Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2026 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2026 - ERPWiPlanG 2026)
Text
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2026 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2026 - ERPWiPlanG 2026)
[Bundesrat Drucksache 378/25
15.08.25
Wi
Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln
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ISSN 0720-2946
Gesetzentwurf
der Bundesregierung
B
R
Fu
ss
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des
Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2026
(ERP-Wirtschaftsplangesetz 2026 - ERPWiPlanG 2026)
A. Problem und Ziel
Mit dem Gesetz soll die deutsche Wirtschaft im Kalenderjahr 2026 gefördert werden.
B. Lösung
Es werden Mittel aus dem ERP-Sondervermögen in Höhe von rund 1 324 Millionen Euro
für die im Wirtschaftsplan genannten Förderzwecke bereitgestellt. Unternehmen der
gewerblichen Wirtschaft (insbesondere des Mittelstandes) einschließlich gewerblich
orientierter gemeinnütziger Unternehmen im Bereich der Gründungsfinanzierung und
Angehörige freier Berufe erhalten aus dem ERP-Sondervermögen im Rahmen der
veranschlagten Mittel zinsgünstige Darlehen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von
insgesamt rund 12 000 Millionen Euro.
C. Alternativen
Keine.
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Vergleiche Abschnitt B.
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Das Regelungsvorhaben hat keine Auswirkungen auf Bürgerinnen und Bürger.
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Bei der Förderung entstehen den Begünstigten keine zusätzlichen Kosten, sie werden
vielmehr von Finanzierungskosten entlastet. Die Kosten, die den Förderinstituten und den
Fristablauf: 26.09.25
Hausbanken mit der Gewährung der Darlehen entstehen, werden vom ERP-
Sondervermögen gedeckt.
Es werden weder für Unternehmen noch für die Verwaltung neue Informationspflichten
eingeführt.
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Der ERP-Wirtschaftsplan wird von Förderinstituten, im Wesentlichen von der Kreditanstalt
für Wiederaufbau, und Hausbanken durchgeführt. Der Bund trägt die Personal- und
Sachkosten, die unmittelbar bei ihm für die Verwaltung des Vermögens entstehen. Für die
Verwaltung ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zuständig, am
bisherigen Verfahren verändert sich nichts.
F. Weitere Kosten
Die zinsbegünstigten ERP-Darlehen beeinflussen bei den Empfängern die
Preisgestaltung tendenziell günstig. Mögliche Auswirkungen auf Einzelpreise können nicht
eingeschätzt werden. Unmittelbare Auswirkungen auf das allgemeine Preisniveau,
insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind aber nicht zu erwarten.
Bundesrat Drucksache 378/25
15.08.25
Wi
Gesetzentwurf
der Bundesregierung
B
R
Fu
ss
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des
Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2026
(ERP-Wirtschaftsplangesetz 2026 - ERPWiPlanG 2026)
Bundesrepublik Deutschland Berlin, 15. August 2025
Der Bundeskanzler
An die
Präsidentin des Bundesrates
Frau Ministerpräsidentin
Anke Rehlinger
Sehr geehrte Frau Bundesratspräsidentin,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der
Bundesregierung beschlossenen
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans
des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2026
(ERP-Wirtschaftsplangesetz 2026 – ERPWiPlanG 2026)
mit Begründung und Vorblatt.
Federführend ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Mit freundlichen Grüßen
Friedrich Merz
Fristablauf: 26.09.25
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des
Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2026
(ERP-Wirtschaftsplangesetz 2026 – ERPWiPlanG 2026)
Vom ...
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens
Der Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2026, der diesem Gesetz
als Anlage beigefügt und nach § 8 Absatz 1 Satz 1 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26.
Juni 2007 (BGBl. I S. 1160), geändert durch Artikel 246 der Verordnung vom 31. August
2015 (BGBl. I S. 1474), aufgestellt worden ist, wird in Einnahmen und Ausgaben auf
1 324 030 000 Euro
festgestellt.
§ 2
Ermächtigung zur Kreditaufnahme
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, Kredite bei der
Kreditanstalt für Wiederaufbau bis zu der Höhe von 30 Prozent des in § 1 festgestellten
Betrages aufzunehmen.
§ 3
Zulässige Mehrausgaben ohne Nachtragswirtschaftsplan
Wird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge eines unvorhergesehenen und
unabweisbaren Bedürfnisses eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des Grundgesetzes),
so bedarf es keines Nachtragswirtschaftsplans, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall einen
Betrag von 5 000 000 Euro nicht überschreitet oder wenn Rechtsverpflichtungen zu erfüllen
sind.
§ 4
Übernahme von Gewährleistungen
(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, mit
Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen Bürgschaften, Garantien oder sonstige
Gewährleistungen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der freien Berufe
und von Unternehmensgründungen von gewerblich orientierten gemeinnützigen
Unternehmen bis zu einem Gesamtbetrag von 4 940 000 000 Euro zu Lasten des ERP-
Sondervermögens zu übernehmen.
(2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die aufgrund der Ermächtigungen der
früheren Wirtschaftsplangesetze übernommenen Bürgschaften, Garantien und sonstigen
Gewährleistungen angerechnet, soweit das ERP-Sondervermögen noch in Anspruch
genommen werden kann oder in Anspruch genommen worden ist und für die erbrachten
Leistungen keinen Ersatz erlangt hat.
(3) Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewährleistung ist auf den Höchstbetrag
in der Höhe anzurechnen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in Anspruch genommen
werden kann. Zinsen und Kosten sind auf den Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen,
soweit bei der Übernahme ein gemeinsamer Haftungsbetrag für Hauptverpflichtung, Zinsen
und Kosten festgelegt wird.
(4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inanspruchnahme von seiner Haftung frei
wird oder Ersatz für erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernommene
Gewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr anzurechnen.
§ 5
Vom Verwendungszweck ausgenommene Beträge
Die in Kapitel 1 Titel 681 02 und 681 03 veranschlagten Beträge und
Verpflichtungsermächtigungen sind von der Begrenzung der in § 2 des ERP-Verwaltungsgesetzes
festgelegten Zweckbestimmung ausgenommen.
§ 6
Befristung
Die §§ 2 bis 5 treten am Tag der Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2027,
frühestens jedoch am 31. Dezember 2026, außer Kraft.
§ 7
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2026 in Kraft.
Anlage
(zu § 1)
Wirtschaftsplan
nach § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007
Kapitel 1 (Ausgaben): Investitionsfinanzierung
Kapitel 2 (Sonstige Ausgaben): Sonstige Ausgaben
Kapitel 3 (Einnahmen): Einnahmen
Anlage 1: Übersicht über die Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen aus
Kapitel 1
Anlage 2: Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31.
Dezember 2024
Anlage 3: Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die
Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten
Nachrangdarlehens
Kapitel 1
Titel und
Funktion
Zweckbestimmung
Betrag für
1 000 €
Betrag
für 2025
1 000 €
Ist-Ergebnis
1 000 €
1 2 3 4 5
Ausgaben
892 01-
Finanzierungshilfen zur Unterstützung von
Unternehmensgründungen und -übernahmen, zur
Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie für
Exporte der gewerblichen Wirtschaft
Verpflichtungsermächtigung................ 319 800 T€
davon fällig:
Jahr 2027 bis zu……………………… 61 100 T€
Jahr 2028 bis zu……………………… 54 900 T€
Jahr 2029 bis zu……………………… 51 200 T€
in künftigen Haushaltsjahren……….. 152 600 T€
Haushaltsvermerk:
1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei
folgenden Titeln: 870 01, 531 01 und 575 01.
