Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2027 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2027 - ERPWiPlanG 2027)
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Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2027 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2027 - ERPWiPlanG 2027)
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ISSN 0720-2946
Bundesrat Drucksache 473/26
14.08.26 BRFuss
Wi
Gesetzentwurf
der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des
Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2027
(ERP-Wirtschaftsplangesetz 2027 - ERPWiPlanG 2027)
A. Problem und Ziel
Mit dem Gesetz soll die deutsche Wirtschaft im Kalenderjahr 2027 gefördert werden.
B. Lösung
Es werden Mittel aus dem ERP-Sondervermögen in Höhe von rund 1 186 Millionen Euro
für die im Wirtschaftsplan genannten Förderzwecke bereitgestellt. Unternehmen der
gewerblichen Wirtschaft (insbesondere des Mittelstandes) einschließlich gewerblich
orientierter gemeinnütziger Unternehmen im Bereich der Gründungsfinanzierung und
Angehörige freier Berufe erhalten aus dem ERP-Sondervermögen im Rahmen der
veranschlagten Mittel zinsgünstige Darlehen und Beteiligungskapital mit einem Volumen von
insgesamt rund 12 000 Millionen Euro.
C. Alternativen
Keine.
D. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Vergleiche Abschnitt B.
E. Erfüllungsaufwand
E.1 Erfüllungsaufwand für Bürgerinnen und Bürger
Das Regelungsvorhaben hat keine Auswirkungen auf Bürgerinnen und Bürger.
E.2 Erfüllungsaufwand für die Wirtschaft
Bei der Förderung entstehen den Begünstigten keine zusätzlichen Kosten, sie werden
vielmehr von Finanzierungskosten entlastet. Die Kosten, die den Förderinstituten und den
Fristablauf: 25.09.26
Hausbanken mit der Gewährung der Darlehen entstehen, werden vom ERP-
Sondervermögen gedeckt.
Es werden weder für Unternehmen noch für die Verwaltung neue Informationspflichten
eingeführt.
E.3 Erfüllungsaufwand der Verwaltung
Der ERP-Wirtschaftsplan wird von Förderinstituten, im Wesentlichen von der Kreditanstalt
für Wiederaufbau, und Hausbanken durchgeführt. Der Bund trägt die Personal- und
Sachkosten, die unmittelbar bei ihm für die Verwaltung des Vermögens entstehen. Für die
Verwaltung ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zuständig, am
bisherigen Verfahren verändert sich nichts.
F. Weitere Kosten
Die zinsbegünstigten ERP-Darlehen beeinflussen bei den Empfängern die
Preisgestaltung tendenziell günstig. Mögliche Auswirkungen auf Einzelpreise können nicht
eingeschätzt werden. Unmittelbare Auswirkungen auf das allgemeine Preisniveau,
insbesondere auf das Verbraucherpreisniveau, sind aber nicht zu erwarten.
Bundesrat Drucksache 473/26
14.08.26 BRFuss
Wi
Gesetzentwurf
der Bundesregierung
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des
Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2027
(ERP-Wirtschaftsplangesetz 2027 - ERPWiPlanG 2027)
Bundesrepublik Deutschland Berlin, 14. August 2026
Der Bundeskanzler
An den
Präsidenten des Bundesrates
Herrn Bürgermeister
Dr. Andreas Bovenschulte
Sehr geehrter Herr Bundesratspräsident,
hiermit übersende ich gemäß Artikel 76 Absatz 2 des Grundgesetzes den von der
Bundesregierung beschlossenen
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des Wirtschaftsplans des
ERP-Sondervermögens für das Jahr 2027
(ERP-Wirtschaftsplangesetz 2027 – ERPWiPlanG 2027)
mit Begründung und Vorblatt.
Federführend ist das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.
Mit freundlichen Grüßen
Der Stellvertreter des Bundeskanzlers
Lars Klingbeil
Fristablauf: 25.09.26
Entwurf eines Gesetzes über die Feststellung des
Wirtschaftsplans des
ERP-Sondervermögens für das Jahr 2027
(ERP-Wirtschaftsplangesetz 2027 – ERPWiPlanG 2027)
Vom ...
Der Bundestag hat das folgende Gesetz beschlossen:
§ 1
Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens
Der Wirtschaftsplan des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2027, der diesem Gesetz
als Anlage beigefügt und nach § 8 Absatz 1 Satz 1 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26.
Juni 2007 (BGBl. I S. 1160), geändert durch Artikel 246 der Verordnung vom 31. August
2015 (BGBl. I S. 1474), aufgestellt worden ist, wird in Einnahmen und Ausgaben auf
1 186 621 000 Euro
festgestellt.
§ 2
Ermächtigung zur Kreditaufnahme
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, Kredite bei der
Kreditanstalt für Wiederaufbau bis zu der Höhe von 30 Prozent des in § 1 festgestellten
Betrages aufzunehmen.
§ 3
Zulässige Mehrausgaben ohne Nachtragswirtschaftsplan
Wird gegenüber dem ERP-Wirtschaftsplan infolge eines unvorhergesehenen und
unabweisbaren Bedürfnisses eine Mehrausgabe erforderlich (Artikel 112 des
Grundgesetzes), so bedarf es keines Nachtragswirtschaftsplans, wenn die Mehrausgabe im Einzelfall
einen Betrag von 5 000 000 Euro nicht überschreitet oder wenn Rechtsverpflichtungen zu
erfüllen sind.
§ 4
Übernahme von Gewährleistungen
(1) Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie wird ermächtigt, mit
Einwilligung des Bundesministeriums der Finanzen Bürgschaften, Garantien oder sonstige
Gewährleistungen zur Förderung der gewerblichen Wirtschaft einschließlich der freien Berufe
und von Unternehmensgründungen von gewerblich orientierten gemeinnützigen
Unternehmen bis zu einem Gesamtbetrag von 5 161 000 000 Euro zu Lasten des ERP-
Sondervermögens zu übernehmen.
(2) Auf den Höchstbetrag nach Absatz 1 werden die aufgrund der Ermächtigungen der
früheren Wirtschaftsplangesetze übernommenen Bürgschaften, Garantien und sonstigen
Gewährleistungen angerechnet, soweit das ERP-Sondervermögen noch in Anspruch
genommen werden kann oder in Anspruch genommen worden ist und für die erbrachten
Leistungen keinen Ersatz erlangt hat.
(3) Eine Bürgschaft, Garantie oder sonstige Gewährleistung ist auf den Höchstbetrag
in der Höhe anzurechnen, in der das ERP-Sondervermögen daraus in Anspruch genommen
werden kann. Zinsen und Kosten sind auf den Ermächtigungsrahmen nur anzurechnen,
soweit bei der Übernahme ein gemeinsamer Haftungsbetrag für Hauptverpflichtung, Zinsen
und Kosten festgelegt wird.
(4) Soweit das ERP-Sondervermögen ohne Inanspruchnahme von seiner Haftung frei
wird oder Ersatz für erbrachte Leistungen erlangt hat, ist eine übernommene
Gewährleistung auf den Höchstbetrag nicht mehr anzurechnen.
§ 5
Vom Verwendungszweck ausgenommene Beträge
Die in Kapitel 1 Titel 681 02 und 681 03 veranschlagten Beträge und
Verpflichtungsermächtigungen sind von der Begrenzung der in § 2 des ERP-Verwaltungsgesetzes
festgelegten Zweckbestimmung ausgenommen.
§ 6
Außerkrafttreten
Die §§ 2 bis 5 treten am Tag der Verkündung des ERP-Wirtschaftsplangesetzes 2028,
frühestens jedoch mit Ablauf des 31. Dezember 2027, außer Kraft.
§ 7
Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2027 in Kraft.
Anlage
(zu § 1)
Wirtschaftsplan
nach § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes vom 26. Juni 2007
Kapitel 1 (Ausgaben): Investitionsfinanzierung
Kapitel 2 (Sonstige Ausgaben): Sonstige Ausgaben
Kapitel 3 (Einnahmen): Einnahmen
Anlage 1: Übersicht über die Verpflichtungen und Verpflichtungsermächtigungen aus
Kapitel 1
Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung des ERP-Sondervermögens zum 31.
Dezember 2025
Anlage 3: Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom 31.
