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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Der Europäische Pakt für die Meere

dip / drucksache 12.06.2025 · WP 21 · 249/25 · Unterrichtung · Original ↗

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Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Der Europäische Pakt für die Meere [Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 249/25 12.06.25 EU - AV - U - Vk - Wi Unterrichtung durch die Europäische Kommission Mitteilung der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen: Der Europäische Pakt für die Meere COM(2025) 281 final Der Bundesrat wird über die Vorlage gemäß § 2 EUZBLG auch durch die Bundesregierung unterrichtet. Hinweis: Drucksache 421/21 = AE-Nr. 210383; Drucksache 311/22 = AE-Nr. 220680; Drucksache 231/25 = AE-Nr. 250450 DE DE EUROPÄISCHE KOMMISSION Brüssel, den 5.6.2025 COM(2025) 281 final MITTEILUNG DER KOMMISSION AN DAS EUROPÄISCHE PARLAMENT, DEN RAT, DEN EUROPÄISCHEN WIRTSCHAFTS- UND SOZIALAUSSCHUSS UND DEN AUSSCHUSS DER REGIONEN Der Europäische Pakt für die Meere 1 Der Europäische Pakt für die Meere Die Ozeane und Meere sind für das Leben auf der Erde und für Wohlstand, Wettbewerbsfähigkeit, Sicherheit und eine nachhaltige Zukunft von entscheidender Bedeutung. Die Meere spielen eine wesentliche Rolle im Hinblick auf Energie, Daten und strategische Ressourcen sowie für die Regulierung des Erdklimas. Die Europäische Union verwaltet den weltweit größten gemeinsamen maritimen Raum mit 25 Mio. km² ausschließlicher Wirtschaftszonen (AWZ) in ihren Mitgliedstaaten, Gebieten in äußerster Randlage1 und überseeischen Gebieten. Mit rund 70 000 km Küste und 40 % der Bevölkerung, die in weniger als 50 km Entfernung vom Meer leben, hat die EU ein entscheidendes Interesse an maritimen Angelegenheiten. Die Seegrenzen der Union erstrecken sich dank ihrer Gebiete in äußerster Randlage auf die Karibik, den Atlantik und den Indischen Ozean. Die blaue Wirtschaft der Union alimentiert direkt fast 5 Millionen Arbeitsplätze und trägt jedes Jahr mehr als 250 Mrd. EUR an Bruttowertschöpfung zur EU-Wirtschaft bei2. Rund 74 % des Außenhandels der EU werden auf dem Seeweg abgewickelt und 99 % des interkontinentalen Internetverkehrs laufen über unterseeische Kommunikationskabel. Indessen verschlechtert sich die Gesundheit unserer Meere aufgrund der kumulativen Auswirkungen des Klimawandels, der Verschmutzung und des Raubbaus an den Meeresressourcen. Diese ökologischen Herausforderungen werden durch zunehmende geopolitische Spannungen verschlimmert, die nicht nur die kooperative Governance infrage stellen, sondern auch eine Bedrohung für unsere Sicherheit darstellen. Die Freiheit der Schifffahrt und die Handlungsfreiheit auf See werden zunehmend infrage gestellt und kritische maritime Infrastrukturen sind bedroht. Hybride Bedrohungen und Cyberangriffe kennen keine Grenzen und dies gilt auch für Sicherheitsbedrohungen auf See. Der Schutz der europäischen Grenzen und Infrastrukturen ist zu einer Priorität geworden. Um all diese Herausforderungen zu bewältigen und die Führungsrolle Europas in der Meerespolitik zu stärken, baut der Europäische Pakt für die Meere auf bestehenden Rechtsvorschriften und Initiativen auf und sieht erstmals einen ganzheitlichen Ansatz über alle Politikbereiche hinweg vor. Mit ihm wird ein einheitlicher Bezugsrahmen eingeführt, der darauf abzielt, die Koordinierungsprozesse zu straffen, die Berichtspflichten zu vereinfachen und eine Strategie für die Umsetzung bestehender Rechtsvorschriften und die sektorübergreifende Verwirklichung politischer Ziele zu bieten. Er schafft die Grundlage für eine Meeresunion – und auch für einen Rechtsakt für die Meere, der auf der geltenden Richtlinie über die maritime Raumplanung aufbaut – und ist darauf ausgerichtet, das enorme Potenzial der Meere für die Widerstandsfähigkeit, Ernährungssouveränität, Energieversorgung, Sicherheit und Wettbewerbsfähigkeit Europas auszuschöpfen. Darüber hinaus wird er die Zusammenarbeit mit internationalen Initiativen stärken. Mit diesem Pakt werden sechs Prioritäten unterstützt:  Schutz und Wiederherstellung der Gesundheit der Meere,  Stärkung der nachhaltigen Wettbewerbsfähigkeit der blauen Wirtschaft, 1 Französisch-Guayana, Guadeloupe, Martinique, Mayotte, Réunion und St. Martin (Frankreich), Azoren und Madeira (Portugal) sowie Kanarische Inseln (Spanien). 2 Europäische Kommission (2025). The EU Blue Economy Report 2025. 2  Unterstützung von Küsten- und Inselgemeinden sowie von Gebieten in äußerster Randlage,  Förderung von Forschung, Wissen, Kompetenzen und Innovation rund um die Meere  Verbesserung der maritimen Sicherheit und Verteidigung als Voraussetzung,  Stärkung der EU-Meeresdiplomatie und der internationalen regelbasierten Governance. Ziel des Pakts ist ein ganzheitlicher Ansatz und eine Zusammenarbeit zwischen allen Mitgliedstaaten, Regionen und maßgeblichen Interessenträgern, einschließlich Fischern, Fachkräften der blauen Wirtschaft, Innovatoren, Investoren, Wissenschaftlern und der Zivilgesellschaft. Der Pakt für die Meere wird entsprechend der Entwicklung des Bedarfs aktualisiert. 1. Verstärkter Governance-Rahmen Um die Maßnahmen in den verschiedenen Meeresbecken auf Unionsebene sowie auf regionaler, nationaler und lokaler Ebene aufeinander abzustimmen, bedarf es eines starken Governance-Rahmens, der sowohl EU-Länder als auch Drittstaaten einbezieht. 1.1. Umsetzung der meeresbezogenen Ziele Über die unmittelbar relevanten Rechtsvorschriften wie die Verordnung über die Gemeinsame Fischereipolitik, die Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRR) oder die Richtlinie über die maritime Raumplanung hinaus wird auch in anderen Rechtsvorschriften und politischen Maßnahmen der EU ein breites Spektrum verbindlicher und erstrebenswerter Ziele für den Schutz der Meere und ihre nachhaltige Bewirtschaftung festgelegt. Eine verstärkte Governance sollte die Umsetzung dieser Ziele erleichtern und die kohärente Durchsetzung der bestehenden Rechtsvorschriften sicherstellen. Abbildung: Eine Auswahl verbindlicher meeresbezogener Ziele in den EU-Rechtsvorschriften Auf der Grundlage einer Konsultation der maßgeblichen Interessenträger wird die Kommission bis 2027 einen Vorschlag für einen Rechtsakt für die Meere vorlegen, der auf einer Überarbeitung der Richtlinie über die maritime Raumplanung aufbauen wird. SÜSSWASSER FISCHEREIEN MEERES- GEWÄSSER SCHIFF- FAHRT KLIMA UND ENERGIE LAND UND MEER MEERESBEZOGENE ZIELE IN DEN RECHTSVORSCHRIFTEN UND DER POLITIK DER EU – eine Auswahl • Sicherstellung der Erhaltung biologischer Meeresressourcen und der Bewirtschaftung von Fischereien • Erreichung der Ziele der GFP • Erreichung eines guten Umweltzustands der Meeresgewässer bis 2020. • Überwachung und Bewertung der Badegewässer • Natura 2000-Netz von Schutzgebieten. • Wiederherstellung von mindestens 30 % der geschädigten Meeresgebiete der EU bis 2030, aller Ökosysteme, die der Wiederherstellung bedürfen, bis 2050. Vorlage der nationalen Wiederherstellungspläne bis Mitte 2026. • Verbot bestimmter Einwegkunststoffartikel. • Klimaneutralität in der EU bis 2050 • Die Mitgliedstaaten arbeiten bei den Zielen für den Ausbau der Erzeugung erneuerbarer Offshore-Energie in jedem Meeresbecken bis 2050 zusammen. • Landseitige Stromversorgung für bestimmte Schiffe • Gefahrstoffinventar – EU-Liste von Abwrackeinrichtungen • Obergrenzen für die jährliche durchschnittliche THG-Intensität der von Schiffen verbrauchten Energie. • Passagier- und Containerschiffe müssen landseitige Stromversorgung oder alternative emissionsfreie Technologien nutzen. • Spezielle Emissions- Überwachungsgebiete/ Schadstoff- Überwachungsgebiete • Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete und Maßnahmenprogramme zur Erreichung eines guten chemischen und ökologischen Zustands • Verringerung und Überwachung der Wasserverschmutzung durch Nitrate in der Landwirtschaft 3 Ziel ist die Stärkung und Modernisierung der maritimen Raumplanung als strategisches Instrument, das den Prioritäten des Pakts für die Meere und ihrer Umsetzung dient, insbesondere durch eine verstärkte sektorübergreifende Koordinierung auf nationaler Ebene und durch einen besser organisierten, auf die einzelnen Meeresbecken bezogenen Ansatz. Dem Gesetz werden die einschlägigen Ziele zugrunde liegen, die so in einem Kontext zusammengeführt und benannt werden, und es wird die kohärente und wirksame Umsetzung dieser Ziele erleichtern. Die Kommission wird auch auf die Vereinfachung und Abstimmung der meeresbezogenen Berichtspflichten der Mitgliedstaaten in bestehenden Rechtsvorschriften hinarbeiten, um für mehr Rechtsklarheit und Politikkohärenz zu sorgen und gleichzeitig den Verwaltungsaufwand zu verringern. Sie wird auch prüfen, wie die Umsetzung meeresbezogener Verpflichtungen unterstützt werden kann. Um die einschlägigen Indikatoren und Ziele des Pakts zu überwachen und über die Fortschritte bei diesen Bericht zu erstatten, wird die Kommission ein öffentliches „Dashboard des EU-Pakts für die Meere“ einrichten, das in einen regelmäßigen Bericht über den Stand des Pakts für die Meere einfließen wird, wobei bestehende Berichte und Ressourcen wie die Beobachtungsstelle der EU für die blaue Wirtschaft, das EU- Weltraumprogramm einschließlich Copernicus und digitale Instrumente genutzt werden und der Grundsatz der einmaligen Erfassung berücksichtigt wird. Eine enge Zusammenarbeit mit den maßgeblichen Interessenträgern in allen meeresbezogenen Politikbereichen wird von entscheidender Bedeutung sein. In Anlehnung an das Europäische Gremium für Landwirtschaft und Ernährung wird die Kommission einen hochrangigen Ozeanausschuss einrichten, der sich aus Vertretern der einschlägigen meeresbezogener Sektoren zusammensetzt. Der Ausschuss wird die Kommission bei ihrer Aufgabe unterstützen, die wirksame Umsetzung des Pakts für die Meere zu überwachen und sicherzustellen. 1.2. Zusammenarbeit auf regionaler Ebene Die wachsende Zahl maritimer Tätigkeiten – Offshore-Energie, Fischerei und Aquakultur, Schifffahrt, Freizeit- und Küstentourismus und mehr – übt Druck auf den begrenzten Meeresraum aus. Während einige Tätigkeiten spezielle Gebiete erfordern, besteht das weitere Vorgehen zum Teil in einer besser koordinierten Planung, die die individuelle und die gemeinsame Nutzung des Meeres innerhalb seiner ökologischen Grenzen und seine Erhaltung ins Gleichgewicht bringt, indem sie die Koexistenz verschiedener maritimer Tätigkeiten fördert sowie Inklusion, Fairness und Solidarität in den Vordergrund stellt. Die EU hat die regionale Zusammenarbeit in der Fischerei, die blaue Wirtschaft im weiteren Sinne und den Umweltschutz vermittels regionaler Rahmen wie den regionalen Fischereiorganisationen und den regionalen Meeresübereinkommen unterstützt, die für die Umsetzung der Gemeinsamen Fischereipolitik (GFP) und der MSRR von zentraler Bedeutung sind. Vier Initiativen für Meeresbecken haben ebenfalls zur Förderung der nachhaltigen blauen Wirtschaft beigetragen. Darüber hinaus haben flexible Kooperationsrahmen wie die Union für den Mittelmeerraum, die Östliche Partnerschaft und die regionale Zusammenarbeit im Schwarzmeerraum diese Bemühungen verstärkt. Die EU muss die verschiedenen Kooperationen in einer stärker synergetisch ausgerichteten Weise auf die nächste Stufe heben, um die Nutzung ihres Meeresraums zu optimieren. Mehrzweckverfahren und -gebiete, die Offshore-Windkraft mit anderen Technologien für 4 saubere Energie, Erhaltungs- und Wiederherstellungsverfahren, Fischerei oder nachhaltiger Aquakultur verbinden, sind vielversprechende Wege für die Zukunft. Mit dem bevorstehenden Vorschlag für einen Rechtsakt für die Meere wird den Mitgliedstaaten nahegelegt, von einem nationalen Ansatz zu einem Ansatz auf Ebene der Meeresbecken überzugehen. Das heißt, dass sie dazu ermutigt werden, im Rahmen makroregionaler EU- Strategien in allen bestehenden