Bericht über die Inanspruchnahme der Fördermittel aus dem ERP-Sondervermögen im Jahr 2025
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Bericht über die Inanspruchnahme der Fördermittel aus dem ERP-Sondervermögen im Jahr 2025
Deutscher Bundestag Drucksache 21/8250
21. Wahlperiode 25.09.2026
Unterrichtung
durch die Bundesregierung
Bericht über die Inanspruchnahme der Fördermittel aus
dem ERP-Sondervermögen im Jahr 2025
Inhal tsverzeichnis
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1 Überblick ERP Förderung und Rahmenbedingungen im
Berichtsjahr ..................................................................................... 5
1.1 Volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen ...................................... 5
1.2 Aktuelle Entwicklungen im Finanzierungsumfeld ........................... 6
2 Bereiche der ERP-Förderung und ihre Förderlogik ................... 7
2.1 Förderung von Existenzgründungen und
Wachstumsfinanzierungen ................................................................ 7
2.2 Aufbau und Modernisierung bestehender Unternehmen in den
regionalen Fördergebieten ................................................................. 7
2.3 Förderung der Digitalisierung und Innovation im Mittelstand
zur Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit von
Unternehmen .................................................................................... 8
2.4 Bereitstellung von Beteiligungskapital ............................................. 9
2.5 Förderung von Exportleistungen deutscher Unternehmen ............... 10
3 Förderung im Berichtsjahr ............................................................ 10
3.1 Allgemeine Entwicklung .................................................................. 10
3.1.1 ERP-Förderung in Programmen, die durch die KfW
durchgeführt werden ......................................................................... 10
3.1.2 ERP-Förderung in Programmen, die außerhalb der KfW
durchgeführt werden ......................................................................... 12
Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 24. September 2026 gemäß § 9
Absatz 4 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens.
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3.2 Förderung nach Förderbereichen/-programmen ............................... 12
3.2.1 Förderung von Existenzgründungen und
Wachstumsfinanzierungen ................................................................ 12
3.2.2 Aufbau und Modernisierung bestehender Unternehmen in den
regionalen Fördergebieten .................................................................. 15
3.2.3 ERP-Digitalisierungs- und Innovationsförderung ............................ 15
3.2.4 Förderung von Leasingkapital .......................................................... 17
3.2.5 Bereitstellung von Beteiligungskapital ............................................. 18
3.2.6 Förderung von Exportleistungen deutscher Unternehmen –
ERP-Exportfinanzierungsprogramm ................................................ 25
3.2.7 Förderung von transatlantischen Begegnungen ................................ 25
4 Ausblick ........................................................................................... 25
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Tabellenverzeichnis
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Tabelle 1 Wirtschaftsförderung in Programmen, die durch
die KfW durchgeführt werden
– Stand 31. Dezember 2025 – ........................................ 11
Tabelle 2 ERP-Wirtschaftsförderung in Programmen, die
nicht durch die KfW durchgeführt werden
– Stand 31. Dezember 2025 – ........................................ 12
Tabelle 3: ERP-Kapital für Gründung und Nachfolge
(Neugeschäft 2025) – Stand 31. Dezember 2025 – ....... 13
Tabelle 4 ERP-Gründerkredit Startgeld (Neugeschäft 2025)
– Stand 31. Dezember 2025 – ........................................ 14
Tabelle 5 ERP-Förderkredit KMU (Neugeschäft 2025)
– Stand 31. Dezember 2025 – ........................................ 14
Tabelle 6 ERP-Regionalförderung (Neugeschäft 2025)
– Stand 31. Dezember 2025 – ........................................ 15
Tabelle 7 ERP Digitalisierungs- und Innovationskredit
(Neugeschäft bis zum 30. Juni 2025)
– Stand 30. Juni 2025 – .................................................. 15
Tabelle 8 ERP-Mezzanine für Innovation
(Neugeschäft 2025; nur Einzelkredite)
– Stand 31. Dezember 2025 – ........................................ 16
Tabelle 9 ERP-Förderkredit Digitalisierung und ERP-
Förderkredit Innovation (Neugeschäft ab dem
1. Juli 2025) – Stand 31. Dezember 2025 – ................... 17
Tabelle 10 ERP-Beteiligungsprogramm (Neugeschäft 2025)
– Stand 31. Dezember 2025 – ........................................ 18
Tabelle 11 Mikromezzaninfonds (Neugeschäft 2025) – Stand
31. Dezember 2025 – ..................................................... 19
Tabelle 12 High-Tech Gründerfonds (Neugeschäft 2025)
– Stand 31. Dezember 2025 – ........................................ 19
Tabelle 13 HTGF Opportunity (Neugeschäft 2025)
– Stand: 31. Dezember 2025 – ....................................... 20
Tabelle 14 DeepTech & Climate Fonds (Neugeschäft 2025)
– Stand 31. Dezember 2025 – ........................................ 20
Tabelle 15 coparion (Abrufe für Folgefinanzierungen 2025)
– Stand 31. Dezember 2025 – ........................................ 20
Tabelle 16 ERP-Startfonds (Abrufe für Folgefinanzierungen 2025)
– Stand 31. Dezember 2025 – ........................................ 21
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Tabelle 17 ERP/EIF-Dachfonds (Neugeschäft 2025)
– Stand 31. Dezember 2025 – ........................................ 21
Tabelle 18 GFF EIF Wachstumsfazilität (Neugeschäft 2025)
– Stand 31. Dezember 2025 – ........................................ 21
Tabelle 19 ERP/EIF-Wachstumsfazilität (Abrufe 2025)
– Stand 31. Dezember 2025 – ........................................ 22
Tabelle 20 European Tech Champions Initiative
(Neugeschäft 2025) – Stand 31. Dezember 2025 – ....... 22
Tabelle 21 European Angels Fund (Zusagen für
Aufstockungen der Rahmenverträge mit einzelnen
Business Angels im Jahr 2025)
– Stand 31. Dezember 2025 – ........................................ 22
Tabelle 22 Mezzanin-Dachfonds (Abrufe 2025)
– Stand 31. Dezember 2025 – ........................................ 23
Tabelle 23 ERP-Venture Capital Fondsinvestments
(Neugeschäft 2025) – Stand 31. Dezember 2025 – ....... 23
Tabelle 24 ERP/Zukunftsfonds-Wachstumsfazilität
(Neugeschäft 2025) – Stand 31. Dezember 2025 – ....... 23
Tabelle 25 Scale-up Direct (Neugeschäft 2025) .............................. 24
Tabelle 26 RegioInnoGrowth (Neugeschäft 2025)
– Stand 31. Dezember 2025 – ........................................ 24
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1 Überblick ERP Förderung und Rahmenbedingungen im Berichtsjahr
Seit dem Jahr 1948 wird die deutsche Wirtschaft mit den Finanzmitteln des ERP (European Recovery Program)-
Sondervermögens unterstützt. Die ERP-Programme mit ihren zinsgünstigen Krediten und Beteiligungen gehören
zu den wichtigsten Instrumenten der deutschen Wirtschaftsförderung. Das ERP-Sondervermögen leistet nach wie
vor insbesondere dort Hilfe, wo das Angebot der Banken und anderer Finanzierungspartner nicht in
ausreichendem Maße verfügbar ist. Ziel der ERP-Programme ist es, eine verlässliche Unterstützung für den deutschen
Mittelstand zu schaffen und ein wirtschaftlich günstiges Umfeld zu erzeugen, in dem sich die Innovationspotenziale
und der Ideenreichtum der kleinen und mittelständischen Unternehmen entfalten können. Wachsende
geopolitische Spannungen sowie handelspolitische Konflikte bedingen Unsicherheiten und stellen die Unternehmen vor
immer neue Belastungsproben. Die Förderkraft des ERP-Sondervermögens kann angesichts der großen
Herausforderung für den Wirtschaftsstandort Deutschland einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Resilienz der
deutschen Wirtschaft zu erhöhen, Investitionen anzuregen und die wirtschaftliche Dynamik anzutreiben.
Zukunftsweisende Investitionen und Innovationen wie künstliche Intelligenz können mit der ERP-Förderung angeschoben
und in der Breite etabliert werden. Diese sind eine grundlegende Voraussetzung dafür, die Wettbewerbsfähigkeit
des deutschen Mittelstandes zukünftig zu sichern.
Die Schwerpunkte der ERP-Förderung liegen auf
⎯ der Förderung von Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen einschließlich
Leasingfinanzierungen,
⎯ dem Aufbau und der Modernisierung bestehender Unternehmen in den regionalen Fördergebieten,
⎯ der Digitalisierungs- und Innovationsförderung,
⎯ der Bereitstellung von Beteiligungskapital vor allem für junge innovative Unternehmen und
⎯ der Förderung von Exportgeschäften deutscher Unternehmen in Entwicklungs- und Schwellenländern.
Das hierfür geplante Fördervolumen betrug im Jahr 2025 rund 11,11 Mrd. Euro (Vorjahr rund 11,1 Mrd. Euro).
1.1 Volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen
Die deutsche Wirtschaft befand sich bis Jahresmitte 2025 in einer mehrjährigen, ausgeprägten
Wachstumsschwäche. Die Gründe sind vielschichtig, und zum Teil geo- und handelspolitisch begründet wie Belastungen aus den
geopolitischen Konflikten und einer sprunghaften US-Handelspolitik. Im Jahr 2025 ist das preisbereinigte
Bruttoinlandsprodukt in Deutschland um 0,2 Prozent gestiegen. Stützend wirkten dabei der private Konsum und die
finanzpolitischen Impulse in Form höherer staatlicher Ausgaben für Verteidigung und Infrastruktur. Vor dem
Hintergrund abnehmender Wettbewerbsfähigkeit und den Folgen der US-Zollanhebungen gingen vom
Außenhandel per Saldo erneut deutlich negative Impulse aus und die private Investitionstätigkeit blieb gedämpft.
Dank dynamischer Investitionen in KI-bezogene Produkte sowie vielerorts expansiver Fiskalpolitik und günstiger
Finanzierungsbedingungen ist die Weltwirtschaft im zurückliegenden Jahr weiter spürbar gewachsen. Auch der
Welthandel hat sich trotz hoher handelspolitischer Unsicherheit infolge der US-Zollankündigungen robust
gezeigt. Angesichts zunehmender Konkurrenz auf traditionellen Absatzmärkten konnten deutsche Exporteure
hiervon jedoch kaum profitieren und die Ausfuhren sind abermals zurückgegangen. Infolge anhaltender
Reallohnanstiege und stabiler Inflationsentwicklung legte der Konsum im letzten Jahr spürbar zu und die Sparquote bewegte
sich wieder nahe ihrem langjährigen Durchschnittswert. Während die öffentlichen Ausrüstungsinvestitionen
kräftig expandierten, war die private Investitionstätigkeit bedingt durch strukturelle Hemmnisse und hohe
Unsicherheit weiter rückläufig.
Entstehungsseitig entwickelten sich die einzelnen Wirtschaftsbereiche unterschiedlich: Im Verarbeitenden
Gewerbe war die Bruttowertschöpfung angesichts der schwachen Industriekonjunktur gegenüber dem Vorjahr weiter
rückläufig. Auch im Baugewerbe nahm die Wertschöpfung infolge gestiegener Bau- und Finanzierungskosten
abermals ab. Dagegen entwickelten sich die Dienstleistungsbereiche im Jahr 2025 insgesamt weiter positiv.
Während die Bruttowertschöpfung in den Bereichen Information und Kommunikation, öffentliche Verwaltung,
Erziehung, Gesundheit sowie Grundstücksund Wohnungswesen spürbar zulegten, stabilisierte sich die Entwicklung im
1 Das Planvolumen hatte sich infolge der Streichung der Förderung gemeinnütziger Unternehmen im Parlamentarischen Verfahren zum
ERP-Wirtschaftsplangesetz für 2025 beim ERP-Förderkredit KMU von ursprünglich 6.500 Mio. Euro auf 6.050 Mio. Euro reduziert.
Dem entsprechend sank auch das geplante Gesamtfördervolumen auf dann rd. 11,1 Mrd. Euro.
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Bereich Handel, Verkehr, Gastgewerbe; bei Finanz- und Versicherungsdienstleistern sowie
Unternehmensdienstleistern war sie dagegen erneut rückläufig.
Infolge der anhaltenden wirtschaftlichen Schwächephase haben sich 2025 die Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt
weiter eingetrübt. Im Jahresdurchschnitt lag die Zahl der im Inland Erwerbsstätigen mit knapp 46 Millionen
Personen zwar nur leicht unterhalb des Vorjahresniveaus, im Jahresverlauf ist sie jedoch um fast 100 Tausend
Personen zurückgegangen. Dabei konnte der Beschäftigungszuwachs im Dienstleistungsbereich den anhaltenden
Stellenabbau im Verarbeitenden Gewerbe nicht ausgleichen. Dementsprechend nahm auch die Arbeitslosigkeit
im Jahresverlauf weiter spürbar zu und die Erwerbslosenquote erhöhte sich von 3,1 Prozent im Vorjahr auf
3,5 Prozent.
1.2 Aktuelle Entwicklungen im Finanzierungsumfeld
Mittelständische Unternehmen finanzieren sich in erster Linie aus eigenen Mitteln, unmittelbar gefolgt von
Bankkrediten. Bankkredite sind nach wie vor die wichtigste Quelle für die Außenfinanzierung der Unternehmen.