Dezember 2025
Anlage 4: Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die
Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten
Nachrangdarlehens
Kapitel 1
Titel
und
Funktion
Zweckbestimmung
Betrag für
1 000 €
Betrag für
1 000 €
Ist-Ergebnis
1 000 €
1 2 3 4 5
Ausgaben
892 01- Finanzierungshilfen zur Unterstützung von
691 Unternehmensgründungen und -übernahmen, zur
Leistungssteigerung mittelständischer privater
Unternehmen sowie für Exporte der gewerblichen
Wirtschaft
Verpflichtungsermächtigung 355 900 T€
davon fällig:
Jahr 2028 bis zu 73 500 T€
Jahr 2029 bis zu 59 100 T€
Jahr 2030 bis zu 54 300 T€
in künftigen Haushaltsjahren 169 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben
bei folgenden Titeln: 870 01, 531 01 und 575 01.
2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig
deckungsfähig: 683 01 und 682 01.
3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der
Verpflichtungsermächtigung bei folgenden Titeln gegenseitig
deckungsfähig: 683 01 und 682 01.
............... 1
..................................
..................................
..................................
..................... 2 2
................
................
...................................
...................................
...................................
.................
.................................................................................
4. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der
Mehreinnahmen bei folgendem Titel geleistet werden: 162 01.
Dies gilt auch für zu erwartende Einnahmen aus
bestehenden Ansprüchen. Falls Ausgaben aufgrund zu
erwartender Einnahmen geleistet wurden und diese
Einnahmen im laufenden Haushaltsjahr nicht
eingehen, dürfen diese Einnahmen, soweit sie in den
folgenden Haushaltsjahren eingehen, nicht mehr zur
Leistung von Ausgaben verwendet werden.
683 01-
Förderkosten aus Zusagen bis zum 31.12.2026
Zahlungsverpflichtungen
davon fällig:
31 300 T€
Jahr 2028 bis zu 246 600 T€
Jahr 2029 bis zu 221 100 T€
Jahr 2030 bis zu 193 500 T€
in künftigen Haushaltsjahren 651 100 T€
Haushaltsvermerk:
67 100 66 800 29 803
1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben
folgenden Titeln: 870 01, 531 01 und 575 01.
2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig
deckungsfähig: 892 01 und 682 01.
3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der
Verpflichtungsermächtigung bei folgenden Titeln gegenseitig
deckungsfähig: 892 01 und 682 01.
283 000 231 600 168 816
Titel
und
Funktion
Zweckbestimmung
Betrag für
1 000 €
Betrag für
1 000 €
Ist-Ergebnis
1 000 €
1 2 3 4 5
Ausgaben
682 01- Förderkosten für die Finanzierung von Projekten mit
691 deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung
von haftendem Kapital für kleine und mittlere
Unternehmen
durch die KfW Capital
Verpflichtungsermächtigungen
davon fällig:
206 000 T€
Jahr 2028 bis zu 51 300 T€
Jahr 2029 bis zu 52 700 T€
Jahr 2030 bis zu 51 900 T€
Jahr 2031 bis zu 50 100 T€
Haushaltsvermerk:
1. Einsparungen dienen der Deckung von Mehrausgaben
bei folgenden Titeln: 870 01, 531 01 und 575 01.
2. Die Ausgaben sind mit folgenden Titeln gegenseitig
deckungsfähig: 892 01 und 683 01.
3. Die Verpflichtungsermächtigung ist mit der
Verpflichtungsermächtigung bei folgenden Titeln gegenseitig
deckungsfähig: 892 01 und 683 01.
682 02- Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europä-
330 ischen Partnern zur Bereitstellung von haftendem Kapital
für kleine und mittlere Unternehmen
Verpflichtungsermächtigung
davon fällig
in künftigen Haushaltsjahren
4
132
600 T€
600 T€
........................................ 2
........................................ 2
........................................ 2
...................... 7
....................................
..............
.............
..................................
..............
....................................
....................................
....................................
....................................
........................................................
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Mehreinnahmen
bei Titel 129 01 geleistet werden.
681 02- Gewährung von Stipendien an Studentinnen und Studen-
029 ten und junge Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler
sowie langfristige Förderung von Informationsreisen von
deutsch/jüdisch-amerikanischen Jugendlichen und von
Multiplikatoren nach Deutschland.
Verpflichtungsermächtigung
davon fällig:
007 T€
Jahr 2028 bis zu 270 T€
Jahr 2029 bis zu
48 200 42 900 28 265
335 T€
Jahr 2030 bis zu 402 T€
Haushaltsvermerk:
1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig
deckungsfähig: 681 03.
780 000 975 000 427 425
2. Die Ausgaben sind übertragbar.
3 801 3 710 3 332
Titel
und
Funktion
Zweckbestimmung
Betrag für
1 000 €
Betrag für
1 000 €
Ist-Ergebnis
1 000 €
1 2 3 4 5
Ausgaben
681 03- Förderung von Maßnahmen im Rahmen des Deutschen
029 Programms für transatlantische Begegnung 4 100 3 600 3 071
Verpflichtungsermächtigung 5 100 T€
davon fällig:
Jahr 2028 bis zu 1 500 T€
Jahr 2029 bis zu 1 300 T€
Jahr 2030 bis zu 1 300 T€
Jahr 2031 bis zu 1 000 T€
Haushaltsvermerk:
1. Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig
deckungsfähig: 681 02.
2. Die Ausgaben sind übertragbar.
01- Inanspruchnahme aus Gewährleistungen -
1 23 1 86
.........................
........................................
........................................
........................................
........................................
......................
......................
- -
Haushaltsvermerk:
Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der Einsparungen bei
den Titeln 892 01, 683 01 und 682 01 geleistet werden.
Gesamtsumme Investitionsfinanzierung 1 201 3 610 660 712
............................................
1 23 1 86
1 16
Abschluss
Zuweisungen und Zuschüsse 7 901 7 310 6 403
Ausgaben für Investitionen 1 178 300 3 300 654 309
Gesamtsumme Investitionsfinanzierung 1 201 3 610 660 712
................................................
Investitionsfinanzierung
Erläuterungen
Zu Tit. 892 01
Die ERP-Finanzierungshilfen sollen der Unterstützung von Unternehmensgründungen
und -übernahmen, der Leistungssteigerung mittelständischer privater Unternehmen sowie
der Förderung von Exporten der gewerblichen Wirtschaft dienen. Die veranschlagten
Mittel dienen zudem der Förderung im Bereich der KfW Beteiligungsfinanzierung außerhalb
der KfW Capital.
Dementsprechend sollen mit den Mitteln folgende Finanzierungszwecke mit einem Volumen
von rd. 11 155 Mio. Euro gefördert werden:
a) Existenzgründungen und Wachstumsfinanzierungen
einschließlich Vorhaben in regionalen
Fördergebieten und Leasingfinanzierung 7 105 Mio. Euro
b) Refinanzierung privater
.....................................................
................................
..............................
......................................
Kapitalbeteiligungsgesellschaften 50 Mio. Euro
c) Innovationen und Digitalisierung 3 000 Mio. Euro
d) Exportfinanzierung 1 000 Mio. Euro
Der für 2027 geplante Förderjahrgang führt mit dem oben genannten Volumen in Höhe von
11 155 Mio. Euro über die gesamte Laufzeit betrachtet zu einer barwertigen Zinsverbilligung in
Höhe von 288 Mio. Euro.
Wenn es die Nachfrage erfordert, können Zinsverbilligungen angepasst, Vergabevolumina
entsprechend verändert und Verschiebungen zwischen den einzelnen Förderbereichen
vorgenommen werden.
Bei der Planung des Neugeschäfts wurde sichergestellt, dass das ERP-Sondervermögen die
daraus resultierenden Belastungen dauerhaft tragen kann. Dabei wurde das für das Jahr 2027
geplante Fördervolumen auch für die kommenden Jahre zugrunde gelegt.
