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Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 1502 Pflegevorsorge und sonstige soziale Sicherung (Einzelplan 15 Bundesministerium für Gesundheit)

dip / haushalt 14.08.2026 · WP 21 · Original ↗

Teil von Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Bundeshaushaltsplans für das Haushaltsjahr 2027 (Haushaltsgesetz 2027 - HG 2027).

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Haushaltsentwurf 2027 – Kapitel 1502 Pflegevorsorge und sonstige soziale Sicherung (Einzelplan 15 Bundesministerium für Gesundheit) 1502 Pflegevorsorge und sonstige soziale Sicherung Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen 119 99 -314 Vermischte Einnahmen 200 200 1 372 Übrige Einnahmen 176 01 -227 Rückzahlung des Darlehens durch den Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung - - - 381 03 -890 Verrechnungseinnahmen gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 381 .1 und 381 .7 - - (-) Ausgaben Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen) 632 01 -290 Bundesanteil zur Entschädigung von Hepatitis-C-Opfern der ehemaligen DDR 3 629 3 489 2 572 636 01 -232 Leistungen des Bundes für Aufwendungen nach dem Mutterschutzgesetz 2 500 2 500 1 479 Erläuterungen: Nach § 20 Abs. 3 MuSchG leistet der Bund, soweit er für die Zahlung des Mutterschaftsgeldes zuständig ist, den Zuschuss zum Mutterschaftsgeld an Frauen, deren Arbeitsverhältnis während der Schwangerschaft oder der Schutzfrist vom Arbeitgeber zulässig aufgelöst worden ist. Dies gilt auch, wenn der Arbeitgeber wegen Insolvenz seinen Zuschuss nicht zahlen kann. Arbeitnehmerinnen, die nicht Mitglied einer Krankenkasse sind, zahlt der Bund durch das Bundesamt für Soziale Sicherung je Leistungsfall bis zu 210 € (§ 19 Abs. 2 MuSchG). 636 02 -290 Leistungen des Bundes an den Ausgleichsfonds der Pflegeversicherung für SARS-CoV-2-Pandemie verursachte Belastungen - - - 636 03 -290 Pauschale Beteiligung des Bundes an den Aufwendungen der sozialen Pflegeversicherung - - - Erläuterungen: Aus dem Titel wird die pauschale Beteiligung des Bundes an den Aufwendungen der sozialen Pflegeversicherung nach § 61a SGB XI geleistet. Die pauschale Beteiligung des Bundes wird ausgesetzt. - 11 - Pflegevorsorge und sonstige soziale Sicherung 1502 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € 681 01 -314 Leistungen des Bundes für die Förderung der freiwilligen privaten Pflegevorsorge 56 000 57 700 54 555 Haushaltsvermerk: Aus dem Titel werden die Verwaltungskosten der bei der Deutschen Rentenversicherung Bund eingerichteten Zentralen Stelle für Pflegevorsorge als durchführendes Organ für die Pflegevorsorgeförderung nach § 128 Abs. 2 Satz 1 SGB XI sowie die Personal- und Sachausgaben des Bundesamtes für Soziale Sicherung als Aufsichtsbehörde über die Zentrale Stelle für Pflegevorsorge bei der Deutschen Rentenversicherung Bund nach § 128 Abs. 5 Satz 5 SGB XI erstattet. Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € Nach § 126 ff. des Elften Buches des Sozialgesetzbuches (Soziale Pflegeversicherung - SGB XI) leistet der Bund unter bestimmten Voraussetzungen eine Zulage für privat abgeschlossene Pflegezusatzversicherungen. Die Mittel sind bestimmt für: 1. Zulagen für privat abgeschlossene Pflegezusatzversicherungen... 53 700 2. Verwaltungskosten der bei der Deutschen Rentenversicherung Bund eingerichteten Zentralen Stelle für Pflegevorsorge................ 2 100 3. Personal- und Sachausgaben des Bundesamtes für Soziale Sicherung als Aufsichtsbehörde über die Zentrale Stelle der Pflegevorsorge.......................................................................................... 200 Zusammen............................................................................................ 56 000 684 08 -314 Projekte und Maßnahmen des Deutschen Pflegerats (DPR) zur Stärkung der Berufsgruppe der Pflegekräfte 900 900 900 Haushaltsvermerk: 1. Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Werbe- und Informationsmaterialien gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. 2. Aus diesem Titel dürfen auch Personalausgaben für den Deutschen Pflegerat geleistet werden. 685 01 -314 Leistungen des Bundes zur Unterstützung der durch Blutprodukte HIV- infizierten Personen 10 160 9 860 9 461 Erläuterungen: Bezeichnung 1 000 € Aus dem Titel werden neben den Leistungen an die Betroffenen auch die Personal-, Sach- und Verwaltungskosten beglichen. 