Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) 2015/757 und (EU) 2023/1805 zur Vereinfachung und Straffung der Überwachung, Berichterstattung und Prüfung und zur Angleichung an das überarbeitete EU-Emissionshandelssystem
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Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) 2015/757 und (EU) 2023/1805 zur Vereinfachung und Straffung der Überwachung, Berichterstattung und Prüfung und zur Angleichung an das überarbeitete EU-Emissionshandelssystem
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 520/1/26
05.10.26
E m p f e h l u n g e n
der Ausschüsse
EU - U - Vk - Wi
zu Punkt ... der 1069. Sitzung des Bundesrates am 16. Oktober 2026
Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und
des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) 2015/757 und
(EU) 2023/1805 zur Vereinfachung und Straffung der
Überwachung, Berichterstattung und Prüfung und zur Angleichung an
das überarbeitete EU-Emissionshandelssystem
COM(2026) 620 final; Ratsdok. 12074/26
A
Der federführende Ausschuss für Fragen der Europäischen Union,
der Verkehrsausschuss und
der Wirtschaftsausschuss
empfehlen dem Bundesrat, zu der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG wie folgt
Stellung zu nehmen:
Der Bundesrat begrüßt den Vorschlag der Kommission grundsätzlich.
Insbesondere die Vereinheitlichung gleichlautender Meldeverpflichtungen in einem
Meldevorgang wird zu einer Vereinfachung führen.
Der Bundesrat befürchtet allerdings, dass die Einbeziehung kleinerer
Schiffseinheiten unterhalb von 5 000 bis zu 400 Bruttoraumzahl in das europäische
Emissionshandelssystem für die betroffenen Reedereien zu einem erheblichen
bürokratischen Mehraufwand führt, dem angesichts des geringen Anteils der
kleineren Schifffahrt an den Gesamtemissionen kein entsprechender Vorteil im
Hinblick auf die Reduzierung von Emissionen gegenübersteht, zumal es auch in
der Vergangenheit keine maßgeblichen Verkehrsverlagerungen von größeren
auf kleine Schiffe gegeben hat.
Auch wenn eine Erweiterung der Datenerfassung systemgerecht erscheint,
befürchtet der Bundesrat, dass sich der damit verbundene bürokratische
Mehraufwand nachteilig für den Standort Europa auswirkt. Gleiches gilt für die
Verpflichtung, die gewonnenen Daten mindestens zehn Jahre aufzubewahren.
Gerade für die einbezogenen kleineren Schiffe, die in der Regel von kleineren
Reedereien betrieben werden, könnten die mit der Erfassung und
Aufbewahrung verbundenen Aufgaben schwer umsetzbar sein.
Der Bundesrat befürchtet weiterhin, dass die umfangreichen Ermächtigungen
der Kommission zum Erlass von delegierten Rechtsakten und
Durchführungsrechtsakten für alle, insbesondere für die Betreiber kleinerer Schiffe, dazu führt,
dass der hiermit verbundene Aufwand nicht absehbar ist.
Der Bundesrat bittet die Bundesregierung daher, sich im weiteren
Rechtsetzungsverfahren auf EU-Ebene dafür einzusetzen, dass kleinere Schiffseinheiten
nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie 2003/87/EG einbezogen
werden. Weiterhin gilt es aus Sicht des Bundesrates sicherzustellen, dass die
Umsetzung der Erfassung der erforderlichen Daten erst dann verpflichtend wird,
wenn hierfür geeignete digitale Systeme zur automatischen Erfassung und
Überwachung vorhanden sind. Diese sollten für alle betroffenen Schiffe auch
handhabbar sein. Darüber hinaus bittet der Bundesrat die Bundesregierung, die
Erforderlichkeit der vorhandenen Ermächtigungen kritisch zu hinterfragen und
auf das notwendige Maß zu reduzieren.
B
Der Ausschuss für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit
empfiehlt dem Bundesrat, von der Vorlage gemäß §§ 3 und 5 EUZBLG
Kenntnis zu nehmen.
Relationen
- part_of_vorgang → Vorschlag für eine Verordnung des Europäischen Parlaments und des Rates zur Änderung der Verordnungen (EU) 2015/757 und (EU) 2023/1805 zur V (Empfehlungen der Ausschüsse)