2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig
deckungsfähig: 683 01 und 682 01.
3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der
Verpflichtungsermächtigung bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig:
683 01 und 682 01.
4. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei
folgendem Titel geleistet werden: 162 01. Dies gilt auch für
zu erwartende Einnahmen aus bestehenden Ansprüchen.
Falls Ausgaben aufgrund zu erwartender Einnahmen
geleistet wurden und diese Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr
nicht eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den
folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur
Leistung von Ausgaben verwendet werden.
66 800
61 600
86 164
683 01-
Förderkosten aus Zusagen bis zum
31.12.2025……………
Zahlungsverpflichtungen…………….. 2 003 400 T€
davon fällig:
Jahr 2027 bis zu……………………… 202 700 T€
Jahr 2028 bis zu……………………… 179 200 T€
Jahr 2029 bis zu……………………… 157 700 T€
in künftigen Haushaltsjahren………... 1 463 800 T€
Haushaltsvermerk:
1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben
folgenden Titeln: 870 01, 531 01 und 575 01.
2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig
deckungsfähig: 892 01 und 682 01.
3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der
Verpflichtungsermächtigung bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig:
892 01 und 682 01.
231 600
219 600
129 890
682 01-
Förderkosten für die Finanzierung von Projekten mit
deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung
von haftendem Kapital für kleine und mittlere
Unternehmen durch die KfW Capital…………..
Verpflichtungsermächtigungen… 187 900 T€
davon fällig:
Jahr 2027 bis zu………………………... 46 200 T€
Jahr 2028 bis zu………………………... 47 500 T€
Jahr 2029 bis zu………………………... 47 400 T€
Jahr 2030 bis zu………………………... 46 800 T€
42 900
42 500
22 207
Haushaltsvermerk:
1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben bei
folgenden Titeln: 870 01, 531 01 und 575 01.
2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig
deckungsfähig: 892 01 und 683 01.
3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der
Verpflichtungsermächtigung bei folgenden Titeln gegenseitig deckungsfähig:
892 01 und 683 01.
682 02-
Finanzierungen von Projekten mit deutschen und
europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem
Kapital für kleine und mittlere Unternehmen
Verpflichtungsermächtigung……… 4 115 600 T€
davon fällig
in künftigen Haushaltsjahren……..
4 115 600 T€
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen bei
Titel 129 01 geleistet werden.
975 000
860 000
380 128
681 02-
Gewährung von Stipendien an Studentinnen und
Studenten und junge Wissenschaftlerinnen und
Wissenschaftler sowie langfristige Förderung von
Informationsreisen von deutsch/jüdisch-amerikanischen Jugendlichen
und von Multiplikatoren nach Deutschland. ………....
Verpflichtungsermächtigung………….. 5 250 T€
davon fällig:
Jahr 2027 bis zu…………………………. 1 769 T€
Jahr 2028 bis zu…………………………. 1 723 T€
Jahr 2029 bis zu………………………….
1 758 T€
Haushaltsvermerk:
1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig
deckungsfähig: 681 03.
2. Die Ausgaben sind übertragbar.
3 710
3 733
3 351
681 03-
Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen
Programms für transatlantische Begegnung……………..
Verpflichtungsermächtigung……………. 5 100 T€
davon fällig:
Jahr 2027 bis zu…………………………. 1 500 T€
Jahr 2028 bis zu…………………………. 1 300 T€
Jahr 2029 bis zu…………………………. 1 300 T€
Jahr 2030 bis zu…………………………. 1 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig
deckungsfähig: 681 02.
2. Die Ausgaben sind übertragbar.
3 600
3 600
2 855
870 01-
Inanspruchnahme aus Gewährleistungen…………..…
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei
Titeln 892 01, 683 01 und 682 01 geleistet werden.
- - -
Gesamtsumme Investitionsfinanzierung
1 323 610 1 191 033 624 595
Abschluss
Zuweisungen und Zuschüsse……………………………. 7 310 7 333 6 206
Ausgaben für Investitionen…………………………… 1 316 300 1 183 700 618 389
Gesamtsumme Investitionsfinanzierung 1 323 610 1 191 033 624 595
Investitionsfinanzierung
___________________________________________________________________________________
Erläuterungen
___________________________________________________________________________________
__________________________________________6________________________________________
Zu Tit. 892 01
Die veranschlagten Mittel werden für Förderkosten im Zusammenhang mit KfW-refinanzierten Darlehen und
der KfW-Beteiligungsfinanzierung außerhalb der KfW Capital eingesetzt.
Dementsprechend sollen mit den Mitteln folgende Finanzierungszwecke mit einem Volumen von rd. 10 565 Mio.
Euro gefördert werden:
a) Existenzgründungen und
Wachstumsfinanzierungen einschließlich Vorhaben in regionalen
Fördergebieten und Leasingfinanzierung…………...… 7 005 Mio. Euro
b) Refinanzierung privater
Kapitalbeteiligungsgesellschaften……….………………………………………. 60 Mio. Euro
c) Innovationen und Digitalisierung…………….……... 2 500 Mio. Euro
d)
Exportfinanzierung………………………………….... 1 000 Mio. Euro
Der für 2026 geplante Förderjahrgang führt mit dem oben genannten Volumen in Höhe von 10 565 Mio. Euro
über die gesamte Laufzeit betrachtet zu einer barwertigen Zinsverbilligung in Höhe von 263,6 Mio. Euro.
Wenn es die Nachfrage erfordert, können Zinsverbilligungen angepasst, Vergabevolumina entsprechend
verändert und Verschiebungen zwischen den einzelnen Förderbereichen vorgenommen werden.
Bei der Planung des Neugeschäfts wurde sichergestellt, dass das ERP-Sondervermögen die daraus
resultierenden Belastungen dauerhaft tragen kann. Dabei wurde das für das Jahr 2026 geplante Fördervolumen auch
für die kommenden Jahre zugrunde gelegt.
Entsprechend der vorstehenden Aufteilung und mit der Zielsetzung, dass dadurch zu einer nachhaltigen
Entwicklung beigetragen werden soll, können Finanzierungshilfen mit Zinsverbilligung, Tilgungszuschüssen und
Beteiligungsfinanzierungen für folgende Zwecke gewährt werden:
a) Existenzgründungen, Unternehmensübernahmen und Wachstumsfinanzierungen mittelständischer
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe unter besonderer Berücksichtigung regionaler
Fördergebiete, einschließlich des ERP-Startfonds und Leasingfinanzierung.
b) Refinanzierung für private Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die mittelständischen Unternehmen die
Beschaffung von haftendem Kapital erleichtern.
c) Finanzierung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben sowie des gesamten Finanzierungsbedarfs
innovativer Unternehmen.
d) Finanzierung von Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr von Investitionsgütern
in Entwicklungsländer.
Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 10 Mio. Euro für neue Förderansätze gewährt werden.
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/Verwaltungskosten geleistet werden.
