Haushaltsentwurf 2027 – Einzelplan 01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt (Vorwort, Überblick)
Text
Haushaltsentwurf 2027 – Einzelplan 01 Bundespräsident und Bundespräsidialamt (Vorwort, Überblick)
Entwurf
zum
Bundeshaushaltsplan 2027
Einzelplan 01
Bundespräsident und Bundespräsidialamt
Inhalt
Kapitel B e z e i c h n u n g Seite
Vorwort zum Einzelplan......................................................................................................................................... 2
Überblick zum Einzelplan ..................................................................................................................................... 3
Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan ..................................................................................................... 4
0101 Bundespräsident .................................................................................................................................................. 5
0111 Zentral veranschlagte Verwaltungseinnahmen und -ausgaben ........................................................................... 9
Einnahmen-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................. 10
Ausgaben-Tgr. 57 Versorgung der Beamtinnen und Beamten sowie der Richterinnen und Richter.................... 11
0112 Bundespräsidialamt .............................................................................................................................................. 14
Ausgaben-Tgr. 01 Ausgaben für den Schutz der informationstechnischen Systeme des Bundes....................... 16
0113 Büro der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz ............................................................................................... 19
Aufwandsentschädigungen, Besondere Personalausgaben ................................................................................ 24
Übersicht
Personalhaushalt.................................................................................................................................................. 25
Anlage zur Drucksache 21/7300
(Einzelplan 01)
Aufgaben und Aufbau der Verwaltung in den wichtigsten Grundzügen
Der Bundespräsident vertritt als Staatsoberhaupt die
Bundesrepublik Deutschland völkerrechtlich; er schließt in ihrem
Namen Verträge mit ausländischen Staaten, beglaubigt und
empfängt die Botschafter und Gesandten. Der Bundespräsident
fertigt die nach den Vorschriften des Grundgesetzes
zustande gekommenen Gesetze aus und verkündet sie. Er trifft
bestimmte Personalverfügungen (Ernennungen/Entlassungen),
die ihm durch das Grundgesetz oder ein Bundesgesetz
zugewiesen sind. Der Bundespräsident übt zudem im Einzelfall für
den Bund das Begnadigungsrecht aus. Als Repräsentant der
Ehrenhoheit des Bundes verleiht er Orden und Ehrenzeichen.
Die Künstlerhilfe und die Übernahme von Ehrenpatenschaften
sind weitere Mittel, verdienten und notleidenden Menschen zu
danken und zu helfen.
Dem Bundespräsidenten steht zur Durchführung seiner
vielseitigen Aufgaben das Bundespräsidialamt zur Verfügung, das
von dem Chef des Bundespräsidialamtes (Staatssekretär)
geleitet wird. Der Chef des Bundespräsidialamtes berät den
Bundespräsidenten und unterrichtet ihn über die laufenden Fragen
der allgemeinen Politik sowie über die Arbeit der
Bundesregierung und der gesetzgebenden Körperschaften.
Das Bundespräsidialamt ist wie folgt gegliedert:
Abteilung 1 - Inland -
Abteilung 2 - Ausland -
Abteilung Z - Zentralabteilung -
Büro der Gemeinsamen Wissenschaftskonferenz (GWK):
Die Mitglieder der GWK haben im GWK-Abkommen von 2007
eine enge Koordination auf dem Gebiet der nationalen,
europäischen und internationalen Wissenschafts- und
Forschungspolitik vereinbart. Sie wirken zusammen bei der Förderung
von Wissenschaft und Forschung außerhalb und innerhalb der
Hochschulen, bei den Forschungsbauten und Großgeräten
etc. Nähere Angaben zum Büro der GWK sind in der
Vorbemerkung zu Kapitel 0113 aufgeführt.
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01 Vorwort
Überblick zum Einzelplan 01
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2026
1 000 €
Ausgabereste
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 1 3 -2 81
Übrige Einnahmen.................................................. 100 100 - 911
Gesamteinnahmen.................................................. 101 103 -2 992
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 32 056 28 965 +3 091 364 29 446
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 31 997 31 864 +133 4 867 12 899
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 4 266 4 494 -228 372 4 408
Ausgaben für Investitionen...................................... 2 108 2 065 +43 6 239 1 567
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 70 427 67 388 +3 039 11 842 48 320
davon flexibilisiert.................................................... 41 018 38 866 +2 152 11 833 36 699
davon nicht flexibilisiert........................................... 29 409 28 522 +887 9 11 621
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 526 730 -204 247
Flexibilisierte Ausgaben nach § 6 HG
Aus Hauptgruppe 4 und Titel 634 .3........................ 26 322 23 566 +2 756 736 24 325
Aus Hauptgruppe 5................................................. 12 870 13 464 -594 4 858 10 986
Aus Hauptgruppe 7................................................. 666 666 - 2 998 460
Aus Hauptgruppe 8................................................. 1 160 1 170 -10 3 241 928
Zusammen.............................................................. 41 018 38 866 +2 152 11 833 36 699
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027
Verpflichtungsermächtigung.................................... 1 970
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 268
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 232
im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 307
im Haushaltsjahr 2031 bis zu.................................. 306
im Haushaltsjahr 2032 bis zu.................................. 495
im Haushaltsjahr 2033 bis zu.................................. 321
im Haushaltsjahr 2034 bis zu.................................. 41
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Überblick zum Einzelplan 01
Allgemeine Erläuterungen:
Ist-Angaben:
Die Ist-Ergebnisse der Einzeltitel sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet. Dadurch können bei Summenangaben
Rundungsdifferenzen entstehen. Summenangaben können außerdem nicht durch Addition der gedruckten Titel errechnet werden, da
in Vorjahren weggefallene Titel nur im Bundeshaushaltsplan 2027 abgedruckt werden, wenn bei diesen noch Ausgabereste
bestehen.
