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Bericht über die Inanspruchnahme der Fördermittel aus dem ERP-Sondervermögen im Jahr 2025

dip / drucksache 25.09.2026 · WP 21 · 21/8250 · Unterrichtung · Original ↗

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Bericht über die Inanspruchnahme der Fördermittel aus dem ERP-Sondervermögen im Jahr 2025 Deutscher Bundestag Drucksache 21/8250 21. Wahlperiode 25.09.2026 Unterrichtung durch die Bundesregierung Bericht über die Inanspruchnahme der Fördermittel aus dem ERP-Sondervermögen im Jahr 2025 Inhal tsverzeichnis Seite 1 Überblick ERP Förderung und Rahmenbedingungen im Berichtsjahr ..................................................................................... 5 1.1 Volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen ...................................... 5 1.2 Aktuelle Entwicklungen im Finanzierungsumfeld ........................... 6 2 Bereiche der ERP-Förderung und ihre Förderlogik ................... 7 2.1 Förderung von Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen ................................................................ 7 2.2 Aufbau und Modernisierung bestehender Unternehmen in den regionalen Fördergebieten ................................................................. 7 2.3 Förderung der Digitalisierung und Innovation im Mittelstand zur Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen .................................................................................... 8 2.4 Bereitstellung von Beteiligungskapital ............................................. 9 2.5 Förderung von Exportleistungen deutscher Unternehmen ............... 10 3 Förderung im Berichtsjahr ............................................................ 10 3.1 Allgemeine Entwicklung .................................................................. 10 3.1.1 ERP-Förderung in Programmen, die durch die KfW durchgeführt werden ......................................................................... 10 3.1.2 ERP-Förderung in Programmen, die außerhalb der KfW durchgeführt werden ......................................................................... 12 Zugeleitet mit Schreiben des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie vom 24. September 2026 gemäß § 9 Absatz 4 des Gesetzes über die Verwaltung des ERP-Sondervermögens. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Seite 3.2 Förderung nach Förderbereichen/-programmen ............................... 12 3.2.1 Förderung von Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen ................................................................ 12 3.2.2 Aufbau und Modernisierung bestehender Unternehmen in den regionalen Fördergebieten .................................................................. 15 3.2.3 ERP-Digitalisierungs- und Innovationsförderung ............................ 15 3.2.4 Förderung von Leasingkapital .......................................................... 17 3.2.5 Bereitstellung von Beteiligungskapital ............................................. 18 3.2.6 Förderung von Exportleistungen deutscher Unternehmen – ERP-Exportfinanzierungsprogramm ................................................ 25 3.2.7 Förderung von transatlantischen Begegnungen ................................ 25 4 Ausblick ........................................................................................... 25 V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Tabellenverzeichnis Seite Tabelle 1 Wirtschaftsförderung in Programmen, die durch die KfW durchgeführt werden – Stand 31. Dezember 2025 – ........................................ 11 Tabelle 2 ERP-Wirtschaftsförderung in Programmen, die nicht durch die KfW durchgeführt werden – Stand 31. Dezember 2025 – ........................................ 12 Tabelle 3: ERP-Kapital für Gründung und Nachfolge (Neugeschäft 2025) – Stand 31. Dezember 2025 – ....... 13 Tabelle 4 ERP-Gründerkredit Startgeld (Neugeschäft 2025) – Stand 31. Dezember 2025 – ........................................ 14 Tabelle 5 ERP-Förderkredit KMU (Neugeschäft 2025) – Stand 31. Dezember 2025 – ........................................ 14 Tabelle 6 ERP-Regionalförderung (Neugeschäft 2025) – Stand 31. Dezember 2025 – ........................................ 15 Tabelle 7 ERP Digitalisierungs- und Innovationskredit (Neugeschäft bis zum 30. Juni 2025) – Stand 30. Juni 2025 – .................................................. 15 Tabelle 8 ERP-Mezzanine für Innovation (Neugeschäft 2025; nur Einzelkredite) – Stand 31. Dezember 2025 – ........................................ 16 Tabelle 9 ERP-Förderkredit Digitalisierung und ERP- Förderkredit Innovation (Neugeschäft ab dem 1. Juli 2025) – Stand 31. Dezember 2025 – ................... 17 Tabelle 10 ERP-Beteiligungsprogramm (Neugeschäft 2025) – Stand 31. Dezember 2025 – ........................................ 18 Tabelle 11 Mikromezzaninfonds (Neugeschäft 2025) – Stand 31. Dezember 2025 – ..................................................... 19 Tabelle 12 High-Tech Gründerfonds (Neugeschäft 2025) – Stand 31. Dezember 2025 – ........................................ 19 Tabelle 13 HTGF Opportunity (Neugeschäft 2025) – Stand: 31. Dezember 2025 – ....................................... 20 Tabelle 14 DeepTech & Climate Fonds (Neugeschäft 2025) – Stand 31. Dezember 2025 – ........................................ 20 Tabelle 15 coparion (Abrufe für Folgefinanzierungen 2025) – Stand 31. Dezember 2025 – ........................................ 20 Tabelle 16 ERP-Startfonds (Abrufe für Folgefinanzierungen 2025) – Stand 31. Dezember 2025 – ........................................ 21 V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Seite Tabelle 17 ERP/EIF-Dachfonds (Neugeschäft 2025) – Stand 31. Dezember 2025 – ........................................ 21 Tabelle 18 GFF EIF Wachstumsfazilität (Neugeschäft 2025) – Stand 31. Dezember 2025 – ........................................ 21 Tabelle 19 ERP/EIF-Wachstumsfazilität (Abrufe 2025) – Stand 31. Dezember 2025 – ........................................ 22 Tabelle 20 European Tech Champions Initiative (Neugeschäft 2025) – Stand 31. Dezember 2025 – ....... 22 Tabelle 21 European Angels Fund (Zusagen für Aufstockungen der Rahmenverträge mit einzelnen Business Angels im Jahr 2025) – Stand 31. Dezember 2025 – ........................................ 22 Tabelle 22 Mezzanin-Dachfonds (Abrufe 2025) – Stand 31. Dezember 2025 – ........................................ 23 Tabelle 23 ERP-Venture Capital Fondsinvestments (Neugeschäft 2025) – Stand 31. Dezember 2025 – ....... 23 Tabelle 24 ERP/Zukunftsfonds-Wachstumsfazilität (Neugeschäft 2025) – Stand 31. Dezember 2025 – ....... 23 Tabelle 25 Scale-up Direct (Neugeschäft 2025) .............................. 24 Tabelle 26 RegioInnoGrowth (Neugeschäft 2025) – Stand 31. Dezember 2025 – ........................................ 24 V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 1 Überblick ERP Förderung und Rahmenbedingungen im Berichtsjahr Seit dem Jahr 1948 wird die deutsche Wirtschaft mit den Finanzmitteln des ERP (European Recovery Program)- Sondervermögens unterstützt. Die ERP-Programme mit ihren zinsgünstigen Krediten und Beteiligungen gehören zu den wichtigsten Instrumenten der deutschen Wirtschaftsförderung. Das ERP-Sondervermögen leistet nach wie vor insbesondere dort Hilfe, wo das Angebot der Banken und anderer Finanzierungspartner nicht in ausreichendem Maße verfügbar ist. Ziel der ERP-Programme ist es, eine verlässliche Unterstützung für den deutschen Mittelstand zu schaffen und ein wirtschaftlich günstiges Umfeld zu erzeugen, in dem sich die Innovationspotenziale und der Ideenreichtum der kleinen und mittelständischen Unternehmen entfalten können. Wachsende geopolitische Spannungen sowie handelspolitische Konflikte bedingen Unsicherheiten und stellen die Unternehmen vor immer neue Belastungsproben. Die Förderkraft des ERP-Sondervermögens kann angesichts der großen Herausforderung für den Wirtschaftsstandort Deutschland einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Resilienz der deutschen Wirtschaft zu erhöhen, Investitionen anzuregen und die wirtschaftliche Dynamik anzutreiben. Zukunftsweisende Investitionen und Innovationen wie künstliche Intelligenz können mit der ERP-Förderung angeschoben und in der Breite etabliert werden. Diese sind eine grundlegende Voraussetzung dafür, die Wettbewerbsfähigkeit des deutschen Mittelstandes zukünftig zu sichern. Die Schwerpunkte der ERP-Förderung liegen auf ⎯ der Förderung von Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen einschließlich Leasingfinanzierungen, ⎯ dem Aufbau und der Modernisierung bestehender Unternehmen in den regionalen Fördergebieten, ⎯ der Digitalisierungs- und Innovationsförderung, ⎯ der Bereitstellung von Beteiligungskapital vor allem für junge innovative Unternehmen und ⎯ der Förderung von Exportgeschäften deutscher Unternehmen in Entwicklungs- und Schwellenländern. Das hierfür geplante Fördervolumen betrug im Jahr 2025 rund 11,11 Mrd. Euro (Vorjahr rund 11,1 Mrd. Euro). 1.1 Volkswirtschaftliche Rahmenbedingungen Die deutsche Wirtschaft befand sich bis Jahresmitte 2025 in einer mehrjährigen, ausgeprägten Wachstumsschwäche. Die Gründe sind vielschichtig, und zum Teil geo- und handelspolitisch begründet wie Belastungen aus den geopolitischen Konflikten und einer sprunghaften US-Handelspolitik. Im Jahr 2025 ist das preisbereinigte Bruttoinlandsprodukt in Deutschland um 0,2 Prozent gestiegen. Stützend wirkten dabei der private Konsum und die finanzpolitischen Impulse in Form höherer staatlicher Ausgaben für Verteidigung und Infrastruktur. Vor dem Hintergrund abnehmender Wettbewerbsfähigkeit und den Folgen der US-Zollanhebungen gingen vom Außenhandel per Saldo erneut deutlich negative Impulse aus und die private Investitionstätigkeit blieb gedämpft. Dank dynamischer Investitionen in KI-bezogene Produkte sowie vielerorts expansiver Fiskalpolitik und günstiger Finanzierungsbedingungen ist die Weltwirtschaft im zurückliegenden Jahr weiter spürbar gewachsen. Auch der Welthandel hat sich trotz hoher handelspolitischer Unsicherheit infolge der US-Zollankündigungen robust gezeigt. Angesichts zunehmender Konkurrenz auf traditionellen Absatzmärkten konnten deutsche Exporteure hiervon jedoch kaum profitieren und die Ausfuhren sind abermals zurückgegangen. Infolge anhaltender Reallohnanstiege und stabiler Inflationsentwicklung legte der Konsum im letzten Jahr spürbar zu und die Sparquote bewegte sich wieder nahe ihrem langjährigen Durchschnittswert. Während die öffentlichen Ausrüstungsinvestitionen kräftig expandierten, war die private Investitionstätigkeit bedingt durch strukturelle Hemmnisse und hohe Unsicherheit weiter rückläufig. Entstehungsseitig entwickelten sich die einzelnen Wirtschaftsbereiche unterschiedlich: Im Verarbeitenden Gewerbe war die Bruttowertschöpfung angesichts der schwachen Industriekonjunktur gegenüber dem Vorjahr weiter rückläufig. Auch im Baugewerbe nahm die Wertschöpfung infolge gestiegener Bau- und Finanzierungskosten abermals ab. Dagegen entwickelten sich die Dienstleistungsbereiche im Jahr 2025 insgesamt weiter positiv. Während die Bruttowertschöpfung in den Bereichen Information und Kommunikation, öffentliche Verwaltung, Erziehung, Gesundheit sowie Grundstücksund Wohnungswesen spürbar zulegten, stabilisierte sich die Entwicklung im 1 Das Planvolumen hatte sich infolge der Streichung der Förderung gemeinnütziger Unternehmen im Parlamentarischen Verfahren zum ERP-Wirtschaftsplangesetz für 2025 beim ERP-Förderkredit KMU von ursprünglich 6.500 Mio. Euro auf 6.050 Mio. Euro reduziert. Dem entsprechend sank auch das geplante Gesamtfördervolumen auf dann rd. 11,1 Mrd. Euro. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Bereich Handel, Verkehr, Gastgewerbe; bei Finanz- und Versicherungsdienstleistern sowie Unternehmensdienstleistern war sie dagegen erneut rückläufig. Infolge der anhaltenden wirtschaftlichen Schwächephase haben sich 2025 die Perspektiven auf dem Arbeitsmarkt weiter eingetrübt. Im Jahresdurchschnitt lag die Zahl der im Inland Erwerbsstätigen mit knapp 46 Millionen Personen zwar nur leicht unterhalb des Vorjahresniveaus, im Jahresverlauf ist sie jedoch um fast 100 Tausend Personen zurückgegangen. Dabei konnte der Beschäftigungszuwachs im Dienstleistungsbereich den anhaltenden Stellenabbau im Verarbeitenden Gewerbe nicht ausgleichen. Dementsprechend nahm auch die Arbeitslosigkeit im Jahresverlauf weiter spürbar zu und die Erwerbslosenquote erhöhte sich von 3,1 Prozent im Vorjahr auf 3,5 Prozent. 1.2 Aktuelle Entwicklungen im Finanzierungsumfeld Mittelständische Unternehmen finanzieren sich in erster Linie aus eigenen Mitteln, unmittelbar gefolgt von Bankkrediten. Bankkredite sind nach wie vor die wichtigste Quelle für die Außenfinanzierung der Unternehmen. Gemäß KfW Research lässt sich allerdings im Rahmen der Investitionsfinanzierung eine wachsende Zurückhaltung bei der Nutzung von Bankkrediten beobachten. Nach einer Sonderbefragung zum KfW-Mittelstandspanel vom Januar 2026 haben nur 27 Prozent der Unternehmen nach eigenen Angaben einen Kredit von Banken oder Sparkassen in Betracht gezogen – im Jahr 2017 lag der Anteil noch bei 66 Prozent. Der Rückgang in der Bereitschaft zur Kreditfinanzierung wurde fast ausschließlich durch Kleinstunternehmen (bis zu 10 Beschäftigte) getrieben, die aufgrund ihrer hohen Anzahl den Gesamttrend dominieren. Diese Entwicklung spiegelt die gedämpfte Stimmung und ausgeprägte Unsicherheit hinsichtlich der künftigen Wachstumsperspektiven im Unternehmenssektor wider. In der Folge agieren kleine und mittlere Unternehmen (KMU) bei Finanzierungsentscheidungen vorsichtiger. KMU, die derzeit auf eine Kreditfinanzierung verzichten, setzen alternativ am häufigsten auf eine Innenfinanzierung.2 Dies deutet auf einen aktuell starken Fokus auf finanzielle Stabilität und Unabhängigkeit bei KMU hin, der sich insbesondere bei kleinen Unternehmen zeigt. Für viele KMU kommt allerdings erschwerend hinzu, dass Banken bei der Kreditvergabe zunehmend strengere Vergabekriterien anlegen. Dies ist mit Blick auf die angestiegenen Insolvenzzahlen nachvollziehbar. Im Jahr 2025 lag die Zahl der beantragten Insolvenzen 11,7 Prozent über dem Vorjahreswert.3 Die wirtschaftlichen Strukturprobleme und die anhaltend schwache Konjunktur werden verstärkt durch externe Herausforderungen und dürften maßgeblich für das restriktive Kreditvergabeverhalten der Banken sein.4 Laut der KfW-ifo Kredithürde verschärfte sich der Kreditzugang im Laufe des Jahres 2025 spürbar und erreichte Ende des Jahres bei den kleinen und mittleren Unternehmen sogar einen historischen Höchststand. Die Unternehmen führen die wahrgenommene Verschlechterung des Finanzierungsklimas vor allem auf verschärfte Kreditvergabekonditionen zurück. Dazu gehören in erster Linie gestiegene Anforderungen an Sicherheiten aber auch ein höherer zeitlicher Aufwand bei der Antragstellung sowie strengere Bonitätsanforderungen.5 Trotz der tendenziell zurückhaltenden Investitionsneigung von KMU war im Jahr 2025 eine hohe Nachfrage nach ERP-Kreditförderprodukten zu verzeichnen. Hohe Zinsen sind für mehr als ein Drittel der KMU der Grund, eine Bankfinanzierung abzulehnen. Studien zeigen, dass rund ein Fünftel der KMU, die derzeit eine Bankfinanzierung ablehnen, Fördermittel (inklusive Förderkredite) als Alternative in Betracht ziehen. Die Bereitschaft, Förderkredite zu nutzen, ist also weiterhin gegeben. Die positive Entwicklung der ERP-Programme deutet darauf hin, dass diese – nicht zuletzt aufgrund ihrer günstigen Konditionen – aktuell als attraktives Finanzierungselement wahrgenommen werden und Investitionen anreizen können. Angesichts der hohen Investitionsbedarfe im Mittelstand ist dies von großer Bedeutung. Denn externes Kapital ist bei den weitreichenden strukturellen Anforderungen für KMU insbesondere auch mit Blick auf die Entwicklung und Implementierung von Zukunftstechnologien unverzichtbar; Eigenmittel allein werden zur Finanzierung dieser nicht ausreichen. Ohne die Bereitschaft der KMU zur Kreditfinanzierung drohen notwendige Investitionen – und damit auch Wachstumschancen – zu unterbleiben. Hier leistet die ERP-Förderung einen wichtigen Beitrag. 2 KfW Fokus Volkswirtschaft Nr. 543, April 2026; KfW Kreditmarktausblick: März 2026. 3 KfW-Kreditmarktausblick: Dezember 2025. 4 KfW-ifo-Kredithürde 4. Quartal 2025. 5 https://www.kfw.de/PDF/Download-Center/Konzernthemen/Research/PDF-Dokumente-Unternehmensbefra-gung/Unternehmens- befragung-2026.pdf. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 2 Bereiche der ERP-Förderung und ihre Förderlogik Gerade kleine und mittlere Unternehmen haben häufig Schwierigkeiten beim Zugang zu Fremdkapital. Damit fehlen ihnen oftmals die Mittel, um ihr Wachstums- und Innovationspotenzial zu nutzen. Das breite Förderangebot aus dem ERP-Sondervermögen leistet einen wichtigen Beitrag dazu, junge und etablierte mittelständische Unternehmen mit guten Rahmenbedingungen zu mehr Gründungen und Wachstumsinvestitionen zu ermutigen und Investitionshemmnisse abzubauen. Die ERP-Förderung erfolgt zum großen Teil über die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW), überwiegend in Form von zinsgünstigen Krediten und Beteiligungskapital. Daneben werden im Bereich der Wachstums- und Beteiligungsfinanzierung das Engagement der KfW Capital und die ERP-Förderung außerhalb der KfW seit mehreren Jahren substanziell ausgebaut (vergleiche die Ausführungen unter Nummer 2.4). 2.1 Förderung von Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen Gemäß dem KfW-Gründungsmonitor 2026 stieg die Zahl der Existenzgründungen im Jahr 2025 um 18 Prozent gegenüber dem Vorjahr auf 690.000 (2024 waren es 585.000, 2023 568.000). Die Gründungsintensität stieg damit auf 136 Gründungen je 10.000 Menschen im Alter von 18 bis 64 Jahren (2024: 115, 2023: 110). Der starke Anstieg ist dabei auf eine deutliche Zunahme der Nebenerwerbsgründungen zurückzuführen: Während die Zahl der Vollerwerbsgründungen lediglich um 1 Prozent auf 206.000 stieg, stieg die Zahl der Nebenerwerbsgründungen um 26 Prozent auf 483.000. Das Thema Unternehmensnachfolge bleibt für viele mittelständische Unternehmen eine große Herausforderung. Gemäß Zahlen aus dem KfW-Nachfolge-Monitoring Mittelstand 2025 von Januar 2026 streben bis 2029 rund 545.000 der 3,87 Mio. KMU eine Nachfolge an. Das sind etwa 14 Prozent aller mittelständischen Betriebe. Insgesamt gibt es jährlich nur etwa halb so viele Übernahmegründungen wie Unternehmen mit Nachfolgebestrebungen (laut dem KfW-Gründungsmonitor 2026 waren 2025 nur 10 Prozent der Existenzgründungen Übernahmen). Speziell bei Fremdfinanzierungen sind Gründungen gegenüber bereits etablierten Unternehmen nach wie vor systematisch benachteiligt, weil ihnen die Kredithistorie und oftmals auch Sicherheiten fehlen. Zudem sind auch etablierte KMU in ihrem Finanzierungszugang strukturell gegenüber Großunternehmen benachteiligt. In der Regel werden kleinere Kreditvolumina benötigt, deren Finanzierung für Banken unter Berücksichtigung der Fixkosten zudem weniger attraktiv ist. Hier konnten die Förderangebote für Gründungen und Wachstum (ERP-Kapital für Gründung und Nachfolge, ERP-Gründerkredit StartGeld- und ERP-Förderkredit KMU) aus dem ERP- Sondervermögen einen wichtigen Beitrag zum Finanzierungsmix leisten. Gemeinsam mit den Beteiligungsprogrammen leistet die ERP-Förderung so ein umfassendes Angebot in den Bereichen „Gründungsund Wachstumsfinanzierung“ und „Unternehmensnachfolge“. 2.2 Aufbau und Modernisierung bestehender Unternehmen in den regionalen Fördergebieten Auch über 35 Jahre nach der Wiedervereinigung sind die Spuren der Teilung Deutschlands noch sichtbar. Die regionale Wirtschafts- und Strukturpolitik ist ein wichtiger Bestandteil der Sozialen Marktwirtschaft. Ziel ist es, die wirtschaftlichen Entwicklungspotentiale von strukturschwachen Regionen und deren Fähigkeiten zur Anpassung an den Strukturwandel zu stärken. Transformationsprozesse können so besser bewältigt werden. Unternehmensinvestitionen leisten einen wichtigen Beitrag zur Stärkung strukturschwacher Regionen. Wirtschaftlich starke und lebenswerte Regionen mit starkem gesellschaftlichem Zusammenhalt sind unverzichtbare Säulen für nachhaltiges Wachstum, sichere Arbeitsplätze, Wohlstand und eine wehrhafte Demokratie in ganz Deutschland. Der im Juli 2024 erstmalig von der Bundesregierung vorgelegte Gleichwertigkeitsbericht zeigt, dass in den letzten Jahren – zum Teil deutliche – Fortschritte bei der wirtschaftlichen Kohäsion und dem Abbau von Unterschieden zwischen den Regionen Deutschlands erreicht wurden. Gleichzeitig verdeutlicht der Gleichwertigkeitsbericht aber auch, dass einige Regionen konfrontiert sind mit Anpassungsschwierigkeiten bei der langfristigen Transformation hin zu einer wettbewerbsfähigen Wirtschaftsstruktur, mit Alterungs- und Abwanderungstendenzen oder mit der teilweise schwierigen Erreichbarkeit von Infrastrukturen und Daseinsvorsorgeeinrichtungen. Mit dem Ziel, Standortnachteile auszugleichen, werden mit der ERP-Regionalförderung Vorhaben in strukturschwachen Regionen besonders unterstützt. Als solche zählen die deutschen Regionalfördergebiete gemäß Gemeinschaftsaufgabe „Verbesserung der regionalen Wirtschaftsstruktur“ (GRW). Darunter fallen die ostdeutschen Bundesländer einschließlich Berlin sowie einige ausgewiesene westdeutsche Fördergebiete. Die ERP- Regionalförderung wurde zum Jahresbeginn 2022 in das neu geschaffene Programm ERP-Förderkredit KMU integriert, V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. welches für Vorhaben in Regionalfördergebieten einen besonders günstigen Zinssatz vorsieht. Durch die Integration in den ERP-Förderkredit KMU profitieren nun auch Gründungen in regionalen Fördergebieten von den günstigen ERP-Konditionen (im ehemaligen ERP-Regionalförderprogramm wurden hingegen nur etablierte Unternehmen gefördert). 