polradar

Haushaltsentwurf 2027 – Einzelplan 04 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt (Vorwort, Überblick)

dip / haushalt 14.08.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027).

Im Graph öffnen

Text

Haushaltsentwurf 2027 – Einzelplan 04 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt (Vorwort, Überblick) Entwurf zum Bundeshaushaltsplan 2027 Einzelplan 04 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt Inhalt Kapitel B e z e i c h n u n g Seite Vorwort zum Einzelplan......................................................................................................................................... 3 Überblick zum Einzelplan ..................................................................................................................................... 4 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan ..................................................................................................... 5 0410 Sonstige Bewilligungen ........................................................................................................................................ 7 Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 10 0411 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben des Geschäftsbereichs des BKAmts ................. 11 Einnahmen-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................. 12 Ausgaben-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................... 14 0412 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt ................................................................................................................ 17 Ausgaben-Tgr. 01 Ausgaben für den Schutz der informationstechnischen Systeme des Bundes....................... 19 0414 Bundesnachrichtendienst ..................................................................................................................................... 23 0415 Die Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland (entfallenes Kapitel) .................................................. 25 0416 Staatsministerin für Sport und Ehrenamt ............................................................................................................. 27 Ausgaben-Tgr. 01 Ehrenamt und Engagement..................................................................................................... 29 Ausgaben-Tgr. 02 Sport........................................................................................................................................ 31 Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 41 0417 Bundesinstitut für Sportwissenschaft ................................................................................................................... 43 Ausgaben-Tgr. 01 Geschäftsstelle zur Unterstützung der PotAS-Kommission.................................................... 45 0431 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben des Geschäftsbereichs des BPA ....................... 48 Einnahmen-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter......................... 49 Ausgaben-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................... 51 0432 Presse- und Informationsamt der Bundesregierung ............................................................................................ 54 Ausgaben-Tgr. 01 Ausgaben für den Schutz der informationstechnischen Systeme des Bundes....................... 59 0451 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben des BKM und des Geschäftsbereichs ............... 62 Einnahmen-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter......................... 63 Ausgaben-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................... 65 Anlage zur Drucksache 21/7300 (Einzelplan 04) Kapitel B e z e i c h n u n g Seite 0452 Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien .............................................................................. 70 Ausgaben-Tgr. 01 Allgemeine kulturelle Angelegenheiten................................................................................... 73 Ausgaben-Tgr. 02 Kulturförderung im Inland........................................................................................................ 81 Ausgaben-Tgr. 03 Stiftung Preußischer Kulturbesitz............................................................................................ 91 Ausgaben-Tgr. 04 Deutsche Nationalbibliothek.................................................................................................... 95 Ausgaben-Tgr. 05 Förderung deutscher Künstler................................................................................................. 96 Ausgaben-Tgr. 06 Pflege des Geschichtsbewusstseins....................................................................................... 97 Ausgaben-Tgr. 07 Förderung des kulturellen Eigenlebens fremder Volksgruppen............................................... 101 Ausgaben-Tgr. 08 Ausgaben für den Schutz der informationstechnischen Systeme des Bundes....................... 102 Ausgaben-Tgr. 09 Auslandsrundfunk (Hörfunk und Fernsehen)........................................................................... 103 Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 107 0453 Bundesarchiv ....................................................................................................................................................... 118 0454 Bundesinstitut für Kultur und Geschichte des östlichen Europa (entfallenes Kapitel) .......................................... 126 0456 Kunstverwaltung des Bundes ............................................................................................................................... 128 Aufwandsentschädigungen, Besondere Personalausgaben ................................................................................ 133 Übersichten Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE) ................................................................................................. 