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Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2026 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2026 - ERPWiPlanG 2026) (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/1899)

dip / drucksache 12.11.2025 · WP 21 · 21/2784 · Beschlussempfehlung und Bericht · Original ↗

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Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2026 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2026 - ERPWiPlanG 2026) (Beschlussempfehlung und Bericht zu Drs. 21/1899) [Deutscher Bundestag Drucksache 21/2784 21. Wahlperiode 12.11.2025 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (9. Ausschuss) zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung – Drucksache 21/1899 – Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2026 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2026 – ERPWiPlanG 2026) A. Problem Mit dem jährlich zu verabschiedenden ERP-Wirtschaftsplangesetz wird der Wirtschaftsplan des EPR-Sondervermögens für das Kalenderjahr 2026 festgelegt und damit eine rechtliche Grundlage geschaffen, die deutsche Wirtschaft zu fördern. Der Gesetzentwurf sieht vor, Mittel aus dem ERP-Sondervermögen in Höhe von rund 1,324 Milliarden Euro für die im Wirtschaftsplan genannten Förderzwecke bereitzustellen. Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft (insbesondere kleine und mittlere Unternehmen) einschließlich gewerblich orientierter gemeinnütziger Unternehmen im Bereich der Gründungsfinanzierung und Angehörige freier Berufe sollen aus dem ERP-Sondervermögen zinsgünstige Darlehen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von insgesamt rund 12 Milliarden Euro erhalten. B. Lösung Annahme des Gesetzentwurfs in unveränderter Fassung mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der AfD bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke. C. Alternativen Keine. D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand Vergleiche Abschnitt A. E. Erfüllungsaufwand E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger Das Regelungsvorhaben hat keine Auswirkungen auf Bürgerinnen und Bürger. E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft Bei der Förderung entstehen den Begünstigten keine zusätzlichen Kosten, sie werden vielmehr von Finanzierungskosten entlastet. Die Kosten, die den Förderinstituten und den Hausbanken mit der Gewährung der Darlehen entstehen, werden vom ERP-Sondervermögen gedeckt. Davon Bürokratiekosten aus Informationspflichten Es werden weder für Unternehmen noch für die Verwaltung neue Informationspflichten eingeführt. E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung Der ERP-Wirtschaftsplan wird von Förderinstituten, im Wesentlichen von der Kreditanstalt für Wiederaufbau, und Hausbanken durchgeführt. Der Bund trägt die Personal- und Sachkosten, die unmittelbar bei ihm für die Verwaltung des Vermögens entstehen. Für die Verwaltung ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zuständig, am bisherigen Verfahren verändert sich nichts. F. Weitere Kosten Die zinsbegünstigten ERP-Darlehen beeinflussen bei den Empfängern die Preisgestaltung tendenziell günstig. Mögliche Auswirkungen auf Einzelpreise können nicht eingeschätzt werden. Unmittelbare Auswirkungen auf das allgemeine Preisniveau, insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind nicht zu erwarten. Beschlussempfehlung Der Bundestag wolle beschließen, den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1899 unverändert anzunehmen. Berlin, den 12. November 2025 Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie Christian Frhr. von Stetten Vorsitzender Enrico Komning Berichterstatter Daniel Bettermann Berichterstatter Bericht der Abgeordneten Enrico Komning und Daniel Bettermann I. Überweisung Der Gesetzesentwurf auf Drucksache 21/1899 wurde in der 31. Sitzung des Deutschen Bundestages am 9. Oktober 2025 an den Ausschuss für Wirtschaft und Energie zur Federführung sowie an den Haushaltsausschuss und den Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen