Schriftliche Frage 6 von Marc Biadacz (CDU/CSU): Wie werden die Gewinne, die die Bundesregierung aus Fonds zur Finanzierung von Start-ups und Gründungstätigkeiten erzielt (z. B. HTGF I), vo…
Teil von Schriftliche Fragen mit den in der Woche vom 23. September 2024 eingegangenen Antworten der Bundesregierung · Geschäftsbereich des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
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Schriftliche Frage 6 von Marc Biadacz (CDU/CSU): Wie werden die Gewinne, die die Bundesregierung aus Fonds zur Finanzierung von Start-ups und Gründungstätigkeiten erzielt (z. B. HTGF I), vo…
Frage 6 (Marc Biadacz, CDU/CSU):
Wie werden die Gewinne, die die Bundesregierung aus Fonds zur Finanzierung von Start-ups und Gründungstätigkeiten erzielt (z. B. HTGF I), von der Bundesregierung eingesetzt bzw. in welche Haushaltstöpfe fließen die Mittel bei Auszahlung der Beteiligung des Bundes an einem erfolgreichen Exit eines durch öffentliche Mittel finanzierten Start-ups?
Antwort des Staatssekretärs Sven Giegold vom 23. September 2024:
Bei der Antwort ist zu differenzieren zwischen den Mitteln, die die Bundesregierung verwendet hat: Für Rückflüsse bei eingesetzten Mitteln des von dem Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) verwalteten European- Recovery-Program-Sondervermögens (ERP-Sondervermögens) gilt das Gesetz über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens (ERP- Verwaltungsgesetz – ERPVerwG). § 8 ERPVerwG regelt, dass alle Einnahmen des ERP-Sondervermögens für jedes Rechnungsjahr vom BMWK im Einvernehmen mit dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) in einem Wirtschaftsplan zu veranschlagen sind. § 5 Absatz 1 regelt zudem, dass das Sondervermögen in seinem Bestand erhalten bleiben soll und nach wirtschaftlichen Grundsätzen zu verwalten ist. Somit können die Gewinne aus den genannten Beteiligungen nur erneut im Sinne der Zweckbestimmung des § 2 ERPVerwG für die Förderung der deutschen Wirtschaft eingesetzt werden. Die Rückflüsse aus dem Beteiligungsfonds für Zukunftstechnologien werden während der Laufzeit des Zukunftsfonds bis 2045 zur Bedienung weiterer Abrufe sowie zur Tilgung des Bodensatzdarlehens verwendet. Die endgültigen Rückflüsse aus dem Zukunftsfonds werden erst im Rahmen der Endabrechnung 2045 ermittelt und anschließend dem Bundeshaushalt zugeführt werden.
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