Aus dem Ansatz können auch Finanzierungshilfen zur Unterstützung von Unternehmensgründungen von
gewerblich orientierten gemeinnützigen Unternehmen geleistet werden.
Zu Tit. 683 01
Der Titelansatz enthält die Zahlungsverpflichtungen aus den im Zuge der Neuordnung nicht auf den Bund
übertragenen Kreditforderungen und die Kosten aus Zusagen nach der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung
bis einschließlich 31. Dezember 2025.
Die Zahlungsverpflichtungen in künftigen Haushaltsjahren belaufen sich auf 2 003,4 Mio. Euro, davon fällig:
Jahr 2027 bis .......................... 202,7 Mio. Euro
Jahr 2028 bis zu……………… 179,2 Mio. Euro
Jahr 2029 bis zu……………… 157,7 Mio. Euro
in künftigen Haushaltsjahren 1 463,8 Mio. Euro.
Zu Tit. 682 01
Der Titelansatz umfasst Mittel für
die Verwaltungs- und Refinanzierungskosten der KfW-Beteiligungstochter „KfW Capital“.
Insbesondere für das Programm „ERP-Venture Capital-Fondsinvestments" der KfW Capital sowie
die „ERP/Zukunftsfonds-Wachstumsfazilität“ bei der KfW Capital, sowie
die „ERP-Anlageberatung“ und „ERP-Anlagevermittlung“ im Rahmen des Wachstumsfonds Deutschland.
Die KfW Capital ist auf Dachfondsbeteiligungen an Venture-Capital und Venture-Debt-Fonds spezialisiert.
Zu Tit. 682 02
Der Ansatz umfasst insbesondere:
die Dotierung der ERP/EIF-Programme mit dem Ziel, mittelständischen Unternehmen die Beschaffung von
haftendem Kapital sowohl in der Früh- und Wachstumsphase (Venture Capital) als auch in der
Expansionsphase (Venture Debt, Mezzaninkapital) zu erleichtern;
die Bedienung von Kapitalabrufen der High-Tech Gründerfonds I, II, III, und IV, sowie des DeepTech &
Climate Fonds, des HTGF Opportunity, des Fonds coparion und des sich bei KfW Capital im Aufbau
befindenden Ko-Investment-Vehikels für Direktbeteiligungen „Scale-up Direct“;
die Beteiligung des ERP-Sondervermögens an RegioInnoGrowth, einem Modul zur Eigenkapitalstärkung
innovativer Start-ups und Mittelständler;
Weitere Maßnahmen sind der durch den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) kofinanzierte
Mikromezzaninfonds und Beteiligungen an Frühphasen- und mittelstandsorientierten Beteiligungsgesellschaften.
In dem Titel sind Doppelveranschlagungen als Ansatz im Haushaltsjahr 2026 beziehungsweise als
Verpflichtungsermächtigung mit Auszahlung in den Jahren 2027 ff. erforderlich, da es von den nicht vorab zu
bestimmenden Markt- und Investitionsgegebenheiten abhängt, ob die Verwalter der refinanzierten Fonds die
Kapitalzusagen mit Auszahlungen im Haushaltsjahr 2026 oder in Folgejahren tätigen.
Die ausgewiesenen Mittel sind Teil des Sondervermögens (Umschichtung) und gehen nicht zu Lasten der
erwirtschafteten Erträge.
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten geleistet werden.
Die Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten künftiger Haushaltsjahre belaufen sich auf rund 4 116 Mio. Euro.
Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 15 Mio. Euro für neue Förderansätze gewährt werden.
Zu Tit. 681 02
Von dem veranschlagten Baransatz entfallen 3,080 Mio. Euro auf Stipendienprogramme, und zwar
1,778 Mio. Euro auf das MOE/GUS-Stipendienprogramm, mit dem Studentinnen und Studenten der
Wirtschaftswissenschaften aus mittel-, ost- und südosteuropäischen Ländern ein Studienaufenthalt in
Deutschland ermöglicht wird,
bis zu 0,990 Mio. Euro auf das ERP-Stipendienprogramm USA, mit dem jungen deutschen postgraduierten
Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Möglichkeit gegeben wird, ihre Ausbildung an einer
führenden Hochschule in den Vereinigten Staaten von Amerika fortzusetzen,
bis zu 0,312 Mio. Euro zur Mitfinanzierung des McCloy Academic Scholarship Program.
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Evaluierung und Auswahl der Stipendiatinnen und Stipendiaten
der genannten Stipendienprogramme finanziert werden.
Bis zu 0,630 Mio. Euro des Baransatzes entfallen auf ein deutsch/jüdisch-amerikanisches Begegnungsprojekt,
mit dem jungen amerikanischen Jüdinnen und Juden und Multiplikatoren die Möglichkeit gegeben wird, sich an
Ort und Stelle selbst ein Bild über die Situation im heutigen Deutschland und über das Verhältnis zu den
jüdischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern zu machen. Dieses Projekt ist langfristig angelegt.
Grundsätzlich sollen Reisen in die USA nicht gefördert werden.
Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten geleistet werden. Außer dem
Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 5,250 Mio. Euro
veranschlagt, fällig in den Jahren 2027 bis 2029, um die Förderung des ERP-Stipendienprogramms USA und des
deutsch/jüdischen Begegnungsprojekts bewilligen zu können.
Zu Tit. 681 03
Die Mittel dienen der Durchführung des Deutschen Programms für transatlantische Begegnung (ERP-
Transatlantik-Programm). Im Rahmen dieses Programms werden völkerverbindende, insbesondere transatlantische
Projekte im Sinne von George C. Marshall finanziell gefördert. Über die Förderung entscheidet das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie grundsätzlich im Einvernehmen mit dem Interministeriellen Ausschuss
(IMA) bestehend aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, dem Bundeskanzleramt, dem
Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von insgesamt 5,1 Mio.
Euro veranschlagt, fällig in den Jahren 2027 bis 2030, um auch mehrjährige Projekte fördern zu können.
Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten geleistet werden.
Zu Tit. 870 01
Der Betrag ist für eine etwaige Inanspruchnahme aus Gewährleistungen, Bürgschaften, Haftungsfreistellungen
und Haftungszusagen vorgesehen.
Die Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt sich aus § 4 des jeweiligen ERP-
Wirtschaftsplangesetzes.
Die Verpflichtungen aus Gewährleistungen betrugen am 31. Dezember 2024 rund 3 400 Mio. Euro.
Kapitel 2
Titel und
Funktion
Zweckbestimmung
Betrag für
1 000 €
Betrag für
1 000 €
Ist-
Ergebnis
1 000 €
1 2 3 4 5
Sonstige Ausgaben
427 09-011
Kosten für befristete Arbeitskräfte, sonstige
Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende) sowie
Aufwendungen für nebenberuflich und nebenamtlich
Tätige……………………………………………………
220
531 01-013 Kosten für Veröffentlichungen und Untersuchungen
sowie sonstige Kosten des ERP-Sondervermögens…
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei
folgenden Titeln geleistet werden: 892 01, 682 01 und 683 01.
2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig
deckungsfähig: 575 01.
800
575 01-680 Zinsaufwendungen……………………………………….
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei
folgenden Titeln geleistet werden: 892 01, 682 01 und 683 01.