Gemäß KfW Research lässt sich allerdings im Rahmen der Investitionsfinanzierung eine wachsende
Zurückhaltung bei der Nutzung von Bankkrediten beobachten. Nach einer Sonderbefragung zum KfW-Mittelstandspanel
vom Januar 2026 haben nur 27 Prozent der Unternehmen nach eigenen Angaben einen Kredit von Banken oder
Sparkassen in Betracht gezogen – im Jahr 2017 lag der Anteil noch bei 66 Prozent. Der Rückgang in der
Bereitschaft zur Kreditfinanzierung wurde fast ausschließlich durch Kleinstunternehmen (bis zu 10 Beschäftigte)
getrieben, die aufgrund ihrer hohen Anzahl den Gesamttrend dominieren. Diese Entwicklung spiegelt die gedämpfte
Stimmung und ausgeprägte Unsicherheit hinsichtlich der künftigen Wachstumsperspektiven im
Unternehmenssektor wider. In der Folge agieren kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei Finanzierungsentscheidungen
vorsichtiger. KMU, die derzeit auf eine Kreditfinanzierung verzichten, setzen alternativ am häufigsten auf eine
Innenfinanzierung.2 Dies deutet auf einen aktuell starken Fokus auf finanzielle Stabilität und Unabhängigkeit bei
KMU hin, der sich insbesondere bei kleinen Unternehmen zeigt.
Für viele KMU kommt allerdings erschwerend hinzu, dass Banken bei der Kreditvergabe zunehmend strengere
Vergabekriterien anlegen. Dies ist mit Blick auf die angestiegenen Insolvenzzahlen nachvollziehbar. Im Jahr 2025
lag die Zahl der beantragten Insolvenzen 11,7 Prozent über dem Vorjahreswert.3 Die wirtschaftlichen
Strukturprobleme und die anhaltend schwache Konjunktur werden verstärkt durch externe Herausforderungen und dürften
maßgeblich für das restriktive Kreditvergabeverhalten der Banken sein.4 Laut der KfW-ifo Kredithürde
verschärfte sich der Kreditzugang im Laufe des Jahres 2025 spürbar und erreichte Ende des Jahres bei den kleinen
und mittleren Unternehmen sogar einen historischen Höchststand. Die Unternehmen führen die wahrgenommene
Verschlechterung des Finanzierungsklimas vor allem auf verschärfte Kreditvergabekonditionen zurück. Dazu
gehören in erster Linie gestiegene Anforderungen an Sicherheiten aber auch ein höherer zeitlicher Aufwand bei der
Antragstellung sowie strengere Bonitätsanforderungen.5
Trotz der tendenziell zurückhaltenden Investitionsneigung von KMU war im Jahr 2025 eine hohe Nachfrage nach
ERP-Kreditförderprodukten zu verzeichnen. Hohe Zinsen sind für mehr als ein Drittel der KMU der Grund, eine
Bankfinanzierung abzulehnen. Studien zeigen, dass rund ein Fünftel der KMU, die derzeit eine Bankfinanzierung
ablehnen, Fördermittel (inklusive Förderkredite) als Alternative in Betracht ziehen. Die Bereitschaft,
Förderkredite zu nutzen, ist also weiterhin gegeben. Die positive Entwicklung der ERP-Programme deutet darauf hin, dass
diese – nicht zuletzt aufgrund ihrer günstigen Konditionen – aktuell als attraktives Finanzierungselement
wahrgenommen werden und Investitionen anreizen können.
Angesichts der hohen Investitionsbedarfe im Mittelstand ist dies von großer Bedeutung. Denn externes Kapital
ist bei den weitreichenden strukturellen Anforderungen für KMU insbesondere auch mit Blick auf die
Entwicklung und Implementierung von Zukunftstechnologien unverzichtbar; Eigenmittel allein werden zur Finanzierung
dieser nicht ausreichen. Ohne die Bereitschaft der KMU zur Kreditfinanzierung drohen notwendige Investitionen
– und damit auch Wachstumschancen – zu unterbleiben. Hier leistet die ERP-Förderung einen wichtigen Beitrag.
2 KfW Fokus Volkswirtschaft Nr. 543, April 2026; KfW Kreditmarktausblick: März 2026.
3 KfW-Kreditmarktausblick: Dezember 2025.
4 KfW-ifo-Kredithürde 4. Quartal 2025.
5 https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-Unternehmensbefra-gung/Unternehmens-
befragung-2026.pdf.
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2 Bereiche der ERP-Förderung und ihre Förderlogik
Gerade kleine und mittlere Unternehmen haben häufig Schwierigkeiten beim Zugang zu Fremdkapital. Damit
fehlen ihnen oftmals die Mittel, um ihr Wachstums- und Innovationspotenzial zu nutzen. Das breite
Förderangebot aus dem ERP-Sondervermögen leistet einen wichtigen Beitrag dazu, junge und etablierte mittelständische
Unternehmen mit guten Rahmenbedingungen zu mehr Gründungen und Wachstumsinvestitionen zu ermutigen
und Investitionshemmnisse abzubauen.
Die ERP-Förderung erfolgt zum großen Teil über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), überwiegend in
Form von zinsgünstigen Krediten und Beteiligungskapital.
Daneben werden im Bereich der Wachstums- und Beteiligungsfinanzierung das Engagement der KfW Capital
und die ERP-Förderung außerhalb der KfW seit mehreren Jahren substanziell ausgebaut (vergleiche die
Ausführungen unter Nummer 2.4).
2.1 Förderung von Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen
Gemäß dem KfW-Gründungsmonitor 2026 stieg die Zahl der Existenzgründungen im Jahr 2025 um 18 Prozent
gegenüber dem Vorjahr auf 690.000 (2024 waren es 585.000, 2023 568.000). Die Gründungsintensität stieg damit
auf 136 Gründungen je 10.000 Menschen im Alter von 18 bis 64 Jahren (2024: 115, 2023: 110). Der starke Anstieg
ist dabei auf eine deutliche Zunahme der Nebenerwerbsgründungen zurückzuführen: Während die Zahl der
Vollerwerbsgründungen lediglich um 1 Prozent auf 206.000 stieg, stieg die Zahl der Nebenerwerbsgründungen um
26 Prozent auf 483.000.
Das Thema Unternehmensnachfolge bleibt für viele mittelständische Unternehmen eine große Herausforderung.
Gemäß Zahlen aus dem KfW-Nachfolge-Monitoring Mittelstand 2025 von Januar 2026 streben bis 2029 rund
545.000 der 3,87 Mio. KMU eine Nachfolge an. Das sind etwa 14 Prozent aller mittelständischen Betriebe.
Insgesamt gibt es jährlich nur etwa halb so viele Übernahmegründungen wie Unternehmen mit
Nachfolgebestrebungen (laut dem KfW-Gründungsmonitor 2026 waren 2025 nur 10 Prozent der Existenzgründungen Übernahmen).
Speziell bei Fremdfinanzierungen sind Gründungen gegenüber bereits etablierten Unternehmen nach wie vor
systematisch benachteiligt, weil ihnen die Kredithistorie und oftmals auch Sicherheiten fehlen. Zudem sind auch
etablierte KMU in ihrem Finanzierungszugang strukturell gegenüber Großunternehmen benachteiligt. In der
Regel werden kleinere Kreditvolumina benötigt, deren Finanzierung für Banken unter Berücksichtigung der
Fixkosten zudem weniger attraktiv ist. Hier konnten die Förderangebote für Gründungen und Wachstum (ERP-Kapital
für Gründung und Nachfolge, ERP-Gründerkredit StartGeld- und ERP-Förderkredit KMU) aus dem ERP-
Sondervermögen einen wichtigen Beitrag zum Finanzierungsmix leisten.
Gemeinsam mit den Beteiligungsprogrammen leistet die ERP-Förderung so ein umfassendes Angebot in den
Bereichen „Gründungsund Wachstumsfinanzierung“ und „Unternehmensnachfolge“.
2.2 Aufbau und Modernisierung bestehender Unternehmen in den regionalen Fördergebieten
Auch über 35 Jahre nach der Wiedervereinigung sind die Spuren der Teilung Deutschlands noch sichtbar. Die
regionale Wirtschafts- und Strukturpolitik ist ein wichtiger Bestandteil der Sozialen Marktwirtschaft. Ziel ist es,
die wirtschaftlichen Entwicklungspotentiale von strukturschwachen Regionen und deren Fähigkeiten zur
Anpassung an den Strukturwandel zu stärken. Transformationsprozesse können so besser bewältigt werden.
Unternehmensinvestitionen leisten einen wichtigen Beitrag zur Stärkung strukturschwacher Regionen. Wirtschaftlich
starke und lebenswerte Regionen mit starkem gesellschaftlichem Zusammenhalt sind unverzichtbare Säulen für
nachhaltiges Wachstum, sichere Arbeitsplätze, Wohlstand und eine wehrhafte Demokratie in ganz Deutschland.
Der im Juli 2024 erstmalig von der Bundesregierung vorgelegte Gleichwertigkeitsbericht zeigt, dass in den letzten
Jahren – zum Teil deutliche – Fortschritte bei der wirtschaftlichen Kohäsion und dem Abbau von Unterschieden
zwischen den Regionen Deutschlands erreicht wurden. Gleichzeitig verdeutlicht der Gleichwertigkeitsbericht
aber auch, dass einige Regionen konfrontiert sind mit Anpassungsschwierigkeiten bei der langfristigen
Transformation hin zu einer wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstruktur, mit Alterungs- und Abwanderungstendenzen oder
mit der teilweise schwierigen Erreichbarkeit von Infrastrukturen und Daseinsvorsorgeeinrichtungen.
Mit dem Ziel, Standortnachteile auszugleichen, werden mit der ERP-Regionalförderung Vorhaben in
strukturschwachen Regionen besonders unterstützt. Als solche zählen die deutschen Regionalfördergebiete gemäß
Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Darunter fallen die ostdeutschen
Bundesländer einschließlich Berlin sowie einige ausgewiesene westdeutsche Fördergebiete. Die ERP-
Regionalförderung wurde zum Jahresbeginn 2022 in das neu geschaffene Programm ERP-Förderkredit KMU integriert,
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welches für Vorhaben in Regionalfördergebieten einen besonders günstigen Zinssatz vorsieht. Durch die
Integration in den ERP-Förderkredit KMU profitieren nun auch Gründungen in regionalen Fördergebieten von den
günstigen ERP-Konditionen (im ehemaligen ERP-Regionalförderprogramm wurden hingegen nur etablierte
Unternehmen gefördert).
2.3 Förderung der Digitalisierung und Innovation im Mittelstand zur Sicherstellung der
Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen
Digitalisierung und Innovationen sind keine einmaligen Projekte, sondern fortlaufende Prozesse. Unternehmen
müssen kontinuierlich in neue Technologien investieren und ihre Geschäftsmodelle anpassen, um
wettbewerbsfähig zu bleiben.
Digitalisierung sowie Innovationsfähigkeit sind für Unternehmen weitgehend unabdingbar, wenn es darum geht,
durch eine gestärkte Wettbewerbsfähigkeit den Strukturwandel zu bestehen. Die Digitalisierung gilt als
wesentlicher Treiber der Wettbewerbsfähigkeit und des Wachstums sowohl auf Unternehmenswie auf
gesamtwirtschaftlicher Ebene. Sie dient oftmals als technologische Basis für Innovationen, die ihrerseits wiederum die
Digitalisierung vorantreiben können.6 Die Erschließung neuer Wertschöpfungspotentiale wie auch die Behauptung
vorhandener Stärken ist direkt verknüpft mit der Entwicklung adäquater Fähigkeiten im Bereich digitaler Technologien.
Deutschland liegt bei einer Vielzahl maßgeblicher Indikatoren nicht mehr an der Spitze. Dies dürfte eine direkte
Folge aus den vergleichsweise niedrigen Investitionen in Informationstechnologien in Deutschland sein.7 Nach
Zuwächsen in den vergangenen Jahren sinkt der Anteil an Unternehmen mit abgeschlossenen
Digitalisierungsaktivitäten laut KfW Digitalisierungsbericht Mittelstand 2025 aktuell wieder. Gründe hierfür könnten die
Eintrübung der Konjunktur wie auch das Ende des durch die Corona-Pandemie ausgelösten Digitalisierungsschubs sein.8
Darüber hinaus dürfte hier eine Rolle spielen, dass das Vorantreiben von Innovationen aktuell wieder eine höhere
Priorität hat. Denn zumindest für die zurückliegenden Jahre zeichnet sich eine Wechselwirkung zwischen
Digitalisierung- und Innovationsinvestitionen ab, d. h., dass finanzielle Mittel in einem gewissen Umfang alternierend
auf Innovationsund Digitalisierungsaktivitäten verteilt wurden. Bei der Art der durchgeführten
Digitalisierungsvorhaben steht die Digitalisierung des Kontakts zu Kunden noch vor der Erneuerung von IT-Strukturen und
Projekten, die dem Aufbau von Knowhow dienen. Die Digitalisierungsausgaben konzentrieren sich dabei auf große
Mittelständler, wobei die Höhe der durchschnittlichen Ausgaben stark von der Unternehmensgröße abhängt.9
Laut KfW-Innovationsbericht Mittelstand 2025 ist die Innovatorenquote im Zeitraum 2022 bis 2024 um zwei
Prozentpunkte auf 41 Prozent10 leicht gestiegen. Auch die Innovationsausgaben haben demnach etwas zugelegt
auf nun 35,4 Mrd. Euro (+1,8 Mrd. Euro). Die positiven Werte trotz einer nach wie vor eingetrübten
gesamtwirtschaftlichen Entwicklung dürften aus einem durch die Corona-Pandemie ausgelösten Innovationsstau erklärlich
sein, der nun aufgeholt wird. Der Negativtrend der letzten Jahre hat sich somit nicht fortgesetzt – wenngleich der
Verlust der Innovationsaktivität seit Mitte der 2000er-Jahre hierdurch nicht annähernd kompensiert wird. Aktuell
werden vor allem Produktinnovationen wieder etwas häufiger hervorgebracht.11
Im Rahmen der Finanzierung ist es entscheidend, weitere gezielte Anreize für Investitionen im Bereich
Digitalisierung und Innovation zu setzen und Finanzierungshemmnisse abzubauen. Dies gilt besonders für kleinere
Unternehmen, die bei der externen Finanzierung von Digitalisierungsvorhaben eher an Grenzen stoßen. Aber auch
nicht-finanzielle Hemmnisse beispielsweise bei der Frage des strategischen Einsatzes von
Digitalisierungsprojekten im Unternehmen spielen hier eine Rolle und können angegangen werden.