regionalen Kooperationsgremien mit Nachbarländern zusammenzuarbeiten und auf den im Rahmen der EU-Mission „Wiederbelebung unserer Ozeane und Gewässer“ eingerichteten Leuchttürmen in den Einzugsgebieten aufzubauen. Neben dem Rechtsakt für die Meere wird besonderes Augenmerk auf Folgendes gelegt: - Die Ostsee als dringende Priorität: Im Zusammenspiel mit der EU-Strategie für den Ostseeraum und in Zusammenarbeit mit bestehenden regionalen Gebietskörperschaften wird die Kommission im Jahr 2025 eine hochrangige Veranstaltung mit dem Titel „Our Baltic“ als Ausgangspunkt für einen erneuerten, ganzheitlichen Ansatz zur Bewältigung der Herausforderungen für die Ökosysteme, zur Bekämpfung der Verschmutzung von Land und Meer, zur Verbesserung der Sicherheit, des Umweltmanagements und der Bestandsbewirtschaftung sowie zur Unterstützung von Küstengemeinden organisieren. - Den neuen strategischen Ansatz für das Schwarze Meer, der einen zukunftsorientierten politischen Rahmen für die Bewältigung regionaler Herausforderungen durch für beide Seiten vorteilhafte Partnerschaften vorgibt. Er wurde im Mai 20253 angenommen und umfasst Maßnahmen mit folgenden Schwerpunkten: 1) Verbesserung von Sicherheit, Stabilität und Resilienz, 2) Förderung von nachhaltigem Wachstum und Wohlstand, auch durch Förderung der blauen Wirtschaft, 3) Förderung des Umweltschutzes, der Widerstandsfähigkeit und der Vorsorge gegen den Klimawandel und des Katastrophenschutzes – mit besonderem Schwerpunkt auf Küstengebieten. - Den neuen Pakt für den Mittelmeerraum, der den Weg zu einem gemeinsamen Raum des Friedens, des Wohlstands und der Stabilität im Mittelmeerraum ebnen und auf den Grundlagen der Agenda 2021 für den Mittelmeerraum aufbauen wird. Die Kommission wird in Zusammenarbeit mit der Union für den Mittelmeerraum die Ausarbeitung einer die blaue Wirtschaft betreffenden Meeresbecken-Strategie für den östlichen Mittelmeerraum unterstützen, dem es derzeit an einer speziellen Struktur für die Zusammenarbeit auf der Grundlage des Formats der WestMED-Initiative und in Zusammenarbeit mit bestehenden regionalen Gebietskörperschaften mangelt. - Die Arktis, insbesondere den arktischen Ozean, der für das globale Klima und die biologische Vielfalt, Sicherheit und Konnektivität der Meere von entscheidender Bedeutung ist: Die Arktispolitik der EU dient als Modell für ihre Meeresdiplomatie, die Zusammenarbeit und den Multilateralismus sowie den Aufbau einer nachhaltigen blauen Wirtschaft. Die Kommission wird weiterhin mit Grönland, den Färöern, Island 3 Gemeinsame Mitteilung „The European Union's strategic approach to the Black Sea region“ (JOIN(2025) 135 final). 5 und Norwegen zusammenarbeiten, um die EU-Standards zu wahren und sich weltweit über bewährte Verfahren auszutauschen. Die Kommission wird einem stabilen und vorhersehbaren Zugang zu allen benachbarten Gewässern Vorrang einräumen, um eine faire und gerechte Nutzung der Meeresressourcen sicherzustellen. 1.3. Mobilisierung finanzieller Unterstützung Finanzmittel für die Meere Die Initiativen im Rahmen des Pakts für die Meere erfordern Investitionen und Finanzmittel aus privaten und öffentlichen Quellen. Ein integrierter Ansatz für die Finanzierung und für die Meere betreffende Maßnahmen wird ein breites Spektrum von Elementen umfassen: die Erhaltung der biologischen Meeresressourcen als eine der fünf ausschließlichen Zuständigkeiten der EU, die Wiederherstellung der biologischen Vielfalt der Meere, die Bewirtschaftung und Innovation in den Fischerei und nachhaltiger Aquakultur, Tätigkeiten zur Umsetzung der GFP, Wissen über die Meere, maritime Sicherheit, Ernährungssicherheit, Entwicklung und Ausbau einer wettbewerbsfähigen und nachhaltigen blauen Wirtschaft, einschließlich Offshore- und Meeresenergie, Biotechnologie und Entsalzung, Schutz des Unterwasserkulturerbes, Unterstützung anderer Sektoren und Industrien der blauen Wirtschaft bei der Klimaneutralität, Einsatz intelligenter Lösungen sowie Unterstützung der maritimen Raumplanung. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, einen Teil ihrer Einnahmen aus dem EU- Emissionshandelssystem (EHS) – das sich nun auch auf die Emissionen aus dem Seeverkehr erstreckt – für Investitionen in die Dekarbonisierung des maritimen Sektors zu verwenden, unter anderem durch Verbesserung der Energieeffizienz von Schiffen und Häfen sowie durch innovative Technologien und Infrastrukturen. Investitionen in die blaue Wirtschaft und in Innovation Europäische Start-up- und Scale-up-Unternehmen, die Innovationen in der blauen Wirtschaft vorantreiben, stehen vor erheblichen Herausforderungen, wie etwa eingeschränktem Zugang zu Risikokapital und regulatorischen Hürden. Schätzungen zufolge sind in der blauen Wirtschaft tätige KMU in der EU mit einer Finanzierungslücke von 60 bis 70 Mrd. EUR konfrontiert4. Die EU-Mittel allein reichen nicht aus, um die Investitionslücke zu schließen. Daher ist die Zusammenführung öffentlicher und privater Quellen von entscheidender Bedeutung. Das Programm InvestEU der Europäischen Kommission, das eine Garantie der EIB, nationaler Förderbanken und multilateraler Finanzierungsinstitute vorsieht, mobilisiert private Investitionen zur Unterstützung eines breiten Spektrums von Investitionen in die blaue Wirtschaft in verschiedenen Phasen. Die betreffenden Investitionen erstrecken sich allgemein auf Technologien oder Lösungen für ökologische Nachhaltigkeit bis hin zu erneuerbarer Offshore-Energie, der Ökologisierung der Häfen und der Schifffahrt, Aquakultur, Küstenentwicklung, Tourismus und Kreislaufwirtschaft. Zu nennen sind auch Investitionen in FEI für strategische Meeres- und Satellitentechnologien, Digitalisierung, KI-Anwendungen, 4 „Study to support investment for the sustainable development of the blue economy“ – Amt für Veröffentlichungen der EU, 2018. 6 fortgeschrittene Fertigung und Unterwasserroboter. Bislang wurden im Rahmen von InvestEU Investitionen im Wert von mehr als 15 Mrd. EUR unterstützt. Mit Blick auf die Zukunft wird InvestEU im verbleibenden Programmplanungszeitraum weiterhin investitionswürdige Projekte der blauen Wirtschaft mit Finanzierung und Beratungsdiensten unterstützen. Die BlueInvest-Plattform spielt eine zentrale Rolle bei den Bemühungen der EU zur Unterstützung der blauen Wirtschaft. Ziel ist es, bis 2028 mehr als 1 Mrd. EUR an öffentlichen und privaten Investitionen zu mobilisieren. Sie unterstützt unter anderem Risikokapitalfonds mit Schwerpunkt auf Projekten der blauen Wirtschaft mithilfe der InvestEU- Eigenkapitalprodukte des Europäischen Investitionsfonds. Parallel dazu beschleunigt BlueInvest das Unternehmenswachstum bei europäischen KMU und Start-up-Unternehmen, indem sie diese beim Aufbau von Kapazitäten, bei der Vorbereitung auf Investitionen und bei der Mittelbeschaffung unterstützt5. Mit der Neuausrichtung des Pakts für die Meere auf die blaue Wirtschaft werden die Finanzierung und die Beratung im Rahmen von BlueInvest intensiviert. Die neue EU-Strategie für Start-ups und Scale-ups6, die darauf abzielt, die EU als weltweit besten Ort für die Gründung und Expansion technologieorientierter Unternehmen zu positionieren, wird auch die blaue Technologie umfassen. Sie wird der blauen Wirtschaft zugutekommen, insbesondere durch die Vereinfachung der Rechtsvorschriften, unter anderem durch das „28. Regime“7, die Unterstützung für Innovation, den Erwerb von Talenten und die Entwicklung von Kompetenzen sowie die Integration in umfassendere EU-Initiativen. Die thematische Plattform für intelligente Spezialisierung für eine nachhaltige blaue Wirtschaft wird weiterentwickelt, um Innovationsökosysteme in den Mitgliedstaaten und Regionen zu fördern und Investitionen in Innovationen anzuziehen und so die Wettbewerbsfähigkeit der Sektoren der blauen Wirtschaft zu steigern. Die Kommission wird weiterhin mit der Europäischen Investitionsbank-Gruppe und anderen InvestEU-Durchführungspartnern zusammenarbeiten, um private Investitionen zu mobilisieren und eine Risikominderung für privates Kapital zu erreichen. Dies umfasst unter anderem: - Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Küstengemeinden und Bereitstellung ökologischer, klimatischer, wirtschaftlicher und sozialer Vorteile durch die EU- Finanzierung aus den Struktur- und Kohäsionsfonds sowie Horizont, einschließlich der Programme „Mission Ozean“ und EIB-Darlehen. - Mobilisierung weiterer Investitionen in meeresbezogene Innovationen durch Einleitung einer Initiative zur Bestandsaufnahme der Investitionen, in deren Rahmen finanzielle Lösungen ermittelt werden, die den Einsatz neuer Technologien in der blauen Wirtschaft beschleunigen. 5 https://maritime-forum.ec.europa.eu/theme/investments/blueinvest_en. 6 „The EU Startup and Scaleup Strategy. Choose Europe to start and scale“ (COM(2025) 270 final). 7 Das 28. Regime wird ein einheitliches Regelwerk bieten, das möglicherweise progressiv und modular gestaltet ist. Es würde einen EU-Rechtsrahmen für Unternehmen umfassen, der auf standardmäßig digitalen Lösungen beruht, und wird Unternehmen helfen, Hindernisse bei der Gründung und Tätigkeit im gesamten Binnenmarkt zu überwinden. Zu diesem Zweck werden die geltenden Vorschriften vereinfacht und die Kosten eines Scheiterns gesenkt, indem bestimmte Aspekte in den einschlägigen Rechtsbereichen, einschließlich Insolvenz-, Arbeits- und Steuerrecht, behandelt werden. 7 - Verstärkung der Unterstützung durch Beratung im Rahmen der Initiative „Blue Champions“, um die Investitionsbereitschaft zu verbessern und um finanzielle Lösungen für meeresbezogene Innovatoren sowie zur Beschleunigung des Einsatzes neuer Technologien und wissenschaftlicher Ergebnisse zu finden. Leitinitiativen – Governance: - Meeresgesetz - EU-Dashboard für den Pakt für die Meere - Meeresausschuss Finanzierung - Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Küstengemeinden durch EU-Finanzierung und EIB-Darlehen - Intensivierung der finanziellen Unterstützung und Beratung im Rahmen von BlueInvest 2. Integrierter Ansatz für die Gesundheit und Nachhaltigkeit der Meere Es wurden wichtige EU-Ziele festgelegt, und EU-Initiativen haben zu Fortschritten bei der Gesundheit der Meere geführt. Die Meeresumwelt verschlechtert sich jedoch weiter, und die Meere und die Vielfalt des Lebens, die sie beherbergen, sind nach wie vor gefährdet. Korallenriffe beispielsweise – Heimat eines Viertels aller Meeresarten – leiden zunehmend unter der Erwärmung der Gewässer und der Veränderung der Meereschemie, durch die ihre Widerstandsfähigkeit geschwächt wird. Viele marine Lebensräume und das kulturelle Erbe der Meere, von Seegraswiesen bis hin zu Mangroven, sind nach wie vor Belastungen durch menschliche Tätigkeiten im Meer und im Binnenland ausgesetzt, die zum Klimawandel beitragen. Die Verbesserung und Erhaltung der Gesundheit der Meere erfordert Engagement, Innovation und Zusammenarbeit auf allen Ebenen, auch weltweit8. In dieser Mitteilung werden Maßnahmen vorgeschlagen, die sich auf vier zentrale Grundsätze stützen: einen Ansatz „von der Quelle bis zum Meer“ zur Bekämpfung der Verschmutzung, ein Vorsorgeprinzip, einen wissenschaftlich fundierten Ansatz für politische Entscheidungen und einen ökosystembasierten Ansatz. 2.1. Die Meere als Verbündete im Kampf gegen den Klimawandel Die Meere sind die größte Kohlendioxidsenke unseres Planeten und absorbieren 30 % der anthropogenen Kohlendioxidemissionen. Sie spielen eine entscheidende Rolle bei der Klimaregulierung, der Kohlenstoffbindung und der Eindämmung des Klimawandels. Diese Fähigkeiten werden durch steigende Temperaturen, Verlust an biologischer Vielfalt, Versauerung und Sauerstoffentzug gefährdet. Die Wiederherstellung der Meeresökosysteme und der biologischen Vielfalt kann im Gegenzug dazu beitragen, die Erderwärmung zu verlangsamen, indem die CO2-Aufnahmefunktion der 8 Vgl. Abschnitt 7. 