Haushaltsentwurf 2027 – Einzelplan 04 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt (Vorwort, Überblick)
Text
Haushaltsentwurf 2027 – Einzelplan 04 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt (Vorwort, Überblick)
Entwurf
zum
Bundeshaushaltsplan 2027
Einzelplan 04
Bundeskanzler und Bundeskanzleramt
Inhalt
Kapitel B e z e i c h n u n g Seite
Vorwort zum Einzelplan......................................................................................................................................... 3
Überblick zum Einzelplan ..................................................................................................................................... 4
Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan ..................................................................................................... 5
0410 Sonstige Bewilligungen ........................................................................................................................................ 7
Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 10
0411 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben des Geschäftsbereichs des BKAmts ................. 11
Einnahmen-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................. 12
Ausgaben-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................... 14
0412 Bundeskanzler und Bundeskanzleramt ................................................................................................................ 17
Ausgaben-Tgr. 01 Ausgaben für den Schutz der informationstechnischen Systeme des Bundes....................... 19
0414 Bundesnachrichtendienst ..................................................................................................................................... 23
0415 Die Beauftragte der Bundesregierung für Ostdeutschland (entfallenes Kapitel) .................................................. 25
0416 Staatsministerin für Sport und Ehrenamt ............................................................................................................. 27
Ausgaben-Tgr. 01 Ehrenamt und Engagement..................................................................................................... 29
Ausgaben-Tgr. 02 Sport........................................................................................................................................ 31
Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 41
0417 Bundesinstitut für Sportwissenschaft ................................................................................................................... 43
Ausgaben-Tgr. 01 Geschäftsstelle zur Unterstützung der PotAS-Kommission.................................................... 45
0431 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben des Geschäftsbereichs des BPA ....................... 48
Einnahmen-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter......................... 49
Ausgaben-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................... 51
0432 Presse- und Informationsamt der Bundesregierung ............................................................................................ 54
Ausgaben-Tgr. 01 Ausgaben für den Schutz der informationstechnischen Systeme des Bundes....................... 59
0451 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben des BKM und des Geschäftsbereichs ............... 62
Einnahmen-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter......................... 63
Ausgaben-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................... 65
Anlage zur Drucksache 21/7300
(Einzelplan 04)
Kapitel B e z e i c h n u n g Seite
0452 Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien .............................................................................. 70
Ausgaben-Tgr. 01 Allgemeine kulturelle Angelegenheiten................................................................................... 73
Ausgaben-Tgr. 02 Kulturförderung im Inland........................................................................................................ 81
Ausgaben-Tgr. 03 Stiftung Preußischer Kulturbesitz............................................................................................ 91
Ausgaben-Tgr. 04 Deutsche Nationalbibliothek.................................................................................................... 95
Ausgaben-Tgr. 05 Förderung deutscher Künstler................................................................................................. 96
Ausgaben-Tgr. 06 Pflege des Geschichtsbewusstseins....................................................................................... 97
Ausgaben-Tgr. 07 Förderung des kulturellen Eigenlebens fremder Volksgruppen............................................... 101
Ausgaben-Tgr. 08 Ausgaben für den Schutz der informationstechnischen Systeme des Bundes....................... 102
Ausgaben-Tgr. 09 Auslandsrundfunk (Hörfunk und Fernsehen)........................................................................... 103
Anlage 1 Wirtschaftspläne ................................................................................................................................... 107
0453 Bundesarchiv ....................................................................................................................................................... 118
0454 Bundesinstitut für Kultur und Geschichte des östlichen Europa (entfallenes Kapitel) .......................................... 126
0456 Kunstverwaltung des Bundes ............................................................................................................................... 128
Aufwandsentschädigungen, Besondere Personalausgaben ................................................................................ 133
Übersichten
Übersicht 1 Verpflichtungsermächtigungen (VE) ................................................................................................. 134
Personalhaushalt.................................................................................................................................................. 139
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Wesentliche Politikbereiche und Ziele
Nach dem Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
bestimmt der Bundeskanzler die Richtlinien der Politik; er trägt
dafür die Verantwortung. Die Richtlinien des Bundeskanzlers
sind für die Bundesministerinnen und Bundesminister
verbindlich und von ihnen in ihrem Geschäftsbereich selbständig und
unter eigener Verantwortung zu verwirklichen. Der
Bundeskanzler leitet die Geschäfte der Bundesregierung; er hat dabei
auf die Einheitlichkeit der Geschäftsführung in der
Bundesregierung hinzuwirken.
