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Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 1502 Pflegevorsorge und sonstige soziale Sicherung (Einzelplan 15 Bundesministerium für Gesundheit)

dip / haushalt 26.06.2025 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2025 (Haushaltsgesetz 2025 - HG 2025).

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Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 1502 Pflegevorsorge und sonstige soziale Sicherung (Einzelplan 15 Bundesministerium für Gesundheit) 1502 Pflegevorsorge und sonstige soziale Sicherung Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 99 -314 Vermischte Einnahmen 200 200 501 272 Übrige Einnahmen 176 01 -227 Rückzahlung des Darlehens durch den Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung - 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - - Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 632 01 -290 Bundesanteil zur Entschädigung von Hepatitis-C-Opfern der ehemaligen DDR 3 355 2 800 2 406 636 01 -232 Leistungen des Bundes für Aufwendungen nach dem Mutterschutzgesetz 2 500 3 000 1 627 Erläuterungen: Nach § 20 Abs. 3 MuSchG leistet der Bund, soweit er für die Zahlung des Mutterschaftsgeldes zuständig ist, den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld an Frauen, deren Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft oder der Schutzfrist vom Arbeitgeber zulässig aufgelöst worden ist. Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber wegen Insolvenz seinen Zuschuss nicht zahlen kann. Arbeitnehmerinnen, die nicht Mitglied einer Krankenkasse sind, zahlt der Bund durch das Bundesamt für Soziale Sicherung je Leistungsfall bis zu 210 € (§ 19 Abs. 2 MuSchG). 636 02 -290 Leistungen des Bundes an den Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung für SARS-CoV-2-Pandemie verursachte Belastungen - - - 636 03 -290 Pauschale Beteiligung des Bundes an den Aufwendungen der sozialen Pflegeversicherung - - 1 000 000 Erläuterungen: Aus dem Titel wird die pauschale Beteiligung des Bundes an den Aufwendungen der sozialen Pflegeversicherung nach § 61a SGB XI geleistet. Die pauschale Beteiligung des Bundes wird ausgesetzt. - 11 - Pflegevorsorge und sonstige soziale Sicherung 1502 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € 681 01 -314 Leistungen des Bundes für die Förderung der freiwilligen privaten Pflegevorsorge 58 000 57 000 54 889 Haushaltsvermerk: Aus dem Titel werden die Verwaltungskosten der bei der Deutschen Rentenversicherung Bund eingerichteten Zentralen Stelle für Pflegevorsorge als durchführendes Organ für die Pflegevorsorgeförderung nach § 128 Abs. 2 Satz 1 SGB XI sowie die Personal- und Sachausgaben des Bundesamtes für Soziale Sicherung als Aufsichtsbehörde über die Zentrale Stelle für Pflegevorsorge bei der Deutschen Rentenversicherung Bund nach § 128 Abs. 5 Satz 5 SGB XI erstattet. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € Nach § 126 ff. des Elften Buches des Sozialgesetzbuches (Soziale Pflegeversicherung - SGB XI) leistet der Bund unter bestimmten Voraussetzungen eine Zulage für privat abgeschlossene Pflegezusatzversicherungen. Die Mittel sind bestimmt für: 1. Zulagen für privat abgeschlossene Pflegezusatzversicherungen... 55 500 2. Verwaltungskosten der bei der Deutschen Rentenversicherung Bund eingerichteten Zentralen Stelle für Pflegevorsorge................ 2 300 3. Personal- und Sachausgaben des Bundesamtes für Soziale Sicherung als Aufsichtsbehörde über die Zentrale Stelle der Pflegevorsorge.......................................................................................... 200 Zusammen............................................................................................ 58 000 684 08 -314 Projekte und Maßnahmen des Deutschen Pflegerats (DPR) zur Stärkung der Berufsgruppe der Pflegekräfte 900 900 900 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 700 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 900 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 900 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 900 T€ Haushaltsvermerk: 1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- und Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 2. Aus diesem Titel dürfen auch Personalausgaben für den Deutschen Pflegerat geleistet werden. 