8 Meere verbessert wird. Die Erwärmung und Versauerung der Meere werden hauptsächlich durch CO2-Emissionen aus der Verbrennung fossiler Brennstoffe verursacht. Um der Erwärmung und Versauerung der Meere entgegenzuwirken, ist es daher von entscheidender Bedeutung, die Klimaziele zu erreichen und sich in der Klimadiplomatie zu engagieren, um andere große Emittenten zur Verringerung der Treibhausgasemissionen zu bewegen. Darüber hinaus trägt die Offshore-Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen dazu bei, die Treibhausgasemissionen zu verringern, die andernfalls zu einer Erwärmung der Meere führen und die Gesundheit und den Reichtum der Meere gefährden würden, und verringert die Abhängigkeit Europas von fossilen Brennstoffen, auch aus dem Meeresboden, angesichts der Risiken für die Meeresökosysteme, einschließlich des Meeresbodens, und stärkt damit die Energieversorgungssicherheit und -souveränität der EU im Einklang mit dem Ziel der Klimaneutralität der EU. Die Kommission wird die Mitgliedstaaten bei der Planung und Umsetzung von Maßnahmen zur Wiederherstellung geschädigter Küsten- und Meereslebensräume unterstützen, um das rechtsverbindliche Ziel der Verordnung über die Wiederherstellung der Natur zu erreichen, wonach bis 2030 mindestens 20 % der Meeresflächen der EU und bis 2050 alle Ökosysteme, die der Wiederherstellung bedürfen, mit den erforderlichen Maßnahmen abgedeckt werden müssen. Die Kommission wird Küstengemeinden dabei unterstützen, unter Berücksichtigung der UNFCCC9-Leitlinien neue Geschäftsmodelle zu entwickeln, die sowohl der Natur als auch den Menschen zugutekommen, einschließlich europäischer Speicher für blauen Kohlenstoff. 2.2. Schutz und Wiederherstellung der marinen Tier- und Pflanzenwelt und wesentlicher Ökosystemdienstleistungen der Meere Belastungen der Meere schaden den Meeresökosystemen und der biologischen Vielfalt und wirken sich auf Küstengemeinden, Fischerei und andere meeresbasierte Tätigkeiten aus. Meeresschutzgebiete Ein Netzwerk gut verbundener und wirksam bewirtschafteter Meeresschutzgebiete spielt eine entscheidende Rolle beim Schutz und der Wiederherstellung von Ökosystemen und Nahrungsnetzen, da es den Küstengemeinden und den Fischern dabei hilft, einen Beitrag zur Wiederherstellung der marinen Tier- und Pflanzenwelt zu leisten. Die EU hat ihr Netzwerk von Meeresschutzgebieten auf 12,3 % ihrer Gewässer ausgeweitet. Die Mitgliedstaaten sind jedoch aufgefordert, ihre Bemühungen zu beschleunigen, um das Ziel der EU-Biodiversitätsstrategie für 2030 zu erreichen, 30 % ihrer Meeresgebiete unter gesetzlichen Schutz und 10 % unter strengen Schutz zu stellen. Dies setzt voraus, dass auf der Grundlage wissenschaftlicher Erkenntnisse und unter Einbeziehung aller lokalen Interessenträger, einschließlich der Fischer, Bewirtschaftungspläne für jedes Meeresschutzgebiet vorgeschlagen werden, die darauf abzielen, den besonderen Merkmalen der betreffenden Meeresschutzgebiete in ökologisch bedeutsamen Gebieten Rechnung zu tragen. Dazu sollte im Einzelfall auch festgestellt werden, welche Fangtechniken mit der Erhaltung der Zielarten und Lebensräume in den betreffenden Meeresschutzgebieten vereinbar sind. 9 Rahmenübereinkommen der Vereinten Nationen über Klimaänderungen. 9 Die Kommission wird daher an der wirksamen Umsetzung und Durchsetzung der geltenden EU-Rechtsvorschriften arbeiten, insbesondere der Vogelschutz- und der Habitat-Richtlinie, der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (MSRR) und der Verordnung über die Wiederherstellung der Natur, wozu auch der Einsatz neuer Technologien gehört, um die Beobachtung und die Überwachung zu erleichtern. Nachhaltige Bewirtschaftung mariner Tätigkeiten Abgesehen von den Meeresschutzgebieten ist – wie in der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie dargelegt – ein ökosystembasierter Ansatz zur Steuerung der Tätigkeiten auf See sowie der Tätigkeiten an Land, die Auswirkungen auf die Meere haben, von entscheidender Bedeutung, um zu erreichen, dass die Meere sauber, gesund und produktiv sind und dass alle Meeresgewässer der EU letztlich einen „guten Umweltzustand“10 aufweisen. Zwar wurden Fortschritte gemacht, doch wurde in einer kürzlich durchgeführten Bewertung der MSRR11 hervorgehoben, dass es zur vollständigen Erreichung des guten Umweltzustands für alle elf Deskriptoren der MSRR weiterer Schritte bedarf, einschließlich einer Erhöhung der finanziellen Investitionen, um die erforderlichen Maßnahmen umzusetzen. Die Kommission wird die MSRR überarbeiten, um die Fortschritte bei der Verwirklichung der Umweltziele zu beschleunigen, die Umsetzung zu vereinfachen und den mit der Berichterstattung und dem Datenmanagement verbundenen Verwaltungsaufwand zu verringern. Bekämpfung der Meeres- und der Süßwasserverschmutzung Die marinen und litoralen Ökosysteme sind erheblichen Bedrohungen durch Verschmutzung ausgesetzt, unter anderem durch den Nährstoffeintrag aufgrund der Tätigkeiten an Land und auf See: Ablaufwasser aus der Landwirtschaft, chemische Schadstoffe, Kunststoffe und Mikroplastik. Aus diesem Grund müssen die Maßnahmen den gesamten Wasserkreislauf an Land und auf See abdecken. Zur Bekämpfung landseitiger Verschmutzungsquellen wird die Kommission im Wege der Wasserresilienzstrategie einen Ansatz „von der Quelle bis zum Meer“ stärken und Küstengemeinden bei der Bekämpfung der landseitigen Verschmutzung unterstützen, wobei ihre Rolle als Torwächter zwischen der Bodenverschmutzung und der Verschlechterung der Meeresökosysteme anerkannt wird. Aufbauend auf den Anforderungen zur Verringerung der Umweltverschmutzung, um den guten Umweltzustand der Meere der EU zu erreichen, werden im Null-Schadstoff-Aktionsplan der EU ehrgeizige Ziele festgelegt, wie etwa die Reduzierung der Kunststoffabfälle im Meer um 50 % und die Senkung der Nährstoffverluste um 50 % bis 2030, die mit Mitteln aus „Horizont Europa“, einschließlich der Mission „Wiederbelebung unserer Ozeane und Gewässer“, nachdrücklich unterstützt werden. Die Kommission erinnert daran, dass die Mitgliedstaaten im Rahmen der nationalen EMFAF-Programme Regelungen für die aktive oder passive Sammlung von Meeresabfällen unterstützen können. 10 MSRR Artikel 3 Nummer 5, und näher ausgeführt im Beschluss (EU) 2017/848 der Kommission zur Festlegung der Kriterien und methodischen Standards für die Beschreibung eines guten Umweltzustands von Meeresgewässern. 11 Bericht über die Bewertung der gemäß Artikel 17 der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie (2008/56/EG) aktualisierten Maßnahmenprogramme der Mitgliedstaaten durch die Kommission. 10 Ein wirksames Nährstoffmanagement und eine erhebliche Verringerung der Verschmutzung, einschließlich Mikroplastik, PFAS und anderer Chemikalien, sind von entscheidender Bedeutung, um die Gesundheit der Meere zu stärken. Die Kommission wird auch weiterhin Forschung und Innovation in den Bereichen Nährstoffmanagement und Mikroplastik finanzieren. Darüber hinaus wird die Gemeinsame Agrarpolitik (GAP) weiterhin Anreize für eine nachhaltige Landwirtschaft schaffen, unter anderem zur Verringerung überschüssiger Nährstoffe. Was die Meeresverschmutzung betrifft, so ist der Seeverkehr nach wie vor eine der Hauptquellen, die zu Emissionen, Einleitungen von Abwasser und Abfällen und Unterwasserlärm beiträgt. Ein tiefgreifender Wandel im Seeverkehr hin zu Klimaneutralität und zur Schadstofffreiheit kann die Auswirkungen auf die marine Tier- und Pflanzenwelt begrenzen und dazu beitragen, die Wettbewerbsfähigkeit der EU zu erhalten und zu steigern12. Zwar haben die geltenden Rechtsvorschriften die Verschmutzung durch Schiffe verringert, doch sind weitere Maßnahmen erforderlich, um Freisetzungen in Luft und Wasser einzudämmen und die Freisetzung von Kunststoffgranulat13 zu verhindern. Die Kommission wird daher: - den Dienst CleanSeaNet14 ausbauen, damit den Mitgliedstaaten mehr Arten von von Schiffen stammenden Verschmutzungen, wie z. B. Abwasser, Müll, verlorene Container, gemeldet werden können. Die Mitgliedstaaten sollten die Überprüfungsverfahren und die Zugänglichkeit der Daten weiterentwickeln; aufbauend auf den Arbeiten, die die EU im Rahmen der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie zu Unterwasserlärm angestoßen hat, die High-Ambition Coalition for a Quiet Ocean unterstützen, um ehrgeizige und praktische Lösungen zur Wiederherstellung leiserer Meere zu fördern. - mit Partnern zusammenarbeiten, um die vollständige Umsetzung der IMO- Entscheidungen zur Verringerung der Verschmutzung durch den Seeverkehr sicherzustellen. Leitinitiativen15: - Überarbeitung der Meeresstrategie-Rahmenrichtlinie - Europäische Speicher für blauen Kohlenstoff und neue Geschäftsmodelle für Küstengemeinden - Aufforderung an die Mitgliedstaaten, Meeresschutzgebiete auszuweisen und zu bewirtschaften 12 Gemeinsamer Bericht der EUA und der EMSA 15/2024: European Maritime Transport Environmental Report 2025. 13 Am 8. April 2025 einigten sich die beiden gesetzgebenden Organe vorläufig auf den vorgeschlagenen Verordnungsentwurf zur Vermeidung der Verschmutzung durch Mikroplastik durch die unbeabsichtigte Freisetzung von Kunststoffgranulat (COM(2023) 645). 14 Satellite based Services – CleanSeaNet Service – EMSA - Europäische Agentur für die Sicherheit des Seeverkehrs. 15 Zu dieser Priorität tragen auch die Gesundheit der Meere betreffende Leitinitiativen in Abschnitt 7 bei. 11 3. Förderung der nachhaltigen blauen Wirtschaft zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit Die blaue Wirtschaft der EU ist ein Kraftzentrum mit wirtschaftlichem und transformativem Potenzial. Sie ist integraler Bestandteil der umfassenderen Industrie- und Sicherheitsstrategie Europas und erstreckt sich über i) traditionelle Branchen in den Bereichen Fischerei, Aquakultur, Schifffahrt und Küstentourismus, ii) neue und aufstrebende Branchen in den Bereichen erneuerbare Energien, blaue Biotechnologie, Unterwasserrobotik und Meeresbeobachtung sowie iii) weltweite Vorreiter im Bereich der Meerestechnologie, die durch Forschung und Innovationen in den Bereichen KI, saubere Technologien und Deep Tech vorangetrieben werden. Eine regenerative blaue Wirtschaft, die sich um die Wiederherstellung der Ozeane bemüht und zugleich Entwicklung, soziale Inklusion und Gerechtigkeit fördert, beinhaltet die Revitalisierung der Meeresressourcen und der natürlichen Systeme der Meere. Im Einklang mit dem Kompass für Wettbewerbsfähigkeit und dem Deal für eine saubere Industrie muss die EU ihre Wettbewerbsfähigkeit verbessern und den strategischen Übergang in traditionellen und aufstrebenden Branchen der blauen Wirtschaft beschleunigen, wobei der Schwerpunkt insbesondere auf der Dekarbonisierung und dem Ausbau von Innovationen liegen sollte. Dies heißt: Unterstützung unseres Fischerei- und Aquakultursektors, einschließlich einer besseren Verwertung von Abfällen aus aquatischer Biomasse, Beschleunigung des Einsatzes sauberer blauer Technologien, Unterstützung von Geschäftsmodellen zur Erhaltung oder Wiederherstellung von Meeresökosystemen und der biologischen Vielfalt durch naturbasierte Lösungen und CO2-negative Produkte sowie Schaffung der richtigen Voraussetzungen für sauberes Wachstum. Um dies zu erreichen, bedarf es einer intelligenten Mischung aus öffentlichen Mitteln, privaten Investitionen, Voraussetzungen schaffenden Regulierungsmaßnahmen, Kompetenzentwicklung, Wissensaustausch, Forschung und Innovation sowie wirksamer maritimer Raumplanung. 