Entsprechend der vorstehenden Aufteilung und mit der Zielsetzung, dass dadurch zu einer
nachhaltigen Entwicklung beigetragen werden soll, können Finanzierungshilfen mit
Zinsverbilligung, Tilgungszuschüssen und Beteiligungsfinanzierungen für folgende Zwecke gewährt
werden:
a) Existenzgründungen, Unternehmensübernahmen und Wachstumsfinanzierungen
mittelständischer Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der Freien Berufe unter
besonderer Berücksichtigung regionaler Fördergebiete, einschließlich des ERP-Startfonds und
Leasingfinanzierung.
b) Refinanzierung für private Kapitalbeteiligungsgesellschaften, die mittelständischen
Unternehmen die Beschaffung von haftendem Kapital erleichtern.
c) Finanzierung von Digitalisierungs- und Innovationsvorhaben sowie des gesamten
Finanzierungsbedarfs innovativer Unternehmen.
d) Finanzierung von Lieferungen und Leistungen im Zusammenhang mit der Ausfuhr von
Investitionsgütern in Entwicklungsländer.
Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 10 Mio. Euro für neue Förderansätze
gewährt werden.
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projekt-/Verwaltungskosten geleistet
werden.
Aus dem Ansatz können auch Finanzierungshilfen zur Unterstützung von
Unternehmensgründungen von gewerblich orientierten gemeinnützigen Unternehmen geleistet werden.
Zu Tit. 683 01
Der Titelansatz enthält die Zahlungsverpflichtungen aus den im Zuge der Neuordnung nicht auf
den Bund übertragenen Kreditforderungen und die Kosten aus Zusagen nach der Neuordnung
der ERP-Wirtschaftsförderung bis einschließlich 31. Dezember 2026.
Die Zahlungsverpflichtungen in künftigen Haushaltsjahren belaufen sich auf 2 312,3 Mio. Euro,
davon fällig:
Jahr 2028 bis 246,6 Mio. Euro
Jahr 2029 bis zu 221,1 Mio. Euro
Jahr 2030 bis zu 193,5 Mio. Euro
in künftigen Haushaltsjahren 1 651,1 Mio. Euro
Zu Tit. 682 01
Der Titelansatz umfasst Mittel für
die Verwaltungs- und Refinanzierungskosten der KfW-Beteiligungstochter „KfW Capital“.
insbesondere für das Programm „ERP-Venture Capital-Fondsinvestments“ der KfW Capital
sowie
die „ERP/Zukunftsfonds-Wachstumsfazilität“ bei der KfW Capital sowie
die „ERP-Anlageberatung“ und „ERP-Anlagevermittlung“ im Rahmen des Wachstumsfonds
Deutschland.
Die KfW Capital ist auf Dachfondsbeteiligungen an Venture-Capital und Venture-Debt-Fonds
spezialisiert.
Zu Tit. 682 02
...
......................
......................
..........................
Der Ansatz umfasst insbesondere:
Die Dotierung der ERP/EIF-Programme mit dem Ziel, mittelständischen Unternehmen die
Beschaffung von haftendem Kapital sowohl in der Früh- und Wachstumsphase (Venture
Capital) als auch in der Expansionsphase (Venture Debt, Mezzaninkapital) zu erleichtern;
die Bedienung von Kapitalabrufen der High-Tech Gründerfonds I, II, III und IV, des HTGF
Opportunity, des DeepTech & Climate Fonds, des Fonds coparion und des Ko-Investment-
Vehikels für Direktbeteiligungen der KfW Capital „Scale-up Direct“ und
die Beteiligung des ERP-Sondervermögens an RegioInnoGrowth.
Weitere Maßnahmen sind der durch den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus)
kofinanzierte Mikromezzaninfonds und Beteiligungen an Frühphasen- und mittelstandsorientierten
Beteiligungsgesellschaften.
In dem Titel sind Doppelveranschlagungen als Ansatz im Haushaltsjahr 2027 beziehungsweise
als Verpflichtungsermächtigung mit Auszahlung in den Jahren 2028 ff. erforderlich, da es von
den nicht vorab zu bestimmenden Markt- und Investitionsgegebenheiten abhängt, ob die
Verwalter der refinanzierten Fonds die Kapitalzusagen mit Auszahlungen im Haushaltsjahr 2027
oder in Folgejahren tätigen.
Die ausgewiesenen Mittel sind Teil des Sondervermögens (Umschichtung) und gehen nicht zu
Lasten der erwirtschafteten Erträge.
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten
geleistet werden.
Die Verpflichtungsermächtigungen zu Lasten künftiger Haushaltsjahre belaufen sich auf rund
4 133 Mio. Euro.
Im Rahmen der veranschlagten Mittel können auch bis zu 15 Mio. Euro für neue Förderansätze
gewährt werden.
Zu Tit. 681 02
Von dem veranschlagten Baransatz entfallen 3,101 Mio. Euro auf Stipendienprogramme,
und zwar
1,782 Mio. Euro auf das MOE/GUS-Stipendienprogramm, mit dem Studentinnen und
Studenten der Wirtschaftswissenschaften aus mittel-, ost- und südosteuropäischen
Ländern ein Studienaufenthalt in Deutschland ermöglicht wird,
bis zu 0,990 Mio. Euro auf das ERP-Stipendienprogramm USA, mit dem jungen
deutschen postgraduierten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern die Möglichkeit
gegeben wird, ihre Ausbildung an einer führenden Hochschule in den Vereinigten Staaten
von Amerika fortzusetzen,
bis zu 0,329 Mio. Euro zur Mitfinanzierung des McCloy Academic Scholarship Program.
Aus dem Ansatz können auch Ausgaben für Evaluierung und Auswahl der Stipendiatinnen
und Stipendiaten der genannten Stipendienprogramme finanziert werden.
Bis zu 0,700 Mio. Euro des Baransatzes entfallen auf ein deutsch/jüdisch-amerikanisches
Begegnungsprojekt, mit dem jungen amerikanischen Jüdinnen und Juden und
Multiplikatoren die Möglichkeit gegeben wird, sich an Ort und Stelle selbst ein Bild über die Situation
im heutigen Deutschland und über das Verhältnis zu den jüdischen Mitbürgerinnen und
Mitbürgern zu machen. Dieses Projekt ist langfristig angelegt.
Grundsätzlich sollen Reisen in die USA nicht gefördert werden.
Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten geleistet
werden. Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe
von insgesamt 7,007 Mio. Euro veranschlagt, fällig in den Jahren 2028 bis 2030, um die
Förderung der ERP-Stipendienprogramme McCloy und des MOE/GUS bewilligen zu
können.
Zu Tit. 681 03
Die Mittel dienen der Durchführung des Deutschen Programms für transatlantische
Begegnung (ERP-Transatlantik-Programm). Im Rahmen dieses Programms werden
völkerverbindende, insbesondere transatlantische Projekte im Sinne von George C. Marshall finanziell
gefördert. Über die Förderung entscheidet das Bundesministerium für Wirtschaft und
Energie grundsätzlich im Einvernehmen mit dem Interministeriellen Ausschuss (IMA) bestehend
aus dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie, dem Bundeskanzleramt, dem
Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium für Bildung und Forschung.
Außer dem Baransatz ist bei diesem Titel eine Verpflichtungsermächtigung in Höhe von
insgesamt 5,1 Mio. Euro veranschlagt, fällig in den Jahren 2028 bis 2031, um auch
mehrjährige Projekte fördern zu können.
Aus dem Ansatz können auch Mandatar-/Projektträger-/Verwaltungskosten geleistet
werden.
Zu Tit. 870 01
Der Betrag ist für eine etwaige Inanspruchnahme aus Gewährleistungen, Bürgschaften,
Haftungsfreistellungen und Haftungszusagen vorgesehen.
Die Ermächtigung zur Übernahme von Gewährleistungen ergibt sich aus § 4 des jeweiligen
ERP-Wirtschaftsplangesetzes.
Die Verpflichtungen aus Gewährleistungen betrugen am 31. Dezember 2025 rund 3 500 Mio.
Euro.
Kapitel 2
Titel und
Funktion
Zweckbestimmung
Betrag für
1 000 €
Betrag für
1 000 €
Ist-
Ergebnis
1 000 €
1 2 3 4 5
Sonstige Ausgaben
427 09-011 Kosten für befristete Arbeitskräfte, sonstige
Beschäftigungsentgelte (auch für Auszubildende)
sowie Aufwendungen für nebenberuflich und
......................................................................
.........................................................
.................................
......................................
..........................................................