2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig
deckungsfähig: 531 01.
- - -
595 01-062 Tilgung von Krediten gemäß § 2 ERP-
Wirtschaftsplangesetz……………...……………...
-
-
-
697 01-389 Ausgleich von Liquiditätszuflüssen……………………
- - -
Summe Sonstige Ausgaben 420 1 020 537
Abschluss
Sonstige Ausgaben……………….……………………… 420 1 020 537
Zinskosten…………………………………...…………….
- - -
Gesamtsumme Sonstige Ausgaben 420 1 020 537
Sonstige Ausgaben
___________________________________________________________________________________
Erläuterungen
___________________________________________________________________________________
____________________________________________6______________________________________
Zu Tit. 427 09
Veranschlagt werden Kosten für die zeitweilige Überlassung von Personal zur Unterstützung des
Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben bei der Verwaltung des ERP-
Sondervermögens gemäß § 1 in Verbindung mit § 10 ERP-Verwaltungsgesetz. Hierbei geht es insbesondere um
Aufgaben, die sich aus der Beteiligung des ERP-Sondervermögens an der Kreditanstalt für Wiederaufbau
ergeben und besondere finanzwirtschaftliche Kenntnisse voraussetzen.
Zu Tit. 531 01
Durch diese Mittel sollen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und der Fortentwicklung der ERP-Programme
finanziert werden. Hierzu gehören Publikationen, in denen über Tätigkeit und Programme des ERP-
Sondervermögens auch im Internet informiert wird. Finanziert werden können auch Evaluierungen von ERP-Programmen
sowie praxisnahe Untersuchungsformen (z. B. Seminare, Workshops, Tagungen u. Ä.), die zur Fortentwicklung
der ERP-Förderung beitragen können. Ferner können aus dem Ansatz sonstige Ausgaben des ERP-
Sondervermögens geleistet werden, soweit sie nicht vom Bund übernommen werden. Darunter fallen auch Gerichts-,
Prüfungs- und ähnliche Kosten.
Aus dem Ansatz können auch Erstattungen an sonstige Bereiche im Inland geleistet werden, wie zu erstattende
Bearbeitungsgebühren, die nicht aus der Zinsmarge zu decken sind. Dazu gehören insbesondere die Gebühren
für die treuhänderische Verwaltung von ERP-Darlehen und sonstigen Forderungen (z. B. wenn das ERP-
Sondervermögen aus Bürgschaften in Anspruch genommen wird und den Förderinstituten die Weiterverfolgung der
auf das ERP-Sondervermögen übergegangenen Forderungen übertragen worden ist).
Zu Tit. 575 01
Der Betrag ist für eine mögliche Negativ-Verzinsung der von der Kreditanstalt für Wiederaufbau angelegten
liquiden Mittel vorgesehen.
Zu Tit. 595 01
Der Titel ist für die Rückzahlung von Mitteln vorgesehen, die bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau
aufgenommen wurden.
Zu Tit. 697 01
Mit dem Bundesrechnungshof wurde im Zusammenhang mit der Prüfung der Jahresrechnung 2008 vereinbart,
dass im Rahmen des ERP-Wirtschaftsplans alle Zahlungsströme erfasst werden, also auch solche, die sich
nicht im Wirtschaftsförderungsbereich, sondern im Vermögensbereich des ERP-Sondervermögens abspielen
(z. B. Rückzahlungen von ausgereichten Darlehen oder Einnahmen, die dem Erhalt der Vermögenssubstanz
dienen). Der Ausgleichstitel gleicht Einnahmen und Ausgaben durch einen Korrekturposten aus und trägt so
dem Grundsatz des Haushaltsausgleichs im ERP-Verwaltungsgesetz Rechnung.
Aus dem Titel können auch Zahlungen im Rahmen der Förderabrechnung der ERP-Wirtschaftsförderung des
Vorjahres geleistet werden.
Kapitel 3
Titel und
Funktion
Zweckbestimmung
Betrag für
1 000 €
Betrag
für 2025
1 000 €
Ist-
Ergebnis
1 000 €
1 2 3 4 5
Einnahmen
119 99-680 Vermischte Einnahmen………………………………….…
- - 115
141 02-680 Rückflüsse aus der Inanspruchnahme aus
Gewährleistungen………………………………………………….…
- - -
162 01-691 Erträge aus Vermögen………………………………...........
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei
folgendem Titel: 892 01. Die Höhe der Mehreinnahmen zur Verstärkung
des Titels 892 01 dürfen jedoch nicht zu einer Überschreitung der
prognostizierten inflationierten Förderzielgröße von insgesamt
439,8 Mio. Euro führen.
416 041 421 137 446 804
182 01-691 Tilgung von Darlehen……………………………….………
411 600
489 244
361 109
129 01-873 Einnahmen aus Vermögen…………………………….…..
Haushaltsvermerk:
Einnahmen dürfen für Ausgaben in Kapitel 1 verwendet werden.
Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei Titel
682 02.
450 229 230 696 -
231 01-699 Zinszuschüsse und Erstattungen aus dem Bundeshaushalt
zur Leistungssteigerung mittelständischer privater
Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (ERP-
Innovationsfinanzierung)….…………………………..
Haushaltsvermerk:
Ist-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur
Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie zur Leistung
der Ausgaben bzw. zur Tilgung der Vorleistungen des ERP-
Sondervermögens gegenüber dem Bundeshaushalt für den Bundesanteil
der ERP-Innovationsfinanzierung bei folgenden Titeln: 892 01 und
683 01.
45 660
41 160
36 350
272 01-861 Zuschüsse und Erstattungen des Europäischen Sozialfonds
(ESF)
Haushaltsvermerk:
Ist-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistung der
Ausgaben bzw. zur Tilgung der Vorleistungen des ERP-
Sondervermögens gegenüber dem Europäischen Sozialfonds für den ESF-
Anteil des Mikromezzaninfonds bei folgendem Titel: 682 02
500 9 816 0
325 02-928 Einnahmen aus Kreditaufnahmen bei der KfW…………… - - -
Gesamteinnahmen 1 324 030 1 192 053 844 378
Abschluss
Verwaltungseinnahmen………………...…………………….
Übrige Einnahmen…………………..………………………..
-
1 324 030
-
1 192 053
844 263
Gesamteinnahmen 1 324 030 1 092 233 844 378
Einnahmen
___________________________________________________________________________________
Erläuterungen
___________________________________________________________________________________
__________________________________________6________________________________________
Zu Tit. 119 99
Der Titel ist für Eingänge aus bereits ausgebuchten Forderungen vorgesehen.
Zu Tit. 162 01
Erwartet werden folgende liquide Erträge des ERP-Vermögens:
a) Vergütung ERP-Förderrücklage...……………….
b) Vergütung der KfW-Gewinnrücklagen I und II….
c) Vergütung der ERP-Risikodeckungsmasse.…….
223 545 T€
123 128 T€
64 951 T€
d) Zinserträge…………………………………………. 4 417 T€
Summe………………………………………………………… 416 041 T€
Diese Erträge stehen für Fördermaßnahmen im Rahmen des ERP-Wirtschaftsplans zur Verfügung. Die nicht
für Förderung in einem Jahr eingesetzten Erträge dienen als Haftkapital für unerwartete Verluste aus der
risikotragenden Förderung und zusammen mit dem erwarteten Zuwachs der nicht für die Förderung nutzbaren
Vermögensbestandteile des ERP-Sondervermögens in der KfW dem Substanzerhalt.
