Haushaltsentwurf 2026 – Einzelplan 01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt (Vorwort, Überblick)
Text
Haushaltsentwurf 2026 – Einzelplan 01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt (Vorwort, Überblick)
Entwurf
zum
Bundeshaushaltsplan 2026
Einzelplan 01
Bundespräsident und Bundespräsidialamt
Inhalt
Kapitel B e z e i c h n u n g Seite
Vorwort zum Einzelplan......................................................................................................................................... 2
Überblick zum Einzelplan ..................................................................................................................................... 3
Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan ..................................................................................................... 4
0101 Bundespräsident .................................................................................................................................................. 5
0111 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben ........................................................................... 9
Einnahmen-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................. 10
Ausgaben-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................... 11
0112 Bundespräsidialamt .............................................................................................................................................. 14
Ausgaben-Tgr. 01 Ausgaben für den Schutz der informationstechnischen Systeme des Bundes....................... 16
0113 Büro der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz ............................................................................................... 19
Aufwandsentschädigungen, Besondere Personalausgaben ................................................................................ 24
Übersicht
Personalhaushalt.................................................................................................................................................. 25
Anlage zur Drucksache 21/600
(Einzelplan 01)
Aufgaben und Aufbau der Verwaltung in den wichtigsten Grundzügen
Der Bundespräsident vertritt als Staatsoberhaupt die
Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich; er schließt in ihrem
Namen Verträge mit ausländischen Staaten, beglaubigt und
empfängt die Botschafter und Gesandten. Der Bundespräsident
fertigt die nach den Vorschriften des Grundgesetzes
zustande gekommenen Gesetze aus und verkündet sie. Er trifft
bestimmte Personalverfügungen (Ernennungen/Entlassungen),
die ihm durch das Grundgesetz oder ein Bundesgesetz
zugewiesen sind. Der Bundespräsident übt zudem im Einzelfall für
den Bund das Begnadigungsrecht aus. Als Repräsentant der
Ehrenhoheit des Bundes verleiht er Orden und Ehrenzeichen.
Die Künstlerhilfe und die Übernahme von Ehrenpatenschaften
sind weitere Mittel, verdienten und notleidenden Menschen zu
danken und zu helfen.
Dem Bundespräsidenten steht zur Durchführung seiner
vielseitigen Aufgaben das Bundespräsidialamt zur Verfügung, das
von dem Chef des Bundespräsidialamtes (Staatssekretär)
geleitet wird. Der Chef des Bundespräsidialamtes berät den
Bundespräsidenten und unterrichtet ihn über die laufenden Fragen
der allgemeinen Politik sowie über die Arbeit der
Bundesregierung und der gesetzgebenden Körperschaften.
Das Bundespräsidialamt ist wie folgt gegliedert:
Abteilung 1 - Inland -
Abteilung 2 - Ausland -
Abteilung Z - Zentralabteilung -
Büro der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK):
Die Mitglieder der GWK haben im GWK-Abkommen von 2007
eine enge Koordination auf dem Gebiet der nationalen,
europäischen und internationalen Wissenschafts- und
Forschungspolitik vereinbart. Sie wirken zusammen bei der Förderung
von Wissenschaft und Forschung außerhalb und innerhalb der
Hochschulen, bei den Forschungsbauten und Großgeräten
etc. Nähere Angaben zum Büro der GWK sind in der
Vorbemerkung zu Kapitel 0113 aufgeführt.
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01 Vorwort
Überblick zum Einzelplan 01
Soll
2026
1 000 €
Soll
2025
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2025
1 000 €
Ausgabereste
2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 3 3 - 44
Übrige Einnahmen.................................................. 100 100 - 1 191
Gesamteinnahmen.................................................. 103 103 - 1 235
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 28 965 28 476 +489 214 28 131
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 31 864 21 439 +10 425 2 780 12 900
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 4 494 4 609 -115 5 522
Ausgaben für Investitionen...................................... 2 065 4 416 -2 351 3 711 709
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 67 388 58 940 +8 448 6 705 47 262
davon flexibilisiert.................................................... 38 866 41 375 -2 509 6 698 34 966
davon nicht flexibilisiert........................................... 28 522 17 565 +10 957 7 12 296
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 730 782 -52 -
Flexibilisierte Ausgaben nach § 6 HG
Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3........................ 23 566 23 357 +209 214 23 444
Aus Hauptgruppe 5................................................. 13 464 13 876 -412 2 773 10 813
Aus Hauptgruppe 7................................................. 666 900 -234 2 608 111
Aus Hauptgruppe 8................................................. 1 170 3 242 -2 072 1 103 598
Zusammen.............................................................. 38 866 41 375 -2 509 6 698 34 966
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Überblick zum Einzelplan 01
Allgemeine Erläuterungen:
Ist-Angaben:
Die Ist-Ergebnisse der Einzeltitel sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet. Dadurch können bei Summenangaben
Rundungsdifferenzen entstehen. Summenangaben können außerdem nicht durch Addition der gedruckten Titel errechnet werden, da
in Vorjahren weggefallene Titel nur im Bundeshaushaltsplan 2026 abgedruckt werden, wenn bei diesen noch Ausgabereste
bestehen.