1. Leistungen an die Betroffenen........................................................ 9 760 2. Verwaltungs- und sonstige Kosten.................................................. 400 Zusammen............................................................................................ 10 160 Ausgaben für Investitionen 856 01 -227 Unterjährige Liquiditätshilfen an den Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung - - - Haushaltsvermerk: Einnahmen aus der Tilgung von Liquiditätshilfen fließen den Ausgaben zu. - 12 - 1502 Pflegevorsorge und sonstige soziale Sicherung Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € 856 02 -227 Überjähriges Darlehen an den Ausgleichsfonds der sozialen Pflegeversicherung - 3 200 000 500 000 Besondere Finanzierungsausgaben 981 03 -890 Verrechnungsausgaben gemäß § 61 BHO außerhalb der Tit. 981 .1 und 981 .7 - - (-) Titelgruppe 01 Tgr. 01 Maßnahmen zur Verbesserung der Versorgung Pflegebedürftiger (5 900) (6 600) Haushaltsvermerk: 1. Die Ausgaben sind gegenseitig deckungsfähig. 2. Die Verpflichtungsermächtigungen sind gegenseitig deckungsfähig. 3. Rückzahlungen von einzelnen Zuwendungsempfängern aufgrund nicht benötigter Zuwendungsmittel fließen den Ausgaben zu. Erläuterungen: Aus den Titeln dürfen neben Ausgaben für Studien und Modellerprobungen auch Ausgaben für die Beratung von Einrichtungen, die Erarbeitung von Planungsgrundlagen, die Aus- und Fortbildung von Fachpersonal, für Gutachter und Sachverständige und die Durchführung von Fachtagungen, Schulungs- und Informationsmaßnahmen geleistet werden. Aus diesen Titeln dürfen auch sächliche Verwaltungsausgaben geleistet werden. 531 11 -314 Pflegenetzwerk und Informationsmaßnahmen 1 000 1 700 573 Verpflichtungsermächtigung............................................................ 900 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 400 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 400 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 100 T€ Haushaltsvermerk: Einnahmen aus dem Verkauf von Informationsmaterial, Rückerstattungen wegen Nachrabattierungen, nachträglich eingeräumten Skonti oder Ähnlichem fließen den Ausgaben zu. - 13 - Pflegevorsorge und sonstige soziale Sicherung 1502 Titel Funktion Z w e c k b e s t i m m u n g Soll 2027 1 000 € Soll 2026 Reste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Noch zu Titelgruppe 01 684 11 -235 Studien- und Modellmaßnahmen zur Verbesserung der Versorgung pflegebedürftiger Menschen 3 900 3 900 1 292 Verpflichtungsermächtigung......................................................... 1 280 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 800 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 240 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 240 T€ 687 12 -024 Qualifizierung für Pflegeberufe im Ausland 1 000 1 000 1 282 Verpflichtungsermächtigung............................................................ 600 T€ davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................................... 250 T€ im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................................... 200 T€ im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................................... 150 T€ Haushaltsvermerk: Nach § 63 Abs. 3 Satz 2 BHO wird zugelassen, dass Veröffentlichungen und sonstiges Informationsmaterial gegen ermäßigtes Entgelt oder unentgeltlich an Dritte abgegeben werden. Erläuterungen: Aus diesem Ansatz dürfen auch Ausgaben für Projektträgerleistungen getätigt werden. - 14 - 1502 Pflegevorsorge und sonstige soziale Sicherung Vorbemerkung Wesentliche finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels Finanzwirksame Schwerpunkte des Kapitels sind die Finanzierung von Pandemiebereitschaftsverträgen i. H. v. rd. 175 Mio. Euro und das Sofortprogramm Cybersicherheit i. H. v. 541 Mio. Euro. Daneben stehen Mittel bereit für den von dem Bundesinstitut für Öffentliche Gesundheit (BIÖG) bewirtschafteten Titel Gesundheitliche Aufklärung der Bevölkerung. Weiter sind Mittel für Aufklärungsmaßnahmen auf dem Gebiet von sexuell übertragbaren Krankheiten und für Aufklärungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Drogen- und