Zur Gliederung des Einzelplans
Der Einzelplan ist in folgende Kapitel untergliedert:
Kapitel 0410 bis 0412, Kapitel 0414, Kapitel 0416 und 0417
Hier sind die Einnahmen und Ausgaben des Bundeskanzlers
und des Bundeskanzleramtes, der Staatsministerin für Sport
und Ehrenamt (SDGs 9 "Industrie, Innovation und
Infrastruktur", 10 "Weniger Ungleichheiten" und 16 "Frieden,
Gerechtigkeit und starke Institutionen"), des institutionellen
Zuwendungsempfängers Stiftung Wissenschaft und Politik (SDG 16),
die Finanzierung der Geschäftsstelle des Rates für
Nachhaltige Entwicklung (sämtliche SDGs), des Bundesinstituts für
Sportwissenschaft sowie der Zuschuss an den
Bundesnachrichtendienst etatisiert.
Kapitel 0431 und 0432
In diesen Kapiteln sind die Einnahmen und Ausgaben des
Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung und
seines Geschäftsbereiches aufgeführt. Das Presse- und
Informationsamt der Bundesregierung untersteht dem Bundeskanzler
unmittelbar.
Kapitel 0451 bis 0453 und Kapitel 0456
Hier sind die Einnahmen und Ausgaben des Beauftragten der
Bundesregierung für Kultur und Medien und seines
Geschäftsbereiches, des Bundesarchivs sowie der Kunstverwaltung des
Bundes dargestellt. Der Beauftragte der Bundesregierung für
Kultur und Medien untersteht dem Bundeskanzler unmittelbar.
Er führt seine inneren Verwaltungsangelegenheiten
selbständig.
- 3 -
Vorwort 04
Überblick zum Einzelplan 04
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2026
1 000 €
Ausgabereste
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 2 358 2 358 - 36 197
Übrige Einnahmen.................................................. 38 38 - 1 005
Gesamteinnahmen.................................................. 2 396 2 396 - 37 202
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 438 242 401 768 +36 474 2 120 406 219
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 2 078 053 1 725 129 +352 924 121 779 1 368 512
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 1 924 130 2 005 766 -81 636 55 067 1 598 389
Ausgaben für Investitionen...................................... 743 850 899 273 -155 423 94 706 573 960
Besondere Finanzierungsausgaben....................... -20 468 -33 644 +13 176 -
Gesamtausgaben.................................................... 5 163 807 4 998 292 +165 515 273 672 3 947 080
davon flexibilisiert.................................................... 633 759 593 855 +39 904 117 152 536 100
davon nicht flexibilisiert........................................... 4 530 048 4 404 437 +125 611 156 520 3 410 980
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 1 862 131 1 523 827 +338 304 78 835 1 177 629
Flexibilisierte Ausgaben nach § 6 HG
Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3........................ 340 368 312 479 +27 889 3 131 308 374
Aus Hauptgruppe 5................................................. 98 161 90 779 +7 382 42 589 85 477
Aus Hauptgruppe 6 ohne Titel 634 .3...................... 18 568 19 302 -734 1 976 23 780
Aus Hauptgruppe 7................................................. 143 382 145 909 -2 527 61 100 99 893
Aus Hauptgruppe 8................................................. 33 280 25 386 +7 894 8 356 18 576
Aus Hauptgruppe 9................................................. - - - -
Zusammen.............................................................. 633 759 593 855 +39 904 117 152 536 100
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027
Verpflichtungsermächtigung.................................... 635 077
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 300 720
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 160 722
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 94 980
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 55 155
im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 14 000
im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 8 000
im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 1 000
im Haushaltsjahr 2035 bis zu.................................. 500
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04 Überblick zum Einzelplan
Haushaltsvermerk: - Ausgaben
1. Einsparungen bei folgenden Titeln: Epl. 04 mit Ausnahme der Titel 518 .2 dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei
folgendem Titel: Kap. 0411 Tit. 981 07.
Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig
werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung
zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle").
§ 5 Abs. 2 HG ist zu beachten.
2. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der zweckgebundenen Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: Kap. 0411
Tit. 381 07.
Dies gilt in Fällen, in denen Bundesressorts im Rahmen von Ressortvereinbarungen für andere Bundesressorts tätig
werden und Mittel vom abgebenden Ressort dem empfangenden Ressort für gleiche Zwecke im Wege der Verrechnung
zur Verfügung gestellt werden (sog. "Einer-für-Alle-Fälle").
Allgemeine Erläuterungen:
Ist-Angaben:
Die Ist-Ergebnisse der Einzeltitel sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet. Dadurch können bei Summenangaben
Rundungsdifferenzen entstehen. Summenangaben können außerdem nicht durch Addition der gedruckten Titel errechnet werden, da
in Vorjahren weggefallene Titel nur im Bundeshaushaltsplan 2027 abgedruckt werden, wenn bei diesen noch Ausgabereste
bestehen.
Ausgabereste:
Die im Vorjahr verfügbaren Ausgabereste im nicht flexibilisierten Bereich sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet und einzeln
bei dem jeweiligen Titel mit Stand Juli 2026 ausgewiesen. Die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste muss grundsätzlich im
jeweiligen Einzelplan durch Minderausgaben an anderer Stelle kassenmäßig eingespart werden. Kassenmäßige Einsparungen bei
Titeln der Bereichsausnahme gemäß § 1a Artikel 115-Gesetz für die Inanspruchnahme von Ausgaberesten bei Titeln, die nicht
zur Bereichsausnahme zählen, sind nicht möglich. Ausgabereste bei den der Flexibilisierung gemäß § 6 Haushaltsgesetz (HG)
unterliegenden Ansätzen werden lediglich in der Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben summarisch ausgewiesen. Für
die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste ist zentral Vorsorge getroffen und daher eine kassenmäßige Einsparung im gleichen
Einzelplan grundsätzlich nicht erforderlich. Bei Summenangaben können Rundungsdifferenzen entstehen.
Bereichsausnahmen:
Die nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 Grundgesetz den Bereichsausnahmen zugeordneten Titel sind mit einem B vor der
Titelnummer gekennzeichnet. Sind ganze Einzelpläne oder Kapitel den Bereichsausnahmen zugeordnet und innerhalb dieser
Zuordnung gleichzeitig in die Flexibilisierung einbezogen, werden die Titel mit BF vor der Titelnummer gekennzeichnet.
Flexibilisierung:
Die in die Regelung nach § 6 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sie werden
jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel entsprechend der Zuordnung nach
§ 6 HG in einer Zusammenstellung aufsummiert und sind danach einzeln aufgelistet. Neu in die Flexibilisierung einbezogene
Titel sind dabei mit einem F hervorgehoben.
Personalausgaben:
Aufwandsentschädigungen und Besondere Personalausgaben werden gemäß der Übersicht, die nach dem letzten Kapitel des
Einzelplans abgedruckt ist, veranschlagt.
Baumaßnahmen im Kapitel 0452 - Der Beauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien:
Gemäß § 24 Abs. 1 Bundeshaushaltsordnung (BHO) dürfen Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen für Baumaßnahmen
erst veranschlagt werden, wenn Pläne, Kostenermittlungen und Erläuterungen vorliegen, aus denen die Art der Ausführung,
die Kosten der Baumaßnahme, des Grunderwerbs und der Einrichtungen sowie die vorgesehene Finanzierung und ein Zeitplan
ersichtlich sind. Ausnahmen sind gemäß § 24 Abs. 3 BHO nur zulässig, wenn es im Einzelfall nicht möglich ist, die Unterlagen
rechtzeitig fertigzustellen, und aus einer späteren Veranschlagung dem Bund ein Nachteil erwachsen würde. Die Ausgaben und
Verpflichtungsermächtigungen sind in diesem Fall gesperrt. Die Aufhebung der Sperre erfolgt gemäß § 36 BHO bei Vorliegen
der o. g. Unterlagen nach Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen.