3.1. Unterstützung des Fischerei- und Aquakultursektors zugunsten nachhaltiger aquatischer Lebensmittel, der Ernährungssicherheit und der Souveränität Fischerei und Aquakultur sind für die Nahrungsmittelversorgung und die Ernährungssicherheit von entscheidender Bedeutung. Dennoch werden 70 % der heute in der EU verzehrten aquatischen Lebensmittel importiert16. Ergänzend zur Vision für Landwirtschaft und Ernährung wird die umfassende Bewertung und mögliche Überarbeitung der GFP, die auch die gemeinsame Marktorganisation (GMO) und die Vision 2040 für Fischerei und Aquakultur umfasst, einen wichtigen Meilenstein darstellen. Sie wird sicherstellen, dass Fischerei und Aquakultur, einschließlich des Verarbeitungssektors, ihre Wettbewerbsfähigkeit und Widerstandsfähigkeit verbessern und eine stabile Versorgung des EU-Marktes gewährleisten, wobei ein ökosystembasierter Ansatz für die Bestandsbewirtschaftung beibehalten wird. Dazu gehört die Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten, um die Fischereitätigkeiten zukunftssicher und nachhaltiger zu gestalten, indem die Selektivität der Fanggeräte, auch durch Innovation, verbessert und die negativen Auswirkungen auf das Meeresökosystem verringert werden, indem der Beifang empfindlicher Meeresarten minimiert und nach Möglichkeit beseitigt wird. Die Förderung der Nachhaltigkeitsgrundsätze der EU auf 16 Europäische Kommission (2024): The EU Fish Market Report 2024. 12 globaler Ebene ist wichtig, um die Nachhaltigkeit der Einfuhren zu stärken und gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten, wie in Kapitel 7 näher ausgeführt wird. Die Kommission wird Folgendes vorschlagen: - Maßnahmen zur Dekarbonisierung und Modernisierung der Fischereiflotte, unterstützt durch die Partnerschaft für die Energiewende im Fischerei- und Aquakultursektor17. - Unterstützung kleiner Fischereien als Priorität. Zu den einschlägigen Maßnahmen gehören die Herausgabe eines Vademekums, in dem bewährte Verfahren vorgestellt werden, die die Mitgliedstaaten bei der Aufteilung von Fangmöglichkeiten anwenden könnten, um die Transparenz zu verbessern und eine nachhaltige Fischerei zu fördern, sowie ein spezieller Umsetzungsdialog. Die Kommission wird auch die Einrichtung eines speziellen Beirats in Erwägung ziehen. - Die Einrichtung einer EU-Initiative für nachhaltige Aquakultur, an der Behörden der Mitgliedstaaten, Vertreter des Sektors, andere Interessengruppen, Forschungs- und Innovationseinrichtungen, Unternehmensbeschleuniger und Finanzinstitute beteiligt sind. Sie wird die Zusammenarbeit durch die Festlegung von Zielen und Maßnahmen verbessern, einschließlich der Entwicklung von Projekten, die auf eine Mehrfachnutzung des Meeresraums abzielen. - Ausweitung der europäischen Algenproduktion, unter anderem durch die neue Bioökonomie-Strategie, die bis Ende 2025 angenommen werden soll, die Einleitung einer Innovationsinitiative für blaue Bioökonomie bis 2027 und die Festlegung freiwilliger Ziele für das Wachstum der Algenproduktion in der EU. - Eine spezielle politische Initiative zur Bewältigung des Problems der nichtheimischen Arten, die Fischerei und Aquakultur bedrohen, einschließlich der Möglichkeiten zur Nutzung dieser Arten in Fällen, in denen sie bereits zu weit verbreitet sind. - Einen Leitfaden zum Umgang mit Raubtieren im Rahmen der Umsetzung der strategischen Leitlinien für die Aquakultur. - Evaluierung der GMO-Verordnung zwecks Bewertung der Wirksamkeit der derzeitigen Kennzeichnungsvorschriften, auch im Hinblick auf die in den Anwendungsbereich fallenden Erzeugnisse, ihren Ursprung und die Vertriebskanäle wie Supermärkte, Fischhändler und Restaurants. - Eine EU-weite Kampagne im Jahr 2027 zu den Vorteilen und dem Mehrwert von in der EU erzeugten und nachhaltigen „aquatischen Lebensmitteln“. - Maßnahmen zur Gewährleistung der Nachhaltigkeit der Bestandsbewirtschaftung und gleicher Wettbewerbsbedingungen für die europäischen Fischer weltweit (siehe Abschnitt 7). - Bewertung und möglicherweise Überarbeitung der GFP-Verordnung. - Unterstützung der sozialen Dimension des Fischerei- und Aquakultursektors (siehe Abschnitt 3). 3.2. Stärkung der maritimen industriellen Basis der EU sowie der Häfen als kritische Knotenpunkte Die maritime Fertigungsbasis Europas ist für die strategische Autonomie, den Wohlstand und die Sicherheit der EU von entscheidender Bedeutung. Die europäischen Werften, Lieferanten 17 Die Partnerschaft wurde im Anschluss an die Mitteilung der Kommission über die Energiewende im Fischerei- und Aquakultursektor der EU eingerichtet 13 und Technologieanbieter verfügen über das Fachwissen, um hochwertige Schiffe zu bauen und Technologien für erneuerbare Offshore-Energie zu entwickeln. Um diesen Wettbewerbsvorteil zu bewahren und beim globalen Übergang zu sauberen Technologien eine Führungsrolle zu übernehmen, wird die Kommission eine Industriestrategie für die maritime Wirtschaft ausarbeiten. EU-Häfen sind strategische Vorteile für Wettbewerbsfähigkeit und Sicherheit und fungieren als Zugangstore für den Welthandel und den Binnenmarkt, insbesondere als Knotenpunkte für den europäischen Seeverkehrsraum18 sowie für die militärische und zivile Mobilität. Viele entwickeln sich zu Drehscheiben für Dekarbonisierung, Kreislaufwirtschaft und Innovation in Wertschöpfungsketten, die Industriecluster unterstützen. Um diese Funktion zu stärken, wird die Kommission eine neue EU-Hafenstrategie verabschieden. Um die Dekarbonisierung des EU-Seeverkehrssektors zu beschleunigen, damit wir unsere Klimaziele erreichen, muss die kürzlich erfolgte Ausweitung des EHS, unser Mechanismus zur Bepreisung von Treibhausgasen, auf den Seeverkehr konsequent umgesetzt werden. Dies erfordert auch die Umsetzung von FuelEU Maritime, einer Schlüsselmaßnahme zur Verringerung der THG-Intensität von Kraftstoffen, zur Stimulierung von Investitionen, zur Entwicklung einer Infrastruktur für alternative Kraftstoffe in Häfen und zur Mobilisierung von Koordinierungsanstrengungen entlang der gesamten Lieferkette, um Größenvorteile zu erzielen. Die EU setzt sich bei der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) für ehrgeizige globale Maßnahmen ein, um gleiche Wettbewerbsbedingungen auf globaler Ebene zu gewährleisten. Der kürzlich vereinbarte Netto-Null-Rahmen der IMO ist ein wichtiger Schritt zur Dekarbonisierung des gesamten Industriesektors. Die Unterstützung der Digitalisierung maritimer Tätigkeiten, Investitionen in grüne Technologien und die Förderung der Entwicklung grüner Kompetenzen werden eine ebenso wichtige Rolle spielen, wenn es darum geht, die langfristige Nachhaltigkeit und Anpassungsfähigkeit der maritimen Industrie sicherzustellen. Erhebliche Investitionen in die Erzeugung alternativer Kraftstoffe, die Energieinfrastruktur, die landseitige Stromversorgung und die Einführung und Integration neuer sauberer Technologien an Bord sind von entscheidender Bedeutung, um Resilienz, Dekarbonisierung, Innovation und Wettbewerbsfähigkeit in diesem Sektor zu fördern. 3.3. Stärkung weiterer Sektoren der blauen Wirtschaft Technologien für Offshore-Windkraft und Meeresenergie sind Schlüsselfaktoren für die Verwirklichung der Klimaziele, die Verbesserung der Energieversorgungssicherheit sowie die Bereitstellung erschwinglicher Energie, die die industrielle Wettbewerbsfähigkeit in allen Industriezweigen und Mitgliedstaaten stärkt. Die Beschleunigung der Einführung erfordert erhebliche Investitionen in die Netzinfrastruktur, einschließlich Technologien in den Bereichen grenzüberschreitende Offshore-Übertragung und Energie, zusammen mit einer besseren regionalen Zusammenarbeit und Lösungen für räumliche Beschränkungen und Koexistenz mit anderen Tätigkeiten wie Fischerei und Aquakultur. Um weiterhin von ihrer weltweiten Führungsrolle im Bereich erneuerbarer Offshore-Energie zu profitieren und mit dem Ziel, die Führungsrolle bei Meeresenergietechnologien zu bekräftigen, sollte die EU wettbewerbsfähige Lieferketten und den Zugang zu Rohstoffen und 18 TEN-V-Verordnung (EU) 2024/1679. 14 qualifizierten Arbeitskräften aufrechterhalten. Um dies zu erreichen, werden die Verpflichtungen der Mitgliedstaaten und die regionale Zusammenarbeit19 von entscheidender Bedeutung sein. Die Meere können eine wichtige Quelle von genetischen Ressourcen für die Bioökonomie und von Rohstoffen sein. Meerwassersolen können eine Quelle von Magnesium, Lithium, Bor und Vanadium sein. Daher könnten sie bei Einsatz kosteneffizienter Gewinnungstechnologien zur Versorgungssicherheit bei diesen und anderen Metallen beitragen. Angesichts des zunehmenden Bedarfs an effizienten Entsalzungsanlagen, um den Bedarf an Süßwasser und der Erzeugung von grünem Wasserstoff durch den Menschen zu decken, wird die Durchführbarkeit der Rückgewinnung von Metallen aus Seelake durch gezielte Tätigkeiten im Rahmen des Programms „Horizont Europa“ geprüft. Der Küsten- und Meerestourismus ist der größte Sektor der blauen Wirtschaft und eine wichtige Einkommensquelle für viele Küstengebiete, durch die die Lebensgrundlagen insbesondere in ländlichen Küsten- und Inselgemeinden diversifiziert werden. Aufbauend auf den Fortschritten im Rahmen des Übergangspfads für den Tourismus und der europäischen Agenda für den Tourismus 2030 sowie der im Mai 2025 eingeleiteten Konsultation der Interessenträger wird die Kommission im Frühjahr 2026 eine EU-Strategie für nachhaltigen Tourismus vorlegen. Mit der neuen Strategie werden Verfahren gefördert, die sowohl den Küsten- und Inselgemeinden als auch den Gebieten in äußerster Randlage zugutekommen. 3.4. Stärkung der sozialen Dimension der blauen Wirtschaft Ein Generationenwechsel, die Teilhabe von Frauen, Weiterbildung und angemessene Arbeitsbedingungen sind wesentliche Voraussetzungen für eine florierende und attraktive blaue Wirtschaft. Eine für 2027 geplante neue Strategie für den Generationenwechsel in der blauen Wirtschaft wird die Qualifizierung der Arbeitskräfte der nächsten Generation in den Bereichen Meeresforschung, Meerestechnologie und nachhaltige Fischerei fördern. Sie wird Bildung, Meereskompetenz und generationenübergreifenden Wissenstransfer fördern. Wie in der Mitteilung über eine Union der Kompetenzen dargelegt, wird die Kommission ihre Anstrengungen zur Förderung der Ausbildung in MINT20-Fächern verstärken, die auch fortgeschrittenere Kenntnisse über Meereswissenschaften wie Umwelttechnik, Meeresbiologie und Chemie fördern sollte. Bei der Förderung von MINT-Fächern und im Rahmen von Allianzen europäischer Universitäten und Schulen sollte der blauen Wirtschaft und ihrem Potenzial mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden. Um digitale und unternehmerische Kompetenzen zu fördern, wird die Strategie für den Generationenwechsel in der blauen Wirtschaft mit der neuen Wissens- und Innovationsgemeinschaft (KIC) im Bereich Wasser-, Meeres- und maritime Sektoren und Ökosysteme, die einen strukturierten, EU-weiten Rahmen für die Vernetzung der Ökosysteme der blauen Wirtschaft bietet, und mit der Union der Kompetenzen, die branchenübergreifende 19 Verbundplan für den baltischen Energiemarkt (BEMIP), Energieverbindungsleitungen in Mittel- und Südosteuropa (CESEC), Nordsee-Energiekooperation (NSEC), Verbindungsleitungen für Südwesteuropa. 20 Mathematik, Informatik, Naturwissenschaften und Technik. 