Jameda GmbH
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Jameda GmbH
Tätigkeit: Sonstiges Unternehmen
Zum Zwecke der Interessenvertretung werden Gespräche mit Vertreterinnen und Vertretern des Bundeskanzleramtes und der Bundesministerien sowie mit Mitgliedern des Deutschen Bundestages zur Erläuterung von Änderungsnotwendigkeiten hinsichtlich einer Vielzahl von Themenfeldern, geführt, die als Rahmenbedingungen für die unternehmerische Tätigkeit, auch im Hinblick auf die Situation der Beschäftigten des Unternehmens, von großer Bedeutung sind. Dabei geht es unter anderem um den Zugang der Bevölkerung zu Terminen in Arztpraxen und eine effiziente Organisation der Terminvergabe, um den bereits vorhandenen Engpass und lange Wartezeiten auf Arzttermine durch den Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit
(Gesundheits-Digitalagentur-Gesetz – GDAG) nicht weiter zu verschlimmern. Im Zuge dessen werden Diskussionsveranstaltungen durchgeführt, zu denen Regierungsmitglieder, Abgeordnete sowie Vertreterinnen und Vertreter der Ministerien eingeladen werden. Darüber hinaus werden in Einzelfällen auch Stellungnahmen und Gutachten zu konkreten Regelungsvorhaben erarbeitet und übermittelt.
Interessenbereiche: Wissenschaft, Forschung und Technologie; Sonstiges im Bereich "Gesundheit"; Sonstiges im Bereich "Recht"; Gesundheitsförderung
Regelungsvorhaben:
- Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung einer Digitalagentur für Gesundheit: Der nun vorgeschlagene § 370c SGB V und dessen Einfluss auf den Zugang der Bevölkerung zur Vergabe von Arztterminen. Die neu vorgeschlagene Regelung würde Onlinetermin-Buchungsportale für Arzttermine stark einschränken und somit dafür sorgen, dass die Terminvergabe für Ärzte an Patienten weiter erschwert werden würde. Online-Terminbuchungsportale sorgen für erheblich Entlastungen im Praxisalltag und ermöglichen somit der Bevölkerung einen deutlich vereinfachten Zugang zu Terminen. Dies gilt für alle Bestandteile der Bevölkerung, weil auch Leute ohne Internetaffinität leichter telefonische Buchungen vornehmen können. Eine Einschränkung dieser Plattformen würde dem Interesse der Bevölkerung zuwiderlaufen.
- Gesundheitsversorgungsstärkungsgesetz (GVSG): Bezwecktes Ziel ist die Änderung des Gesetzes. Hierfür werden Vorschläge zur Neuregelung von Vorgaben für Portale zur Terminvermittlung eingebracht. Essentieller Punkt ist hier die Sicherstellung der Möglichkeit zur Nutzung von privaten Plattformen zur Vermittlung von Arztterminen für Patienten und Ärzte. Dies dient der Gewährleistung angemessener Rahmenbedingungen für Innovation und Digitalisierung im Gesundheitswesen.
Relationen
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