Die neuen Fördermöglichkeiten des ERP-Sondervermögens bieten eine wertvolle Unterstützung, um diesen
Herausforderungen erfolgreich zu begegnen. Seit dem 1. Juli 2025 stehen die Programme „ERP-Förderkredit
Digitalisierung“ und „ERP-Förderkredit Innovation“ zur Verfügung. Diese Kredite werden im bewährten
Durchleitungsprinzip angeboten: Die Hausbanken fungieren als erste Ansprechpartner und die Finanzierung wird zu
vergünstigten Konditionen bereitgestellt. Ergänzt wird die Förderung um den ERP-Förderzuschuss, der seit Februar
2025 angebotenen wird. Darüber hinaus wird nun erstmals eine Beyond-Banking-Komponente in die Förderung
6 KfW-Digitalisierungsbericht Mittelstand 2025.
7 KfW-Digitalisierungsbericht Mittelstand 2025 mit weiteren Nachweisen.
8 KfW-Digitalisierungsbericht Mittelstand 2025.
9 KfW-Digitalisierungsbericht Mittelstand 2025.
10 Unter Berücksichtigung der neuen Innovationsdefinition der OECD.
11 KfW-Innovationsbericht Mittelstand 2025.
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integriert: der KfW Digitalisierungs-Check, der Unternehmen hilft, in kürzester Zeit ihren aktuellen
Digitalisierungsstand zu ermitteln.12
2.4 Bereitstellung von Beteiligungskapital
Neben der Kreditfinanzierung ist die Finanzierung über Beteiligungskapital eine wichtige Alternative für KMU
sowie Startups. Unternehmen erhalten auf diese Weise Eigenkapital bzw. Mezzaninkapital und bekommen mit
dem Beteiligungsgeber einen erfahrenen Partner auf Zeit. Das erleichtert den Zugang zu Fremdkapital und
ermöglicht zum Beispiel die Finanzierung von Innovationen, strukturellem Wandel und Wachstum und leistet damit
ebenfalls einen erheblichen Beitrag dazu, den Transformationsprozess in der gesamten Wirtschaft weiter
voranzubringen.
Der Bund hat daher auch im Bereich der Beteiligungsfinanzierung ein umfassendes Förderinstrumentarium
aufgelegt, das nach einzelnen Finanzierungsphasen (Seed-Phase, Startup-Phase, Scaleup-Phase) und
unterschiedlichen Zielgruppen differenziert. Das ERP-Sondervermögen ist ein beständiger Wagniskapitalinvestor und nimmt
damit eine wichtige Ankerfunktion bei der Finanzierung von Startups ein. Wagniskapital („Venture Capital“
(VC)) zählt für Startups und junge Technologieunternehmen zu den wichtigsten Finanzierungquellen. Der
Wagniskapitalmarkt hat sich in Deutschland in den letzten Jahren spürbar weiterentwickelt; insbesondere in der
Frühphasenfinanzierung ist Deutschland – aufgrund der zahlreichen öffentlichen Förderprogramme – mittlerweile
gut aufgestellt. Gerade in der kapitalintensiven Wachstumsphase mangelt es Startups in Deutschland aber häufig
noch an Kapital, insbesondere von europäischen Investoren, dem die ERP-Förderung entgegenwirken will.
Zudem unterstützt das ERP-Sondervermögen über verschiedene Programme die Mezzaninfinanzierung von
KMU.
Im Förderportfolio der Beteiligungsfinanzierung setzt die KfW das ERP-Beteiligungsprogramm um, das
zinsgünstige Refinanzierungsmittel für die Eigenkapitalversorgung von KMU der gewerblichen Wirtschaft in
Deutschland bereitstellt.
Außerdem setzt die KfW das in Kooperation mit den Bundesländern aufgelegte Finanzierungsprogramm Regio-
InnoGrowth (RIG) um, das Eigenkapital und Eigenkapital-ähnliche Finanzierungen für Startups und kleinere
mittelständische Unternehmen mit innovativen Geschäftsmodellen anbietet, die über die jeweiligen
Landesförderinstitute ausgegeben werden. RIG speist sich aus Mitteln des ERP-Sondervermögens und des Zukunftsfonds.
Im Bereich der Wagniskapital-Finanzierung unterstützt die KfW Capital als eigenständige
Beteiligungsgesellschaft der KfW die öffentlichen Strukturen zur optimalen Förderung der Beteiligungsfinanzierung und flankiert
die KfW-Beteiligungsfinanzierung durch ihr sich ausbauendes Engagement gezielt mit einer sich weiter
verbessernden Förderwirkung, einer effizienten Nutzung eigener Mittel und einer Mobilisierung zusätzlicher privater
Mittel. Sie betreut neben den ERP-VC-Fondsinvestments auch die ERP/Zukunftsfonds-Wachstumsfazilität und
koordiniert zusammen mit dem Bund die Umsetzung der seit 2021 aufgelegten weiteren Zukunftsfondsmodule.
Daneben beteiligt sich die KfW Capital an den beiden Direktbeteiligungsinstrumenten HighTech Gründerfonds,
an dem neben dem ERP-Sondervermögen auch private Investoren beteiligt sind, und an dem Ko-Investitionsfonds
coparion, an dem neben dem ERP-Sondervermögen auch die Europäische Investitionsbank (EIB) beteiligt ist.
Dem High-Tech Gründerfonds ist es über den HTGF Opportunity ergänzend möglich, die wachstumsstärksten
Portfoliounternehmen seiner Seedfonds auch in späteren Finanzierungsrunden mit Mitteln aus dem ERP-
Sondervermögen und dem Zukunftsfonds zu finanzieren.
Ein weiteres Direktbeteiligungsinstrument ist der DeepTech & Climate Fonds (DTCF), der sich aus dem ERP-
Sondervermögen und Zukunftsfondsmitteln speist.
Zum Förderportfolio zählt darüber hinaus die ERP/EIF Fazilität mit dem ERP/EIF-Dachfonds, der sich an
Wagniskapitalfonds beteiligt, die maßgeblich in Deutschland in junge Technologieunternehmen investieren. Die
Programmmittel werden vom Europäischen Investitionsfonds (EIF) und dem ERP-Sondervermögen aufgebracht und
vom EIF verwaltet. Ein Teil der Mittel aus der ERP/EIF Fazilität wird für die Beteiligung am Zukunftsfondsmodul
GFF EIF Wachstumsfazilität eingesetzt, welches die Mittel des ERP-Sondervermögens und des Zukunftsfonds in
späterphasige Venture Capital- und Venture Debt-Fonds, die auf großvolumigere Wachstumsfinanzierung von
Start-ups ausgerichtet sind, investiert.
12 Einzelheiten siehe unter Punkt 3.2.3
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Zudem beteiligt sich der Bund mit Mitteln des ERP-Sondervermögens und des Zukunftsfonds neben weiteren
Mitgliedstaaten an der beim EIF aufgesetzten European Tech Champions Initiative (ETCI) mit dem Ziel,
paneuropäische Giga-Fonds aufzubauen, um damit großvolumige Wachstumsfinanzierungen in Deutschland und
Europa zu ermöglichen.
Kleinvolumige Mezzaninfinanzierungen werden über den Mikromezzaninfonds Deutschland (MMF) vergeben,
seit März 2025 in der dritten Fondsgeneration (MMF III) mit einem erhöhten möglichen Beteiligungsvolumen
(von in der Regel 100.000 Euro), das aus Mitteln Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) kofinanziert wird.
Der MMF III wurde Ende 2024 aufgelegt und vergibt seit dem Start der Investitionsphase im März 2025
Mikromezzaninfinanzierungen in Form typisch stiller Beteiligungen.
Neben der Bereitstellung von Beteiligungskapital mittels Finanzierungsprogrammen sind darüber hinaus auch
Mittel des ERP-Sondervermögens in den mittelstandsorientierten Beteiligungskapitalfonds Obermark investiert.
Außerdem werden durch ERP-Mittel Beteiligungen an den Wagniskapitalfonds Earlybird Health, eCAPITAL IV
Technologies und eCapital Cybersecurity finanziert.
Im Jahr 2025 hat das ERP-Sondervermögen durch seine Mittel bei der Umsetzung eines neuen Bausteins des
Zukunftsfonds unterstützt:
Seit Dezember 2025 kann die KfW Capital über den neuen Baustein „Scale-up Direct“ gemeinsam mit privaten
VC-Fonds direkt in Startups in Deutschland investieren; bis zu eine Milliarde Euro stehen dafür insgesamt zur
Verfügung. Gleichzeitig ist Scale-up Direct eine der ersten Finanzierungsmaßnahmen unter dem am 18.
Dezember 2025 gestarteten Deutschlandfonds. Dieser will als zentrale Maßnahme der im Koalitionsvertrag festgelegten
Investitionsinitiative mehrere Finanzierungsinstrumente miteinander verbinden, um mittels gezielter öffentlicher
Mittel privates Kapital zu mobilisieren und zentrale Zukunftsinvestitionen wirksam zu finanzieren.
Darüber hinaus gab es im Jahr 2025 folgende weitere Entwicklungen in den Programmen der ERP-
Beteiligungsfinanzierung:
Für den HTGF Opportunity wurde ein rechtlich getrennter Sidefonds („HTGF Opportunity Private“) geschlossen,
an dem sich die Industrieinvestoren/privaten Wirtschaftsinvestoren des HTGF beteiligen können.
Beim Baustein RIG wurde der Zeitraum der Investitionsperiode von bisher drei Jahren um ein weiteres Jahr bis
August 2027 verlängert. Außerdem sind drei weitere Bundesländer dem Programm beigetreten, so dass nunmehr
insgesamt zwölf Bundesländer (über elf Landesförderinstitute) an RIG teilnehmen.
Zudem stehen seit Mai 2025 alle Finanzierungsinstrumente der KfW Capital nunmehr für alle Unternehmen der
Sicherheits- und Verteidigungsindustrie (SVI) aus der „EU+3“ (3 = CHE, GBR, NOR) grundsätzlich offen.
2.5 Förderung von Exportleistungen deutscher Unternehmen
Unternehmen, die im Ausland investieren und wachsen wollen, brauchen Zugang zu entsprechender
Finanzierung. Mit dem ERP-Exportfinanzierungsprogramm werden für hermesgedeckte Exportgeschäfte in
Entwicklungs- und Schwellenländern zinsgünstige CIRR-Finanzierungen angeboten. Der CIRR ist hierbei der
Referenzzinssatz, den die OECD ihren Mitgliedstaaten als Mindestzinssatz für staatlich geförderte Finanzierung von
Investitionsgüterexporten und damit verbundenen Leistungen in Entwicklungs- und Schwellenländern vorgibt. Das
ERP-Sondervermögen trägt hiermit seiner Entstehungsgeschichte in besonderer Weise Rechnung, indem der
Gedanke der Aufbauhilfe über die Entwicklungsfinanzierung weitergegeben wird.
3 Förderung im Berichtsjahr
3.1 Allgemeine Entwicklung
In der nachfolgenden Darstellung wird zwischen Programmen, die durch die KfW durchgeführt werden, und
solchen, die außerhalb der KfW durchgeführt werden, differenziert.
3.1.1 ERP-Förderung in Programmen, die durch die KfW durchgeführt werden
Die Nachfrage nach ERP-Programmen war im Jahr 2025 trotz eingetrübter Konjunktur hoch. Das Zusagevolumen
lag bei rund 10 Mrd. Euro (Vorjahr: rund 8,3 Mrd. Euro). Damit wurden die geplanten Zusagevolumina für die
Mittelstandsfinanzierung in der ERP-Förderung (Planwert 2025: rund 10,5 Mrd. Euro) über alle Programme
betrachtet nahezu erreicht.
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Insgesamt wurden 2025 in den ERP-Programmen rund 34.000 einzelne Förderkredite zugesagt. Unter
Berücksichtigung der im Jahr 2025 abgerufenen Förderdarlehen lag das Barobligo (Summe aller offenstehenden
Kreditforderungen der ERP-Förderung innerhalb der KfW zum Stichtag 31. Dezember 2025, ohne bestehende
Beteiligungen des ERP-Startfonds und Darlehen aus der Exportfinanzierung), bei rund 38,8 Mrd. Euro (Vorjahr
46,5 Mrd. Euro).
Tabel le 1 Wirtschaftsförderung in Programmen, die durch die KfW durchgeführt werden
– Stand 31. Dezember 2025 –
Zusagevolumen (in Mio. Euro) rund 9.887
Anzahl der Zusagen rund 33.845 13
Barobligo (in Mio. Euro; inklusive Altgeschäft) rund 38.824
Förderlast Neugeschäft (in Mio. Euro) rund 34,5 14
Verpflichtungsermächtigungen Neugeschäft (in Mio. Euro)
(Zukünftige Förderlast aus Zusagen 2025)
rund 221,1
Barwertige Zinsverbilligung Neugeschäft (in Mio. Euro) rund 263,2 15
Förderlast Altgeschäft (in Mio. Euro) rund 195,3 16
Förderlast ERP-Startfonds (in Mio. Euro) rund 14,9
Förderlast aus KfW Capital (in Mio. Euro) rund 28,3
Rückstellung Förderlast (in Mio. Euro) rund +3
Vom oben ausgewiesenen Zusage- bzw. Fördervolumen sind die Kosten der Förderung (sogenannte Förderlasten)
zu unterscheiden. Für Förderung innerhalb der KfW trägt das ERP-Sondervermögen vor allem Kosten der
Zinsverbilligung, der Bankgebühren und Zwischenfinanzierungen in der Fremdkapitalfinanzierung sowie
Refinanzierungskosten und Ausfälle aus Beteiligungs- und Mezzaninprogrammen. Die KfW stellt dem ERP-
Sondervermögen die Förderlasten am Ende des Jahres in Rechnung. Die abgerechneten Förderlasten beinhalten sowohl die
Kosten für die Neuzusagen im Haushaltsjahr als auch für die noch laufenden Kreditzusagen aus Vorjahren.