2.3 Förderung der Digitalisierung und Innovation im Mittelstand zur Sicherstellung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen Digitalisierung und Innovationen sind keine einmaligen Projekte, sondern fortlaufende Prozesse. Unternehmen müssen kontinuierlich in neue Technologien investieren und ihre Geschäftsmodelle anpassen, um wettbewerbsfähig zu bleiben. Digitalisierung sowie Innovationsfähigkeit sind für Unternehmen weitgehend unabdingbar, wenn es darum geht, durch eine gestärkte Wettbewerbsfähigkeit den Strukturwandel zu bestehen. Die Digitalisierung gilt als wesentlicher Treiber der Wettbewerbsfähigkeit und des Wachstums sowohl auf Unternehmenswie auf gesamtwirtschaftlicher Ebene. Sie dient oftmals als technologische Basis für Innovationen, die ihrerseits wiederum die Digitalisierung vorantreiben können.6 Die Erschließung neuer Wertschöpfungspotentiale wie auch die Behauptung vorhandener Stärken ist direkt verknüpft mit der Entwicklung adäquater Fähigkeiten im Bereich digitaler Technologien. Deutschland liegt bei einer Vielzahl maßgeblicher Indikatoren nicht mehr an der Spitze. Dies dürfte eine direkte Folge aus den vergleichsweise niedrigen Investitionen in Informationstechnologien in Deutschland sein.7 Nach Zuwächsen in den vergangenen Jahren sinkt der Anteil an Unternehmen mit abgeschlossenen Digitalisierungsaktivitäten laut KfW Digitalisierungsbericht Mittelstand 2025 aktuell wieder. Gründe hierfür könnten die Eintrübung der Konjunktur wie auch das Ende des durch die Corona-Pandemie ausgelösten Digitalisierungsschubs sein.8 Darüber hinaus dürfte hier eine Rolle spielen, dass das Vorantreiben von Innovationen aktuell wieder eine höhere Priorität hat. Denn zumindest für die zurückliegenden Jahre zeichnet sich eine Wechselwirkung zwischen Digitalisierung- und Innovationsinvestitionen ab, d. h., dass finanzielle Mittel in einem gewissen Umfang alternierend auf Innovationsund Digitalisierungsaktivitäten verteilt wurden. Bei der Art der durchgeführten Digitalisierungsvorhaben steht die Digitalisierung des Kontakts zu Kunden noch vor der Erneuerung von IT-Strukturen und Projekten, die dem Aufbau von Knowhow dienen. Die Digitalisierungsausgaben konzentrieren sich dabei auf große Mittelständler, wobei die Höhe der durchschnittlichen Ausgaben stark von der Unternehmensgröße abhängt.9 Laut KfW-Innovationsbericht Mittelstand 2025 ist die Innovatorenquote im Zeitraum 2022 bis 2024 um zwei Prozentpunkte auf 41 Prozent10 leicht gestiegen. Auch die Innovationsausgaben haben demnach etwas zugelegt auf nun 35,4 Mrd. Euro (+1,8 Mrd. Euro). Die positiven Werte trotz einer nach wie vor eingetrübten gesamtwirtschaftlichen Entwicklung dürften aus einem durch die Corona-Pandemie ausgelösten Innovationsstau erklärlich sein, der nun aufgeholt wird. Der Negativtrend der letzten Jahre hat sich somit nicht fortgesetzt – wenngleich der Verlust der Innovationsaktivität seit Mitte der 2000er-Jahre hierdurch nicht annähernd kompensiert wird. Aktuell werden vor allem Produktinnovationen wieder etwas häufiger hervorgebracht.11 Im Rahmen der Finanzierung ist es entscheidend, weitere gezielte Anreize für Investitionen im Bereich Digitalisierung und Innovation zu setzen und Finanzierungshemmnisse abzubauen. Dies gilt besonders für kleinere Unternehmen, die bei der externen Finanzierung von Digitalisierungsvorhaben eher an Grenzen stoßen. Aber auch nicht-finanzielle Hemmnisse beispielsweise bei der Frage des strategischen Einsatzes von Digitalisierungsprojekten im Unternehmen spielen hier eine Rolle und können angegangen werden. Die neuen Fördermöglichkeiten des ERP-Sondervermögens bieten eine wertvolle Unterstützung, um diesen Herausforderungen erfolgreich zu begegnen. Seit dem 1. Juli 2025 stehen die Programme „ERP-Förderkredit Digitalisierung“ und „ERP-Förderkredit Innovation“ zur Verfügung. Diese Kredite werden im bewährten Durchleitungsprinzip angeboten: Die Hausbanken fungieren als erste Ansprechpartner und die Finanzierung wird zu vergünstigten Konditionen bereitgestellt. Ergänzt wird die Förderung um den ERP-Förderzuschuss, der seit Februar 2025 angebotenen wird. Darüber hinaus wird nun erstmals eine Beyond-Banking-Komponente in die Förderung 6 KfW-Digitalisierungsbericht Mittelstand 2025. 7 KfW-Digitalisierungsbericht Mittelstand 2025 mit weiteren Nachweisen. 8 KfW-Digitalisierungsbericht Mittelstand 2025. 9 KfW-Digitalisierungsbericht Mittelstand 2025. 10 Unter Berücksichtigung der neuen Innovationsdefinition der OECD. 11 KfW-Innovationsbericht Mittelstand 2025. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. integriert: der KfW Digitalisierungs-Check, der Unternehmen hilft, in kürzester Zeit ihren aktuellen Digitalisierungsstand zu ermitteln.12 2.4 Bereitstellung von Beteiligungskapital Neben der Kreditfinanzierung ist die Finanzierung über Beteiligungskapital eine wichtige Alternative für KMU sowie Startups. Unternehmen erhalten auf diese Weise Eigenkapital bzw. Mezzaninkapital und bekommen mit dem Beteiligungsgeber einen erfahrenen Partner auf Zeit. Das erleichtert den Zugang zu Fremdkapital und ermöglicht zum Beispiel die Finanzierung von Innovationen, strukturellem Wandel und Wachstum und leistet damit ebenfalls einen erheblichen Beitrag dazu, den Transformationsprozess in der gesamten Wirtschaft weiter voranzubringen. Der Bund hat daher auch im Bereich der Beteiligungsfinanzierung ein umfassendes Förderinstrumentarium aufgelegt, das nach einzelnen Finanzierungsphasen (Seed-Phase, Startup-Phase, Scaleup-Phase) und unterschiedlichen Zielgruppen differenziert. Das ERP-Sondervermögen ist ein beständiger Wagniskapitalinvestor und nimmt damit eine wichtige Ankerfunktion bei der Finanzierung von Startups ein. Wagniskapital („Venture Capital“ (VC)) zählt für Startups und junge Technologieunternehmen zu den wichtigsten Finanzierungquellen. Der Wagniskapitalmarkt hat sich in Deutschland in den letzten Jahren spürbar weiterentwickelt; insbesondere in der Frühphasenfinanzierung ist Deutschland – aufgrund der zahlreichen öffentlichen Förderprogramme – mittlerweile gut aufgestellt. Gerade in der kapitalintensiven Wachstumsphase mangelt es Startups in Deutschland aber häufig noch an Kapital, insbesondere von europäischen Investoren, dem die ERP-Förderung entgegenwirken will. Zudem unterstützt das ERP-Sondervermögen über verschiedene Programme die Mezzaninfinanzierung von KMU. Im Förderportfolio der Beteiligungsfinanzierung setzt die KfW das ERP-Beteiligungsprogramm um, das zinsgünstige Refinanzierungsmittel für die Eigenkapitalversorgung von KMU der gewerblichen Wirtschaft in Deutschland bereitstellt. Außerdem setzt die KfW das in Kooperation mit den Bundesländern aufgelegte Finanzierungsprogramm Regio- InnoGrowth (RIG) um, das Eigenkapital und Eigenkapital-ähnliche Finanzierungen für Startups und kleinere mittelständische Unternehmen mit innovativen Geschäftsmodellen anbietet, die über die jeweiligen Landesförderinstitute ausgegeben werden. RIG speist sich aus Mitteln des ERP-Sondervermögens und des Zukunftsfonds. Im Bereich der Wagniskapital-Finanzierung unterstützt die KfW Capital als eigenständige Beteiligungsgesellschaft der KfW die öffentlichen Strukturen zur optimalen Förderung der Beteiligungsfinanzierung und flankiert die KfW-Beteiligungsfinanzierung durch ihr sich ausbauendes Engagement gezielt mit einer sich weiter verbessernden Förderwirkung, einer effizienten Nutzung eigener Mittel und einer Mobilisierung zusätzlicher privater Mittel. Sie betreut neben den ERP-VC-Fondsinvestments auch die ERP/Zukunftsfonds-Wachstumsfazilität und koordiniert zusammen mit dem Bund die Umsetzung der seit 2021 aufgelegten weiteren Zukunftsfondsmodule. Daneben beteiligt sich die KfW Capital an den beiden Direktbeteiligungsinstrumenten HighTech Gründerfonds, an dem neben dem ERP-Sondervermögen auch private Investoren beteiligt sind, und an dem Ko-Investitionsfonds coparion, an dem neben dem ERP-Sondervermögen auch die Europäische Investitionsbank (EIB) beteiligt ist. Dem High-Tech Gründerfonds ist es über den HTGF Opportunity ergänzend möglich, die wachstumsstärksten Portfoliounternehmen seiner Seedfonds auch in späteren Finanzierungsrunden mit Mitteln aus dem ERP- Sondervermögen und dem Zukunftsfonds zu finanzieren. Ein weiteres Direktbeteiligungsinstrument ist der DeepTech & Climate Fonds (DTCF), der sich aus dem ERP- Sondervermögen und Zukunftsfondsmitteln speist. Zum Förderportfolio zählt darüber hinaus die ERP/EIF Fazilität mit dem ERP/EIF-Dachfonds, der sich an Wagniskapitalfonds beteiligt, die maßgeblich in Deutschland in junge Technologieunternehmen investieren. Die Programmmittel werden vom Europäischen Investitionsfonds (EIF) und dem ERP-Sondervermögen aufgebracht und vom EIF verwaltet. Ein Teil der Mittel aus der ERP/EIF Fazilität wird für die Beteiligung am Zukunftsfondsmodul GFF EIF Wachstumsfazilität eingesetzt, welches die Mittel des ERP-Sondervermögens und des Zukunftsfonds in späterphasige Venture Capital- und Venture Debt-Fonds, die auf großvolumigere Wachstumsfinanzierung von Start-ups ausgerichtet sind, investiert. 12 Einzelheiten siehe unter Punkt 3.2.3 V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Zudem beteiligt sich der Bund mit Mitteln des ERP-Sondervermögens und des Zukunftsfonds neben weiteren Mitgliedstaaten an der beim EIF aufgesetzten European Tech Champions Initiative (ETCI) mit dem Ziel, paneuropäische Giga-Fonds aufzubauen, um damit großvolumige Wachstumsfinanzierungen in Deutschland und Europa zu ermöglichen. Kleinvolumige Mezzaninfinanzierungen werden über den Mikromezzaninfonds Deutschland (MMF) vergeben, seit März 2025 in der dritten Fondsgeneration (MMF III) mit einem erhöhten möglichen Beteiligungsvolumen (von in der Regel 100.000 Euro), das aus Mitteln Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) kofinanziert wird. Der MMF III wurde Ende 2024 aufgelegt und vergibt seit dem Start der Investitionsphase im März 2025 Mikromezzaninfinanzierungen in Form typisch stiller Beteiligungen. Neben der Bereitstellung von Beteiligungskapital mittels Finanzierungsprogrammen sind darüber hinaus auch Mittel des ERP-Sondervermögens in den mittelstandsorientierten Beteiligungskapitalfonds Obermark investiert. Außerdem werden durch ERP-Mittel Beteiligungen an den Wagniskapitalfonds Earlybird Health, eCAPITAL IV Technologies und eCapital Cybersecurity finanziert. Im Jahr 2025 hat das ERP-Sondervermögen durch seine Mittel bei der Umsetzung eines neuen Bausteins des Zukunftsfonds unterstützt: Seit Dezember 2025 kann die KfW Capital über den neuen Baustein „Scale-up Direct“ gemeinsam mit privaten VC-Fonds direkt in Startups in Deutschland investieren; bis zu eine Milliarde Euro stehen dafür insgesamt zur Verfügung. Gleichzeitig ist Scale-up Direct eine der ersten Finanzierungsmaßnahmen unter dem am 18. Dezember 2025 gestarteten Deutschlandfonds. Dieser will als zentrale Maßnahme der im Koalitionsvertrag festgelegten Investitionsinitiative mehrere Finanzierungsinstrumente miteinander verbinden, um mittels gezielter öffentlicher Mittel privates Kapital zu mobilisieren und zentrale Zukunftsinvestitionen wirksam zu finanzieren. Darüber hinaus gab es im Jahr 2025 folgende weitere Entwicklungen in den Programmen der ERP- Beteiligungsfinanzierung: Für den HTGF Opportunity wurde ein rechtlich getrennter Sidefonds („HTGF Opportunity Private“) geschlossen, an dem sich die Industrieinvestoren/privaten Wirtschaftsinvestoren des HTGF beteiligen können. Beim Baustein RIG wurde der Zeitraum der Investitionsperiode von bisher drei Jahren um ein weiteres Jahr bis August 2027 verlängert. Außerdem sind drei weitere Bundesländer dem Programm beigetreten, so dass nunmehr insgesamt zwölf Bundesländer (über elf Landesförderinstitute) an RIG teilnehmen. Zudem stehen seit Mai 2025 alle Finanzierungsinstrumente der KfW Capital nunmehr für alle Unternehmen der Sicherheits- und Verteidigungsindustrie (SVI) aus der „EU+3“ (3 = CHE, GBR, NOR) grundsätzlich offen. 2.5 Förderung von Exportleistungen deutscher Unternehmen Unternehmen, die im Ausland investieren und wachsen wollen, brauchen Zugang zu entsprechender Finanzierung. Mit dem ERP-Exportfinanzierungsprogramm werden für hermesgedeckte Exportgeschäfte in Entwicklungs- und Schwellenländern zinsgünstige CIRR-Finanzierungen angeboten. Der CIRR ist hierbei der Referenzzinssatz, den die OECD ihren Mitgliedstaaten als Mindestzinssatz für staatlich geförderte Finanzierung von Investitionsgüterexporten und damit verbundenen Leistungen in Entwicklungs- und Schwellenländern vorgibt. Das ERP-Sondervermögen trägt hiermit seiner Entstehungsgeschichte in besonderer Weise Rechnung, indem der Gedanke der Aufbauhilfe über die Entwicklungsfinanzierung weitergegeben wird. 3 Förderung im Berichtsjahr 3.1 Allgemeine Entwicklung In der nachfolgenden Darstellung wird zwischen Programmen, die durch die KfW durchgeführt werden, und solchen, die außerhalb der KfW durchgeführt werden, differenziert. 