685 01 -314 Leistungen des Bundes zur Unterstützung der durch Blutprodukte HIV- infizierten Personen 9 770 9 410 8 940 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € Aus dem Titel werden neben den Leistungen an die Betroffenen auch die Personal-, Sach- und Verwaltungskosten beglichen. 1. Leistungen an die Betroffenen........................................................ 9 370 2. Verwaltungs- und sonstige Kosten.................................................. 400 Zusammen............................................................................................ 9 770 - 12 - 1502 Pflegevorsorge und sonstige soziale Sicherung Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Ausgaben für Investitionen 856 01 -227 Unterjährige Liquiditätshilfen an den Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung - - - Haushaltsvermerk: Einnahmen aus der Tilgung von Liquiditätshilfen fließen den Ausgaben zu. 856 02 -227 Überjähriges Darlehen an den Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung 500 000 - - Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - - Titelgruppe 01 Tgr. 01 Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung Pflegebedürftiger (6 500) (6 500) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 2. Rückzahlungen von einzelnen Zuwendungsempfängern aufgrund nicht benötigter Zuwendungsmittel fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Aus den Titeln dürfen neben Ausgaben für Studien und Modellerprobungen auch Ausgaben für die Beratung von Einrichtungen, die Erarbeitung von Planungsgrundlagen, die Aus- und Fortbildung von Fachpersonal, für Gutachter und Sachverständige und die Durchführung von Fachtagungen, Schulungs- und Informationsmaßnahmen geleistet werden. Aus diesen Titeln dürfen auch sächliche Verwaltungsausgaben geleistet werden. 531 11 -314 Pflegenetzwerk und Informationsmaßnahmen 1 200 1 200 1 946 Verpflichtungsermächtigung............................................................ 450 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 200 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 150 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 100 T€ Haushaltsvermerk: Einnahmen aus dem Verkauf von Informationsmaterial, Rückerstattungen wegen Nachrabattierungen, nachträglich eingeräumten Skonti oder Ähnlichem fließen den Ausgaben zu. - 13 - Pflegevorsorge und sonstige soziale Sicherung 1502 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2025 1 000 € Soll 2024 Reste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Noch zu Titelgruppe 01 684 11 -235 Studien- und Modellmaßnahmen zur Verbesserung der Versorgung pflegebedürftiger Menschen 3 300 3 300 1 508 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 850 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 650 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 500 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 700 T€ 687 12 -024 Qualifizierung für Pflegeberufe im Ausland 2 000 2 000 2 727 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 600 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 800 T€ im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 500 T€ im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 300 T€ Haushaltsvermerk: Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Aus diesem Ansatz dürfen auch Ausgaben für Projektträgerleistungen getätigt werden. Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel 681 02 -314 Prämie für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen - - - 14 - 1502 Pflegevorsorge und sonstige soziale Sicherung Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels Finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels sind die Finanzierung von Pandemiebereitschaftsverträgen i. H. v. rd. 336 Mio. Euro, die Mittel i. H. v. rd. 53 Mio. Euro für den Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (SDGs 3, 9) und die Zuschüsse zur Bekämpfung des Ausbruchs des neuen Coronavirus. Daneben stehen Mittel bereit für den mehrheitlich von dem Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) bewirtschafteten Titel Gesundheitliche Aufklärung der Bevölkerung. Weiter sind Mittel für Aufklärungsmaßnahmen auf dem Gebiet von sexuell übertragbaren Krankheiten und für Aufklärungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Drogen- und Suchtmittelmissbrauchs bereitgestellt. Ein weiterer Schwerpunkt sind Modellmaßnahmen zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Long-Covid (SDGs 3, 4, 10). Auch für Aufgaben im Zusammenhang mit der Migration und Integration im deutschen Gesundheitswesen stehen Mittel zur Verfügung (SDGs 3, 4, 10). Schließlich sind Mittel veranschlagt für Projekte und Maßnahmen zur Stärkung der Patientensicherheit, für Projekte und Maßnahmen zur Verbesserung der Krisenreaktionsfähigkeit des deutschen Gesundheitswesens, für das Nationale Gesundheitsportal und zur Förderung von Einrichtungen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens (SDGs 3, 4, 9, 10). Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Die veranschlagten Mittel tragen insgesamt wesentlich zur Erreichung insbesondere der Nachhaltigkeitsziele 3, 4, 9 und 10 im Sinne der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie bei. Dadurch wird Nachhaltigkeit insbesondere im Transformationsbereich „Menschliches Wohlbefinden und Fähigkeiten, soziale Gerechtigkeit“ gestärkt. Der Titel zur Beschaffung von Impfstoffen gegen SARS- CoV 2 dient der Abwicklung der bestehenden Verträge. Der Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst hat das Ziel, die Gesundheit der Bevölkerung wirksamer zu schützen und dazu den Öffentlichen Gesundheitsdienst in seiner ganzen Aufgabenvielfalt und auf allen Verwaltungsebenen zu stärken und zu modernisieren. Die aktuellen Erfahrungen aus der Pandemie sollen aufgegriffen und die Aufgaben des Gesundheitsschutzes, der Prävention, Planung und Koordinierung effektiver erfüllt werden. Damit tragen die veranschlagten Mittel zu den Nachhaltigkeitszielen ein gesundes Leben für alle Menschen jeden Alters zu gewährleisten, ihr Wohlergehen zu fördern und eine widerstandsfähige Infrastruktur aufzubauen bei (SDGs 3, 9). Gesundheitliche Aufklärung der Bevölkerung und Prävention ist in Deutschland eine übergreifende Daueraufgabe auf allen staatlichen Ebenen und wird auf Bundesebene von dem BIÖG als Fachbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit wahrgenommen (SDG 3). Ziele der Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen auf dem Gebiet von sexuell übertragbaren Krankheiten sind die nachhaltige Eindämmung von HIV, Hepatitis B und C, Syphilis, Chlamydien, HPV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen. Damit kann die Gesundheit der Bevölkerung insgesamt verbessert werden, indem schwere gesundheitliche Folgeerkrankungen verhindert werden. Ungewollter Kinderlosigkeit und Fehlgeburten wird vorgebeugt und die Erkrankung Neugeborener verhindert. Neben positiven individuellen und gesellschaftlichen Effekten kann die Vorbeugung, Früherkennung und Verhinderung von Infektionen auch zu einer Verringerung der Gesamtausgaben beitragen. Die Präventionsmaßnahmen werden kontinuierlich evaluiert und an neue Herausforderungen angepasst. Die Angebote werden zielgruppenspezifisch und anhand der jeweiligen Bedarfe ausgerichtet. Aufgrund der Vielseitigkeit der Adressaten- und Altersgruppen entsteht dabei eine größere Diversifizierung. Das Setting Schule wird ergänzend weiter ausgebaut, um die nachwachsenden Generationen frühzeitig zu erreichen. Hauptziele der Aufklärungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Drogen- und Suchtmittelmissbrauchs sind die Verhinderung der Entstehung von Sucht durch umfassende Aufklärung über die Gefahren des Suchtmittel- und Drogenkonsums, die Reduzierung des Konsums legaler und illegaler Suchtmittel und die Vermeidung drogen- und suchtbedingter Probleme. Die Prävention greift dabei aktuelle Entwicklungen (wie neue Drogen und neue Suchtformen) bedarfsgerecht und flexibel auf und reagiert auf die Herausforderungen des demografischen Wandels. Die Aufklärungsmaßnahmen dienen auch zur Umsetzung der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie. Darin verfolgt die Bundesregierung u. a. das Ziel, den Anteil der Raucher bei den Kindern und Jugendlichen zu senken. Die Maßnahmen unterstützen auch das Ziel der WHO, bis zum Jahr 2025 eine Reduktion der nichtübertragbaren Krankheiten wie z. B. Krebs, Herzkreislauferkrankungen, Diabetes oder chronische Erkrankungen der Atemwege um 25 Prozent