Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 1502 Pflegevorsorge und sonstige soziale Sicherung (Einzelplan 15 Bundesministerium für Gesundheit)
Text
Haushaltsentwurf 2025 – Kapitel 1502 Pflegevorsorge und sonstige soziale Sicherung (Einzelplan 15 Bundesministerium für Gesundheit)
1502 Pflegevorsorge und sonstige soziale Sicherung
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen
119 99
-314
Vermischte Einnahmen 200
200
501 272
Übrige Einnahmen
176 01
-227
Rückzahlung des Darlehens durch den Ausgleichsfonds der sozialen
Pflegeversicherung
-
381 03
-890
Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und
381 .7
-
-
-
Ausgaben
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen)
632 01
-290
Bundesanteil zur Entschädigung von Hepatitis-C-Opfern der ehemaligen
DDR
3 355
2 800
2 406
636 01
-232
Leistungen des Bundes für Aufwendungen nach dem
Mutterschutzgesetz
2 500
3 000
1 627
Erläuterungen:
Nach § 20 Abs. 3 MuSchG leistet der Bund, soweit er für die Zahlung des
Mutterschaftsgeldes zuständig ist, den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld an Frauen,
deren Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft oder der Schutzfrist vom
Arbeitgeber zulässig aufgelöst worden ist. Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber
wegen Insolvenz seinen Zuschuss nicht zahlen kann.
Arbeitnehmerinnen, die nicht Mitglied einer Krankenkasse sind, zahlt der Bund
durch das Bundesamt für Soziale Sicherung je Leistungsfall bis zu 210 € (§ 19
Abs. 2 MuSchG).
636 02
-290
Leistungen des Bundes an den Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung
für SARS-CoV-2-Pandemie verursachte Belastungen
-
-
-
636 03
-290
Pauschale Beteiligung des Bundes an den Aufwendungen der sozialen
Pflegeversicherung
-
-
1 000 000
Erläuterungen:
Aus dem Titel wird die pauschale Beteiligung des Bundes an den Aufwendungen
der sozialen Pflegeversicherung nach § 61a SGB XI geleistet.
Die pauschale Beteiligung des Bundes wird ausgesetzt.
- 11 -
Pflegevorsorge und sonstige soziale Sicherung 1502
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
681 01
-314
Leistungen des Bundes für die Förderung der freiwilligen privaten
Pflegevorsorge
58 000
57 000
54 889
Haushaltsvermerk:
Aus dem Titel werden die Verwaltungskosten der bei der Deutschen
Rentenversicherung Bund eingerichteten Zentralen Stelle für
Pflegevorsorge als durchführendes Organ für die Pflegevorsorgeförderung nach §
128 Abs. 2 Satz 1 SGB XI sowie die Personal- und Sachausgaben des
Bundesamtes für Soziale Sicherung als Aufsichtsbehörde über die
Zentrale Stelle für Pflegevorsorge bei der Deutschen Rentenversicherung
Bund nach § 128 Abs. 5 Satz 5 SGB XI erstattet.
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
Nach § 126 ff. des Elften Buches des Sozialgesetzbuches (Soziale
Pflegeversicherung - SGB XI) leistet der Bund unter bestimmten
Voraussetzungen eine Zulage für privat abgeschlossene
Pflegezusatzversicherungen. Die Mittel sind bestimmt für:
1. Zulagen für privat abgeschlossene Pflegezusatzversicherungen... 55 500
2. Verwaltungskosten der bei der Deutschen Rentenversicherung
Bund eingerichteten Zentralen Stelle für Pflegevorsorge................ 2 300
3. Personal- und Sachausgaben des Bundesamtes für Soziale
Sicherung als Aufsichtsbehörde über die Zentrale Stelle der
Pflegevorsorge.......................................................................................... 200
Zusammen............................................................................................ 58 000
684 08
-314
Projekte und Maßnahmen des Deutschen Pflegerats (DPR) zur Stärkung
der Berufsgruppe der Pflegekräfte
900
900
900
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 2 700 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 900 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 900 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 900 T€
Haushaltsvermerk:
1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- und
Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich
an Dritte abgegeben werden.
2. Aus diesem Titel dürfen auch Personalausgaben für den Deutschen
Pflegerat geleistet werden.
685 01
-314
Leistungen des Bundes zur Unterstützung der durch Blutprodukte HIV-
infizierten Personen
9 770
9 410
8 940
Erläuterungen:
Bezeichnung 1 000 €
Aus dem Titel werden neben den Leistungen an die Betroffenen auch
die Personal-, Sach- und Verwaltungskosten beglichen.