15 Partnerschaften in der blauen Wirtschaft unterstützt, sowie mit der Leitstrategie für Generationengerechtigkeit abgestimmt. Im Bereich der Fischerei wird der Schwerpunkt der Kommission auf dem Generationenwechsel und der Steigerung der Attraktivität des Berufs liegen, unter anderem durch die Modernisierung der Flotte, die Digitalisierung und die Verbesserung der Sicherheit an Bord. Sie wird auch die Weiterbildung und Umschulung von Fischern unterstützen. Leitinitiativen: - Bewertung und möglicherweise Überarbeitung der GFP - Vision für Fischerei und Aquakultur für 2040 - Industriestrategie für die maritime Wirtschaft und EU-Hafenstrategie - Strategie für den Generationenwechsel in der blauen Wirtschaft 4. Schutz und Stärkung der Küstengemeinden und Inseln Gesunde Meere bieten den Küstenbevölkerungen eine Lebensgrundlage, Schutz und ein Gefühl der Identität. Küstengemeinden sind die treibende menschliche Kraft hinter einer nachhaltigen und wettbewerbsfähigen blauen Wirtschaft auf dem Weg zu regenerativen Verfahren und spielen eine entscheidende Rolle, wenn es darum geht, den Europäerinnen und Europäern gesunde und nachhaltige Lebensmittel sowie saubere und erschwingliche erneuerbare Meeresenergie zur Verfügung zu stellen und Europa mit dem Rest der Welt zu verbinden. Ihre verantwortungsvolle Rolle als wichtige Interessenträger und Akteure im Bereich der meerespolitischen Governance sollte stärker anerkannt werden. Die Küstengebiete sind vielfältig und verfügen über einzigartige geografische und natürliche Ressourcen, die sowohl erhebliche wirtschaftliche Chancen bieten als auch einzigartige Herausforderungen darstellen. Die Ausschöpfung des vollen Potenzials der Küstenregionen der EU erfordert sowohl die Stärkung der führenden Küstengemeinden als auch die Schließung der Lücke für diejenigen, die Schwierigkeiten haben, Chancen zu nutzen. Küstengebiete sind auch am stärksten vom Klimawandel bedroht, da sie mit steigenden Meeresspiegeln, extremen Wetterereignissen, Küstenerosion, Überschwemmungen, Versalzung und Rückgang der biologischen Vielfalt, auch im Hinblick auf die Fischbestände, konfrontiert sind. Von den Küstengemeinden und den Gebieten in äußerster Randlage wird erwartet, dass sie ihre Anpassungs- und Krisenvorsorgemaßnahmen verstärken. Die Kommission wird die Unterstützung für Küstengemeinden bei der Umsetzung von Anpassungsstrategien und der Anpassungsplanung verstärken, insbesondere im Rahmen des bevorstehenden EU-Plans zur Anpassung an den Klimawandel. Um Küstengemeinden stärker zu unterstützen und im Einklang mit der Strategie für eine Vorsorgeunion wird die Kommission 2026 eine neue EU-Strategie für die Entwicklung und Widerstandsfähigkeit von Küstengemeinden vorschlagen. Diese Strategie wird die Chancen nutzen und den Rahmen für die Förderung der lokalen Wirtschaftsentwicklung und die Stärkung der Widerstandsfähigkeit der Küstengemeinden vorgeben. Die Strategie wird Frühwarnkapazitäten und Pläne zur Anpassung an den Klimawandel fördern, die durch fortgeschrittene Beobachtungs- und Prognosedienste unterstützt werden. 16 Ziel ist es, das enorme Potenzial der Küstengemeinden bei der Entwicklung und Einführung neuer nachhaltiger Geschäftsmodelle zu nutzen, die zur nachhaltigen Entwicklung und Wettbewerbsfähigkeit der gesamten EU beitragen. Sie wird Möglichkeiten zur Diversifizierung der Einnahmen fördern und Anreize für die Einbeziehung regenerativer Tätigkeiten und Wiederherstellungsmaßnahmen sowie wissenschaftlicher und technologischer Innovationen bei der Beobachtung von Vorhersagen und der Entwicklung von Dienstleistungen schaffen, aufbauend auf den Erfolgen der von der örtlichen Bevölkerung betriebenen Projekte für lokale Entwicklung21, dem Ansatz des Neuen Europäischen Bauhauses (NEB)22 sowie den Leuchttürmen der Mission Ozean. Angesichts der besonderen Herausforderungen, mit denen Inseln und Gebiete in äußerster Randlage konfrontiert sind und die maßgeschneiderte Maßnahmen und besseren Synergien erfordern, beschloss die Kommission, eine Konsultation zu einer neuen Strategie für Inseln und eine aktualisierte Strategie für die Gebiete in äußerster Randlage einzuleiten. Es bedarf besonderer Aufmerksamkeit und auf die Besonderheiten der Gebiete in äußerster Randlage zugeschnittener Maßnahmen, um ihre Insellage zu überwinden und ihren Bedürfnissen gerecht zu werden: Stärkung ihrer Resilienz und Konnektivität, Entwicklung ihrer wirtschaftlichen sowie ihrer Energie- und Ernährungsautonomie und Schutz ihres Naturerbes. Insbesondere ist der Sektor der kleinen Fischereien aufgrund der Abgelegenheit dieser Regionen und der Exposition gegenüber extremen Wetterereignissen mit zusätzlichen Herausforderungen bei seinen Tätigkeiten konfrontiert. Um diese zu bewältigen, wird die Kommission im Sommer 2025 eine Überarbeitung der Leitlinien für die Flottenbilanz von Schiffen mit einer Länge von weniger als 12 m in den Gebieten in äußerster Randlage auf der Grundlage der besten verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnisse vorschlagen. Neue Leitinitiativen23: - EU-Strategie für die Entwicklung und Resilienz von Küstengemeinden - Konsultation zu einer neuen Strategie für EU-Inseln - Aktualisierte Strategie für die Gebiete in äußerster Randlage - Überarbeitung der Leitlinien für die Flottenbilanz von Fischereifahrzeugen mit einer Länge von weniger als 12 m in den Gebieten in äußerster Randlage 21 Inforegio – von der örtlichen Bevölkerung betriebene Maßnahmen zur lokalen Entwicklung. 22 Der transdisziplinäre und partizipative Ansatz des Neuen Europäischen Bauhauses (NEB) und innovative Projekte wie das Leuchtturmdemonstrationsprojekt Bauhaus of the Seas Sails bieten Blaupausen für ortsbezogene Maßnahmen, bei denen Gemeinden in die Ermittlung und Bewältigung der Herausforderungen von Küstengebieten einbezogen werden. In den nächsten Jahren wird die NEB-Fazilität weitere Projekte, auch in Küstengemeinden, unterstützen. 23 Die Maßnahmen in Abschnitt 3 tragen ebenfalls zu dieser Priorität bei. 17 5. Die wesentliche Rolle von Meeresforschung, -wissen, - kenntnissen und -kompetenzen für die blaue Innovation 5.1. Europa als weltweit führender Akteur in der Meereswissenschaft: Einleitung der Meeresbeobachtungsinitiative Die Meeresbeobachtung ist die Grundlage der gesamten Meereskenntnisse. Sie liefert wichtige Daten für Wettervorhersagen, Klimaschutz- und Anpassungsstrategien, Überwachung von Extremereignissen, zivile Sicherheit (Meereszustand, Überschwemmungen), Seeverkehr, Offshore-Energie, Fischerei und Aquakultur sowie zunehmend Verteidigung und Sicherheit. Die Meere sind jedoch nach wie vor weitgehend unerforscht, Daten fehlen in erheblichem Maße oder sind nicht verfügbar, und die derzeitigen Beobachtungsnetze stehen zunehmend unter Druck. Derzeit stützt sich die EU bei der Meeresbeobachtung im Wesentlichen auf die Zusammenarbeit mit internationalen Partnern. Im Zuge des geopolitischen Wandels koppeln sich einige internationale Partner jedoch von der Meereswissenschaft ab, wodurch der Austausch wichtiger Daten und Beobachtungsprogramme unterbrochen werden und die Verfügbarkeit historischer und künftiger kritischer Daten unvorhersehbar wird. Einige Datensätze werden nicht mehr verfügbar sein, andere werden nicht mehr gepflegt oder vervollständigt. Es besteht ein erhebliches Risiko, dass die weltweite Abdeckung durch Beobachtungsinfrastrukturen nachlässt, was zu weniger zuverlässigen und präzisen Informationen für Entscheidungsträger, Bürgerinnen und Bürger sowie Investoren führt. In einer riskanten geopolitischen Welt muss Europa in allen kritischen Meeresinfrastrukturen, -daten und -informationsdiensten unabhängig und autonom werden und dabei die internationale wissenschaftliche Zusammenarbeit nach Möglichkeit erhalten und ausbauen. Im Pakt für die Meere wird vorgeschlagen, die europäischen Anstrengungen zu verstärken, indem eine ehrgeizige Meeresbeobachtungsinitiative auch für die Küstengewässer und die Tiefsee auf den Weg gebracht wird, die die gesamte Wissenswertschöpfungskette abdeckt, und eine führende internationale Rolle übernommen wird, um allen meerespolitischen Akteuren und Sektoren wichtige Informationen zur Verfügung zu stellen. Die EU-Meeresbeobachtungsinitiative, die Beobachtungskampagnen, Datenverarbeitung, Infrastrukturen und die Bereitstellung wichtiger Dienste umfasst, wird das nächste Kapitel bei der Entdeckung des Inneren unseres Planeten sein und die Kapazitäten zur Meeresbeobachtung miteinander verbinden, vergrößern, verwalten und sichern. Die Initiative wird auch die internationale wissenschaftliche Zusammenarbeit mit gleich gesinnten Partnern vorantreiben, insbesondere im Hinblick auf die Vollendung eines globalen Meeresbeobachtungssystems, das seinen Zweck erfüllt24: - Sicherung historischer Daten aus der Meeresbeobachtung, die derzeit in EU-basierten Datenbanken gefährdet sind, durch eine Maßnahme im Rahmen von „Horizont Europa“ im Jahr 2025. 24 Sie wird außerdem die vorgeschlagene Internationale Plattform für die Nachhaltigkeit der Meere (IPOS) unterstützen, vgl. Abschnitt 7. 18 - Vorlage eines Konzepts zur Bestandsaufnahme der Wissenslücken bis Juni 2026. - Entwicklung eines integrierten, hochtechnologischen, kosteneffizienten, zuverlässigen und sicheren Beobachtungssystems. - Schaffung eines kohärenten und standardisierten Ansatzes für die Planung und Durchführung von Meeresbeobachtungskampagnen bis 2027 Die Initiative baut auf dem bestehenden Beitrag der EU zum operativen Wissen über die Meere auf. In diesem Rahmen wird die Kommission die beiden EU-Leitdatendienste EMODnet und Copernicus-Meeresdienst25 weiterentwickeln und integrieren. Es wird dem europäischen Digital Twin Ocean dienen, einer ehrgeizigen und zentralisierten echtzeitnahen virtuellen Darstellung des Ozeans, die allen Bürgerinnen und Bürgern, Wissenschaftlern und Innovatoren zugänglich ist und mögliche und künftige Szenarien, Kipppunkte und Veränderungsfaktoren zur Unterstützung einer evidenzbasierten Politikgestaltung der Unternehmen bereitstellen wird. Der DTO, der von der Kommissionspräsidentin auf dem „One Ocean“-Gipfel 2022 angekündigt wurde und mit dem im Rahmen der Initiative „Destination Earth“ entwickelten digitalen Zwilling der Erde interoperabel sein wird, sollte bis 2030 als EU-Programm einsatzbereit sein. Die Meeresbeobachtungsinitiative wird den Partnern Europas dabei helfen, Europa als zuverlässig wissenschaftsbasierten, hochtechnologischen, sicheren und offenen Verbündeten zu wählen („Choose Europe“). Sie wird auch dazu beitragen, das Wissen über die Meere zu verbessern und die Öffentlichkeit für meeresbezogene Fragen zu sensibilisieren. 5.2. Meeresforschung und -innovation für eine weltweite Führungsrolle Die Strategie für Meeresforschung und -innovation wird auf dem Rahmenprogramm für Forschung und Innovation und unter anderem auf der europäischen Mission „Wiederbelebung unserer Ozeane und Gewässer bis 2030“ aufbauen. Sie wird einen Ansatz „von der Quelle bis zum Meer“26 gewährleisten und darauf abzielen, die derzeitige Governance zu verbessern, indem die Fragmentierung der FuI-Initiativen der EU, einschließlich ihrer Forschungsinfrastrukturen, überwunden wird. Dadurch wird die Lücke zwischen Forschung und Innovation durch die Finanzierung der Entwicklung und Anwendung neuer Erkenntnisse und Lösungen geschlossen. Die Kommission wird die Einrichtung eines europäischen Netzes von Standorten für die Erprobung von Meerestechnologie erleichtern, um die Innovation und den Einsatz von Schlüsseltechnologien zu beschleunigen. Durch transdisziplinäre Ansätze, die partizipative Forschung und Bürgerbeteiligung umfassen, können Lösungen für den Schutz von Meeren und Gewässern entwickelt werden, mit denen letztlich das Wohlergehen der Küstengemeinden gefördert wird. Etablierte europäische Kooperationsmechanismen wie die Initiative für die gemeinsame Planung „Ozeane“ (JPI Oceans) und die Partnerschaft für eine nachhaltige blaue Wirtschaft 25 EMODnet aggregiert In-situ-Ozeanbeobachtungsdaten, während der Copernicus-Meeresdienst ein weltweit führender digitaler Informationsdienst ist, der Satellitendaten, modernste Überwachung und Prognosen umfasst. 26 Gewährleistung angemessener Verbindungen und Kohärenz mit der FuI-Strategie für Wasserresilienz. 19 mobilisieren nationale Investitionen und werden eine wichtige Rolle bei der Ermittlung und Bewältigung von Herausforderungen im Bereich Meeresforschung und -innovation spielen. 