........................................................nebenamtlich Tätige 220 220 103
531 01-013 Kosten für Veröffentlichungen und Untersuchungen
sowie sonstige Kosten des ERP-Sondervermögens……
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der
Einsparungen bei folgenden Titeln geleistet werden: 892 01, 682
01 und 683 01.
2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig
deckungsfähig: 575 01.
575 01-680 Zinsaufwendungen
Haushaltsvermerk:
1. Mehrausgaben dürfen bis zur Höhe der
Einsparungen bei
folgenden Titeln geleistet werden: 892 01, 682 01 und
683 01.
2. Die Ausgaben sind mit folgendem Titel gegenseitig
deckungsfähig: 531 01.
200 200 113
- - -
595 01-062 Tilgung von Krediten gemäß
§ 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz - - -
697 01-389 Ausgleich von Liquiditätszuflüssen - - -
Summe Sonstige Ausgaben 420 420 216
Abschluss
Sonstige Ausgaben 420 420 216
Zinskosten. - - -
Gesamtsumme Sonstige Ausgaben 420 420 216
Sonstige Ausgaben
Erläuterungen
Zu Tit. 427 09
Veranschlagt werden Kosten für die zeitweilige Überlassung von Personal zur
Unterstützung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie bei der Wahrnehmung seiner
Aufgaben bei der Verwaltung des ERP-Sondervermögens gemäß § 1 in Verbindung mit § 10
ERP-Verwaltungsgesetz. Hierbei geht es insbesondere um Aufgaben, die sich aus der
Beteiligung des ERP-Sondervermögens an der Kreditanstalt für Wiederaufbau ergeben und
besondere finanzwirtschaftliche Kenntnisse voraussetzen.
Zu Tit. 531 01
Durch diese Mittel sollen Maßnahmen der Öffentlichkeitsarbeit und der Fortentwicklung der
ERP-Programme finanziert werden. Hierzu gehören Publikationen, in denen über Tätigkeit
und Programme des ERP-Sondervermögens auch im Internet informiert wird. Finanziert
werden können auch Evaluierungen von ERP-Programmen sowie praxisnahe
Untersuchungsformen (z. B. Seminare, Workshops, Tagungen u. Ä.), die zur Fortentwicklung der
ERP-Förderung beitragen können. Ferner können aus dem Ansatz sonstige Ausgaben des
ERP-Sondervermögens geleistet werden, soweit sie nicht vom Bund übernommen werden.
Darunter fallen auch Gerichts-, Prüfungs- und ähnliche Kosten.
Aus dem Ansatz können auch Erstattungen an sonstige Bereiche im Inland geleistet
werden, wie zu erstattende Bearbeitungsgebühren, die nicht aus der Zinsmarge zu decken
sind. Dazu gehören insbesondere die Gebühren für die treuhänderische Verwaltung von
ERP-Darlehen und sonstigen Forderungen (z. B., wenn das ERP-Sondervermögen aus
Bürgschaften in Anspruch genommen wird und den Förderinstituten die Weiterverfolgung
der auf das ERP-Sondervermögen übergegangenen Forderungen übertragen worden ist).
Zu Tit. 575 01
Der Betrag ist für eine mögliche Negativ-Verzinsung der von der Kreditanstalt für
Wiederaufbau angelegten liquiden Mittel vorgesehen.
Zu Tit. 595 01
Der Titel ist für die Rückzahlung von Mitteln vorgesehen, die bei der Kreditanstalt für
Wiederaufbau aufgenommen wurden.
Zu Tit. 697 01
Mit dem Bundesrechnungshof wurde im Zusammenhang mit der Prüfung der
Jahresrechnung 2008 vereinbart, dass im Rahmen des ERP-Wirtschaftsplans alle Zahlungsströme
erfasst werden, also auch solche, die sich nicht im Wirtschaftsförderungsbereich, sondern im
Vermögensbereich des ERP-Sondervermögens abspielen (z. B. Rückzahlungen von
ausgereichten Darlehen oder Einnahmen, die dem Erhalt der Vermögenssubstanz dienen). Der
Ausgleichstitel gleicht Einnahmen und Ausgaben durch einen Korrekturposten aus und trägt
so dem Grundsatz des Haushaltsausgleichs im ERP-Verwaltungsgesetz Rechnung.
Aus dem Titel können auch Zahlungen im Rahmen der Förderabrechnung der ERP-
Wirtschaftsförderung des Vorjahres geleistet werden.
Kapitel 3
Titel und
Funktion
Zweckbestimmung
Betrag für
1 000 €
Betrag
für 2026
1 000 €
Ist-
Ergebnis
2025
000 €
1 2 3 4 5
Einnahmen
119 99-680 Vermischte Einnahmen
141 02-680 Rückflüsse aus der Inanspruchnahme
aus Gewährleistungen
162 01-691 Erträge aus Vermögen
- - 115
Haushaltsvermerk:
Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei
folgendem Titel: 892 01. Die Höhe der Mehreinnahmen zur Verstärkung
des Titels 892 01 dürfen jedoch nicht zu einer Überschreitung der
prognostizierten inflationierten Förderzielgröße von insgesamt
455,7 Mio. Euro führen.
- - -
437 665 416 041 455 118
....................
.............................................................................
...................................................
...........................................................
.........................................................
.........................................................
........................................................
182 01-691 Tilgung von Darlehen 411 200 411 600 351 365
129 01-873 Einnahmen aus Vermögen
Haushaltsvermerk:
Einnahmen dürfen für Ausgaben in Kapitel 1 verwendet werden.
Mehreinnahmen dienen zur Leistung der Mehrausgaben bei Titel
682 02.
231 01-699 Zuweisungen und Erstattungen aus dem Bundeshaushalt
für Investitionen des ERP-SV in deutsche Start-ups und
Scale-ups
Haushaltsvermerk:
Ist-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen als Unterstützung
zu den Investitionen des ERP-SV in deutsche Start-ups und
Scaleups bei folgendem Titel: 682 02.
272 01-861 Zuschüsse und Erstattungen des Europäischen Sozialfonds
(ESF)
Haushaltsvermerk:
Ist-Einnahmen sind zweckgebunden. Sie dienen zur Leistung der
Ausgaben bzw. zur Tilgung der Vorleistungen des ERP-
Sondervermögens gegenüber dem Europäischen Sozialfonds für den ESF-
Anteil des Mikromezzaninfonds bei folgendem Titel: 682 02
275 207 450 229 -
49 219 45 660 39 640
13 330 500 -2 891
325 02-928 Einnahmen aus Kreditaufnahmen bei der KfW - - -
Gesamteinnahmen 1 186 621 1 324 030 843 347
.......................................................
...............................................................
Abschluss
Verwaltungseinnahmen.
Übrige Einnahmen
-
1 186 621
-
1 324 030
843 232
Gesamteinnahmen 1 186 621 1 324 030 843 347
Einnahmen
Erläuterungen
Zu Tit. 119 99
Der Titel ist für Eingänge aus bereits ausgebuchten Forderungen vorgesehen.
Zu Tit. 162 01
Erwartet werden folgende liquide Erträge des ERP-Vermögens:
a) Vergütung ERP-Förderrücklage
b) Vergütung der KfW-Gewinnrücklagen I und II
c) Vergütung der ERP-Risikodeckungsmasse
945 T€
................................................................
..................................................... 1
....
.....................
486 T€
79 158 T€
d) Zinserträge 076 T€
Summe 437 665 T€
Diese Erträge stehen für Fördermaßnahmen im Rahmen des ERP-Wirtschaftsplans zur
Verfügung. Die nicht für Förderung in einem Jahr eingesetzten Erträge dienen als
Haftkapital für unerwartete Verluste aus der risikotragenden Förderung und zusammen mit dem
erwarteten Zuwachs der nicht für die Förderung nutzbaren Vermögensbestandteile des
ERP-Sondervermögens in der KfW dem Substanzerhalt.
Um einen dauerhaften Substanzerhalt des ERP-Sondervermögens zu gewährleisten,
haben das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie und das Bundesministeriums der
Finanzen eine Ausgleichsvereinbarung abgeschlossen, nach der Jahresfehlbeträge zum
fortgeschriebenen Gegenwertaufkommen des ERP-Sondervermögens jährlich
ausgeglichen werden. Die zum Ausgleich erforderlichen Beträge werden jeweils im Zusammenhang
mit der Aufstellung der jährlichen Bilanz des ERP-Sondervermögens ermittelt und mit
Wirkung für diese Bilanz gebucht.
