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Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) 2015/757 und (EU) 2023/1805 zur Vereinfachung und Straffung der Überwachung, Berichterstattung und Prüfung und zur Angleichung an das überarbeitete EU-Emissionshandelssystem

dip / drucksache 05.10.2026 · WP 21 · 520/1/26 · Empfehlungen · Original ↗

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Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) 2015/757 und (EU) 2023/1805 zur Vereinfachung und Straffung der Überwachung, Berichterstattung und Prüfung und zur Angleichung an das überarbeitete EU-Emissionshandelssystem ... Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0720-2946 Bundesrat Drucksache 520/1/26 05.10.26 E m p f e h l u n g e n der Ausschüsse EU - U - Vk - Wi zu Punkt ... der 1069. Sitzung des Bundesrates am 16. Oktober 2026 Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) 2015/757 und (EU) 2023/1805 zur Vereinfachung und Straffung der Überwachung, Berichterstattung und Prüfung und zur Angleichung an das überarbeitete EU-Emissionshandelssystem COM(2026) 620 final; Ratsdok. 12074/26 A Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union, der Verkehrsausschuss und der Wirtschaftsausschuss empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt Stellung zu nehmen: Der Bundesrat begrüßt den Vorschlag der Kommission grundsätzlich. Insbesondere die Vereinheitlichung gleichlautender Meldeverpflichtungen in einem Meldevorgang wird zu einer Vereinfachung führen. Der Bundesrat befürchtet allerdings, dass die Einbeziehung kleinerer Schiffseinheiten unterhalb von 5 000 bis zu 400 Bruttoraumzahl in das europäische Emissionshandelssystem für die betroffenen Reedereien zu einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand führt, dem angesichts des geringen Anteils der kleineren Schifffahrt an den Gesamtemissionen kein entsprechender Vorteil im Hinblick auf die Reduzierung von Emissionen gegenübersteht, zumal es auch in der Vergangenheit keine maßgeblichen Verkehrsverlagerungen von größeren auf kleine Schiffe gegeben hat. Auch wenn eine Erweiterung der Datenerfassung systemgerecht erscheint, befürchtet der Bundesrat, dass sich der damit verbundene bürokratische Mehraufwand nachteilig für den Standort Europa auswirkt. Gleiches gilt für die Verpflichtung, die gewonnenen Daten mindestens zehn Jahre aufzubewahren. Gerade für die einbezogenen kleineren Schiffe, die in der Regel von kleineren Reedereien betrieben werden, könnten die mit der Erfassung und Aufbewahrung verbundenen Aufgaben schwer umsetzbar sein. Der Bundesrat befürchtet weiterhin, dass die umfangreichen Ermächtigungen der Kommission zum Erlass von delegierten Rechtsakten und Durchführungsrechtsakten für alle, insbesondere für die Betreiber kleinerer Schiffe, dazu führt, dass der hiermit verbundene Aufwand nicht absehbar ist. Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, sich im weiteren Rechtsetzungsverfahren auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass kleinere Schiffseinheiten nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2003/87/EG einbezogen werden. Weiterhin gilt es aus Sicht des Bundesrates sicherzustellen, dass die Umsetzung der Erfassung der erforderlichen Daten erst dann verpflichtend wird, wenn hierfür geeignete digitale Systeme zur automatischen Erfassung und Überwachung vorhanden sind. Diese sollten für alle betroffenen Schiffe auch handhabbar sein. Darüber hinaus bittet der Bundesrat die Bundesregierung, die Erforderlichkeit der vorhandenen Ermächtigungen kritisch zu hinterfragen und auf das notwendige Maß zu reduzieren. B Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit empfiehlt dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG Kenntnis zu nehmen.

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