Ausgabereste:
Die im Vorjahr verfügbaren Ausgabereste im nicht flexibilisierten Bereich sind kaufmännisch auf 1 000 Euro gerundet und einzeln
bei dem jeweiligen Titel mit Stand Juli 2026 ausgewiesen. Die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste muss grundsätzlich im
jeweiligen Einzelplan durch Minderausgaben an anderer Stelle kassenmäßig eingespart werden. Kassenmäßige Einsparungen bei
Titeln der Bereichsausnahme gemäß § 1a Artikel 115-Gesetz für die Inanspruchnahme von Ausgaberesten bei Titeln, die nicht
zur Bereichsausnahme zählen, sind nicht möglich. Ausgabereste bei den der Flexibilisierung gemäß § 6 Haushaltsgesetz (HG)
unterliegenden Ansätzen werden lediglich in der Zusammenstellung der flexibilisierten Ausgaben summarisch ausgewiesen. Für
die Inanspruchnahme dieser Ausgabereste ist zentral Vorsorge getroffen und daher eine kassenmäßige Einsparung im gleichen
Einzelplan grundsätzlich nicht erforderlich. Bei Summenangaben können Rundungsdifferenzen entstehen.
Bereichsausnahmen:
Die nach Artikel 115 Absatz 2 Satz 4 Grundgesetz den Bereichsausnahmen zugeordneten Titel sind mit einem B vor der
Titelnummer gekennzeichnet. Sind ganze Einzelpläne oder Kapitel den Bereichsausnahmen zugeordnet und innerhalb dieser
Zuordnung gleichzeitig in die Flexibilisierung einbezogen, werden die Titel mit BF vor der Titelnummer gekennzeichnet.
Flexibilisierung:
Die in die Regelung nach § 6 HG einbezogenen Ausgaben sind mit einem F vor der Titelnummer gekennzeichnet. Sie werden
jeweils im hinteren Teil eines Kapitels im Anschluss an die nicht flexibilisierten Ausgabetitel entsprechend der Zuordnung nach
§ 6 HG in einer Zusammenstellung aufsummiert und sind danach einzeln aufgelistet. Neu in die Flexibilisierung einbezogene
Titel sind dabei mit einem F hervorgehoben.
Personalausgaben:
Aufwandsentschädigungen und Besondere Personalausgaben werden gemäß der Übersicht, die nach dem letzten Kapitel des
Einzelplans abgedruckt ist, veranschlagt.
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01 Haushaltsvermerk / Hinweise zum Einzelplan
Überblick zum Kapitel 0101
Soll
2027
1 000 €
Soll
2026
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2026
1 000 €
Ausgabereste
2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Übrige Einnahmen.................................................. - - - 803
Gesamteinnahmen.................................................. - - - 803
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 420 355 +65 354
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 1 360 1 100 +260 1 056
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 3 000 3 348 -348 3 519
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 4 780 4 803 -23 4 929
davon flexibilisiert.................................................... 680 355 +325 354
davon nicht flexibilisiert........................................... 4 100 4 448 -348 4 575
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Bundespräsident 0101
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2027
1 000 €
Soll 2026
Reste 2026
1 000 €
Ist
2025
1 000 €
Einnahmen
Übrige Einnahmen
232 01
-187
Beteiligung der Länder an der Deutschen Künstlerhilfe und sonstige ihr
zugedachte Einnahmen
-
-
803
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen sind wegen der Satzung der Deutschen Künstlerhilfe
i. V. m. § 2 Abs. 2 der Richtlinie der Deutschen Künstlerhilfe
zweckgebunden. Sie dienen nur zur Leistung der Mehrausgaben bei folgendem Titel:
684 01.
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
(72)
Ausgaben
Haushaltsvermerk:
Es gelten die Flexibilisierungsregelungen gem. § 6 Abs. 2 bis 4 HG.
Sächliche Verwaltungsausgaben
529 01
-011
Außergewöhnlicher Aufwand aus dienstlicher Veranlassung in
besonderen Fällen
1 100
1 100
1 056
Haushaltsvermerk:
1. Die Erläuterungen sind verbindlich.
2. Es dürfen auch Ausgaben für repräsentative Verpflichtungen, die der
Chef des Bundespräsidialamtes und im Einzelfall auch andere
Angehörige des Bundespräsidialamtes für den Bundespräsidenten
wahrnehmen, geleistet werden.
Erläuterungen:
Bezeichnung €
Zur Verfügung des Bundespräsidenten................................................ 1 100 000
Hierzu gehören auch entsprechende Ausgaben für repräsentative Verpflichtungen
des Ehegatten oder Partners des Bundespräsidenten, soweit diese Ausgaben
nicht von Dritten übernommen werden.
Aus dem Mittelansatz dürfen auch Ausgaben für die Bewirtung mit Erfrischungen
bei Besprechungen aus besonderem Anlass geleistet werden.
Die Ausgaben sind einzeln zu belegen. Aus den Belegen muss Anlass, Funktion
und Anzahl der Teilnehmerinnen und Teilnehmer (Begünstigte) erkennbar sein.
Eine Auszahlung ohne Beleg ist nicht zulässig.
Die Ausgaben sind für repräsentative Verpflichtungen gegenüber außerhalb des
Bundespräsidialamtes stehenden Stellen bestimmt.
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