Im Bereich des Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien sind einige Maßnahmen im Rahmen des
parlamentarischen Verfahrens erst so kurzfristig etatisiert worden, dass entsprechende Unterlagen nicht zeitgerecht erstellt werden konnten.
Die Vorhaben sind gleichzeitig von solch herausgehobener Bedeutung, dass eine spätere Veranschlagung nicht geboten
erschien. Auf separate Erläuterungen zu den einzelnen Baumaßnahmen, dass die Unterlagen gemäß § 24 Abs. 1 BHO nicht vorliegen,
kann in solchen Fällen verzichtet werden. Auswirkungen auf die Sperre der Ausgaben und Verpflichtungsermächtigungen (s. o.)
ergeben sich dadurch nicht.
- 5 -
Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan 04
Projektförderungen bei Titeln der Hauptgruppen 6 und 8:
Bei der Durchführung von Vorhaben und Programmen können Ausgaben für Projektträgerleistungen sowie für das
Projektmanagement entstehen. Soweit dies der Fall ist, sind diese Ausgaben bei den jeweiligen Fachtiteln mitveranschlagt.
Angewandte Kurse:
1USD = 0,85106 EUR.
- 6 -
04 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan
Vorbemerkung
Das Kapitel "Sonstige Bewilligungen" enthält fachliche
Ausgaben des Bundeskanzleramtes. Einen Schwerpunkt bilden die
Ausgaben für die institutionelle Förderung der Stiftung
Wissenschaft und Politik (Titel 685 02, SDG 16) und die
Ausgaben für die Finanzierung der Geschäftsstelle des Rates für
Nachhaltige Entwicklung (Titel 547 01, SDGs 1 bis 17).
Überblick zum Kapitel 0410
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2026
1 000 €
Ausgabereste
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Übrige Einnahmen.................................................. - - - -
Gesamteinnahmen.................................................. - - - -
Ausgaben
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 4 529 5 668 -1 139 3 894 6 855
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 18 568 19 302 -734 829 18 727
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 23 097 24 970 -1 873 4 723 25 582
davon flexibilisiert.................................................... 22 130 23 583 -1 453 4 723 23 141
davon nicht flexibilisiert........................................... 967 1 387 -420 2 441
- 7 -
Sonstige Bewilligungen 0410
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Übrige Einnahmen
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(-)
Ausgaben
Haushaltsvermerk:
1. Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 6 Abs. 2 bis 4 HG.
In die Flexibilisierung einbezogen sind auch Tit. 547 01 und 685 02.
2. Einsparungen dienen zur Deckung von Mehrausgaben bei folgendem
Titel: Kap. 0412 Tit. 532 05.
Sächliche Verwaltungsausgaben
532 04
-011
Digitalpolitik, gesellschaftlicher Dialog, Staatsmodernisierung 967
1 387
925
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind übertragbar.
2. Aus den Ausgaben dürfen auch Zuwendungen gem. § 44 BHO
geleistet werden.
532 06
-011
Stärkung Datenkompetenz Bundeskanzleramt -
-
1 516
Haushaltsvermerk:
1. Aus den Ausgaben dürfen auch Ausgaben für Software,
Datenbanken und Literatur, Werk- und Dienstverträge, Honorare,
Sachleistungen, Publikationen oder wissenschaftliche Expertisen geleistet
werden.
2. Aus den Ausgaben dürfen auch Investitionen, einschließlich im
Bereich Informationstechnik, geleistet werden.
3. Aus den Ausgaben dürfen auch Personalausgaben geleistet werden.
Besondere Finanzierungsausgaben
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
(18)
Flexibilisierte Ausgaben
Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben nach § 6 HG
Aus Hauptgruppe 5.................................................................................. 3 562 4 281 4 414
3 894
- 8 -