134 Personalhaushalt.................................................................................................................................................. 139 - 2 - Wesentliche Politikbereiche und Ziele Nach dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland bestimmt der Bundeskanzler die Richtlinien der Politik; er trägt dafür die Verantwortung. Die Richtlinien des Bundeskanzlers sind für die Bundesministerinnen und Bundesminister verbindlich und von ihnen in ihrem Geschäftsbereich selbständig und unter eigener Verantwortung zu verwirklichen. Der Bundeskanzler leitet die Geschäfte der Bundesregierung; er hat dabei auf die Einheitlichkeit der Geschäftsführung in der Bundesregierung hinzuwirken. Zur Gliederung des Einzelplans Der Einzelplan ist in folgende Kapitel untergliedert: Kapitel 0410 bis 0412, Kapitel 0414, Kapitel 0416 und 0417 Hier sind die Einnahmen und Ausgaben des Bundeskanzlers und des Bundeskanzleramtes, der Staatsministerin für Sport und Ehrenamt (SDGs 9 "Industrie, Innovation und Infrastruktur", 10 "Weniger Ungleichheiten" und 16 "Frieden, Gerechtigkeit und starke Institutionen"), des institutionellen Zuwendungsempfängers Stiftung Wissenschaft und Politik (SDG 16), die Finanzierung der Geschäftsstelle des Rates für Nachhaltige Entwicklung (sämtliche SDGs), des Bundesinstituts für Sportwissenschaft sowie der Zuschuss an den Bundesnachrichtendienst etatisiert. Kapitel 0431 und 0432 In diesen Kapiteln sind die Einnahmen und Ausgaben des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung und seines Geschäftsbereiches aufgeführt. Das Presse- und Informationsamt der Bundesregierung untersteht dem Bundeskanzler unmittelbar. Kapitel 0451 bis 0453 und Kapitel 0456 Hier sind die Einnahmen und Ausgaben des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien und seines Geschäftsbereiches, des Bundesarchivs sowie der Kunstverwaltung des Bundes dargestellt. Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien untersteht dem Bundeskanzler unmittelbar. Er führt seine inneren Verwaltungsangelegenheiten selbständig. - 3 - Vorwort 04 Überblick zum Einzelplan 04 Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Veränderung gegenüber 2026 1 000 € Ausgabereste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 2 358 2 358 - 36 197 Übrige Einnahmen.................................................. 38 38 - 1 005 Gesamteinnahmen.................................................. 2 396 2 396 - 37 202 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 438 242 401 768 +36 474 2 120 406 219 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 2 078 053 1 725 129 +352 924 121 779 1 368 512 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 1 924 130 2 005 766 -81 636 55 067 1 598 389 Ausgaben für Investitionen...................................... 743 850 899 273 -155 423 94 706 573 960 Besondere Finanzierungsausgaben....................... -20 468 -33 644 +13 176 - Gesamtausgaben.................................................... 5 163 807 4 998 292 +165 515 273 672 3 947 080 davon flexibilisiert.................................................... 633 759 593 855 +39 904 117 152 536 100 davon nicht flexibilisiert........................................... 4 530 048 4 404 437 +125 611 156 520 3 410 980 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 1 862 131 1 523 827 +338 304 78 835 1 177 629 Flexibilisierte Ausgaben nach § 6 HG Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3........................ 340 368 312 479 +27 889 3 131 308 374 Aus Hauptgruppe 5................................................. 98 161 90 779 +7 382 42 589 85 477 Aus Hauptgruppe 6 ohne Titel 634 .3...................... 18 568 19 302 -734 1 976 23 780 Aus Hauptgruppe 7................................................. 143 382 145 909 -2 527 61 100 99 893 Aus Hauptgruppe 8................................................. 33 280 25 386 +7 894 8 356 18 576 Aus Hauptgruppe 9................................................. - - - - Zusammen.............................................................. 633 759 593 855 +39 904 117 152 536 100 Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027 Verpflichtungsermächtigung.................................... 635 077 davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 300 720 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 160 722 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 94 980 im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 55 155 im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 14 000 im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 8 000 im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 1 000 im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 500 - 4 - 04 Überblick zum Einzelplan Haushaltsvermerk: - Ausgaben 1. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 04 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 0411 Tit. 981 07. Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle"). § 5 Abs. 2 HG ist zu beachten. 2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0411 Tit. 381 07. Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle"). Allgemeine Erläuterungen: Ist-Angaben: Die Ist-Ergebnisse der Einzeltitel sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet. Dadurch können bei Summenangaben Rundungsdifferenzen entstehen. Summenangaben können außerdem nicht durch Addition der gedruckten Titel errechnet werden, da in Vorjahren weggefallene Titel nur im Bundeshaushaltsplan 2027 abgedruckt werden, wenn bei diesen noch Ausgabereste bestehen. Ausgabereste: Die im Vorjahr verfügbaren Ausgabereste im nicht flexibilisierten Bereich sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet und einzeln bei dem jeweiligen Titel mit Stand Juli 2026 ausgewiesen. Die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste muss grundsätzlich im jeweiligen Einzelplan durch Minderausgaben an anderer Stelle kassenmäßig eingespart werden. Kassenmäßige Einsparungen bei Titeln der Bereichsausnahme gemäß § 1a Artikel 115-Gesetz für die Inanspruchnahme von Ausgaberesten bei