Für die kontinuierliche Fortführung der Förderleistung wurde im Rahmen der Neustrukturierung des ERP-
Sondervermögens im Jahr 2007 eine jährliche Förderzielgröße in Höhe von 300 Mio. Euro festgelegt, die jährlich in
Höhe der Inflationsrate anzuheben ist. Für das Jahr 2025 ergab sich ein Wert von rund 432,4 Mio. Euro.
Die in der KfW entstandenen Förderlasten (Kosten) beliefen sich 2025 für das Alt- und Neugeschäft auf rund
230 Mio. Euro. Die Kosten wurden durch Erträge (Zwischenanlagekosten, Risikoprämie,
Bereitstellungsprovision, Verwertungserlöse und Mehrzinsen) in Höhe von rund 43 Mio. Euro geschmälert und saldieren sich auf
187 Mio. Euro.
Das geplante Zusagevolumen im Bereich der über die KfW administrierten Programme einschließlich des
Startfonds betrug 9.887 Mio. Euro. Für neue Kreditverträge (Neuzusagen) wird neben der Auszahlung in dem
jeweiligen Wirtschaftsplanjahr auch eine Verpflichtung für die Folgejahre eingegangen. Für das Jahr 2025 sind daher
weitere 221,1 Mio. Euro an Verpflichtungen aufgrund des Neugeschäfts im Jahr 2025 für die Folgejahre
ausgewiesen.
Anders als im Rahmen der oben beschriebenen Förderlastenabrechnung rechnen KfW und Hausbanken, über die
die KfW die Kredite im Durchleitverfahren ausreicht, die Gesamtkosten der Darlehen über die gesamte Laufzeit
bereits zum Zeitpunkt der Darlehenszusage in barwertiger Form in ihren Gewinn- und Verlustrechnungen ab. Die
barwertige Berechnung der Förderleistung aus Neuzusagen belief sich im Jahr 2025 auf rund 263,2 Mio. Euro.
13 Für die enthaltenen Globaldarlehen wurde die Anzahl der dahinterstehenden Einzelkredite auf Basis der zum Berichtszeitpunkt bereits
vorliegenden Meldungen der Landesförderinstitute erfasst und für die noch offenen Rückmeldungen zum Globaldarlehen hochgerechnet.
14 Kostenbasiert (exklusive Bereitstellungsprovision, Zwischenanlagekosten und Risikoprämie).
15 Die barwertige Verbilligung enthält nicht die Werte aus dem ERP-Exportprogramm.
16 Kostenbasiert (exklusive, Bereitstellungsprovision, Risikoprämie, Verwertungserlöse und Mehrzinsen), inklusive Förderlast aus
Altgeschäft vor dem 1. Juli 2007.
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Im Jahr 2025 ergab eine Neubewertung bestehender Rückstellungen einen Wertzuwachs von rund 3 Mio. Euro.
Die Rückstellungen werden im Rahmen bestehender Möglichkeiten von der KfW gebildet, um eine stärkere
Auslastung der im ERP-Wirtschaftsplangesetz festgelegten ERP-Förderung zu gewährleisten und die
Fördermöglichkeiten des ERP-Sondervermögens bestmöglich nutzen zu können (2024: 70,2 Mio. Euro). Rückstellungen
ermöglichen in den Folgejahren Tilgungszuschüsse als weiteres Förderelement in bestehenden Förderprogrammen im
Rahmen der Ausgabeermächtigung des jeweiligen Wirtschaftsplangesetzes.
Seit Gründung der KfW Capital wird das Engagement der KfW in der Wachstums- und Beteiligungsfinanzierung
stetig ausgebaut. Das ERP-Sondervermögen trägt dazu mit seinen nach Substanzerhalt und Förderleistung
verbleibenden Erträgen bei (Kapitalbereitstellung). Diese Mittel werden in einem Kapitalkonto der KfW, einer sog.
Risikodeckungsmasse, ausgewiesen. Die Risikodeckungsmasse dient der Abdeckung der Risiken aus dem ERP-
Beteiligungsportfolio der KfW. Sie spiegelt das Volumen des getätigten Beteiligungsgeschäfts wider (1:1-
Unterlegung). In der Bilanz 2025 wurde die Risikodeckungsmasse mit rund 2.345 Mio. Euro ausgewiesen.
3.1.2 ERP-Förderung in Programmen, die außerhalb der KfW durchgeführt werden
Neben den ERP-Programmen innerhalb der KfW gibt es die außerhalb der KfW durchgeführten ERP-finanzierten
Programme der Beteiligungsfinanzierung.
Das Beteiligungsvolumen in Programmen, die außerhalb der KfW durchgeführt werden, ist gegenüber 2024 um
22 Prozent gesunken: Einem Beteiligungsvolumen von 1.928,5 Mio. Euro im Jahr 2024 steht im Jahr 2025 ein
Volumen von 1.511,8 Mio. Euro gegenüber. Dies beruht im Wesentlichen auf der Ende 2025 auslaufenden
Investitionsperiode des ERP/EIF-Dachfonds und einem gegenüber dem Vorjahr verringerten Beteiligungsvolumen bei
ETCI. Das gesamte Vertragsvolumen der Fonds, an denen sich das ERP-Sondervermögen im Bereich der
Beteiligungsfinanzierung außerhalb der KfW beteiligt hat, ist im Jahr 2025 maßgeblich durch das neue
Finanzierungsinstrument Scale-up Direct um eine Milliarde Euro auf rund 16,9 Mrd. Euro gestiegen.
Tabelle 2 ERP-Wirtschaftsförderung in Programmen, die nicht durch die KfW durchgeführt
werden
– Stand 31. Dezember 2025 –
Beteiligungsvolumen (Neugeschäft 2025 in Mio. Euro)
davon ERP-Mittel
1.511,8
334,1 (22 Prozent)
Vertragsvolumen der Fonds, an denen das ERP-Sondervermögen außerhalb
der KfW beteiligt ist17 16.921,4 Euro
3.2 Förderung nach Förderbereichen/-programmen
3.2.1 Förderung von Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen
Im Bereich der Gründungsförderung und Wachstumsfinanzierungen wurden im Jahr 2025 über die beiden ERP-
Programme ERP Kapital für Gründung und Nachfolge, ERP-Förderkredit KMU und ERP-Gründerkredit – Start-
Geld insgesamt rund 6,6 Mrd. Euro Fördervolumen (inkl. Globaldarlehen) zugesagt. Dies entspricht rund 67
Prozent des gesamten ERP-Neugeschäfts 2025. Es wurden insgesamt rund 26.157 Einzelzusagen (inklusive
Globaldarlehen) in diesem Förderbereich realisiert. Dies entspricht rund 77 Prozent der Neuzusagen in allen ERP-
Programmen der KfW inkl. Globaldarlehen.
Programm ERP-Kapital für Gründung und Nachfolge
Am 1. November 2024 ist das Programm ERP – Förderkredit Gründung und Nachfolge gestartet. Das Programm
ersetzt das Programm „ERP Kapital für Gründung“, das mit Wirkung zum 1. Januar 2023 aus beihilferechtlichen
Erwägungen eingestellt werden musste. Der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge ist eines der wichtigsten
Instrumente insbesondere für Nachfolgen, begleitet darüber hinaus aber auch größere Neugründungen. Im
Vergleich zu Programmen der allgemeinen Unternehmensfinanzierung wird hier eine höhere Verbilligung eingesetzt,
um so Nachfolgen und Gründungen bei ihren Vorhaben besonders gut zu unterstützen.
17 Das Vertragsvolumen der Fonds, an denen das ERP-Sondervermögen außerhalb der KfW beteiligt ist, beschreibt das
Kontraktionsvolumen der Fonds von ERP-Sondervermögen im gesamten Vertragszeitraum.
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge wird als Kooperationsvorhaben zwischen der KfW und den
Bürgschaftsbanken durchgeführt. Die KfW stellt einen Refinanzierungskredit zur Verfügung, für den eine
Bürgschaftsbank gegenüber der Hausbank eine hundertprozentige Garantie übernimmt. Die Bürgschaftsbanken
übernehmen die Risikoprüfung und Entscheidung zur Übernahme einer Garantie. Der Bund übernimmt gegenüber
den Bürgschaftsbanken eine Rückgarantie in Höhe von 80 Prozent. Mit dem Programm werden Gründungen,
Nachfolgeregelungen oder Festigungen von Unternehmen in Deutschland gefördert. Der Kredit wird bis auf
die persönliche Haftung ohne jegliche Sicherheiten zur Verfügung gestellt. Der Kredithöchstbetrag liegt bei
500.000 Euro pro Antragstellerin bzw. Antragsteller und darf nicht mehr als 35 Prozent der förderfähigen Kosten
ausmachen.
Die Finanzierungen summierten sich 2025 auf ein Gesamtvolumen von rund 96Mio. Euro auf.
Tabel le 3: ERP-Kapital für Gründung und Nachfolge (Neugeschäft 2025)
– Stand 31. Dezember 2025 –
Zusagevolumen (in Mio. Euro) 96
Anzahl der Zusagen 350
Durchschnittliche Finanzierungssumme (in Euro) 274.286
Ausgelöstes Investitionsvolumen (in Mio. Euro) 487
Investitionshebel (Investitionsvolumen/ Zusagevolumen) 5,1
ERP-Kapital für Gründung und Nachfolge ist ein wichtiger Baustein im Finanzierungsangebot der ERP-
Förderung. Die Bedeutung des Programms für Gründerinnen und Gründer sowie Jungunternehmerinnen und
Jungunternehmer wurde im Rahmen einer Evaluierung des Vorläuferprogramms ERP-Kapital für Gründung bestätigt.
Programm ERP-Gründerkredit – StartGeld
Der ERP-Gründerkredit StartGeld inklusive seiner Vorgänger existiert bereits seit 1999 und ist eines der
erfolgreichsten Förderprodukte für Gründerinnen und Gründer in Deutschland. Beim ERP-Gründerkredit StartGeld
wird – im Vergleich zu Programmen der allgemeinen Unternehmensfinanzierung – eine relativ hohe Verbilligung
eingesetzt, um bei Existenzgründungen, insbesondere auch bei Unternehmensnachfolgen, besonders gut zu
unterstützen. Denn Unternehmensnachfolgen gewinnen angesichts der wachsenden Zahl von Unternehmerinnen und
Unternehmern, die sich aus dem Erwerbsleben zurückziehen möchten, zunehmend an Bedeutung. Das Programm
ist auf Gründungen und junge, kleine Unternehmen mit kleinvolumigem Finanzierungsbedarf und Vorhaben in
Deutschland ausgerichtet und deckt externen Finanzierungsbedarf ab. Nachdem im Jahr 2020 wichtige
Programmverbesserungen umgesetzt wurden, auf deren Grundlage verstärkt auch Betriebsmittel finanziert werden
können, profitieren nun insbesondere auch bankfähige Unternehmensgründungen im Digital- und
Dienstleistungsbereich stärker als bisher. Der maximale Kreditbetrag wurde zum 1. Dezember 2025 von 125.000 Euro auf
200.000 Euro erhöht. Betriebsmittel können seitdem sogar in Höhe von bis zu 80.000 Euro (zuvor 50.000 Euro)
mitfinanziert werden.
Gefördert werden Existenzgründerinnen und Existenzgründer, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie junge
Unternehmen bis zu fünf Jahre nach Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit. Der ERP-Gründerkredit StartGeld kann
insbesondere hier ein wichtiger Baustein der Finanzierung sein. Die Antragsteller müssen die Voraussetzungen
für kleine Unternehmen gemäß der Definition der Europäischen Union (weniger als 50 Mitarbeiter, maximaler
Jahresumsatz von 10 Mio. Euro) erfüllen.
Die Kredite sind mit einer 80-prozentigen Haftungsfreistellung ausgestattet, die bis zum Jahresende 2023 jeweils
zur Hälfte durch eine EIF-Garantie und vom ERP-Sondervermögen getragen wurde und seither vollständig durch
das ERP-Sondervermögen finanziert wird. Im Jahr 2025 summierten sich die Finanzierungen auf ein
Gesamtvolumen von 270 Mio. Euro und lagen damit deutlich über dem Vorjahreswert (212 Mio. Euro). Durch das relativ
geringe Durchschnittsvolumen wurde eine hohe Anzahl von rund 3.507 Gründerinnen und Gründern und jungen
Kleinunternehmen erreicht.
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Tabelle 4 ERP-Gründerkredit Startgeld (Neugeschäft 2025)
– Stand 31. Dezember 2025 –
Zusagevolumen (in Mio. Euro) 270
Anzahl der Zusagen 3.507
Durchschnittliche Finanzierungssumme (in Euro) 76.989
Ausgelöstes Investitionsvolumen (in Mio. Euro) 307
Investitionshebel (Investitionsvolumen/Zusagevolumen) 1,1
Barwertige Zinsverbilligung Neugeschäft (in Mio. Euro) 43,8
Innerhalb des ERP-Gründerkredits StartGeld lag der Anteil der reinen Neuerrichtungen (im Vergleich zu
Übernahmen, Beteiligungen und Existenzfestigung) mit rund 63 Prozent leicht über dem Vorjahreswert. Auch mit den
restlichen Zusagen an Freiberuflerinnen und Freiberufler und junge Unternehmen bis fünf Jahre nach ihrer
Gründung trägt die Förderung zur kontinuierlichen Erneuerung der Wirtschaft durch neue Unternehmen und
Geschäftsideen bei.