5.3. Stärkung des Wissens über die Meere und der Bürgerbeteiligung Das Wissen über die Meere und die Bürgerbeteiligung fördern das Verständnis des Einflusses der Meere auf uns und unserer Auswirkungen auf die Meere, indem sie die Bürgerinnen und Bürger in die Lage versetzen, fundierte Entscheidungen zu treffen. Die Mitgliedstaaten werden aufgefordert, den generationenübergreifenden Dialog auf der Grundlage partizipativer und/oder deliberativer Verfahren zu fördern. Der Begriff „Wissen über die Meere“ wird mit einem umfassenderen Konzept der Förderung des Wissens über das Wasser und des Verständnisses der Zusammenhänge zwischen Wasserbewirtschaftung und Meer verknüpft. Nur durch Zusammenarbeit und Wertschätzung der Vielfalt aller Interessenträger können wir das Potenzial unserer Meere voll ausschöpfen und eine nachhaltigere Zukunft für alle schaffen. Die Kommission wird die Europäische Koalition für Wissen über die Meere (EU4Ocean) ausweiten, an der Tausende von Organisationen, Unternehmen, jungen Menschen und Schulen beteiligt sind. Durch Bildung, Sensibilisierung und etablierte Instrumente wie den Europäischen Meeresatlas wird EU4Ocean weiter daran arbeiten, das Wissen über die Bedeutung der Meere zu verbessern, unter anderem durch die Zusammenarbeit mit dem Konsortium Bauhaus of the Seas Sails27. Aufbauend auf dem Youth4Ocean-Forum wird die Kommission einen EU-Jugendbotschafter und ein generationenübergreifendes Netzwerk für die Meere einrichten, um junge Meeresfachleute und Befürworter der Nachhaltigkeit der Meere EU-weit und weltweit einzubinden. Die Laufbahnentwicklung von Nachwuchsfachleuten für Meere wird durch das neue „Blue Intergenerational Programme“ der All-Atlantic Ocean Research and Innovation Alliance unterstützt. Die Kommission wird jährliche jugendpolitische Dialoge ausrichten, um sicherzustellen, dass die Stimmen junger Menschen wirksam in die Politikgestaltung einbezogen werden. Ein neues Praktikumsprogramm im Rahmen der EU4Ocean-Koalition wird jungen Menschen praktische Erfahrung in Arbeitsplätzen bieten, die zu einer wettbewerbsfähigen und nachhaltigen blauen Wirtschaft beitragen. Dadurch werden zum einen junge Menschen mit den Kompetenzen ausgestattet, die für künftige Laufbahnen erforderlich sind, und zum anderen wird die Verbindung zwischen dem Wissen über die Meere und dem Privatsektor gestärkt. Ein besonderer Schwerpunkt wird auf der Befähigung von Frauen und anderen unterrepräsentierten Gruppen liegen, eine aktive und bedeutende Rolle bei Meeresaktivitäten zu übernehmen. Leitinitiativen: - EU-Meeresbeobachtungsinitiative und Operationalisierung des europäischen Digital Twin Ocean bis 2030 als Beitrag zur Dekade der Ozeanforschung für nachhaltige Entwicklung - Europäische Strategie für Meeresforschung und -innovation - Einrichtung eines EU-Netzwerks aus Jugendbotschaftern und generationenübergreifenden Botschaftern für die Meere 27 https://bauhaus-seas.eu/ 20 6. Maritime Sicherheit und Verteidigung als Grundbedingung Die zunehmende Komplexität der Bedrohungen – einschließlich Angriffen auf die Unterseeinfrastruktur, Cyberbedrohungen, Risiken von unternormigen Schiffen und der Schattenflotte sowie strategischer Auseinandersetzungen wegen Meeresräumen – erfordert eine koordinierte, technologieorientierte und zukunftssichere Reaktion, die die externe und interne Dimension sowie die militärische und zivile Dimension abdeckt. Gerade in der Ostsee birgt die Schattenflotte akute Risiken für die Umwelt aufgrund von Ölverschmutzungen, Bedrohungen der maritimen Sicherheit und Gefahrenabwehr sowie Verstöße gegen das internationale Handels- und Seerecht. Die europäische Strategie für maritime Sicherheit und ihr Aktionsplan bilden den Rahmen für die EU, um ihre Interessen auf See zu wahren, ihre Bürgerinnen und Bürger und ihr Gebiet zu schützen sowie ihre Werte und Wirtschaft zu fördern. Sie stärken die regelbasierte internationale Ordnung und gewährleisten die uneingeschränkte Einhaltung internationaler Instrumente, insbesondere des Seerechtsübereinkommens der Vereinten Nationen (SRÜ). Entsprechend diesen Prioritäten und im Einklang mit der Gemeinsamen Mitteilung über Kabelsicherheit, der Mitteilung „ProtectEU – eine Europäische Strategie für die innere Sicherheit28 und dem Weißbuch zur europäischen Verteidigung – Bereitschaft 2030 sollten sich die EU und ihre Mitgliedstaaten auf die Stärkung der Zusammenarbeit der Marine und Küstenwache konzentrieren, unter anderem durch maritime Mehrzweckeinsätze zur Verbesserung des maritimen Lagebewusstseins, Investitionen in modernste maritime Technologien, die Stärkung des Schutzes kritischer Infrastrukturen und der militärischen Mobilität, den Ausbau der Fähigkeiten der Marineabwehr und die Stärkung der europäischen Präsenz und Partnerschaften in der Welt. 6.1. Stärkung der EU-Küstenwache, der Zusammenarbeit auf See und der Sicherheit der Seegrenzen Die Kommission wird die Zusammenarbeit der Küstenwache weiter fördern, indem sie erfolgreiche Modelle wie das Forum für Europäische Küstenwachfunktionen und das Forum für Mittelmeer-Küstenwachfunktionen auf Gebiete wie das Schwarze Meer ausdehnt. Die Investitionen werden sich auf eine europäische Pilotflotte für unbemannte Luftfahrzeuge (UxV) konzentrieren, die KI und fortgeschrittene Sensoren für die Meeresüberwachung in Echtzeit integriert und von Frontex, EMSA und EFCA unterstützt wird. Dies verbessert die Erkennung und Reaktion, ergänzt die NATO-Initiativen und schützt kritische Unterseeinfrastruktur. Investitionen in Kapazitätsaufbau und Schulungen werden die EU-weite Küstenwache und die behördenübergreifende Zusammenarbeit stärken. 6.2. Förderung von Technologien für Sicherheit und Verteidigung Die EU wird Instrumente wie den Europäischen Verteidigungsfonds, die SSZ, die EDA und die vorgeschlagenen29 SAFE und EDIP nutzen, um die Marinestreitkräfte und die damit zusammenhängenden Infrastrukturen zu modernisieren, unter anderem in den Bereichen Kommunikations- und Vernetzungsfähigkeiten, Sensoren, Forschung und Entwicklung für 28 Mitteilung ProtectEU – eine Europäische Strategie für die innere Sicherheit. 29 Zum Zeitpunkt der Annahme dieser Mitteilung war die Annahme der Vorschläge noch nicht abgeschlossen. 21 Technologien, gemeinsame Beschaffung von Mitteln für Nachrichtengewinnung, Überwachung und Aufklärung sowie Einrichtung regionaler Zentren für Informationsfusion ab 2025. Die EIB ist entschlossen, zur Ankurbelung der Industrie beizutragen, auch durch die Unterstützung maritimer Technologien und die Mobilisierung von privatem Kapital für sicherheitsorientierte Innovationen. Eine neue europäische Initiative zum maritimen Lagebewusstsein (MDA) (einschließlich der oben vorgeschlagenen europäischen unbemannten Pilotflotte) wird Sensoren, unbemannte Systeme und Patrouillenflugzeuge miteinander verbinden, um ein integriertes Überwachungsnetz zu bilden. Ein stärkeres MDA ist für die Bewältigung von Bedrohungen und die Unterstützung von Notfallmaßnahmen von entscheidender Bedeutung. Die jüngsten Vorfälle im Zusammenhang mit kritischer Seeverkehrsinfrastruktur machen deutlich, dass eine nahtlose Zusammenarbeit nach einem regionalen Ansatz je Meeresbecken erforderlich ist. Die Kommission fordert alle einschlägigen nationalen und EU-Seebehörden und -agenturen aktiv auf, sich am gemeinsamen Informationsraum (CISE) zu beteiligen und dabei einen auf die einzelnen Meeresbecken bezogenen Ansatz zur Förderung der regionalen Integration zu verfolgen. In Anerkennung des sich wandelnden Charakters maritimer Bedrohungen setzt sich die Kommission dafür ein, den Austausch von Verschlusssachen innerhalb des CISE-Rahmens zu ermöglichen und dessen Interkonnektivität mit dem von Frontex betriebenen Rahmen für den Informationsaustausch, insbesondere EUROSUR, sowie dessen Interoperabilität mit dem Meeresüberwachungsnetz (MARSUR), das die sichere Kommunikation zwischen den Marinestreitkräften der Mitgliedstaaten erleichtert, zu fördern. Dies wird die zivil-militärische Schnittstelle stärken, die gemeinsame Lageerfassung verbessern und schnellere und koordinierte Reaktionen auf Bedrohungen im gesamten maritimen Bereich ermöglichen. Die Kommission wird Bemühungen im Zusammenhang mit der MDA unterstützen, um Fortschritte auf dem Weg zu einem echtzeitnahen Seelagebild vom Weltraum bis zum Meeresboden zu erzielen, das mit der NATO geteilt werden könnte. 6.3. Schutz kritischer Seeverkehrsinfrastruktur Neben der Überwachung werden Cybersicherheit und Resilienz von IT-Systemen ein Schwerpunktbereich sein. Da 99 % der weltweiten Datenströme auf Seekabeln beruhen, wird die Sicherung der digitalen Infrastruktur gegen Cyberbedrohungen von entscheidender Bedeutung sein, insbesondere im Ostseeraum, wo die Sicherheit kritischer Infrastrukturen noch stärker gefährdet ist. Eine zentrale Komponente ist dabei die Umsetzung des EU-Aktionsplans für Kabelsicherheit30 in Synergie mit der künftigen Industriestrategie für die maritime Wirtschaft, mit der die Überwachungs-, Abschreckungs- und Reaktionsmechanismen verbessert werden. Die Sicherheit der See- und Unterseeinfrastruktur würde von stärkeren Kapazitäten zur Erkennung von Bedrohungen und einem einheitlicheren Echtzeit-Lagebild pro Meeresbecken profitieren. Die Kommission unterstützt die Einrichtung freiwilliger regionaler Kabeldrehscheiben pro Meeresbecken, die den integrierten Überwachungsmechanismus bilden, für den sich die Mitgliedstaaten bereit erklären würden, bei der verstärkten Erkennung auf regionaler Ebene zusammenzuarbeiten. Vor diesem Hintergrund ist die Vereinbarung Ostsee/Nordische Staaten über den Schutz kritischer Unterseeinfrastrukturen in der Ostsee ein vielversprechender Weg 30 EU-Aktionsplan für Kabelsicherheit. 22 für eine engere regionale Zusammenarbeit bei der Sicherheit kritischer Infrastrukturen in der Ostsee. Nicht gezündete Sprengkörper (UXO) in EU-Gewässern bedrohen Ökosysteme und Infrastrukturen. Im Rahmen einer koordinierten Strategie zur Beseitigung von UXO, die in der Ostsee und der Nordsee beginnt und auf das Schwarze Meer ausgeweitet wird, werden fortschrittliche Detektions- und Entsorgungstechnologien eingesetzt. Partnerschaften mit HELCOM und anderen regionalen Stellen werden die Umsetzung verbessern. 6.4. Stärkung der EU-Marineoperationen und globalen Partnerschaften Die EU wird im Rahmen der Gemeinsamen Sicherheits- und Verteidigungspolitik ihre Marineoperationen verstärken, mit Schwerpunkt auf der maritimen Lageerfassung und dem Schutz kritischer Infrastrukturen. Die kontinuierliche Präsenz der Marine in EU-Gewässern wird von entscheidender Bedeutung sein, um illegale Aktivitäten abzuschrecken. Die Arktis ist zunehmend geopolitischem Wettbewerb ausgesetzt und für die EU in ökologischer, wirtschaftlicher und sicherheitspolitischer Hinsicht von entscheidender Bedeutung. Der Klimawandel eröffnet neue Seerouten und erhöht das Risiko des Ressourcenwettbewerbs, der Umweltzerstörung und hybrider Bedrohungen für die Sicherheit in der EU. Wie in der Arktispolitik der EU hervorgehoben, setzt sich die Union dafür ein, dass die Arktis eine Region bleibt, in der Frieden, geringe Spannungen und eine nachhaltige Zusammenarbeit herrschen. Der Aufbau von Resilienz in der Arktis steht im Einklang mit den Prioritäten der EU in den Bereichen Klima, Sicherheit und multilaterale Zusammenarbeit. Die EU wird sich weiter darum bemühen, die operative Zusammenarbeit mit nordischen Mitgliedstaaten und gleich gesinnten arktischen Staaten zu stärken, insbesondere in den Bereichen Meeresüberwachung, Such- und Rettungseinsätze und Schutz kritischer maritimer Infrastrukturen. Leitinitiativen: - Eine umfassende UXO-Strategie zur Integration modernster Detektions- und Entsorgungstechnologien - Ausbau der Zusammenarbeit zwischen der EU, ihren arktischen Mitgliedstaaten und gleich gesinnten arktischen Staaten - Ein Pilotprojekt für eine europäische unbemannte Drohnenflotte (UxV), die mit modernsten Systemen und Technologien (Oberfläche, Unterwasser und Weltraum) ausgestattet ist - Stärkung der Zusammenarbeit im Rahmen der strategischen und umfassenden Partnerschaften mit Partnerländern in Nordafrika und im Nahen Osten 7. Internationale Meerespolitik und verstärkte Meeresdiplomatie Die europäische Meeresdiplomatie ist fest in die Bemühungen der EU im Bereich der grünen Diplomatie eingebettet und unterstützt die Umsetzung globaler Verpflichtungen, insbesondere im Zusammenhang mit den Zielen der Vereinten Nationen für nachhaltige Entwicklung, und 23 wird die Maßnahmen zum Schutz der Meere sowie zum Schutz und zur Förderung der Interessen und Werte der EU im Bereich der Meere intensivieren und gleichzeitig wirksame meeresbezogene politische, wirtschaftliche, kulturelle und wissenschaftliche Beziehungen zu Ländern, Nationen und einschlägigen Organisationen aufbauen. Stärkere internationale Partnerschaften und die Förderung multilateraler Diplomatie und Ergebnisse sind wichtiger denn je. Sie sind für einen wirksamen Schutz und eine wirksame Bewirtschaftung der Meeresressourcen erforderlich, insbesondere in der Fischerei, wo die Bemühungen um bessere und fairere internationale Wettbewerbsbedingungen sowohl der Fischerei in der EU als auch der globalen Nachhaltigkeit zugutekommen werden31. 