Um einen dauerhaften Substanzerhalt des ERP-Sondervermögens zu gewährleisten, haben das
Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministeriums für Finanzen eine Ausgleichsvereinbarung
abgeschlossen, nach der Jahresfehlbeträge zum fortgeschriebenen Gegenwertaufkommen des ERP-
Sondervermögens jährlich ausgeglichen werden. Die zum Ausgleich erforderlichen Beträge werden jeweils im
Zusammenhang mit der Aufstellung der jährlichen Bilanz des ERP-Sondervermögens ermittelt und mit Wirkung für
diese Bilanz gebucht.
Zu Tit. 182 01
Veranschlagt sind Tilgungen von ERP-Darlehen an Unternehmen: 411 600 T€.
Zu Tit. 129 01
Es wird auf die Erläuterungen zu Titel 697 01 verwiesen.
Zu Tit. 231 01
Der Bundeshaushalt beteiligt sich an den aus den Titeln 892 01 (Finanzierungshilfen zur Unterstützung von
Unternehmensgründungen und –übernahmen und zur Leistungssteigerung mittelständischer privater
Unternehmen sowie für Exporte der gewerblichen Wirtschaft) und 683 01 (Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2024
sowie sonstige Verpflichtungen aus der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung) des ERP-Wirtschaftsplans
im Rahmen der ERP-Innovationsfinanzierung gewährten Zinszuschüssen. Die vom Bundeshaushalt dem ERP-
Sondervermögen zu erstattenden Beträge werden bei diesem Titel vereinnahmt.
Zu Tit. 272 01
Aus dem ERP-Sondervermögen können Maßnahmen finanziert werden, bei denen ein Teil nachschüssig über
ESF Plus-Mittel finanziert wird. Aufgrund von EU-Vorgaben erfolgt die Weiterleitung der ESF Plus-Mittel an das
ERP-Sondervermögen über den Bundeshaushalt. 2013 wurde vom ERP-Sondervermögen gemeinsam mit
dem ESF der Mikromezzaninfonds aufgelegt, der zunächst vollständig aus dem Titel 682 02 (Finanzierungen
von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital für kleine
und mittlere Unternehmen) des ERP-Wirtschaftsplans finanziert wird.
Die über den Bundeshaushalt dem ERP-Sondervermögen zu erstattenden Beträge des ESF Plus werden bei
diesem Titel vereinnahmt.
Zu Tit. 325 02
Nach § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz können Geldmittel durch Kredite beschafft werden.
Abschluss
Kapitel
Bezeichnung
Einnahmen
Ausgaben davon entfallen auf
sonstige
Ausgaben
Zinskosten
Zuweisungen
und
Zuschüsse
Investitionen
1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 € 1 000 €
1 Investitions- und
Exportfinanzierung
873 801 1 323 610 - - 7 310 1 316 300
2 Sonstige
Ausgaben/ Einnahmen
450 229 420 420 - - -
1 324 030 1 324 030 420 - 7 310 1 316 300
Anlage 1
Übersicht über die Verpflichtungen und
Verpflichtungsermächtigungen aus Kapitel 1
Titel sowie Zweckbestimmung
(stichwortartig)
Ausgabensoll
a) Bis
einschließlich
31.12.2024
eingegangene
Verpflichtungen
fällig ab
b) VE 2025
c) VE 2026
davon fällig
in Mio. € 2026 2027 2028 2029 2030ff
in Mio. Euro
1 2 3 4 5 6 7 8
892 01 Mittelständische
Unternehmen, Exportfinanzierung 66,8 a) - - - - - -
b) - - - - - -
c) 319,800 - 61,100 54,900 51,200 152,600
683 01 Förderkosten 231,6 a) 1.982,700 177,300 157,600 140,000 126,700 1.381,100
b) 252,300 54,300 45,100 39,200 31,000 82,700
c) 2.003,400 - 202,700 179,200 157,700 1.463,800
682 01 Förderkosten für die KfW
Capital 42,9 a) 105,100 34,600 35,500 35,000 - -
b) 192,100 46,000 47,700 49,400 49,000 -
c) 187,900 - 46,200 47,500 47,400 46,800
681 02 Gewährung von
Stipendien und Förderung von
Informationsreisen
3,7 a) 4,241 2,208 2,033 - - -
b) 1,660 830 830 - - -
c) 5,250 1,769 1,723 1,758
681 03 Förderung von
Maßnahmen im Rahmen des Deutschen
Programms für transatlantische
Begegnung
3,6 a) 1,472 1,031 441 - - -
b) 5,100 1,500 1,300 1,300 1,000 -
c) 5,100 - 1,500 1,300 1,300 1,000
Summe 348,600 a) 2 093,513 215,139 195,574 175,000 126,700 1 381,100
b) 451,160 102,630 94,930 89,900 81,000 82,700
c) 2.521,450 - 313,269 284,623 259,358 1.664,200
682 02 Kooperationsprojekte 975 a) 2.240,30 2025 ff.: 2.240,30
b) 4.525,90 2026 ff.: 4.525,90
c) 4.115,60 2027 ff.: 4.115,60
Anlage 2
Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31. Dezember 2024
2024 2023
EUR EUR
A K T I V S E I T E
A. Barreserve und Anlagen
1. Guthaben bei Kreditinstituten 341.532.837,80 315.351.908,16
2. Anlage in Spezialfonds 1.656.258.715,11 1.656.258.715,11
3. Anlage bei Unternehmen 1.078.089,15 11.350.201,03
4. Gesonderter Finanzierungsblock
"Mikromezzaninfonds Deutschland I"
50.257.839,88
47.575.245,06
5. Gesonderter Finanzierungsblock
"Mikromezzaninfonds Deutschland II"
57.325.773,38 2.106.453.255,32
62.559.646,71
B. Darlehensforderungen 1.123.483.280,63 981.951.902,98
C. Sonstige Forderungen 164.841.651,80 314.530.370,39
D. Beteiligung an Fonds
1. High-Tech Gründerfonds I 19.169.494,87 24.163.901,57
2. High-Tech Gründerfonds II 48.555.958,86 59.378.680,05
3. High-Tech Gründerfonds III 70.093.632,28 68.988.760,74
4. High-Tech-Gründerfonds IV 40.136.254,29 17.576.588,87
5. High-Tech-Gründerfonds Opportunity 1.095.796,12 0,00
6. coparion 106.081.824,33 119.943.710,65
7. Earlybird Health GmbH & Co. Beteiligungs KG 12.927.530,10 12.829.690,86
8. eCAPITAL IV 6.252.048,15 5.909.560,64
9. Cybersecurity Fonds 5.325.631,11 5.014.872,57
10. Brockhaus Private Equity 1,00 1,00
11. Obermark 12.559.274,97 14.431.410,49
12. DeepTech & Climate Fonds 23.560.072,04 345.757.518,12 7.079.852,03
E. Beteiligung an der KfW
1. Eingezahltes gezeichnetes Kapital 1.082.876.331,12 1.082.876.331,12
2. KfW-Rücklage aus Mitteln des ERP-Sondervermögens1.190.752.106,00 1.190.752.106,00
3. Sonstige Kapitalrücklage 864.280.731,32 864.280.731,32
4. Sonderrücklage I 2.232.642.186,64 2.100.737.258,88
5. ERP-Gewinnrücklage I 1.501.077.643,99 1.638.970.673,93
6. ERP-Gewinnrücklage II 1.158.264.857,41 1.083.564.015,22
7. ERP-Risikodeckungsmasse 2.004.812.195,30 1.747.995.859,93