Programm ERP-Förderkredit KMU
Mit dem zum 1. Januar 2022 eingeführten ERP-Förderkredit-KMU werden gewerbliche KMU,
Unternehmensgründungen, -nachfolgen und -festigungen sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler gefördert. In dem modular
aufgebauten ERP-Förderkredit KMU werden Investitionen und Betriebsmittel bis zu einer maximalen Höhe von
25 Mio. Euro gefördert. Er richtet sich an alle KMU, d. h. auch an etablierte KMU, die zuvor im KfW-
Unternehmerkredit gefördert wurden. Unter bestimmten Voraussetzungen können neben Vorhaben in Deutschland auch
Auslandsvorhaben deutscher Unternehmen mitfinanziert werden.
Tabelle 5 ERP-Förderkredit KMU (Neugeschäft 2025)
– Stand 31. Dezember 2025 –
Globaldarlehen und Einzelkredite
Zusagevolumen (in Mio. Euro) 6.226
Anzahl der Zusagen 18 rund 22.300
Investitionshebel (Investitionsvolumen/Zusagevolumen) k. A.
Nur Einzelkredite
Zusagevolumen (in Mio. Euro) 2.977
Ausgelöstes Investitionsvolumen (in Mio. Euro) rund 3.631
Investitionshebel (Investitionsvolumen/Zusagevolumen) 1,2
Barwertige Zinsverbilligung Neugeschäft (in Mio. Euro) 110,7
In Ergänzung und Abgrenzung zum ERP-Gründerkredit StartGeld fördert der ERP-Förderkredit KMU
Gründungsvorhaben und auch Unternehmensnachfolgen mit höherem Fremdfinanzierungsbedarf. Der ERP-
Förderkredit KMU ist neben dem ERP-Gründerkredit StartGeld das Flaggschiff der Gründungsfinanzierung und stellt
gleichzeitig eine erfolgreiche Breitenfinanzierung für KMU, Gründungen und junge Unternehmen dar.
18 Für die enthaltenen Globaldarlehen wurde die Anzahl der dahinterstehenden Einzelkredite auf Basis der zum Berichtszeitpunkt bereits
vorliegenden Meldungen erfasst. Da diese zum Berichtszeitpunkt noch nicht vollständig waren, ist davon auszugehen, dass die
tatsächliche Anzahl für das gesamte Berichtsjahr über dem genannten Wert liegt.
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
3.2.2 Aufbau und Modernisierung bestehender Unternehmen in den regionalen Fördergebieten
Das ERP-Regionalförderprogramm ist zum 1. Januar 2022 im neuen ERP-Förderkredit KMU aufgegangen und
ist hier als Modul mit zusätzlicher Zinsverbilligung enthalten. Auf diese Weise können besonders günstige
Konditionen für Unternehmen in den regionalen Fördergebieten angeboten werden. Im Zuge dieser Neuaufstellung
wird die Unterscheidung nach ost- und westdeutschen Regionen aufgegeben und anhand der gleichen Gebiete wie
im gesamtdeutschen Fördersystem für strukturschwache Regionen differenziert. Im ERP-Förderkredit KMU wird
für Gründungen und junge Unternehmen in Regionalfördergebieten im Vergleich zu etablierten Unternehmen
außerhalb der Regionalfördergebiete eine höhere Verbilligung eingesetzt, um insbesondere Gründungsvorhaben
und Vorhaben in Regionalfördergebieten anzureizen.
Im Bereich der Regionalförderung wurde über den ERP-Förderkredit KMU im Jahr 2025 ein Fördervolumen von
2.279,5 Mio. Euro (Vorjahr 2.416 Mio. Euro) zugesagt. Dies entspricht rund 23,1 Prozent des gesamten ERP-
Fördervolumens in ERP-Programmen, die durch die KfW durchgeführt wurden.
Tabelle 6 ERP-Regionalförderung (Neugeschäft 2025)
– Stand 31. Dezember 2025 –
Zusagevolumen (in Mio. Euro) rund 2.279,5
Anzahl der Zusagen 7.651 19_bookmark37
Durchschnittliche Finanzierungssumme (in Euro) 297.935
3.2.3 ERP-Digitalisierungs- und Innovationsförderung
Die ERP-Digitalisierungs- und Innovationsförderung stellt seit 2005 eine erfolgreiche Breitenförderung für die
Entwicklung neuer Produkte und Verfahren bei etablierten mittelständischen Unternehmen dar.
Zum 1. Juli 2025 wurden die beiden Programme „ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit“ und „Mezzanine
für Innovation“ von den zwei neuen Kreditprogrammen, dem „ERP-Förderkredit Digitalisierung“ und dem „ERP-
Förderkredit Innovation“ abgelöst. In der Darstellung der Daten werden diese Zeiträume daher differenziert
betrachtet.
Insgesamt war die Nachfrage nach ERP-Digitalisierungs- und Innovationsförderprodukten im Jahr 2025
erfreulich hoch.
Die Nachfrage beim Digitalisierungs- und Innovationskredit (Einzelkredite und Globaldarlehen) 1. Januar bis
30. Juni 2025) lag mit einem Gesamtfördervolumen von 1.632 Mio. Euro deutlich über dem Vorjahreswert
(Gesamtfördervolumen im Vergleichszeitraum 2024: rund 677 Mio. Euro). Es wurden rund 5.400 Zusagen von
Einzelkrediten und Globaldarlehen in diesem Bereich realisiert.
Tabel le 7 ERP Digitalisierungs- und Innovationskredit (Neugeschäft bis zum 30. Juni 2025)
– Stand 30. Juni 2025 –
Globaldarlehen und Einzelkredite
Zusagevolumen (in Mio. Euro) 1.632
Anzahl der Zusagen20 rund 5.400
Investitionshebel (Investitionsvolumen/Zusagevolumen) k. A.
19 Anzahl Globaldarlehen und Einzelkredite.
20 Für die enthaltenen Globaldarlehen wurde die Anzahl der dahinterstehenden Einzelkredite auf Basis der zum Berichtszeitpunkt bereits
vorliegenden Meldungen der Landesförderinstitute erfasst und für die offenen Rück-meldungen zum Globaldarlehn hochgerechnet.
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orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Nur Einzelkredite
Zusagevolumen (in Mio. Euro) 671
Anzahl der Zusagen 1.247
Durchschnittliche Finanzierungssumme (in Mio. Euro) 0,5
Ausgelöstes Investitionsvolumen (in Mio. Euro) 780
Investitionshebel (Investitionsvolumen/Zusagevolumen) 1,2
Barwertige Zinsverbilligung Neugeschäft (in Mio. Euro) 63,0
Tabelle 8 ERP-Mezzanine für Innovation (Neugeschäft 2025; nur Einzelkredite)
– Stand 31. Dezember 2025 –
Zusagevolumen (in Mio. Euro) rund 119
Anzahl der Zusagen Neugeschäft 34
Durchschnittliche Finanzierungssumme (in Mio. Euro) rund 3,5
Ausgelöstes Investitionsvolumen (in Mio. Euro) k. A.
Barwertige Zinsverbilligung Neugeschäft (in Mio. Euro) 4,2
Das zum 1. Juli 2025 eingeführte neue Förderkonzept bestehend aus dem „ERP-Förderkredit Digitalisierung“ und
dem „ERP-Förderkredit Innovation“ hat sich bereits in den ersten Wochen erfolgreich am Markt etabliert. Die
beiden neuen Kredite werden im bewährten Bankdurchleitungssystem angeboten, d. h. die Hausbanken fungieren
in der Fläche als erste Ansprechpartner. Der Übergang erfolgte nahtlos und es zeigte sich großes Interesse der
Banken und Unternehmen an den neuen Angeboten. Die Finanzierung zu vergünstigten Konditionen wird ergänzt
durch den ERP-Förderzuschuss, der bereits seit Februar 2025 angeboten wird.
Darüber hinaus wird erstmalig eine Beyond-Banking-Komponente in die Förderung integriert: Der KfW-
Digitalisierungscheck hilft Unternehmen, in kürzester Zeit ihren Digitalisierungsstand zu ermitteln. Auf dieser Basis
erhalten die Unternehmen zudem Vorschläge, wie sie ihre Digitalisierung weiter vorantreiben können, und
Beispiele anderer Unternehmen derselben Branche, die bereits erfolgreich digitalisiert haben.
Die Förderung erfolgt in beiden Kreditprogrammen anreizbasiert in jeweils drei Stufen, die sich nach dem
Digitalisierungs- und Innovationsgrad des Vorhabens richten: Basis-Stufe, LevelUp Stufe und HighEnd-Stufe. Die
Konditionen verbessern sich mit jeder Stufe. Je größer und anspruchsvoller das Vorhaben, desto attraktiver sind
die Zinssätze und Förderzuschüsse im Rahmen des Kredits. Dies ermöglicht eine flexible Anpassung der
Zinsvergünstigungen und Zuschüsse.
Die Basis-Stufe ermöglicht Unternehmen eine Finanzierung grundlegender Ausstattung wie Computer, Tablets
und Softwarelösungen sowie Softwareverbesserungen. Diese Ausgaben waren bisher nur im Rahmen der
allgemeinen Mittelstandsfinanzierung der KfW förderfähig. Mit der Einführung der Basisdigitalisierung profitieren
die Unternehmen nun von günstigeren Konditionen. Die LevelUp-Stufe entspricht in etwa der vorausgegangenen
Förderung im Digitalisierungs- und Innovationskredit. Gefördert werden in dieser Stufe F&E-Vorhaben sowie
Digitalisierungsvorhaben, die sich durch die Verwendung von Daten und Vernetzung von Maschinen
auszeichnen. Die höchste Förderung in der HighEnd-Stufe unterstützt zukunftsorientierte Technologien, insbesondere im
Bereich der künstlichen Intelligenz sowie anspruchsvolle Vorhaben, beispielsweise in Relation zum
Unternehmensumsatz. Dies kommt auch kleineren Unternehmen zugute, da sie im Verhältnis zu ihrer Größe
überdurchschnittlich hohe Beträge für ihre Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben aufwenden. Auf diese Weise kann
die neu aufgestellte Digitalisierungs- und Innovationsförderung dazu beitragen, die Digitalisierungsreife zu
erhöhen und damit die Grundlage für weitere Digitalisierung und Innovation zu schaffen. Im Zusammenspiel mit dem
ERP-Förderzuschuss und dem Beyond-Banking Ansatz sollen auch kleinere Unternehmen in die Umsetzung von
Digitalisierungsvorhaben gebracht werden.
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orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Tabel le 9 ERP-Förderkredit Digitalisierung und ERP-Förderkredit Innovation
(Neugeschäft ab dem 1. Juli 2025)
– Stand 31. Dezember 2025 –
Globaldarlehen und Einzelkredite
Zusagevolumen (in Mio. Euro) 991
Anzahl der Zusagen21 rund 2.190
Investitionshebel (Investitionsvolumen/Zusagevolumen) k. A.
Zusagevolumen (in Mio. Euro) 419
Nur Einzelkredite
Anzahl der Zusagen 648
Durchschnittliche Finanzierungssumme (in Mio. Euro) 0,6
Ausgelöstes Investitionsvolumen (in Mio. Euro) 578
Investitionshebel (Investitionsvolumen/Zusagevolumen) 1,4
Barwertige Zinsverbilligung Neugeschäft (in Mio. Euro) 35,9
Der seit Februar 2025 angebotene ERP-Förderzuschuss wurde bis zum 30. Juni 2025, d. h. im Rahmen des
noch bis zu diesem Zeitpunkt bestehenden Förderprogramms ERP Digitalisierungs- und Innovationskredit, in
1.812 Fällen zugesagt. Hierdurch konnte die Förderkraft des Programms intensiviert werden. Insgesamt wurden
im genannten Zeitfenster 30,3 Mio. Euro an Förderzuschüssen zugesagt.
Ab dem 1. Juli 2025 wurde der ERP-Förderzuschuss bei den zu diesem Zeitpunkt neu gestarteten
Kreditprogrammen ERP-Förderkredit Digitalisierung und ERP-Förderkredit Innovation jeweils in den Stufen LevelUP und
HighEnd ebenfalls bewilligt und zwar in 639 Fällen mit einem Volumen von insgesamt 11,2 Mio. Euro. In Summe
wurden demnach im Jahr 2025 ERP-Förderzuschüsse von 41,5 Mio. Euro vergeben.
3.2.4 Förderung von Leasingkapital
Leasing als wesentliche Säule der Mittelstandsfinanzierung kann als Alternative zur „klassischen“ kreditbasierten
Finanzierung einen wichtigen Beitrag leisten, die Investitionsbedarfe zu ermöglichen, die sich für den Mittelstand
aus der dualen Transformation ergeben. Insbesondere der eigenkapitalschonende Charakter macht Leasing zu
einem geeigneten Instrument, um Investitionsprojekte in den Transformationsbereichen zu realisieren, in denen
eine Kreditfinanzierung häufig nur zu hohen Kosten führt oder gar nicht möglich ist.
Nachhaltiges ERP-Globaldarlehen Leasing
Am 1. Juli 2023 wurde die ERP-Förderlandschaft um das neue Programm Nachhaltiges ERP-Globaldarlehen
Leasing erweitert. Hierfür wurde in einem ersten Schritt ein Volumen von bis zu 500 Mio. Euro pro Jahr eingeplant.