Zu Tit. 182 01
Veranschlagt sind Tilgungen von ERP-Darlehen an Unternehmen: 411 200 T€.
Zu Tit. 129 01
Es wird auf die Erläuterungen zu Titel 697 01 verwiesen.
Zu Tit. 231 01
Das ERP-Sondervermögen investiert mittels unterschiedlicher Finanzierungsinstrumente,
die von externen Intermediären verwaltet werden, mittel- oder unmittelbar in deutsche
Startups und Scale-ups. Durch eine Zuweisung für Investitionen des ERP-Sondervermögens in
deutsche Start-ups und Scale-ups trägt der Bundeshaushalt dazu bei, dass das ERP-
Sondervermögen dieser Aktivitäten kontinuierlich – unabhängig von externen Einflüssen des
Venture Capital-Marktes – umsetzen und fortführen kann. Die vom Bundeshaushalt an das
ERP-Sondervermögen bereitgestellte Zuweisung wird bei diesem Titel vereinnahmt.
Zu Tit. 272 01
Aus dem ERP-Sondervermögen können Maßnahmen finanziert werden, bei denen ein Teil
nachschüssig über ESF Plus-Mittel finanziert wird. Aufgrund von EU-Vorgaben erfolgt die
Weiterleitung der ESF Plus-Mittel an das ERP-Sondervermögen über den
Bundeshaushalt. 2013 wurde vom ERP-Sondervermögen gemeinsam mit dem ESF der
Mikromezzaninfonds Deutschland aufgelegt, der zunächst vollständig aus dem Titel 682 02
(Finanzierungen von Projekten mit deutschen und europäischen Partnern zur Bereitstellung von
haftendem Kapital für kleine und mittlere Unternehmen) des ERP-Wirtschaftsplans
finanziert wird.
Die über den Bundeshaushalt dem ERP-Sondervermögen zu erstattenden Beträge des
ESF Plus werden bei diesem Titel vereinnahmt.
Zu Tit. 325 02
Nach § 2 ERP-Wirtschaftsplangesetz können Geldmittel durch Kredite beschafft werden.
Abschluss
Kapitel
Bezeichnung
Einnahmen
Ausgaben davon entfallen auf
sonstige
Ausgaben
Zinskosten
Zuweisungen
und
Zuschüsse
Investitionen
1 000 € 1 000 €1 000 € 1 000 €1 000 € 1 000 €
1 1 300178
7 901 -911 414 Investitions- und
Exportfinanzierung
1 186 201 -
1 78
-
2
420186 6211 186 621
--
7 901 1 300
420420275 207Sonstige
Ausgaben/ Einnahmen
-
Anlage 1
Übersicht über die Verpflichtungen und
Verpflichtungsermächtigungen aus Kapitel 1
Titel sowie Zweckbestimmung
(stichwortartig)
Ausgabensoll
a) Bis
einschließlich
31.12.2025
eingegangene
Verpflichtundavon fällig
gen fällig
ab 2027
b) VE 2026
c) VE 2027
in Mio. € 2027 2028 2029 2030 2031ff
in Mio. Euro
1 2 3 4 5 6 7 8
892 01 Mittelständische
Unternehmen, Exportfinanzierung
67,1
a) - - - - - -
b)
-
- - -
-
-
c)
355,900
- 73,500
59,100
54,300
169,000
683 01 Förderkosten
283,0
a) 2.270,400
216,800
191,700
169,900
152,900
1.539,100
b)
324,800 66,100
54,900
51,200
40,600
112,000
c)
2.312,300 - 246,600
221,100 193,500
1.651,100
682 01 Förderkosten für die KfW
Capital 48,2 a) 146,100 47,700 49,400 49,000 - -
b) 187,900 46,200 47,500 47,400 46,800 -
c) 206,000 - 51,300 52,700 51,900 50,100
681 02 Gewährung von
Stipendien und Förderung von Infor- 3,8 a) - - - - - -
mationsreisen b) 5,250 1,769 1,723 1,758 - -
c) 7,007 2,270 2,335 2,402
681 03 Förderung von Maßnah- 4,1 a) 1,759 1,003 756 - - -
men im Rahmen des Deutschen b) 5,100 1,500 1,300 1,300 1,000 -
Programms für transatlantische
Begegnung c) 5,100 - 1,500 1,300 1,300 1,000
Summe 406,2 a) 2.418,259 265,503 241,856 218,900 152,900 1.539,100
b) 523,050 115,569 105,423 101,658 88,400 112,000
c) 2.886,307 - 375,170 336,535 303,402 1.871,200
682 02 Kooperationsprojekte 780 a) 3.417,50 2026 ff.: 3.417,50
b) 4.115,60 2027 ff.: 4.115,60
c) 4.132,60 2028 ff.: 4.132,60
Anlage 2
Gewinn- und Verlustrechnung des ERP-Sondervermögens
A.
1.
Vermögensminderungen
Zinsaufwendungen
Zinsverbilligung ERP-Programm
Altgeschäft (Tit. 683 01)
168.816.073,74
EUR
EUR
129.890.303,48
2.
Zinsverbilligung ERP-Programm
(Tit. 892 01)
29.776.556,84 86.084.112,50
3. Zinsverbilligung Startfonds (Tit. 892 01) 26.775,19 79.390,26
4. Förderkosten KfW Capital 28.265.480,32 22.207.128,35
5. Sonstige Zinsaufwendungen 1.235.413,90 228.120.299,99 715.131,36
B. Zuschüsse
1. Stipendienprogramm 3.332.170,08 3.350.862,61
2. Transatlantikprogramm 3.071.093,43 6.403.263,51 2.855.092,94
C. Kosten
1. Sonstige Personalkosten 102.694,73 160.235,13
2. Bearbeitungsgeb./Verwaltungskosten 29.533.524,22 19.927.849,55
3. Veröffentlichungen 113.177,93 29.749.396,88 377.063,74
D. Sonstige Aufwendungen 208,25 0,00
E. Ausfälle 8.744.977,20 6.244.137,85
F. Sonstige Vermögensminderung
121.866.070,64 132.637.597,22
Summe Vermögensminderungen 394.884.216,47 404.528.904,99
Vermögensmehrungen
A. Zinserträge
1. Zinsen aus Darlehen
2. Zinsen aus Anlagen
3. Stundungs- und Verzugszinsen
4.
Erträge aus
Umrechnungskursschwankungen
0,00
16.734.441,52
0,00
0,00 16.734.441,52
0,00
18.883.737,82
0,00
0,00
B. Sonstige Einnahmen
1. Vermischte Einnahmen 115.457,14 115.013,58
2. ESF-Zuschuss 10.855.080,00 -1.470.650,28
3. REACT-Zuschuss -3.503.247,47
4. Zinszuschuß a. d. Bundeshaushalt 39.640.000,00 50.610.537,14 36.350.000,00
C. Sonstige Vermögensmehrungen 753.661.389,04 729.033.185,82
Summe Vermögensmehrungen 821.006.367,70 779.408.039,47
D. Gewinn/Verlust 426.122.151,23 374.879.134,48
Anlage 3
Nachweisung des ERP-Sondervermögens nach dem Stand vom
31. Dezember 2025
A.