zur Mitberatung überwiesen. II. Wesentlicher Inhalt der Vorlage Die Förderprogramme aus dem Sondervermögen des European Recovery Program (ERP) gehören mit ihren zinsgünstigen Krediten und Beteiligungen zu den Instrumenten der deutschen Wirtschaftsförderung. Mit dem von der Bundesregierung auf Drucksache 21/1899 eingebrachten Gesetzentwurf für ein ERP-Wirtschaftsplangesetz 2026 wird die rechtliche Grundlage für die Wirtschaftsförderung des Bundes aus dem ERP-Sondervermögen für das Jahr 2026 geschaffen. Im Mittelpunkt der Förderung stehen kleine und mittlere Unternehmen, die durch zinsverbilligte Kredite und Beteiligungskapital gefördert und in ihrer Unternehmensgründung unterstützt werden sollen. Zudem erhalten die Unternehmen durch die Bereitstellung von Beteiligungs-, Wagniskapital- und Mezzanine- Finanzierungen Unterstützung bei Investitionen, die der Transformation und der Innovationsfähigkeit der deutschen Wirtschaft dienen. Der ERP-Wirtschaftsplan legt hierfür die geplanten Förderprogramme und Finanzierungsinstrumente fest. Für das Jahr 2026 werden aus dem Sondervermögen Mittel in Höhe von rund 1,324 Milliarden Euro für die im Wirtschaftsplan genannten Förderzwecke bereitgestellt. Für Unternehmen der gewerblich orientierten Wirtschaft und für Angehörige der freien Berufe können dadurch zinsgünstige Darlehen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von insgesamt rund 12 Milliarden Euro mobilisiert werden. III. Stellungnahmen der mitberatenden Ausschüsse Der Haushaltausschuss hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1899 in seiner 23. Sitzung am 12. November 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der AfD bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke dessen Annahme. Der Ausschuss für Wohnen, Stadtentwicklung, Bauwesen und Kommunen hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1899 in seiner 11. Sitzung am 12. November 2025 beraten und empfiehlt mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der AfD bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke dessen Annahme. IV. Beratungsverlauf und Beratungsergebnisse im federführenden Ausschuss Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie hat den Gesetzentwurf auf Drucksache 21/1899 in seiner 17. Sitzung am 12. November 2025 abschließend beraten. Der Bundesrechnungshof führte einleitend aus, dass die gesetzliche Vorgabe des Substanzerhalts für das ERP- Sondervermögen im Jahr 2024 gewahrt worden sei und anhand des vorliegenden Gesetzesentwurfs auch für das Jahr 2026 voraussichtlich gewahrt werde. Im Hinblick auf das Jahr 2024 betonte der Bundesrechnungshof, dass die tatsächliche Förderleistung des ERP-Sondervermögens mit 283,3 Millionen Euro hinter die geplante Förderleistung von 321,3 Millionen Euro zurückgeblieben sei, sodass nur 74 Prozent des geplanten Ansatzes erreicht worden sei. Außerdem sei das derzeitige ERP-Vermögen um 5,6 Milliarden Euro über dem Maß, das für den Substanzerhalt notwendig sei. Eine solche Anhäufung von KfW-Vermögen sei im Hinblick auf eine wirksame und wirtschaftliche Förderung der deutschen Wirtschaft nicht notwendig. Die Fraktion der CDU/CSU betonte, dass das ERP-Sondervermögen einen wichtigen Beistand in der deutschen Förderlandschaft darstelle. Dass das ERP-Sondervermögen seit Jahrzehnten aus einem soliden Kapital bestehe, gehe auch aus dem vom Bundesrechnungshof bezeichneten „Übervermögen“ hervor. Mit dem vorliegenden Haushaltansatz könne außerdem ein Plus von 132 Millionen Euro verbucht werden, sodass ein Gesamtförderleistungsvolumen von 1,3 Milliarden Euro bestehe. Im Hinblick auf die Förderleistung stelle sich die Frage, welche weiteren Maßnahmen zur Steigerung der Förderleistung unternommen werden könnten und inwiefern die Notwendigkeit bestehe, zukünftig Förderschwerpunkte zu verändern, weil diese über die letzten Jahrzehnte mehrheitlich unverändert geblieben seien. Außerdem sei zu fragen, inwiefern es realistisch sei, 300 Millionen Euro pro Jahr an Förderleistung zu realisieren. Die Fraktion der AfD kritisierte, dass