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Haushaltsentwurf 2025 – Einzelplan 01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt (Vorwort, Überblick)

dip / haushalt 26.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025).

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Haushaltsentwurf 2025 – Einzelplan 01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt (Vorwort, Überblick) Entwurf zum Bundeshaushaltsplan 2025 Einzelplan 01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt Inhalt Kapitel B e z e i c h n u n g Seite Vorwort zum Einzelplan......................................................................................................................................... 2 Überblick zum Einzelplan ..................................................................................................................................... 3 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan ..................................................................................................... 4 0101 Bundespräsident .................................................................................................................................................. 5 0111 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben ........................................................................... 9 Einnahmen-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................. 10 Ausgaben-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................... 11 0112 Bundespräsidialamt .............................................................................................................................................. 14 Ausgaben-Tgr. 01 Ausgaben für den Schutz der informationstechnischen Systeme des Bundes....................... 16 0113 Büro der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz ............................................................................................... 19 Aufwandsentschädigungen, Besondere Personalausgaben ................................................................................ 24 Übersicht Personalhaushalt.................................................................................................................................................. 25 Anlage zur Drucksache 21/500 (Einzelplan 01) Aufgaben und Aufbau der Verwaltung in den wichtigsten Grundzügen Der Bundespräsident vertritt als Staatsoberhaupt die Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich; er schließt in ihrem Namen Verträge mit ausländischen Staaten, beglaubigt und empfängt die Botschafter und Gesandten. Der Bundespräsident fertigt die nach den Vorschriften des Grundgesetzes zustande gekommenen Gesetze aus und verkündet sie. Er trifft bestimmte Personalverfügungen (Ernennungen/Entlassungen), die ihm durch das Grundgesetz oder ein Bundesgesetz zugewiesen sind. Der Bundespräsident übt zudem im Einzelfall für den Bund das Begnadigungsrecht aus. Als Repräsentant der Ehrenhoheit des Bundes verleiht er Orden und Ehrenzeichen. Die Künstlerhilfe und die Übernahme von Ehrenpatenschaften sind weitere Mittel, verdienten und notleidenden Menschen zu danken und zu helfen. Dem Bundespräsidenten steht zur Durchführung seiner vielseitigen Aufgaben das Bundespräsidialamt zur Verfügung, das von dem Chef des Bundespräsidialamtes (Staatssekretär) geleitet wird. Der Chef des Bundespräsidialamtes berät den Bundespräsidenten und unterrichtet ihn über die laufenden Fragen der allgemeinen Politik sowie über die Arbeit der Bundesregierung und der gesetzgebenden Körperschaften. Das Bundespräsidialamt ist wie folgt gegliedert: Abteilung 1 - Inland - Abteilung 2 - Ausland - Abteilung Z - Zentralabteilung - Büro der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK): Die Mitglieder der GWK haben im GWK-Abkommen von 2007 eine enge Koordination auf dem Gebiet der nationalen, europäischen und internationalen Wissenschafts- und Forschungspolitik vereinbart. Sie wirken zusammen bei der Förderung von Wissenschaft und Forschung außerhalb und innerhalb der Hochschulen, bei den Forschungsbauten und Großgeräten etc. Nähere Angaben zum Büro der GWK sind in der Vorbemerkung zu Kapitel 0113 aufgeführt. - 2 - 01 Vorwort Überblick zum Einzelplan 01 Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Veränderung gegenüber 2024 1 000 € Ausgabereste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 3 3 - 13 Übrige Einnahmen.................................................. 100 100 - 1 197 Gesamteinnahmen.................................................. 103 103 - 1 210 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 28 476 25 972 +2 504 444 26 584 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 21 439 14 520 +6 919 2 285 13 849 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 4 609 4 609 - 128 5 426 Ausgaben für Investitionen...................................... 4 416 1 993 +2 423 3 507 1 280 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 58 940 47 094 +11 846 6 364 47 139 davon flexibilisiert.................................................... 41 375 36 143 +5 232 6 357 35 540 davon nicht flexibilisiert........................................... 17 565 10 951 +6 614 7 11 599 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 782 - +782 - Flexibilisierte Ausgaben nach § 6 HG Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3........................ 23 357 21 531 +1 826 572 22 240 Aus Hauptgruppe 5................................................. 