Haushaltsentwurf 2027 – Einzelplan 03 Bundesrat (Vorwort, Überblick)
Text
Haushaltsentwurf 2027 – Einzelplan 03 Bundesrat (Vorwort, Überblick)
Entwurf
zum
Bundeshaushaltsplan 2027
Einzelplan 03
Bundesrat
Inhalt
Kapitel B e z e i c h n u n g Seite
Vorwort zum Einzelplan......................................................................................................................................... 2
Überblick zum Einzelplan ..................................................................................................................................... 3
Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan ..................................................................................................... 4
0311 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben ........................................................................... 5
Einnahmen-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................. 6
Ausgaben-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................... 8
0312 Bundesrat ............................................................................................................................................................. 10
Ausgaben-Tgr. 01 Ausgaben für den Schutz der informationstechnischen Systeme des Bundes....................... 13
Aufwandsentschädigungen, Besondere Personalausgaben ................................................................................ 17
Übersicht
Personalhaushalt.................................................................................................................................................. 19
Anlage zur Drucksache 21/7300
(Einzelplan 03)
Aufgaben und Aufbau der Verwaltung in den wichtigsten Grundzügen
Der Bundesrat ist eines der beiden Gesetzgebungsorgane des
Bundes. Er besteht aus Mitgliedern der Regierungen der
Länder, die sie bestellen und abberufen. Die Länder haben je
nach ihrer Einwohnerzahl drei, vier, fünf oder sechs Stimmen
und entsenden ebenso viele Mitglieder (Artikel 51
Grundgesetz - GG). Insgesamt hat der Bundesrat zurzeit 69 Mitglieder.
Die Mitglieder des Bundesrates können durch andere
Mitglieder ihrer Regierungen vertreten werden. Mitglieder und
stellvertretende Mitglieder des Bundesrates haben im Bundesrat
dieselben Rechte (§ 46 der Geschäftsordnung des
Bundesrates).
Durch den Bundesrat wirken die Länder an der Gesetzgebung
und Verwaltung des Bundes sowie in Angelegenheiten der
Europäischen Union mit (Artikel 50 GG).
Seine Beschlüsse, die durch Ausschüsse vorbereitet werden,
können bei eilbedürftigen oder vertraulichen Vorhaben aus
dem Bereich der Europäischen Union durch seine
Europakammer gefasst werden.
Der Bundesrat hat 16 ständige Ausschüsse eingesetzt:
Ausschuss für Agrarpolitik und Verbraucherschutz,
Ausschuss für Arbeit, Integration und Sozialpolitik,
Ausschuss für Auswärtige Angelegenheiten,
Ausschuss für Fragen der Europäischen Union,
Ausschuss für Familie, Senioren, Frauen und Jugend,
Finanzausschuss,
Ausschuss für Digitales und Staatsmodernisierung,
Gesundheitsausschuss,
Ausschuss für Innere Angelegenheiten,
Ausschuss für Kulturfragen,
Rechtsausschuss,
Ausschuss für Städtebau, Wohnungswesen und
Raumordnung,
Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit,
Verkehrsausschuss,
Ausschuss für Verteidigung,
Wirtschaftsausschuss.
Ferner bestehen als gemeinsame Gremien von Bundesrat und
Bundestag:
der Vermittlungsausschuss (Artikel 77 Absatz 2 GG).
Der Bundesrat wählt seine Präsidentin oder seinen
Präsidenten und zwei Vizepräsidentinnen bzw. Vizepräsidenten auf ein
Jahr. Präsidentin oder Präsident und Vizepräsidentinnen und
Vizepräsidenten bilden das Präsidium. Es entscheidet über
die inneren Angelegenheiten des Bundesrates, soweit die
Befugnis zur Entscheidung weder dem Bundesrat vorbehalten ist
noch der Präsidentin oder dem Präsidenten obliegt.
Die Bevollmächtigten der Länder beim Bund bilden den
Ständigen Beirat. Er tritt in der Regel einmal wöchentlich
zusammen; er berät und unterstützt die Präsidentin oder den
Präsidenten und das Präsidium bei der Vorbereitung der Sitzungen
und der Führung der Verwaltungsgeschäfte des Bundesrates.
Beim Bundesrat, einem obersten Bundesorgan, besteht ein
Sekretariat, dem alle Bediensteten des Bundesrates
angehören und das von der Direktorin oder dem Direktor des
Bundesrates geleitet wird.