A K T I V S E I T E
Barreserve und Anlagen
EUR
EUR
1. Guthaben bei Kreditinstituten 306.594.439,94 341.532.837,80
2. Anlage in Spezialfonds 1.656.258.715,11 1.656.258.715,11
3. Anlage bei Unternehmen 0,00 1.078.089,15
4. Gesonderter
Finanzierungsblock "Mikromezzaninfonds
56.858.414,18 50.257.839,88
Deutschland I"
5. Gesonderter
Finanzierungsblock "Mikromezzaninfonds
45.060.388,53 57.325.773,38
Deutschland II"
6. Gesonderter
Finanzierungsblock "Mikromezzaninfonds
Deutschland III"
30.446.156,09 2.095.218.113,85 0,00
B. Darlehensforderungen 1.258.130.256,02 1.123.483.280,63
C. Sonstige Forderungen 13.733.220,26 164.841.651,80
D. Beteiligung an Fonds
1. High-Tech Gründerfonds I 13.349.857,68 19.169.494,87
2. High-Tech Gründerfonds II 42.399.327,34 48.555.958,86
3. High-Tech Gründerfonds III 70.930.134,28 70.093.632,28
4. High-Tech-Gründerfonds IV 69.291.682,60 40.136.254,29
5. High-Tech-Gründerfonds 13.915.078,03 1.095.796,12
Opportunity
6. coparion 108.765.975,55 106.081.824,33
7. Earlybird Health GmbH & Co.
12.928.662,16 12.927.530,10
Beteiligungs KG
8. eCAPITAL IV 6.396.368,15 6.252.048,15
9. Cybersecurity Fonds 5.511.300,75 5.325.631,11
10. Brockhaus Private Equity 1,00 1,00
11. Obermark 12.559.274,97 12.559.274,97
12. DeepTech & Climate Fonds 49.794.393,16 405.842.055,67 23.560.072,04
E. Beteiligung an der KfW
1. Eingezahltes gezeichnetes 1.082.876.331,12 1.082.876.331,12
Kapital
2. KfW-Rücklage aus Mitteln des 1.190.752.106,00 1.190.752.106,00
ERP-Sondervermögens
3. Sonstige Kapitalrücklage 864.280.731,32 864.280.731,32
4. Sonderrücklage I 2.370.949.022,09 2.232.642.186,64
5. ERP-Gewinnrücklage I 1.300.430.096,34 1.501.077.643,99
6. ERP-Gewinnrücklage II 1.236.591.249,48 1.158.264.857,41
7. ERP-Risikodeckungsmasse 2.344.711.435,26 2.004.812.195,30
8. Sonstige Sonderrücklage II 4.005.367.935,84 3.835.672.684,79
9. ERP-Förderrücklage 6.900.000.000,00 6.900.000.000,00
10. Gesetzliche Rücklage der KfW 615.270.642,68 21.911.229.550,13 615.270.642,68
Summe der Aktiva 25.684.153.195,93 25.126.185.085,12
2025 2024
EUR EUR
P A S S I V S E I T E
A. Rückstellungen
1. Rückstellung Förderlasten 915.523.741,04 805.750.826,10
B. Verbindlichkeiten
1. Verbindlichkeiten aus ERP-
Förderlast
6.338.811,79 6.117.164,26
2. Verbindlichkeiten gegenüber
dem gesonderten
Finanzierungsblock
Mikromezzaninfonds
3. Verbindlichkeiten gegenüber
dem gesonderten
Finanzierungsblock
Mikromezzaninfonds II
4. Verbindlichkeiten gegenüber
dem gesonderten
Finanzierungsblock
Mikromezzaninfonds III
56.858.414,18 50.257.839,88
45.060.388,53 57.325.773,38
30.446.156,09
5. Sonstige Verbindlichkeiten 48.180,00 138.751.950,59 2.978.128,43
C. Vermögen des ERP-SV
Vermögensbestand 01.01. 24.203.755.353,07 23.828.876.218,59
Gewinn / Verlust 426.122.151,23 374.879.134,48
Vermögensbestand 31.12. 24.629.877.504,30 24.203.755.353,07
Summe der Passiva 25.684.153.195,93 25.126.185.085,12
Anlage 4
Bericht der KfW gemäß § 8 des ERP-Verwaltungsgesetzes über die
Verwendung des eingebrachten Eigenkapitals und des gewährten
Nachrangdarlehens
Im Jahr 2025 wurde in der Mittelstandsfinanzierung aus den ERP-Förderprogrammen ein Finanzierungsvolumen von
rd. 10,1 Mrd. EUR gebunden, die Förderlast belief sich im genannten Zeitraum auf 226,9 Mio. EUR.
Die ERP-Förderrücklage wird im Rahmen dieses Finanzierungsbedarfs eingesetzt, darüber hinaus dient sie als
Eigenkapital der risikoseitigen Unterlegung der ERP-Förderkredite.
Das seit 2007 im Rahmen der Neuordnung der ERP-Wirtschaftsförderung eingebrachte Kapital hat die KfW für den
Zeitraum vom 01.01. bis 31.12.2025 vertragsgemäß wie folgt vergütet:
Vergütung der ERP-Förderrücklage gemäß § 8 des „Durchführungsvertrages 2019“ durch Teilnahme der
Rücklagen an der jährlichen Verteilung des nach den Vorabdotierungen verbleibenden handelsrechtlichen
Jahresergebnisses der KfW.
Die in den Vorjahren nicht zur ERP-Förderung eingesetzten anteiligen Jahresergebnisse werden einer separaten
Gewinnrücklage zugeführt (ERP-Gewinnrücklagen I), die für die ERP-Förderung in Folgejahren eingesetzt werden
können.
Die gemäß § 6 des „Durchführungsvertrages 2019“ als gesonderte Gewinnrücklage gebildete ERP-
Risikodeckungsmasse dient vorrangig der Abdeckung der Risiken aus dem ERP-Beteiligungsportfolio in der KfW Capital.
Anpassungen der ERP-Risikodeckungsmasse an die Höhe des ERP-Beteiligungsvolumens in der KfW Capital erfolgen zu
Lasten bzw. zu Gunsten der ERP-Gewinnrücklage I.
Die Gewinnrücklagen nehmen ebenfalls an der Verteilung des nach den Vorabdotierungen verbleibenden
handelsrechtlichen Jahresergebnisses der KfW teil.
Die entsprechenden Anteile am zu verteilenden Jahresüberschuss der KfW beliefen sich für das Geschäftsjahr 2025 auf
366,1 Mio. EUR und verteilten sich wie folgt auf die ERP-Rücklagen:
242,8 Mio. EUR für die ERP-Förderrücklage
52,8 Mio. EUR für die ERP-Gewinnrücklage I
70,5 Mio. EUR für die ERP-Risikodeckungsmasse.
Diese zur Abdeckung der ERP-Förderlasten 2025 zur Verfügung stehenden Erträge aus dem in die KfW
eingebrachten Kapital wurden wie folgt eingesetzt:
1. Abdeckung der Förderlasten aus der ERP-Wirtschaftsförderung 2025 in Höhe von 226,9 Mio. EUR.
2. Die danach verbleibenden Mittel in Höhe von 139,3 Mio. EUR wurden gemäß den vertraglichen Regelungen der ERP-
Gewinnrücklage I zugeführt. Da das ERP-Beteiligungsvolumen der KfW Capital in Höhe von 2.344,7 Mio. EUR den
Saldo vom 31.12.2024 von 2.004,8 Mio. EUR übersteigt, war eine Dotierung der ERP-Risikodeckungsmasse zum
31.12.2025 mit 339,9 Mio. EUR zulasten der ERP-Gewinnrücklage I erforderlich. Hiernach beläuft sich der Saldo der
ERP-Gewinnrücklage I zum 31.12.2025 auf 1.300,4 Mio. EUR. Der Saldo der ERP-Risikodeckungsmasse zum
31.12.2025 beläuft sich auf 2.344,7 EUR.
Somit wurden die aus dem eingebrachten Kapital erzielten Erträge für die ERP-Förderung eingesetzt bzw. dem ERP-
Sondervermögen zugeführt. Die Ordnungsmäßigkeit der Berichterstattung zum 31.12.2025 wird vertragsgemäß durch einen
Wirtschaftsprüfer geprüft und bestätigt.
Begründung
A. Allgemeiner Teil
I. Zielsetzung und Notwendigkeit der Regelungen
Mit dem jährlich zu verabschiedenden ERP-Wirtschaftsplangesetz wird der Wirtschaftsplan
des ERP-Sondervermögens für das jeweilige Folgejahr festgelegt und damit die rechtliche
Grundlage für die Fördertätigkeit geschaffen.
II. Wesentlicher Inhalt des Entwurfs
Der ERP-Wirtschaftsplan enthält die für die Wirtschaftsförderung des ERP-
Sondervermögens vorgesehenen Fördermaßnahmen und Programme sowie die dafür einzusetzenden
Mittel. Darüber hinaus werden die voraussichtlichen zukünftigen Risiken und Belastungen
ausgewiesen.
Für das Jahr 2027 wird der Wirtschaftsplan in Einnahmen und Ausgaben auf rund 1 187
Millionen Euro festgestellt.