8. Sonstige Sonderrücklage II 3.835.672.684,79 3.673.832.239,53
9. ERP-Förderrücklage 6.900.000.000,00 6.900.000.000,00
10. Gesetzliche Rücklage der KfW 615.270.642,68 21.385.649.379,25 615.270.642,68
Summe der Aktiva 25.126.185.085,12 24.623.174.877,52
2024 2023
P A S S I V S E I T E
A. Rückstellungen
1. Rückstellung Förderlasten 805.750.826,10 678.605.469,72
B. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus ERP-Förderlast 6.117.164,26 5.558.297,44
2. Verbindlichkeiten gegenüber dem
gesonderten Finanzierungsblock
Mikromezzaninfonds
50.257.839,88
47.575.245,06
3. Verbindlichkeiten gegenüber dem
gesonderten Finanzierungsblock
Mikromezzaninfonds II
57.325.773,38
62.559.646,71
4. Sonstige Verbindlichkeiten 2.978.128,43 116.678.905,95 0,00
C. Vermögen des ERP-SV
Vermögensbestand 01.01. 23.828.876.218,59 23.074.758.495,33
Gewinn / Verlust 374.879.134,48 754.117.723,26
Vermögensbestand 31.12. 24.203.755.353,07 23.828.876.218,59
Summe der Passiva 25.126.185.085,12 24.623.174.877,52
Anlage 3
Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals
und des gewährten Nachrangdarlehens
Im Jahr 2024 wurde in der Mittelstandsfinanzierung aus den ERP-Förderprogrammen ein Finanzierungsvolumen von rd. 8,3
Mrd. EUR gebunden, die Förderlast belief sich im genannten Zeitraum auf 238,3 Mio. EUR.
Die ERP-Förderrücklage wird im Rahmen dieses Finanzierungsbedarfs eingesetzt, darüber hinaus dient sie als Eigenkapital
der risikoseitigen Unterlegung der ERP-Förderkredite.
Das seit 2007 im Rahmen der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung eingebrachte Kapital hat die KfW für den Zeitraum
vom 01.01. bis 31.12.2024 vertragsgemäß wie folgt vergütet:
Vergütung der ERP-Förderrücklage gemäß § 8 des „Durchführungsvertrages 2019“ durch Teilnahme der Rücklagen
an der jährlichen Verteilung des nach den Vorabdotierungen verbleibenden handelsrechtlichen Jahresergebnisses der
KfW.
Die in den Vorjahren nicht zur ERP-Förderung eingesetzten anteiligen Jahresergebnisse werden einer separaten
Gewinnrücklage zugeführt (ERP-Gewinnrücklagen I), die für die ERP-Förderung in Folgejahren eingesetzt werden können.
Die als gemäß § 6 des „Durchführungsvertrages 2019“ als gesonderte Gewinnrücklage gebildete ERP-
Risikodeckungsmasse dient vorrangig der Abdeckung der Risiken aus dem ERP-Beteiligungsportfolio in der KfW Capital. Anpassungen
der ERP-Risikodeckungsmasse an die Höhe des ERP-Beteiligungsvolumens in der KfW Capital erfolgen zu Lasten bzw.
zu Gunsten der ERP-Gewinnrücklage I.
Die Gewinnrücklagen nehmen ebenfalls an der Verteilung des nach den Vorabdotierungen verbleibenden
handelsrechtlichen Jahresergebnisses der KfW teil.
Die entsprechenden Anteile am zu verteilenden Jahresüberschuss der KfW beliefen sich für das Geschäftsjahr 2024 auf
357,2 Mio. EUR und verteilten sich wie folgt auf die ERP-Rücklagen:
239,6 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage
56,9 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage I
60,7 Mio. EUR für die ERP-Risikodeckungsmasse.
Diese zur Abdeckung der ERP-Förderlasten 2024 zur Verfügung stehenden Erträge aus dem in die KfW eingebrachten
Kapital wurden wie folgt eingesetzt:
1. Abdeckung der Förderlasten aus der ERP-Wirtschaftsförderung 2024 in Höhe von 238,3 Mio. EUR.
2. Die danach verbleibenden Mittel in Höhe von 118,9 Mio. EUR wurden gemäß den vertraglichen Regelungen der ERP-
Gewinnrücklage I zugeführt. Da das ERP-Beteiligungsvolumen der KfW Capital in Höhe von 2.004,8 Mio. EUR den
Saldo vom 31.12.2023 von 1.748,0 Mio. EUR übersteigt, war eine Dotierung der ERP-Risikodeckungsmasse zum
31.12.2024 mit 256,8 Mio. EUR zulasten der ERP-Gewinnrücklage I erforderlich. Hiernach beläuft sich der Saldo der
ERP-Gewinnrücklage I zum 31.12.2024 auf 1.501,1 Mio. EUR. Der Saldo der ERP-Risikodeckungsmasse zum
31.12.2024 beläuft sich auf 2.004,8 Mio. EUR.
Somit wurden die aus dem eingebrachten Kapital erzielten Erträge für die ERP-Förderung eingesetzt bzw. dem ERP-
Sondervermögen zugeführt. Die Ordnungsmäßigkeit der Berichterstattung zum 31.12.2024 wird vertragsgemäß durch
einen Wirtschaftsprüfer geprüft und bestätigt.
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
Mit dem jährlich zu verabschiedenden ERP-Wirtschaftsplangesetz wird der Wirtschaftsplan
des ERP-Sondervermögens für das jeweilige Folgejahr festgelegt und damit die rechtliche
Grundlage für die Fördertätigkeit geschaffen.
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
Der ERP-Wirtschaftsplan enthält die für die Wirtschaftsförderung des ERP-
Sondervermögens vorgesehenen Fördermaßnahmen und Programme sowie die dafür einzusetzenden
Mittel. Darüber hinaus werden die voraussichtlichen zukünftigen Risiken und Belastungen
ausgewiesen.
Für das Jahr 2026 wird der Wirtschaftsplan in Einnahmen und Ausgaben auf rund 1 324
Millionen Euro festgestellt.
III. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
Der Gesetzentwurf steht im Einklang mit den Leitgedanken der Bundesregierung zur
nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, die der Umsetzung
der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung dient.
Das Regelungsvorhaben steht insbesondere mit den in der Deutschen
Nachhaltigkeitsstrategie beschriebenen Prinzipien für nachhaltige Entwicklung Nr. 4 „Nachhaltiges
Wirtschaften stärken“ und Nr. 6 „Bildung, Wissenschaft und Innovation als Treiber einer nachhaltigen
Entwicklung nutzen“ sowie den UN-Nachhaltigkeitszielen SDG 8 (Menschenwürdige Arbeit
und Wirtschaftswachstum),SDG 9 (Industrie, Innovation und Infrastruktur) SDG 10
(Weniger Ungleichheiten), SDG 12 (Nachhaltiger Konsum und Produktion), SDG 13 (Maßnahmen
zum Klimaschutz), SDG 3 (Gesundheit und Wohlergehen) und SDG 4 (Hochwertige
Bildung) im Einklang.