das ERP-Sondervermögen im Sinne einer sozial-ökologischen Transformation instrumentalisiert werde. Während sie das Instrument von Beteiligungs- und Venture Capital grundsätzlich begrüße, würde das ERP-Sondervermögen dazu genutzt, die sozial-ökologische Transformation der Vorgängerregierung voranzutreiben. Dies sei daran zu erkennen, dass das ERP-Sondervermögen ausdrücklich im Einklang mit dem Leitgedanken der Bundesregierung zur nachhaltigen Entwicklung im Sinne der deutschen Nachhaltigkeitsstrategie stehe und einschlägige Förderprogramme, wie das ERP-Nachhaltiges Global Darlehen Leasing, weiterhin bestünden. Zwar sei das Programm ERP-Nachhaltige Gründungen im Jahr 2026 nicht mehr enthalten, der Grund dafür sei aber nicht klar. Weshalb sich die Frage stelle, ob auch das Programm ERP-Nachhaltige Global Darlehen Leasing ebenfalls entfallen solle. Die Fraktion der SPD betonte, dass der Gesetzesentwurf eine wichtige Unterstützung für den Mittelstand darstelle. Besonders positiv sei die Öffnung auf die Förderung gewerblich orientierter, gemeinnütziger Unternehmen. Insbesondere im Hinblick auf Sozialunternehmen, die in Deutschland einen wichtigen Beitrag zur Wirtschaft leisteten, sei dies ein positives Signal. Im Hinblick auf das Sozialunternehmertum müsse geklärt werden, welche Instrumente man vorsehen könne, um zu verhindern, dass diese Zielgruppe erneut bei möglichen Fördermaßnahmen außen vor bleibe. Die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betonte die grundsätzliche Bedeutung des ERP-Sondervermögen, insbesondere im Rahmen von Investitionen in Klimaschutz, Digitalisierung und Innovation. Man müsse aber die Frage stellen, warum der Mittelabfluss in der Vergangenheit nicht so gewesen sei, wie er hätte sein können. Sie kritisierte, dass im Wirtschaftsplan 2026 keine gemeinwohlorientierten Unternehmen von den Förderprogrammen profitieren könnten, die nicht den entsprechenden gewerblichen Kriterien entsprächen. Die Gründe dafür seien nicht ersichtlich. Die Fraktion Die Linke hob hervor, dass sie das ERP-Sondervermögen grundsätzlich als effektives Werkzeug zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen begrüße. Sie kritisierte, dass der Gesetzentwurf im Hinblick auf sozial und ökologische Rahmenbedingungen rückschrittlich sei – vor allem im Hinblick auf gemeinwohlorientierte Unternehmen, die keine gewerblichen Kriterien erfüllten. Ferner sei es problematisch, dass die Fördermittel – vor allem im Hinblick auf die derzeitige wirtschaftliche Lage – nicht den geplanten Anklang gefunden hätten. Die Bundesregierung betonte die Bedeutung des ERP-Sondervermögens für die Unterstützung der deutschen Wirtschaft. Ein effizienter Einsatz von Förderungsmitteln sei hier besonders bedeutsam. In Bezug auf gemeinnützige Unternehmen, die keine gewerblichen Kriterien erfüllten, bestehe jenseits von Förderungen im Rahmen des ERP-Sondervermögens eine steuerliche Begünstigungsmöglichkeit, die diese entlasten würden. Eine in der Vergangenheit liegende geringere Inanspruchnahme der geplanten Förderleistung habe auch mit der Niedrigzinsphase im Zusammenhang gestanden. Um noch weitere finanzielle Mittel für kleine und mittlere Unternehmen zur Verfügung zu stellen, würde die KfW-Zinsverbilligung um 50 Millionen Euro aufgestockt und Förderzuschüsse bereitgestellt werden. Der Ausschuss für Wirtschaft und Energie beschloss mit den Stimmen der Fraktionen CDU/CSU, SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktion der AfD bei Stimmenthaltung der Fraktion Die Linke, die Annahme des Gesetzesentwurfs auf Drucksache 21/1899 in unveränderter Fassung zu empfehlen. Berlin, den 12. November 2025 Enrico Komning Berichterstatter Daniel Bettermann Berichterstatter Gesamtherstellung: H. Heenemann GmbH & Co. KG, Buch- und Offsetdruckerei, Bessemerstraße 83–91, 12103 Berlin, www.heenemann-druck.de Vertrieb: Bundesanzeiger Verlag GmbH, Postfach 10 05 34, 50445 Köln, Telefon (02 21) 97 66 83 40, Fax (02 21) 97 66 83 44, www.bundesanzeiger-verlag.de ISSN 0722-8333]

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