1. Leistungen an die Betroffenen........................................................ 9 370
2. Verwaltungs- und sonstige Kosten.................................................. 400
Zusammen............................................................................................ 9 770
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1502 Pflegevorsorge und sonstige soziale Sicherung
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Ausgaben für Investitionen
856 01
-227
Unterjährige Liquiditätshilfen an den Ausgleichsfonds der sozialen
Pflegeversicherung
-
-
-
Haushaltsvermerk:
Einnahmen aus der Tilgung von Liquiditätshilfen fließen den Ausgaben
zu.
856 02
-227
Überjähriges Darlehen an den Ausgleichsfonds der sozialen
Pflegeversicherung
500 000
-
-
Besondere Finanzierungsausgaben
981 03
-890
Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und
981 .7
-
-
-
Titelgruppe 01
Tgr. 01 Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung Pflegebedürftiger (6 500)
(6 500)
Haushaltsvermerk:
1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig.
2. Rückzahlungen von einzelnen Zuwendungsempfängern aufgrund
nicht benötigter Zuwendungsmittel fließen den Ausgaben zu.
Erläuterungen:
Aus den Titeln dürfen neben Ausgaben für Studien und Modellerprobungen auch
Ausgaben für die Beratung von Einrichtungen, die Erarbeitung von
Planungsgrundlagen, die Aus- und Fortbildung von Fachpersonal, für Gutachter und
Sachverständige und die Durchführung von Fachtagungen, Schulungs- und
Informationsmaßnahmen geleistet werden.
Aus diesen Titeln dürfen auch sächliche Verwaltungsausgaben geleistet werden.
531 11
-314
Pflegenetzwerk und Informationsmaßnahmen 1 200
1 200
1 946
Verpflichtungsermächtigung............................................................ 450 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 200 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 150 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 100 T€
Haushaltsvermerk:
Einnahmen aus dem Verkauf von Informationsmaterial,
Rückerstattungen wegen Nachrabattierungen, nachträglich eingeräumten Skonti oder
Ähnlichem fließen den Ausgaben zu.
- 13 -
Pflegevorsorge und sonstige soziale Sicherung 1502
Titel
Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g
Soll
2025
1 000 €
Soll 2024
Reste 2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Noch zu Titelgruppe 01
684 11
-235
Studien- und Modellmaßnahmen zur Verbesserung der Versorgung
pflegebedürftiger Menschen
3 300
3 300
1 508
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 850 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 650 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 500 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 700 T€
687 12
-024
Qualifizierung für Pflegeberufe im Ausland 2 000
2 000
2 727
Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 600 T€
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................................... 800 T€
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................................... 500 T€
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 300 T€
Haushaltsvermerk:
Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen
und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder
unentgeltlich an Dritte abgegeben werden.
Erläuterungen:
Aus diesem Ansatz dürfen auch Ausgaben für Projektträgerleistungen getätigt
werden.
Gegenüber dem Vorjahr entfallene Titel
681 02
-314
Prämie für Pflegekräfte in Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen
-
-
- 14 -
1502 Pflegevorsorge und sonstige soziale Sicherung
Vorbemerkung
Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels
Finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels sind die
Finanzierung von Pandemiebereitschaftsverträgen i. H. v. rd.
336 Mio. Euro, die Mittel i. H. v. rd. 53 Mio. Euro für den Pakt
für den Öffentlichen Gesundheitsdienst (SDGs 3, 9) und
die Zuschüsse zur Bekämpfung des Ausbruchs des neuen
Coronavirus. Daneben stehen Mittel bereit für den
mehrheitlich von dem Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG)
bewirtschafteten Titel Gesundheitliche Aufklärung der
Bevölkerung. Weiter sind Mittel für Aufklärungsmaßnahmen auf
dem Gebiet von sexuell übertragbaren Krankheiten und für
Aufklärungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Drogen- und
Suchtmittelmissbrauchs bereitgestellt. Ein weiterer
Schwerpunkt sind Modellmaßnahmen zur Versorgung von Kindern
und Jugendlichen mit Long-Covid (SDGs 3, 4, 10). Auch für
Aufgaben im Zusammenhang mit der Migration und
Integration im deutschen Gesundheitswesen stehen Mittel zur
Verfügung (SDGs 3, 4, 10). Schließlich sind Mittel veranschlagt
für Projekte und Maßnahmen zur Stärkung der
Patientensicherheit, für Projekte und Maßnahmen zur Verbesserung der
Krisenreaktionsfähigkeit des deutschen Gesundheitswesens,
für das Nationale Gesundheitsportal und zur Förderung von
Einrichtungen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens (SDGs
3, 4, 9, 10).
Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen
Die veranschlagten Mittel tragen insgesamt wesentlich zur
Erreichung insbesondere der Nachhaltigkeitsziele 3, 4, 9 und
10 im Sinne der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie bei.
Dadurch wird Nachhaltigkeit insbesondere im
Transformationsbereich „Menschliches Wohlbefinden und Fähigkeiten, soziale
Gerechtigkeit“ gestärkt.
Der Titel zur Beschaffung von Impfstoffen gegen SARS-
CoV 2 dient der Abwicklung der bestehenden Verträge.
Der Pakt für den Öffentlichen Gesundheitsdienst hat das
Ziel, die Gesundheit der Bevölkerung wirksamer zu schützen
und dazu den Öffentlichen Gesundheitsdienst in seiner
ganzen Aufgabenvielfalt und auf allen Verwaltungsebenen zu
stärken und zu modernisieren. Die aktuellen Erfahrungen aus der
Pandemie sollen aufgegriffen und die Aufgaben des
Gesundheitsschutzes, der Prävention, Planung und Koordinierung
effektiver erfüllt werden. Damit tragen die veranschlagten
Mittel zu den Nachhaltigkeitszielen ein gesundes Leben für alle
Menschen jeden Alters zu gewährleisten, ihr Wohlergehen zu
fördern und eine widerstandsfähige Infrastruktur aufzubauen
bei (SDGs 3, 9).
Gesundheitliche Aufklärung der Bevölkerung und
Prävention ist in Deutschland eine übergreifende Daueraufgabe auf
allen staatlichen Ebenen und wird auf Bundesebene von dem
BIÖG als Fachbehörde im Geschäftsbereich des
Bundesministeriums für Gesundheit wahrgenommen (SDG 3).
Ziele der Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen auf
dem Gebiet von sexuell übertragbaren Krankheiten sind
die nachhaltige Eindämmung von HIV, Hepatitis B und C,
Syphilis, Chlamydien, HPV und anderen sexuell übertragbaren
Infektionen. Damit kann die Gesundheit der Bevölkerung
insgesamt verbessert werden, indem schwere gesundheitliche
Folgeerkrankungen verhindert werden. Ungewollter
Kinderlosigkeit und Fehlgeburten wird vorgebeugt und die Erkrankung
Neugeborener verhindert. Neben positiven individuellen und
gesellschaftlichen Effekten kann die Vorbeugung,
Früherkennung und Verhinderung von Infektionen auch zu einer
Verringerung der Gesamtausgaben beitragen. Die
Präventionsmaßnahmen werden kontinuierlich evaluiert und an neue
Herausforderungen angepasst. Die Angebote werden
zielgruppenspezifisch und anhand der jeweiligen Bedarfe ausgerichtet.
Aufgrund der Vielseitigkeit der Adressaten- und
Altersgruppen entsteht dabei eine größere Diversifizierung. Das Setting
Schule wird ergänzend weiter ausgebaut, um die
nachwachsenden Generationen frühzeitig zu erreichen.
Hauptziele der Aufklärungsmaßnahmen auf dem Gebiet des
Drogen- und Suchtmittelmissbrauchs sind die Verhinderung
der Entstehung von Sucht durch umfassende Aufklärung über
die Gefahren des Suchtmittel- und Drogenkonsums, die
Reduzierung des Konsums legaler und illegaler Suchtmittel und
die Vermeidung drogen- und suchtbedingter Probleme. Die
Prävention greift dabei aktuelle Entwicklungen (wie neue
Drogen und neue Suchtformen) bedarfsgerecht und flexibel auf
und reagiert auf die Herausforderungen des demografischen
Wandels. Die Aufklärungsmaßnahmen dienen auch zur
Umsetzung der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie. Darin verfolgt
die Bundesregierung u. a. das Ziel, den Anteil der Raucher bei
den Kindern und Jugendlichen zu senken. Die Maßnahmen
unterstützen auch das Ziel der WHO, bis zum Jahr 2025 eine
Reduktion der nichtübertragbaren Krankheiten wie z. B. Krebs,
Herzkreislauferkrankungen, Diabetes oder chronische
Erkrankungen der Atemwege um 25 Prozent zu erreichen.