zu erreichen. Insgesamt tragen sowohl bevölkerungsweite als auch zielgruppenspezifische Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen zur Verwirklichung des SDG 3 bei. Projekte und Maßnahmen zur Patientensicherheit sollen dazu beitragen, ein höchstmögliches Maß an Sicherheit im Sinne der Vermeidung unerwünschter Ereignisse bei der Behandlung von Patientinnen und Patienten zu erreichen. Mit Projekten und Maßnahmen zur Verbesserung der Krisenreaktionsfähigkeit des deutschen Gesundheitswesens wird auf die angespannte Sicherheitslage reagiert und bestehende Maßnahmen seitens der Länder und der Hilfsorganisationen werden ergänzt. Je besser die Vorbereitung auf eine Krise ist, umso besser kann auf diese reagiert werden. Mit Projekten und Maßnahmen sollen Anpassungen an die Folgen des Klimawandels gestärkt (SDGs 3, 11, 12), die Prävention gegen negative Umwelteinflüsse und für einwandfreies Trinkwasser intensiviert (SDGs 3, 6, 15) und die Resilienz des Gesundheitssystems insgesamt gefördert werden (SDGs 3, 13). Auch die Transformation zu einem klimaneutralen Gesundheitssystem soll durch wissenschaftliche Evidenz - 15 - Prävention und Gesundheitsverbände 1503 und beispielhafte Minderungsmaßnahmen unterstützt und relevante Akteure zum Handeln befähigt werden (SDG 13). Die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung zu stärken ist ein zentraler Beitrag für mehr Nachhaltigkeit im Gesundheitswesen und wichtig für einen gesunden Lebensstil, sowie ein hohes Maß an Lebensqualität. Mit dem Nationalen Gesundheitsportal stellt das BMG verlässliche, neutrale und gut verständliche Informationen zu ausgewählten Gesundheits- und Pflegethemen zur Verfügung. Das Angebot dient dazu, die Gesundheitskompetenz und Patientensouveränität der Bürgerinnen und Bürger zu fördern, damit sie informierte Entscheidungen zur eigenen Gesundheit treffen können (SDG 3). Darüber dient es dazu, (Fach-) Informationenbedarf für Ärztinnen und Ärzte oder Fachkräfte im Gesundheitswesen anzubieten. Das Portal wird streng an den Kriterien der Nutzerorientierung, der Transparenz sowie des Datenschutzes ausgerichtet und schließt eine erhebliche Lücke in der Bereitstellung evidenzbasierter Gesundheitsinformationen. Durch die Förderung von Einrichtungen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens werden diese befähigt, ihren spezifischen Sachverstand innovativ und praxisbezogen in das Gesundheitswesen einzubringen. Hierdurch werden Qualität und Nachhaltigkeit in der gesundheitlichen Selbsthilfe gesichert sowie ihre Weiterentwicklung gefördert, um aktuelle Herausforderungen wie den Generationenwandel, neue Medien oder strukturelle Veränderungen durch Fortbildungsangebote und Entwicklung innovativer Ansätze adäquat begleiten zu können. Hierdurch wird ein wichtiger Beitrag zur Verwirklichung des SDG 3 geleistet. Überblick zum Kapitel 1503 Soll 2025 1 000 € Soll 2024 1 000 € Veränderung gegenüber 2024 1 000 € Ausgabereste 2024 1 000 € Ist 2023 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 2 000 2 000 - 1 045 Übrige Einnahmen.................................................. - - - - Gesamteinnahmen.................................................. 2 000 2 000 - 1 045 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 2 100 2 100 - 1 657 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 389 021 542 144 -153 123 70 474 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 568 190 545 864 +22 326 1 984 590 1 765 372 Ausgaben für Investitionen...................................... - - - - Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 959 311 1 090 108 -130 797 1 984 590 1 837 503 davon nicht flexibilisiert........................................... 959 311 1 090 108 -130 797 1 984 590 1 837 503 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 2 000 - +2 000 - Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025 Verpflichtungsermächtigung.................................... 87 692 davon fällig: im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 46 692 im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 21 740 im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 17 260 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 2 000 - 16 -

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