7.1. Stärkung der internationalen Meerespolitik Die EU ist entschlossen, das Völkerrecht, insbesondere das Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen (SRÜ), zu wahren und die regelbasierte multilaterale Ordnung zu stärken, die dank einer wirksamen internationalen Politikgestaltung allen Nationen und Völkern zugutekommt. Die EU wird ihren diplomatischen Einfluss auf der Grundlage ihrer kumulativen AWZ, ihres großen Marktes für Meeresfrüchte und ihres Engagements für Nachhaltigkeit nutzen. In Anerkennung der Notwendigkeit einer globalen Zusammenarbeit wird die EU bestrebt sein, die Meerespolitik an die Spitze internationaler Agenden zu setzen, mit dem Ziel der Angleichung der internationalen Rechtsrahmen und der Förderung von Partnerschaften. Die Kommission wird folgende Schlüsselmaßnahmen priorisieren und verstärken: - rasche Ratifizierung des BBNJ32-Übereinkommens, Beschleunigung seines raschen Inkrafttretens, Unterstützung seiner Umsetzung und Gewährleistung einer nachhaltigen Steuerung der Hohen See. - einen ehrgeizigen globalen Vertrag über Kunststoffe zur Eindämmung der Meeresverschmutzung, und sie wird ein verlässlicher Partner und führender Akteur sein, der mit anderen Parteien zusammenarbeiten und die Verhandlungen über den Vertrag so bald wie möglich abschließen wird. Die EU sollte auch alle ihre diplomatischen Kapazitäten und ihre Outreach-Kapazitäten nutzen, um zu einer Einigung über die Ausweisung von drei großen Meeresschutzgebieten im Südlichen Ozean beizutragen, um die einzigartigen und unberührten Meeresökosysteme und die biologische Vielfalt der Antarktis am besten zu erhalten. Darüber hinaus wird die EU den Schutz von 30 % der Hohen See bis 2030 fördern. Die EU setzt das BBNJ-Abkommen in EU- Recht um33, um die Einhaltung des Abkommens sicherzustellen. Die Kommission hält an ihrer vorsorglichen Haltung zum Tiefseebergbau fest und betont, dass die potenziellen Auswirkungen auf die Umwelt und biologische Vielfalt sowie die sozioökonomischen Auswirkungen weiter erforscht werden müssen. Solange keine ausreichenden wissenschaftlichen Erkenntnisse vorliegen, um zu bestätigen, dass der Tiefseebergbau keine Bedrohung für die Meeresökosysteme darstellt, fordert die Kommission 31 Zu diesen und anderen Bezugnahmen auf die EU in diesem Kapitel vgl. Schlussfolgerungen des Rates zur internationalen Meerespolitik, 15973/22 vom 13. Dezember 2022. 32 Biologische Vielfalt in Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsgewalt. 33 Vgl. Vorschlag für eine Richtlinie über die Erhaltung und nachhaltige Nutzung der biologischen Vielfalt der Meere in Gebieten außerhalb nationaler Hoheitsbefugnisse (COM(2025) 173 final vom 24.4.2025). 24 eine vorsorgliche Pause und fordert den Rat auf, diesen Ansatz zu bestätigen. Die Kommission wird sich bei der Internationalen Meeresbodenbehörde (ISA) für einen regelbasierten Ansatz einsetzen. Die Kommission setzt sich für das Vorsorgeprinzip und die Notwendigkeit ein, eine angemessene wissenschaftliche Grundlage zur Rechtfertigung solcher Tätigkeiten und eine angemessene Berücksichtigung der damit verbundenen Risiken und Auswirkungen zu gewährleisten, bevor sie neue Technologien voranbringt, die in die Meeresumwelt eingreifen, um den Klimawandel einzudämmen, wie z. B. Meeresgeoengineering und Technologien zur CO2-Entnahme34. Die EU setzt sich für eine internationale Plattform für die Nachhaltigkeit der Meere (IPOS) ein, mit der die Schnittstelle zwischen Wissenschaft und Politik verbessert werden soll35. Die Plattform wird eine evidenzbasierte Entscheidungsfindung vorantreiben und das globale Wissen und Verständnis der Meeressysteme stärken, um einen wirksameren Schutz und eine nachhaltigere Bewirtschaftung zu ermöglichen. Die Kommission unterstützt auch Initiativen für eine verstärkte wissenschaftliche Zusammenarbeit wie das Transatlantische Bündnis für Ozeanforschung und Innovation (AAORIA). Folgende weitere Maßnahmen sind vorgesehen: - Die Kommission prüft derzeit, wie die Nachhaltigkeit eingeführter Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse im Rahmen der Regelung für autonome Zollkontingente verbessert werden kann. - Um den unbeabsichtigten Fang von Meeresschildkröten im Jahr 2026 zu verringern, beabsichtigt die Kommission, Spezifikationen für das Gerät zum Ausschluss von Schildkröten (TED) anzunehmen, das von der EU-Flotte in der Fischerei auf Tropengarnelen im Westatlantik und im Indischen Ozean eingesetzt werden soll. Die Kommission wird die Wirksamkeit dieser neuen Spezifikationen bewerten, bevor weitere Schritte intern oder auf internationaler Ebene in Betracht gezogen werden. - Darüber hinaus wird sich die Kommission um die Ratifizierung und vollständige Umsetzung internationaler Instrumente wie des WTO-Übereinkommens über Fischereisubventionen zum Verbot schädlicher Subventionen, der IAO- Übereinkommen über Seeleute und Fischer und der im Rahmen der Internationalen Seeschifffahrtsorganisation (IMO) festgelegten Sicherheitsnormen für Fischereifahrzeuge bemühen. - Im Bereich der Fischerei wird die Kommission ihre Anstrengungen verstärken, um Herausforderungen im Zusammenhang mit Billigflaggen zu bewältigen und so für Transparenz bei den Eigentumsstrukturen von Fischereifahrzeugen zu sorgen, damit diejenigen zur Rechenschaft gezogen werden, die für illegale Praktiken in der maritimen Industrie, einschließlich der Fischerei, verantwortlich sind, und für das Umweltmanagement. Dies wird auf den Ergebnissen einer laufenden Studie aufbauen. 34 Joint Communication on the EU’s International Ocean Governance (JOIN(2022) 28 final). 35 Siehe Fußnote 31. 25 - Die EU führt in regionalen Fischereiorganisationen (RFO) aktiv eine führende Rolle und setzt sich dafür ein, hohe Nachhaltigkeitsstandards in der Bestandsbewirtschaftung, insbesondere bei der Bekämpfung der IUU-Fischerei, aufrechtzuerhalten. - Die Kommission wird eine neue Generation partnerschaftlicher Abkommen über nachhaltige Fischerei vorschlagen, die mit den umfassenderen regionalen Strategien und Prioritäten der EU, insbesondere für Afrika und den indopazifischen Raum, im Einklang stehen, um zu einem kohärenten Ansatz der EU für nachhaltige Fischerei und Meerespolitik beizutragen. - Das Europäische Parlament und der Rat haben eine vorläufige politische Einigung über den Vorschlag der Kommission zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1026/2012 erzielt, mit der gegen nicht nachhaltige Fangpraktiken vorgegangen werden soll. Sie spiegelt die Entschlossenheit der EU wider, die Zusammenarbeit mit Drittländern bei der Bewirtschaftung gemeinsam bewirtschafteter Bestände zu fördern und gleichzeitig ihre Marktmacht zur Förderung einer nachhaltigen Fischerei zu nutzen. Die EU wird weiterhin mit gutem Beispiel vorangehen, indem sie auf der Grundlage von Dialogen mit Drittländern und dem IUU-Kartensystem bei der illegalen, nicht gemeldeten und unregulierten Fischerei (IUU-Fischerei)36 einen Null-Toleranz-Ansatz verfolgt. Sie wird insbesondere die EU-Fangbescheinigungsregelung (CATCH) nutzen, mit der der EU- Markt vor IUU-Fischereierzeugnissen geschützt werden soll. Die Digitalisierung von CATCH (IT CATCH) ist eine Leitinitiative der EU bei der weltweiten Bekämpfung der IUU-Fischerei, die ab Januar 2026 verbindlich vorgeschrieben wird. Infolgedessen werden die EU-Mitgliedstaaten ihre Einfuhrkontrollen und -maßnahmen verstärken und harmonisieren, um die Legalität der auf dem europäischen Markt in Verkehr gebrachten Fischereierzeugnisse zu gewährleisten. Besondere Aufmerksamkeit sollte den Gebieten in äußerster Randlage gelten, die unlauterem Wettbewerb und illegaler Fischerei aus benachbarten Drittländern ausgesetzt sind. Die EU wird sich weiterhin für die Ratifizierung und Umsetzung des Übereinkommens über Hafenstaatmaßnahmen einsetzen und die Umsetzung seiner aktualisierten Fischereikontrollvorschriften auf globaler Ebene fördern37. Die Kommission wird 2026 eine Mitteilung über einen neuen strategischen Ansatz für das auswärtige Handeln der EU im Bereich der Fischerei ausarbeiten, in der diese Bemühungen der EU dargelegt werden. Ziel des Ansatzes ist es, Lücken in der globalen Fischereipolitik zu schließen und das Engagement der EU für eine nachhaltige Meerespolitik zu stärken. 7.2. Eine strategische Meeresdiplomatie, die ihren Zweck erfüllt Die EU ist ein wichtiger diplomatischer Akteur in Bezug auf die Meere und vertritt die Interessen der Union und ihrer Mitgliedstaaten. Die Gewährleistung einer nachhaltigen Bewirtschaftung der Meeresressourcen, insbesondere der Fischereien, erfordert eine verstärkte Zusammenarbeit zwischen der EU, Drittländern und globalen Akteuren. Das Netz bilateraler Kontakte und strategischer Initiativen der EU mit Partnern in Regionen wie dem Mittelmeer 36 Siehe Fußnote 31. 37 Siehe Fußnote 31. 26 und dem Schwarzen Meer, der Arktis, Afrika und dem indopazifischen Raum wird dazu beitragen, die Meerespolitik und die nachhaltige Entwicklung der blauen Wirtschaft weltweit voranzubringen. Die weltweite Klimadiplomatie ist für die Wiederherstellung der Gesundheit der Ozeane von entscheidender Bedeutung. Insbesondere die kleinen Inselentwicklungsländer (SIDS) sind enge Verbündete in den Verhandlungen im Rahmen des COP-Prozesses, da sie auch unmittelbar von den Auswirkungen des Klimawandels betroffen sind. Die Kommission wird folgende vorrangige Maßnahmen vorschlagen: - Die Kommission wird einen Meereslandschaftsansatz verfolgen, um wirksame Auswirkungen und Synergien bei der Förderung einer nachhaltigen Meerespolitik, der Erhaltung und der nachhaltigen wirtschaftlichen Entwicklung in den Partnerländern zu gewährleisten. Dabei werden Schlüsselbereiche ermittelt, die zu erhalten sind, die Interessenträger erfasst und die sie betreffenden Aktivitäten umfassend berücksichtigt und systemweite Interaktionen behandelt. - Ziel der Kommission wird es auch sein, ihr Engagement für die Partnerschaft EU- Afrika zu bekräftigen, indem sie unsere Zusammenarbeit im Bereich der nachhaltigen blauen Wirtschaft bestätigt, die einen entscheidenden Beitrag zur Wirtschaft, zur Ernährungssicherheit und Ernährung sowie zur nachhaltigen Entwicklung beider Kontinente leistet. Die EU wird ihre diplomatischen Kanäle nutzen, um Meeresfragen durch die internationalen politischen Agenden, einschließlich der G7 und der G20, voranzutreiben. Die EU bekräftigt ihr starkes Engagement für den jährlichen Meeres- und Klimadialog, den die Konferenz der Vertragsparteien des UNFCCC beauftragt hat, Meeres- und Klimafragen sowohl im Rahmen des UNFCCC als auch im Rahmen des Übereinkommens von Paris voranzubringen, auch im Hinblick auf die neue Generation der national festgelegten Beiträge und die nächste weltweite Bestandsaufnahme. Die europäische Meeresdiplomatie wird die Einhaltung internationaler Governance- Standards für die Bestandsbewirtschaftung fördern und gleichzeitig die Entwicklungsländer bei der Ratifizierung und Umsetzung wichtiger internationaler Übereinkommen, dem Schutz der biologischen Vielfalt, der Registrierung von Fischereifahrzeugen und der Verwirklichung der Nachhaltigkeitsziele, insbesondere des Nachhaltigkeitsziels 14, unterstützen. Die EU wird das nachhaltige sozioökonomische Wachstum der Partnerländer weiterhin