SDG 8 und 9: Der Entwurf beinhaltet Regelungen, die unter ökonomischen
Gesichtspunkten ausgewogen sind und keine Belastungen für die Wirtschaft mit sich bringen. Die
Förderung von Unternehmen in volkswirtschaftlich bedeutsamen Bereichen (Gründungen,
Innovationen) ist ein wichtiges Element für die Schaffung und den Erhalt von Arbeitsplätzen
sowie den dauerhaften Erhalt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit. Der Mittelstand
kann mit seinen Investitionen sowie als Arbeitgeber und Ausbilder Treiber für wirtschaftliche
Nachhaltigkeit sein. Mit der Förderung aus dem ERP-Wirtschaftsplangesetz werden kleine
und mittlere Unternehmen (KMU) durch zinsgünstige Kredite und Beteiligungskapital
unterstützt. Ziel ist dabei ein günstiges Umfeld zu erzeugen, in dem sich die Investitions- und
Innovationspotentiale von KMU entfalten können.
SDG 9: Mit dem ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit werden Digitalisierungs- und
Innovationsvorhaben mittelständischer Unternehmen finanziert. Hierzu gehört die
Digitalisierung von Produkten, Produktionsprozessen und Verfahren sowie Innovationsvorhaben,
bei denen KMU neue oder substantiell verbesserte Produkte, Verfahren oder
Dienstleistungen entwickeln. Unter bestimmten Voraussetzungen wird zudem der
Finanzierungsbedarf innovativer Unternehmen gefördert.
SDG 10: Die Regionalförderung aus dem ERP-Sondervermögen kann zu einer Angleichung
der Lebensverhältnisse beitragen. Mit einem Modul des ERP-Förderkredit KMU werden
Investitionen in strukturschwachen Regionen Deutschlands unterstützt. Förderfähig sind
Neu- und Erweiterungsinvestitionen, Investitionen in die Produktion zuvor nicht
hergestellter Produkte sowie in eine grundlegende Umstrukturierung des Produktionsprozesses oder
von Dienstleitungsabläufen. KMU in den Regionalfördergebieten profitieren von besonders
günstigen Konditionen bei der Kreditfinanzierung (SDG 8 und 10).
Mit dem ERP-Exportfinanzierungsprogramm werden für hermesgedeckte Exportgeschäfte
in Entwicklungsländer zinsgünstige CIRR-Finanzierungen angeboten (CIRR:
Referenzzinssatz, den die OECD ihren Mitgliedstaaten als Mindestzinssatz für staatlich geförderte
Finanzierung von Investitionsexportgütern und damit verbundenen Leistungen in
Entwicklungsländer vorgibt). Hiermit trägt das ERP-Sondervermögen mit Blick auf seine
Entstehungsgeschichte in besonderer Weise zur Entwicklungshilfe bei. Der Gedanke der
Aufbauhilfe soll weitergegeben werden.
SDG 8, 9, 12 und 3: Im Bereich der Beteiligungsfinanzierung ist insbesondere in Bezug auf
KfW Capital hervorzuheben, dass diese als verantwortungsvoller Investor und Teil der KfW
Bankengruppe die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (SDG) für eine
ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltige Entwicklung unterstützt. Ausgehend von ihrem
Förderauftrag, die Kapitalversorgung für innovative, technologieorientierte Start-ups und
Wachstumsunternehmen insbesondere in Deutschland zu verbessern, liegt der
Schwerpunkt der Investments auf den SDG 8 „Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum“
und SDG 9 „Industrie, Innovation und Infrastruktur“. Zusätzlich werden in vielen Fällen
verantwortungsvolle Produktionsbedingungen und nachhaltiger Konsum gefördert, was auf
SDG 12 „Nachhaltiger Konsum und Produktion“ einzahlt. Aufgrund des hohen Anteils von
Life Science Fonds im Portfolio von KfW Capital trägt diese auch mittelbar zum SDG 3
„Gesundheit und Wohlergehen“ bei. Durch den wachsenden Anteil wirkungsorientierter
Start-ups im Portfolio traditioneller Fonds, sowie zusätzliche Investitionsprogramme mit
beispielsweise einem Impact oder Climate-Tech Fokus, welche auf die Lösung
gesellschaftlicher Probleme abzielen, können durch das Engagement von KfW Capital auch vermehrt
Wirkungen in den Dimensionen Ökologie und Soziales erreicht werden (z. B. SDG 7
„Bezahlbare und saubere Energie“, SDG 11 „Nachhaltige Städte und Gemeinden“, SDG 13
„Maßnahmen zum Klimaschutz“).
SDG 4: Die transatlantischen Stipendienprogramme ERP-USA und McCloy sowie das
Stipendienprogramm GUS/MOE für Studierende aus osteuropäischen Staaten und den GUS-
Staaten verfolgen als übergeordnetes Ziel, einen Beitrag zur Völkerverständigung zu
leisten, indem jungen Menschen im Rahmen eines Auslandsstudiums die Gelegenheit zum
wissenschaftlichen und interkulturellen Austausch gegeben wird. In den regelmäßigen
Evaluierungen der Programme werden die guten bis sehr guten Studienerfolge seiner
Teilnehmenden hervorgehoben. In allen Programmen wird bei der Vergabe der Stipendien auf
Chancengleichheit beim Zugang zu hochwertiger Bildung geachtet.
Das Stipendienprogramm McCloy fördert ein Aufbaustudium an der Harvard Kennedy
School (HKS) für sechs Stipendiatinnen oder Stipendiaten pro Jahrgang bzw. zwölf
Stipendiatinnen oder Stipendiaten pro Jahr. Das Programm leistet einen Beitrag in der
transatlantischen Verständigung, da seine Absolventinnen und Absolventen häufig weiterhin im
transatlantischen Bereich tätig sind und als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren fungieren. Das
Programm dient darüber hinaus der Rekrutierung von qualifizierten Nachwuchskräften für
den öffentlichen Sektor. Im Stipendienprogramm ERP-USA werden jährlich 15 Stipendien
für ein Aufbaustudium bzw. einen Forschungsaufenthalt an einer führenden
amerikanischen Hochschule vergeben, die für eine spätere Verwendung im öffentlichen Bereich im
weitesten Sinn zweckmäßig ist. Bei der Vergabe der Stipendienplätze wird auf eine
„Gemeinwohlorientierung“ des Studien- oder Forschungsvorhabens im weitesten Sinne
geachtet, sodass die individuellen Ergebnisse bereits nachhaltig sind. Darüber hinaus leistet
auch dieses Programm einen Beitrag in der transatlantischen Verständigung, da seine
Absolventinnen und Absolventen häufig weiterhin im transatlantischen Bereich tätig sind und
als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren fungieren. Im Stipendienprogramm GUS/MOE
wird ein zweijähriges Studium von jährlich ca. 50 Graduierten der
Wirtschaftswissenschaften aus osteuropäischen Ländern und Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion an
deutschen Hochschulen zum Erwerb eines international anerkannten Masterabschlusses
gefördert. Das Programm soll einen Beitrag leisten, mittel- und langfristig
deutschlanderfahrene und deutschlandfreundliche Führungskräfte in den Programmländern auszubilden.