III. Exekutiver Fußabdruck
Wesentliche Beiträge von Interessenvertreterinnen, Interessenvertretern oder beauftragten
Dritten zum Inhalt des Gesetzentwurfs liegen nicht vor.
IV. Alternativen
Keine
V. Gesetzgebungskompetenz
Die Gesetzgebungskompetenz ergibt sich aus Artikel 110 Absatz 1 des Grundgesetzes.
VI. Vereinbarkeit mit dem Recht der Europäischen Union und völkerrechtlichen
Verträgen
Das Gesetz ist mit dem Recht der Europäischen Union und Völkerrechtlichen Verträgen
vereinbar.
VII. Gesetzesfolgen
1. Nachhaltigkeitsaspekte
Der Gesetzentwurf steht im Einklang mit den Leitgedanken der Bundesregierung zur
nachhaltigen Entwicklung im Sinne der Deutschen Nachhaltigkeitsstrategie, die der Umsetzung
der UN-Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung dient.
Das Regelungsvorhaben steht insbesondere mit den in der Deutschen
Nachhaltigkeitsstrategie beschriebenen Prinzipien für nachhaltige Entwicklung d) „Nachhaltiges Wirtschaften
stärken“ und f) „Bildung, Wissenschaft und Innovation als Treiber einer nachhaltigen
Entwicklung nutzen“ sowie den UN-Nachhaltigkeitszielen SDG 8 (Menschenwürdige Arbeit und
Wirtschaftswachstum),SDG 9 (Industrie, Innovation und Infrastruktur) SDG 10 (Weniger
Ungleichheiten), SDG 12 (Nachhaltiger Konsum und Produktion), SDG 13 (Maßnahmen
zum Klimaschutz), SDG 3 (Gesundheit und Wohlergehen) und SDG 4 (Hochwertige
Bildung) im Einklang.
SDG 8 und 9: Der Entwurf beinhaltet Regelungen, die unter ökonomischen
Gesichtspunkten ausgewogen sind und keine Belastungen für die Wirtschaft mit sich bringen. Die
Förderung von Unternehmen in volkswirtschaftlich bedeutsamen Bereichen (Gründungen,
Innovationen) ist ein wichtiges Element für die Schaffung und den Erhalt von Arbeitsplätzen
sowie den dauerhaften Erhalt der internationalen Wettbewerbsfähigkeit. Der Mittelstand
kann mit seinen Investitionen sowie als Arbeitgeber und Ausbilder Treiber für wirtschaftliche
Nachhaltigkeit sein. Mit der Förderung aus dem ERP-Wirtschaftsplangesetz werden kleine
und mittlere Unternehmen (KMU) durch zinsgünstige Kredite und Beteiligungskapital
unterstützt. Ziel ist dabei ein günstiges Umfeld zu erzeugen, in dem sich die Investitions- und
Innovationspotentiale von KMU entfalten können.
SDG 9: Mit dem ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit werden Digitalisierungs- und
Innovationsvorhaben mittelständischer Unternehmen finanziert. Hierzu gehört die
Digitalisierung von Produkten, Produktionsprozessen und Verfahren sowie Innovationsvorhaben,
bei denen KMU neue oder substantiell verbesserte Produkte, Verfahren oder
Dienstleistungen entwickeln. Unter bestimmten Voraussetzungen wird zudem der Finanzierungsbedarf
innovativer Unternehmen gefördert.
SDG 10: Die Regionalförderung aus dem ERP-Sondervermögen kann zu einer Angleichung
der Lebensverhältnisse beitragen. Mit einem Modul des ERP-Förderkredit KMU werden
Investitionen in strukturschwachen Regionen Deutschlands unterstützt. Förderfähig sind
Neu- und Erweiterungsinvestitionen, Investitionen in die Produktion zuvor nicht
hergestellter Produkte sowie in eine grundlegende Umstrukturierung des Produktionsprozesses oder
von Dienstleitungsabläufen. KMU in den Regionalfördergebieten profitieren von besonders
günstigen Konditionen bei der Kreditfinanzierung (SDG 8 und 10).
Mit dem ERP-Exportfinanzierungsprogramm werden für hermesgedeckte Exportgeschäfte
in Entwicklungsländer zinsgünstige CIRR-Finanzierungen angeboten (CIRR:
Referenzzinssatz, den die OECD ihren Mitgliedstaaten als Mindestzinssatz für staatlich geförderte
Finanzierung von Investitionsexportgütern und damit verbundenen Leistungen in
Entwicklungsländer vorgibt). Hiermit trägt das ERP-Sondervermögen mit Blick auf seine
Entstehungsgeschichte in besonderer Weise zur Entwicklungshilfe bei. Der Gedanke der
Aufbauhilfe soll weitergegeben werden.
SDG 8, 9, 12 und 3: Im Bereich der Beteiligungsfinanzierung ist insbesondere in Bezug auf
KfW Capital hervorzuheben, dass diese als verantwortungsvoller Investor und Teil der KfW
Bankengruppe die 17 Nachhaltigkeitsziele der Vereinten Nationen (SDG) für eine
ökologisch, ökonomisch und sozial nachhaltige Entwicklung unterstützt. Ausgehend von ihrem
Förderauftrag, die Kapitalversorgung für innovative, technologieorientierte Start-ups und
Wachstumsunternehmen insbesondere in Deutschland zu verbessern, liegt der
Schwerpunkt der Investments auf den SDG 8 „Menschenwürdige Arbeit und Wirtschaftswachstum“
und SDG 9 „Industrie, Innovation und Infrastruktur“. Zusätzlich werden in vielen Fällen
verantwortungsvolle Produktionsbedingungen und nachhaltiger Konsum gefördert, was auf
SDG 12 „Nachhaltiger Konsum und Produktion“ einzahlt. Aufgrund des hohen Anteils von
Life Science Fonds im Portfolio von KfW Capital trägt diese auch mittelbar zum SDG 3
„Gesundheit und Wohlergehen“ bei. Durch den wachsenden Anteil wirkungsorientierter
Start-ups im Portfolio traditioneller Fonds, sowie zusätzliche Investitionsprogramme mit
beispielsweise einem Impact oder Climate-Tech Fokus, welche auf die Lösung
gesellschaftlicher Probleme abzielen, können durch das Engagement von KfW Capital auch vermehrt
Wirkungen in den Dimensionen Ökologie und Soziales erreicht werden (z. B. SDG 7
„Bezahlbare und saubere Energie“, SDG 11 „Nachhaltige Städte und Gemeinden“, SDG 13
„Maßnahmen zum Klimaschutz“).
SDG 4: Die transatlantischen Stipendienprogramme ERP-USA und McCloy sowie das
Stipendienprogramm GUS/MOE für Studierende aus osteuropäischen Staaten und den GUS-
Staaten verfolgen als übergeordnetes Ziel, einen Beitrag zur Völkerverständigung zu
leisten, indem jungen Menschen im Rahmen eines Auslandsstudiums die Gelegenheit zum
wissenschaftlichen und interkulturellen Austausch gegeben wird. In den regelmäßigen
Evaluierungen der Programme werden die guten bis sehr guten Studienerfolge seiner
Teilnehmenden hervorgehoben. In allen Programmen wird bei der Vergabe der Stipendien auf
Chancengleichheit beim Zugang zu hochwertiger Bildung geachtet.
Das Stipendienprogramm McCloy fördert ein Aufbaustudium an der Harvard Kennedy
School (HKS) für sechs Stipendiatinnen oder Stipendiaten pro Jahrgang bzw. zwölf
Stipendiatinnen oder Stipendiaten pro Jahr. Das Programm leistet einen Beitrag in der
transatlantischen Verständigung, da seine Absolventinnen und Absolventen häufig weiterhin im
transatlantischen Bereich tätig sind und als Multiplikatorinnen und Multiplikatoren fungieren. Das
Programm dient darüber hinaus der Rekrutierung von qualifizierten Nachwuchskräften für
den öffentlichen Sektor. Im Stipendienprogramm ERP-USA werden jährlich 15 Stipendien
für ein Aufbaustudium bzw. einen Forschungsaufenthalt an einer führenden
amerikanischen Hochschule vergeben, die für eine spätere Verwendung im öffentlichen Bereich im
weitesten Sinn zweckmäßig ist. Bei der Vergabe der Stipendienplätze wird auf eine
„Gemeinwohlorientierung“ des Studien- oder Forschungsvorhabens im weitesten Sinne
geachtet, sodass die individuellen Ergebnisse bereits nachhaltig sind. Darüber hinaus leistet auch
dieses Programm einen Beitrag in der transatlantischen Verständigung, da seine
Absolventinnen und Absolventen häufig weiterhin im transatlantischen Bereich tätig sind und als
Multiplikatorinnen und Multiplikatoren fungieren. Im Stipendienprogramm GUS/MOE wird ein
zweijähriges Studium von jährlich ca. 50 Graduierten der Wirtschaftswissenschaften aus
osteuropäischen Ländern und Nachfolgestaaten der ehemaligen Sowjetunion an deutschen
Hochschulen zum Erwerb eines international anerkannten Masterabschlusses gefördert.