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03 Vorwort
Überblick zum Einzelplan 03
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2026
1 000 €
Ausgabereste
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 31 31 - 64
Übrige Einnahmen.................................................. 25 20 +5 25
Gesamteinnahmen.................................................. 56 51 +5 89
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 24 494 22 892 +1 602 792 21 157
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 13 189 14 700 -1 511 9 079 9 419
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 2 237 2 106 +131 1 657
Ausgaben für Investitionen...................................... 1 120 1 270 -150 158 811
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 41 040 40 968 +72 10 029 33 044
davon flexibilisiert.................................................... 31 710 31 487 +223 10 029 26 213
davon nicht flexibilisiert........................................... 9 330 9 481 -151 6 831
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 182 179 +3 171
Flexibilisierte Ausgaben nach § 6 HG
Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3........................ 20 404 18 599 +1 805 792 17 664
Aus Hauptgruppe 5................................................. 10 186 11 618 -1 432 9 079 7 738
Aus Hauptgruppe 7................................................. - - - -
Aus Hauptgruppe 8................................................. 1 120 1 270 -150 158 811
Zusammen.............................................................. 31 710 31 487 +223 10 029 26 213
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Überblick zum Einzelplan 03
Allgemeine Erläuterungen:
Ist-Angaben:
Die Ist-Ergebnisse der Einzeltitel sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet. Dadurch können bei Summenangaben
Rundungsdifferenzen entstehen. Summenangaben können außerdem nicht durch Addition der gedruckten Titel errechnet werden, da
in Vorjahren weggefallene Titel nur im Bundeshaushaltsplan 2027 abgedruckt werden, wenn bei diesen noch Ausgabereste
bestehen.
Ausgabereste:
Die im Vorjahr verfügbaren Ausgabereste im nicht flexibilisierten Bereich sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet und einzeln
bei dem jeweiligen Titel mit Stand Juli 2026 ausgewiesen. Die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste muss grundsätzlich im
jeweiligen Einzelplan durch Minderausgaben an anderer Stelle kassenmäßig eingespart werden. Kassenmäßige Einsparungen bei
Titeln der Bereichsausnahme gemäß § 1a Artikel 115-Gesetz für die Inanspruchnahme von Ausgaberesten bei Titeln, die nicht
zur Bereichsausnahme zählen, sind nicht möglich. Ausgabereste bei den der Flexibilisierung gemäß § 6 Haushaltsgesetz (HG)
unterliegenden Ansätzen werden lediglich in der Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben summarisch ausgewiesen. Für
die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste ist zentral Vorsorge getroffen und daher eine kassenmäßige Einsparung im gleichen
Einzelplan grundsätzlich nicht erforderlich. Bei Summenangaben können Rundungsdifferenzen entstehen.
Bereichsausnahmen:
Die nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 Grundgesetz den Bereichsausnahmen zugeordneten Titel sind mit einem B vor der
Titelnummer gekennzeichnet. Sind ganze Einzelpläne oder Kapitel den Bereichsausnahmen zugeordnet und innerhalb dieser
Zuordnung gleichzeitig in die Flexibilisierung einbezogen, werden die Titel mit BF vor der Titelnummer gekennzeichnet.
Flexibilisierung:
Die in die Regelung nach § 6 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sie werden
jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel entsprechend der Zuordnung nach
§ 6 HG in einer Zusammenstellung aufsummiert und sind danach einzeln aufgelistet. Neu in die Flexibilisierung einbezogene
Titel sind dabei mit einem F hervorgehoben.
Personalausgaben:
Aufwandsentschädigungen und Besondere Personalausgaben werden gemäß der Übersicht, die nach dem letzten Kapitel des
Einzelplans abgedruckt ist, veranschlagt.
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03 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan
Vorbemerkung
Im Kapitel 0311 sind bestimmte Verwaltungsausgaben für den
Bundesrat zentral veranschlagt.
Einen Schwerpunkt hierbei bildet der Bereich Versorgung:
In der Titelgruppe 57 veranschlagt sind die Einnahmen und
Ausgaben der Versorgungsberechtigten, deren
Versorgungsanspruch auf dem Gesetz über die Versorgung der Beamten
und Richter des Bundes (BeamtVG) oder auf einem Vertrag
mit dem Bund beruht.
Überblick zum Kapitel 0311
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2026
1 000 €
Ausgabereste
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... - - - -
Übrige Einnahmen.................................................. 25 20 +5 25
Gesamteinnahmen.................................................. 25 20 +5 25
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 5 405 5 164 +241 113 4 656
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 1 511 1 590 -79 575
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 1 950 1 834 +116 1 399
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 8 866 8 588 +278 113 6 630
davon flexibilisiert.................................................... 2 795 2 348 +447 113 2 066
davon nicht flexibilisiert........................................... 6 071 6 240 -169 4 564
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Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen
und -ausgaben