Im Rahmen des ERP-Transatlantik-Programms werden Projekte gefördert, die einen
nachhaltigen Austausch zur transatlantischen Verständigung leisten sollen. Die Nachhaltigkeit
eines Projekts ist ein zentrales Förderkriterium; die Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie finden
sich in zahlreichen Projekten wieder, v.a. im Bereich „Frieden, Gerechtigkeit und starke
Institutionen“, aber auch z.B. hinsichtlich der Bereiche „Nachhaltige Städte und
Gemeinden“, „Gesundheit und Wohlergehen“, „Hochwertige Bildung“ und „Industrie, Innovation und
Infrastruktur“.
Behinderungen etwaiger Nachhaltigkeitsziele oder Zielkonflikte zwischen verschiedenen
Nachhaltigkeitszielen durch das Regelungsvorhaben wurden nicht festgestellt.
2. Gleichwertigkeitsprüfung
Es wird auf die Ausführungen unter 1. Nachhaltigkeitsaspekte – und hier insbesondere auf
die Förderung strukturschwacher Regionen, die Förderung im Bereich Digitalisierung und
Innovation sowie die Leasingförderung von Mobilien Bezug genommen.
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Es werden Mittel aus dem ERP-Sondervermögen in Höhe von rund 1 324 Millionen Euro
für die im Wirtschaftsplan genannten Förderzwecke bereitgestellt.
4. Erfüllungsaufwand
Das Regelungsvorhaben hat keine Auswirkungen auf Bürgerinnen und Bürger.
Wirtschaftsunternehmen werden durch den Vollzug der gesetzlichen Maßnahmen nicht
belastet. Der Vollzugsaufwand für die Zielgruppe der ERP-Darlehen, insbesondere die
mittelständischen Unternehmen, beschränkt sich auf die Antragstellung für die Gewährung von
ERP-Darlehen bei den Hausbanken sowie auf die Beteiligung bei den banküblichen
Verfahren der Darlehensprüfung.
Bei der Förderung entstehen den Begünstigten keine zusätzlichen Kosten, sie werden
vielmehr von Finanzierungskosten entlastet. Die Kosten, die den Förderinstituten und den
Hausbanken mit der Gewährung der Darlehen entstehen, werden vom ERP-
Sondervermögen gedeckt.
Mit dem Wirtschaftsplangesetz 2026 ist keine Änderung des Verfahrens bei der Vergabe
der zinsgünstigen Darlehen bzw. des Beteiligungskapitals verbunden. Die
Informationspflichten für Unternehmen und Verwaltung bleiben damit unberührt.
5. Weitere Kosten
Die zinsbegünstigten ERP-Darlehen beeinflussen bei den Empfängern die Preisgestaltung
tendenziell günstig. Mögliche Auswirkungen auf Einzelpreise können nicht eingeschätzt
werden. Unmittelbare Auswirkungen auf das allgemeine Preisniveau, insbesondere auf das
Verbraucherpreisniveau, sind aber nicht zu erwarten.
B. Besonderer Teil
Zu § 1 (Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens)
Die Vorschrift enthält die Zahlen des Gesamtabschlusses.
Als Einnahmen des ERP-Sondervermögens sind veranschlagt worden (in 1 000 €):
Zinsen, Tilgungen, Rückflüsse, Erträge
Einnahmen aus Vermögen
Summe
873 801
450 229
1 324 030
Als Ausgaben sind veranschlagt worden:
für Investitionen…………………………..
für Zuweisungen und Zuschüsse……….
für sonstige Ausgaben…………………...
Summe…………………………………....
1 316 300
7 310
1 324 030
Die in den Erläuterungen bei Titel 892 01 des mit § 1 festzustellenden Wirtschaftsplans
vorgenommene Erweiterung auf gewerblich orientierte gemeinnützige Unternehmen dient
der Öffnung der Gründungsfinanzierung für diese Unternehmen.
Zu § 2 (Ermächtigung zur Kreditaufnahme)
Diese Ermächtigung konkretisiert die Regelung des § 7 Absatz 2 des ERP-
Verwaltungsgesetzes und dient der Aufrechterhaltung der ständigen Zahlungsbereitschaft.
Zu § 3 (Zulässige Mehrausgaben ohne Nachtragswirtschaftsplan)
Die vorgeschlagene Regelung ist eine Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts
vom 25. Mai 1977. Nach diesem Urteil ist die von der Verwaltung bei über- und
außerplanmäßigen Ausgaben vorzunehmende vorherige Abstimmung mit dem Parlament über die
Frage, ob ein Nachtragswirtschaftsplan vorgelegt werden muss, bei Kleinbeträgen nicht
erforderlich. Hierfür ist – wie in den Vorjahren – eine Grenze von 5 Millionen Euro festgelegt.
Zu § 4 (Übernahme von Gewährleistungen)
In diesem Titel werden die Haftungszusagen des ERP-Sondervermögens aus
Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen ausgewiesen, und zwar aus
Garantieverpflichtungen zur teilweisen Absicherung von ERP-Startfonds, der ERP-
Innovationsfinanzierung, des ERP-Gründerkredit Startgeld, des ERP-Gründerkredit Universell und des ERP-
Förderkredit KMU.
Die in § 4 vorgenommene Erweiterung auf gewerblich orientierte gemeinnützige
Unternehmen dient der Öffnung der Gründungsfinanzierung für diese Unternehmen.
Darüber hinaus werden auch die Risiken für das ERP-Sondervermögen erfasst, die sich
aus dem Engagement der KfW Capital ergeben (ERP Venture Capital Fondsinvestments,
ERP/Zukunftsfonds-Wachstumsfazilität, ERP-Produkt `KfW Capital-Anlageberatung und -
Anlagevermittlung´ im Wachstumsfonds Deutschland).
Zu § 5 (Vom Verwendungszweck ausgenommene Beträge)
Außer den wirtschaftsfördernden Maßnahmen sollen in begrenztem Umfang
völkerverbindende, insbesondere transatlantische Projekte finanziell unterstützt werden. Dabei handelt
es sich um Stipendienprogramme und Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms
für transatlantische Begegnung. Hierfür sind im Wirtschaftsplan Baransätze von insgesamt
rund 7,310 Millionen Euro und Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt
10,350 Millionen Euro veranschlagt.
Diese Maßnahmen werden von der Ermächtigung nach § 2 ERP-Verwaltungsgesetz (nur
Förderung der deutschen Wirtschaft) nicht gedeckt. Ihre Gewährung erfordert eine
Ausnahmeregelung.
Zu § 6 (Befristung)
Die Vorschrift regelt die Weitergeltung bis zum Inkrafttreten des nächsten ERP-
Wirtschaftsplangesetzes.
Zu § 7 (Inkrafttreten)
Regelung zum Inkrafttreten des Gesetzes
Drucksache 378/25 - 24 -]
Relationen
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- part_of_vorgang → Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2026 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2026 - ERPWiPlanG 202 (Gesetzentwurf)