Ausgabereste:
Die im Vorjahr verfügbaren Ausgabereste im nicht flexibilisierten Bereich sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet und einzeln
bei dem jeweiligen Titel mit Stand August 2025 ausgewiesen. Die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste muss grundsätzlich im
jeweiligen Einzelplan durch Minderausgaben an anderer Stelle kassenmäßig eingespart werden. Kassenmäßige Einsparungen
bei Titeln der Bereichsausnahme gemäß § 1a Artikel 115-Gesetz für die Inanspruchnahme von Ausgaberesten bei Titeln, die
nicht zur Bereichsausnahme zählen, sind nicht möglich. Ausgabereste bei den der Flexibilisierung gemäß § 6 Haushaltsgesetz
(HG) unterliegenden Ansätzen werden lediglich in der Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben summarisch
ausgewiesen. Für die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste ist zentral Vorsorge getroffen und daher eine kassenmäßige Einsparung im
gleichen Einzelplan grundsätzlich nicht erforderlich. Bei Summenangaben können Rundungsdifferenzen entstehen.
Bereichsausnahmen:
Die nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 Grundgesetz den Bereichsausnahmen zugeordneten Titel sind mit einem B vor der
Titelnummer gekennzeichnet. Sind ganze Einzelpläne oder Kapitel den Bereichsausnahmen zugeordnet und innerhalb dieser
Zuordnung gleichzeitig in die Flexibilisierung einbezogen, werden die Titel mit BF vor der Titelnummer gekennzeichnet.
Flexibilisierung:
Die in die Regelung nach § 6 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sie werden
jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel entsprechend der Zuordnung nach
§ 6 HG in einer Zusammenstellung aufsummiert und sind danach einzeln aufgelistet. Neu in die Flexibilisierung einbezogene
Titel sind dabei mit einem F hervorgehoben.
Personalausgaben:
Aufwandsentschädigungen und Besondere Personalausgaben werden gemäß der Übersicht, die nach dem letzten Kapitel des
Einzelplans abgedruckt ist, veranschlagt.
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01 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan
Überblick zum Kapitel 0101
Soll
2026
1 000 €
Soll
2025
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2025
1 000 €
Ausgabereste
2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Übrige Einnahmen.................................................. - - - 1 088
Gesamteinnahmen.................................................. - - - 1 088
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 355 355 - 351
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 1 100 1 100 - 1 296
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 3 348 3 348 - 3 952
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 4 803 4 803 - 5 599
davon flexibilisiert.................................................... 355 355 - 351
davon nicht flexibilisiert........................................... 4 448 4 448 - 5 248
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Bundespräsident 0101
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2026
1 000 €
Soll 2025
Reste 2025
1 000 €
Ist
2024
1 000 €
Einnahmen
Übrige Einnahmen
232 01
-187
Beteiligung der Länder an der Deutschen Künstlerhilfe und sonstige ihr
zugedachte Einnahmen
-
-
1 088
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind wegen der Satzung der Deutschen Künstlerhilfe i.
V. m. § 2 Abs. 2 der Richtlinie der Deutschen Künstlerhilfe
zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel:
684 01.
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(222)
Ausgaben
Haushaltsvermerk:
Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 6 Abs. 2 bis 5 HG.
Sächliche Verwaltungsausgaben
529 01
-011
Außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in
besonderen Fällen
1 100
1 100
1 296
Haushaltsvermerk:
1. Die Erläuterungen sind verbindlich.
2. Es dürfen auch Ausgaben für repräsentative Verpflichtungen, die der
Chef des Bundespräsidialamtes und im Einzelfall auch andere
Angehörige des Bundespräsidialamtes für den Bundespräsidenten
wahrnehmen, geleistet werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung €
Zur Verfügung des Bundespräsidenten................................................ 1 100 000
Hierzu gehören auch entsprechende Ausgaben für repräsentative Verpflichtungen
des Ehegatten oder Partners des Bundespräsidenten, soweit diese Ausgaben
nicht von Dritten übernommen werden.
Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen
bei Besprechungen aus besonderem Anlass geleistet werden.
Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Aus den Belegen muss Anlass, Funktion
und Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Begünstigte) erkennbar sein.
Eine Auszahlung ohne Beleg ist nicht zulässig.
Die Ausgaben sind für repräsentative Verpflichtungen gegenüber außerhalb des
Bundespräsidialamtes stehenden Stellen bestimmt.
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