapazität bis 2027 und 1 GW bis
Anfang der 2030er Jahre.
Erstrebenswert
Mitteilung
„Verwirklichung der
Ziele der EU für
erneuerbare Offshore-
Energie“
Die Mitgliedstaaten schließen eine unverbindliche
Vereinbarung über die Zusammenarbeit bei den
Zielen für die Erzeugung erneuerbarer Offshore-
Energie in jedem Meeresbecken bis 2050.
Verbindlich
TEN-E-Verordnung
88 GW Offshore-Erzeugungskapazität für
erneuerbare Energien bis 2030 und 360 GW bis 2050
Erstrebenswert
38 Die Liste kann ergänzt werden.
30
Gesamtziel für erneuerbare Energien von mindestens
42,5 % bis 2030 (nicht verbindliches Ziel 45 %). Die
Mitgliedstaaten veröffentlichen Informationen über
geplante Ausschreibungen und die Mengen
erneuerbarer Offshore-Energie, die sie erreichen
wollen.
Verbindlich RED III
Maßnahmen zur Unterstützung der Verwirklichung
der Klimaneutralität bis 2050 – Integration der
Energiewende in Fischerei und Aquakultur,
Verringerung der Treibhausgasemissionen,
Verbesserung der Nachhaltigkeit und
Energieeffizienz, Abstimmung mit den
Biodiversitäts- und Umweltzielen, Entwicklung von
Kompetenzen und Laufbahnen, Investitionen in
Forschung und Innovation und Förderung der
internationalen Zusammenarbeit.
Erstrebenswert
Mitteilung über die
Energiewende im
Fischerei- und
Aquakultursektor der EU
Klimaneutralität in der EU bis 2050, Zwischenziel,
die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens
55 % gegenüber dem Stand von 1990 zu senken.
Verbindlich
Europäisches
Klimagesetz
Ziele für den Einsatz der landseitigen
Stromversorgung für größere Container- und
Fahrgastschiffe im Seeverkehr in Seehäfen und für
Binnenschiffe.
Verbindlich
Verordnung über den
Aufbau der Infrastruktur
für alternative
Kraftstoffe
Obergrenzen für die jährliche durchschnittliche
THG-Intensität der Energie, die von Schiffen mit
einer Bruttoraumzahl von mehr als 5 000, die
europäische Häfen anlaufen, verbraucht werden,
unabhängig von der Flagge – Verringerung um 2 %
bis 2025 und um 80 % bis 2050. Passagier- und
Containerschiffe für die Nutzung der landseitigen
Stromversorgung (OPS) oder alternativer
emissionsfreier Technologien ab dem 1. Januar 2030
in Häfen, die unter Artikel 9 der Verordnung über den
Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe
fallen, und ab dem 1. Januar 2035 in allen EU-Häfen,
die OPS-Kapazitäten entwickeln.
Verbindlich
EU-Verordnung über
Kraftstoffe im
Seeverkehr
Recyclingeinrichtungen stellen sicher, dass beim
Schiffsrecycling das Einleiten gefährlicher Stoffe ins
Meer verhindert und Abfälle ordnungsgemäß
bewirtschaftet werden. Vorgeschrieben werden ein
Gefahrstoffinventar für den Umgang mit Stoffen, die
die Meeresumwelt schädigen könnten, und die
Erstellung einer europäischen Liste von
Abwrackeinrichtungen
Verbindlich
Verordnung über das
Recycling von Schiffen
Verbot bestimmter Einwegkunststoffartikel, z. B.
Strohhalme und Besteck.
77 % der Plastikflaschen bis 2025 und 90 % bis 2029
sammeln.
Verbindlich
Richtlinie über
Einwegkunststoffartikel
31
Quantitative Verringerung des Verbrauchs einiger
Einwegkunststoffartikel in den Mitgliedstaaten bis
2026 gegenüber 2022.
Erstrebenswert
Bis 2030 sollte die EU die Kunststoffabfälle im Meer
um 50 % und Mikroplastik um 30 % verringern und
die Nährstoffverluste, den Einsatz und das Risiko
chemischer Pestizide, den Einsatz gefährlicherer
Pestizide und den Verkauf antimikrobieller Mittel für
Nutztiere und in der Aquakultur um 50 % verringern.
Erstrebenswert
Null-Schadstoff-
Aktionsplan
Die Mitgliedstaaten richten das Natura-2000-Netz
von Schutzgebieten ein, um sicherzustellen, dass die
wertvollsten natürlichen Lebensraumtypen und
Lebensräume der Arten in der gesamten EU erhalten
oder gegebenenfalls in einer günstigen
Erhaltungslage wiederhergestellt werden.
Verbindlich
Vogelschutzrichtlinie
Habitat-Richtlinie
Die Mitgliedstaaten verwenden ihre
Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete und
Maßnahmenprogramme, um Wasserkörper zu
schützen und erforderlichenfalls wieder in einen
guten Zustand zu bringen und eine Verschlechterung
zu verhindern (guter chemischer und ökologischer
Zustand).
Verbindlich Wasserrahmenrichtlinie
Die Mitgliedstaaten verringern die
Wasserverschmutzung durch Nitrat in der
Landwirtschaft, indem sie nitratgefährdete Gebiete
ausweisen, Nitratkonzentrationen von Wasserkörpern
überwachen und Regeln für eine gute
landwirtschaftliche Praxis festlegen.
Verbindlich Nitrat-Richtlinie
Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass
Schiffskraftstoffe nicht in ihren Hoheitsgewässern,
AWZ und Verschmutzungskontrollgebieten
außerhalb des ECA von Ostsee und Nordsee
verwendet werden, wenn der Schwefelgehalt dieser
Kraftstoffe 0,50 % übersteigt, und innerhalb des
ERH, wenn der Schwefelgehalt dieser Kraftstoffe
0,10 % übersteigt.
Verbindlich Schwefelrichtlinie
Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die
Badegewässer zu überwachen und zu bewerten.
Verbindlich Badegewässerrichtlinie
Verwirklichung der Ziele der GFP durch einen
Beitrag zu einem effizienten und transparenten
Markt, durch Regulierung von Berufsverbänden,
Vermarktungsnormen, Verbraucherinformation,
Wettbewerbsregeln und Marktinformationen
Verbindlich GMO
Die Mitgliedstaaten sind zur Prävention,
Minimierung und Abschwächung der nachteiligen
Auswirkungen sowohl der vorsätzlichen wie der
nicht vorsätzlichen Einbringung und Ausbreitung
invasiver gebietsfremder Arten auf die Biodiversität
in der Union verpflichtet.
Verbindlich
Verordnung über
invasive gebietsfremde
Arten
32
Die EU-Mission „Wiederbelebung unserer Ozeane
und Gewässer“ zielt darauf ab, bis 2030 durch
Forschung und Innovation, Bürgerbeteiligung und
blaue Investitionen die Gesundheit unserer Ozeane
und Gewässer zu schützen und wiederherzustellen.
Der neue Ansatz der Mission wird sich mit Ozeanen
und Gewässern befassen und eine Schlüsselrolle bei
der Verwirklichung der Klimaneutralität und der
Wiederherstellung der Natur spielen.
Erstrebenswert EU-Mission
„Wiederbelebung
unserer Ozeane und
Gewässer“
Drucksache 249/25- 33 -]
Relationen
- authored ← Europäische Kommission
- part_of_vorgang → Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Reg (Unterrichtung)