Das Förderprogramm steht kleinen und mittelgroßen Unternehmen in Deutschland bei der Finanzierung von
nachhaltigen und klimafreundlichen Maßnahmen zur Verfügung. Gefördert werden Investitionen in Leasing-
finanzierte bewegliche Güter wie z. B. Anlagen, Maschinen sowie Nutz- und Dienstfahrzeuge, die sich an den jeweils
gültigen technischen Mindestanforderungen der EU-Taxonomie oder an den KfW-Standards für Energieeffizienz
orientieren. Leasinggesellschaften und Banken mit entsprechender Bonität und Erfahrung erhalten aus dem
Förderangebot Globaldarlehen zu vorteilhaften Konditionen, die sie im Rahmen ihrer Verträge an mittelständische
Unternehmen weitergeben. Die Zinssätze beruhen auf dem günstigen Refinanzierungsniveau der KfW. Das
Förderprodukt ist zum Juli 2023 angelaufen; wie bei anderen beihilfefreien Förderprogrammen der KfW bremste der
seit Programmstart zunächst deutlich gestiegene hohe EU-Basis- bzw. Referenzzinssatz auch in diesem Programm
die Nachfrage. Im Jahr 2025 zog die Nachfrage auf 200 Mio. Euro an. Die Abrufe erfolgen sukzessive.
21 Für die enthaltenen Globaldarlehen wurde die Anzahl der dahinterstehenden Einzelkredite auf Basis der zum Berichtszeitpunkt bereits
vorliegenden Meldungen der Landesförderinstitute erfasst und für die offenen Rück-meldungen zum Globaldarlehn hochgerechnet.
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
3.2.5 Bereitstellung von Beteiligungskapital
Im Bereich der Beteiligungsfinanzierung (aus Programmen innerhalb und außerhalb der KfW) wurde aus dem
ERP-Sondervermögen im Jahr 2025 ein Fördervolumen von rund 1,9 Mrd. Euro zugesagt (zusammen mit den
Mitteln der jeweiligen Kooperationspartner in den Programmen (z. B. EIF, ESF)). Dies ist eine Absenkung um
16 Prozent gegenüber dem Vorjahr, die vor allem auf den Ende 2025 ausgelaufenen ERP/EIF-Dachfonds und das
verringerte Beteiligungsvolumen bei ETCI zurückgeht. Auf die mit Mitteln innerhalb der KfW umgesetzten
Programme in der Beteiligungsfinanzierung entfielen davon 422,4 Mio. Euro, womit sie der Planung aus dem ERP-
Wirtschaftsplan entspricht, auf weitere selbständige Direktbeteiligungen des Bundes rund 0,8 Mio. Euro.
Im Unterschied zur Kreditfinanzierung kann bei der Beteiligungsfinanzierung das durch das ERP-
Sondervermögen ausgelöste zusätzliche Investitionsvolumen schwer gemessen werden. Das gesamte Investitionsvolumen des
Instruments ist bekannt. Es kann jedoch nicht ausgewiesen werden, wie hoch der private Anteil dieses Volumens
ist, der allein auf die Beteiligung des ERP-Sondervermögens zurückzuführen ist und durch dieses mobilisiert
worden ist.
Im Folgenden wird daher zu den Beteiligungsinstrumenten – sofern möglich – das gesamte Investitionsvolumen,
an dem sich das entsprechende Instrument beteiligt hat, ausgewiesen. Auf die Darstellung eines sog.
Investitionshebels wird jedoch verzichtet, da eine sinnvolle Berechnung aus oben dargestellten Gründen nicht möglich ist.
ERP-Beteiligungsprogramm
Private Beteiligungsgesellschaften können als Beteiligungsgeber auftreten und deren (stille) Beteiligung kann aus
dem ERP-Beteiligungsprogramm über die Hausbank refinanziert werden. Diese Refinanzierungskredite werden
auf Basis einer Garantie einer Bürgschaftsbank gewährt, die ihrerseits von Bund und Ländern rückgarantiert wird.
KMU der gewerblichen Wirtschaft können von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften für die Erweiterung
ihrer Eigenkapitalbasis oder die Konsolidierung ihrer Finanzverhältnisse Beteiligungen erhalten, um hiermit
vornehmlich folgende Vorhaben zu finanzieren: Kooperationen, Innovationen, Umstellungen bei Strukturwandel,
Errichtungen, Erweiterungen, grundlegende Rationalisierungen oder Umstellungen von Betrieben. Damit wird es
Unternehmen ermöglicht, ihre Eigenkapitalbasis zu erweitern, und der Weg zur Aufnahme weiterer
Fremdfinanzierungsmittel geebnet.
Das Zusagevolumen im Jahr 2025 (14,9 Mio. Euro) hat sich im Vergleich zum Vorjahr (13,2 Euro) leicht erhöht.
Hier hat der Wegfall des für die Refinanzierungskredite bisher geltenden 100 Basispunkte-Aufschlags auf den
EU-Referenzzinssatz seit März 2025 zu einer Verbilligung und damit einer erhöhten Nachfrage nach einer
Refinanzierung aus dem ERP-Beteiligungsprogramm geführt.
Das gesamte ausgelöste Investitionsvolumen betrug rund 95 Mio. Euro.
Tabelle 10 ERP-Beteiligungsprogramm (Neugeschäft 2025)
– Stand 31. Dezember 2025 –
Zusagevolumen (in Mio. Euro)
davon ERP-Mittel
14,9
14,9 (100 Prozent)
Anzahl der eingegangenen Beteiligungen 33
Durchschnittliche Beteiligungshöhe (in Euro) 451.515
Gesamtes Investitionsvolumen (in Mio. Euro) 95
MikromezzaninfondsDeutschland
Der Mikromezzaninfonds Deutschland (MMF) dient der Stärkung der wirtschaftlichen Eigenkapitalbasis von
Klein- und Kleinstunternehmen sowie Existenzgründungen. Die Unternehmen können wirtschaftliches
Eigenkapital von bis zu 100.000 Euro in Form stiller Beteiligungen erhalten. Gehört das Unternehmen zu einer der
besonderen Zielgruppen ist eine Beteiligung von bis zu 150.000 Euro möglich (gemeinwohlorientierte und
ökologisch nachhaltige Unternehmen, Unternehmensleitung von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund,
Unternehmen, die aus der Arbeitslosigkeit gegründet werden). Mangels Eigenkapital und ausreichender
Sicherheiten haben Klein- und Kleinstunternehmen, junge Unternehmen sowie Gründerinnen und Gründer oft keinen
ausreichenden Zugang zu Bankkrediten. Ein weiterer Grund für die Zurückhaltung der Finanzierungsgeber ist,
dass auf Grund fehlender Kredithistorie die Einschätzung der Kreditwürdigkeit schwieriger ist. Der MMF trägt
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
im Bereich des Angebots kleinvolumiger eigenkapitalähnlicher Finanzierungen dazu bei, diese Marktschwächen
auszugleichen. Durch die eigenkapitalähnlichen Finanzierungen wird auch der Zugang zu
Fremdkapitalfinanzierungen erleichtert.
Ende 2024 wurde der MMF III aufgelegt, kofinanziert durch den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus). Der
MMF III vergibt seit März 2025 neue Beteiligungen. Über den MMF III werden bis Ende 2029 75 Mio. Euro für
Klein- und Kleinstunternehmen sowie Existenzgründungen zur Vergütung gestellt.
2025 wurden deutschlandweit insgesamt 195 Beteiligungen mit einem Gesamtvolumen von 15,4 Mio. Euro
ausgezahlt (2024: 242 Beteiligungen, 13,4 Mio. Euro Gesamtvolumen). Die durchschnittliche Beteiligungshöhe lag
2025 bei 78.924 Euro.
Tabelle 11 Mikromezzaninfonds (Neugeschäft 2025)
– Stand 31. Dezember 2025 –
Beteiligungsvolumen (in Mio. Euro)
davon ERP-Mittel
15,4
8,3 (54 Prozent)
Anzahl der eingegangenen Beteiligungen 195
Durchschnittliche Beteiligungshöhe (in Euro) 78.924
High-Tech Gründerfonds
Der High-Tech Gründerfonds (HTGF) investiert Risikokapital in junge Technologieunternehmen und sorgt für
die notwendige Betreuung und Unterstützung des Managements von jungen Startups. Es bestehen vier
Generationen des Fonds: HTGF I (seit 2005), HTGF II (seit 2011), der HTGF III (seit 2016) und der HTGF IV (seit 2022).
Der HTGF ist gemessen an der Anzahl der Investitionen der aktivste Frühphaseninvestor Deutschlands. Die
Zusammenarbeit mit privaten Investoren ist zentraler Bestandteil des Konzeptes. Am HTGF IV sind neben den
öffentlichen Partnern BMWE und KfW Capital 45 Unternehmen unterschiedlicher Branchen aus Mittelstand und
Industrie beteiligt. Der Fonds hat ein Volumen von rund 500 Mio. Euro. 2025 wurden 41 Beteiligungen in neue
Portfoliounternehmen in Höhe von 38,5 Mio. Euro durch den HTGF IV zugesagt.
Tabel le 12 High-Tech Gründerfonds (Neugeschäft 2025)
– Stand 31. Dezember 2025 –
Zusagevolumen (in Mio. Euro)
davon ERP-Mittel
38,5
23,8 (62 Prozent)
Anzahl der zugesagten Beteiligungen 41
Durchschnittliche Zusagehöhe (in Mio. Euro) 0,9
HTGF Opportunity
Ziel des HTGF Opportunity Fonds ist es, das Volumen von Later-Stage-Finanzierungsrunden bedarfsgerecht zu
vergrößern. Der HTGF Opportunity ist mit 660 Mio. Euro aus dem ERP-Sondervermögen und dem Zukunftsfonds
ausgestattet, um ausgewählten Portfoliounternehmen der HTGF-Seedfonds in späteren Wachstumsphasen
größere Finanzierungsummen zur Verfügung stellen zu können. Der HTGF Opportunity finanziert stets gemeinsam
mit einem oder mehreren privaten Investoren. Für einzelne Portfoliounternehmen stehen in der Regel bis zu 30
Mio. Euro aus dem HTGF Opportunity zur Verfügung. Der HTGF Opportunity hat 2025 zehn neue Zusagen in
Höhe von insgesamt 41,5 Mio. Euro getätigt.
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Tabelle 13 HTGF Opportunity (Neugeschäft 2025)
– Stand: 31. Dezember 2025 –
Zusagevolumen (in Mio. Euro)
davon ERP-Mittel
41,5
10,1 (24 Prozent)
Anzahl der zugesagten Beteiligungen 10
Durchschnittliche Zusagehöhe (in Mio. Euro) 4,1
DeepTech & Climate Fonds
Der DeepTech & Climate Fonds (DTCF) investiert Beteiligungskapital in Technologieunternehmen mit langen
Entwicklungs- und Wachstumszeiträumen. Er verfügt dafür über ein Volumen von 1 Mrd. Euro. Die
Beteiligungen des DTCF erfolgen gemeinsam mit europäischen privaten Investorinnen und Investoren an ausgewählten
Unternehmen vorwiegend mit Sitz in Deutschland. Die Höhe eines Investments liegt bei maximal 30 Mio. Euro.
Der Fokus der Beteiligungen liegt auf Startups aus technologieorientierten Zukunftsbranchen (z. B. Computing,
Industrial Tech, Climate Tech und Life Science). Im Jahr 2025 wurden sieben neue Investments mit einem
Volumen von insgesamt 59,1 Mio. Euro getätigt.
Tabel le 14 DeepTech & Climate Fonds (Neugeschäft 2025)
– Stand 31. Dezember 2025 –
Beteiligungsvolumen (in Mio. Euro)
davon ERP-Mittel
59,1
21,0, (36 Prozent)
Anzahl der eingegangenen Beteiligungen 7
Durchschnittliche Beteiligungshöhe (in Mio. Euro) 8,4
Coparion
Der Co-Investitionsfonds coparion wurde als Nachfolger des ERP-Startfonds konzipiert. Das Fondsvolumen von
275 Mio. Euro wird vom ERP-Sondervermögen, von der KfW Capital und der Europäischen Investitionsbank
(EIB) bereitgestellt. Der Fonds ist seit Ende 2022 in der Desinvestitionsphase. Der Fonds tätigt weiterhin
Folgeinvestments in die Portfoliounternehmen, wobei das vorgesehene Gesamtinvestment in ein Unternehmen bis zu
15 Mio. Euro betragen kann. Coparion nähert sich dem Ende seiner vorgesehenen Laufzeit, weshalb nur noch
wenig Mittel für Folgefinanzierungen zur Verfügung stehen.
Tabelle 15 coparion (Abrufe für Folgefinanzierungen 2025)
– Stand 31. Dezember 2025 –
Folgefinanzierungsvolumen (in Mio. Euro)
davon ERP-Mittel
9,4
6,2 (65 Prozent)
Anzahl der Folgefinanzierungen 9
Durchschnittliche Höhe der Folgefinanzierung (in Mio. Euro) 1,0
ERP-Startfonds
Der ERP-Startfonds beteiligt sich an innovativen kleinen Technologieunternehmen der gewerblichen Wirtschaft.
Die Förderung erfolgt als Beteiligung, die Beteiligungsform der Startfonds richtet sich vorrangig nach der
Beteiligungsform des Leadinvestors. Die Höhe der Beteiligung beträgt bis zu 5 Mio. Euro pro Unternehmen. Der ERP-
Startfonds beschränkt sich seit 2016 auf Folgefinanzierungen. Dies bewirkt ein gegenüber den Vorjahren
tendenziell rückläufiges Geschäft beim ERP-Startfonds: 2025 wurden 2,9 Mio. Euro ausgezahlt. Die Anzahl der
eingegangenen Beteiligungen ging von 13 im Jahr 2024 auf 9 im Jahr 2025 zurück.
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Tabel le 16 ERP-Startfonds (Abrufe für Folgefinanzierungen 2025)
– Stand 31. Dezember 2025 –
Folgefinanzierungsvolumen (in Mio. Euro)
davon ERP-Mittel
2,9
2,9 (100 Prozent)
Anzahl der Folgefinanzierungen 9
Durchschnittliche Höhe der Folgefinanzierung (in Mio. Euro) 0,3
ERP/EIF-Dachfonds
Der gemeinsam vom Europäischen Investitionsfonds (EIF) und dem ERP-Sondervermögen finanzierte Dachfonds
beteiligt sich an Venture-Capital-Fonds, die in Technologieunternehmen in der Früh- oder Wachstumsphase
investieren. Der ERP/EIF-Dachfonds wurde im Jahr 2004 aufgelegt und ist branchenoffen ausgerichtet. Das
Gesamtvolumen des ERP/EIF-Dachfonds beträgt bis zu 3,7 Mrd. Euro (gemeinsam finanziert von ERP-
Sondervermögen und EIF). Die Investitionsperiode endete am 31. Dezember 2025.