Titeln, die nicht zur Bereichsausnahme zählen, sind nicht möglich. Ausgabereste bei den der Flexibilisierung gemäß § 6 Haushaltsgesetz (HG) unterliegenden Ansätzen werden lediglich in der Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben summarisch ausgewiesen. Für die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste ist zentral Vorsorge getroffen und daher eine kassenmäßige Einsparung im gleichen Einzelplan grundsätzlich nicht erforderlich. Bei Summenangaben können Rundungsdifferenzen entstehen. Bereichsausnahmen: Die nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 Grundgesetz den Bereichsausnahmen zugeordneten Titel sind mit einem B vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sind ganze Einzelpläne oder Kapitel den Bereichsausnahmen zugeordnet und innerhalb dieser Zuordnung gleichzeitig in die Flexibilisierung einbezogen, werden die Titel mit BF vor der Titelnummer gekennzeichnet. Flexibilisierung: Die in die Regelung nach § 6 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sie werden jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel entsprechend der Zuordnung nach § 6 HG in einer Zusammenstellung aufsummiert und sind danach einzeln aufgelistet. Neu in die Flexibilisierung einbezogene Titel sind dabei mit einem F hervorgehoben. Personalausgaben: Aufwandsentschädigungen und Besondere Personalausgaben werden gemäß der Übersicht, die nach dem letzten Kapitel des Einzelplans abgedruckt ist, veranschlagt. Baumaßnahmen im Kapitel 0452 - Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien: Gemäß § 24 Abs. 1 Bundeshaushaltsordnung (BHO) dürfen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für Baumaßnahmen erst veranschlagt werden, wenn Pläne, Kostenermittlungen und Erläuterungen vorliegen, aus denen die Art der Ausführung, die Kosten der Baumaßnahme, des Grunderwerbs und der Einrichtungen sowie die vorgesehene Finanzierung und ein Zeitplan ersichtlich sind. Ausnahmen sind gemäß § 24 Abs. 3 BHO nur zulässig, wenn es im Einzelfall nicht möglich ist, die Unterlagen rechtzeitig fertigzustellen, und aus einer späteren Veranschlagung dem Bund ein Nachteil erwachsen würde. Die Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen sind in diesem Fall gesperrt. Die Aufhebung der Sperre erfolgt gemäß § 36 BHO bei Vorliegen der o. g. Unterlagen nach Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen. Im Bereich des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien sind einige Maßnahmen im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens erst so kurzfristig etatisiert worden, dass entsprechende Unterlagen nicht zeitgerecht erstellt werden konnten. Die Vorhaben sind gleichzeitig von solch herausgehobener Bedeutung, dass eine spätere Veranschlagung nicht geboten erschien. Auf separate Erläuterungen zu den einzelnen Baumaßnahmen, dass die Unterlagen gemäß § 24 Abs. 1 BHO nicht vorliegen, kann in solchen Fällen verzichtet werden. Auswirkungen auf die Sperre der Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen (s. o.) ergeben sich dadurch nicht. - 5 - Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan 04 Projektförderungen bei Titeln der Hauptgruppen 6 und 8: Bei der Durchführung von Vorhaben und Programmen können Ausgaben für Projektträgerleistungen sowie für das Projektmanagement entstehen. Soweit dies der Fall ist, sind diese Ausgaben bei den jeweiligen Fachtiteln mitveranschlagt. Angewandte Kurse: 1USD = 0,85106 EUR. - 6 - 04 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan Vorbemerkung Das Kapitel "Sonstige Bewilligungen" enthält fachliche Ausgaben des Bundeskanzleramtes. Einen Schwerpunkt bilden die Ausgaben für die institutionelle Förderung der Stiftung Wissenschaft und Politik (Titel 685 02, SDG 16) und die Ausgaben für die Finanzierung der Geschäftsstelle des Rates für Nachhaltige Entwicklung (Titel 547 01, SDGs 1 bis 17). Überblick zum Kapitel 0410 Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Veränderung gegenüber 2026 1 000 € Ausgabereste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Übrige Einnahmen.................................................. - - - - Gesamteinnahmen.................................................. - - - - Ausgaben Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 4 529 5 668 -1 139 3 894 6 855 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 18 568 19 302 -734 829 18 727 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 23 097 24 970 -1 873 4 723 25 582 davon flexibilisiert.................................................... 22 130 23 583 -1 453 4 723 23 141 davon nicht flexibilisiert........................................... 967 1 387 -420 2 441 - 7 - Sonstige Bewilligungen 0410 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Übrige Einnahmen 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (-) Ausgaben Haushaltsvermerk: 1. Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 6 Abs. 2 bis 4 HG. In die Flexibilisierung einbezogen sind auch Tit. 547 01 und 685 02. 2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem Titel: Kap. 0412 Tit. 532 05. Sächliche Verwaltungsausgaben 532 04 -011 Digitalpolitik, gesellschaftlicher Dialog, Staatsmodernisierung 967 1 387 925 Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind übertragbar. 2. Aus den Ausgaben dürfen auch Zuwendungen gem. § 44 BHO geleistet werden. 532 06 -011 Stärkung Datenkompetenz Bundeskanzleramt - - 1 516 Haushaltsvermerk: 1. Aus den Ausgaben dürfen auch Ausgaben für Software, Datenbanken und Literatur, Werk- und Dienstverträge, Honorare, Sachleistungen, Publikationen oder wissenschaftliche Expertisen geleistet werden. 2. Aus den Ausgaben dürfen auch Investitionen, einschließlich im Bereich Informationstechnik, geleistet werden. 3. Aus den Ausgaben dürfen auch Personalausgaben geleistet werden. Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (18) Flexibilisierte Ausgaben Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach § 6 HG Aus Hauptgruppe 5.................................................................................. 3 562 4 281 4 414 3 894 - 8 -

Relationen