Das Programm soll einen Beitrag leisten, mittel- und langfristig deutschlanderfahrene und
deutschlandfreundliche Führungskräfte in den Programmländern auszubilden.
Im Rahmen des ERP-Transatlantik-Programms werden Projekte gefördert, die einen
nachhaltigen Austausch zur transatlantischen Verständigung leisten sollen. Die Nachhaltigkeit
eines Projekts ist ein zentrales Förderkriterium; die Ziele der Nachhaltigkeitsstrategie finden
sich in zahlreichen Projekten wieder, v.a. im Bereich „Frieden, Gerechtigkeit und starke
Institutionen“, aber auch z.B. hinsichtlich der Bereiche „Nachhaltige Städte und
Gemeinden“, „Gesundheit und Wohlergehen“, „Hochwertige Bildung“ und „Industrie, Innovation und
Infrastruktur“.
Behinderungen etwaiger Nachhaltigkeitsziele oder Zielkonflikte zwischen verschiedenen
Nachhaltigkeitszielen durch das Regelungsvorhaben wurden nicht festgestellt.
2. Gleichwertigkeitsprüfung
Es wird auf die Ausführungen unter 1. Nachhaltigkeitsaspekte – und hier insbesondere auf
die Förderung strukturschwacher Regionen, die Förderung im Bereich Digitalisierung und
Innovation sowie die Leasingförderung von Mobilien Bezug genommen.
3. Haushaltsausgaben ohne Erfüllungsaufwand
Es werden Mittel aus dem ERP-Sondervermögen in Höhe von rund 1 186 Millionen Euro
für die im Wirtschaftsplan genannten Förderzwecke bereitgestellt.
4. Erfüllungsaufwand
Das Regelungsvorhaben hat keine Auswirkungen auf Bürgerinnen und Bürger.
Wirtschaftsunternehmen werden durch den Vollzug der gesetzlichen Maßnahmen nicht
belastet. Der Vollzugsaufwand für die Zielgruppe der ERP-Darlehen, insbesondere die
mittelständischen Unternehmen, beschränkt sich auf die Antragstellung für die Gewährung von
ERP-Darlehen bei den Hausbanken sowie auf die Beteiligung bei den banküblichen
Verfahren der Darlehensprüfung.
Bei der Förderung entstehen den Begünstigten keine zusätzlichen Kosten, sie werden
vielmehr von Finanzierungskosten entlastet. Die Kosten, die den Förderinstituten und den
Hausbanken mit der Gewährung der Darlehen entstehen, werden vom ERP-
Sondervermögen gedeckt.
Mit dem Wirtschaftsplangesetz 2027 ist keine Änderung des Verfahrens bei der Vergabe
der zinsgünstigen Darlehen bzw. des Beteiligungskapitals verbunden. Die
Informationspflichten für Unternehmen und Verwaltung bleiben damit unberührt.
5. Weitere Kosten
Die zinsbegünstigten ERP-Darlehen beeinflussen bei den Empfängern die Preisgestaltung
tendenziell günstig. Mögliche Auswirkungen auf Einzelpreise können nicht eingeschätzt
werden. Unmittelbare Auswirkungen auf das allgemeine Preisniveau, insbesondere auf das
Verbraucherpreisniveau, sind aber nicht zu erwarten.
B. Besonderer Teil
Zu § 1 (Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens)
Die Vorschrift enthält die Zahlen des Gesamtabschlusses.
Als Einnahmen des ERP-Sondervermögens sind veranschlagt worden (in 1 000 €):
Zinsen, Tilgungen, Rückflüsse, Erträge
Einnahmen aus Vermögen
Summe
911 414
275 207
1 186 621
Als Ausgaben sind veranschlagt worden:
für Investitionen
......................................
............
...........................
..................................................
..
.....................
..................................................
für Zuweisungen und Zuschüsse
für sonstige Ausgaben
Summe
1 178 300
7 901
1 186 621
Die in den Erläuterungen bei Titel 892 01 des mit § 1 festzustellenden Wirtschaftsplans
vorgenommene Erweiterung auf gewerblich orientierte gemeinnützige Unternehmen dient
der Öffnung der Gründungsfinanzierung für diese Unternehmen.
Zu § 2 (Ermächtigung zur Kreditaufnahme)
Diese Ermächtigung konkretisiert die Regelung des § 7 Absatz 2 des ERP-
Verwaltungsgesetzes und dient der Aufrechterhaltung der ständigen Zahlungsbereitschaft.
Zu § 3 (Zulässige Mehrausgaben ohne Nachtragswirtschaftsplan)
Die vorgeschlagene Regelung ist eine Folge des Urteils des Bundesverfassungsgerichts
vom 25. Mai 1977. Nach diesem Urteil ist die von der Verwaltung bei über- und
außerplanmäßigen Ausgaben vorzunehmende vorherige Abstimmung mit dem Parlament über die
Frage, ob ein Nachtragswirtschaftsplan vorgelegt werden muss, bei Kleinbeträgen nicht
erforderlich. Hierfür ist – wie in den Vorjahren – eine Grenze von 5 Millionen Euro festgelegt.
Zu § 4 (Übernahme von Gewährleistungen)
In diesem Titel werden die Haftungszusagen des ERP-Sondervermögens aus
Bürgschaften, Garantien und sonstigen Gewährleistungen ausgewiesen, und zwar aus
Garantieverpflichtungen zur teilweisen Absicherung von ERP-Startfonds, der ERP-
Innovationsfinanzierung, des ERP-Gründerkredit Startgeld einschließlich gewerblich orientierter
gemeinnütziger Unternehmen, des ERP-Gründerkredit Universell und des ERP-Förderkredit KMU.
Darüber hinaus werden auch die Risiken für das ERP-Sondervermögen erfasst, die sich
aus dem Engagement der KfW Capital ergeben (ERP Venture Capital Fondsinvestments,
ERP/Zukunftsfonds-Wachstumsfazilität, ERP-Produkt `KfW Capital-Anlageberatung und -
Anlagevermittlung´ im Wachstumsfonds Deutschland).
Zu § 5 (Vom Verwendungszweck ausgenommene Beträge)
Außer den wirtschaftsfördernden Maßnahmen sollen in begrenztem Umfang
völkerverbindende, insbesondere transatlantische Projekte finanziell unterstützt werden. Dabei handelt
es sich um Stipendienprogramme und Maßnahmen im Rahmen des Deutschen Programms
für transatlantische Begegnung. Hierfür sind im Wirtschaftsplan Baransätze von insgesamt
rund 7,901 Millionen Euro und Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von insgesamt
12,107 Millionen Euro veranschlagt.
Diese Maßnahmen werden von der Ermächtigung nach § 2 ERP-Verwaltungsgesetz (nur
Förderung der deutschen Wirtschaft) nicht gedeckt. Ihre Gewährung erfordert eine
Ausnahmeregelung.
Zu § 6 (Befristung)
Die Vorschrift regelt die Weitergeltung bis zum Inkrafttreten des nächsten ERP-
Wirtschaftsplangesetzes.
Zu § 7 (Inkrafttreten)
Regelung zum Inkrafttreten des Gesetzes.
- 29 - Drucksache 473/26
Relationen
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- part_of_vorgang → Gesetz über die Feststellung des Wirtschaftsplans des ERP-Sondervermögens für das Jahr 2027 (ERP-Wirtschaftsplangesetz 2027 - ERPWiPlanG 202 (Gesetzentwurf)