Im Jahr 2025 wurden aus dem ERP/EIF-Dachfonds 13 Beteiligungen mit einem Gesamtvolumen von 185,3 Mio.
Euro zugesagt.
Tabel le 17 ERP/EIF-Dachfonds (Neugeschäft 2025)
– Stand 31. Dezember 2025 –
Beteiligungsvolumen (in Mio. Euro)
davon ERP-Mittel (in Mio. Euro)
185,3
163,0 (88 Prozent)
Anzahl der zugesagten Beteiligungen 13
Durchschnittliche Beteiligungshöhe (in Mio. Euro) 14,3
Im Jahr 2025 wurde mit dem EIF ein Vertrag über die Folgefazilität „EIF German Equity“ geschlossen, aus der
ab dem 1. Januar 2026 investiert wird.
GFF EIF Wachstumsfazilität
Die GFF EIF Wachstumsfazilität investiert in Wachstumsfonds und großvolumigere
Wachstumsfinanzierungsrunden von Startups. Das Finanzierungsvolumen in Höhe von 3,5 Mrd. Euro wird vom Zukunftsfonds, vom ERP-
Sondervermögen und vom EIF gemeinsam zur Verfügung gestellt. Die GFF EIF Wachstumsfazilität wird vom
EIF verwaltet. Vorbild für die GFF EIF Wachstumsfazilität war die im Jahr 2016 entstandene ERP/EIF-
Wachstumsfazilität.
Im Jahr 2025 wurden aus der GFF EIF Wachstumsfazilität zehn Beteiligungen mit einem Gesamtvolumen von
350,0 Mio. Euro zugesagt.
Tabel le 18 GFF EIF Wachstumsfazilität (Neugeschäft 2025)
– Stand 31. Dezember 2025 –
Beteiligungsvolumen (in Mio. Euro)
davon ERP-Mittel (in Mio. Euro)
350,0
42,0 (12 Prozent)
Anzahl der zugesagten Beteiligungen 10
Durchschnittliche Beteiligungshöhe (in Mio. Euro) 35,0
ERP/EIF-Wachstumsfazilität
Die ERP/EIF-Wachstumsfazilität wurde 2016 mit einem Gesamtvolumen von 500 Mio. Euro aufgesetzt mit dem
Ziel, schnell wachsenden Unternehmen einen Zugang zu Wachstumskapital zu eröffnen. Seit Mitte 2021 geht die
ERP/EIF-Wachstumsfazilität keine Neuinvestments mehr ein. Im Jahr 2025 sind nur noch Kapitalabrufe aufgrund
bereits vor diesem Zeitpunkt getätigter Kapitalzusagen erfolgt.
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orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Tabelle 19 ERP/EIF-Wachstumsfazilität (Abrufe 2025)
– Stand 31. Dezember 2025 –
Kapitalabrufe 2025 (in Mio. Euro)
davon ERP-Mittel (in Mio. Euro)
7,5
5,0 (66 Prozent)
European Tech Champions Initiative
Die European Tech Champions Initiative (ETCI) hat zum Ziel, pan-europäische Giga-Fonds aufzubauen, um
damit großvolumige Wachstumsfinanzierungen für vielversprechende europäische Wachstumsunternehmen in
späten Finanzierungsrunden zu ermöglichen und dadurch die Abhängigkeit von ausländischen Investitionen zu
reduzieren. Sie wurde im Februar 2023 beim EIF aufgesetzt. Der Bund beteiligt sich mit Mitteln aus dem ERP-
Sondervermögen und aus dem Zukunftsfonds wie Frankreich mit insgesamt 1 Mrd. Euro, daneben haben sich vier
weitere Mitgliedsstaaten (Spanien, Italien, Belgien und Niederlande) beteiligt.
Im Jahr 2025 wurden aus der ETCI fünf Beteiligungen mit einem Gesamtvolumen von 715,5 Mio. Euro zugesagt.
Tabel le 20 European Tech Champions Initiative (Neugeschäft 2025)
– Stand 31. Dezember 2025 –
Beteiligungsvolumen (in Mio. Euro)
davon ERP-Mittel (in Mio. Euro)
715,5
44,4 (6,2 Prozent)
Anzahl der zugesagten Beteiligungen 5
Durchschnittliche Beteiligungshöhe (in Mio. Euro) 143,1
European Angels Fund Germany
Der European Angels Fund Germany (EAF) hat in den Jahren 2012 bis 2022 die Investitionen von 50 sehr
erfahrenen Business Angels sowie anderer nicht-institutioneller Investoren kofinanziert, die sich an innovativen
Unternehmen beteiligen. Für die Investitionen des EAF werden bis zu 400 Mio. Euro durch das ERP-SV und den
EIF bereitgestellt. Seit 2021 werden im Rahmen des EAF keine neuen Ko-Investitionsverträge abgeschlossen.
Aus den bestehenden Kooperationen erfolgen bis zu deren jeweiligem Vertragsende weiterhin Ko-Investitionen
in Startups und im Einzelfall Aufstockungen der Rahmenverträge mit einzelnen Business Angels. Im Jahr 2025
erfolgten drei Aufstockungen.
Tabelle 21 European Angels Fund (Zusagen für Aufstockungen der Rahmenverträge mit
einzelnen Business Angels im Jahr 2025)
– Stand 31. Dezember 2025 –
Vertragsaufstockungen (in Mio. Euro)
davon ERP-Mittel (in Mio. Euro)
3,2
1,6 (50 Prozent)
Mezzanin-Dachfonds für Deutschland
Der Mezzanin-Dachfonds für Deutschland (MDD) ist eine gemeinschaftliche Initiative des ERP-
Sondervermögens, der LfA-Förderbank Bayern, der NRW-Bank, der Sächsischen Aufbaubank und des EIF zur Stärkung des
Marktes für Mezzanin-Kapital in Deutschland.
Der MDD beteiligt sich an privaten professionellen Mezzanin-Fonds, die wesentlich in den deutschen Mittelstand
investieren. Durch den Einsatz von Mezzanin-Kapital können die Mittelständler gleichzeitig die Vorteile von
Eigen- und Fremdkapital nutzen, da die Eigenkapitalausstattung und damit das Rating verbessert werden, ohne
dass dem Kapitalgeber Gesellschafter-Stimmrechte gewährt werden müssen. Das Gesamtvolumen des MDD
beträgt in zwei Generationen insgesamt 600 Mio. Euro. Die Investitionsphase des MDD ist seit November 2022
beendet, so dass seitdem keine neuen Beteiligungen eingegangen wurden.
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orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Tabel le 22 Mezzanin-Dachfonds (Abrufe 2025)
– Stand 31. Dezember 2025 –
Kapitalabrufe (in Mio. Euro)
davon ERP-Mittel
11,8
6,5 (55 Prozent)
ERP-Venture Capital Fondsinvestments
Die Beteiligungen der ERP-Venture Capital Fondsinvestments durch die KfW Capital erfolgen an ausgewählten
Venture Capital und Venture Debt-Fonds mit Sitz in Deutschland oder Europa, die sowohl die Startup-, als auch
die Wachstumsphase junger Unternehmen abdecken können und die maßgeblich in Deutschland investieren. Der
Anteil eines Fondsinvestments liegt bei max. 25 Mio. Euro pro Fonds.
Im Jahr 2025 wurden Fondsinvestments mit einem Volumen von 177,5 Mio. Euro zugesagt. Damit wurde das im
Wirtschaftsplan vorgesehene Volumen vollständig ausgeschöpft. Diese Mittel werden über das ERP-
Sondervermögen innerhalb der KfW bereitgestellt.
Tabel le 23 ERP-Venture Capital Fondsinvestments (Neugeschäft 2025)
– Stand 31. Dezember 2025 –
Beteiligungsvolumen (in Mio. Euro)
davon ERP-Mittel
177,5
177,5 (100 Prozent)
Anzahl der eingegangenen Beteiligungen 11
Durchschnittliche Beteiligungshöhe (in Mio. Euro) 16,1
ERP/Zukunftsfonds-Wachstumsfazilität
Die Beteiligungen der ERP/Zukunftsfonds-Wachstumsfazilität bei der KfW Capital erfolgen an ausgewählten
Venture Capital- und Venture Debt-Fonds mit Sitz in Deutschland oder Europa, die sowohl die Startup-, als auch
die Wachstumsphase junger Unternehmen abdecken können und die maßgeblich in Deutschland investieren. Die
ERP/Zukunftsfonds-Wachstumsfazilität ist ein Modul des Zukunftsfonds. Der Anteil eines Fondsinvestments
über die Wachstumsfazilität liegt bei max. 50 Mio. Euro pro Fonds. Im Jahr 2024 wurde die ERP/Zukunftsfonds-
Wachstumsfazilität durch Mittel des Zukunftsfonds sowie des ERP-Sondervermögens (innerhalb der KfW)
erweitert, um Investitionen in sogenannte Opportunity-Fonds über KfW Capital zu tätigen, um größere
Finanzierungsrunden für führende Startups zu ermöglichen.
Im Jahr 2025 wurden Fondsinvestments mit einem Volumen von insgesamt 230,0 Mio. Euro zugesagt. Damit
wurde das im ERP-Wirtschaftsplan vorgesehene Volumen vollständig ausgeschöpft. Die Mittel des ERP-SV
werden innerhalb der KfW bereitgestellt.
Tabel le 24 ERP/Zukunftsfonds-Wachstumsfazilität (Neugeschäft 2025)
– Stand 31. Dezember 2025 –
Beteiligungsvolumen (in Mio. Euro)
davon ERP-Mittel
230,0
203,6 (89 Prozent)
Anzahl der eingegangenen Beteiligungen 9
Durchschnittliche Beteiligungshöhe (in Mio. Euro) 25,6
Scale-up-Direct
Ende 2025 ist das Finanzierungsprogramm „Scale-up Direct“ als ein Bestandteil des Deutschlandfonds gestartet.
Es ermöglicht der KfW Capital, Direktinvestments in wachstumsstarke Tech-Startups zu tätigen. Bis 2030 stehen
aus diesem Programm rund eine Milliarde Euro zur Verfügung. KfW Capital investiert als Co-Investor
gemeinsam mit VC-Fondsmanagern ihres Fondsportfolios in innovative Startups und junge Technologieunternehmen in
Deutschland. KfW Capital investiert dabei zwischen 10 und 50 Mio. Euro pro Startup in deren Wachstumsphase.
Ende 2025 erfolgte eine erste Zusage, die allerdings erst 2026 umgesetzt worden ist.
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orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Tabelle 25 Scale-up Direct (Neugeschäft 2025)
Beteiligungsvolumen (in Mio. Euro)
davon ERP-Mittel
14,8
2,2 (15 Prozent)
Anzahl der eingegangenen Beteiligungen 1
Durchschnittliche Beteiligungshöhe (in Mio. Euro) 14,8
RegioInnoGrowth
RegioInnoGrowth (RIG) dient zur Finanzierung innovativer Geschäftsmodelle von Unternehmen. RIG adressiert
Startups und Mittelständler mit einem Jahresumsatz bis zu 75 Mio. Euro, die über die teilnehmenden
Landesförderinstitute (LFI) bzw. die von ihnen eingesetzten privaten Investoren (u. a. Mittelständische
Beteiligungsgesellschaften, Business Angels, Family Offices) stille und offene Beteiligungen, Nachrang- und Wandeldarlehen
erhalten können. Der Bund stellt für diese Förderung aufgeteilt auf mehrere Jahre 90 Mio. Euro aus dem ERP-
Sondervermögen und 360 Mio. Euro aus dem Zukunftsfonds (insgesamt 450 Mio. Euro) zur Verfügung. Der Bund
übernimmt bis zu 70 Prozent der Risiken, die Länder/LFI bzw. ihre eingesetzten Privatinvestoren mindestens
30 Prozent, dazu kommen ggf. noch weitere private Mittel, z. B. von Business Angels, Family Offices. Bis Ende
2025 sind zwölf Bundesländer (über elf LFI) RIG beigetreten und haben landesspezifische
Finanzierungsprogramme aufgelegt.
Der Risikoanteil von ERP-Sondervermögen und Zukunftsfonds wird über die KfW in Form von zinslosen
Globaldarlehen mit Haftungsfreistellung an die Landesförderinstitute transferiert. Im Jahr 2025 sind davon
88,6 Mio. Euro an zehn LFI ausgereicht worden, so dass RIG seit Programmstart insgesamt 164 Mio. Euro
ausgereicht hat, um daraus Startups und innovative kleine Mittelständler zu finanzieren.
Tabelle 26 RegioInnoGrowth (Neugeschäft 2025)
– Stand 31. Dezember 2025 –
Volumina der ausgereichten Globaldarlehen (in Mio. Euro)
davon ERP-Mittel
88,6
17,7 (20 Prozent)
Globaldarlehen an LFI 10
Durchschnittliche Auszahlungshöhe (in Mio. Euro) 8,9
Obermark (SCA) SICAR
Das ERP-Sondervermögen ist der Fondsgesellschaft Obermark (SCA) SICAR im Jahr 2012 als Aktionär
beigetreten. Obermark investiert dauerhaft in mittelständische europäische Unternehmen, vornehmlich im
deutschsprachigen Raum. Von den jeweiligen Unternehmen erwirtschaftetes Kapital steht diesen Unternehmen für
Investitionen zur Verfügung oder wird, wenn nicht benötigt, entweder in andere Portfoliounternehmen der Obermark oder
für Neuinvestitionen verwendet. Grundsätzlich werden keine Gewinne an die Aktionäre der Obermark
ausgeschüttet. Im Jahr 2025 wurden keine Investitionsmittel abgerufen, da die Ziehungsphase des Fonds beendet ist.