3.1.1 ERP-Förderung in Programmen, die durch die KfW durchgeführt werden Die Nachfrage nach ERP-Programmen war im Jahr 2025 trotz eingetrübter Konjunktur hoch. Das Zusagevolumen lag bei rund 10 Mrd. Euro (Vorjahr: rund 8,3 Mrd. Euro). Damit wurden die geplanten Zusagevolumina für die Mittelstandsfinanzierung in der ERP-Förderung (Planwert 2025: rund 10,5 Mrd. Euro) über alle Programme betrachtet nahezu erreicht. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Insgesamt wurden 2025 in den ERP-Programmen rund 34.000 einzelne Förderkredite zugesagt. Unter Berücksichtigung der im Jahr 2025 abgerufenen Förderdarlehen lag das Barobligo (Summe aller offenstehenden Kreditforderungen der ERP-Förderung innerhalb der KfW zum Stichtag 31. Dezember 2025, ohne bestehende Beteiligungen des ERP-Startfonds und Darlehen aus der Exportfinanzierung), bei rund 38,8 Mrd. Euro (Vorjahr 46,5 Mrd. Euro). Tabel le 1 Wirtschaftsförderung in Programmen, die durch die KfW durchgeführt werden – Stand 31. Dezember 2025 – Zusagevolumen (in Mio. Euro) rund 9.887 Anzahl der Zusagen rund 33.845 13 Barobligo (in Mio. Euro; inklusive Altgeschäft) rund 38.824 Förderlast Neugeschäft (in Mio. Euro) rund 34,5 14 Verpflichtungsermächtigungen Neugeschäft (in Mio. Euro) (Zukünftige Förderlast aus Zusagen 2025) rund 221,1 Barwertige Zinsverbilligung Neugeschäft (in Mio. Euro) rund 263,2 15 Förderlast Altgeschäft (in Mio. Euro) rund 195,3 16 Förderlast ERP-Startfonds (in Mio. Euro) rund 14,9 Förderlast aus KfW Capital (in Mio. Euro) rund 28,3 Rückstellung Förderlast (in Mio. Euro) rund +3 Vom oben ausgewiesenen Zusage- bzw. Fördervolumen sind die Kosten der Förderung (sogenannte Förderlasten) zu unterscheiden. Für Förderung innerhalb der KfW trägt das ERP-Sondervermögen vor allem Kosten der Zinsverbilligung, der Bankgebühren und Zwischenfinanzierungen in der Fremdkapitalfinanzierung sowie Refinanzierungskosten und Ausfälle aus Beteiligungs- und Mezzaninprogrammen. Die KfW stellt dem ERP- Sondervermögen die Förderlasten am Ende des Jahres in Rechnung. Die abgerechneten Förderlasten beinhalten sowohl die Kosten für die Neuzusagen im Haushaltsjahr als auch für die noch laufenden Kreditzusagen aus Vorjahren. Für die kontinuierliche Fortführung der Förderleistung wurde im Rahmen der Neustrukturierung des ERP- Sondervermögens im Jahr 2007 eine jährliche Förderzielgröße in Höhe von 300 Mio. Euro festgelegt, die jährlich in Höhe der Inflationsrate anzuheben ist. Für das Jahr 2025 ergab sich ein Wert von rund 432,4 Mio. Euro. Die in der KfW entstandenen Förderlasten (Kosten) beliefen sich 2025 für das Alt- und Neugeschäft auf rund 230 Mio. Euro. Die Kosten wurden durch Erträge (Zwischenanlagekosten, Risikoprämie, Bereitstellungsprovision, Verwertungserlöse und Mehrzinsen) in Höhe von rund 43 Mio. Euro geschmälert und saldieren sich auf 187 Mio. Euro. Das geplante Zusagevolumen im Bereich der über die KfW administrierten Programme einschließlich des Startfonds betrug 9.887 Mio. Euro. Für neue Kreditverträge (Neuzusagen) wird neben der Auszahlung in dem jeweiligen Wirtschaftsplanjahr auch eine Verpflichtung für die Folgejahre eingegangen. Für das Jahr 2025 sind daher weitere 221,1 Mio. Euro an Verpflichtungen aufgrund des Neugeschäfts im Jahr 2025 für die Folgejahre ausgewiesen. Anders als im Rahmen der oben beschriebenen Förderlastenabrechnung rechnen KfW und Hausbanken, über die die KfW die Kredite im Durchleitverfahren ausreicht, die Gesamtkosten der Darlehen über die gesamte Laufzeit bereits zum Zeitpunkt der Darlehenszusage in barwertiger Form in ihren Gewinn- und Verlustrechnungen ab. Die barwertige Berechnung der Förderleistung aus Neuzusagen belief sich im Jahr 2025 auf rund 263,2 Mio. Euro. 13 Für die enthaltenen Globaldarlehen wurde die Anzahl der dahinterstehenden Einzelkredite auf Basis der zum Berichtszeitpunkt bereits vorliegenden Meldungen der Landesförderinstitute erfasst und für die noch offenen Rückmeldungen zum Globaldarlehen hochgerechnet. 14 Kostenbasiert (exklusive Bereitstellungsprovision, Zwischenanlagekosten und Risikoprämie). 15 Die barwertige Verbilligung enthält nicht die Werte aus dem ERP-Exportprogramm. 16 Kostenbasiert (exklusive, Bereitstellungsprovision, Risikoprämie, Verwertungserlöse und Mehrzinsen), inklusive Förderlast aus Altgeschäft vor dem 1. Juli 2007. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Im Jahr 2025 ergab eine Neubewertung bestehender Rückstellungen einen Wertzuwachs von rund 3 Mio. Euro. Die Rückstellungen werden im Rahmen bestehender Möglichkeiten von der KfW gebildet, um eine stärkere Auslastung der im ERP-Wirtschaftsplangesetz festgelegten ERP-Förderung zu gewährleisten und die Fördermöglichkeiten des ERP-Sondervermögens bestmöglich nutzen zu können (2024: 70,2 Mio. Euro). Rückstellungen ermöglichen in den Folgejahren Tilgungszuschüsse als weiteres Förderelement in bestehenden Förderprogrammen im Rahmen der Ausgabeermächtigung des jeweiligen Wirtschaftsplangesetzes. Seit Gründung der KfW Capital wird das Engagement der KfW in der Wachstums- und Beteiligungsfinanzierung stetig ausgebaut. Das ERP-Sondervermögen trägt dazu mit seinen nach Substanzerhalt und Förderleistung verbleibenden Erträgen bei (Kapitalbereitstellung). Diese Mittel werden in einem Kapitalkonto der KfW, einer sog. Risikodeckungsmasse, ausgewiesen. Die Risikodeckungsmasse dient der Abdeckung der Risiken aus dem ERP- Beteiligungsportfolio der KfW. Sie spiegelt das Volumen des getätigten Beteiligungsgeschäfts wider (1:1- Unterlegung). In der Bilanz 2025 wurde die Risikodeckungsmasse mit rund 2.345 Mio. Euro ausgewiesen. 3.1.2 ERP-Förderung in Programmen, die außerhalb der KfW durchgeführt werden Neben den ERP-Programmen innerhalb der KfW gibt es die außerhalb der KfW durchgeführten ERP-finanzierten Programme der Beteiligungsfinanzierung. Das Beteiligungsvolumen in Programmen, die außerhalb der KfW durchgeführt werden, ist gegenüber 2024 um 22 Prozent gesunken: Einem Beteiligungsvolumen von 1.928,5 Mio. Euro im Jahr 2024 steht im Jahr 2025 ein Volumen von 1.511,8 Mio. Euro gegenüber. Dies beruht im Wesentlichen auf der Ende 2025 auslaufenden Investitionsperiode des ERP/EIF-Dachfonds und einem gegenüber dem Vorjahr verringerten Beteiligungsvolumen bei ETCI. Das gesamte Vertragsvolumen der Fonds, an denen sich das ERP-Sondervermögen im Bereich der Beteiligungsfinanzierung außerhalb der KfW beteiligt hat, ist im Jahr 2025 maßgeblich durch das neue Finanzierungsinstrument Scale-up Direct um eine Milliarde Euro auf rund 16,9 Mrd. Euro gestiegen. Tabelle 2 ERP-Wirtschaftsförderung in Programmen, die nicht durch die KfW durchgeführt werden – Stand 31. Dezember 2025 – Beteiligungsvolumen (Neugeschäft 2025 in Mio. Euro) davon ERP-Mittel 1.511,8 334,1 (22 Prozent) Vertragsvolumen der Fonds, an denen das ERP-Sondervermögen außerhalb der KfW beteiligt ist17 16.921,4 Euro 3.2 Förderung nach Förderbereichen/-programmen 3.2.1 Förderung von Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen Im Bereich der Gründungsförderung und Wachstumsfinanzierungen wurden im Jahr 2025 über die beiden ERP- Programme ERP Kapital für Gründung und Nachfolge, ERP-Förderkredit KMU und ERP-Gründerkredit – Start- Geld insgesamt rund 6,6 Mrd. Euro Fördervolumen (inkl. Globaldarlehen) zugesagt. Dies entspricht rund 67 Prozent des gesamten ERP-Neugeschäfts 2025. Es wurden insgesamt rund 26.157 Einzelzusagen (inklusive Globaldarlehen) in diesem Förderbereich realisiert. Dies entspricht rund 77 Prozent der Neuzusagen in allen ERP- Programmen der KfW inkl. Globaldarlehen. Programm ERP-Kapital für Gründung und Nachfolge Am 1. November 2024 ist das Programm ERP – Förderkredit Gründung und Nachfolge gestartet. Das Programm ersetzt das Programm „ERP Kapital für Gründung“, das mit Wirkung zum 1. Januar 2023 aus beihilferechtlichen Erwägungen eingestellt werden musste. Der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge ist eines der wichtigsten Instrumente insbesondere für Nachfolgen, begleitet darüber hinaus aber auch größere Neugründungen. Im Vergleich zu Programmen der allgemeinen Unternehmensfinanzierung wird hier eine höhere Verbilligung eingesetzt, um so Nachfolgen und Gründungen bei ihren Vorhaben besonders gut zu unterstützen. 17 Das Vertragsvolumen der Fonds, an denen das ERP-Sondervermögen außerhalb der KfW beteiligt ist, beschreibt das Kontraktionsvolumen der Fonds von ERP-Sondervermögen im gesamten Vertragszeitraum. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Der ERP-Förderkredit Gründung und Nachfolge wird als Kooperationsvorhaben zwischen der KfW und den Bürgschaftsbanken durchgeführt. Die KfW stellt einen Refinanzierungskredit zur Verfügung, für den eine Bürgschaftsbank gegenüber der Hausbank eine hundertprozentige Garantie übernimmt. Die Bürgschaftsbanken übernehmen die Risikoprüfung und Entscheidung zur Übernahme einer Garantie. Der Bund übernimmt gegenüber den Bürgschaftsbanken eine Rückgarantie in Höhe von 80 Prozent. Mit dem Programm werden Gründungen, Nachfolgeregelungen oder Festigungen von Unternehmen in Deutschland gefördert. Der Kredit wird bis auf die persönliche Haftung ohne jegliche Sicherheiten zur Verfügung gestellt. Der Kredithöchstbetrag liegt bei 500.000 Euro pro Antragstellerin bzw. Antragsteller und darf nicht mehr als 35 Prozent der förderfähigen Kosten ausmachen. Die Finanzierungen summierten sich 2025 auf ein Gesamtvolumen von rund 96Mio. Euro auf. Tabel le 3: ERP-Kapital für Gründung und Nachfolge (Neugeschäft 2025) – Stand 31. Dezember 2025 – Zusagevolumen (in Mio. Euro) 96 Anzahl der Zusagen 350 Durchschnittliche Finanzierungssumme (in Euro) 274.286 Ausgelöstes Investitionsvolumen (in Mio. Euro) 487 Investitionshebel (Investitionsvolumen/ Zusagevolumen) 5,1 ERP-Kapital für Gründung und Nachfolge ist ein wichtiger Baustein im Finanzierungsangebot der ERP- Förderung. Die Bedeutung des Programms für Gründerinnen und Gründer sowie Jungunternehmerinnen und Jungunternehmer wurde im Rahmen einer Evaluierung des Vorläuferprogramms ERP-Kapital für Gründung bestätigt. Programm ERP-Gründerkredit – StartGeld Der ERP-Gründerkredit StartGeld inklusive seiner Vorgänger existiert bereits seit 1999 und ist eines der erfolgreichsten Förderprodukte für Gründerinnen und Gründer in Deutschland. Beim ERP-Gründerkredit StartGeld wird – im Vergleich zu Programmen der allgemeinen Unternehmensfinanzierung – eine relativ hohe Verbilligung eingesetzt, um bei Existenzgründungen, insbesondere auch bei Unternehmensnachfolgen, besonders gut zu unterstützen. Denn Unternehmensnachfolgen gewinnen angesichts der wachsenden Zahl von Unternehmerinnen und Unternehmern, die sich aus dem Erwerbsleben zurückziehen möchten, zunehmend an Bedeutung. Das Programm ist auf Gründungen und junge, kleine Unternehmen mit kleinvolumigem Finanzierungsbedarf und Vorhaben in Deutschland ausgerichtet und deckt externen Finanzierungsbedarf ab. Nachdem im Jahr 2020 wichtige Programmverbesserungen umgesetzt wurden, auf deren Grundlage verstärkt auch Betriebsmittel finanziert werden können, profitieren nun insbesondere auch bankfähige Unternehmensgründungen im Digital- und Dienstleistungsbereich stärker als bisher. Der maximale Kreditbetrag wurde zum 1. Dezember 2025 von 125.000 Euro auf 200.000 Euro erhöht. Betriebsmittel können seitdem sogar in Höhe von bis zu 80.000 Euro (zuvor 50.000 Euro) mitfinanziert werden. Gefördert werden Existenzgründerinnen und Existenzgründer, Freiberuflerinnen und Freiberufler sowie junge Unternehmen bis zu fünf Jahre nach Aufnahme ihrer Geschäftstätigkeit. Der ERP-Gründerkredit StartGeld kann insbesondere hier ein wichtiger Baustein der Finanzierung sein. Die Antragsteller müssen die Voraussetzungen für kleine Unternehmen gemäß der Definition der Europäischen Union (weniger als 50 Mitarbeiter, maximaler Jahresumsatz von 10 Mio. Euro) erfüllen. Die Kredite sind mit einer 80-prozentigen Haftungsfreistellung ausgestattet, die bis zum Jahresende 2023 jeweils zur Hälfte durch eine EIF-Garantie und vom ERP-Sondervermögen getragen wurde und seither vollständig durch das ERP-Sondervermögen finanziert wird. Im Jahr 2025 summierten sich die Finanzierungen auf ein Gesamtvolumen von 270 Mio. Euro und lagen damit deutlich über dem Vorjahreswert (212 Mio. Euro). Durch das relativ geringe Durchschnittsvolumen wurde eine hohe Anzahl von rund 3.507 Gründerinnen und Gründern und jungen Kleinunternehmen erreicht. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Tabelle 4 ERP-Gründerkredit Startgeld (Neugeschäft 2025) – Stand 31. Dezember 2025 – Zusagevolumen (in Mio. Euro) 270 Anzahl der Zusagen 3.507 Durchschnittliche Finanzierungssumme (in Euro) 76.989 Ausgelöstes Investitionsvolumen (in Mio. Euro) 307 Investitionshebel (Investitionsvolumen/Zusagevolumen) 1,1 Barwertige Zinsverbilligung Neugeschäft (in Mio. Euro) 43,8 Innerhalb des ERP-Gründerkredits StartGeld lag der Anteil der reinen Neuerrichtungen (im Vergleich zu Übernahmen, Beteiligungen und Existenzfestigung) mit rund 63 Prozent leicht über dem Vorjahreswert. Auch mit den restlichen Zusagen an Freiberuflerinnen und Freiberufler und junge Unternehmen bis fünf Jahre nach ihrer Gründung trägt die Förderung zur kontinuierlichen Erneuerung der Wirtschaft durch neue Unternehmen und Geschäftsideen bei. Programm ERP-Förderkredit KMU Mit dem zum 1. Januar 2022 eingeführten ERP-Förderkredit-KMU werden gewerbliche KMU, Unternehmensgründungen, -nachfolgen und -festigungen sowie Freiberuflerinnen und Freiberufler gefördert. In dem modular aufgebauten ERP-Förderkredit KMU werden Investitionen und Betriebsmittel bis zu einer maximalen Höhe von 25 Mio. Euro gefördert. Er richtet sich an alle KMU, d. h. auch an etablierte KMU, die zuvor im KfW- Unternehmerkredit gefördert wurden. Unter bestimmten Voraussetzungen können neben Vorhaben in Deutschland auch Auslandsvorhaben deutscher Unternehmen mitfinanziert werden. Tabelle 5 ERP-Förderkredit KMU (Neugeschäft 2025) – Stand 31. Dezember 2025 – Globaldarlehen und Einzelkredite Zusagevolumen (in Mio. Euro) 6.226 Anzahl der Zusagen 18 rund 22.300 Investitionshebel (Investitionsvolumen/Zusagevolumen) k. A. Nur Einzelkredite Zusagevolumen (in Mio. Euro) 2.977 Ausgelöstes Investitionsvolumen (in Mio. Euro) rund 3.631 Investitionshebel (Investitionsvolumen/Zusagevolumen) 1,2 Barwertige Zinsverbilligung Neugeschäft (in Mio. Euro) 110,7 In Ergänzung und Abgrenzung zum ERP-Gründerkredit StartGeld fördert der ERP-Förderkredit KMU Gründungsvorhaben und auch Unternehmensnachfolgen mit höherem Fremdfinanzierungsbedarf. Der ERP- Förderkredit KMU ist neben dem ERP-Gründerkredit StartGeld das Flaggschiff der Gründungsfinanzierung und stellt gleichzeitig eine erfolgreiche Breitenfinanzierung für KMU, Gründungen und junge Unternehmen dar. 18 Für die enthaltenen Globaldarlehen wurde die Anzahl der dahinterstehenden Einzelkredite auf Basis der zum Berichtszeitpunkt bereits vorliegenden Meldungen erfasst. Da diese zum Berichtszeitpunkt noch nicht vollständig waren, ist davon auszugehen, dass die tatsächliche Anzahl für das gesamte Berichtsjahr über dem genannten Wert liegt. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 3.2.2 Aufbau und Modernisierung bestehender Unternehmen in den regionalen Fördergebieten Das ERP-Regionalförderprogramm ist zum 1. Januar 2022 im neuen ERP-Förderkredit KMU aufgegangen und ist hier als Modul mit zusätzlicher Zinsverbilligung enthalten. Auf diese Weise können besonders günstige Konditionen für Unternehmen in den regionalen Fördergebieten angeboten werden. Im Zuge dieser Neuaufstellung wird die Unterscheidung nach ost- und westdeutschen Regionen aufgegeben und anhand der gleichen Gebiete wie im gesamtdeutschen Fördersystem für strukturschwache Regionen differenziert. Im ERP-Förderkredit KMU wird für Gründungen und junge Unternehmen in Regionalfördergebieten im Vergleich zu etablierten Unternehmen außerhalb der Regionalfördergebiete eine höhere Verbilligung eingesetzt, um insbesondere Gründungsvorhaben und Vorhaben in Regionalfördergebieten anzureizen. Im Bereich der Regionalförderung wurde über den ERP-Förderkredit KMU im Jahr 2025 ein Fördervolumen von 2.279,5 Mio. Euro (Vorjahr 2.416 Mio. Euro) zugesagt. Dies entspricht rund 23,1 Prozent des gesamten ERP- Fördervolumens in ERP-Programmen, die durch die KfW durchgeführt wurden. Tabelle 6 ERP-Regionalförderung (Neugeschäft 2025) – Stand 31. Dezember 2025 – Zusagevolumen (in Mio. Euro) rund 2.279,5 Anzahl der Zusagen 7.651 19_bookmark37 Durchschnittliche Finanzierungssumme (in Euro) 297.935 3.2.3 ERP-Digitalisierungs- und Innovationsförderung Die ERP-Digitalisierungs- und Innovationsförderung stellt seit 2005 eine erfolgreiche Breitenförderung für die Entwicklung neuer Produkte und Verfahren bei etablierten mittelständischen Unternehmen dar. Zum 1. Juli 2025 wurden die beiden Programme „ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit“ und „Mezzanine für Innovation“ von den zwei neuen Kreditprogrammen, dem „ERP-Förderkredit Digitalisierung“ und dem „ERP- Förderkredit Innovation“ abgelöst. In der Darstellung der Daten werden diese Zeiträume daher differenziert betrachtet. Insgesamt war die Nachfrage nach ERP-Digitalisierungs- und Innovationsförderprodukten im Jahr 2025 erfreulich hoch. Die Nachfrage beim Digitalisierungs- und Innovationskredit (Einzelkredite und Globaldarlehen) 1. Januar bis 30. Juni 2025) lag mit einem Gesamtfördervolumen von 1.632 Mio. Euro deutlich über dem Vorjahreswert (Gesamtfördervolumen im Vergleichszeitraum 2024: rund 677 Mio. Euro). Es wurden rund 5.400 Zusagen von Einzelkrediten und Globaldarlehen in diesem Bereich realisiert. Tabel le 7 ERP Digitalisierungs- und Innovationskredit (Neugeschäft bis zum 30. Juni 2025) – Stand 30. Juni 2025 – Globaldarlehen und Einzelkredite Zusagevolumen (in Mio. Euro) 1.632 Anzahl der Zusagen20 rund 5.400 Investitionshebel (Investitionsvolumen/Zusagevolumen) k. A. 19 Anzahl Globaldarlehen und Einzelkredite. 20 Für die enthaltenen Globaldarlehen wurde die Anzahl der dahinterstehenden Einzelkredite auf Basis der zum Berichtszeitpunkt bereits vorliegenden Meldungen der Landesförderinstitute erfasst und für die offenen Rück-meldungen zum Globaldarlehn hochgerechnet. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Nur Einzelkredite Zusagevolumen (in Mio. Euro) 671 Anzahl der Zusagen 1.247 Durchschnittliche Finanzierungssumme (in Mio. Euro) 0,5 Ausgelöstes Investitionsvolumen (in Mio. Euro) 780 Investitionshebel (Investitionsvolumen/Zusagevolumen) 1,2 Barwertige Zinsverbilligung Neugeschäft (in Mio. Euro) 63,0 Tabelle 8 ERP-Mezzanine für Innovation (Neugeschäft 2025; nur Einzelkredite) – Stand 31. Dezember 2025 – Zusagevolumen (in Mio. Euro) rund 119 Anzahl der Zusagen Neugeschäft 34 Durchschnittliche Finanzierungssumme (in Mio. Euro) rund 3,5 Ausgelöstes Investitionsvolumen (in Mio. Euro) k. A. Barwertige Zinsverbilligung Neugeschäft (in Mio. Euro) 4,2 Das zum 1. Juli 2025 eingeführte neue Förderkonzept bestehend aus dem „ERP-Förderkredit Digitalisierung“ und dem „ERP-Förderkredit Innovation“ hat sich bereits in den ersten Wochen erfolgreich am Markt etabliert. Die beiden neuen Kredite werden im bewährten Bankdurchleitungssystem angeboten, d. h. die Hausbanken fungieren in der Fläche als erste Ansprechpartner. Der Übergang erfolgte nahtlos und es zeigte sich großes Interesse der Banken und Unternehmen an den neuen Angeboten. Die Finanzierung zu vergünstigten Konditionen wird ergänzt durch den ERP-Förderzuschuss, der bereits seit Februar 2025 angeboten wird. Darüber hinaus wird erstmalig eine Beyond-Banking-Komponente in die Förderung integriert: Der KfW- Digitalisierungscheck hilft Unternehmen, in kürzester Zeit ihren Digitalisierungsstand zu ermitteln. Auf dieser Basis erhalten die Unternehmen zudem Vorschläge, wie sie ihre Digitalisierung weiter vorantreiben können, und Beispiele anderer Unternehmen derselben Branche, die bereits erfolgreich digitalisiert haben. Die Förderung erfolgt in beiden Kreditprogrammen anreizbasiert in jeweils drei Stufen, die sich nach dem Digitalisierungs- und Innovationsgrad des Vorhabens richten: Basis-Stufe, LevelUp Stufe und HighEnd-Stufe. Die Konditionen verbessern sich mit jeder Stufe. Je größer und anspruchsvoller das Vorhaben, desto attraktiver sind die Zinssätze und Förderzuschüsse im Rahmen des Kredits. Dies ermöglicht eine flexible Anpassung der Zinsvergünstigungen und Zuschüsse. Die Basis-Stufe ermöglicht Unternehmen eine Finanzierung grundlegender Ausstattung wie Computer, Tablets und Softwarelösungen sowie Softwareverbesserungen. Diese Ausgaben waren bisher nur im Rahmen der allgemeinen Mittelstandsfinanzierung der KfW förderfähig. Mit der Einführung der Basisdigitalisierung profitieren die Unternehmen nun von günstigeren Konditionen. Die LevelUp-Stufe entspricht in etwa der vorausgegangenen Förderung im Digitalisierungs- und Innovationskredit. Gefördert werden in dieser Stufe F&E-Vorhaben sowie Digitalisierungsvorhaben, die sich durch die Verwendung von Daten und Vernetzung von Maschinen auszeichnen. Die höchste Förderung in der HighEnd-Stufe unterstützt zukunftsorientierte Technologien, insbesondere im Bereich der künstlichen Intelligenz sowie anspruchsvolle Vorhaben, beispielsweise in Relation zum Unternehmensumsatz. Dies kommt auch kleineren Unternehmen zugute, da sie im Verhältnis zu ihrer Größe überdurchschnittlich hohe Beträge für ihre Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben aufwenden. Auf diese Weise kann die neu aufgestellte Digitalisierungs- und Innovationsförderung dazu beitragen, die Digitalisierungsreife zu erhöhen und damit die Grundlage für weitere Digitalisierung und Innovation zu schaffen. Im Zusammenspiel mit dem ERP-Förderzuschuss und dem Beyond-Banking Ansatz sollen auch kleinere Unternehmen in die Umsetzung von Digitalisierungsvorhaben gebracht werden. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Tabel le 9 ERP-Förderkredit Digitalisierung und ERP-Förderkredit Innovation (Neugeschäft ab dem 1. Juli 2025) – Stand 31. Dezember 2025 – Globaldarlehen und Einzelkredite Zusagevolumen (in Mio. Euro) 991 Anzahl der Zusagen21 rund 2.190 Investitionshebel (Investitionsvolumen/Zusagevolumen) k. A. Zusagevolumen (in Mio. Euro) 419 Nur Einzelkredite Anzahl der Zusagen 648 Durchschnittliche Finanzierungssumme (in Mio. Euro) 0,6 Ausgelöstes Investitionsvolumen (in Mio. Euro) 578 Investitionshebel (Investitionsvolumen/Zusagevolumen) 1,4 Barwertige Zinsverbilligung Neugeschäft (in Mio. Euro) 35,9 Der seit Februar 2025 angebotene ERP-Förderzuschuss wurde bis zum 30. Juni 2025, d. h. im Rahmen des noch bis zu diesem Zeitpunkt bestehenden Förderprogramms ERP Digitalisierungs- und Innovationskredit, in 1.812 Fällen zugesagt. Hierdurch konnte die Förderkraft des Programms intensiviert werden. Insgesamt wurden im genannten Zeitfenster 30,3 Mio. Euro an Förderzuschüssen zugesagt. Ab dem 1. Juli 2025 wurde der ERP-Förderzuschuss bei den zu diesem Zeitpunkt neu gestarteten Kreditprogrammen ERP-Förderkredit Digitalisierung und ERP-Förderkredit Innovation jeweils in den Stufen LevelUP und HighEnd ebenfalls bewilligt und zwar in 639 Fällen mit einem Volumen von insgesamt 11,2 Mio. Euro. In Summe wurden demnach im Jahr 2025 ERP-Förderzuschüsse von 41,5 Mio. Euro vergeben. 