13 876 12 619 +1 257 2 278 12 020 Aus Hauptgruppe 7................................................. 900 900 - 2 497 446 Aus Hauptgruppe 8................................................. 3 242 1 093 +2 149 1 010 834 Zusammen.............................................................. 41 375 36 143 +5 232 6 357 35 540 - 3 - Überblick zum Einzelplan 01 Allgemeine Erläuterungen: Ist-Angaben: Die Ist-Ergebnisse der Einzeltitel sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet. Dadurch können bei Summenangaben Rundungsdifferenzen entstehen. Summenangaben können außerdem nicht durch Addition der gedruckten Titel errechnet werden, da in Vorjahren weggefallene Titel nur im Bundeshaushaltsplan 2025 abgedruckt werden, wenn bei diesen noch Ausgabereste bestehen. Ausgabereste: Die im Vorjahr verfügbaren Ausgabereste im nicht flexibilisierten Bereich sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet und einzeln bei dem jeweiligen Titel mit Stand August 2024 ausgewiesen. Die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste muss grundsätzlich im jeweiligen Einzelplan durch Minderausgaben an anderer Stelle kassenmäßig eingespart werden. Kassenmäßige Einsparungen bei Titeln der Bereichsausnahme gemäß § 1a Artikel 115-Gesetz für die Inanspruchnahme von Ausgaberesten bei Titeln, die nicht zur Bereichsausnahme zählen, sind nicht möglich. Ausgabereste bei den der Flexibilisierung gemäß § 6 Haushaltsgesetz (HG) unterliegenden Ansätzen werden lediglich in der Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben summarisch ausgewiesen. Für die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste ist zentral Vorsorge getroffen und daher eine kassenmäßige Einsparung im gleichen Einzelplan grundsätzlich nicht erforderlich. Bei Summenangaben können Rundungsdifferenzen entstehen. Bereichsausnahmen: Die nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 Grundgesetz den Bereichsausnahmen zugeordneten Titel sind mit einem B vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sind ganze Einzelpläne oder Kapitel den Bereichsausnahmen zugeordnet und innerhalb dieser Zuordnung gleichzeitig in die Flexibilisierung einbezogen, werden die Titel mit BF vor der Titelnummer gekennzeichnet. Flexibilisierung: Die in die Regelung nach § 6 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sie werden jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel entsprechend der Zuordnung nach § 6 HG in einer Zusammenstellung aufsummiert und sind danach einzeln aufgelistet. Neu in die Flexibilisierung einbezogene Titel sind dabei mit einem F hervorgehoben. Personalausgaben: Aufwandsentschädigungen und Besondere Personalausgaben werden gemäß der Übersicht, die nach dem letzten Kapitel des Einzelplans abgedruckt ist, veranschlagt. - 4 - 01 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan Überblick zum Kapitel 0101 Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Veränderung gegenüber 2024 1 000 € Ausgabereste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Übrige Einnahmen.................................................. - - - 1 086 Gesamteinnahmen.................................................. - - - 1 086 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 355 338 +17 1 337 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 1 100 1 100 - 1 071 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 3 348 3 648 -300 4 465 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 4 803 5 086 -283 1 5 873 davon flexibilisiert.................................................... 355 338 +17 1 337 davon nicht flexibilisiert........................................... 4 448 4 748 -300 5 536 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. - - - - - 5 - Bundespräsident 0101 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Übrige Einnahmen 232 01 -187 Beteiligung der Länder an der Deutschen Künstlerhilfe und sonstige ihr zugedachte Einnahmen - - 1 086 Haushaltsvermerk: Mehreinnahmen sind wegen der Satzung der Deutschen Künstlerhilfe i. V. m. § 2 Abs. 2 der Richtlinie der Deutschen Künstlerhilfe zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel: 684 01. 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (79) Ausgaben Haushaltsvermerk: Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 6 Abs. 2 bis 5 HG. Sächliche Verwaltungsausgaben 529 01 -011 Außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in besonderen Fällen 1 100 1 100 1 071 Haushaltsvermerk: 1. Die Erläuterungen sind verbindlich. 2. Es dürfen auch Ausgaben für repräsentative Verpflichtungen, die der Chef des Bundespräsidialamtes und im Einzelfall auch andere Angehörige des Bundespräsidialamtes für den Bundespräsidenten wahrnehmen, geleistet werden. Erläuterungen: Bezeichnung € Zur Verfügung des Bundespräsidenten................................................ 1 100 000 Hierzu gehören auch entsprechende Ausgaben für repräsentative Verpflichtungen des Ehegatten oder Partners des Bundespräsidenten, soweit diese Ausgaben nicht von Dritten übernommen werden. Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen bei Besprechungen aus besonderem Anlass geleistet werden. Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Aus den Belegen muss Anlass, Funktion und Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Begünstigte) erkennbar sein. Eine Auszahlung ohne Beleg ist nicht zulässig. Die Ausgaben sind für repräsentative Verpflichtungen gegenüber außerhalb des Bundespräsidialamtes stehenden Stellen bestimmt. - 6 -

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