Suchtmittelmissbrauchs bereitgestellt. Ein weiterer Schwerpunkt sind Modellmaßnahmen zur Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Long-Covid (SDGs 3, 4, 10). Auch für Aufgaben im Zusammenhang mit der Migration und Integration im deutschen Gesundheitswesen stehen Mittel zur Verfügung (SDGs 3, 4, 10). Schließlich sind Mittel veranschlagt für Projekte und Maßnahmen zur Stärkung der Patientensicherheit, für Projekte und Maßnahmen zur Verbesserung der Krisenreaktionsfähigkeit des deutschen Gesundheitswesens, für das Nationale Gesundheitsportal und zur Förderung von Einrichtungen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens (SDGs 3, 4, 9, 10). Wesentliche Ziele, die mit den veranschlagten Mitteln erreicht werden sollen Die veranschlagten Mittel tragen insgesamt wesentlich zur Erreichung insbesondere der Nachhaltigkeitsziele 3, 4, 9 und 10 im Sinne der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie bei. Dadurch wird Nachhaltigkeit insbesondere im Transformationsbereich „Menschliches Wohlbefinden und Fähigkeiten, soziale Gerechtigkeit“ gestärkt. Der Titel zur Beschaffung von Impfstoffen gegen SARS- CoV 2 dient der Abwicklung der bestehenden Verträge. Die Zuschüsse für Maßnahmen zur Erhöhung der Cybersicherheit für Einrichtungen der Gesundheitsversorgung im Gesundheitswesen (Sofortprogramm Cybersicherheit) stellen sicher, dass alle relevanten Einrichtungen der unmittelbaren Gesundheitsversorgung entlang des (akut) stationären Versorgungspfads hinreichend Mittel zur Verfügung haben, um ein adäquates IT-Sicherheitsniveau zu gewährleisten. Mit zunehmender Digitalisierung steigt die Vernetzung zwischen Systemen und Einrichtungen; gleichzeitig gilt der Gesundheitssektor zu den mit am häufigsten attackierten Sektoren bzgl. Cyberangriffen. Das Sofortprogramm trägt damit zu einer zukunftsfesten und resilienten Gesundheitsversorgung und Infrastruktur bei und beugt Betriebsausfällen sowie daraus entstehenden Folgen wirksam vor, sodass die Gesundheitsversorgung der Bevölkerung geschützt wird (SDGs 3, 9). Gesundheitliche Aufklärung der Bevölkerung und Prävention ist in Deutschland eine übergreifende Daueraufgabe auf allen staatlichen Ebenen und wird auf Bundesebene von dem BIÖG als Fachbehörde im Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Gesundheit wahrgenommen (SDG 3). Ziele der Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen auf dem Gebiet von sexuell übertragbaren Krankheiten sind die nachhaltige Eindämmung von HIV, Hepatitis B und C, Syphilis, Chlamydien, HPV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen. Damit kann die Gesundheit der Bevölkerung insgesamt verbessert werden, indem schwere gesundheitliche Folgeerkrankungen verhindert werden. Ungewollter Kinderlosigkeit und Fehlgeburten wird vorgebeugt und die Erkrankung Neugeborener verhindert. Neben positiven individuellen und gesellschaftlichen Effekten kann die Vorbeugung, Früherkennung und Verhinderung von Infektionen auch zu einer Verringerung der Gesamtausgaben beitragen. Die Präventionsmaßnahmen werden kontinuierlich evaluiert und an neue Herausforderungen angepasst. Die Angebote werden zielgruppenspezifisch und anhand der jeweiligen Bedarfe ausgerichtet. Aufgrund der Vielseitigkeit der Adressaten- und Altersgruppen entsteht dabei eine größere Diversifizierung. Das Setting Schule wird ergänzend weiter ausgebaut, um die nachwachsenden Generationen frühzeitig zu erreichen. Hauptziele der Aufklärungsmaßnahmen auf dem Gebiet des Drogen- und Suchtmittelmissbrauchs sind die Verhinderung der Entstehung von Sucht durch umfassende Aufklärung über die Gefahren des Suchtmittel- und Drogenkonsums, die Reduzierung des Konsums legaler und illegaler Suchtmittel und die Vermeidung drogen- und suchtbedingter Probleme. Die Prävention greift dabei aktuelle Entwicklungen (wie neue Drogen und neue Suchtformen) bedarfsgerecht und flexibel auf und reagiert auf die Herausforderungen des demografischen Wandels. Die Aufklärungsmaßnahmen dienen auch zur Umsetzung der Nationalen Nachhaltigkeitsstrategie. Darin verfolgt die Bundesregierung u. a. das Ziel, den Anteil der Raucher bei den Kindern und Jugendlichen zu senken. Die Maßnahmen unterstützen auch das Ziel der WHO, bis zum Jahr 2025 eine Reduktion der nichtübertragbaren Krankheiten wie z. B. Krebs, Herzkreislauferkrankungen, Diabetes