3.2.4 Förderung von Leasingkapital Leasing als wesentliche Säule der Mittelstandsfinanzierung kann als Alternative zur „klassischen“ kreditbasierten Finanzierung einen wichtigen Beitrag leisten, die Investitionsbedarfe zu ermöglichen, die sich für den Mittelstand aus der dualen Transformation ergeben. Insbesondere der eigenkapitalschonende Charakter macht Leasing zu einem geeigneten Instrument, um Investitionsprojekte in den Transformationsbereichen zu realisieren, in denen eine Kreditfinanzierung häufig nur zu hohen Kosten führt oder gar nicht möglich ist. Nachhaltiges ERP-Globaldarlehen Leasing Am 1. Juli 2023 wurde die ERP-Förderlandschaft um das neue Programm Nachhaltiges ERP-Globaldarlehen Leasing erweitert. Hierfür wurde in einem ersten Schritt ein Volumen von bis zu 500 Mio. Euro pro Jahr eingeplant. Das Förderprogramm steht kleinen und mittelgroßen Unternehmen in Deutschland bei der Finanzierung von nachhaltigen und klimafreundlichen Maßnahmen zur Verfügung. Gefördert werden Investitionen in Leasing- finanzierte bewegliche Güter wie z. B. Anlagen, Maschinen sowie Nutz- und Dienstfahrzeuge, die sich an den jeweils gültigen technischen Mindestanforderungen der EU-Taxonomie oder an den KfW-Standards für Energieeffizienz orientieren. Leasinggesellschaften und Banken mit entsprechender Bonität und Erfahrung erhalten aus dem Förderangebot Globaldarlehen zu vorteilhaften Konditionen, die sie im Rahmen ihrer Verträge an mittelständische Unternehmen weitergeben. Die Zinssätze beruhen auf dem günstigen Refinanzierungsniveau der KfW. Das Förderprodukt ist zum Juli 2023 angelaufen; wie bei anderen beihilfefreien Förderprogrammen der KfW bremste der seit Programmstart zunächst deutlich gestiegene hohe EU-Basis- bzw. Referenzzinssatz auch in diesem Programm die Nachfrage. Im Jahr 2025 zog die Nachfrage auf 200 Mio. Euro an. Die Abrufe erfolgen sukzessive. 21 Für die enthaltenen Globaldarlehen wurde die Anzahl der dahinterstehenden Einzelkredite auf Basis der zum Berichtszeitpunkt bereits vorliegenden Meldungen der Landesförderinstitute erfasst und für die offenen Rück-meldungen zum Globaldarlehn hochgerechnet. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. 3.2.5 Bereitstellung von Beteiligungskapital Im Bereich der Beteiligungsfinanzierung (aus Programmen innerhalb und außerhalb der KfW) wurde aus dem ERP-Sondervermögen im Jahr 2025 ein Fördervolumen von rund 1,9 Mrd. Euro zugesagt (zusammen mit den Mitteln der jeweiligen Kooperationspartner in den Programmen (z. B. EIF, ESF)). Dies ist eine Absenkung um 16 Prozent gegenüber dem Vorjahr, die vor allem auf den Ende 2025 ausgelaufenen ERP/EIF-Dachfonds und das verringerte Beteiligungsvolumen bei ETCI zurückgeht. Auf die mit Mitteln innerhalb der KfW umgesetzten Programme in der Beteiligungsfinanzierung entfielen davon 422,4 Mio. Euro, womit sie der Planung aus dem ERP- Wirtschaftsplan entspricht, auf weitere selbständige Direktbeteiligungen des Bundes rund 0,8 Mio. Euro. Im Unterschied zur Kreditfinanzierung kann bei der Beteiligungsfinanzierung das durch das ERP- Sondervermögen ausgelöste zusätzliche Investitionsvolumen schwer gemessen werden. Das gesamte Investitionsvolumen des Instruments ist bekannt. Es kann jedoch nicht ausgewiesen werden, wie hoch der private Anteil dieses Volumens ist, der allein auf die Beteiligung des ERP-Sondervermögens zurückzuführen ist und durch dieses mobilisiert worden ist. Im Folgenden wird daher zu den Beteiligungsinstrumenten – sofern möglich – das gesamte Investitionsvolumen, an dem sich das entsprechende Instrument beteiligt hat, ausgewiesen. Auf die Darstellung eines sog. Investitionshebels wird jedoch verzichtet, da eine sinnvolle Berechnung aus oben dargestellten Gründen nicht möglich ist. ERP-Beteiligungsprogramm Private Beteiligungsgesellschaften können als Beteiligungsgeber auftreten und deren (stille) Beteiligung kann aus dem ERP-Beteiligungsprogramm über die Hausbank refinanziert werden. Diese Refinanzierungskredite werden auf Basis einer Garantie einer Bürgschaftsbank gewährt, die ihrerseits von Bund und Ländern rückgarantiert wird. KMU der gewerblichen Wirtschaft können von privaten Kapitalbeteiligungsgesellschaften für die Erweiterung ihrer Eigenkapitalbasis oder die Konsolidierung ihrer Finanzverhältnisse Beteiligungen erhalten, um hiermit vornehmlich folgende Vorhaben zu finanzieren: Kooperationen, Innovationen, Umstellungen bei Strukturwandel, Errichtungen, Erweiterungen, grundlegende Rationalisierungen oder Umstellungen von Betrieben. Damit wird es Unternehmen ermöglicht, ihre Eigenkapitalbasis zu erweitern, und der Weg zur Aufnahme weiterer Fremdfinanzierungsmittel geebnet. Das Zusagevolumen im Jahr 2025 (14,9 Mio. Euro) hat sich im Vergleich zum Vorjahr (13,2 Euro) leicht erhöht. Hier hat der Wegfall des für die Refinanzierungskredite bisher geltenden 100 Basispunkte-Aufschlags auf den EU-Referenzzinssatz seit März 2025 zu einer Verbilligung und damit einer erhöhten Nachfrage nach einer Refinanzierung aus dem ERP-Beteiligungsprogramm geführt. Das gesamte ausgelöste Investitionsvolumen betrug rund 95 Mio. Euro. Tabelle 10 ERP-Beteiligungsprogramm (Neugeschäft 2025) – Stand 31. Dezember 2025 – Zusagevolumen (in Mio. Euro) davon ERP-Mittel 14,9 14,9 (100 Prozent) Anzahl der eingegangenen Beteiligungen 33 Durchschnittliche Beteiligungshöhe (in Euro) 451.515 Gesamtes Investitionsvolumen (in Mio. Euro) 95 MikromezzaninfondsDeutschland Der Mikromezzaninfonds Deutschland (MMF) dient der Stärkung der wirtschaftlichen Eigenkapitalbasis von Klein- und Kleinstunternehmen sowie Existenzgründungen. Die Unternehmen können wirtschaftliches Eigenkapital von bis zu 100.000 Euro in Form stiller Beteiligungen erhalten. Gehört das Unternehmen zu einer der besonderen Zielgruppen ist eine Beteiligung von bis zu 150.000 Euro möglich (gemeinwohlorientierte und ökologisch nachhaltige Unternehmen, Unternehmensleitung von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund, Unternehmen, die aus der Arbeitslosigkeit gegründet werden). Mangels Eigenkapital und ausreichender Sicherheiten haben Klein- und Kleinstunternehmen, junge Unternehmen sowie Gründerinnen und Gründer oft keinen ausreichenden Zugang zu Bankkrediten. Ein weiterer Grund für die Zurückhaltung der Finanzierungsgeber ist, dass auf Grund fehlender Kredithistorie die Einschätzung der Kreditwürdigkeit schwieriger ist. Der MMF trägt V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. im Bereich des Angebots kleinvolumiger eigenkapitalähnlicher Finanzierungen dazu bei, diese Marktschwächen auszugleichen. Durch die eigenkapitalähnlichen Finanzierungen wird auch der Zugang zu Fremdkapitalfinanzierungen erleichtert. Ende 2024 wurde der MMF III aufgelegt, kofinanziert durch den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus). Der MMF III vergibt seit März 2025 neue Beteiligungen. Über den MMF III werden bis Ende 2029 75 Mio. Euro für Klein- und Kleinstunternehmen sowie Existenzgründungen zur Vergütung gestellt. 2025 wurden deutschlandweit insgesamt 195 Beteiligungen mit einem Gesamtvolumen von 15,4 Mio. Euro ausgezahlt (2024: 242 Beteiligungen, 13,4 Mio. Euro Gesamtvolumen). Die durchschnittliche Beteiligungshöhe lag 2025 bei 78.924 Euro. Tabelle 11 Mikromezzaninfonds (Neugeschäft 2025) – Stand 31. Dezember 2025 – Beteiligungsvolumen (in Mio. Euro) davon ERP-Mittel 15,4 8,3 (54 Prozent) Anzahl der eingegangenen Beteiligungen 195 Durchschnittliche Beteiligungshöhe (in Euro) 78.924 High-Tech Gründerfonds Der High-Tech Gründerfonds (HTGF) investiert Risikokapital in junge Technologieunternehmen und sorgt für die notwendige Betreuung und Unterstützung des Managements von jungen Startups. Es bestehen vier Generationen des Fonds: HTGF I (seit 2005), HTGF II (seit 2011), der HTGF III (seit 2016) und der HTGF IV (seit 2022). Der HTGF ist gemessen an der Anzahl der Investitionen der aktivste Frühphaseninvestor Deutschlands. Die Zusammenarbeit mit privaten Investoren ist zentraler Bestandteil des Konzeptes. Am HTGF IV sind neben den öffentlichen Partnern BMWE und KfW Capital 45 Unternehmen unterschiedlicher Branchen aus Mittelstand und Industrie beteiligt. Der Fonds hat ein Volumen von rund 500 Mio. Euro. 2025 wurden 41 Beteiligungen in neue Portfoliounternehmen in Höhe von 38,5 Mio. Euro durch den HTGF IV zugesagt. Tabel le 12 High-Tech Gründerfonds (Neugeschäft 2025) – Stand 31. Dezember 2025 – Zusagevolumen (in Mio. Euro) davon ERP-Mittel 38,5 23,8 (62 Prozent) Anzahl der zugesagten Beteiligungen 41 Durchschnittliche Zusagehöhe (in Mio. Euro) 0,9 HTGF Opportunity Ziel des HTGF Opportunity Fonds ist es, das Volumen von Later-Stage-Finanzierungsrunden bedarfsgerecht zu vergrößern. Der HTGF Opportunity ist mit 660 Mio. Euro aus dem ERP-Sondervermögen und dem Zukunftsfonds ausgestattet, um ausgewählten Portfoliounternehmen der HTGF-Seedfonds in späteren Wachstumsphasen größere Finanzierungsummen zur Verfügung stellen zu können. Der HTGF Opportunity finanziert stets gemeinsam mit einem oder mehreren privaten Investoren. Für einzelne Portfoliounternehmen stehen in der Regel bis zu 30 Mio. Euro aus dem HTGF Opportunity zur Verfügung. Der HTGF Opportunity hat 2025 zehn neue Zusagen in Höhe von insgesamt 41,5 Mio. Euro getätigt. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Tabelle 13 HTGF Opportunity (Neugeschäft 2025) – Stand: 31. Dezember 2025 – Zusagevolumen (in Mio. Euro) davon ERP-Mittel 41,5 10,1 (24 Prozent) Anzahl der zugesagten Beteiligungen 10 Durchschnittliche Zusagehöhe (in Mio. Euro) 4,1 DeepTech & Climate Fonds Der DeepTech & Climate Fonds (DTCF) investiert Beteiligungskapital in Technologieunternehmen mit langen Entwicklungs- und Wachstumszeiträumen. Er verfügt dafür über ein Volumen von 1 Mrd. Euro. Die Beteiligungen des DTCF erfolgen gemeinsam mit europäischen privaten Investorinnen und Investoren an ausgewählten Unternehmen vorwiegend mit Sitz in Deutschland. Die Höhe eines Investments liegt bei maximal 30 Mio. Euro. Der Fokus der Beteiligungen liegt auf Startups aus technologieorientierten Zukunftsbranchen (z. B. Computing, Industrial Tech, Climate Tech und Life Science). Im Jahr 2025 wurden sieben neue Investments mit einem Volumen von insgesamt 59,1 Mio. Euro getätigt. Tabel le 14 DeepTech & Climate Fonds (Neugeschäft 2025) – Stand 31. Dezember 2025 – Beteiligungsvolumen (in Mio. Euro) davon ERP-Mittel 59,1 21,0, (36 Prozent) Anzahl der eingegangenen Beteiligungen 7 Durchschnittliche Beteiligungshöhe (in Mio. Euro) 8,4 Coparion Der Co-Investitionsfonds coparion wurde als Nachfolger des ERP-Startfonds konzipiert. Das Fondsvolumen von 275 Mio. Euro wird vom ERP-Sondervermögen, von der KfW Capital und der Europäischen Investitionsbank (EIB) bereitgestellt. Der Fonds ist seit Ende 2022 in der Desinvestitionsphase. Der Fonds tätigt weiterhin Folgeinvestments in die Portfoliounternehmen, wobei das vorgesehene Gesamtinvestment in ein Unternehmen bis zu 15 Mio. Euro betragen kann. Coparion nähert sich dem Ende seiner vorgesehenen Laufzeit, weshalb nur noch wenig Mittel für Folgefinanzierungen zur Verfügung stehen. Tabelle 15 coparion (Abrufe für Folgefinanzierungen 2025) – Stand 31. Dezember 2025 – Folgefinanzierungsvolumen (in Mio. Euro) davon ERP-Mittel 9,4 6,2 (65 Prozent) Anzahl der Folgefinanzierungen 9 Durchschnittliche Höhe der Folgefinanzierung (in Mio. Euro) 1,0 ERP-Startfonds Der ERP-Startfonds beteiligt sich an innovativen kleinen Technologieunternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Die Förderung erfolgt als Beteiligung, die Beteiligungsform der Startfonds richtet sich vorrangig nach der Beteiligungsform des Leadinvestors. Die Höhe der Beteiligung beträgt bis zu 5 Mio. Euro pro Unternehmen. Der ERP- Startfonds beschränkt sich seit 2016 auf Folgefinanzierungen. Dies bewirkt ein gegenüber den Vorjahren tendenziell rückläufiges Geschäft beim ERP-Startfonds: 2025 wurden 2,9 Mio. Euro ausgezahlt. Die Anzahl der eingegangenen Beteiligungen ging von 13 im Jahr 2024 auf 9 im Jahr 2025 zurück. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Tabel le 16 ERP-Startfonds (Abrufe für Folgefinanzierungen 2025) – Stand 31. Dezember 2025 – Folgefinanzierungsvolumen (in Mio. Euro) davon ERP-Mittel 2,9 2,9 (100 Prozent) Anzahl der Folgefinanzierungen 9 Durchschnittliche Höhe der Folgefinanzierung (in Mio. Euro) 0,3 ERP/EIF-Dachfonds Der gemeinsam vom Europäischen Investitionsfonds (EIF) und dem ERP-Sondervermögen finanzierte Dachfonds beteiligt sich an Venture-Capital-Fonds, die in Technologieunternehmen in der Früh- oder Wachstumsphase investieren. Der ERP/EIF-Dachfonds wurde im Jahr 2004 aufgelegt und ist branchenoffen ausgerichtet. Das Gesamtvolumen des ERP/EIF-Dachfonds beträgt bis zu 3,7 Mrd. Euro (gemeinsam finanziert von ERP- Sondervermögen und EIF). Die Investitionsperiode endete am 31. Dezember 2025. Im Jahr 2025 wurden aus dem ERP/EIF-Dachfonds 13 Beteiligungen mit einem Gesamtvolumen von 185,3 Mio. Euro zugesagt. Tabel le 17 ERP/EIF-Dachfonds (Neugeschäft 2025) – Stand 31. Dezember 2025 – Beteiligungsvolumen (in Mio. Euro) davon ERP-Mittel (in Mio. Euro) 185,3 163,0 (88 Prozent) Anzahl der zugesagten Beteiligungen 13 Durchschnittliche Beteiligungshöhe (in Mio. Euro) 14,3 Im Jahr 2025 wurde mit dem EIF ein Vertrag über die Folgefazilität „EIF German Equity“ geschlossen, aus der ab dem 1. Januar 2026 investiert wird. GFF EIF Wachstumsfazilität Die GFF EIF Wachstumsfazilität investiert in Wachstumsfonds und großvolumigere Wachstumsfinanzierungsrunden von Startups. Das Finanzierungsvolumen in Höhe von 3,5 Mrd. Euro wird vom Zukunftsfonds, vom ERP- Sondervermögen und vom EIF gemeinsam zur Verfügung gestellt. Die GFF EIF Wachstumsfazilität wird vom EIF verwaltet. Vorbild für die GFF EIF Wachstumsfazilität war die im Jahr 2016 entstandene ERP/EIF- Wachstumsfazilität. Im Jahr 2025 wurden aus der GFF EIF Wachstumsfazilität zehn Beteiligungen mit einem Gesamtvolumen von 350,0 Mio. Euro zugesagt. Tabel le 18 GFF EIF Wachstumsfazilität (Neugeschäft 2025) – Stand 31. Dezember 2025 – Beteiligungsvolumen (in Mio. Euro) davon ERP-Mittel (in Mio. Euro) 350,0 42,0 (12 Prozent) Anzahl der zugesagten Beteiligungen 10 Durchschnittliche Beteiligungshöhe (in Mio. Euro) 35,0 ERP/EIF-Wachstumsfazilität Die ERP/EIF-Wachstumsfazilität wurde 2016 mit einem Gesamtvolumen von 500 Mio. Euro aufgesetzt mit dem Ziel, schnell wachsenden Unternehmen einen Zugang zu Wachstumskapital zu eröffnen. Seit Mitte 2021 geht die ERP/EIF-Wachstumsfazilität keine Neuinvestments mehr ein. Im Jahr 2025 sind nur noch Kapitalabrufe aufgrund bereits vor diesem Zeitpunkt getätigter Kapitalzusagen erfolgt. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Tabelle 19 ERP/EIF-Wachstumsfazilität (Abrufe 2025) – Stand 31. Dezember 2025 – Kapitalabrufe 2025 (in Mio. Euro) davon ERP-Mittel (in Mio. Euro) 7,5 5,0 (66 Prozent) European Tech Champions Initiative Die European Tech Champions Initiative (ETCI) hat zum Ziel, pan-europäische Giga-Fonds aufzubauen, um damit großvolumige Wachstumsfinanzierungen für vielversprechende europäische Wachstumsunternehmen in späten Finanzierungsrunden zu ermöglichen und dadurch die Abhängigkeit von ausländischen Investitionen zu reduzieren. Sie wurde im Februar 2023 beim EIF aufgesetzt. Der Bund beteiligt sich mit Mitteln aus dem ERP- Sondervermögen und aus dem Zukunftsfonds wie Frankreich mit insgesamt 1 Mrd. Euro, daneben haben sich vier weitere Mitgliedsstaaten (Spanien, Italien, Belgien und Niederlande) beteiligt. Im Jahr 2025 wurden aus der ETCI fünf Beteiligungen mit einem Gesamtvolumen von 715,5 Mio. Euro zugesagt. Tabel le 20 European Tech Champions Initiative (Neugeschäft 2025) – Stand 31. Dezember 2025 – Beteiligungsvolumen (in Mio. Euro) davon ERP-Mittel (in Mio. Euro) 715,5 44,4 (6,2 Prozent) Anzahl der zugesagten Beteiligungen 5 Durchschnittliche Beteiligungshöhe (in Mio. Euro) 143,1 European Angels Fund Germany Der European Angels Fund Germany (EAF) hat in den Jahren 2012 bis 2022 die Investitionen von 50 sehr erfahrenen Business Angels sowie anderer nicht-institutioneller Investoren kofinanziert, die sich an innovativen Unternehmen beteiligen. Für die Investitionen des EAF werden bis zu 400 Mio. Euro durch das ERP-SV und den EIF bereitgestellt. Seit 2021 werden im Rahmen des EAF keine neuen Ko-Investitionsverträge abgeschlossen. Aus den bestehenden Kooperationen erfolgen bis zu deren jeweiligem Vertragsende weiterhin Ko-Investitionen in Startups und im Einzelfall Aufstockungen der Rahmenverträge mit einzelnen Business Angels. Im Jahr 2025 erfolgten drei Aufstockungen. Tabelle 21 European Angels Fund (Zusagen für Aufstockungen der Rahmenverträge mit einzelnen Business Angels im Jahr 2025) – Stand 31. Dezember 2025 – Vertragsaufstockungen (in Mio. Euro) davon ERP-Mittel (in Mio. Euro) 3,2 1,6 (50 Prozent) Mezzanin-Dachfonds für Deutschland Der Mezzanin-Dachfonds für Deutschland (MDD) ist eine gemeinschaftliche Initiative des ERP- Sondervermögens, der LfA-Förderbank Bayern, der NRW-Bank, der Sächsischen Aufbaubank und des EIF zur Stärkung des Marktes für Mezzanin-Kapital in Deutschland. Der MDD beteiligt sich an privaten professionellen Mezzanin-Fonds, die wesentlich in den deutschen Mittelstand investieren. Durch den Einsatz von Mezzanin-Kapital können die Mittelständler gleichzeitig die Vorteile von Eigen- und Fremdkapital nutzen, da die Eigenkapitalausstattung und damit das Rating verbessert werden, ohne dass dem Kapitalgeber Gesellschafter-Stimmrechte gewährt werden müssen. Das Gesamtvolumen des MDD beträgt in zwei Generationen insgesamt 600 Mio. Euro. Die Investitionsphase des MDD ist seit November 2022 beendet, so dass seitdem keine neuen Beteiligungen eingegangen wurden. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Tabel le 22 Mezzanin-Dachfonds (Abrufe 2025) – Stand 31. Dezember 2025 – Kapitalabrufe (in Mio. Euro) davon ERP-Mittel 11,8 6,5 (55 Prozent) ERP-Venture Capital Fondsinvestments Die Beteiligungen der ERP-Venture Capital Fondsinvestments durch die KfW Capital erfolgen an ausgewählten Venture Capital und Venture Debt-Fonds mit Sitz in Deutschland oder Europa, die sowohl die Startup-, als auch die Wachstumsphase junger Unternehmen abdecken können und die maßgeblich in Deutschland investieren. Der Anteil eines Fondsinvestments liegt bei max. 25 Mio. Euro pro Fonds. Im Jahr 2025 wurden Fondsinvestments mit einem Volumen von 177,5 Mio. Euro zugesagt. Damit wurde das im Wirtschaftsplan vorgesehene Volumen vollständig ausgeschöpft. Diese Mittel werden über das ERP- Sondervermögen innerhalb der KfW bereitgestellt. Tabel le 23 ERP-Venture Capital Fondsinvestments (Neugeschäft 2025) – Stand 31. Dezember 2025 – Beteiligungsvolumen (in Mio. Euro) davon ERP-Mittel 177,5 177,5 (100 Prozent) Anzahl der eingegangenen Beteiligungen 11 Durchschnittliche Beteiligungshöhe (in Mio. Euro) 16,1 ERP/Zukunftsfonds-Wachstumsfazilität Die Beteiligungen der ERP/Zukunftsfonds-Wachstumsfazilität bei der KfW Capital erfolgen an ausgewählten Venture Capital- und Venture Debt-Fonds mit Sitz in Deutschland oder Europa, die sowohl die Startup-, als auch die Wachstumsphase junger Unternehmen abdecken können und die maßgeblich in Deutschland investieren. Die ERP/Zukunftsfonds-Wachstumsfazilität ist ein Modul des Zukunftsfonds. Der Anteil eines Fondsinvestments über die Wachstumsfazilität liegt bei max. 50 Mio. Euro pro Fonds. Im Jahr 2024 wurde die ERP/Zukunftsfonds- Wachstumsfazilität durch Mittel des Zukunftsfonds sowie des ERP-Sondervermögens (innerhalb der KfW) erweitert, um Investitionen in sogenannte Opportunity-Fonds über KfW Capital zu tätigen, um größere Finanzierungsrunden für führende Startups zu ermöglichen. Im Jahr 2025 wurden Fondsinvestments mit einem Volumen von insgesamt 230,0 Mio. Euro zugesagt. Damit wurde das im ERP-Wirtschaftsplan vorgesehene Volumen vollständig ausgeschöpft. Die Mittel des ERP-SV werden innerhalb der KfW bereitgestellt. Tabel le 24 ERP/Zukunftsfonds-Wachstumsfazilität (Neugeschäft 2025) – Stand 31. Dezember 2025 – Beteiligungsvolumen (in Mio. Euro) davon ERP-Mittel 230,0 203,6 (89 Prozent) Anzahl der eingegangenen Beteiligungen 9 Durchschnittliche Beteiligungshöhe (in Mio. Euro) 25,6 Scale-up-Direct Ende 2025 ist das Finanzierungsprogramm „Scale-up Direct“ als ein Bestandteil des Deutschlandfonds gestartet. Es ermöglicht der KfW Capital, Direktinvestments in wachstumsstarke Tech-Startups zu tätigen. Bis 2030 stehen aus diesem Programm rund eine Milliarde Euro zur Verfügung. KfW Capital investiert als Co-Investor gemeinsam mit VC-Fondsmanagern ihres Fondsportfolios in innovative Startups und junge Technologieunternehmen in Deutschland. KfW Capital investiert dabei zwischen 10 und 50 Mio. Euro pro Startup in deren Wachstumsphase. Ende 2025 erfolgte eine erste Zusage, die allerdings erst 2026 umgesetzt worden ist. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Tabelle 25 Scale-up Direct (Neugeschäft 2025) Beteiligungsvolumen (in Mio. Euro) davon ERP-Mittel 14,8 2,2 (15 Prozent) Anzahl der eingegangenen Beteiligungen 1 Durchschnittliche Beteiligungshöhe (in Mio. Euro) 14,8 RegioInnoGrowth RegioInnoGrowth (RIG) dient zur Finanzierung innovativer Geschäftsmodelle von Unternehmen. RIG adressiert Startups und Mittelständler mit einem Jahresumsatz bis zu 75 Mio. Euro, die über die teilnehmenden Landesförderinstitute (LFI) bzw. die von ihnen eingesetzten privaten Investoren (u. a. Mittelständische Beteiligungsgesellschaften, Business Angels, Family Offices) stille und offene Beteiligungen, Nachrang- und Wandeldarlehen erhalten können. Der Bund stellt für diese Förderung aufgeteilt auf mehrere Jahre 90 Mio. Euro aus dem ERP- Sondervermögen und 360 Mio. Euro aus dem Zukunftsfonds (insgesamt 450 Mio. Euro) zur Verfügung. Der Bund übernimmt bis zu 70 Prozent der Risiken, die Länder/LFI bzw. ihre eingesetzten Privatinvestoren mindestens 30 Prozent, dazu kommen ggf. noch weitere private Mittel, z. B. von Business Angels, Family Offices. Bis Ende 2025 sind zwölf Bundesländer (über elf LFI) RIG beigetreten und haben landesspezifische Finanzierungsprogramme aufgelegt. Der Risikoanteil von ERP-Sondervermögen und Zukunftsfonds wird über die KfW in Form von zinslosen Globaldarlehen mit Haftungsfreistellung an die Landesförderinstitute transferiert. Im Jahr 2025 sind davon 88,6 Mio. Euro an zehn LFI ausgereicht worden, so dass RIG seit Programmstart insgesamt 164 Mio. Euro ausgereicht hat, um daraus Startups und innovative kleine Mittelständler zu finanzieren. Tabelle 26 RegioInnoGrowth (Neugeschäft 2025) – Stand 31. Dezember 2025 – Volumina der ausgereichten Globaldarlehen (in Mio. Euro) davon ERP-Mittel 88,6 17,7 (20 Prozent) Globaldarlehen an LFI 10 Durchschnittliche Auszahlungshöhe (in Mio. Euro) 8,9 Obermark (SCA) SICAR Das ERP-Sondervermögen ist der Fondsgesellschaft Obermark (SCA) SICAR im Jahr 2012 als Aktionär beigetreten. Obermark investiert dauerhaft in mittelständische europäische Unternehmen, vornehmlich im deutschsprachigen Raum. Von den jeweiligen Unternehmen erwirtschaftetes Kapital steht diesen Unternehmen für Investitionen zur Verfügung oder wird, wenn nicht benötigt, entweder in andere Portfoliounternehmen der Obermark oder für Neuinvestitionen verwendet. Grundsätzlich werden keine Gewinne an die Aktionäre der Obermark ausgeschüttet. Im Jahr 2025 wurden keine Investitionsmittel abgerufen, da die Ziehungsphase des Fonds beendet ist. Earlybird Health Das ERP-Sondervermögen hält eine Beteiligung am Wagniskapitalfonds Earlybird Health. Der Fonds hat einen Investitionsfokus auf Unternehmen, die insbesondere auf die Digitalisierung medizinischer Leistungen abzielen. Die Engagements des ERP-Sondervermögens und weiterer privater Investoren bestehen aus dem Investment und einem abstrakten Schuldversprechen gegenüber einer Krankenkasse, mit dem das Investment dieser Krankenversicherung quasi garantiert wird. Im Gegenzug bekommen die Investoren bei einer Rendite oberhalb von 2 Prozent die darüber liegenden Erträge als Garantieprämie. Der Fonds befindet sich in der Desinvestitionsphase, im Jahr 2025 sind keine Abrufe erfolgt. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. eCAPITAL IV Technologies Fonds Das ERP-Sondervermögen ist seit Ende 2016 am Wagniskapitalfonds eCAPITAL IV Technologies beteiligt. Der Fonds stellt Startups und innovativen Unternehmen aus dem Hightech-Bereich Risikokapital zur Verfügung. Der Fonds befindet sich in der Desinvestitionsphase. Im Jahr 2025 stellte das ERP-Sondervermögen 0,5 Mio. Euro für Abrufe bereit. eCapital Cybersecurity Fonds Ende 2018 hat das ERP-Sondervermögen eine Beteiligung von bis zu 7,45 Mio. Euro am Cybersecurity-Fonds der deutschen Fondsgesellschaft eCAPITAL gezeichnet. Der Fonds hat einen Investitionsfokus auf Unternehmen, die insbesondere auf IT-Sicherheit und Datensicherheit für Wirtschaft und Gesellschaft abzielen. Der Fonds befindet sich in der Desinvestitionsphase. Im Jahr 2025 stellte das ERP-Sondervermögen 0,3 Mio. Euro für Abrufe bereit. 3.2.6 Förderung von Exportleistungen deutscher Unternehmen – ERP- Exportfinanzierungsprogramm Im Bereich der Exportförderung wurde über das ERP-Exportfinanzierungsprogramm 2025 ein Fördervolumen von insgesamt rund 127 Mio. Euro zugesagt. Im Vergleich zum Vorjahr ist das Fördervolumen deutlich gestiegen (2024: 13 Mio. Euro). Im Rahmen des ERP-Exportfinanzierungsprogramms werden Kredite an ausländische Käufer deutscher Exportgüter in Entwicklungs- und Schwellenländern gefördert. Hiervon profitieren sowohl Entwicklungs- und Schwellenländer, als auch deutsche Exporteure, die sich damit neue Märkte erschließen. Unter dem Programm vergeben antragsberechtigte Banken sogenannte „CIRR-Kredite“, die unter Nutzung des ERP-Sondervermögens refinanziert werden. CIRR-Kredite werden zu dem von der OECD festgelegten günstigen CIRR-Zinssatz (CIRR = Commercial Interest Reference Rate) ausgestattet und müssen bestimmte Programmkriterien erfüllen, z. B. mit einer Exportkreditgarantie des Bundes gedeckt sein (Hermes-Deckung). 3.2.7 Förderung von transatlantischen Begegnungen Wie in den Vorjahren wurden auch im Jahr 2025 die Förderung der transatlantischen Begegnung sowie der Gedanke der Völkerverständigung verfolgt. Die Förderung ist langfristig angelegt und erfolgt im Rahmen folgender Zuschussprogramme: Dem Deutschen Programm für transatlantische Begegnung, zwei transatlantischen Stipendienprogrammen und dem ERP-Stipendienprogramm GUS/MOE sowie dem deutsch/jüdisch-amerikanischen Austauschprogramm „Germany Close Up“. Das geplante Fördervolumen dieser Programme betrug für das Jahr 2025 insgesamt 7,3 Mio. Euro. Die Höhe der tatsächlich in Anspruch genommen Mittel betrug insgesamt 6,21 Mio. Euro. 4 Ausblick Die wirtschaftliche Entwicklung in Deutschland hat sich im ersten Halbjahr 2026 ungeachtet des kriegerischen Konflikts im Nahen Osten, der faktischen Sperrung der Straße von Hormus und den damit einhergehenden drastischen Preisanstiegen bei Energie und weiteren Rohstoffen als recht robust erwiesen. Die weiteren wirtschaftlichen Perspektiven hängen wesentlich von der Entwicklung des Konfliktes im Nahen Osten ab. Auch wenn es zu einer baldigen Konfliktlösung kommen sollte, dürften die Energie- und Rohstoffpreise angesichts der Zerstörung von Produktionskapazitäten und des Rückstaus durch Lieferengpässe für längere Zeit auf einem erhöhten Niveau bleiben. Die belastenden Effekte auf die deutsche Wirtschaft werden damit auch im weiteren Jahresverlauf spürbar sein. Die globale Wachstumsdynamik verlief bis zuletzt ungeachtet der handels- und geopolitischen Belastungen recht dynamisch, wovon auch die deutschen Exporteure profitieren konnten. Dennoch bleiben die Perspektiven der exportorientierten Industrie durch den erhöhtem Wettbewerbsdruck und den starken Euro gedämpft. Trotz des guten Jahresauftakts dürften die deutschen Exporte von Waren und Dienstleistungen in diesem Jahr weiter Marktanteile verlieren. Im kommenden Jahr dürften die Ausfuhren etwas stärker expandieren. Aufgrund gedämpfter Exportaussichten, gestiegener Zinsen und erhöhter Unsicherheit ist davon auszugehen, dass sich die Ausrüstungsinvestitionen nur zögerlich erholen. Bei den Bauinvestitionen zeichnete sich zuletzt zwar eine Bodenbildung ab, einer deutlichen Belebung stehen jedoch steigende Bau- und Finanzierungskosten entgegen. Im laufenden Jahr ist V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. zu erwarten, dass die staatlichen Beschaffungs- und Investitionsmaßnahmen wesentliche Treiber der Anlageinvestitionsentwicklung sind. Unterstützt durch die steuerlichen Anreize aus dem Investitions-Sofortprogramm dürften im kommenden Jahr aber auch die privaten Investitionen wieder deutlicher expandieren. Die drastischen Energiepreissteigerungen erhöhen nicht nur die Produktionskosten der Unternehmen, sondern dämpfen auch die Kaufkraft der privaten Haushalte. Infolge der erhöhten Unsicherheit über Beschäftigungs- und Einkommensperspektiven ist daher in diesem und im kommenden Jahr nur von einem moderaten Wachstum der realen privaten Konsumausgaben auszugehen. Die Sparquote dürfte weiterhin leicht unter ihrem langjährigen Durchschnitt liegen. Auch die Arbeitskräftenachfrage bleibt infolge der gestiegenen Preise für Energie und andere Vorleistungsgüter sowie der anhaltend hohen Unsicherheit bezüglich der Dauer und Auswirkungen des Nahost-Konflikts gedämpft. Daher wird die Zahl der Erwerbstätigen im laufenden Jahr deutlich sinken und aufgrund des zunehmenden Einflusses des demografischen Wandels auch im Jahr 2026 weiter zurückgehen. Die Zahl der Arbeitslosen dürfte abermals steigen und erst infolge einer längerfristigen Stabilisierung der gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen im kommenden Jahr wieder abnehmen. In der Frühjahrsprojektion ist die Bundesregierung von einer Beruhigung des Konflikts im Nahen Osten im Laufe des zweiten Halbjahres 2026, einer Aufhebung der Blockade der Straße von Hormus und einer allmählichen Normalisierung der Energiepreise ausgegangen. Auf dieser Basis wurde mit einem Zuwachs des preisbereinigten Bruttoinlandsprodukts von 0,5 Prozent im laufenden Jahr und von 0,9 Prozent im kommenden Jahr gerechnet. Falls es im Zuge einer längerfristigen Konfliktsituation zu anhaltend hohen Energiepreisen, weitergehenden Beschädigungen von Produktionsanlagen sowie weiteren indirekten Folgen durch globale Lieferkettenprobleme und erhöhte Unsicherheiten bei Investoren, Produzenten und Verbrauchern kommt, sind höhere Wachstumseinbußen jedoch nicht auszuschließen. Die Gründungsplanungstätigkeit hat gemäß dem KfW-Gründungsmonitor 2026 im Jahr 2025 erneut leicht zugenommen. Die Planungsquote, also der Anteil der aktiven Planerinnen und Planer an der Bevölkerung im Alter von 18 bis 64 Jahre, ist von 4,9 Prozent im Jahr 2024 auf 5,1 Prozent im Jahr 2025 gestiegen (2023: 3,6 Prozent). Da die Entwicklung der Gründungsplanungen laut KfW-Gründungsmonitor 2026 oft ein guter Indikator für die Gründungstätigkeit im Folgejahr ist, könnte die Gründungstätigkeit auch 2026 erneut leicht ansteigen, wenngleich auf Basis der Prognosen für Konjunktur und Arbeitsmarkt geringere Impulse auf die Gründungstätigkeit zu erwarten seien als im Vorjahr, sodass zusammengenommen mit einer stabilen Gründungstätigkeit zu rechnen sei. Nun gilt es, die deutsche Wirtschaft mit einem verlässlichen und großzügigen Finanzierungs-Angebot zu begleiten. Mit einem Planvolumen von rund 11,7 Mrd. Euro (2025: rund 11,1 Mrd. Euro) kann die Förderung aus dem ERP-Sondervermögen für 2026 angesichts der vielfältigen, zunehmend auch geopolitischen Herausforderungen für den Wirtschaftsstandort Deutschland einen wichtigen Beitrag dazu leisten, die Resilienz der deutschen Wirtschaft zu erhöhen, Investitionen anzuregen und die wirtschaftliche Dynamik anzutreiben. Denn eine funktionierende Versorgung mittelständischer Unternehmen mit günstigen Krediten und Beteiligungskapital ist Voraussetzung für eine wettbewerbsfähige und wachsende Volkswirtschaft. Die hohe Nachfrage nach ERP- Förderprodukten im Jahr 2025 zeigt, dass die strukturelle Ausrichtung der ERP-Förderung den Bedarf der Unternehmen trifft. Die verbesserten Fördermöglichkeiten in den Bereichen Digitalisierung und Innovationen wurden auch im ersten Halbjahr 2026 sehr gut nachgefragt. Gleiches gilt für das Programm ERP-StartGeld. Im Bereich der Leasingfinanzierung wird der künftige Anwendungsbereich derzeit geprüft, insbesondere die Erweiterung auf Investitionen zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit in Deutschland. Auch im Bereich der Wagniskapital- und Beteiligungsfinanzierung werden die einzelnen Instrumente kontinuierlich entsprechend dem Marktbedarf weiterentwickelt. Dafür werden sowohl im Bereich der Direktinvestitionen als auch im Bereich der Dachfonds Programme konsolidiert, um sie noch schlagkräftiger ausrichten zu können: Der DeepTech & Climate Fonds, der im Bereich Hoch- Technologie (Deep Tech) gemeinsam mit privaten Kapitalgebern in das Wachstum von Unternehmen mit Zukunftstechnologien investiert, wird seit dem 1. Februar 2026 als Investitionsfonds unter dem Dach des High Tech Gründerfonds geführt. Dies schafft auch die Grundlage, um das Ende 2025 angekündigte SVI-Vehikel des Bundes umzusetzen. Die ERP/Zukunftsfonds-Wachstumsfazilität wird künftig mit anderen Zukunftsfondsprogrammen gebündelt, um die Bedarfe junger Technologieunternehmen mit hohem Wachstumspotenzial noch besser zu adressieren. Mit dem Investitionsstart von Scale-up Direct sowie einer Aufstockung der ERP-Zukunftsfonds- Wachstumsfazilität um 50 Mio. Euro jährlich wird die KfW-Beteiligungsfinanzierung durch die KfW Capital zudem ausgebaut und deren Förderwirkung für ein optimales Ökosystem für den Beteiligungsmarkt unterlegt. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt. Außerdem werden Nachfolgeprogramme für die erfolgreichen Instrumente vorbereitet und umgesetzt: Die Kooperation des ERP-Sondervermögens mit dem Europäischen Investitionsfonds wird im Jahr 2026 mit EIF German Equity als nachfolgender Dachfondstruktur zum ERP/EIF-Dachfonds, dessen Investitionsperiode Ende 2025 ausgelaufen ist, weitergeführt. Zudem soll die zweite Generation der European Tech Champions Initiative aufgelegt und mit Mitteln aus dem ERP-Sondervermögen und dem Zukunftsfonds unterstützt werden (ETCI 2.0). Und nicht zuletzt ist die Gründung des HTGF V geplant, mit dem die Erfolgsgeschichte des HTGF fortgeschrieben werden soll. Somit bleiben die erfolgreichen Maßnahmen zur Unterstützung von Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen aus dem ERP-Sondervermögen auch weiterhin als wichtiger Bereich der förderpolitischen Agenda bestehen. Sie werden auf hohem Niveau fortgesetzt, an krisenbedingte Bedarfe ausgerichtet und für den Erhalt und Ausbau der Wettbewerbsfähigkeit durch Innovation und Digitalisierung weiterentwickelt. V orabfassung – w ird durch die lektorierte Fassung ersetzt.

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