Insgesamt tragen sowohl bevölkerungsweite als auch
zielgruppenspezifische Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen
zur Verwirklichung des SDG 3 bei.
Projekte und Maßnahmen zur Patientensicherheit sollen
dazu beitragen, ein höchstmögliches Maß an Sicherheit im
Sinne der Vermeidung unerwünschter Ereignisse bei der
Behandlung von Patientinnen und Patienten zu erreichen.
Mit Projekten und Maßnahmen zur Verbesserung der
Krisenreaktionsfähigkeit des deutschen Gesundheitswesens
wird auf die angespannte Sicherheitslage reagiert und
bestehende Maßnahmen seitens der Länder und der
Hilfsorganisationen werden ergänzt.
Je besser die Vorbereitung auf eine Krise ist, umso besser
kann auf diese reagiert werden.
Mit Projekten und Maßnahmen sollen Anpassungen an die
Folgen des Klimawandels gestärkt (SDGs 3, 11, 12), die
Prävention gegen negative Umwelteinflüsse und für
einwandfreies Trinkwasser intensiviert (SDGs 3, 6, 15) und die
Resilienz des Gesundheitssystems insgesamt gefördert werden
(SDGs 3, 13). Auch die Transformation zu einem
klimaneutralen Gesundheitssystem soll durch wissenschaftliche Evidenz
- 15 -
Prävention und Gesundheitsverbände 1503
und beispielhafte Minderungsmaßnahmen unterstützt und
relevante Akteure zum Handeln befähigt werden (SDG 13).
Die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung zu stärken ist
ein zentraler Beitrag für mehr Nachhaltigkeit im
Gesundheitswesen und wichtig für einen gesunden Lebensstil, sowie ein
hohes Maß an Lebensqualität. Mit dem Nationalen
Gesundheitsportal stellt das BMG verlässliche, neutrale und gut
verständliche Informationen zu ausgewählten Gesundheits- und
Pflegethemen zur Verfügung. Das Angebot dient dazu, die
Gesundheitskompetenz und Patientensouveränität der
Bürgerinnen und Bürger zu fördern, damit sie informierte
Entscheidungen zur eigenen Gesundheit treffen können (SDG 3).
Darüber dient es dazu, (Fach-) Informationenbedarf für
Ärztinnen und Ärzte oder Fachkräfte im Gesundheitswesen
anzubieten. Das Portal wird streng an den Kriterien der
Nutzerorientierung, der Transparenz sowie des Datenschutzes
ausgerichtet und schließt eine erhebliche Lücke in der Bereitstellung
evidenzbasierter Gesundheitsinformationen.
Durch die Förderung von Einrichtungen auf dem Gebiet
des Gesundheitswesens werden diese befähigt, ihren
spezifischen Sachverstand innovativ und praxisbezogen in das
Gesundheitswesen einzubringen. Hierdurch werden Qualität und
Nachhaltigkeit in der gesundheitlichen Selbsthilfe gesichert
sowie ihre Weiterentwicklung gefördert, um aktuelle
Herausforderungen wie den Generationenwandel, neue Medien oder
strukturelle Veränderungen durch Fortbildungsangebote und
Entwicklung innovativer Ansätze adäquat begleiten zu
können. Hierdurch wird ein wichtiger Beitrag zur Verwirklichung
des SDG 3 geleistet.
Überblick zum Kapitel 1503
Soll
2025
1 000 €
Soll
2024
1 000 €
Veränderung
gegenüber
2024
1 000 €
Ausgabereste
2024
1 000 €
Ist
2023
1 000 €
Einnahmen
Verwaltungseinnahmen........................................... 2 000 2 000 - 1 045
Übrige Einnahmen.................................................. - - - -
Gesamteinnahmen.................................................. 2 000 2 000 - 1 045
Ausgaben
Personalausgaben.................................................. 2 100 2 100 - 1 657
Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 389 021 542 144 -153 123 70 474
Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 568 190 545 864 +22 326 1 984 590 1 765 372
Ausgaben für Investitionen...................................... - - - -
Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - -
Gesamtausgaben.................................................... 959 311 1 090 108 -130 797 1 984 590 1 837 503
davon nicht flexibilisiert........................................... 959 311 1 090 108 -130 797 1 984 590 1 837 503
davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 2 000 - +2 000 -
Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2025
Verpflichtungsermächtigung.................................... 87 692
davon fällig:
im Haushaltsjahr 2026 bis zu.................................. 46 692
im Haushaltsjahr 2027 bis zu.................................. 21 740
im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 17 260
im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 2 000
- 16 -