Earlybird Health
Das ERP-Sondervermögen hält eine Beteiligung am Wagniskapitalfonds Earlybird Health. Der Fonds hat einen
Investitionsfokus auf Unternehmen, die insbesondere auf die Digitalisierung medizinischer Leistungen abzielen.
Die Engagements des ERP-Sondervermögens und weiterer privater Investoren bestehen aus dem Investment und
einem abstrakten Schuldversprechen gegenüber einer Krankenkasse, mit dem das Investment dieser
Krankenversicherung quasi garantiert wird. Im Gegenzug bekommen die Investoren bei einer Rendite oberhalb von 2 Prozent
die darüber liegenden Erträge als Garantieprämie. Der Fonds befindet sich in der Desinvestitionsphase, im
Jahr 2025 sind keine Abrufe erfolgt.
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orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
eCAPITAL IV Technologies Fonds
Das ERP-Sondervermögen ist seit Ende 2016 am Wagniskapitalfonds eCAPITAL IV Technologies beteiligt. Der
Fonds stellt Startups und innovativen Unternehmen aus dem Hightech-Bereich Risikokapital zur Verfügung. Der
Fonds befindet sich in der Desinvestitionsphase. Im Jahr 2025 stellte das ERP-Sondervermögen 0,5 Mio. Euro
für Abrufe bereit.
eCapital Cybersecurity Fonds
Ende 2018 hat das ERP-Sondervermögen eine Beteiligung von bis zu 7,45 Mio. Euro am Cybersecurity-Fonds
der deutschen Fondsgesellschaft eCAPITAL gezeichnet. Der Fonds hat einen Investitionsfokus auf Unternehmen,
die insbesondere auf IT-Sicherheit und Datensicherheit für Wirtschaft und Gesellschaft abzielen. Der Fonds
befindet sich in der Desinvestitionsphase. Im Jahr 2025 stellte das ERP-Sondervermögen 0,3 Mio. Euro für Abrufe
bereit.
3.2.6 Förderung von Exportleistungen deutscher Unternehmen – ERP-
Exportfinanzierungsprogramm
Im Bereich der Exportförderung wurde über das ERP-Exportfinanzierungsprogramm 2025 ein Fördervolumen
von insgesamt rund 127 Mio. Euro zugesagt. Im Vergleich zum Vorjahr ist das Fördervolumen deutlich gestiegen
(2024: 13 Mio. Euro).
Im Rahmen des ERP-Exportfinanzierungsprogramms werden Kredite an ausländische Käufer deutscher
Exportgüter in Entwicklungs- und Schwellenländern gefördert. Hiervon profitieren sowohl Entwicklungs- und
Schwellenländer, als auch deutsche Exporteure, die sich damit neue Märkte erschließen. Unter dem Programm vergeben
antragsberechtigte Banken sogenannte „CIRR-Kredite“, die unter Nutzung des ERP-Sondervermögens
refinanziert werden. CIRR-Kredite werden zu dem von der OECD festgelegten günstigen CIRR-Zinssatz (CIRR =
Commercial Interest Reference Rate) ausgestattet und müssen bestimmte Programmkriterien erfüllen, z. B. mit einer
Exportkreditgarantie des Bundes gedeckt sein (Hermes-Deckung).
3.2.7 Förderung von transatlantischen Begegnungen
Wie in den Vorjahren wurden auch im Jahr 2025 die Förderung der transatlantischen Begegnung sowie der
Gedanke der Völkerverständigung verfolgt. Die Förderung ist langfristig angelegt und erfolgt im Rahmen folgender
Zuschussprogramme: Dem Deutschen Programm für transatlantische Begegnung, zwei transatlantischen
Stipendienprogrammen und dem ERP-Stipendienprogramm GUS/MOE sowie dem deutsch/jüdisch-amerikanischen
Austauschprogramm „Germany Close Up“.
Das geplante Fördervolumen dieser Programme betrug für das Jahr 2025 insgesamt 7,3 Mio. Euro. Die Höhe der
tatsächlich in Anspruch genommen Mittel betrug insgesamt 6,21 Mio. Euro.
4 Ausblick
Die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland hat sich im ersten Halbjahr 2026 ungeachtet des kriegerischen
Konflikts im Nahen Osten, der faktischen Sperrung der Straße von Hormus und den damit einhergehenden
drastischen Preisanstiegen bei Energie und weiteren Rohstoffen als recht robust erwiesen. Die weiteren
wirtschaftlichen Perspektiven hängen wesentlich von der Entwicklung des Konfliktes im Nahen Osten ab. Auch wenn es zu
einer baldigen Konfliktlösung kommen sollte, dürften die Energie- und Rohstoffpreise angesichts der Zerstörung
von Produktionskapazitäten und des Rückstaus durch Lieferengpässe für längere Zeit auf einem erhöhten Niveau
bleiben. Die belastenden Effekte auf die deutsche Wirtschaft werden damit auch im weiteren Jahresverlauf
spürbar sein.
Die globale Wachstumsdynamik verlief bis zuletzt ungeachtet der handels- und geopolitischen Belastungen recht
dynamisch, wovon auch die deutschen Exporteure profitieren konnten. Dennoch bleiben die Perspektiven der
exportorientierten Industrie durch den erhöhtem Wettbewerbsdruck und den starken Euro gedämpft. Trotz des
guten Jahresauftakts dürften die deutschen Exporte von Waren und Dienstleistungen in diesem Jahr weiter
Marktanteile verlieren. Im kommenden Jahr dürften die Ausfuhren etwas stärker expandieren. Aufgrund gedämpfter
Exportaussichten, gestiegener Zinsen und erhöhter Unsicherheit ist davon auszugehen, dass sich die
Ausrüstungsinvestitionen nur zögerlich erholen. Bei den Bauinvestitionen zeichnete sich zuletzt zwar eine Bodenbildung ab,
einer deutlichen Belebung stehen jedoch steigende Bau- und Finanzierungskosten entgegen. Im laufenden Jahr ist
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ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
zu erwarten, dass die staatlichen Beschaffungs- und Investitionsmaßnahmen wesentliche Treiber der
Anlageinvestitionsentwicklung sind. Unterstützt durch die steuerlichen Anreize aus dem Investitions-Sofortprogramm
dürften im kommenden Jahr aber auch die privaten Investitionen wieder deutlicher expandieren. Die drastischen
Energiepreissteigerungen erhöhen nicht nur die Produktionskosten der Unternehmen, sondern dämpfen auch die
Kaufkraft der privaten Haushalte. Infolge der erhöhten Unsicherheit über Beschäftigungs- und
Einkommensperspektiven ist daher in diesem und im kommenden Jahr nur von einem moderaten Wachstum der realen privaten
Konsumausgaben auszugehen. Die Sparquote dürfte weiterhin leicht unter ihrem langjährigen Durchschnitt
liegen. Auch die Arbeitskräftenachfrage bleibt infolge der gestiegenen Preise für Energie und andere
Vorleistungsgüter sowie der anhaltend hohen Unsicherheit bezüglich der Dauer und Auswirkungen des Nahost-Konflikts
gedämpft. Daher wird die Zahl der Erwerbstätigen im laufenden Jahr deutlich sinken und aufgrund des zunehmenden
Einflusses des demografischen
Wandels auch im Jahr 2026 weiter zurückgehen. Die Zahl der Arbeitslosen dürfte abermals steigen und erst
infolge einer längerfristigen Stabilisierung der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen im kommenden Jahr
wieder abnehmen.
In der Frühjahrsprojektion ist die Bundesregierung von einer Beruhigung des Konflikts im Nahen Osten im Laufe
des zweiten Halbjahres 2026, einer Aufhebung der Blockade der Straße von Hormus und einer allmählichen
Normalisierung der Energiepreise ausgegangen. Auf dieser Basis wurde mit einem Zuwachs des preisbereinigten
Bruttoinlandsprodukts von 0,5 Prozent im laufenden Jahr und von 0,9 Prozent im kommenden Jahr gerechnet.
Falls es im Zuge einer längerfristigen Konfliktsituation zu anhaltend hohen Energiepreisen, weitergehenden
Beschädigungen von Produktionsanlagen sowie weiteren indirekten Folgen durch globale Lieferkettenprobleme und
erhöhte Unsicherheiten bei Investoren, Produzenten und Verbrauchern kommt, sind höhere Wachstumseinbußen
jedoch nicht auszuschließen.
Die Gründungsplanungstätigkeit hat gemäß dem KfW-Gründungsmonitor 2026 im Jahr 2025 erneut leicht
zugenommen. Die Planungsquote, also der Anteil der aktiven Planerinnen und Planer an der Bevölkerung im Alter
von 18 bis 64 Jahre, ist von 4,9 Prozent im Jahr 2024 auf 5,1 Prozent im Jahr 2025 gestiegen (2023: 3,6 Prozent).
Da die Entwicklung der Gründungsplanungen laut KfW-Gründungsmonitor 2026 oft ein guter Indikator für die
Gründungstätigkeit im Folgejahr ist, könnte die Gründungstätigkeit auch 2026 erneut leicht ansteigen, wenngleich
auf Basis der Prognosen für Konjunktur und Arbeitsmarkt geringere Impulse auf die Gründungstätigkeit zu
erwarten seien als im Vorjahr, sodass zusammengenommen mit einer stabilen Gründungstätigkeit zu rechnen sei.
Nun gilt es, die deutsche Wirtschaft mit einem verlässlichen und großzügigen Finanzierungs-Angebot zu
begleiten. Mit einem Planvolumen von rund 11,7 Mrd. Euro (2025: rund 11,1 Mrd. Euro) kann die Förderung aus dem
ERP-Sondervermögen für 2026 angesichts der vielfältigen, zunehmend auch geopolitischen Herausforderungen
für den Wirtschaftsstandort Deutschland einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Resilienz der deutschen
Wirtschaft zu erhöhen, Investitionen anzuregen und die wirtschaftliche Dynamik anzutreiben. Denn eine
funktionierende Versorgung mittelständischer Unternehmen mit günstigen Krediten und Beteiligungskapital ist
Voraussetzung für eine wettbewerbsfähige und wachsende Volkswirtschaft. Die hohe Nachfrage nach ERP-
Förderprodukten im Jahr 2025 zeigt, dass die strukturelle Ausrichtung der ERP-Förderung den Bedarf der Unternehmen trifft.
Die verbesserten Fördermöglichkeiten in den Bereichen Digitalisierung und Innovationen wurden auch im ersten
Halbjahr 2026 sehr gut nachgefragt. Gleiches gilt für das Programm ERP-StartGeld. Im Bereich der
Leasingfinanzierung wird der künftige Anwendungsbereich derzeit geprüft, insbesondere die Erweiterung auf Investitionen
zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit in Deutschland.
Auch im Bereich der Wagniskapital- und Beteiligungsfinanzierung werden die einzelnen Instrumente
kontinuierlich entsprechend dem Marktbedarf weiterentwickelt.
Dafür werden sowohl im Bereich der Direktinvestitionen als auch im Bereich der Dachfonds Programme
konsolidiert, um sie noch schlagkräftiger ausrichten zu können: Der DeepTech & Climate Fonds, der im Bereich Hoch-
Technologie (Deep Tech) gemeinsam mit privaten Kapitalgebern in das Wachstum von Unternehmen mit
Zukunftstechnologien investiert, wird seit dem 1. Februar 2026 als Investitionsfonds unter dem Dach des High Tech
Gründerfonds geführt. Dies schafft auch die Grundlage, um das Ende 2025 angekündigte SVI-Vehikel des Bundes
umzusetzen. Die ERP/Zukunftsfonds-Wachstumsfazilität wird künftig mit anderen Zukunftsfondsprogrammen
gebündelt, um die Bedarfe junger Technologieunternehmen mit hohem Wachstumspotenzial noch besser zu
adressieren.
Mit dem Investitionsstart von Scale-up Direct sowie einer Aufstockung der ERP-Zukunftsfonds-
Wachstumsfazilität um 50 Mio. Euro jährlich wird die KfW-Beteiligungsfinanzierung durch die KfW Capital zudem ausgebaut
und deren Förderwirkung für ein optimales Ökosystem für den Beteiligungsmarkt unterlegt.
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Außerdem werden Nachfolgeprogramme für die erfolgreichen Instrumente vorbereitet und umgesetzt: Die
Kooperation des ERP-Sondervermögens mit dem Europäischen Investitionsfonds wird im Jahr 2026 mit EIF German
Equity als nachfolgender Dachfondstruktur zum ERP/EIF-Dachfonds, dessen Investitionsperiode Ende 2025
ausgelaufen ist, weitergeführt. Zudem soll die zweite Generation der European Tech Champions Initiative aufgelegt
und mit Mitteln aus dem ERP-Sondervermögen und dem Zukunftsfonds unterstützt werden (ETCI 2.0). Und nicht
zuletzt ist die Gründung des HTGF V geplant, mit dem die Erfolgsgeschichte des HTGF fortgeschrieben werden
soll.
Somit bleiben die erfolgreichen Maßnahmen zur Unterstützung von Existenzgründungen und
Wachstumsfinanzierungen aus dem ERP-Sondervermögen auch weiterhin als wichtiger Bereich der förderpolitischen Agenda
bestehen. Sie werden auf hohem Niveau fortgesetzt, an krisenbedingte Bedarfe ausgerichtet und für den Erhalt und
Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit durch Innovation und Digitalisierung weiterentwickelt.
V
orabfassung – w
ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.
Relationen
- authored ← Bundesregierung
- part_of_vorgang → Bericht über die Inanspruchnahme der Fördermittel aus dem ERP-Sondervermögen im Jahr 2025 (Unterrichtung)