durch Strategien wie Global Gateway unterstützen, um sicherzustellen, dass Fischerei, Aquakultur und andere meeresbezogene Tätigkeiten weltweit zur nachhaltigen Entwicklung und zum Kapazitätsaufbau beitragen. Um die Ziele der EU im Rahmen des Pakts für die Meere und mit Unterstützung der EIB-Gruppe zu unterstützen, wird Global Gateway genutzt, um gezielte Investitionen in Partnerländern zu fördern, die auf die Meerespolitik, eine nachhaltige blaue Wirtschaft und Klimaschutzmaßnahmen abzielen. Dazu gehören Leitinitiativen wie die Unterstützung grüner Schifffahrtskorridore zur Förderung der Dekarbonisierung des Seeverkehrs und die Initiative, den Zustrom von Meeresalgen aus Sargassum zu einer Chance für kreislauforientierte Innovation und nachhaltiges Wachstum in Küstengemeinden zu machen. Die EU und ihre Mitgliedstaaten sind nicht nur der größte Geber weltweit, sondern auch der weltweit größte Geber für die Hohe See. Die EU begrüßt die Fortschritte, die im Rahmen der 27 Konferenz der Vertragsparteien des Übereinkommens über die biologische Vielfalt bei der Mobilisierung der Mittel erzielt wurden, die für den Schutz der biologischen Vielfalt, die Verwirklichung der Aktionsziele des Globalen Biodiversitätsrahmens von Kunming-Montreal (KMGBF) und die Schließung der weltweiten Finanzierungslücke im Bereich der biologischen Vielfalt, auch in den Meeren, erforderlich sind. Leitinitiativen: - Mitteilung über ein strategisches Konzept für das auswärtige Handeln der EU im Bereich der Fischerei, einschließlich einer neuen Generation von partnerschaftlichen Abkommen über nachhaltige Fischerei - Annahme und Inkrafttreten der Änderung der Verordnung (EU) Nr. 1026/2012 über bestimmte Maßnahmen zur Erhaltung der Fischbestände gegenüber Ländern, die nicht nachhaltigen Fischfang zulassen - Rasche Ratifizierung und Umsetzung des BBNJ-Übereinkommens und Unterstützung der Umsetzung in Entwicklungsländern durch den Beitrag von 40 Mio. EUR zum Globalen Ozeanprogramm - Inkrafttreten und Umsetzung von Phase 1 des WTO-Übereinkommens über das Verbot schädlicher Fischereisubventionen und Abschluss der Verhandlungen über Phase 2 über ausstehende zusätzliche Vorschriften zur Regulierung von Subventionen, die Anreize für Überfischung und Überkapazitäten bieten - Obligatorische Nutzung der digitalisierten EU-Fangbescheinigungsregelung IT CATCH ab Januar 2026 zur Ergänzung des EU-Kartensystems für eine wirksamere Bekämpfung der IUU-Fischerei - Erprobung einer internationalen Plattform für die Nachhaltigkeit der Meere - Schutzzonen im Südlichen Ozean 8. Nächste Schritte Angesichts der dreifachen Krise unseres Planeten, die sich aus der Beschleunigung des Klimawandels, des Verlusts an biologischer Vielfalt, der Umweltverschmutzung sowie der geopolitischen Spannungen ergibt, muss die EU entschlossen handeln, um unsere Meere und ihre maritime Zukunft zu schützen. Durch die Mobilisierung des gesamten Spektrums der ihr zur Verfügung stehenden Instrumente und Partnerschaften kann die EU mit gutem Beispiel vorangehen, um einen widerstandsfähigeren, nachhaltigeren und sichereren Meeresraum zu schaffen. Im Pakt für die Meere wird eine strategische und koordinierte Reaktion dargelegt. Sie vereint Governance-Reformen, Innovation, Investitionen und internationale Diplomatie im Rahmen einer einheitlichen Vision für Gesundheit, Nachhaltigkeit und Reichtum der Meere. Dieser Pakt ist nicht nur ein Fahrplan, sondern auch ein Aufruf zum Handeln und zur Verantwortung. Gemeinsam werden wir die Rolle der Meere als Klimaregulatoren der Erde und als Verbündete bei der Bekämpfung des Klimawandels sowie ihre biologische Vielfalt und ihre Lebensräume als Reichtum unseres Planeten, als Wirtschaftsmotor und als gemeinsames Erbe für künftige Generationen sichern. 28 Die Kommission wird Hand in Hand mit den anderen EU-Organen, den Mitgliedstaaten, Interessenträgern und internationalen Partnern zusammenarbeiten, um konkrete Ergebnisse zu erzielen. 29 Anhang: Meeresbezogene Ziele in den Rechtsvorschriften und der Politik der EU38 Ziel Verbindlich/ erstrebenswert Quelle Guter Umweltzustand der Meeresgewässer bis 2020. Die Mitgliedstaaten müssen nationale Meeresstrategien verabschieden, um einen guten Umweltzustand zu erreichen oder aufrechtzuerhalten. Einführung des ökosystembasierten Ansatzes als verbindlicher Grundsatz für die Bewirtschaftung der Meeresumwelt der EU. Verbindlich Meeresstrategie- Rahmenrichtlinie Gewährleistung der Erhaltung der biologischen Meeresressourcen und der Bewirtschaftung der auf sie ausgerichteten Fischereien. Höchstmöglicher Dauerertrag (MSY) für alle Fischbestände bis 2020. Verbindlich Verordnung über die Gemeinsame Fischereipolitik 30 % der Meere der EU sind bis 2030 geschützt, davon sollten 10 % streng geschützt werden. Erstrebenswert Biodiversitätsstrategie Unterstützung der Biodiversitätsstrategie, indem angestrebt wird, die Fischbestände auf ein nachhaltiges Niveau zu bringen und zu halten, die Auswirkungen der Fischerei auf den Meeresboden zu verringern und die Auswirkungen der Fischerei auf empfindliche Arten zu minimieren, indem die Grundfischerei in Meeresschutzgebieten bis 2030 schrittweise eingestellt wird, die Selektivität verbessert, empfindliche Arten geschützt, der Fischereisektor unterstützt und Forschung, Umsetzung, Governance und die Einbeziehung der Interessenträger gestärkt werden; Erstrebenswert EU-Aktionsplan: Schutz und Wiederherstellung von Meeresökosystemen für eine nachhaltige und widerstandsfähige Fischerei Mindestens 20 % der Meeresgebiete der EU müssen bis 2030 und alle Ökosysteme, die der Wiederherstellung bedürfen, bis 2050 wiederhergestellt werden. Die Mitgliedstaaten legen bis Mitte 2026 nationale Wiederherstellungspläne vor. Verbindlich Verordnung über die Wiederherstellung der Natur Installation von Kapazitäten zur Erzeugung erneuerbarer Offshore-Energie von etwa 111 GW bis 2030 und etwa 317 GW bis 2050, davon 100 MW Meeresenergiekapazität bis 2027 und 1 GW bis Anfang der 2030er Jahre. Erstrebenswert Mitteilung „Verwirklichung der Ziele der EU für erneuerbare Offshore- Energie“ Die Mitgliedstaaten schließen eine unverbindliche Vereinbarung über die Zusammenarbeit bei den Zielen für die Erzeugung erneuerbarer Offshore- Energie in jedem Meeresbecken bis 2050. Verbindlich TEN-E-Verordnung 88 GW Offshore-Erzeugungskapazität für erneuerbare Energien bis 2030 und 360 GW bis 2050 Erstrebenswert 38 Die Liste kann ergänzt werden. 30 Gesamtziel für erneuerbare Energien von mindestens 42,5 % bis 2030 (nicht verbindliches Ziel 45 %). Die Mitgliedstaaten veröffentlichen Informationen über geplante Ausschreibungen und die Mengen erneuerbarer Offshore-Energie, die sie erreichen wollen. Verbindlich RED III Maßnahmen zur Unterstützung der Verwirklichung der Klimaneutralität bis 2050 – Integration der Energiewende in Fischerei und Aquakultur, Verringerung der Treibhausgasemissionen, Verbesserung der Nachhaltigkeit und Energieeffizienz, Abstimmung mit den Biodiversitäts- und Umweltzielen, Entwicklung von Kompetenzen und Laufbahnen, Investitionen in Forschung und Innovation und Förderung der internationalen Zusammenarbeit. Erstrebenswert Mitteilung über die Energiewende im Fischerei- und Aquakultursektor der EU Klimaneutralität in der EU bis 2050, Zwischenziel, die Treibhausgasemissionen bis 2030 um mindestens 55 % gegenüber dem Stand von 1990 zu senken. Verbindlich Europäisches Klimagesetz Ziele für den Einsatz der landseitigen Stromversorgung für größere Container- und Fahrgastschiffe im Seeverkehr in Seehäfen und für Binnenschiffe. Verbindlich Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe Obergrenzen für die jährliche durchschnittliche THG-Intensität der Energie, die von Schiffen mit einer Bruttoraumzahl von mehr als 5 000, die europäische Häfen anlaufen, verbraucht werden, unabhängig von der Flagge – Verringerung um 2 % bis 2025 und um 80 % bis 2050. Passagier- und Containerschiffe für die Nutzung der landseitigen Stromversorgung (OPS) oder alternativer emissionsfreier Technologien ab dem 1. Januar 2030 in Häfen, die unter Artikel 9 der Verordnung über den Aufbau der Infrastruktur für alternative Kraftstoffe fallen, und ab dem 1. Januar 2035 in allen EU-Häfen, die OPS-Kapazitäten entwickeln. Verbindlich EU-Verordnung über Kraftstoffe im Seeverkehr Recyclingeinrichtungen stellen sicher, dass beim Schiffsrecycling das Einleiten gefährlicher Stoffe ins Meer verhindert und Abfälle ordnungsgemäß bewirtschaftet werden. Vorgeschrieben werden ein Gefahrstoffinventar für den Umgang mit Stoffen, die die Meeresumwelt schädigen könnten, und die Erstellung einer europäischen Liste von Abwrackeinrichtungen Verbindlich Verordnung über das Recycling von Schiffen Verbot bestimmter Einwegkunststoffartikel, z. B. Strohhalme und Besteck. 77 % der Plastikflaschen bis 2025 und 90 % bis 2029 sammeln. Verbindlich Richtlinie über Einwegkunststoffartikel 31 Quantitative Verringerung des Verbrauchs einiger Einwegkunststoffartikel in den Mitgliedstaaten bis 2026 gegenüber 2022. Erstrebenswert Bis 2030 sollte die EU die Kunststoffabfälle im Meer um 50 % und Mikroplastik um 30 % verringern und die Nährstoffverluste, den Einsatz und das Risiko chemischer Pestizide, den Einsatz gefährlicherer Pestizide und den Verkauf antimikrobieller Mittel für Nutztiere und in der Aquakultur um 50 % verringern. Erstrebenswert Null-Schadstoff- Aktionsplan Die Mitgliedstaaten richten das Natura-2000-Netz von Schutzgebieten ein, um sicherzustellen, dass die wertvollsten natürlichen Lebensraumtypen und Lebensräume der Arten in der gesamten EU erhalten oder gegebenenfalls in einer günstigen Erhaltungslage wiederhergestellt werden. Verbindlich Vogelschutzrichtlinie Habitat-Richtlinie Die Mitgliedstaaten verwenden ihre Bewirtschaftungspläne für die Einzugsgebiete und Maßnahmenprogramme, um Wasserkörper zu schützen und erforderlichenfalls wieder in einen guten Zustand zu bringen und eine Verschlechterung zu verhindern (guter chemischer und ökologischer Zustand). Verbindlich Wasserrahmenrichtlinie Die Mitgliedstaaten verringern die Wasserverschmutzung durch Nitrat in der Landwirtschaft, indem sie nitratgefährdete Gebiete ausweisen, Nitratkonzentrationen von Wasserkörpern überwachen und Regeln für eine gute landwirtschaftliche Praxis festlegen. Verbindlich Nitrat-Richtlinie Die Mitgliedstaaten müssen sicherstellen, dass Schiffskraftstoffe nicht in ihren Hoheitsgewässern, AWZ und Verschmutzungskontrollgebieten außerhalb des ECA von Ostsee und Nordsee verwendet werden, wenn der Schwefelgehalt dieser Kraftstoffe 0,50 % übersteigt, und innerhalb des ERH, wenn der Schwefelgehalt dieser Kraftstoffe 0,10 % übersteigt. Verbindlich Schwefelrichtlinie Die Mitgliedstaaten sind verpflichtet, die Badegewässer zu überwachen und zu bewerten. Verbindlich Badegewässerrichtlinie Verwirklichung der Ziele der GFP durch einen Beitrag zu einem effizienten und transparenten Markt, durch Regulierung von Berufsverbänden, Vermarktungsnormen, Verbraucherinformation, Wettbewerbsregeln und Marktinformationen Verbindlich GMO Die Mitgliedstaaten sind zur Prävention, Minimierung und Abschwächung der nachteiligen Auswirkungen sowohl der vorsätzlichen wie der nicht vorsätzlichen Einbringung und Ausbreitung invasiver gebietsfremder Arten auf die Biodiversität in der Union verpflichtet. Verbindlich Verordnung über invasive gebietsfremde Arten 32 Die EU-Mission „Wiederbelebung unserer Ozeane und Gewässer“ zielt darauf ab, bis 2030 durch Forschung und Innovation, Bürgerbeteiligung und blaue Investitionen die Gesundheit unserer Ozeane und Gewässer zu schützen und wiederherzustellen. Der neue Ansatz der Mission wird sich mit Ozeanen und Gewässern befassen und eine Schlüsselrolle bei der Verwirklichung der Klimaneutralität und der Wiederherstellung der Natur spielen. Erstrebenswert EU-Mission „Wiederbelebung unserer Ozeane und Gewässer“ Drucksache 249/25- 33 -]

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