oder chronische Erkrankungen der Atemwege um 25 Prozent zu erreichen. Insgesamt tragen sowohl bevölkerungsweite als auch zielgruppenspezifische Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen zur Verwirklichung des SDG 3 bei. Projekte und Maßnahmen zur Patientensicherheit sollen dazu beitragen, ein höchstmögliches Maß an Sicherheit im Sinne der Vermeidung unerwünschter Ereignisse bei der Behandlung von Patientinnen und Patienten zu erreichen. Mit Projekten und Maßnahmen zur Verbesserung der Krisenreaktionsfähigkeit des deutschen Gesundheitswesens wird auf die angespannte Sicherheitslage reagiert und bestehende Maßnahmen seitens der Länder und der Hilfsorganisationen werden ergänzt. Je besser die Vorbereitung auf eine Krise ist, umso besser kann auf diese reagiert werden. Mit Projekten und Maßnahmen sollen Anpassungen an die Folgen des Klimawandels gestärkt (SDGs 3, 11, 12), die Prävention gegen negative Umwelteinflüsse und für einwandfreies Trinkwasser intensiviert (SDGs 3, 6, 15) und die Resilienz des Gesundheitssystems insgesamt gefördert werden (SDGs 3, 13). Auch die Transformation zu einem klimaneutra - 15 - Prävention und Gesundheitsverbände 1503 len Gesundheitssystem soll durch wissenschaftliche Evidenz und beispielhafte Minderungsmaßnahmen unterstützt und relevante Akteure zum Handeln befähigt werden (SDG 13). Die Gesundheitskompetenz der Bevölkerung zu stärken ist ein zentraler Beitrag für mehr Nachhaltigkeit im Gesundheitswesen und wichtig für einen gesunden Lebensstil, sowie ein hohes Maß an Lebensqualität. Mit dem Nationalen Gesundheitsportal stellt das BMG verlässliche, neutrale und gut verständliche Informationen zu ausgewählten Gesundheits- und Pflegethemen zur Verfügung. Das Angebot dient dazu, die Gesundheitskompetenz und Patientensouveränität der Bürgerinnen und Bürger zu fördern, damit sie informierte Entscheidungen zur eigenen Gesundheit treffen können (SDG 3). Darüber hinaus dient es dazu, (Fach-) Informationenbedarf für Ärztinnen und Ärzte oder Fachkräfte im Gesundheitswesen anzubieten. Das Portal wird streng an den Kriterien der Nutzerorientierung, der Transparenz sowie des Datenschutzes ausgerichtet und schließt eine erhebliche Lücke in der Bereitstellung evidenzbasierter Gesundheitsinformationen. Durch die Förderung von Einrichtungen auf dem Gebiet des Gesundheitswesens werden diese befähigt, ihren spezifischen Sachverstand innovativ und praxisbezogen in das Gesundheitswesen einzubringen. Hierdurch werden Qualität und Nachhaltigkeit in der gesundheitlichen Selbsthilfe gesichert sowie ihre Weiterentwicklung gefördert, um aktuelle Herausforderungen wie den Generationenwandel, neue Medien oder strukturelle Veränderungen durch Fortbildungsangebote und Entwicklung innovativer Ansätze adäquat begleiten zu können. Hierdurch wird ein wichtiger Beitrag zur Verwirklichung des SDG 3 geleistet. Überblick zum Kapitel 1503 Soll 2027 1 000 € Soll 2026 1 000 € Veränderung gegenüber 2026 1 000 € Ausgabereste 2026 1 000 € Ist 2025 1 000 € Einnahmen Verwaltungseinnahmen........................................... 2 000 2 000 - 907 Übrige Einnahmen.................................................. - - - - Gesamteinnahmen.................................................. 2 000 2 000 - 907 Ausgaben Personalausgaben.................................................. 432 1 832 -1 400 2 413 Sächliche Verwaltungsausgaben............................ 232 780 393 257 -160 477 386 280 Zuweisungen und Zuschüsse (ohne Investitionen). 617 774 333 131 +284 643 1 327 303 498 049 Besondere Finanzierungsausgaben....................... - - - - Gesamtausgaben.................................................... 850 986 728 220 +122 766 1 327 303 886 742 davon nicht flexibilisiert........................................... 850 986 728 220 +122 766 1 327 303 886 742 davon Ausgaben der Bereichsausnahmen............. 541 436 190 000 +351 436 1 800 - Verpflichtungsermächtigung im Haushalt 2027 Verpflichtungsermächtigung.................................... 112 370 davon fällig: im Haushaltsjahr 2028 bis zu.................................. 49 000 im Haushaltsjahr 2029 bis zu.................................. 47 800 im Haushaltsjahr 2030 bis zu.................................. 15 570 - 16 -

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